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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Angebotsanforderung
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Projekt-Daten:
Projek: Umbau Geschäftshaus Leipzig Petersstraße 17
Ort: 04109 Leipzig
Strasse: Peterstraße 17 - 23
Vergabe-Daten:
Art der Ausschreibung: Beschränkte Ausschreibung
Angebotsabgabe bis:: 00:00:00
Ausführungstermine:
Ausführungsbeginn: 22.06.2026
Ausführungsende: 30.09.2027
Auftraggeber-Daten:
Auftraggeber:
Strasse:
Ort:
Dienstleister des Auftraggebers:
Midstad Management GmbH
Windmühlenstraße 1
60329 Frankfurt a.M.
LV-Daten:
LV-Bezeichnung: Rohbauarbeiten
Gesamtsumme netto in €
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(vor der Prüfung) (nach der Prüfung)
Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungsbeschreibung als auch mit den Vertragsbedingungen des AG einverstanden.
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(Ort und Datum) (Stempel und Unterschrift)
Angebotsanforderung
Grundlage und Zweck des Leistungsverzeichnisses Grundlage und Zweck des Leistungsverzeichnisses
Grundlage des Leistungsverzeichnisses sind die VOB, Teil B und C – neueste Fassung, die Verlege-/Verarbeitungsrichtlinien der genannten Hersteller zum Zeitpunkt der Ausführung, geltende Gebäudeenergie- und Wärmeschutzgesetzte sowie alle gültigen DIN-Normen.
Die aufgeführten Leistungspositionen beschreiben die Hauptleistungen und dienen lediglich als Kalkulationshilfe für den Auftragnehmer (AN).
Es ist unbedingt erforderlich, dass sich der AN vor Ort ein umfangreiches Bild von der Gebäudestruktur und -zugänglichkeit, von den Platzverhältnissen, den Abhängigkeiten und Bedingungen infolge der laufenden Geschäftsbereiche sowie letztlich von der vertraglich zu vereinbarenden Bauaufgabe im Rahmen einer Pauschalpreisfindung erarbeitet.
Mit dem Pauschalpreis sind alle Leistungen abgegolten, die in den Ausschreibungsunterlagen in Worten, Zeichnungen und Berechnungen, den Mieterbaubeschreibungen und sonstigen übergebenen Unterlagen dem Gegenstand nach dargestellt sind, einschließlich der dazugehörenden Nebenleistungen.
Alle erforderlichen Mengen sind durch den AN eigenverantwortlich zu ermitteln. Die weiterführende Ausführungsplanung mit ihrer Detailplanung wird im Zuge der technischen Vertragsverhandlung übergeben und Bestandteil der Vertragsleistung.
Abgegolten sind letztlich diejenigen Leistungen, die in den Vertragsbestandteilen nicht dargestellt sind, die jedoch erforderlich sind, um den durch den Vertragsgegenstand bestimmten Vertragszweck zu verwirklichen und die von dem Auftragnehmer (AN) auf Grund des von ihm zu erwartenden Fachwissens bei Vertragsschluss erkennbar waren.
Die Wertung der Angebote kann nur erfolgen, wenn die Angebotsabgabe auch in digitaler Form im Format GEAB 84 erfolgt.
Grundlage und Zweck des Leistungsverzeichnisses
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Der Auftragnehmer hat seinen Leistungsumfang vor Beginn seiner Fertigung mit der AG - Objektüberwachung festzulegen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Abmessungen dienen nur zur Kalkulation des Angebots und dürfen nicht zur Materialbestellung und Leistungsausführung verwendet werden.
Der AN hat für eine rechtzeitige und ausreichende Koordination mit den seine Leistungen berührenden Gewerke Sorge zu tragen. Die in Ausführungsunterlagen und Beschreibungen genannten Massen, Maße und Angaben sind vor Erstellung seiner Leistungen vom AN am Bau zu überprüfen. Festgestellte Unstimmigkeiten sind mit der AG-Objektüberwachung zu klären.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Orts-Besichtigung über die Möglichkeiten der Anfahrten, Lagerflächen und der erhöhten Anforderungen durch Anschluss an das Bestandsgebäude volle Klarheit zu verschaffen.
Es besteht ein striktes Verbot, lackbenetzungsstörender Substanzen (Kraterverursacher), insbesondere Silikone und Polytetrafluoräthylene, einzusetzen . Diese Substanzen dürfen sich weder in Baustoffen, Bauhilfsstoffen, Bauteilen, Arbeitsmitteln und Geräten, noch in der Kleidung oder am Körper des sich auf der Baustelle befindlichen Personals befinden, noch ihm anhaften. Das Baustellenpersonal ist in regelmäßigen Zeitabständen (mind. alle 4 Wochen) über dieses Verbot zu belehren. Die Belehrungen sind zu protokollieren, jeweils eine Kopie dieser Protokolle ist dem Auftraggeber zum Verbleib zu übergeben.
Einmessen
Alle Vermessungsarbeiten gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Alle Absteckungen und Vermessungen, die während der Ausführung erforderlich werden, hat der AN selbst und so rechtzeitig durchzuführen, dass eine Nachprüfung ohne Behinderung der Bauarbeiten möglich ist. Er trägt für die richtige planmäßige Lage und Höhe aller von ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung.
Der Bauherr behält sich eine Prüfung aller vom AN ausgeführten Vermessungs- und Absteckungsarbeiten vor. Der AN hat die zur Prüfung und Abnahme seiner Arbeit erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte ohne besondere Entschädigung zu stellen. Der AN ist verpflichtet, das für die Vermessungsarbeiten erforderliche Absteck- und Vermarkungsmaterial ständig an der Baustelle bereitzuhalten.
Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet.
Normen und Richtlinien, ATV, ZTV
Für Güte und Verarbeitung der verwendeten Werkstoffe und die Ausführung der Arbeiten gelten alle zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindlichen einschlägigen DIN - Normen und VDE - Vorschriften, Güte - Maß - und Prüfbestimmungen, technischen Vorschriften und Richtlinien sowie gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.
Die Einhaltung und Erfüllung der einschlägigen Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften und der Unfallverhütungsvorschriften laut Auflagen der Landesbauordnung Sachsen obliegt dem Auftragnehmer.
Der AN hat für seine Leistungen einen verantwortlichen Sicherheitsbeauftragen i. S. der UVV (Unfallverhütungsvorschriften - allgemeine Vorschriften) der Bau-Berufsgenossenschaft Sachsen für seine zu erbringenden Arbeiten zu stellen.
Die einschlägigen ATV der VOB C mit den darin zitierten Normen und Richtlinien sind zu beachten.
Baustellenordnung
Die Baustellenordnung enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des Baustellenbetriebes und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit.
Darüber hinaus gelten nachfolgende, zusätzlichen Punkte:
Ordnung und Sauberkeit müssen auf der Baustelle gewährleistet sein.
Der AN hat Sorge zu tragen, dass Flächen außerhalb des Baufeldes nicht über das unvermeidbare Maß hinaus verschmutzt werden, Verschmutzungen sind umgehend wieder zu beseitigen.
Bauschutt ist ständig abzufahren.
Baustellenzugang
Alle Mitarbeiter werden vor Einsatz auf der Baustelle registriert und erhalten einen Ausweis, mit dem der Zutritt zur Baustelle möglich ist. Für den Lieferantenverkehr gilt ein vereinfachtes Anmelde- und Ausweisverfahren. Generell werden ein - und ausfahrende Fahrzeuge registriert.
Der dadurch entstehende Mehraufwand ist mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Private PKW erhalten keine Zufahrt auf das Baustellengelände. Sie sind außerhalb der Baustelle abzustellen. Der Auftragnehmer hat für sein Personal entsprechende Transportkapazitäten vorzusehen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Zufahrtberechtigung erstreckt sich auf alle Zulieferfahrzeuge sowie Werkstattwagen des Auftragnehmers.
Arbeitsgeräte u. ä. sind aus Gründen des Eigentumsnachweises mit der Firmenaufschrift zu versehen.
Benutzte Flächen sind nach Benutzung in den ursprünglichen Zustand zu bringen.
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben rechtzeitig zu informieren.
Baustromversorgung, Baustellenbeleuchtung
Der Bauherr stellt Anschlußpunkte für die Stromversorgung zur Verfügung.
Ab Hauptverteilung (Anschlußpunkt) ist die Unterverteilung im Leistungsumfang des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat entsprechend den VDE -Vorschriften für die weitere Baustromverteilung zu sorgen.
Kosten für Baustrom sind durch die allgemeinen Objektumlagen des Bauherrn abgegolten.
Jeder Auftragnehmer hat für eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung zu sorgen.
Schutzvorkehrungen bei Feuerarbeiten (Schweißarbeiten u. ä.)
Bei Feuerarbeiten wie Schweißen, Schneiden, Löten sind die Vorschriften gemäß BGV D 1 ohne zusätzliche Vergütung genauestens einzuhalten. Auf die erforderlichen Brandwachen wird ausdrücklich hingewiesen.
Bei Schweiß- und Flexarbeiten in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B 2 bzw. B 3 nach DIN 4102 T 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Ein Feuerlöscher ist vorzuhalten und der Schweißplatz vorschriftsmäßig zu überwachen.
Der AN verpflichtet sich, bereits eingebaute Teile vor Beschädigung, besonders vor Funkenflug, bei Trenn- und Schweißarbeiten an der Baustelle sauber abzudecken und ausreichend zu schützen.
Er haftet dabei für alle durch seine Arbeiten entstandenen Schäden und Folgeschäden.
Das gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen.
Ausführungs- und Planungsgrundlagen
Die Ausführung der Bauleistung ist unter Berücksichtigung der gültigen DIN - Normen , VDI Richtlinien, Arbeitsblättern, nach dem neusten Stand der Technik, sowie den Betriebsmittelvorschriften und Sicherheitsrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, Brandschutzbestimmungen, den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen sowie den Ausführungs- und Montagerichtlinien der Hersteller zu erstellen.
Aufmaßerstellung
Die Erstellung des Aufmaßes hat sich an der Struktur des Leistungsverzeichnis zu orientieren.
Generell gilt:
Alle Dokumente und Unterlagen sind auch in elektronischer Form zu erstellen und abzugeben. Handzeichnungen, Handskizzen oder Zeichnungen mit Handeintragungen werden nicht akzeptiert.
Der Auftragnehmer hat alle geforderten 2-fach Unterlagen in kopier- / pausfähiger Papierform und in digitaler Form entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Ausführung, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung folgende Unterlagen vorzulegen:
- Die kompletten Werkstatt- und Montagepläne im gewünschten Maßstab zur Prüfung, Ausführung 2-fach in kopier- / pausfähiger Papierform und in digitaler Form. Grundrisse, Schnitte, Details, mit allen Dimensionen, Materialangaben usw..
Die Schlußrechnung wird erst nach Vorlage der vollständigen Revisions- und Dokumentationsunterlagen ausbezahlt.
Teilleistungen
Sämtliche Positionen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung werden auch in Teilleistungen (Teillängen, Teilmengen, etc.), auch in zeitlicher Hinsicht, ausgeführt, sofern im Positionstext nicht ausdrücklich andere Leistungen gefordert werden.
Befestigungskonstruktionen
Die Materialien und Stoffe, die zum Befestigen der Lieferungen des Auftragnehmers mit dem Baukörper notwendig sind, sind grundsätzlich Bestandteile der jeweiligen Leistungsverzeichnisse und sind mit dem Einheitspreisen der jeweiligen Positionen abgegolten.
Korrosionsschutz- Farbanstrich
Die Oberflächen aller Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt ausgeführt sein. Stahlteile, bei denen eine bestimmte Art von Korrosionsschutz nach diesem Leistungsverzeichnis oder den einschlägigen Normen und Richtlinien nicht vorgeschrieben ist, sind gemäß DIN 18386 zu schützen.
Wenn die Ausführung ' feuerverzinkt' vorgeschrieben ist, darf nach der Verzinkung keine weitere Bearbeitung erfolgen, die den Korrosionsschutz mindert. Hiervon kann nur bei entsprechender Beschreibung im Leistungsverzeichnis abgewichen werden. Ist ein mehrfacher Anstrich vorgeschrieben, muss sich jeder Anstrich in einem anderen Farbton nachweisen lassen.
Die Konstruktionen sind so auszuführen, dass Ansatzstellen für eine Rostbildung vermieden werden
Geforderte Farbanstriche sind analog Bestand zu wählen.
Ausführungs- / Montageunterlagen
Der Auftraggeber stellt zur Verfügung:
Entwurfsplanung als Grundlage für die Kalkulation des Angebotes gemäß Anlage zum Leistungsbeschrieb; als Grundlage für die Werkstatt- und Montageplanung und Bauausführung werden noch aktualisiertere bzw. detailiertere Planunterlagen übergeben.
Der Auftragnehmer liefert:
Die kompletten Werkstatt- und Montagepläne im gewünschten Maßstab, Grundrisse, Schnitte, Details, Verlegepläne usw. mit allen Dimensionen sowie erforderlicher Anschlussstatiken und Nachweise für die Bauzustände.
Alle Unterlagen sind entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers zu gestalten. Die Kosten hierfür sind einzurechnen.
Grundsätzliche Hinweise zur Kalkulation der hier beschriebenen Leistungen
Gegenstand des Angebotes des Auftragnehmer ist eine funktionsfertige Anlage die auch die Leistungen beinhaltet, die im Rahmen der Funktions-, Qualitäts - oder der Anlagenbeschreibung nicht gesondert bzw. detailliert aufgeführt sind, jedoch zur Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder sich aus Regeln der Technik ergibt.
Alle im LV benannten Positionen (wenn nicht anders beschrieben) beinhalten:
die Lieferung und die Ausführung von Bauleistungen inkl. aller Nebenleistungen (z. B. inkl. aller Bauanschlüsse; Eck-; Ausklinkungs- und Anpassarbeiten) inkl. aller Zwischenlagen, Bauanschlussmaterialien inkl. aller Verbindungs- und Kleinteile und sind vom AN zu erbringen!
Qualitätsstandard
Die angebotenen Bauleistungen müssen mindestens dem vorgegebenen Qualitäts- standard entsprechen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Auftragnehmer zu führen.
Der Auftragnehmer hat für alle Leistungen, die für die vertragsgemäße Ausführung und Betreibung seiner Bauteile erforderlich sind, die notwendigen Angaben zweifels- frei, schriftlich und durch Zeichnungen ergänzt, rechtzeitig und unaufgefordert einzureichen.
Materialien des Auftragnehmer, die von anderen Firmen einzubauen sind (z.B. Kontaktplatten in Stahlbetonfertigteilen), hat der Auftragnehmer mit den zugehörigen Montagerichtlinien rechtzeitig und unaufgefordert zu übergeben.
Die Zulässigkeit und Verwendbarkeit der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Materialien hat der Auftragnehmer vor Ausführung verbindlich zu prüfen und bei nicht geeigneter Ausführung dies sofort schriftlich anzuzeigen und zu begründen.
Fabrikatsvorgaben
Es sind grundsätzlich die Fabrikatsvorgaben der Planung einzuhalten. Eine abweichende Fabrikatswahl ist im Rahmen eines Nebenangebots mit den entsprechenden Mehr - und Minderkosten auszuweisen. Der Auftragnehmer hat für alle zu liefernden Materialien ein jeweils einheitliches Fabrikat zu wählen und dieses vor der Bestellung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Alternativangebote :
Andere Fabrikate können in Form von Alternativangeboten mit dem Hauptangebot eingereicht werden.
Die Alternativangebote müssen die erforderlichen Beschreibungen und techn. Daten entsprechend den Grundpositionen enthalten. Ferner muss ein Gleichwertigkeits- nachweis beigelegt werden.
Sollten durch den Auftragnehmer keine Fabrikate benannt werden, so gelten die Planungs-/ Vorgabefabrikate als Vertragsbestandteil.
Im Zweifelsfalle behält sich der Auftraggeber vor, jeweils nur ein einheitliches Fabrikat einer Produktgruppe selbst zu bestimmen, ohne dass es einer Begründung bedarf.
Wird vom Auftraggeber eine Farbgebung im Sinne einer Corporate Idendity für in diesem Leistungsverzeichnis beschriebene Komponenten gewünscht, so wird diese durch einen vom Auftragnehmer nachträglich hergestellt.
Nachweis über die erbrachte Leistung
Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung seiner Leistung dem Auftragnehmer fristgerecht und förmlich anzuzeigen.
Schutz des Bestandes / Staub / Lärm
Alle Bestands-Gegenstände, sonstige Geräte müssen vor der Montage geschützt gelagert werden. Inkl. notwendiger Abdeckungen, Verbauungen an Bestandsbauteilen und eventuell notwendger Staubschutzwände zum Schutz der Anlagen- und Gebäudeteile im Bestand, wenn nicht in nachfolgenden Positionen seperat ausgeschrieben.
Die Ausführung lärmintensive Arbeiten, wie Schneid- und Sägearbeiten, müssen zeitlich mit dem Nutzer des Bestandsgebäudes (P&C) abgestimmt werden. Die erforderlichen Arbeiten sind mind. 3 Tage vor Ausführung bei der Bauleitung anzumelden.
Flexarbeiten sollen weitesgehend vermieden werden, stattdessen sollen Säbelsägen eingesetzt werden.
Vorbemerkungen
02 Rohbauarbeiten
02
Rohbauarbeiten
Einmessung Achsen/ Höhenfestpunkte Das Einmessen der Einmessung Achsen/ Höhenfestpunkte hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen.
vor Ort bereits tätiges Vermessungsbüro:
Vermessungs- und Ingenieurgesellschaft mbH
Keßler Ingenieur Consult
Pfeilstr. 9, 04249 Leipzig
Tel. 0341 / 49070-0
Einmessung Achsen/ Höhenfestpunkte
Hinweise Abbrucharbeiten Die Vorgaben der Tragwerksplanung für alle Abbruchmaßnahmen sind zu berücksichtigen. Bei Unklarheiten ist der Tragwerksplaner zu konsultieren.
Abbruch Decke Hofbereich über 3. Obergeschoss
Für den Deckenabbruch ist ein Schutzgerüst erforderlich, da davon ausgegangen werden muss, dass der Abbruch bei laufendem Verkaufsbetrieb von Peek & Cloppenburg erfolgt.
Die Dicke der abzubrechenden Decke beträgt nach Bestandsstatik d=18 cm. Es ist ein Raumgerüst erforderlich, welches in der Fläche nicht mehr als 5,0 kN/m² =500 kg/m² in die darunter befindliche Decke über dem 2 Obergeschoss einträgt. Die genaue konstruktive Ausgestaltung ist durch die ausführende Baufirma festzulegen. Die Ablagefläche für die Abbruchteile ist z.B. mittels Gummimatten elastisch gegen Stöße aus dem Abbruchmaterial auszukleiden. Die Decke ist durch Sägen in kleinere Segmente zu teilen. Die Größe der Segmente ist an den zur Verfügung stehenden Hub- bzw. Transportgeräten zu bemessen, mit dem diese Teile aus dem Gebäude herausgebracht werden sollen. Bei Ablagerung von Deckenteilen auf der Decke über dem 2. Obergeschoss darf deren Flächenbelastung 500 kg/m² nicht übersteigen.
Abbruch von Mauerwerk und Beton
Im Zuge der Umbauarbeiten sind verschiedene Mauerwerkswände und Betonteile abzubrechen.
Die Abbrucharbeiten sind kleinteilig auszuführen und auf die Transportmöglichkeiten der Baustelle auszurichten. Sämtliche Ablagerungsflächen für abgebrochenes Material sowie der direkte Arbeitsbereich sind gegen herabfallende Teile z.B. durch Förderbandgummi zu sichern. Abbrucharbeiten sollten außerhalb der Öffnungszeiten der Verkaufsräume von Peek & Cloppenburg erfolgen. Harte Stöße auf die Massivdecken sind wirksam zu unterbinden. Dem kleinteiligen Sägen ist der Vorzug gegenüber Abstemmen zu geben. Bei Ablagerung von Abbruchmaterial auf den Decken über dem 3. - 5. Obergeschoss darf deren Flächenbelastung 500 kg/m² nicht übersteigen.
Hinweise Abbrucharbeiten
02.10 Abbruch Decke ü. 3.OG Innenhof
02.10
Abbruch Decke ü. 3.OG Innenhof
02.15 Rückbau STB-Bauteile
02.15
Rückbau STB-Bauteile
02.20 Decken-/Wandöffnungen herstellen
02.20
Decken-/Wandöffnungen herstellen
02.25 Rückbau Innenwände
02.25
Rückbau Innenwände
02.30 Kernbohrungen für TGA
02.30
Kernbohrungen für TGA
02.35 Maurerarbeiten
02.35
Maurerarbeiten
02.40 Sanierung Bestandsdach über 6. OG
02.40
Sanierung Bestandsdach über 6. OG
02.45 Deckenschließung Rolltreppenauge 3.OG
02.45
Deckenschließung Rolltreppenauge 3.OG
02.50 Deckenanhebung Aufzugsmaschinenraum TH 2 im 6. OG
02.50
Deckenanhebung Aufzugsmaschinenraum TH 2 im 6. OG
02.55 Absorberraum auf dem Dach
02.55
Absorberraum auf dem Dach
02.60 Durchbrüche Dachbereich über 6. OG
02.60
Durchbrüche Dachbereich über 6. OG
02.65 Stahlbau UK-Technik Dachbereich
02.65
Stahlbau UK-Technik Dachbereich
02.75 sonstiges
02.75
sonstiges