Rohbauarbeiten bei Holzbauweise
Aufstockung des Betriebsgebäudes Beeskowdamm 6
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Auf dem Grundstück Beeskowdamm 6 befindet sich ein zweigeschossiges, L-förmiges Gebäude aus dem Jahr 2001. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 1.817 m². Bei dem Gebäude handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau mit innenliegenden Stützen und Stahlbetondecken, sowie einer vorgehängten Gasbeton-Fassade. Das Gebäude ist zu ca. einem Drittel unterkellert. Es wird im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss gewerblich genutzt. Im Kellergeschoss befinden sich die Haustechnik und einige Lagerflächen. Die Gesamtnutzfläche beträgt zur Zeit ca. 1.500 m². Auf der Ost- und auf der Südseite ist jeweils ein Treppenhaus angeordnet. Am südlichen Treppenhaus befindet sich ein Aufzug, der unverändert fortbestehen soll. Das vorhandene Gebäude soll um ein weiteres Geschoss erweitert werden. Dadurch entstehen 6 neue Gewerbeeinheiten in unterschiedlichen Größen. Tragkonstruktion, Außenwände  und Dachkonstruktion werden in Holz-Bauweise errichtet. Dafür wird der vorhandene Flachdachaufbau zunächst im Bereich der tragenden Stützen bis zur Stahlbetonrohdecke zurückgebaut und die neuen Holz-Stützen aufgestellt. Einige aussteifende Wände in Stahlbeton, sowie die Treppenhauskerne werden bis unter die neue Dachkonstruiktion hochgeführt. Anschließend werden die Holz-Rahmen-Elemente der Außenwände und die Dachkonstruktion eingebracht. Es erfolgt ein neuer Flachdachaufbau, bei dem die Dämmung des altes Daches optimaler Weise wieder verwendet werden soll. Zur Belichtung innen liegender Räume oder Flure werden diverse Lichtkuppeln montiert. In die Fassadenelemente werden neue, 3-fach-verglaste Kunststofffenster eingesetzt. Anschließend erfolgt der Innenausbau und die Installation der haustechnischen Elemente. Bis auf die erwähnten Stahlbetonwände werden alle weiteren Innenwände als Metallständerwände mit beidseitiger Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten hergestellt. Es ergeben sich aufgrund der Anforderungen bei Brand- und Schallschutz unterschiedliche Wandstärken und Ausführungen. Das neue Obergeschoss wird unabhängig von der bestehenden Heizungsanlage über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Die Außeneinheit wird auf dem Dach des Gebäudes aufgestellt, die Inneneinheit im Technikraum des 2. Obergeschosses. Die Gewerbeeinheiten werden mit den erforderlichen Sanitärräumen und Teeküchen ausgestattet. Für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserführung werden die vorhandenen Leitungsnetze erweitert. Die Versorgung mit Warmwasser in den einzelnen Gewerbeeinheiten erfolgt über Durchlauferhitzer. Eine Klimatisierung der Büroräume ist nicht vorgesehen. Das Grundstück ist mit einer Zufahrt vom Beeskowdamm aus erreichbar. Für Baucontainer oder Lagerflächen können in Absprache mit der Bauleitung Flächen in geringem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Weitere Flächen für Personalräume stehen im Kellergeschoss des Gebäudes zur Verfügung. Während der Bauzeit ist auf den laufenden Betrieb in den unteren Geschossen ( EG und 1. OG ) Rücksicht zu nehmen. Jeder AN ist verpflichtet für seine Bauleistung notwendige Detailangaben in Form einer Werk- und Montageplanung zur Verfügung zu stellen. Kosten für die Verfielfältigung der vom Architekten 1-fach zur Verfügung gestellten Werkplanungsunterlagen bzw. für den erneuten Ausdruck von aktualisierten Pläne und Zeichnungen trägt der AN. Die Unterlagen werden in Form von PDF und GAEB-Dateien übergeben. Während der Bauzeit finden in regelmäßigen Abständen Baubesprechungen statt, zu denen alle beteiligten Firmen einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden haben. Die Teilnahme an den Baubesprechungen ist Pflicht. Das Protokoll dieser Besprechungen ist für alle am Bau Beteiligten verbindlich. Die festgelegten Termine sowie die Inhalte werden automatisch Vertragsbestandteil. Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Die Gesamtfertigstellung wird in Absprache mit dem AG festgelegt. Der AG wird in Absprache mit den ausführenden Firmen Bauzeitpläne aufstellen, bzw. bei den Baubesprechungen Einzeltermine vereinbaren, die für alle am Bau Beteiligten verbindlich sind. Der Auftraggeber und seine Vertreter sind jederzeit berechtigt, einzelne Personen für die Fortführung von Arbeiten abzulehnen oder der Baustelle zu verweisen,von denen eine Gefährdung anderer ausgeht. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn Drohungen gegenüber Dritten ausgesprochen werden oder die Baustellensicherheit (z.B. durch Alkoholeinfluss) gefährdet ist. Die Baustellensprache ist Deutsch.
Auf dem Grundstück Beeskowdamm 6 befindet sich ein
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1. Vertragsbestandteile Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind: a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für  Bauleistungen, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.           g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung ( VOB " als Ganzes") Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese in der genannten Reihenfolge. 2.  Das Angebot muss vollständig ausgefüllt undrechtsverbindlich unterschrieben sein. Alternativ-Angebote            in gleichwertiger Qualität sind erwünscht. Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit           erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen    des  Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat           der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären. Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen                und sogenannte Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht         Vertragsbestandteil. 2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige Massenabweichungen innerhalb einer zu vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist, bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des in der Vergabeverhandlung festgelegten Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Einheitspreise und unter Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung vereinbarten Nachlasses. 3.  Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und Stromversorgung zu unterrichten. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt. 4.  Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der örtlichen Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. 5.  Der Unternehmer hat den gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen, Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen. Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. 5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften Bruttorechnungssumme nach Abzug des Sicherheitseinbehal- tes. 6.  Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.           Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit denEinheitspreisen abgegolten. 6.1  Sollte die Baustelleneinrichtung von einem anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu installieren. 7.  Die Arbeiten werden getrennt nach Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten   getrennt nach Titeln zu vergeben. 8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so ausgewiesen wird. 9.  Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos und rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen bauseits vorgenommen, so wird dieses ausdrücklich erwähnt. 10.  Sämtliche auf der Baustelle lagernden eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom           Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten          Bauteilen haftet der Unternehmer bis zurAbnahme. 11.  Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.           Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer           diesen Pflichten nicht nach, behält sich derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der           Unternehmen abfahren zu lassen. 12.  Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und beträgt             4 Jahre. Die Frist beginnt für alle Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.              Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach Aufforderung  unverzüglich           und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 13.  Wird die im Bauvertrag vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des Auftragnehmers überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden und von der Vergütung einbehalten            werden,bis zur Höchstsumme von 5% der Auftragssumme. Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen. 14.  Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen und uneingeschränkt für von ihm verursachte Schäden zu haften. 15.  Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgeschlossen. 16.  Die Angebotspreise sind für die Dauer dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist beginnt mit   dem Tage des Bauvertragsabschlusses. 17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild. Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild anbringen lassen will 18.  Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises           ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit zu erzielen. 19.  Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind unzulässig. 20.  Gemäss der Bauordnung  hat der Bieter bei Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der Baustelle zu bestimmen. 21.  Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu leisten. Der Abzug wird bei der Schlussrechnungsprüfung vorgenommen. 22.  Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%            gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.   Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach               Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie   Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen. 23.  Im Falle der Auftragserteilung kann vom Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme vor Ausführungsbeginn verlangt werden. 24.  Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit Einfluss haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden. 25.  Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer einschalten möchte, ist in jedem Fall das Einverständnis   des Auftraggebers erforderlich. 26.  Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung. Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen zu beantragen. 27.  Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein Gewerk. 28.  Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl. getrennt zu vergeben. 29.  Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme folgende Bescheinigungen vor: - Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete Beiträge an Sozialversicherung und    Berufsgenossenschaft. - Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle. - Unbedenklichkeitsbescheinigung. 30.  Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 31.  Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00 durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers zu führen. 32. Nebenkostenregelung. Für bauseitige Zurverfügungstellung von           Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen           Nebenkostenbeteiligungen von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht: Bauwasser    0,20 % Baustrom   0,30 % Bauwesenversicherung   0,40 %           Schuttcontainer            Umlage nach Inanspruchnahme ....................................................... ...................................................... . . Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Werkpläne ( Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:50 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen Aufmaße, Abrechnungsunterlagen Vorschriften Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und Auftraggeber gelten: VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960 VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 1961 VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien. Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u. sonst. Vorschriften etc. Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind als Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV nicht extra festgelegt sind. Unstimmigkeiten Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt. Festlegungen Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die einwandfreie, fachlich richtige und allen einzuhaltenden Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung der Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu reinigen. Ergänzungen zur Angebotsforderung Die genauen Bautermine werden in der Auftragsverhandlung vereinbart und schriftlich fixiert. Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung schriftlich innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den jeweilig anerkannten Zeitraum. Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen Einzelheiten, Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu besprechen und festzulegen. Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft zu erbringen. Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung, Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass angelieferte Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden. Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN auf eigene Kosten zu entsorgen. Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als 10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB ).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Bietererklärung 1.   Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir uns, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den eingesetzten Preisen auszuführen. 2.   Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu Grunde liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als verbindlichen Vertragsinhalt an. 3.   Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden aus unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von ..................................  Euro ausreichend versichert sind. 4.   Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen Betrieb mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu genehmigen. ....................................................... Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Allgemeine Baustelleneinrichtung
01.01
Allgemeine Baustelleneinrichtung
01.02 Baustelleneinrichtung Container
01.02
Baustelleneinrichtung Container
01.03 Baustelleneinrichtung Hochbau/ Rohbau
01.03
Baustelleneinrichtung Hochbau/ Rohbau
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
02.__. 1 Schutzmaßnahmen - Treppenhäuser 1 und 2 Staubwände vor Treppenhaustüren mit Durchgangsmöglichkeit im Erdgeschoss in Treppenhaus 1 und 2, Größe der Türöffnungen:     ca. 1,01 x 2,15 m         ca. 2,01 x 2,15 m
02.__. 1
Schutzmaßnahmen - Treppenhäuser 1 und 2
6.50
02.__. 2 Rückbau abgehängte Decke ( Treppenhäuser ) Demontage der abgehängten Decke im Treppenhaus 1, bestehend aus einer Metall-Unterkonstruktion und eingehängten Leichtbauplatten im Raster 60 x 60 cm; Material entsprechend der bindend vorgeschriebenen UVV- und Umweltbestimmungen verladen und fachgerecht  entsorgen, einschließlich Entsorgungskosten; s. Vorbemerkungen. Die für den Abbruch erforderlichen Hilfsgerüste und Schutzmaßnahmen sind mit einzukalkulieren. Ausbauhöhe:    bis ca. 3,20 m
02.__. 2
Rückbau abgehängte Decke ( Treppenhäuser )
14.54
02.__. 3 Betonschneidearbeiten Herstellen einer Schnittlinie zwischen zwei Wänden ( Treppenhausaußenwände Treppenhaus 1 ) in der Decke über 1. Obergeschoss durch Schneiden der Stahl-Betondecke in Diamant-Schneidetechnik. Länge der Schnittlinie mit beiderseitigem Endpunkt an einer Stahlbetonwand: 2,70 m Die für die Ausführung der Arbeiten und die Stabilitätserhaltung der Decke notwendigen Abstützungen sind gem. Statik beizubringen, zu errichten und vorzuhalten, bis ein stabiles statisches System wieder hergestellt ist.
02.__. 3
Betonschneidearbeiten
2.70
Psch
02.__. 4 Rückbau Stahlbetondecken Treppenhäuser Rückbau der Stahlbetondecken in den Treppenhäusern 1 und 2. Treppenhaus 1:  ca. 4,25 x 2,70 m Ein Teil der Decke bleibt erhalten und stellt das neue Zwischenpodest dar. Deckenstärke:  ca. 20,0 cm Treppenhaus 2:  ca. 2,30 x 3,10 m Die gesamte Decke über dem 1. OG wird abgebrochen. Deckenstärke:  ca. 16,0 cm Die für den Abbruch erforderlichen Hilfsgerüste und Schutzmaßnahmen sind mit einzukalkulieren. Abbruchmaterial entsprechend der bindend vorgeschriebenen UVV- und Umweltbestimmungen verladen und fachgerecht entsorgen, einschließlich Entsorgungskosten; s. Vorbemerkungen.
02.__. 4
Rückbau Stahlbetondecken Treppenhäuser
18.605
02.__. 5 Demontage Brandschutztür Ausbau einer Brandschutztür im Treppenhaus 2 zur späteren Wiederverwendung: Größe:  1  Stck. 1-flg. Stahl-Tür, 1,01x2,135 m, inkl. Zarge und Obentürschließer Die Tür ist mit Baufolie zu verpacken und nach Angabe der Bauleitung auf dem Gelände einzulagern. Neuer Einbauort:  Putzmittelraum 2. OG
02.__. 5
Demontage Brandschutztür
1.00
Stk
03 Betonarbeiten
03
Betonarbeiten
03.01 Betonwände und andere Betonagen
03.01
Betonwände und andere Betonagen
03.02 Fertigteil-Treppenläufe und Podeste
03.02
Fertigteil-Treppenläufe und Podeste
04 Sonstige Arbeiten
04
Sonstige Arbeiten
04.__. 1 Einbau T30-Tür aus Bestand Einbau der T30-Tür inkl. Zarge und Obentürschließer in neue Türöffnung im 2. OG ( Putzmittelraum )
04.__. 1
Einbau T30-Tür aus Bestand
1.00
psch
04.__. 2 Durchbrüche herstellen Durchbrüche bis 0,2 m² für Leitungsführungen in Wänden und Decken herstellen. Anfallender Schutt ist weg zu schaffen und fachgerecht zu entsorgen.
04.__. 2
Durchbrüche herstellen
20.00
Stk
04.__. 3 Durchbrüche schließen Wand- und Deckendurchbrüche ggf. mit Glaswolle, A 1, ausstopfen und mit Ortbeton schließen Größe:   bis 0,2 m²
04.__. 3
Durchbrüche schließen
20.00
Stk
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__. 1 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden Für unvorhergesehene Arbeiten, die auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung in Auftrag gegeben werden und nur anerkannt werden, wenn ordnungsgemäß unterschriebene Stundenzettel vorgelegt werden, werden folgende Kosten in Ansatz gebracht: Facharbeiter:
05.__. 1
Facharbeiterstunden
8.00
Std.
05.__. 2 Helferstunden Helferstunden Helferstunden wie vor beschrieben, auf Anordnung der Bauleitung. Helferstunden:
05.__. 2
Helferstunden
8.00
Std.