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Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Projektbezeichnung:
Energetische Sanierung und Balkonanbau, Kölnische Straße 101
1.2 Anschrift der Baustelle:
Kölnische Straße 101, 34119 Kassel
1.3 Name und Anschrift des Auftraggebers:
GWG der Stadt Kassel mbHNeue Fahrt 2,
34117 Kassel
1.4 Angaben zum Auftraggeber:
Wohnbaugesellschaft
1.5 Projektbeschreibung
Das Gebäude in der Kölnischen Straße 101 ist im Jahr 1938 als Geschosswohnungsbau mit vier Geschossen und acht Wohneinheiten errichtet und im Jahr 1958 nach Kriegsschäden wiederaufgebaut worden.
Die 24 cm starken Außenwände der Geschosse wurden aus Hohlblockstein-Mauerwerk, die 51 cm starken Außenwände des Kellers aus Ziegelsteinen errichtet. Die Geschossdecken wurden als Stahlbetonrippendecken, die Kellerdecke als Stahlsteindecke ausgeführt. Das traufständige Satteldach mit einer Neigung von 30° hat eine Deckung aus Flachdachziegeln im 13er Format, die ursprünglichen Fenster wurden in den 80er Jahren durch Kunststofffenster ersetzt.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen
· die Erneuerung der Dachdeckung
· die Wärmedämmung der Keller- und obersten Geschossdecke
· die Wärmedämmung der Außenwände
· den Austausch der Fenster
· den Anbau von vorgestellten Balkonen auf der Hofseite
· und Nebenarbeiten, die im Zusammenhang zu vorbenannten Hauptarbeiten stehen.
Die Ausführung der Arbeiten findet in bewohnten Wohnungen statt. Dies ist bei der Kalkulation und Durchführung der Leistungen und im Baustellenablauf zu berücksichtigen.
1.6 Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Rohbau- und Abbrucharbeiten.
Die Ausschreibung erfolgt in 1 Los wie folgt, sowie gem. nachfolgender Leistungsbeschreibung:
1.7 Vertragstermine + Vertragsfristen
Die nachfolgend genannten Termine, Fristen und Ablaufbedingungen werden Vertragsbestandteil, an die bei Nichteinhaltung Rechtsfolgen geknüpft sind.
- Baubeginn: 27.07.2026
- Fertigstellung: 30.12.2026
Die Zwischentermine gemäß beigefügtem Bauzeitenplan werden im Auftragsfall Vertragsgegenstand.
Sofern Änderungsvorschläge zu Fristen und Ablaufbedingungen eingereicht werden, sind diese als Balkenplan dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragstermine vorzuverlegen oder hinauszuschieben.
2. Angaben zum Ausschreibungsverfahren
2.1 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/B wird Vertragsbestandteil.
2.2 Der Bauherr beabsichtigt die Vergabe der Bauleistungen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung.
2.3 Die Verdingungsunterlagen sind vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Werden die Unterlagen unvollständig eingereicht, wird der Bieter von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Bieter reicht das Angebot digital als pdf und im GAEB-Format beim AG ein.
2.4 Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind nicht zulässig. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind als besondere Anlage beizufügen und als solche deutlich zu kennzeichnen. Nebenangebote ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes werden ausgeschlossen.
2.5 Sollten Bieter Spezialbauweisen oder in Abänderung der Ausschreibung andere Konstruktionen in Nebenangeboten vorschlagen, so sind hierfür sämtliche erforderliche Unterlagen vom AN kostenlos beizubringen.
2.6 Bei Ausschreibungen, die losweise bzw. teillosweise erfolgen, sind die einzelnen Lose/Teillose losweise zu kalkulieren. Bei einer losweisen/teillosweisen Ausschreibung behält sich der Auftraggeber eine losweise/teillosweise Vergabe der Gesamtleistung vor. Für den Fall einer Gesamtvergabe ist vom Bieter der gewährte Nachlass als pauschaler Prozentsatz zu beziffern.
2.7 Sollen Leistungen zum Pauschalpreis vergeben werden, hat der Auftragnehmer vor Vertragsabschluss, Leistungen und Mengen anhand der Werkpläne zu prüfen und bei einer gemeinsamen Mengenabstimmung mit dem Auftraggeber die tatsächlichen Mengen festzustellen.
2.8 Die Angebotserstellung erfolgt kostenfrei, ein Vergütungsanspruch des Bieters für seine Angebotserstellung besteht nicht.
3. Ausführungsunterlagen
3.1 Für seine Angebotserstellung erhält der Bieter die relevanten Ausführungsunterlagen und Bauzeichnungen in digitaler Form im PDF-Format. Das Leistungsverzeichnis wird zusätzlich im GAEB-Format übergeben.
3.2 Folgende Unterlagen werden übergeben:
Leistungsverzeichnis im PDF- + GAEB-Format
Inhaltsverzeichnis Anlagen:
- Ausführungsplanung
- Fotos Bestand
- Schadstoffkataster
- Bauzeitenplan
- Vertragsunterlagen:
A01_Allgemeine Geschäftsbedingungen der GWG
A01.1_Zustimmung AGBs unbefristet
A04_Tariftreueerklärung
A05_Vertragsstrafenerklärung
3.3 Nach der Auftragserteilung erhält der AG sämtliche erforderlichen Ausführungsunterlagen in digitaler Form im PDF-Format. Die Herstellung von Papierplänen für den eigenen Bedarf obliegt dem AG. Er trägt auch die Vervielfältigungskosten hierfür.
4. Ausführung
4.1 Die Ausführung erfolgt gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Weiterhin sind die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Industrieverbände einzuhalten.
4.2 Stoffe und Bauteile, die der AN zu liefern hat und die in das Bauwerk eingehen, müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Die zum Einsatz kommenden Stoffe sind im System eines Herstellers zu verwenden. Sie sind in technischer und funktioneller Hinsicht auf die Art und Beschaffenheit des Untergrundes sowie den Verwendungszweck und die Art der Nutzung abzustimmen.
4.3 Der Auftragnehmer haftet für die Zulässigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand aller einzubauenden Materialien. Ergeben sich zum Montagetermin Fabrikats- oder Ausführungsänderungen, sind rechtzeitig vorher Klärungen mit der Bauleitung herbeizuführen.
4.4 Für die Richtigkeit und Einhaltung der Maße aus Zeichnungen und Ausführungsunterlagen ist der AN allein verantwortlich. Etwaige Unklarheiten hierin hat der AN unverzüglich mit der Bauleitung zu klären und gegebenenfalls richtigstellen zu lassen. Der AN haftet für alle aus der Unterlassung dieser Pflicht entstehenden Mängel, Fehler und Vorkommnisse.
4.5 Bei Unstimmigkeiten - gleich welcher Art - ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Bauleitung zu verständigen undeine Entscheidung einzuholen, so z.B. wenn er Anordnungen des Auftraggebers oder der Bauleitung für unzweckmäßig oder unberechtigt ansieht, Einwände gegen die vorliegende Planung erhebt, Bedenken hat, dass die Leistungen anderer Unternehmer die Qualität seiner eigenen Arbeit beeinträchtigen können bzw. Mehrleistungen von seiner Seite erfordern würden, etc.
4.6 Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen vorausgesetzt.
5. Nebenleistungen
Folgende Nebenleistungen werden ohne gesonderte Vergütung vereinbart:
5.1 Die Baustelleneinrichtung einschließlich Lieferung, Vorhaltung und Räumung für sämtliche Leistungen gem. Leistungsverzeichnis. Sämtliche Kosten für die Baustelleneinrichtung und sämtliche Sicherungsmaßnahmen, die zur Errichtung des Objektes erforderlich sind, müssen in die Einheitspreise der folgenden Titel einkalkuliert werden, wobei die Bedarfspositionen nicht zu berücksichtigen sind. Diese sind so zu kalkulieren, dass wenn sie zur Ausführung kommen, ein evtl. anfallender zusätzlicher "Baustelleneinrichtungsanteil" im EP enthalten ist..
5.2 Dem Auftragnehmer steht für die Durchführung seiner Vertragsleistungen kostenfrei ein Fassadengerüst zur Verfügung. Es gelten folgende Nutzungsbedingungen:
a) Einhaltung des Bauzeitenplans
b) Schutz- und Fanggerüste müssen den bauberufsgenossenschaftlichen Richtlinien entsprechen.
Der Auftragnehmer hat die Pflicht, die Gerüste daraufhin zu prüfen und Beanstandungen umgehend der Bauleitung mitzuteilen. Die Einhaltung der Schutzbestimmungen sind täglich zu kontrollieren. Die Pflicht der Kontrolle erlischt erst nach Beendigung der Arbeit.
Aufstellung und Hängung von Bauschildern / Werbung der Firmen nur nach Absprache mit der Bauleitung. Freie Sicht aus den Fenstern muss gewährleistet bleiben.
5.3 Eine Mobiltoilette wrid durch den Auftraggeber zur kostenfreien Nutzung gestellt.
5.4 Sämtliche Leistungen zur Sicherstellung der Montagezustände während der Bauzeit. Die Verantwortung hierfür liegt beim AN.
5.5 Das Erstellen und Vorhalten von Baubehelfen, Abfangungen, Abstützungen, etc. für sämtliche Leistungen gem. Leistungsverzeichnis.
5.6 Der Schutz und die Unterhaltung fertiggestellter Leistungen bis zur Abnahme.
5.7 Sämtliche Leistungen zur Sicherung des Verkehrs.
5.8 Sämtliche Leistungen gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Arbeitsstättenrichtline (ASR)
5.9 Die Lieferung der Werkstatt- und Montageplanung der vom AN geschuldeten Leistungen.
5.10 Das Anarbeiten an angrenzende Bauteile.
5.11 Nach Auftragserteilung ist der AN verpflichtet, das Projekt fortlaufend den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Konstruktionen, Dimensionierungen, Maße, etc., sind auf ihre Übereinstimmung mit den Planunterlagen kontinuierlich zu überprüfen.
5.12 Sofern im LV die Untergrundvorbereitung Leistungsbestandteil wird, bedeutet dies die Herstellung eines trockenen, tragfähigen, gleichmäßig saugfähigen, sauberen und glatten Untergrundes gem. VOB/C. Die erforderlichen Leistungen sind in den EP der Einzelpositionen einzukalkulieren.
5.13 Der AN stellt den Fachbauleiter nach Landesbauordnung für seinen Leistungsbereich. Dieser muss der deutschen Sprache mächtig sein, während der Ausführungszeit auf der Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anweisungen berechtigt sein.
5.14 Die Lieferung gewerkeüblicher Bestands- und Dokumentationsunterlagen vor Abnahme der Vertragsleistung. Übergabe der Unterlagen in Papierform und digital im PDF-Format.
5.15 Der AN ist verpflichtet, sich gegen alle Schadensfälle, gleich welcher Art, in geeigneter Weise zu versichern. Ebenso ist er auch haftbar für Schäden, einschließlich deren Folgelasten, die durch seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
5.16 Der AN liefert erforderliche Eignungs- und Gütenachweise z.B. Bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse, Konformitätsbescheinigungen, etc. unaufgefordert mindestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn. Sie müssen zum Zeitpunkt der Ausführung gültig sein.
5.17 Im Rahmen der Bauabwicklung werden wöchentlich Baubesprechungen abgehalten, an denen der AN teilnehmen muss.
5.18 Bundesförderung für effiziente Gebäude: Die Sanierung des Wohngebäudes wird nach dem BEG als Sanierung eines Worst Performing Building (WPB) zum Effizienzhaus 70 durch die KfW gefördert. Alle erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der Fördermittelauszahlung sind als Teil der Abschlussdokumentation durch den Bieter zusammenzustellen und als PDF-Dateien zu übermittlen.
Dies umfasst zum Beispiel:
- Fachunternehmererklärung (kfw-Formular)
- Übereinstimmungserklärung
- Fachbauleitererklärung
- Technische Datenblätter der verarbeiteten Produkte
- Sicherheitsdatenblätter der verarbeiteten Produkte
- Nachweis des U-Wertes für Fenster- und Türelemente
- usw.
6. Vergütung
6.1 Die Vergütung der erbrachten Leistung errechnet sich aus den Preisen des Leistungsverzeichnisses zuzüglich der zum Zeitpunkt des Einzelauftrags geltenden Umsatzsteuer. Sämtliche Preise sind für die fix und fertige Leistung anzugeben und beinhalten die Lieferung und den Einbau der erforderlichen Stoffe und Bauteile, einschließlich Laden, Lagern auf der Baustelle und Transport zur Einbaustelle sowie die Gestellung sämtlicher erforderlicher Werkzeuge und Geräte.
6.2 Die Kosten für den Verschnitt von Baumaterialien sind in den EP der Einzelpositionen einzurechnen.
6.3 Teilweise sind die Massen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung in unterschiedlichen Materialien und Ausführungsarten ausgeschrieben. Die endgültige Materialauswahl bzw. Ausführungsart erfolgt bei Auftragsvergabe.
6.4 Der Auftraggeber behält sich vor, die Bedarfspositionen ganz oder teilweise zu streichen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf entgangenen Gewinn abgeleitet werden kann. Das heißt, dass bei der Kalkulation diesem Umstand Rechnung zu tragen ist (Umlage der Allgemeinkosten auf die Hauptpositionen).
6.5 Alle angebotenen Preise sind Festpreise, an die der Auftragnehmer für die Dauer der Bauausführung bis zur endgültigen Abrechnung gebunden ist. Während der Bauvorbereitung und Bauausführung eintretende
Materialpreis- oder Lohnerhöhungen werden nicht vergütet.
6.6 Ein Preisnachlassangebot wird bei der Wertung nur dann berücksichtigt, wenn dies nicht zu einer Änderung der Verdingungsunterlagen führt.
7. Abnahme
7.1 Es wird eine förmliche Abnahme in Anwesenheit des Auftragnehmers und des Auftraggebers vereinbart. Die fiktive Abnahme gem. § 640 Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen
8. Abrechnung
8.1 Alle Rechnungen sind auf Briefbogen des AN unter Angabe des Projektes und der MOB-Nummer auszustellen an:
GWG der Stadt Kassel mbH Neue Fahrt 2
34117 Kassel
und über die Buchhaltung als pdf einzureichen:
buchhaltung@gwg-kassel.de
Die Architekten sind zur Prüfung in CC zu setzen:
GWG der Stadt Kassel mbH Neue Fahrt 2
34117 Kassel
8.2 Die Massen der erbrachten Leistungen werden aus Zeichnungen ermittelt, soweit die ausgeführte Leistung den Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, wird die Leistung vom Auftragnehmer und Bauleiter gemeinsam aufgemessen. Der Auftragnehmer hat die Aufmaße rechtzeitig zu beantragen. Wirkt der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen an der Mengenermittlung zum abgestimmten Termin nicht mit, so kann diese auf Kosten des Auftragnehmers erfolgen. Notwendige örtliche Aufmaße sind von beiden Parteien durch Unterschrift zu bestätigen; andernfalls gilt nur das Aufmaß der Bauleitung.
8.3 Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert, der jeweils durch prüfbare Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10 %igen Einbehaltes. Die Kürzung um diesen Einbehalt ist so lange berechtigt, bis der in Ziffer 9.1 vereinbarte Sicherheitseinbehalt erreicht ist, dessen Sicherstellung der Einbehalt dient. Bei Vorlage einer Bürgschaft nach Ziffer 9.2 entfällt die Kürzungsmöglichkeit.
8.4 Die prüffähige Schlussrechnung ist frühestens nach der förmlichen Abnahme einzureichen. Die Schlusszahlung erfolgt nach vollständiger Fertigstellung sämtlicher vertraglich geschuldeten Leistungen einschl. festgestellter Mängelbeseitigungsleistungen.
8.5 Der AN legt eine gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG vor.
8.6 Für das Bauvorhaben wird eine Gesamtbauwesenversicherung durch den Auftraggeber als Versicherungsnehmer ohne Summenbegrenzung abgeschlossen. Der Auftragnehmer zahlt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 0 % der jeweiligen Bruttoabrechnungssumme an den Versicherungsnehmer. Der Betrag wird im Zuge der Rechnungslegung abgezogen.
8.7 An folgenden Kosten beteiligt sich der AN gemäß nachstehendem Schlüssel:
Bauwasser: 0 % der Abrechnungssumme
Baustrom: 0 % der Abrechnungssumme
Baustellen-WC: 0 % der Abrechnungssumme
9. Sicherheitsleistungen
9.1 Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Nettoauftragssumme, einschließlich erteilter Nachtragsaufträge, einbehalten.
9.2 Der Erfüllungseinbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwideruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes
abgelöst werden, in der dieses sich verpflichtet, auf die erste schriftliche Anforderung zu zahlen und in der dieses sich auf sämtliche Einreden sowie auf das Recht der Hinterlegung verzichtet.
9.3 Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Gewährleistungsansprüche auf die Dauer von fünf Jahren, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5% der Netto-Schlussrechnungssumme, einschließlich erteilter Nachtragsaufträge, einbehalten.
9.4 Der Gewährleistungseinbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwideruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes
abgelöst werden, in der dieses sich verpflichtet, auf die erste schriftliche Anforderung zu zahlen und in der dieses sich auf sämtliche Einreden sowie auf das Recht der Hinterlegung verzichtet.
9.5 Der AG ist nicht verpflichtet, ein gemeinsames Sperrkonto nach § 17 Nr. 6 VOB/B einzurichten.
10. Vertragsstrafe
-
11. Verjährung
11.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt auch bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktion hat, 5 Jahre, auch wenn die Wartung nicht an den Auftragnehmer übertragen wird. Nach Abnahme/Durchführung einer Mängel- beseitigungsleistung beginnt für diese Leistung, die 5-jährige Verjährungsfrist neu zu laufen.
12. Sonstiges
12.1 Jeder Unfall und jede Verletzung von Mitarbeitern ist dem Auftraggeber am gleichen Tag schriftlich zu melden. Die Unfallmeldepflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft sowie dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz obliegt dem Auftragnehmer. Ein Durchschlag der Unfallanzeige ist beim AG einzureichen.
12.2 Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht gestattet.
12.3 Öl- und Treibstofflager sind entsprechend den gültigen Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen herzustellen.
12.4 Der Auftragnehmer hat anzugeben, welche Leistungen er an Nachunternehmer vergeben will. Erforderliche Bescheinigungen der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bzw. Sozialversicherungsnachweise, etc., legt der AN auf Anforderung vor. Die Eignung der Nachunternehmer für den geforderten Leistungsumfang, liegt in der Verantwortung des AN.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299
1. Angabe zur Baustelle
1.1 Lage der Baustelle Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Die Baustelle liegt an der Kölnischen Straße 101 in 34119 Kassel. Die Kölnische Straße ist vor allem während der Berufsverkehrszeiten und der Mittagszeit stark befahren.
Die Zufahrt auf das Grundstück erfolgt über die Kölnische Straße an der Nord-Ost-Seite der Liegenschaft. Die Zufahrt ist asphaltiert und ca. 2.90 m breit.
Während der Gerüststandzeiten, d. h. während der Hauptarbeiten der Dachdeckung, des Fenstereinbaus und der WDVS-Arbeiten, ist die Zufahrt auf das Grundstück nur bis zu einer Tiefe von ca. 7,5 m gegeben, da der Zufahrtsweg ab dann durch die Gerüststellung auf ca. 1.50 m verengt wird. Der rückseitige Teil des Grundstücks ist während dieser zeit nicht mit Fahrzeugen anfahrbar und daher nur bedingt als BE-Fläche nutzbar. Die Nutzung der im Hof befindlichen Garagen wird während der Bauzeit ausgesetzt.
Die ca. 7,5 m tiefe Vorgartenzone kann als BE-Fläche genutzt werden. Dabei ist zu brücksichtigen, dass der vorhandene Fußweg zum Haupteingang während der gesamten Bauzeit als Haupterschließung für die Bewohnder des Hauses freizuhalten ist. Die BE-Fläche wird dadurch in einen westlichen und einen östlichen Bereich geteilt. Das Gebäude ist vollvermietet und wird während der Bauzeit bewohnt.
Der Auftraggeber plant für die Zeit der Dachdeckungs- und WDVS-Arbeiten die beiden vor dem Haus leigenden Stellplätze zu Zwecken der Baustelleneinrichtung anzumieten. Diese Flächen sind mit einem Bauzaun gesichert gegen unbefugtes Betreten gesichert. Der Bauzaun ist geschlossen zu halten.
1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.
Es sind keine Immissionsbelastungen bekannt. Die Kölnische Straße ist stark durch Verkehr genutzt.
Aufgrund der innerstäditschen Lage ist der Bauzaun dauerhaft geschlossen zu halten.
1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung eines bestehenden Gebäudes. Es wurde im Jahr 1938 als Geschosswohnungsbau mit vier Geschossen und acht Wohneinheiten errichtet und im Jahr 1958 nach Kriegsschäden wiederaufgebaut worden. Das Gebäude ist nach §2(4) HBO der Gebäudeklasse 4 zuzuordnen.
Die 24 cm starken Außenwände der Geschosse wurden in Massivbauweise aus Hohlblockstein-Mauerwerk, die 51 cm starken Außenwände des Kellers aus Ziegelsteinen errichtet. Die Geschossdecken wurden als Stahlbetonrippendecken, die Kellerdecke als Stahlsteindecke ausgeführt. Das traufständige Satteldach mit einer Neigung von 30° hat eine Deckung aus Flachdachziegeln im 13er Format, die ursprünglichen Fenster wurden in den 80er Jahren durch Kunststofffenster ersetzt.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 12,5 x 12,5 m. Die lichten Geschosshöhen liegen in der Regel bei ca. 2,40 m. Die Betonrippendecken sind mit einer Unterdecke aus Rohr-Putz versehen. Diese Decken sind zusammen mit der Rohdecke brandschutztechnisch wirksam.
1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Flächen können in Abstimmung aller am Bau beteiligten Firmen und der Bauleitung genutzt werden.
Die rückseitigen Freiflächen können aufgrund der druch Gerüststellung verengten Zufahrt nicht angefahren werden und sind damit nur bedingt als Baustelleneinrichtungsflächen geeignet. Siehe hierzu auch Punkt 1.1 dieser ATV.
Aufgrund der engen Platzverhältnisse können keine Parkplätze auf der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt werden. Für private Pkws besteht keine Möglichkeit auf dem Grundstück zu parken.
1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Die öffentlichen Straßen- und Gehwegsflächen sowie die Zuwegung zum Haupteingang sind freizuhalten. Siehe Punkt 1.1 dieser ATV.
1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen
Gemäß Angabe in den Leistungsbeschreibungen und laut Plandarstellung. Einzelheiten sind mit der Bauleitung abzustimmen.
1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Anschlüsse für Bauwasser, Baustrom, die Wegebeleuchtung der Baustelle sowie Bautoiletten werden bauseits hergestellt und unterhalten. Die Kosten werden durch den Auftraggeber getragen.
1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Lagerräume auf oder in der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Es stehen in geringem Umfang Lagerplätze für Baustellencontainer und Container zur Abfallentsorgung auf der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Aufgrund der Enge im Bereich der Baustelle können Erdstoffe, Abrissstoffe und Abfälle nur sehr eingeschränkt gelagert werden. Materialien, die nicht zur Wiederverwendung vorgesehen sind, müssen unmittelbar auf Lkw oder in Container verladen werden. Die Container sind umgehend abzufahren. Die freie Lagerung von Abfällen im Gebäude und im Außenbereich ist nicht gestattet.
1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen.
Ein Bodengutachten liegt derzeit nicht vor.
1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.
Eine Hydrologische Baugrundbewertung liegt derzeit nicht vor.
1.11 Besondere umweltrechtlichen Vorschriften.
- keine -
1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Die Entsorgung der Materialien geschieht getrennt gem. den örtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Baustelle täglich von Bauschutt zu räumen und die Abfälle umgehend zu beseitigen. Die Aufforderung zur Abfallbeseitigung kann durch die Bauleitung bei kürzester Fristsetzung erfolgen. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung nicht unverzüglich nach, (i.d.R. am selben Tag), so ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung auf Kosen des Verursachers durch Dritte ausführen zu lassen.
1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur- Landschafts- oder Immissionsschutzes, vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
- keine -
1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Es sind Pflanz- und Vegetationsbestände auf dem Grundstück sowie im Bereich der Zufahrt vorhanden. Diese werden im Zuge dieses Baumaßnahme erneuert.
1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Im Vorgarten liegen im Bereich der Zuwegung und westlich dazu diverse Medienleitungen (Fernwärme, Glasfaser, Strom, Zuwasser, Abwasser, usw). Insbesondere beim Freilegen des Sockels und der Kellerwände ist daher an der Nordseite besondere Vorsicht geboten.
1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.
Über die unter Punkt 1.15 genannten Leitungen sind keine weiteren Hindernisse bekannt. Auffälligkeiten sind der Bauleitung mitzuteilen.
1.17 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltende Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.
- keine -
1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.
Die allgemeinen Anforderungen der BG UVV sind zu berücksichtigen.
1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
- keine -
1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
Die Arbeiten umfassen Rückbaumaßnahmen mit Asbesthaltigen Materialien (Innenfensterbänke, Teilabschnitte von Lüftungskanälen). Die gültigen Vorschriften sind zu beachten. Ein Schadstoffgutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
- keine -
1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Es erfolgen Arbeiten verschiedener Gewerke in dichter Folge und zeitgleich überschneidend. Die Arbeiten der Gewerke sind mit- und untereinander abzustimmen. Teilweise stehend die Arbeiten verschiedener Gewerke in direkter Abhängigkeit (Vorleistungen). Aufgrund der Sanierung im bewohnten Zustand kommt der Gewerkereihenfolge und der Abstimmung daher eine erhöhte Bedeutung zu. Dies ist in der Fachbauleitung im besonderen zu Berücksichtigen und setzt einen erhöhten Kommunikationsbedarf mit der Bauüberwachung voraus.
2. Angaben zur Ausführung
2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechnungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer
Die Bauleistungen sollen in einem Bauabschnitt erbracht werden. Dabei sind die Ausführungszeiten dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Arbeitsunterbrechnungen berechtigen nicht zu Mehrkosten oder Nachforderungen.
2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.
Wie beschrieben ist das Wohnhaus voll vermietet. Die Sanierungsarbieten finden im bewohnten Zustand statt. Daher bedarf es besonderer Absprachen zwischen den Gewerken, der Bauüberwachung und den Bewohnern des Hauses.
Darüberhinausgehende besonderheiten sind der Bauleitung anzuzeigen.
2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
Die Arbeiten umfassen Rückbaumaßnahmen mit Asbesthaltigen Materialien (Innenfensterbänke, Teilabschnitte von Lüftungskanälen). Die gültigen Vorschriften sind zu beachten. Ein Schadstoffgutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung.
Für die Entsorgung von Schadstoffen, z. B. Asbesthaltigen Bauteilen, sind die gültigen Vorschriften zu beachten. Ein Schadstoffgutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt.
Zur Beschreibung der Verkehrssituation an der Kölnischen Straße siehe Punkt 1.1 dieser ATV
2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.
Durch das Gewerk "Gerüstbauarbeiten" wird auf der Außenseite der Umfassungswände ein Gerüst der Lastklasse 3 gestellt. Das Gerüst wird im Vorlauf zu den Dachdeckerarbeiten gestellt und nach Abschluss der WDVS-Arbeiten an der Hauptfassade (oberhalb des Sockels) abgebaut um Baufreiheit für die Arbeiten im Sockelbereich und der Balkonfundament zu schaffen. Anforderungen bezüglich der darüber hinaus gehender Gerüstarbeiten - siehe Beschreibung in Leistungsverzeichnissen.
2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
Bauseits stehen für die Dachdecker-, Rückbau-, Fensterbau und WDVS-Arbeiten in den dafür geplanten Ausführungszeiten ein Gerüst zur Verfügung. Darüber hinaus werden keine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen zur Verfügung. gestellt.
Im Zuge der Dachdeckerarbeiten wird ein Kran gestellt; unter welchen Konditionen dieser genutzt werden kann, ist mit der ausführenden Firma abzustimmen.
2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.
Siehe Beschreibung im Leistungsverzeichnis.
2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen.
Nicht zulässig, soweit nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben.
2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffen und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.
Im Einzelfall mit der Bauüberwachung und dem Auftraggeber abzustimmen und durch diese freizugeben.
2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit und Hilfsstoffen.
Alle Baustoffe, die in das Gebäude eingehen bzw. im Gebäude verarbeitet werden, dürfen keine zur Zeit bekannten gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten wie: Formaldehyd, Teer, Asbest, PCB, PCP, Lindan, Toluol, Benzol, alkohollösungsmittelhaltige Stoffe und weitere. Bei Zuwiederhandlung wird der Auftragnehmer für die Beseitigung und Folgeschäden haftbar gemacht. Alle Stoffe müssen in Originalverpackung des Produzenten angeliefert werden.
2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.
Dokumentation der verwendeten Materialien, Gebrauchs- und Wartungsanleitungen, Oberflächen- und Farbausführungen spätestens mit der Schlussrechnung, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten uneingeschränkt ohne Rückfragen möglich sind.
Siehe auch "Allgemeine Vertragsbedingungen" dieses Leistungsverzeichnisses.
2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
-entfällt-
2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.
Soweit nicht anders in den Leistungsbeschreibungen benannt, werden die ausgebauten Materialien Eigentum des AN und sind generell abzutransportieren und zu entsorgen.
2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe.
Soweit nicht anders in den Leistungsbeschreibungen benannt, werden keine Stoffe oder Bauteile vom AG bereitgestellt.
2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
Der AG übernimmt keine der beschriebenen Leistungen.
2.17 Leistungen für andere Unternehmer.
Im Allgemeinen keine, wenn nicht anders in der Leistungsbeschreibung benannt.
2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation.
Siehe Leistungsbeschreibung der technischen Gewerke
2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme.
Falls notwendig erfolgen für die einzelnen Geschosse jeweils Zustandsfeststellungen nach Fertigstellung und vor Benutzung. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Abnahme der Gesamtleistung nach dem Fertigstellen der gesamten Leistung.
2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.
Siehe Leistungsbeschreibung der technischen Gewerke
2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung dieser Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung aufzumessen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung einschließlich Aufstellen, Einrichten, Vorhalten aller Maschienen, Leitern, Kleingerüsten, Aufzügen, Krane, usw. über die gesamte Bauzeit, Umfang je nach Erfordernis der Baustelle, inkl. ggf. erforderlicher Verkehrsrechtlicher Abstimmungen und Einrichtungen, Rückbau der Einrichtung nach Beendigung der Baumaßnahme
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
01.__.0002 Bauwasseranschluss Bauwasseranschluss mit Wasseruhr, ausreichend
dimensioniert für die Versorgung des gesamten
Baustellenbetriebes, auch als Anschluss für Fremdfirmen nutzbar, einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung
des Bauwerks abbauen.
Geschätzte Vorhaltedauer: ca. 6 Monate
Der Auftragnehmer hat die behördlichen Anträge für die
Einrichtung und Beseitigung der Anlage ohne Mitwirkung
des Auftraggebers zu stellen.
Inkl. Wasseranschluss, Ablesung und Abrechnung mit den Städtischen Werken.
Inkl. Anschluss und Zuleitung bis 10 m.
Lage: siehe Baustelleneinrichtungsplan
01.__.0002
Bauwasseranschluss
1.00
St
01.__.0003 Schutzabdeckung, Folie Folienschutz für Möbel und Kellerinventar aufbringen und während der Bauarbeiten unterhalten.
Abdeckmaterial nach der Bauausführung entfernen und entsorgen.
Das Abdecken erfolgt auf Nachweis.
01.__.0003
Schutzabdeckung, Folie
O
360.00
m²
01.__.0004 Fußboden schützen mit Vlies und Hartfaserplatten Fußboden im Bereich von Abbrucharbeiten schützen mit Vlies und Hartfaserplatten.
Die Abdeckung erfolgt je Wohnung im Bereich
- Abbruch Balkonbrüstung und
- Abbruch Schornsteinwand
auf einer Fläche von jeweils ca. 3,00 * 3,00 m.
01.__.0004
Fußboden schützen mit Vlies und Hartfaserplatten
16.00
psch
01.__.0005 Absturzsicherung, provisorisch, OSB-Platte Herstellen einer provisorischen Absturzsicherung im Bereich der abgebrochenen Fensterbrüstungen, ca. 2 Wochen vorhalten, unmittelbar vor dem Einbau der neuen Balkontüren wieder entfernen und entsorgen.
Verstärkung mit je 2 Kanthölzern ca. 8 x 8cm über die Breite der Öffnung.
Das darüberliegende Fenster bleibt bis zum Einbau der neuen Balkontür erhalten.
01.__.0005
Absturzsicherung, provisorisch, OSB-Platte
13.44
m²
01.__.0006 Staubschutzwand stellen und unterhalten Stellen und unterhalten einer Staubschutzwand aus Folie und Dachlatten für die Ausführung der im Folgenden beschriebenen Arbeiten an den Schornsteinschächten in bewohnten Wohnungen.
Annahme für 1 Stk Staubschutzwand ist eine Fläche von B*H ca. 3,00 m * 2,60 m, inkl. 1 Reißverschlusstür
Einbauort: alle 8 Wohnungen
01.__.0006
Staubschutzwand stellen und unterhalten
8.00
St
02 Erdarbeiten und Grundleitungen
02
Erdarbeiten und Grundleitungen
02.__.0001 Aufgraben des Sockels Aushub im Sockelbereich des Gebäudes für
- das Herstellen einer Bauwerksabdichtung
- das Herstellen von Betonfundamenten für die Balkonanlage
- das Verlegen von Blitzschutzleitungen und
- das Umlegen einer Grundleitung.
Das Aushubmaterial ist seitlich zur Wiederverwendung zu lagern; die Aushubbereiche sind nach Fertigstellung wieder zu verfüllen.
Bodenkennwerte: Homogenbereich 1 + 2
Aushubtiefe: ca. 0,70 - 2,00 m
Breite Arbeitsraum:ca. 0,80 m
Böschungswinkel: 45°
02.__.0001
Aufgraben des Sockels
122.58
m³
02.__.0002 Handschachtung als Zulage zu vorgenannter Position Zulage zu vorgenannter Position für das Aufgraben des Sockels, Herstellen von Leitungsgraben und Baugruben in Handschachtung, nur mit Zustimmung der Bauüberwachung. Das Aufmaß der Handschachtung ist sofort nach Herstellung bzw. an der offenen Baugrube, gemeinsam mit der Bauüberwachung, zu erstellen. Später vor-gelegte Aufmaße werden nicht anerkannt.
Boden für Baugrube Bodenklassen 3 bis 5 DIN 18300, ab Baugrubensohle profilgerecht lösen und seitlich lagern, Arbeiten von Hand, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle
02.__.0002
Handschachtung als Zulage zu vorgenannter Position
30.00
m³
02.__.0003 Entsorgung Bodenaushub, Homogenbereich 1+2 Entsorgung Bodenaushub zu vorgenannten Positionen inkl. Abfahren und Kippgebühren.
Bodenkennwerte: Homogenbereich 1 + 2
02.__.0003
Entsorgung Bodenaushub, Homogenbereich 1+2
112.365
m³
02.__.0004 Grabenaushub für Blitzschutz Grabenaushub für das Verlegen von Erdungsband Blitzschutzanlage profilgerecht lösen und im Baustellenbereich lagern.
Das Verlegen des Erdungsbands erfolgt durch das Gewerk ELT
Aushubtiefe: ca. 0,70 - 2,00 m
02.__.0004
Grabenaushub für Blitzschutz
50.40
m
02.__.0005 Grabenaushub für Abwasser-Grundleitung Grabenaushub für das Verlegen von Grundleitungen profilgerecht lösen und im Baustellenbereich lagern.
Aushubtiefe: ca. 2,00 m
02.__.0005
Grabenaushub für Abwasser-Grundleitung
10.00
m
02.__.0006 Umlegen bestehender Abwasser-Grundleitung Umlegen bestehender Abwasser-Grundleitung für Balkonfundamente inkl. Rückbau Bestand, Material und Anschlüssen an die Bestandsleitung
Inkl. erforderlicher Formstücke, Bögen, Abzweige, Reduzier- und Passstücke, Doppelmuffen, mit Dichtungsring passend zu den Abflussleitungen Bestand und Neu.
Abwasserrohr KG 2000 aus Polypropylen (PP-MD) mit Steckverbindung, Rohrende mit Muffe, mit werksseitig eingelegter Lippendichtung, frostfrei im Gefälle verlegen.
Material: KG 2000 Abwasserrohr
Durchmesser: DN 200 (vorbehaltlich Prüfung Bestand)
Einbauort: Nordost-Ecke des Gebäudes
02.__.0006
Umlegen bestehender Abwasser-Grundleitung
10.00
m
02.__.0007 Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen nach DIN EN 1610 Durchführung einer Dichtheitsprüfungen nach DIN EN 1610 für vorgenannte Grundleitung inkl. Prüfprotokoll.
02.__.0007
Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen nach DIN EN 1610
L
1.00
psch
02.__.0008 Einsanden von Grundleitungen Ein-und Untersanden der Rohrleitungen DN 100 bis DN250
Die erdverlegten Schmutz- und Regenwasserrohre sind mit einem 10 cm hohem Sandbett zu untersanden.
Anschließend ist mit Füllsand-Gemisch bis 10 cm über den Rohrscheitel aufzufüllen und manuell gut zu verdichten.
Rüttler dürfen nicht verwendet werden!
Das Ein- und Untersanden hat erst nach der Freigabe durch die Bauleitung des AG zu erfolgen. Auch an homogenen Rohrstellen ist ein vorheriges Einsanden nichtzulässig.
Sandqualität: nichtbindiger, rundkantiger Mittel-bis Grobsand gemäß EN 489 von bis 4mm Korngröße, Feinstkornanteil bis 0,25 mm max. 8 %.
Sand 0/4 mm, Qualitätsanforderungen gem. ZTVB beachten
liefern und einbauen
02.__.0008
Einsanden von Grundleitungen
2.40
m³
02.__.0009 Einsanden von Blitzschutzleitungen wie vor, jedoch für das Einsanden von Blitzschutzleitungen
liefern und einbauen
02.__.0009
Einsanden von Blitzschutzleitungen
5.04
m³
02.__.0010 Wiederverfüllen von Sockelaushub und Gräben mit Kalkschotter Wiederverfüllen von vorgenanntem Sockelaushub und Gräben mit Kalkschotter bis 30 cm unter OK Gelände.
02.__.0010
Wiederverfüllen von Sockelaushub und Gräben mit Kalkschotter
105.325
m³
Hinweis: Zu Entsorgungspositionen Hinweis: Die angegebenen Mengen und Massen der Entsorgungspositionen beruhen auf Annahmen. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis. Dazu sind die Wiegescheine und Nachweise über die fachgerechte Entsorgung spätestens zur Rechnungsprüfung vorzulegen.
Die Kosten für Container- und Transport sind im Folgenden als Pauschale in separater Position erfasst.
Hinweis: Zu Entsorgungspositionen
02.__.0011 Entsorgung Bodenaushub, Homogenbereich 1+2 Bodenaushub zu vorgenannten Positionen abtragen, laden und entsorgen, inkl. Abfahren und Kippgebühren.
Bodenkennwert: Homogenbereich 1+2
02.__.0011
Entsorgung Bodenaushub, Homogenbereich 1+2
10.80
m³
02.__.0012 Containeraufstellung und Transport Pauschale für Aufstellung von Containern für zuvor benannte Abbruchmaterialien und der erforderlichen Transporte
02.__.0012
Containeraufstellung und Transport
L
1.00
psch
03 Beton- und Stahlbetonarbeiten für Balkonstellung
03
Beton- und Stahlbetonarbeiten für Balkonstellung
03.__.0001 Unbewehrter Beton C12/15 als Füllbeton Unbewehrter Beton C12/15 als Füllbeton unter Fundamenten liefern und lt. Bodengutachter bzw. Fundamentplan einbringen.
03.__.0001
Unbewehrter Beton C12/15 als Füllbeton
1.125
m³
03.__.0002 Fundamentbeton C25/30 für Punktfundamente vorgestellte Balkonanlage Beton C25/30, XC2, für bewehrte Punktfundamente für vorgestellte Balkonanlage lt. Statik und Fundamentplan einbringen
Schalung und Bewehrung gesondert.
03.__.0002
Fundamentbeton C25/30 für Punktfundamente vorgestellte Balkonanlage
9.00
m³
03.__.0003 Fundamentschalung Fundamentschalung zu vorgenannten Balkonfundamenten einbauen, vorhalten und ausbauen.
Abrechnung nach geschalter Bauteilfläche.
03.__.0003
Fundamentschalung
38.40
m²
03.__.0004 Baustahl BST 500 S Baustahl BST 500 S als Stabstahl in verschiedenen Querschnitten und Längen liefern, schneiden biegen und verlegen.
03.__.0004
Baustahl BST 500 S
0.50
t
03.__.0005 Baustahl BST 500 M Baustahl BST 500 M als Matten in verschiedenen Querschnitten und Längen liefern, schneiden biegen und verlegen.
03.__.0005
Baustahl BST 500 M
0.30
t
04 Bauwerksabdichtung
04
Bauwerksabdichtung
04.__.0001 Untergrund Sockelbereich reinigen als Vorbereitung für neue
Sockelabdichtung Untergrund der bestehenden, freigelegten Außenwand im Sockelbereich und des Fundaments reinigen als Vorbereitung für das Auftragen der neuen Sockelabdichtung. Reinigen nach Herstellervorschrift des zur Ausführung kommenden Abdichtungssystems.
04.__.0001
Untergrund Sockelbereich reinigen als Vorbereitung für neue
Sockelabdichtung
64.80
m²
04.__.0002 Untergrund ausbessern, Zementputz, als Vorbereitung für neue
Sockelabdichtung Untergrund der bestehenden, freigelegten Außenwand und des Fundaments nach dem Reinigen im Bedarfsfall ausbessern mit Zementputz, bzw. Mörtel geeignet als Untergrund für zur Ausführung kommendes Abdichtungssystem.
04.__.0002
Untergrund ausbessern, Zementputz, als Vorbereitung für neue
Sockelabdichtung
64.80
m²
04.__.0003 Neue Sockelabdichtung herstellen, Materialbasis in
Abhängigkeit zu Bestandsuntergrund, Zementöse
Dichtschlämme Liefern und Aufbringen einer neuen Sockelabdichtung an der Außenwand und dem Fundament. Sockelabdichtung nach DIN 18533, vorhandene Wassereinwirkungsklasse: W1-E Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser, Oberkante der Abdichtung: 5 cm über Geländeoberkante
Gesamthöhe des Sockelstreifens bis ca. 2,05 m
Die Wahl des Abdichtungsstoffes erfolgt nach Freilegen des Untergrundes und in Abstimmung mit der Bauleitung.
Als Kalkulationsgrundlage sollen folgende zwei Varianten angenommen werden:
(1)
Zementöse Dichtschlämme bzw. als 2-komponentige, schnellabbindende, hochflexible, bitumenfreie Dickbeschichtung (FPD), inkl. Auftragen einer Haftbrücke usw.
Produkt: z. B. Weber.tec Superflex D 24, o. glw.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
04.__.0003
Neue Sockelabdichtung herstellen, Materialbasis in
Abhängigkeit zu Bestandsuntergrund, Zementöse
Dichtschlämme
64.80
m²
04.__.0004 Neue Sockelabdichtung herstellen, Materialbasis in
Abhängigkeit zu Bestandsuntergrund,
2-K-Bitumen-Dickbeschichtung Liefern und Aufbringen einer neuen Sockelabdichtung an der Außenwand Sockelabdichtung nach DIN 18533. vorhandene Wassereinwirkungsklasse: W1-E Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser, Oberkante der Abdichtung: 5 cm über Geländeoberkante
Gesamthöhe des Sockelstreifens bis ca. 2,05 m
(2)
2-komponentige Bitumen-Dickbeschichtung, Auführung nach "Richtlinie zur Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen" der Deutschen
Bauchemie e. V. inkl. Voranstrich aus systemzugehöriger Bitumen-Grundierung, Wasserverdünnt nach Verarbeitungsrichtinie des Herstellers, Beschichtung in mehreren Lagen nach Verarbeitungsrichtline des Herstellers auftragen, Auszuführende Schichtdicke muss der Wassereinwirkungsklasse entsprechen.
Produkt: z.B. Nordic 2-K-Bitumen-Dickbeschichtung o. glw.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
04.__.0004
Neue Sockelabdichtung herstellen, Materialbasis in
Abhängigkeit zu Bestandsuntergrund,
2-K-Bitumen-Dickbeschichtung
O
64.80
m²
04.__.0005 Anschluss neue Sockelabdichtung an Fundamentfuß, inkl. Hohlkehle Herstellen einer Hohlkehle für den Anschluss des Abdichtungssytems an den Fundamentfuß, z. B. aus Zementmörtel, Hohlkehle entsprechend Anforderungen des zur Ausführung kommenden Abdichtungssystems.
04.__.0005
Anschluss neue Sockelabdichtung an Fundamentfuß, inkl. Hohlkehle
44.70
m
04.__.0006 Eindichten Hauseinführung Eindichten von bestehenden und durch HLS und ELT neu hergestellten Hauseinführungen in das zuvor beschriebene Sockelabdichtungssystem.
04.__.0006
Eindichten Hauseinführung
6.00
St
04.__.0007 Noppenbahn, vlieskaschiert, mit Gleitschicht, als mechanischer
Schutz der Sockelabdichtung Noppenbahn, vlieskaschiert mit Gleitschicht als mechanischer Schutz der Abdichtung auf voller Höhe der Sockelabdichtung.
Schutz- und Dränbahn für erdberührte Bauteile auf
Kellerwänden verlegen, einschließlich aller
erforderlichen Nebenarbeiten. Das filterstabile
Geotextil muss nach außen bzw. zum Erdreicht
ausgerichtet sein. Die Verlegehinweise des
Bahnenherstellers sind zu beachten.
Zweischichtiges Schutz- und Dränsystem aus verrottungssicherer Noppenbahn und
aufkaschiertem Filtervlies gemäß DIN EN 13252 für
Anwendungen nach DIN 4095 und DIN 18533.
Alterungsbeständigkeit EN 13438: 50 Jahre
Dicke: ca. 9 mm
Druckfestigkeit: 500 kN/m²
Dränagekapazität nach DIN EN 12958
(20 kPa hart/weich): für Gradient 1 = ca. 0,6 l/s·m,
Fabrikat: Dörken Delta-Drain o. glw.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
04.__.0007
Noppenbahn, vlieskaschiert, mit Gleitschicht, als mechanischer
Schutz der Sockelabdichtung
64.80
m²
05 Bodenabläufe Keller
05
Bodenabläufe Keller
05.__.0001 Bestehenden Kellerablauf durch neuen Ablauf mit
Rückstauverschluss ersetzen Kellerablauf mit Rückstauverschluss liefern und fachgerecht in bestehende Bodenplatte einbauen.
Grundkörper aus Kunststoff mit herausnehmbarem Rückstauverschluss, zwei Rückstauklappen, handverriegelbarem Notverschluss und Schlammeimer, zwei Zuläufen DN 50 und einen Zulauf DN 70 mit Blindstopfen.
Bestehenden Bodenablauf ausbauen, Bodenplatte aus Beton auf ca. 1,00 x 1,00 m aufstemmen und nach Einbau des neuen Kellerablaufs wieder fachgerecht mit Beton verschließen, Oberfläche glätten.
Leistung inkl. Material wie z.B. Grundleitungsrohr mit Zubehör, Verfüllmaterial etc.
Beim Öffnen der Bodenplatte ist Bauleitung vom AN aktiv dazuzuholen, um Anschlusssituation und -höhen zu klären und dokumentieren.
Notverschluss: ja
Mechanische Rückstauklappen: 2
Norm: EN 1253
Nennweite (DN): 100
Außendurchmesser (DA): 110 mm
Abwasserart: fäkalienfrei
Einbausituation: Einbau in die Bodenplatte
Rückstauschutz: Typ 5
Geruchsverschluss: inklusive
Abmessungen
Aussparungsmaß Breite: 320 mm
Aussparungsmaß Länge: 400 mm
Einbautiefe: 216 - 276 mm
Art der Höhenverstellbarkeit: teleskopisches Aufsatzstück
Stutzen Ausführung: waagrecht
Abdeckungsart: Schlitzrost
Abdeckung Material: Kunststoff
Abdeckung Farbe: schwarz
Belastungsklasse: K 3 (EN 1253-1)
Einbauort: Keller, Waschküche und Hausanschlussraum
Leitprodukt: z. B. Kessel, Der Universale DN 100
Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
05.__.0001
Bestehenden Kellerablauf durch neuen Ablauf mit
Rückstauverschluss ersetzen
2.00
psch
05.__.0002 Anschlussleitung Waschmaschinen an neuen Ablauf herstellen, DN 75 Herstellen einer Anschlussleitung DN 75 für die Waschmaschinen an den neuen Bodenablauf.
Verlegung unterhalb der bestehenden Bodenplatte.
Bodenplatte aus Beton auf ca. 2,00 x 0,50 m aufstemmen und nach Einbau der neuen Anschlussleitung wieder fachgerecht mit Beton verschließen, Oberfläche glätten.
Leistung inkl. Material wie z.B. Grundleitungsrohr mit Zubehör, Verfüllmaterial etc.
Beim Öffnen der Bodenplatte ist Bauleitung vom AN aktiv dazuzuholen, um Anschlusssituation und -höhen zu klären und dokumentieren.
05.__.0002
Anschlussleitung Waschmaschinen an neuen Ablauf herstellen, DN 75
L
1.00
psch
Hinweis: Zu Entsorgungspositionen Hinweis: Die angegebenen Mengen und Massen der Entsorgungspositionen beruhen auf Annahmen. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis. Dazu sind die Wiegescheine und Nachweise über die fachgerechte Entsorgung spätestens zur Rechnungsprüfung vorzulegen.
Die Kosten für Container- und Transport sind im Folgenden als Pauschale in separater Position erfasst.
Hinweis: Zu Entsorgungspositionen
05.__.0003 Entsorgung Bauschutt, unbelastet Entsorgung von Bauschutt aus Dachziegeln, Beton, Ziegeln, Mörtel und sonstigen mineralischen Abbruchmaterialien entsprechend der jeweils geltenden Vorschriften
05.__.0003
Entsorgung Bauschutt, unbelastet
5.00
t
05.__.0004 Entsorgung Bodenaushub, Homogenbereich 2 Bodenaushub zu vorgenannten Positionen abtragen, laden und entsorgen, inkl. Abfahren und Kippgebühren.
Bodenkennwert: Homogenbereich 2
05.__.0004
Entsorgung Bodenaushub, Homogenbereich 2
10.80
t
05.__.0005 Containeraufstellung und Transport Pauschale für Aufstellung von Containern für zuvor benannte Abbruchmaterialien und der erforderlichen Transporte
05.__.0005
Containeraufstellung und Transport
L
1.00
psch
06 Abbrucharbeiten
06
Abbrucharbeiten
06.__.0001 Fenster, ca. 0,65 x 1,20 m, Rückbau und Entsorgung Fenster ausbauen und entsorgen.
Das Verschließen der Fensteröffnung wird in gesonderter Position erfasst.
einflügelig, ca. 0,65 x 1,20 m
Ort: Ostfassade, Dachgeschoss
06.__.0001
Fenster, ca. 0,65 x 1,20 m, Rückbau und Entsorgung
1.00
St
06.__.0002 Rückbau Innenfensterbänke, asbesthaltig, Längen 1,70 - 2,40m Zerstörungsfreier Rückbau von Innenfensterbänken aus asbesthaltigem Faserzement zur Herstellung von Öffnungen für Balkontüren
Der Rückbau erfolgt in bewohnten Räumen und hat dementsprechnd sorgfältig zu erfolgen. Der hierfür erforderliche Mehraufwand ist in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Die Entsorgung wird in gesonderter Position erfasst.
Breite: ca. 30 cm
Längen von 1,70 - 2,40 m
Ort: Südfassade, EG - 2.OG
06.__.0002
Rückbau Innenfensterbänke, asbesthaltig, Längen 1,70 - 2,40m
16.80
m
06.__.0003 Fensterbrüstung in Mauerwerkswand abbrechen, b x h = ca.
0,90 * 2,40 m Fensterbrüstung in Mauerwerkswand abbrechen zur Herstellung von Balkontüren.
Abbruch von 24 er Hohlblockstein Bestandsmauerwerk bis auf Höhe OK Rohfußboden, Innenanschlag der bestehenden Fensteröffnung im Bereich der abzubrechenden Brüstung bis auf Höhe OK Rohfußboden fortsetzen und profilgleich herstellen.
Seitliche und untere Leibungen mit Glattstrich aus Kalkzementputz herstellen als Vorarbeit zum Einbau neuer Balkontüren. Das Verputzen der Leibungen wird in gesonderter Position erfasst.
Dicke der Bestandwand: 0,24 m Mauerwerk zzgl. Putz
Brüstungshöhe: ca. 0,90 m
Öffnungsbreite: ca 2,40 m
Ort: Südfassade, EG - 2.OG
06.__.0003
Fensterbrüstung in Mauerwerkswand abbrechen, b x h = ca.
0,90 * 2,40 m
4.00
St
06.__.0004 Fensterbrüstung in Mauerwerkswand abbrechen, b x h = ca. 0,90 * 1,70 m Fensterbrüstung in Mauerwerkswand abbrechen zur Herstellung von Balkontüren.
Abbruch von 24 er Hohlblockstein Bestandsmauerwerk bis auf Höhe OK Rohfußboden, Innenanschlag der bestehenden Fensteröffnung im Bereich der abzubrechenden Brüstung bis auf Höhe OK Rohfußboden fortsetzen und profilgleich herstellen.
Seitliche und untere Leibungen mit Glattstrich aus Kalkzementputz herstellen als Vorarbeit zum Einbau neuer Balkontüren. Das Verputzen der Leibungen wird in gesonderter Position erfasst.
Dicke der Bestandwand: 0,24 m Mauerwerk zzgl. Putz
Brüstungshöhe: ca. 0,90 m
Öffnungsbreite: ca 1,70 m
Ort: Südfassade, EG - 2.OG
06.__.0004
Fensterbrüstung in Mauerwerkswand abbrechen, b x h = ca. 0,90 * 1,70 m
4.00
St
06.__.0005 Kellerinnenwand abbrechen, b x h = ca.1,10 x 2,15 m Kellerinnenwand als Mauerwerkswand abbrechen zur Herstellung eines Durchgangs zwischen Treppenhauswand und Schornstein.
Abbruch von 11,5 er Ziegel- Bestandsmauerwerk bis auf Höhe OK Kellerfußboden.
Egalisieren der Unebenheiten in den Abbruchkanten an seitlichen Wänden und Decke mit mineralischem Werktrockenmörtel zur Herstellung eines ebenen Untergunds für die Putzarbeiten. Das Verputzen der Abbruchkanten wird in gesonderter Position erfasst.
Dicke der Bestandwand: 0,115 m Mauerwerk zzgl. Putz
Raumhöhe: ca. 2,15 m
Breite: ca 1,10 m
Ort: Kellerraum NO-Ecke
06.__.0005
Kellerinnenwand abbrechen, b x h = ca.1,10 x 2,15 m
L
1.00
psch
06.__.0006 Öffnung Schornsteinschacht, Abbruch von 11,5 er Ziegelmauerwerk Öffnung stillgelegter Schornsteinschacht.
11,5 er Ziegelmauerwerk der Schornsteinwand auf jeweils gesamter Geschosshöhe und Schornsteinbreite abbrechen, zur Öffnung des Schachts für den Einbau von Leitungen durch die TGA-Gewerke.
Annahme für 1 Stk Schornsteinwand ist eine Fläche von:
Raumhöhe: ca. 2,60 m
Breite: von ca. 0,50 m - 1,00 m
Dicke der Bestandwand: 0,115 m Mauerwerk zzgl. Putz
inkl. Lieferung und Einbau je 1 Stk Ziegelsturz,
Länge Stuz: ca. 0,75 m - 1,10 m
Das Verschließen der Öffnungen nach Einbau der Leitungen erfolgt mit einer GK-Vorsatzschale durch das Gewerk Trockenbau.
Ort: alle 8 Wohnungen
06.__.0006
Öffnung Schornsteinschacht, Abbruch von 11,5 er Ziegelmauerwerk
8.00
St
06.__.0008 Rückbau und Entsorgung Metallgitterrost (Fußabtreter) Rückbau und Entsorgung Metallgitterrost (Fußabtreter) inkl. Rahmen und Wanne, ca. 0,80 x 0,50 m
Ort: Straßenseite, vor Hauseingangstreppe
06.__.0008
Rückbau und Entsorgung Metallgitterrost (Fußabtreter)
1.00
St
06.__.0009 Abbruch der Außentreppe Kellerzugang Rückbau der außenliegenden Kellertreppe, bestehend aus:
- Seitlicher Stützwand zum Erdreich, 24 er Klinkermauerwerk, Mauerkrone Beton, ca. 3,40 x 1,65 m, inklusive Fundament
- 8 Stk. Beton-Fertigteilstufen, Breite ca.1,00 m inkl. Unterbau
- Bodenplatte Beton am Treppenantritt, Niveau Kellergeschoss, ca. 1,00 x 1,00 m
- Stahlgeländer auf Stützmauer, ca. 3, 40 x 0,90 m
- Stahl-Handlauf an Stützmauer, Länge ca. 2,50 m
Die Stützmauer ist vor dem Abbrechen auf der Geländeseite bis zum Mauerfuß freizulegen, der Aushub seitlich zu lagern. Das Verfüllen der durch den Rückbau entstehenden Grube erfolgt im Anschluss an die Abdichtungsarbeiten im gesamten Sockelbereich des Gebäudes und ist in der entsprechenden Position mengenmäßig erfasst.
Ort: Straßenseite, neben Hausingangstreppe
06.__.0009
Abbruch der Außentreppe Kellerzugang
L
1.00
psch
06.__.0010 Abbruch Kellertür, innen Ausbau einer Holz-Kellertür ohne Zarge, inkl. Rückbau der im Mauerwerk verankerten Stahl-Bänder und Schlaufe Schubriegel.
Ort: Kellerraum NO-Ecke und HA-Raum
06.__.0010
Abbruch Kellertür, innen
2.00
St
06.__.0011 Abbruch Kellertür, außen Ausbau Keller-Haustür aus Holz inkl. Zarge
B*H: ca. 0,90 * 2,00 m
Ort: Kellerzugang untrehalb Hauseingangstreppe
06.__.0011
Abbruch Kellertür, außen
1.00
St
06.__.0012 Abbruch Türschwelle Kellertür, außen Ausbau Beton-Türschwelle in der Kelleraußenwand bis auf die Bodenplatte, als Vorbereitung für das Verschließen der Türöffnung in Mauerwerk.
Abmessungen: BxTxH ca. 0,90 x 0,20 x 0,10 m
Ort: Kellerzugang unterhalb Hauseingangstreppe
06.__.0012
Abbruch Türschwelle Kellertür, außen
L
1.00
psch
06.__.0013 Abbruch Betonpodest Waschmaschine Abbruch bestehendes Betonpodest für Waschmaschine.
Oberfläche gefliest
Abmessungen: BxTxH ca. 1,00 x 1,00 x 0,10 m
Ort: Keller, Waschküche
06.__.0013
Abbruch Betonpodest Waschmaschine
L
1.00
psch
06.__.0014 Abbruch Schornsteintüren, Dichtschnur asbesthaltig Abbruch Schornsteintüren in stillgelegtem Schornstein-Zug.
Hinweis: Dichtschnur asbesthaltig.
Abmessungen: ca. 25 x 35 cm
Ort: Keller und Dachboden
06.__.0014
Abbruch Schornsteintüren, Dichtschnur asbesthaltig
20.00
St
Hinweis: Zu Entsorgungspositionen Hinweis: Die angegebenen Mengen und Massen der Entsorgungspositionen beruhen auf Annahmen. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis. Dazu sind die Wiegescheine und Nachweise über die fachgerechte Entsorgung spätestens zur Rechnungsprüfung vorzulegen.
Die Kosten für Container- und Transport sind im Folgenden als Pauschale in separater Position erfasst.
Hinweis: Zu Entsorgungspositionen
06.__.0015 Entsorgung Bauschutt, unbelastet Entsorgung von Bauschutt aus Dachziegeln, Beton, Ziegeln, Mörtel und sonstigen mineralischen Abbruchmaterialien entsprechend der jeweils geltenden Vorschriften
06.__.0015
Entsorgung Bauschutt, unbelastet
16.388
t
06.__.0016 Entsorgen Bodenaushub, Homogenbereich 2 Bodenaushub zu vorgenannten Positionen abtragen, laden und entsorgen, inkl. Abfahren und Kippgebühren.
Bodenkennwert: Homogenbereich 2
06.__.0016
Entsorgen Bodenaushub, Homogenbereich 2
13.50
t
06.__.0017 Entsorgung Altholz Entsorgung von Altholz mit Beschichtung, Kategorie A4, entsprechend der jeweils geltenden Vorschriften
06.__.0017
Entsorgung Altholz
0.50
t
06.__.0018 Entsorgung Mischabfall Entsorgung von Mischabfall, nicht Schadstoffbelastet
06.__.0018
Entsorgung Mischabfall
0.50
t
06.__.0019 Entsorgung Bauschutt, belastet, Schornsteinabbruch Entsorgung von Bauschutt aus Schornsteinabbruch, Abbruchmaterialien entsprechend der jeweils geltenden Vorschriften, schadstoffbelastet
06.__.0019
Entsorgung Bauschutt, belastet, Schornsteinabbruch
4.792
t
06.__.0020 Entsorgung Bauschutt, belastet, Asbesthaltig Entsorgung von Bauschutt aus Abbruch von Fensterbänken und Schornsteintüren, Abbruchmaterialien entsprechend der jeweils geltenden Vorschriften, schadstoffbelastet
06.__.0020
Entsorgung Bauschutt, belastet, Asbesthaltig
0.50
t
06.__.0021 Containeraufstellung und Transport Pauschale für Aufstellung von Containern für zuvor benannte Abbruchmaterialien und der erforderlichen Transporte
06.__.0021
Containeraufstellung und Transport
L
1.00
psch
07 Maurerarbeiten
07
Maurerarbeiten
07.__.0001 Fensteröffnung, ca. 0,65 x 1,20 m, mit Ziegel-MW verschließen
und verputzen Fensteröffnung, ca. 0,65 x 1,20 m, in 24er Hohlblockstein - Mauerwerk mit Ziegel - Mauerwerk lot- und fluchtgerecht verschließen, Stoßfuge verzahnt, inkl. außen und innen verputzen
Inkl. Material
Einbauort: Ostfassade, Dachgeschoss
07.__.0001
Fensteröffnung, ca. 0,65 x 1,20 m, mit Ziegel-MW verschließen
und verputzen
L
1.00
psch
07.__.0002 Türöffnung Keller-Außenwand ca. 40 cm, ca. 0,90 x 2,01 m, mit
Ziegel-MW verschließen und verputzen Türöffnung in Keller-Außenwand, ca. 0,90*2,01 m, in Ziegel - Mauerwerk, Wandstärke ca. 40 cm, ab OK Bodenplatte, mit Ziegel - Mauerwerk lot- und fluchtgerecht verschließen, Stoßfuge verzahnt, außen und innen verputzen.
Inkl. Material
Die Horizontalsperre ist in separater Position erfasst.
Einbauort: Kellerzugang unterhalb Hauseingangstreppe
07.__.0002
Türöffnung Keller-Außenwand ca. 40 cm, ca. 0,90 x 2,01 m, mit
Ziegel-MW verschließen und verputzen
L
1.00
psch
07.__.0003 Querschnittsabdichtung in Mauwerwerk, Breite ca. 40 cm Waagerechte Abdichtung (Querschnittsabdichtung) in MW der vorgenannten Position, gegen Bodenfeuchte, DIN 18533, in Lagerfuge von Wänden aus Mauwerk, Auflagerflächen mit Mörtel abgleichen. Abdichtung einlagig, aus besandeter Bitumendachbahn (R500 nach DIN EN 13969 in Verbindung mit DIN V 20000-202), Stoßüberdeckung mindestens 20 cm lose,
Inkl. Material
Wanddicke d = ca. 40 cm
Einbauort: Kellerzugang unterhalb Hauseingangstreppe
07.__.0003
Querschnittsabdichtung in Mauwerwerk, Breite ca. 40 cm
1.00
m
07.__.0004 Kellerdurchgang verkleinern für Einbau einer Stahl-Feuerschutztür Bestehenden Durchgang Treppenraum zu Kellerflur in 24er Mauerwerkswand einseitig von ca. 1,20 m auf 1,01 m Breite reduzieren, für den Einbau einer Stahl-Feuerschutztür mit Eckzarge. Herstellen einer Verzahnung im Mauerwerk, stumpfe Leibung, inkl. Verputzen.
Inkl. Material
Einbauort: Keller, Treppenraum zu Kellerflur
07.__.0004
Kellerdurchgang verkleinern für Einbau einer Stahl-Feuerschutztür
L
1.00
psch
07.__.0005 Nacharbeiten der Fugenflanken nach Ausbau Fenster Nacharbeiten der Fugenflanke nach Ausbau Fenster. Hestellung paralleler und ebener Oberflächen gemäß den Vorgaben der DIN 4108-7 für die fachgerechte Abdichtung der neuen Fenster.
Inkl. Material
07.__.0005
Nacharbeiten der Fugenflanken nach Ausbau Fenster
75.00
m
07.__.0006 Ausbesserungsarbeiten an bestehender Kellerdecke Hohl- und Fehlstellen von einer Größe bis zu ca. 20 x 20 cm und einer Tiefe bis zu ca. 5 cm mit geeignetem Zementputzmörtel, CS II oder fester schließen und verspachteln.
Inkl. Material
07.__.0006
Ausbesserungsarbeiten an bestehender Kellerdecke
20.00
St
07.__.0007 Verschließen der Öffnung nach Ausbau der Schornsteintüren Verschließen mit Mauerwerk und Verputzen der Öffnung in stillgelegtem Schornsteinzug nach Ausbau der Schornsteintür.
Inkl. Material
Abmessungen: ca. 25 x 35 cm
Ort: Keller
07.__.0007
Verschließen der Öffnung nach Ausbau der Schornsteintüren
10.00
St
07.__.0008 Putz Innenfensterbank und -leibung Kellerfenster ergänzen Durch das Gewerk Stahlbau werden neue Stahl-Kellerfenster eingebaut. Die neuen Fenster liegen fassadenbündig und damit gegenüber den alten Fenstern um ca. 15 cm nach außen versetzt. In diesem Bereich ist der Putz der Innenfensterbank und -leibung zu ergänzen.
Inkl. Material
Breite der Fensterbank: ca. 60cm
Höhe des Fensters: ca. 50 cm
Ort: Keller
07.__.0008
Putz Innenfensterbank und -leibung Kellerfenster ergänzen
22.80
m
08 T30 Türen
08
T30 Türen
08.__.0001 Stahl-Feuerschutztür, Dünnfalz, T30 RS, mit Eckzarge Liefern und fachgerechtes Montieren einer Stahl-Feuerschutztür mit Eckzarge als 1-flügliges, feuerhemmendes, einbaufertiges Element für den Innenbereich.
65 mm dicke, doppelwandige, vollflächig verklebte Verbundkonstruktion aus verzinktem Material mit planebener Oberfläche, grundiert (pulverbeschichtet) in Anlehnung an RAL 9002, Grauweiß
Anschlag: 1 Stk DIN links, 1 Stk. DIN rechts
Bänder: Dreiteilig, 1 Federband mit Kugellager,
1 Konstruktionsband mit Kugellager
Wärmedämmung: U = 1,5 W/m² K
Einbruchschutz: keine Anforderung
Universal-Eckzarge zum Einbau in Mauerwerk, Beton, Porenbeton und Metallständerwand F90A
Systemeckzarge im Standard ohne Bodeneinstand. 2,0 mm dick, mit 3-seitiger EPDM-Dichtung, verzinkt, Oberfläche grundiert (pulverbeschichtet) in Anlehnung an RAL 9002, Grauweiß
Montageart: Diagonalmontage
Optional: Ankermontage
Obentürschließer mit Hebelarm, nach DIN EN 1154, für 1-flüglige Türen
Rohbauöffnung: ca. 1,05 x 1,98 m
Montageuntergrund: Mauerwerk, verputzt
Einbauort: Treppenraum Keller
08.__.0001
Stahl-Feuerschutztür, Dünnfalz, T30 RS, mit Eckzarge
2.00
St
09 Verschließen von Deckenöffnungen
09
Verschließen von Deckenöffnungen
09.__.0001 Verschließen von Schachtdurchführungen Verschließen von Schachtdurchführungen auf Höhe der Geschossdecken in stillgelegtem Schornsteinschacht
Herstellen eines Geschossdeckenverschlusses innerhalb des stillgelegten Schornsteinschachts in F30 - Qualität (bzw. F90 für die Kellersdecke).
Ausführung je Geschoss auf einer Fläche von ca. 0,75 x 0,75 m, d = 15 cm, inkl. Material, Schalung und Einbohren von konstruktiver Bewehrung.
Inkl. Material
In den stillgelegten Schornsteinschächten werden neue HLS-Leitungen verlegt. Vorab zur Montage sind in einem gemeinsamen Termin mit der ausführenden HLS-Firma und der Bauleitung die Anordnung der Leitungen und die Anforderungen an das Einbetonieren der zugehörigen Conlit-Schalen abzustimmen.
09.__.0001
Verschließen von Schachtdurchführungen
10.00
psch
10 Außentreppe Hauseingang Abbruch
10
Außentreppe Hauseingang Abbruch
10.__.0001 Abbruch der Außentreppe Hauseingang Rückbau und Entsorgung der außenliegenden Hauseingangstreppe, bestehend aus:
-Vorraum Kellerzugang unterhalb der Treppe, Wände 3-seitig, aus 24er Mauerwerk, tlw. zum Erdreich, Länge ca. 2,25+2,25+2,25 m, Höhe ca. 1,50 - 2,20 m, inklusive Fundamente
- Bodenplatte, Beton, ca 2,25 x 2,25 m
- 4 Stk. Beton-Fertigteilstufen, 38 x 15 cm, Breite 2,50 m
- Podestplatte vor Hauseingang, Niveau Erdgeschoss, ca. 1,00 x 2,50 x 0,15 m
- Stahlgeländer beidseitig, 2 Stk. ca. 3, 00 x 0,90 m
Die MW-Wände unterhalb der Treppe sind vor dem Abbrechen bis zum Mauerfuß freizulegen, der Aushub seitlich zu lagern. Das Verfüllen der durch den Rückbau entstehenden Grube erfolgt im Anschluss an die Abdichtungsarbeiten im gesamten Sockelbereich des Gebäudes und ist in der entsprechenden Position mengenmäßig erfasst.
Ort: Straßenseite, Hausingangstreppe
10.__.0001
Abbruch der Außentreppe Hauseingang
L
1.00
psch
10.__.0002 Betonverbundpflaster aufnehmen Rückbau Betonverbundpflaster inkl. Unterbau (Splittbett) vor Beginn der Abbrucharbeiten Außentrepen
Die Entsorgung wird in separater Position vergütet.
Ort: Straßenseite, Zugang zum Hauseingang
10.__.0002
Betonverbundpflaster aufnehmen
12.00
m²
Hinweis: Zu Entsorgungspositionen Hinweis: Die angegebenen Mengen und Massen der Entsorgungspositionen beruhen auf Annahmen. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis. Dazu sind die Wiegescheine und Nachweise über die fachgerechte Entsorgung spätestens zur Rechnungsprüfung vorzulegen.
Die Kosten für Container- und Transport sind im Folgenden als Pauschale in separater Position erfasst.
Hinweis: Zu Entsorgungspositionen
10.__.0003 Entsorgung Bauschutt, unbelastet Entsorgung von Bauschutt aus Dachziegeln, Beton, Ziegeln, Mörtel und sonstigen mineralischen Abbruchmaterialien entsprechend der jeweils geltenden Vorschriften
10.__.0003
Entsorgung Bauschutt, unbelastet
14.144
t
10.__.0004 Entsorgen Bodenaushub, Homogenbereich 2 Bodenaushub zu vorgenannten Positionen abtragen, laden und entsorgen, inkl. Abfahren und Kippgebühren.
Bodenkennwert: Homogenbereich 2
10.__.0004
Entsorgen Bodenaushub, Homogenbereich 2
10.788
t
10.__.0005 Containeraufstellung und Transport Pauschale für Aufstellung von Containern für zuvor benannte Abbruchmaterialien und der erforderlichen Transporte
10.__.0005
Containeraufstellung und Transport
L
1.00
psch
11 Außentreppe Hauseingang neu
11
Außentreppe Hauseingang neu
11.__.0001 Winkelstützmauer aus L-Steinen, B x H 100 x 130 cm Winkelstützmauer aus L-Steinen, Stahlbeton, Expositionsklasse XC4, B x H 100 x 130 cm, liefern und einbauen.
Einbauort: Nordfassade, Eingangstreppe
11.__.0001
Winkelstützmauer aus L-Steinen, B x H 100 x 130 cm
4.00
St
11.__.0002 Winkelstützmauer aus L-Steinen, B x H 100 x 80 cm Winkelstützmauer aus L-Steinen, Stahlbeton, Expositionsklasse XC4, B x H 100 x 80 cm, liefern und einbauen.
Einbauort: Nordfassade, Eingangstreppe
11.__.0002
Winkelstützmauer aus L-Steinen, B x H 100 x 80 cm
2.00
St
11.__.0003 Blockstufe als Stahlbeton-Fertigteil, 35 x 16 x 200 cm liefern
und einbauen Blockstufe als Stahlbeton-Fertigteil, 35 x 16 x 200 cm, für vorgenannte Treppenanlage liefern und einbauen. Einbau waagerecht, Auftritt mit 5 mm Gefälle nach vorne für Wasserablauf. Vorderkante gefast.
Farbton: Standard Beton
Oberfläche: gesandstrahlt
Kopfseiten nicht bearbeitet
Einbauort: Nordfassade, Eingangstreppe
11.__.0003
Blockstufe als Stahlbeton-Fertigteil, 35 x 16 x 200 cm liefern
und einbauen
6.00
St
11.__.0004 Podestplatte als Stahlbeton-Fertigteil, 80 x 16 x 200 cm liefern
und einbauen Podestplatte als Stahlbeton-Fertigteil, 35 x 16 x 200 cm, für vorgenannte Treppenanlage liefern und einbauen. Einbau waagerecht, Auftritt mit 2% Gefälle nach vorne für Wasserablauf. Vorderkante gefast.
Mit Aussparung im Türbereich ca. 1,35 m * 0,05 m
Farbton: Standard Beton
Oberfläche: gesandstrahlt
Kopfseiten nicht bearbeitet
Einbauort: Nordfassade, Eingangstreppe
11.__.0004
Podestplatte als Stahlbeton-Fertigteil, 80 x 16 x 200 cm liefern
und einbauen
1.00
St
11.__.0005 Fließbeton C20/25 Fließbeton C20/25, Höhe ca 5 cm, für das Versetzen der vorgenanten L-Steine
Einbauort: Nordfassade, Eingangstreppe
11.__.0005
Fließbeton C20/25
0.45
m³
11.__.0006 Betonfundament für Treppenanlage, C12/15 Betonfundament für vorbeschriebene Treppenanlage, C12/15, liefern und herstellen
Höhe: ca. 20 cm
Einbauort: Nordfassade, Eingangstreppe
11.__.0006
Betonfundament für Treppenanlage, C12/15
3.60
m³
11.__.0007 Hinterfüllung L-Steine aus wasserdurchlässigem Material Hinterfüllung L-Steine aus wasserdurchlässigem Material
Einbauort: Nordfassade, Eingangstreppe
11.__.0007
Hinterfüllung L-Steine aus wasserdurchlässigem Material
4.80
m³
11.__.0008 Frostschutzmaterial 0/32 Frostschutzmaterial 0/32 als Unterbau für vorgenannte Treppenanlage liefern, einbauen und verdichten.
Schichthöhe ca. 50 cm
Einbauort: Nordfassade, Eingangstreppe
11.__.0008
Frostschutzmaterial 0/32
9.00
m³
99 Stundenlohnarbeiten
99
Stundenlohnarbeiten
Abrechnung von Stundenlohnarbeiten 1. Abrechnung
1.1
Stundenlohnarbeiten dürfen nur in begründeten Fällen und nur auf Anweisung der Bauleitung durchgeführt werden. Es werden nur Stunden abgerechnet, deren Leistungsnachweise (Stundenzettel) innerhalb von drei Tagen der Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt werden. Der Bieter erklärt, dass der nachfolgend angebotene Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt.
1.2
Die angebotenen Stundenverrechnungssätze (§15, Ziff.1 VOB/B) für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen.
1.3
Geräteleistungen dürfen nur in begründeten Fällen und nur auf Anweisung der Bauleitung durchgeführt werden.
Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
99.__.0001 Stundenlohn für einen Helfer Stundenlohn für einen Helfer
99.__.0001
Stundenlohn für einen Helfer
10.00
h
99.__.0002 Stundenlohn für einen Facharbeiter Stundenlohn für einen Facharbeiter
99.__.0002
Stundenlohn für einen Facharbeiter
20.00
h
99.__.0003 Stundenlohn für einen Vorarbeiter Stundenlohn für einen Vorarbeiter
99.__.0003
Stundenlohn für einen Vorarbeiter
20.00
h