12 Aluminium Systemfassaden
Allgemeine Vorbemerkungen Grundlage für die Ausführung der beschriebenen Leistung sind die Verlege- und Montagehinweise des Produktherstellers sowie die national geltenden Gesetze, Vorschriften, Fachregeln und Normen.
Materialverschnitt, Falzverluste sowie Klein- und Befestigungsmaterial sind in die betreffenden Positionen einzurechnen. Abrechnung erfolgt nach bauseitigem Aufmaß.
Die baulichen und technischen Gegebenheiten sind mit der Bauleitung abzustimmen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustellenbesonderheiten können nicht anerkannt werden.
Die Entsorgung der Abfälle, des Schuttes und des Schrottes hat entsprechend der geltenden Vorschriften zu erfolgen und ist mittels Nachweis der Entsorgungsstellen zu belegen. Dies gilt sowohl für die beim Rückbau als auch beim Einbau anfallenden Wert- und Reststoffe. Die Kosten für die Entsorgung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Der AN ist nicht von seiner eigenen Pflicht befreit, die Massen und sonstigen Angaben sorgfältig auf Richtigkeit hin zu überprüfen.
Allgemeine Vorbemerkungen
12.01 Unterkonstruktion Fassade
Unterkonstruktion Fassade
12.02 Aluminium-Vorhangfassaden bekleiden
Aluminium-Vorhangfassaden bekleiden
12.03 Ergänzende Arbeiten