Innentüren
Umbau Mosaik Schule
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkungen 1. BaubeschreibungLage Baugrundstück: Das Baugrundstück des Umbauprojektes befindet sich an der Straßenecke Dieckmannstraße und Gievenbecker Reihe und ist Teil der bestehenden Mosaik Schule Münster. Innerhalb des Quartiers befinden sich Wohn-, Sport- und Schuleinrichtungen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Kindertageseinrichtung "Lichtblick". Aufgrund der Beschaffenheit des Quartiers haben sämtliche Maßnahmen – Anlieferungen, Baustellensicherungen und die Baumaßnahmen selbst zwingend mit der gebotenen Vorsicht und Rücksichtnahme zu erfolgen. Baukörper- / Nutzungskonzept: Das zweigeschossige Gebäude mit rechteckiger Grundform ist als Split-Level-System organisiert. Ebenerdig zum Schulhofgelände werden die gewünschten Funktionen der Verwaltung und die Klassenräume organisiert. Die Ebenen des Bestandsgebäudes sind versetzt angeordnet, sodass eine barrierefreie Erreichbarkeit vom oberen Schulhofbereich, wie auch vom unteren Außengelände gewährleistet ist. Konstruktion: Das Erdgeschoss ist in konventioneller Massivbauweise mit tragenden Bauteilen aus Stahlbeton oder Mauerwerk errichtet worden. Das Obergeschoss hingegen wurde in Holz- und Leichtbauweise ausgeführt. Dem folgend wird auch der umzubauende Teil des Obergeschosses in Holz- und Leichtbauweise ausgeführt. Nichttragende Innenwände werden aus zweilagig beplankten Trockenbauständerwänden erstellt. Die Außenwände werden als Lochfassade, bestehend aus Holzfertigteilen, mit einer Vorhangschale aus Faserzementplatten ausgeführt. Die bestehende Decke aus Stahlbeton bleibt erhalten. Die Bodenaufbauten erhalten einen schwimmenden Zementestrichaufbau mit Parkett-, Vinyl- oder Fliesenbelägen. Das Hauptdach wird als Flachdach mit einem Gründachaufbau sowie außenliegender Entwässerung erstellt. Zufahrt, Baufeld: Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Gievenbecker Reihe. Freie Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge muss stets gewährleistet sein. Baustelleneinrichtung: Die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehende Grundstücksfläche geht aus dem beigefügten Baustelleneinrichtungskonzept hervor. Ein detaillierter Baustelleneinrichtungsplan ist vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber zur Abstimmung und Freigabe vorzulegen. Gebäudedaten: Fläche Baustellenbereich gesamt: ca. 1.135 m² Brutto-Geschossfläche Umbau BGF: ca. 245 m² Brutto-Rauminhalt Umbau BRI: ca. 1.525 m³ Netto-Nutzfläche Umbau: ca. 210 m² 2. Baudurchführung2.1 Baugrundstücksfläche Im Lageplan (Anlage) ist die für die Durchführung der Baumaßnahme zur Verfügung stehende Grundstücksfläche dargestellt. Für die Durchführung der Baumaßnahme steht nur die unmittelbar zum Gebäude gehörige Grundstücksfläche zur Verfügung. 2.2 Sauberhaltung von Straßen und Zufahrten Der AN ist verpflichtet die öffentlichen Bereiche während der gesamten Bauzeit sauber zu halten. Eventuelle Verschmutzungen sind sofort zu entfernen. Die Kosten der Sauberhaltung sind in die EP's der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 2.3 Baulärm Mit Rücksicht auf die Umwelt, die Schule und die Bewohner der umliegenden Wohngebäude ist der Baulärm auf ein Mindestmaß zu beschränken. 2.4 Verkehrssicherung Der AN hat alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Verkehrs zu veranlassen. Bauaufsichtliche und sonstige relevante Vorschriften sind einzuhalten. Darunter fallen auch Sicherungsmaßnahmen, das Aufstellen von Verkehrsschildern und Absperrungen, deren Sicherung und Demontage. 2.5 Bei der Durchführung aller Arbeiten sind die Lärm- und sonstigen Störbelästigungen für die Schule und Nachbarn in zumutbaren Grenzen zu halten. 2.6 Alle Arbeiten sind unter der ständigen Aufsicht erfahrener, verantwortungsbewusster Bauleiter, Poliere und Vorarbeiter auszuführen. Wichtiger Hinweis: Die Arbeitszeit wird wie folgt beschränkt: Arbeitsbeginn morgens frühestens 7:00 Uhr Arbeitszeit abends maximal bis 18:00 Uhr Die An- und Ablieferung ist beschränkt auf: Anlieferung 7:00 bis 18:00 Uhr 2.8 Da die Baumaßnahme in unmittelbarer Nähe der Schule, Kindergarten und Einfamilienhäuser realisiert wird, ist oberste Sorgfalt hinsichtlich der Baustellensicherung geboten! Das Baugelände ist dauerhaft und lückenlos zur angrenzenden Schule und Wohngebäuden abzusichern und auch tagsüber geschlossen zu halten. Der Bauzaun und die Tore dürfen nur zur Materiallieferung aufgemacht werden. Nach Materialanlieferung sind diese unmittelbar zu verschließen. Vor dem Verlassen der Baustelle ist der gesamte Bauzaun täglich zu prüfen, zu sichern und das Tor / Tür einbruchsicher zu verschließen! Die Kosten für die tägliche Kontrolle der Baustellensicherung sind in die Baustelleneinrichtungskosten mit einzukalkulieren. 2.9 Alle Arbeiten müssen Hand in Hand mit den am Bau beteiligten Gewerken abgestimmt und ausgeführt werden. 2.10 Für eine stets saubere und aufgeräumte Baustelle hat jeder Auftragnehmer selbst zu sorgen. Gleiches gilt auch für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei nicht Einhaltung der vorgenannten Forderung gehen die durch die Bauleitung angeordneten Sofortmaßnahmen zu Lasten des Verursachers. Ist Gefahr im Verzug, ist eine vorherige Ankündigung seitens der Bauleitung an den Verursacher nicht erforderlich. 3. Baustelleneinrichtung:3.1 Für die Baustelleneinrichtung stehen nur die in dem Baustelleneinrichtungsplan dargestellten Freiflächen zur Verfügung. Freiflächen außerhalb der Bauzaunaufstellung dürfen keinesfalls, auch nicht nur vorrübergehend, benutzt werden. 3.2 Bei der Baustelleneinrichtung sind erforderliche Freiflächen für die Folgehandwerker zu berücksichtigen, da keine weiteren Flächen zur Verfügung gestellt werden können. 3.3 Lärmverursachende Maschinen und Geräte sind in möglichst weitem Abstand zum Kindergarten, Schule und den umliegenden Wohnbebauungen aufzustellen. Besteht diese Möglichkeit nicht, sind zusätzliche Schallschutzmaßnahmen zu treffen. Es wird besonders auf das Maschinenschutzgesetz und die TA Lärm verwiesen. Die Kosten für zusätzlichen Lärmschutz sind mit in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 3.4 Das Aufstellen von Wohnbaracken oder Wohnwagen ist nicht gestattet. 3.5 Das willkürliche Aufstellen von Firmenschildern ist nicht zulässig. Firmeneigene Werbung auf den Bauzäunen und Gerüsten ist ausdrücklich untersagt! Sollt die Werbung dennoch angebracht, so wird diese kostenpflichtig für den Erbringer entsorgt! 3.6 Die zur Versorgung der Baustelle benötigten Medien wie Wasser und Strom sind bauseits vorhanden. Die Kosten des Verbrauchs sind vom Auftragnehmer eines jeden Gewerkes zu tragen; Nach(Sub-) Unternehmern sind die Verbrauchseinrichtungen zur Mitbenutzung zugänglich zu machen. 3.7 Der Verbrauch von Wasser und Strom wird durch eine allgemeine Umlage von 0,3 % der Auftragssumme abgegolten. Diese Regelung gilt für alle Gewerke. 3.8 Sollten Dächer, Decken oder Kragplatten als Transport- und Lagerflächen benutzt werden, so sind die statischen Belange vom Bieter eigenverantwortlich zu klären. Hierfür notwendige Abstützungen o.ä. und deren spätere Beseitigung gehen zu seinen Lasten und sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 3.9 Während der gesamten Bauzeit sind sämtliche Flächen der Baustelleneinrichtung einschl. der Zu- und Abfahrtsstraßen von baustellenbedingten Verunreinigungen freizuhalten. 3.10 Vom Auftragnehmer ist sofort nach Auftragserteilung ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und von der Bauleitung freigeben zu lassen. 3.11 Für nicht durchgeführte Auftragnehmerpflichten wie Bauschuttbeseitigung, Unfallverhütungsmaßnahmen, Sicherung des Tageswerkes etc. und dadurch dem Bauherrn entstehende Kosten werden anteilig prozentual zur Schlußrechnungssumme von dieser einbehalten. 3.14 Spätere Nachforderungen auf Grund von Unwissenheit der vorgenannten Sachlagen werden abgelehnt. 3.15 Nach Auftragserteilung ist gemeinsam mit der Bauleitung ein Terminplan zu erstellen, der nach Anerkennung Vertragsbestandteil wird. 4. Kalkulationsangaben4.1 Die anzubietenden Leistungen umfassen die Lieferung und Montage aller Materialien die eine komplette, fix und fertige, funktionstüchtige Arbeit bedarf, sowie die notwendigen, geeigneten Schutzmaßnahmen für die vorhandenen bzw. fertigen Bauteile wie Fußböden, Wand und Deckenflächen, Fenster und Türen etc. 4.2 Die Beseitigung und fachgerechte Entsorgung von Bauschutt und Verpackungsmaterialien und Verunreinigungen am Ende eines jeden Arbeitseinsatzes sind mit einzukalkulieren. 4.3 Vorgaben zur Bauschuttbeseitigung: Die gesamte Abbruchmaterial- und Bauschuttbeseitigung ist unter Einhaltung aller zur Zeit gültigen Gesetze und Verordnungen durchzuführen, u.a. - Bundesabfallgesetz - Landesabfallgesetz Die Beseitigung ist durch Annahmebescheinigung der zuständigen Deponie-/Entsorgungsunternehmen mit Material- und Mengenangaben nachzuweisen. Die Eignung/Zulassung der Deponie/des Entsorgungsunternehmens ist vor Beginn der Abbrucharbeiten unaufgefordert dem Auftraggeber nachzuweisen. Notwendige Informationen über die örtliche Abfallverordnung sowie über Abfallbehandlungsanlagen sind bei zuständigen Kommune abzufragen. Auf den Anschluss- und Behandlungszwangs der Abfallentsorgungssatzung wird besonders hingewiesen. 4.4 Ausführungsunterlagen werden dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung in 2-facher Ausfertigung als Papier übergeben. Weitere Ausfertigungen können gegen Selbstkostenerstattung erworben werden. 4.5 Normen: Die zu erbringenden Leistungen sind auf der Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT), entsprechend der Landesbauordnung auszuführen. Des weiteren sind die z.Z. gültigen DIN-Normen und DIN EN, die eingeführten technischen Baubestimmungen (ETB) sowie die jeweiligen Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien zu beachten. Der AN hat dem AG den Brauchbarkeitsnachweis für eingesetzte Baustoffteile durch die Vorlage von - allgemeinen bauaufsichtl. Zulassungen (ABZ) - Prüfzeichen - Prüfzeugnis des Instituts für Bautechnik in Berlin bzw. einer amtlichen Materialprüfanstalt, nachzuweisen. 4.6 Sämtliche Abbruchmaterialien gehen, wenn in den Positionen nicht anders beschrieben, in den Besitz des Bieters über.
Vorbemerkungen
01 Innentüren
01
Innentüren
01.__.0010 Innentür mit Zarge, 1010 x 2135 mm, T30RS Liefern und fachgerechtes Einbauen einer Innentür mit Stahlzarge, einflügelig. Montage nach Fertigstellung Bodenbeläge und Malerarbeiten Baurichtmaß: 1010 x 2135 mm Aufschlagrichtung: DIN - rechts + DIN - links (Berücksichtigung beim Aufmaß!) Wanddicke: 15 cm Beanspruchungsklasse: S Brandschutz: T30RS Klimaklasse: II Zarge Stahlumfassungszarge zweischalig für Massivwand DIN 18111 Fabrikat: Bos oder glw. Wandart: Mauerwerk Ausführung: für überfälzte Türblätter, 1-flügelig Material: Grundiert, feuerverzinktes Feinblech, DIN EN 10143 Blechstärke: 2 mm Putzwinkel, vorne/hinten: 25/25 mm Falzaufschlag, Standard: 15 mm Drückerhöhe: 1050 mm Fallen- u. Riegelstanzung: Standard, Edelstahlschließblech, Meterrissmarkierung, eingestanzt Bodeneinstand: Ohne Bodeneinstand Hohlkammerdichtung: APTK-Lippendichtung (Schallschutz) Bandaufnahme: 2 Stück, BVX (3D) Zargendichtung: 3-seitig, grau, Verfüllung hohlraumfrei Zargenbreite: 200 mm Zargenhöhe: Inkl. Oberlicht und Oberlichtverglasung 2.680 mm Türhöhe: 2.135 mm Türblatt Material: Vollspaneinlage Türdicke: ca. 41 mm Oberfläche: GetaLit, Stärke 0,8 mm, Farbton nach Bemusterung und Wahl der Bauleitung Falz: Normfalz 13x25,5 mm Deckplatte: 3mm Rahmenkonstruktion: Einleimer 3-seitig aus Eiche Kantenlackierung: Acryl-Lack (Klarlack) Brandschutz: Feuerschutztür T30RS Stabilisatoren an den Längsseiten für verbessertes Stehvermögen der Türblätter u. stabile Beschlagsverschaubung. Kantenausführung eckig. Beschlag Band: 2 Bänder VX7939/160 18-3 Edelstahl inkl. intergrierter Stiftsicherung MSTS Bodendichtung: eingebaute absenkbare Bodendichtung Schloss: PZ-Ausführung, Dornmaß 55, Edelstahlstulp, Klasse 3 nach DIN 18251, ohne Zylinder Drückergarnitur, FSB 79 1070 615(R) Edelstahl mit Feuerschutz oder glw. Sockelblech, 2 Stück FSB 51 5223, Tafelstärke 1,5 mm, oder glw. Obentürschließer OTS GEZE TS 5000 R (oder glw.) 230 V AC, für Montage an Feuer- und Rauchschutztüren, mit Gleitschiene in 30 mm Bauhöhe, mit in der Gleitschiene integrierter elektromechanischer Feststellung stufenlos von 80° bis 130° auf exakten Punkt einstellbar nach EN 1155, Feststellposition überfahrbar, Schließwirkung ab 180° Öffnungswinkel, integrierte Rauchschalterzentrale mit Alarmschwellennachführung, Verschmutzungsanzeige und Prüftaste, von vorn einstellbare Schließkraft nach EN 1154, Schließgeschwindigkeit und Endschlag, mit regulierbarer Öffnungsdämpfung, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf Türblatt/Bandseite, mit Montageplatte. Farbton: silberfarbig Angeboten: Fabrikat/Typ Stahlzarge: (gilt auch für die nachfolgende Positionen) Fabrikat/Typ Türblatt: (gilt auch für die nachfolgende Positionen) Fabrikat/Typ Türbänder: (gilt auch für die nachfolgende Positionen) Fabrikat/Typ Drückergarnitur: (gilt auch für die nachfolgende Positionen) Fabrikat/Typ Sockelblech: (gilt auch für die nachfolgende Positionen) Fabrikat/Typ Obentürschließer: (gilt auch für die nachfolgende Positionen)
01.__.0010
Innentür mit Zarge, 1010 x 2135 mm, T30RS
5.00
Stk
01.__.0020 Trockenbau-Schiebetürsystem (in der Wand laufend) Liefern und fachgerechtes Einbauen eines montagefertigen Schiebetür-Einbauelementes für eine 1-flügelige Schiebetür in einer Trockenbau-Ständerwand. Einbauelement für Schiebetür System: Metall-Kastenprofil, verzinkt, passend für Trockenbau-Ständerwerk Wandstärke: Fertige Wandstärke 125 mm (CW 75 Profile) Türblattmaß: 985 x 2110 mm Technische Anforderungen: - Stabile Konstruktion aus verzinktem Stahlblech, vorgerichtet für die beidseitige Beplankung mit 2x 12,5 mm Gipskartonplatten. - Integrierte, eloxierte Aluminium-Laufschiene. - Laufschiene ohne Revisionsklappen oder Zerstörung der Wandfläche demontierbar (Bajonettverschluss). - Inkl. Laufwagen, einstellbaren Fangstoppern und unterer Türführung. - Das Element muss stabil mit dem Boden verdübelt und dem Ständerwerk verbunden werden. Türblatt Liefern und einhängen eines Schiebetürblattes, passend zum vorg. Einbauelement. Ausführung: Röhrenspanplatte, Oberfläche weiß lackiert Abmessung: 985 x 2110 mm Zubehör: Griffmuschelset (Edelstahl) Schiebetürzarge Liefern und montieren einer passenden Zarge (Abschlusskasten/ Durchgangszarge) für das Schiebetür-Einbauelement, passend zur Wandstärke und Oberflächenoptik der anderen Türen im Objekt. Angaben zum gewählten Fabrikat / Typ (Vom Bieter einzutragen)
01.__.0020
Trockenbau-Schiebetürsystem (in der Wand laufend)
1.00
Stk
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Verrechnungssatz für Arbeitskraft Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Sie müssen täglich vom Bauleiter unterschrieben werden. Alle Stundenzettel sind fortlaufend zu nummerieren. Nicht rechtzeitig vorgelegte Stundenzettel werden nachträglich nicht anerkannt. Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden. Kosten für Auslösung, Wege- und Fahrgeld, Akkordausgleich, etc. sind einzukalkulieren. Die gesetzliche Verordnung über die Abrechnung von Bauleistungen im Stundenlohn in der jeweils gültigen Fassung ist zu berücksichtigen. Poliere sowie Vorarbeiter werden im Stundenlohn als Hochbaufacharbeiter berechnet. Vergütung für Überwachung erfolgt nicht. Alle nachstehenden Positionen gelten als Bedarfspositionen. Die Massen wurden geschätzt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
02.__.0010 Polier oder Vorarbeiter Polier oder Vorarbeiter, einschließlich aller Fahrkosten, Unternehmerzuschläge, Auslösungen und dergleichen.
02.__.0010
Polier oder Vorarbeiter
80.00
h
02.__.0020 Facharbeiter Facharbeiter, sonst genau wie vor.
02.__.0020
Facharbeiter
150.00
h