1 Erdgeschoss
1.000001 Betonbodenplatte für Wohnhäuser und Technik/Fahrradräume C 30/ 37 WU Qualität d = 25 cm einschl. Sauberkeitsschicht, Sohlendämmung CS 4.000 d = 10 cm und 2 lagige PE Folie
Wohnhäuser: 1.065 m²
Technik/Fahrradraum : 99 m²
Betonbodenplatte für Wohnhäuser und Technik/Fahrradräume C 30/ 37 WU Qualität d = 25 cm
1.000002 Randschalung h = 25 cm
Wohnhäuser: 312 m
Technik/Fahrradraum: 36 m
1.000003 Ringerder aus Edelstahl um das Wohngebäude und um die Garage führen, einschl. Anschluß an die Bewehrung oder Bewehrung der Bodenplatte.
Messprotokolle der Fachfirmen sind beizubringen.
1.000004 Anschlußfahne der Erdung in HWR Raum
Anschlußfahne der Erdung in HWR Raum
1.000005 Streifenfundament Beton 25/ 30 unter Bodenplatte für tragende Innenwände einschl. Erdarbeiten
Fundamentabmessung 30/ 30 cm
Streifenfundament Beton 25/ 30 unter Bodenplatte
1.000006 Frostschürze und Streifenfundament Beton C 25/ 30 unterhalb der Bodenplatte Abmessung 30/ 50 cm einschl. Schalung und Erdarbeiten
Wohnhäuser: 294 m
Technik/Fahrradraum: 36 m
Frostschürze und Streifenfundament Beton C 25/ 30 unterhalb der Bodenplatte
1.000007 Isokimmsteine d = 24 cm als erste Mauerschicht auf Sohle
1.000008 Isokimmsteine d = 17,5 cm als erste Mauerschicht auf Sohle
Wohnhäuser: 225 m
Technik/Fahrradraum: 63 m
Isokimmsteine d = 17,5 cm
1.000009 Isokimmsteine, d = 11,5 cm als erste Mauerschicht auf Sohle
Wohnhäuser: 232 m
Technik/Fahrradraum: 13 m
Isokimmsteine, d = 11,5 cm
1.000010 KS Mauerwerk d = 24 cm, Rohdichte 2.0 als Innenmauerwerk
KS Mauerwerk d = 24 cm, Rohdichte 2.0
1.000011 KS Mauerwerk d = 17,5 cm, Rohdichte 2.0 als Außenmauerwerk
Wohnhäuser: 580 m²
Technik/Fahrradraum: 192 m²
KS Mauerwerk d = 17,5 cm, Rohdichte 2.0
1.000012 KS Mauerwerk d = 11,5 cm, Rohdichte 1,4 Wohnhäuser: 752 m²
Technik/Fahrradraum: 45 m²
KS Mauerwerk d = 11,5 cm, Rohdichte 1,4
1.000013 Öffnungen in Mauerwerk d = 24 cm anlegen und mit Betonfertigstürzen überdecken
Öffnungen in Mauerwerk d = 24 cm anlegen
1.000014 Öffnungen im Mauerwerk d = 17,5 cm anlegen und mit Betondecke überdecken
Öffnungen im Mauerwerk d = 17,5 cm
1.000015 Öffnungen 88,5/240 cm in Mauerwerk d = 11,5 cm anlegen und mit Sturz überdecken
Wohnhäuser: 45 Stk
Technik/Fahrradraum: 3 Stk
1.000016 Betondecke C 25/ 30 oberhalb des Erdgeschosses d = 22 cm (einschl. Vordach) einschl. Schalung
Wohnhäuser: 1.025 m²
Technik/Fahrradraum: 103 m²
Betondecke C 25/ 30 oberhalb des Erdgeschosses d = 22 cm (einschl. Vordach)
1.000017 Randschalung der Decke h = 22 cm Wohnhäuser: 360 m
Technik/Fahrradraum: 141 m
Randschalung der Decke h = 22 cm
1.000018 Treppenlauf von EG zum OG Steigungsverhältnis ca. 19/26 cm
18 Steigungen gerade einschl. Schalung und Beton C 25/ 30 sowie seitliche Dämmung zu den aufgehenden Bauteilen
Laufbreite 1,00 m
Treppenlauf von EG zum OG
1.000019 Seitliche Schallentkopplung des Treppenlaufs zu der aufgehenden Wand
Seitliche Schallentkopplung
1.000020 Tronsole für Betontreppe Typ 8
1.000021 Stützenfundament für Eingangsvordach 1,00/0,3/0,8 m
Beton C 25/30 einschl. Schalung/Erdarbeiten
Stützenfundament für Eingangsvordach
1.000022 Stützenfundament für Balkone Abmessung 0,45/0,45/0,8 m
Beton C25/30 einschl. Schalung/Erdarbeiten
Stützenfundament für Balkone
1.000023 Betonwand beidseitig schalen (Schalung einseitig gemessen) und mit C 25/30 betonieren
Wandhöhe 2,83 m
Wandstärke d = 25 cm
als Zulage zu Pos. 1.10
1.000024 Öffnung in Betonwand anlegen Abmessung 88,5/235 cm
Öffnung in Betonwand anlegen
1.000025 Isokorb im Anbinden des Vordachs an das Wohnhaus (Materialwert: 200 €/m netto)
Liefern und einbauen
Isokorb im Anbinden des Vordachs an das Wohnhaus
1.000026 Stahlbewehrung Stab und Mattenstahl für die Betonbauteile im EG
Wohnhäuser: 75 t
Technik/Fahrradraum: 5 t
1.000027 Öffnungen in Betondecke anlegen und nach Verlegung der Haustechnik wieder schließen
1.000028 Sperrschicht unter Mauerwerk d = 24 cm bis d = 11,5 cm aus G 200 DD
Sperrschicht unter Mauerwerk d = 24 cm bis d = 11,5 cm aus G 200 DD
2 Obergeschoss / Giebel im DG
Obergeschoss / Giebel im DG
2.000001 KS-Mauerwerk d = 24 cm Rohdichte 2,0 als Innenmauerwerk
KS-Mauerwerk d = 24 cm Rohdichte 2,0
2.000002 Öffnungen 1,01/2,30 im Mauerwerk d = 24 cm anlegen und mit Betonstürzen überdecken
Öffnungen 1,01/2,30 im Mauerwerk d = 24 cm anlegen und mit Betonstürzen überdecken
2.000003 KS-Mauerwerk d = 17,5 cm Rohdichte 2.0 als Außenmauerwerk
KS-Mauerwerk d = 17,5 cm Rohdichte 2.0
2.000004 Öffnungen im Mauerwerk d = 17,5 cm anlegen und mit Ringbalken überdecken
Öffnungen im Mauerwerk d = 17,5 cm anlegen und mit Ringbalken überdecken
2.000005 Zulage für Ringbalken oberhalb der Höhe der Fensteröffnung umlaufend schalen und mit Beton C25/30 betonieren
Abmessung: 17,5/30 cm
Zulage für Ringbalken oberhalb der Höhe der Fensteröffnung
2.000006 Zulage für Ringbalken in der Höhe von ca. 2,80 m waagerecht auf dem Mauerwerk der Pos 2.1 schalen, mit Beton C 25/30 betonieren. Abmessung 24/30 cm
Zulage für Ringbalken in der Höhe von ca. 2,80 m
2.000007 Zulage zu Pos. 2.5 für die unterseitige Schalung des Ringbalkens im Bereich der Fensteröffnung
Zulage zu Pos. 2.5 für die unterseitige Schalung des Ringbalkens im Bereich der Fensteröffnung
2.000008 Zulage für Ringbalken oberhalb des Mauerwerks der Pos. 2.3 im Dachverlauf schalen und mit C25/30 betonieren
Abmessungen 17,5/30 cm
2.000009 Zulage für Ringbalken des Mauerwerks der Pos. 2.1 im Dachverlauf
Abmessung 24/30 cm
ansonsten wie Pos 2.7
2.000010 Zulage zu Pos 2.1 für Betonwandscheibe ca. 3,0/0,24/5,0 m einschl. vierseitiger Schalung, Beton C 25/30
Zulage zu Pos 2.1 für Betonwandscheibe ca. 3,0/0,24/5,0 m
2.000011 Stahlbewehrung Stab und Mattenstahl für die Betonbauteile im OG/Giebel
2.000012 Gerüststellung innerhalb der Gebäude für das Aufmauern der Treppenhaus- und Giebelwände (Gesamt-Giebelwandhöhe ca. 4,3 m i.M.)
einschl. Vorhaltung von 4 Wochen Grundstandzeit und weiteren 4 Wochen Standzeit für Nachfolgegewerke
Gerüststellung innerhalb der Gebäude
3 Allgemein
3.000001 Abstandshalter für die Bewehrung der Bodenplatten/Decken etc.
Abstandshalter für die Bewehrung der Bodenplatten/Decken etc.
3.000002 Notgeländer und Brüstungssicherungen für die Treppe vom EG zum OG sowie die Umwehrung des Podests im OG
Notgeländer und Brüstungssicherungen
3.000003 Sohlenanschluss für Kunststoffspachtel mit Gewebeeinlage im Sockelbereich der EG-Sohle
Höhe der Abdichtung ca. 60 cm
Wohnhäuser: 211 m
Technik-/Fahrradraum: 33 m
Sohlenanschluss für Kunststoffspachtel mit Gewebeeinlage
3.000004 Steinwolldämmung d = 18 cm, Lambda 0,035 zwischen Wohnhaus und Technikraum
einschl. mechanischer Befestigung
Steinwolldämmung d = 18 cm, Lambda 0,035
3.000005 Kernbohrungen Durchmesser DN 120 mm für Mauerwerk d = 24 cm und Beton d = 22 cm
Gesamtmenge je Einsatz 5 Stück
Kernbohrungen Durchmesser DN 120 mm
3.000006 B II Baustellenüberwachung für Bodenplatten der 5 Mehrfamilienhäuser und der 3 Technikräume
B II Baustellenüberwachung
3.000007 Facharbeiterstunden auf Anweisung der örtlichen Bauleitung
3.000008 Dreisparten-Einführung für die Einführung der Hausanschlüsse in Betonsohle
der Pos 1.1 druckwasserdicht einbauen
3.000009 Baustelleneinrichtung einschl. Baustromanschluss, Bauwasser
Material und Personalcontainer etc. einschl. Kran mit 35 m Ausleger
einschl. Corona-Auflagen, Dixi-Toilette
3.000010 Bauzaun aufbauen, abbauen einschl. Vorhaltung für insgesamt 11 Monate
Bauzaun aufbauen, abbauen
3.000011 Begleitung der Sohlenabdichtung der 5 Mehrfamilienhäuser und der 3 Technikräume als wasserdichte WU-Ausführung durch Fachunternehmer wie z.B. Quinting
angebotenes Fachunternehmen:
3.000012 Frischbetonverbundfolie als Zulage zu Pos. 1.1 unterhalb der Bodenplatte der 5 Mehrfamilienhäuser einbauen
Frischbetonverbundfolie als Zulage zu Pos. 1.1
4 Entwässerung
4.000001 Grundleitungen bestehend aus: KG 2.000 Material
DN 100
Verlegung im Sandbett einschl. Erdarbeiten unterhalb der Sohle bis 1 m vor dem Fundament
Grundleitungen bestehend aus:
4.000002 Zulage für Formteile wie Bogen und Abzweiger in KG 2.000
DN 100
Zulage für Formteile wie Bogen und Abzweiger in
4.000003 Sohlendurchführung in druckwasserdichter Ausführung KG 2.000
DN 100
Sohlendurchführung in druckwasserdichter Ausführung
4.000004 Revisionsschacht als Fertigschacht aus WU-Beton Abmessung 1,0/1,0/1,2 m einschl. 3 Zuläufe liefern und in Bodenplatte des Technikraums einbauen und mit Betonplatte druckwasserdicht anschließen
Revisionsschacht als Fertigschacht aus WU-Beton
4.000005 Dichtigkeitsprüfung der Grundleitungen einschl. schriftlichem Nachweis für das gesamte Grundleitungssystem unterhalb der Wohnhäuser/Technikräume
Dichtigkeitsprüfung der Grundleitungen
Angebotsbedingungen aci
Gesellschaft für Projektentwicklung,
Bauplanung und -management mbH
An St. Sebastian 4, 52146 Würselen
Telefon: 02405-48950
Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Auftragnehmer-Bedingungen
a) Angebo tsbedingungen:
- sämtliche Geschäftsbedingungen (einschl. Zahlungsbedingungen) des NU haben keine Gültigkeit
- die dem NU übergebenen Ausschreibungsunterlagen nebst den örtlichen Gegebenheiten der Baumaßnahme sind für
den NU zur Angebotsbearbeitung ausreichend; sofern von ihm keine schriftliche Einschränkung zur Angebotsabgabe
erfolgt
- die Ausschreibung ist stets als beschränkte Ausschreibung anzusehen, die vom Auftraggeber frei verhandelt werden kann
- der NU hat eine Kostenbeteiligung von 1,7 % auf die Einheitspreise einzurechnen, womit der Auftraggeber Kosten für
Energieverbrauch, Sanitäranlagen, Vorhaltung der vom Auftraggeber für notwendig befundenen Baustelleneinrichtung
sowie einer Baufeinreinigung abdeckt
- der NU hat den von ihm verursachten Bauschutt regelmäßig und fachgerecht zu entsorgen
- der NU hat die Verantwortung dafür, daß
- er die Arbeiten fachgerecht und termingerecht durchführen kann
- er sämtliche von ihm hier eingesetzte Arbeitskräfte arbeits- und versicherungsrechtlich nach deutschem Recht
einsetzen darf.
- sein Unternehmen notwendige Bescheinigungen besitzt die hier ausgeschriebenen Leistungen auszuführen
sowie Betriebshaftpflicht versichert ist.
Allgemeine Nachunternehmerbedingungen:
1. Ausführungsunterlagen:
- der NU hat die Prüfungspflicht der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen. Falls der NU Abweichungen zwischen
den übergebenen Unterlagen und den örtlichen Gegebenheiten feststellt, hat der NU schriftlich und rechtzeitig darauf
aufmerksam zu machen. Fehlende Planunterlagen sind vom NU schriftlich anzufordern. Bei nicht Erfüllung der Hinweis-
pflicht haftet der NU für den entstandenen Schaden
- grundsätzlich sind das kostenlose Vorlegen von Mustermaterialien durch den NU Pflicht und diese müssen vom
Auftraggeber freigegeben werden
2. Durchführung:
- grundsätzlich hat der NU nach den neusten anerkannten Regeln der Bautechnik, unter Berücksichtigung aller
Vorschriften und Auflagen, die vertraglich festgelegte Qualität herzustellen
- Bedenken gegen den örtlichen Bautenstand und der von anderen Unternehmen erbrachten Vorleistungen hat der NU
in Schriftform gemäß VOB dem Auftraggeber mitzuteilen
- die vom NU erbrachten Leistungen sind bis zu deren Abnahme durch den Auftraggeber vom NU zu schützen, dies gilt
auch für Witterungs- und Frosteinflüsse
- der NU muß sämtliche seine Leistung betreffende Anträge, Abnahmen, Genehmigungen, Fachunternehmer-
bescheinigungen etc. kostenlos beistellen
- der NU wird verpflichtet, daß zumutbares Parallel-Arbeiten mit NU´s anderer Gewerke akzeptiert wird und aus dieser
Gegebenheit keine Mehrkosten geltend gemacht werden
- der Auftraggeber ist berechtigt, bei nicht geplanten Hindernissen oder Bauherreneinflüssen Termine für die Ausführung
von NU Leistungen zu verschieben, ohne das hierdurch Ersatzforderungen des NU geltend gemacht werden können
bzw. die geplanten Arbeitstage für die vom NU auszuführende Leistung vermehrt werden
- der NU hat einen qualifizierten und kompetenten Fachbauleiter nach LBO für die ihm vom Auftraggeber aufgetragende
Leistung einzusetzen, der sich über alle der Baustelle betreffenden Punkte zu erkundigen hat und die gesetzlichen
Pflichten auch nach der Unfallverhütungsvorschrift- zu erfüllen hat. Der Name des Fachbauleiters ist dem Auftraggeber
vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen
- entstehen dem Auftraggeber, dem Bauherren oder anderen Schäden durch die vom NU fehlerhaften oder fahrlässig
falsch ausgeführten Leistungen, trägt der NU hierfür die Haftung
- der NU haftet uneingeschränkt während der gesamten Ausführungszeit bis zur förmlichen Abnahme/Teilabnahme für die
von ihm erbrachten Leistungen
- Versicherungsschäden, die durch die vom Auftraggeber oder vom Bauherrn abgeschlossene Bauwesen-versicherung
abgedeckt sind, hat der NU unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen dem Auftraggeber schriftlich mitzu-
teilen. Nach Verstreichen dieser Frist lehnt der Auftraggeber sämtliche Ersatz-ansprüche ab. Die Höhe der Entschädigung
kann den von der Versicherung festgelegten Kostenrahmen nicht überschreiten
3. Abnahmen:
- haben grundsätzlich förmlich zu erfolgen, wobei der NU eigenverantwortlich vor der förmlichen Abnahme für die
Vollständigkeit seiner Leistung (einschl. Restarbeiten) sorgen muß
4. Sicherheitsleistungen:
- eine vereinbarte Vertragserfüllungsbürgschaft ist vom NU innerhalb von 12 Werktagen nach Vertragsabschluß beim
Auftraggeber einzureichen
- während der Gewährleistungszeit kann der Auftraggeber bis zu 10% des Auftragswert als Sicherheit einbehalten. Diese
Sicherheiten können durch Bürgschaften abgelöst werden. Das Bürgschaftsmuster wird vom Auftraggeber vorgegeben
5. Vergütung/Abrechnung:
- der NU hat bei Aufmaß-Aufträgen eine prüffähige Abschlags- bzw. Schlußrechnung in zweifacher Ausfertigung beim
Auftraggeber einzureichen. Die dazugehörigen Unterlagen wie Aufmaß etc. müssen gegenseitig anerkannt werden
- Schlußrechnungen müssen spätestens 12 Tage nach Beendigung der Arbeiten des NU beim Auftraggeber
eingereicht werden. Falls auch nach schriftlicher Aufforderung keine Schlußrechnung eingereicht worden ist, hat der
Auftraggeber das Recht eine Schlußrechnung für den NU zu erstellen und hierbei seinen Aufwand für die Rechnungs-
erstellung in Anspruch zunehmen
- die vereinbarten Einheitspreise bzw. Pauschalpreise, unter der Berücksichtigung von eventl. verhandelten Nachlässen, sind
Festpreise bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme
- grundsätzlich sind sämtliche Nebenleistungen, die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig sind mit den Einheitspreisen
bzw. Pauschalpreis abgegolten
- die Pauschalpreisprüfung obliegt dem NU und muß vor Auftragsbeginn von ihm durchgeführt werden
6. Kündigung:
- der Auftraggeber kann den Vertrag grundsätzlich nach § VOB / B kündigen und darüber hinaus hat er das Recht bei
Konkurs oder Anmeldung eines Vergleichs des NU den Vertrag über die Vorschriften des § 8 Nr. 2 VOB / B zu kündigen und
ihm somit den Auftrag entziehen. D.h. wenn der Antrag auf Konkurseröffnung bzw. der Antrag auf Vergleichsverfahren
gestellt ist, ist dies ein Kündigungsgrund durch den Auftraggeber
7. Abtretung und Übertragung:
Der Bauherr darf auf eigenes Verlangen in die Verträge zwischen dem AG und dem AN eintreten, sofern der
AG, aus welchen Gründen auch immer, aus den Verträgen ausscheidet.
die Abtretung der Ansprüche der NU aus dem Auftrag ist ausgeschlossen. Er versichert, daß die von ihm eingebauten
Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind
8. Streitigkeiten und Gerichtsstand:
- falls der Auftraggeber mit dem Bauherrn Streitigkeiten mittels Schiedsgerichtsvereinbarung abhandeln möchte, ist der
NU verpflichtet sich diesem anzuschließen. Der Schiedsgutachter wird gemeinsam bestimmt.
- der Gerichtsstand ist Aachen.
9. Gültigkeit:
- sollte eine der Bestimmungen dieser Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt
Diese Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen werden anerkannt.
Ort: den,
Stempel & rechtsverbindliche Unterschrift
Vorbemerkungen Architekt: ac i
Gesellschaft für Projektentwicklung,
Bauplanung und -management mbH
An St. Sebastian 4, 52146 Würselen
Telefon: 02405-48950
Technische Vorbemerkungen
1. Allgemein:
Alle Festlegungen in diesem Leistungsverzeichnis gehen den Bedingungen der VOB (unter A.3 und A. 4) vor und werden zum Bestandteil des abzuschließenden Werkvertrages. Die beschriebenen Leistungen sind nach den "Allgemeinen technischen Vorschriften" für Bauleistungen VOB Teil 3, den einschlägigen DIN-Vorschriften neuester Fassung, für die zu liefernden und verarbeiteten Stoffe und deren Zulässigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen und den einschlägigen VDE-Vorschriften und Ausführungsregeln sowie evtl. vorhandener Fachgutachten durchzuführen.
Zu beachten und einzuhalten sind besonders die Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstordnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden und baurechtliche Bestimmungen, sowie die Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs-, und Ge-sundheits-polizeiverordnung, die örtlichen Vorschriften, die Vorschriften des Bau- und Nachbarrechtes, die technischen Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerkes sowie des Fernmeldeamtes.
Alle Positionen sind als fertige Arbeit für die Lieferung, die Beanspruchung und die Herstellung, sowie den Einbau mit allen Ausricht- und Hebematerialien, mit allen erforderlichen und sinnvollen Werkzeugen und Geräten zu kalkulieren. Ebenso sind alle konstruktiv erforderlichen Arbeiten, Leistungen und Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren, auch wenn hierauf nicht besonders eingegangen wird. Jedes Gewerk hat für seine Schuttbeseitigung zu sorgen.
2. Planunterlagen und Ausführungshinweise einschl. Nebenleistungen:
Gültige Planunterlagen und Ausführungshinweise werden, falls nicht anders bei Vertragsabschluß festgelegt, kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Sie sind grundsätzlich über die örtliche Bauleitung anzufordern und vor Beginn der Ausführung bei evtl. vorhandenen Unstimmigkeiten durch den Nachunternehmer eigenverantwortlich, im Hinblick auf angegebene Maße, ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit, zu überprüfen. Hierbei hat sich der Nachunternehmer mit den örtlichen Gegebenheiten genau vertraut zu machen und insbesondere die örtlichen Baumaßen, die seine zu erbringenden Leistungen betreffen zu überprüfen. Abweichungen, die festgestellt werden, sind dem Auftraggeber durch den Nachunternehmer schriftlich mitzuteilen. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem Auftraggeber vorab ausdrücklich schriftlich festzulegen.
Fachspezifische Planunterlagen wie z.B. Durchbruchplanung, Haustechnikplanung, Detailplanung der vom Nachunternehmer einzubauenden Gegenstände sowie die notwendigen Berechnungen für seine Leistungen, Pläne über Leitungsführungen von vorhandenen Leitungen, Kabeln, Kanälen und sonstigen Hindernissen, sind im Regelfall von Nachunternehmer zu erstellen bzw. von ihm bei den verschiedenen zuständigen Stellen (Versorgern, Behörden etc.) ohne besondere Vergütung einzusehen und zu beachten. Die vom Nachunternehmer diesbezüglich festgelegten Punkte sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Der Auftraggeber hat das Recht die Unterlagen zur freien Verwendung kostenlos einfordern zu können.
Im weiteren hat jeder Nachunternehmer sein eigenes Materialgut, welches nicht mehr zur weiteren Verwendung auf der Baustelle benötigt wird, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, fachgerecht zu entsorgen. Eine Klärung wie diese Entsorgung vollzogen werden muß, liegt in dem alleinigen Verantwortungsbereich des Nachunternehmers und ist kostenmäßig mit den verhandelten Einheitspreisen abgegolten.
Auf die vorgefundenen Materialien (wie z.B. Wände, Decken etc.) hat der Nachunternehmer grundsätzlich seine Befestigungs-, Anschluß- und Ausführungs-techniken abzustimmen, so daß im Sinne der DIN-Normen und anderer einschlägiger Vorschriften ein komplettes System in statischer, schallschutz-, brandschutz-, sowie wärmeschutztechnischer und winddichter Hinsicht entsteht.
Als einzukalkulierende Nebenleistungen sind alle Maßnahmen anzusehen, die zur Unfallverhütung unerläßlich sind. Diese Maßnahmen müssen so ausgeführt werden, daß nur eine einmalige Demontage durchgeführt werden braucht, wenn der eigentlich geplante Endzustand erstellt wird. Dies gilt insbesondere für Notgeländer und Brüstungssicherungen. Nach Demontage der Materialien geht es wieder in den Besitz des Nachunternehmers über.
Die von dem Nachunternehmer eingebauten Materialien und Gegenstände sind von ihm fachgerecht gereinigt und frei von Verpackungsmaterial sowie Schutzfolien etc. am Ende der Bauzeit zu übergeben.