Schlosserarbeiten
Uferhallen Berlin
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07 VE06_14_Schlosserarbeiten
07
VE06_14_Schlosserarbeiten
ZTV - Schlosser- und Metallbauarbeiten Z usätzliche T echnische V ertragsbedingungen (ZTV) - Schlosser- und Metallbauarbeiten - Leistung Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage Geländer, Handläufe, etc. Alle im LV genannten Leistungen, alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Leistungen und aller der Ausschreibung beiliegenden Unterlagen sind in das Angebot mit einzukalkulieren. Die Ausführung der Leistungen des AN erfolgt Hand in Hand mit anderen Gewerken. Die Koordination der Abläufe mit den eventl. betroffenen Gewerken hat in Abstimmung mit der OÜ zu erfolgen. Der AN muss davon ausgehen, dass die ausgeschriebenen Leistungen zeitlich versetzt ausgeführt werden. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Ausführung Als Grundlage der Ausführung gelten die Bestimmungen der VOB Teil C (u.a. ATV DIN 18360, etc.) sowie alle Normen und gültige Vorschriften auf aktuellstem Stand in der zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Fassung, welche sich auf das Gewerk und die vorgesehenen Materialien und deren Verarbeitung nach den neuesten Kenntnissen der Technik beziehen, einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, etc. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, etc. Bezug genommen wird, ist auch ohne ausdrückliche Erwähnung, immer auf gleichwertige technische Spezifikationen Bezug zu nehmen. Sollten in den Erzeugnis- u. Materialabfragen der Positionen durch den AN in den dafür vorgesehenen Bereichen keine Angaben erfolgen, so gilt das als Vorlage im Text beschriebene Fabrikat/Material bzw. die geforderte Qualität als angeboten. Grundsätzlich dürfen als rostfreier Stahl nur austenitische, nichtrostende Chrom-Nickel-Stähle mit den Materialkürzel A2 und A4 (sh. Positionen) eingesetzt werden. Die Werkstoffnummern sind im Zuge der W&M-Planung mit dem AG abzustimmen. Die Baustoffe sind entsprechend den Einbaubereichen zu verwenden. Der AN bleibt für die richtige Auswahl der Systeme, Werkstoffe, Materialien, usw. allein verantwortlich. Sämtliche Stahlbauteile sind (soweit nicht anderweitig beschrieben) in SR235 JR auszuführen. Die Art der Beschichtung ist in den einzelnen Postionen bzw. Titeln angegeben. Für die zu erstellenden Bauteile sind erforderlichen Schweißnachweise zu führen. Biegungen und Kröpfungen von Metallteilen haben frei von Rissen zu sein und dürfen keine Querschnittsverengungen aufweisen. Alle elementierten Teile sind im Anschlussbereich an gleiche und andere Teile bzw. Elemente so auszuführen und zu montieren, dass weder Höhen- noch Kantenversprünge auftreten. Außerdem sind sie so zu konstruieren und zu montieren, dass Verwindungen und Verwerfungen auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen sind. Maßangaben Alle Maße der bereits vorhandenen Gebäudeteile und Bauteile (Leistungsteile der Vorgewerke) sind, soweit diese für das anzubietende Gewerk von Bedeutung sind, örtlich zu prüfen. Die örtlich festgestellten Maße sind mit den Maßangaben der Planung auf Übereinstimmung zu überprüfen und zu berücksichtigen. Bei evtl. Unstimmigkeiten ist die OÜ umgehend und rechtzeitig vor Ausführung der Bauleistungen zu informieren. Unterlässt der AN diese Verpflichtung, so haftet er allein für evtl. Folgeschäden. Die Maßangaben der Positionen sind als ca. Angaben zu verstehen und können von der Detailplanung abweichen. Standsicherheit Der AN ist für die Bemessung aller Bauteile, Verbindungen und Befestigungsmittel allein verantwortlich. Werden vom AG Dimensionierungen genannt, so sind diese als gestalterischer Vorschlag zu verstehen und durch den AN statisch nachzuweisen. Alle Konstruktionen müssen so bemessen sein, dass sie den statischen Anforderungen entsprechen. Bei Erfordernis Bemessung der Verbindungen, Verankerungen und der Verbindungsmittel. Verstärkungen, Mehrdicken von Blechen, Profilen, Unterkonstruktionen und sonstige Bauteilen sind zu berücksichtigen. Oberflächenschutz für Stahlkonstruktionen Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und andere ungünstige Beeinflussungen auftreten. Beschädigungen des Korrosionsschutzes an Stahlteilen sind nach erfolgter Grundmontage auszubessern. Alle feuerverzinkten Konstruktionen müssen eine Beschichtungsdicke von mind. 85 my aufweisen. Die Eignung zum Feuerverzinken ist bei der Bestellung der Stahlwerkstoffe zu vereinbaren. Das Schweißen der Konstruktion nach dem Feuerverzinken ist nur nach Freigabe durch die Bauleitung zulässig. Die nachträglichen Schweißstellen verzinkter Konstruktionen sind mit Kaltzink nachzubehandeln. Bei allen grundbeschichteten Bauteilen ist die Beschichtung auf die bauseitige Endbeschichtung abzustimmen. Oberflächen Die Gestaltung der Oberflächen richtet sich nach Vorgabe der Planung des Architekten. Für die farbliche Gestaltung kommen Farbtöne nach RAL bzw. NCS zur Anwendung. Beschichtung gem. Positionen bzw. Hinweistexten. Schutzschichten Schutzmaßnahmen aus Holzwerkstoffen, Folien, Klebefolien, etc. für vorübergehenden Oberflächenschutz müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Es muss sichergestellt sein, dass sich die Schutzmaßnahmen restlos entfernen lassen. Farbbeschichtungen (1K-Grundierung) Grundierung mit einer aromaten-, blei- und chromatfreien 1K-Universalgrundierung für Innen- und Außenbereiche mit Haftung auf Eisen/ Stahl. Die Untergrundvorbereitung ist gem. Herstelleran- gaben auszuführen. Farbton: RAL-Farbton nach Wahl des AG.´Trockenfilmstärke: ca. 40 - 50 µm. Die Grundierung muss überlackierbar mit 1K- und 2K-Lacken sein. Deckbeschichtung min. als 2-Schichtsystem. Schichtdicke gemäß DIN EN ISO 12944-2 C3, lang; an jeder Stelle. Falls nicht anders möglich, darf der letzte Deckanstrich auf der Baustelle erfolgen, sonst werkseitige Beschichtung. Farbe: gem. Angabe Architekt bzw. AG (Bemusterung: erforderlich) Sämtliche sichtbare Bauteile sind mit einem 2K-PUR-System (inkl. Vorbehandlung) zu beschichten. Fugen / Verbindungen Alle Verbindungen und Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau (unter Berücksichtigung deren Toleranzen) möglich ist. Notwendige Verankerungen in Fußböden und Wänden mit Feuchtigkeitsisolierungen sind mit Anschlussmanschetten oder Los-Festflansch Konstruktionen vorzusehen. Dehnungen der Elemente müssen in allen Ebenen sicher und geräuscharm in den Anschlüssen und Stößen der Elemente aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Auftretende Reibungskräfte sind durch geeignete Zwischenlager, z.B. Kunststoff, entsprechend zu mindern. Verbindungsmaterialien Verbindungsmaterialien wie Schrauben, Bolzen, Nieten, Dorne, Stifte usw. sind, abgestimmt auf die zu verbindenden Stahlteile, zu verwenden. Sonstige Befestigungsmittel aus Stahl müssen verzinkt sein. Schweißarbeiten Die Schweißarbeiten vor Ort sollen auf ein Minimum beschränkt werden. Bei allen Bauteilen wird besonderer Wert auf nicht sichtbare Schweißnähte gelegt. Schweißverbindungen sind sauber zu entgraten, so dass sie frei von Schlacken, Fluss- und Lösungsmitteln sind. Sichtbare Eckverbindungen werden auf Gehrung geschweißt, Stumpfnähte sind als eingeebnete V/U-Naht auszuführen, Kehlnähte sind 100% voll und gleichmäßig herzustellen, die Übergänge beizuschleifen und zu polieren. Punktschweißungen sind unzulässig. Der AN hat bei der Ausführung von Schweiß- und Flexarbeiten alle Vorkehrungen zur Vermeidung von Bränden durch Bereitstellung von ausreichender Anzahl Feuerlöschern, Wasserbehälter, Schutzmatten, Brandschutz- decken etc. zu treffen. Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen durch eingebrannte Schweißperlen, Funkenflug etc. werden vom AG und der Bauleitung nicht akzeptiert und sind zu Lasten des ANs zu beseitigen. Der AN trägt nach VOB Teil B § 4 Abs. 5 die Gefahr bis zur Abnahme seiner Leistung. Alle hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen, auch gegen Diebstahl, Witterungseinflüsse und Beschädigungen, hat der AN vorzusehen und sind als Nebenleistungen mit Einheitspreisen abgegolten (sofern nicht gesondert in den Positionen definiert).
ZTV - Schlosser- und Metallbauarbeiten
07.01 Treppengeländer m. Handlauf
07.01
Treppengeländer m. Handlauf
07.02 Handläufe
07.02
Handläufe
07.03 Sonstiges
07.03
Sonstiges
15 VE06_15/16_Schlosserarbeiten
15
VE06_15/16_Schlosserarbeiten
ZTV - Schlosser- und Metallbauarbeiten Z usätzliche T echnische V ertragsbedingungen (ZTV) - Schlosser- und Metallbauarbeiten - Leistung Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage Geländer, Handläufe, etc. Alle im LV genannten Leistungen, alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Leistungen und aller der Ausschreibung beiliegenden Unterlagen sind in das Angebot mit einzukalkulieren. Die Ausführung der Leistungen des AN erfolgt Hand in Hand mit anderen Gewerken. Die Koordination der Abläufe mit den eventl. betroffenen Gewerken hat in Abstimmung mit der OÜ zu erfolgen. Der AN muss davon ausgehen, dass die ausgeschriebenen Leistungen zeitlich versetzt ausgeführt werden. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Ausführung Als Grundlage der Ausführung gelten die Bestimmungen der VOB Teil C (u.a. ATV DIN 18360, etc.) sowie alle Normen und gültige Vorschriften auf aktuellstem Stand in der zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Fassung, welche sich auf das Gewerk und die vorgesehenen Materialien und deren Verarbeitung nach den neuesten Kenntnissen der Technik beziehen, einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, etc. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, etc. Bezug genommen wird, ist auch ohne ausdrückliche Erwähnung, immer auf gleichwertige technische Spezifikationen Bezug zu nehmen. Sollten in den Erzeugnis- u. Materialabfragen der Positionen durch den AN in den dafür vorgesehenen Bereichen keine Angaben erfolgen, so gilt das als Vorlage im Text beschriebene Fabrikat/Material bzw. die geforderte Qualität als angeboten. Grundsätzlich dürfen als rostfreier Stahl nur austenitische, nichtrostende Chrom-Nickel-Stähle mit den Materialkürzel A2 und A4 (sh. Positionen) eingesetzt werden. Die Werkstoffnummern sind im Zuge der W&M-Planung mit dem AG abzustimmen. Die Baustoffe sind entsprechend den Einbaubereichen zu verwenden. Der AN bleibt für die richtige Auswahl der Systeme, Werkstoffe, Materialien, usw. allein verantwortlich. Sämtliche Stahlbauteile sind (soweit nicht anderweitig beschrieben) in SR235 JR auszuführen. Die Art der Beschichtung ist in den einzelnen Postionen bzw. Titeln angegeben. Für die zu erstellenden Bauteile sind erforderlichen Schweißnachweise zu führen. Biegungen und Kröpfungen von Metallteilen haben frei von Rissen zu sein und dürfen keine Querschnittsverengungen aufweisen. Alle elementierten Teile sind im Anschlussbereich an gleiche und andere Teile bzw. Elemente so auszuführen und zu montieren, dass weder Höhen- noch Kantenversprünge auftreten. Außerdem sind sie so zu konstruieren und zu montieren, dass Verwindungen und Verwerfungen auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen sind. Maßangaben Alle Maße der bereits vorhandenen Gebäudeteile und Bauteile (Leistungsteile der Vorgewerke) sind, soweit diese für das anzubietende Gewerk von Bedeutung sind, örtlich zu prüfen. Die örtlich festgestellten Maße sind mit den Maßangaben der Planung auf Übereinstimmung zu überprüfen und zu berücksichtigen. Bei evtl. Unstimmigkeiten ist die OÜ umgehend und rechtzeitig vor Ausführung der Bauleistungen zu informieren. Unterlässt der AN diese Verpflichtung, so haftet er allein für evtl. Folgeschäden. Die Maßangaben der Positionen sind als ca. Angaben zu verstehen und können von der Detailplanung abweichen. Standsicherheit Der AN ist für die Bemessung aller Bauteile, Verbindungen und Befestigungsmittel allein verantwortlich. Werden vom AG Dimensionierungen genannt, so sind diese als gestalterischer Vorschlag zu verstehen und durch den AN statisch nachzuweisen. Alle Konstruktionen müssen so bemessen sein, dass sie den statischen Anforderungen entsprechen. Bei Erfordernis Bemessung der Verbindungen, Verankerungen und der Verbindungsmittel. Verstärkungen, Mehrdicken von Blechen, Profilen, Unterkonstruktionen und sonstige Bauteilen sind zu berücksichtigen. Oberflächenschutz für Stahlkonstruktionen Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und andere ungünstige Beeinflussungen auftreten. Beschädigungen des Korrosionsschutzes an Stahlteilen sind nach erfolgter Grundmontage auszubessern. Alle feuerverzinkten Konstruktionen müssen eine Beschichtungsdicke von mind. 85 my aufweisen. Die Eignung zum Feuerverzinken ist bei der Bestellung der Stahlwerkstoffe zu vereinbaren. Das Schweißen der Konstruktion nach dem Feuerverzinken ist nur nach Freigabe durch die Bauleitung zulässig. Die nachträglichen Schweißstellen verzinkter Konstruktionen sind mit Kaltzink nachzubehandeln. Bei allen grundbeschichteten Bauteilen ist die Beschichtung auf die bauseitige Endbeschichtung abzustimmen. Oberflächen Die Gestaltung der Oberflächen richtet sich nach Vorgabe der Planung des Architekten. Für die farbliche Gestaltung kommen Farbtöne nach RAL bzw. NCS zur Anwendung. Beschichtung gem. Positionen bzw. Hinweistexten. Schutzschichten Schutzmaßnahmen aus Holzwerkstoffen, Folien, Klebefolien, etc. für vorübergehenden Oberflächenschutz müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Es muss sichergestellt sein, dass sich die Schutzmaßnahmen restlos entfernen lassen. Farbbeschichtungen (1K-Grundierung) Grundierung mit einer aromaten-, blei- und chromatfreien 1K-Universalgrundierung für Innen- und Außenbereiche mit Haftung auf Eisen/ Stahl. Die Untergrundvorbereitung ist gem. Herstellerangaben auszuführen. Farbton: RAL-Farbton nach Wahl des AG.´Trockenfilmstärke: ca. 40 - 50 µm. Die Grundierung muss überlackierbar mit 1K- und 2K-Lacken sein. Deckbeschichtung min. als 2-Schichtsystem. Schichtdicke gemäß DIN EN ISO 12944-2 C3, lang; an jeder Stelle. Falls nicht anders möglich, darf der letzte Deckanstrich auf der Baustelle erfolgen, sonst werkseitige Beschichtung. Farbe: gem. Angabe Architekt bzw. AG (Bemusterung: erforderlich) Sämtliche sichtbare Bauteile sind mit einem 2K-PUR-System (inkl. Vorbehandlung) zu beschichten. Fugen / Verbindungen Alle Verbindungen und Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau (unter Berücksichtigung deren Toleranzen) möglich ist. Notwendige Verankerungen in Fußböden und Wänden mit Feuchtigkeitsisolierungen sind mit Anschlussmanschetten oder Los-Festflansch Konstruktionen vorzusehen. Dehnungen der Elemente müssen in allen Ebenen sicher und geräuscharm in den Anschlüssen und Stößen der Elemente aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Auftretende Reibungskräfte sind durch geeignete Zwischenlager, z.B. Kunststoff, entsprechend zu mindern. Verbindungsmaterialien Verbindungsmaterialien wie Schrauben, Bolzen, Nieten, Dorne, Stifte usw. sind, abgestimmt auf die zu verbindenden Stahlteile, zu verwenden. Sonstige Befestigungsmittel aus Stahl müssen verzinkt sein. Schweißarbeiten Die Schweißarbeiten vor Ort sollen auf ein Minimum beschränkt werden. Bei allen Bauteilen wird besonderer Wert auf nicht sichtbare Schweißnähte gelegt. Schweißverbindungen sind sauber zu entgraten, so dass sie frei von Schlacken, Fluss- und Lösungsmitteln sind. Sichtbare Eckverbindungen werden auf Gehrung geschweißt, Stumpfnähte sind als eingeebnete V/U-Naht auszuführen, Kehlnähte sind 100% voll und gleichmäßig herzustellen, die Übergänge beizuschleifen und zu polieren. Punktschweißungen sind unzulässig. Der AN hat bei der Ausführung von Schweiß- und Flexarbeiten alle Vorkehrungen zur Vermeidung von Bränden durch Bereitstellung von ausreichender Anzahl Feuerlöschern, Wasserbehälter, Schutzmatten, Brandschutz- decken etc. zu treffen. Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen durch eingebrannte Schweißperlen, Funkenflug etc. werden vom AG und der Bauleitung nicht akzeptiert und sind zu Lasten des ANs zu beseitigen. Der AN trägt nach VOB Teil B § 4 Abs. 5 die Gefahr bis zur Abnahme seiner Leistung. Alle hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen, auch gegen Diebstahl, Witterungseinflüsse und Beschädigungen, hat der AN vorzusehen und sind als Nebenleistungen mit Einheitspreisen abgegolten (sofern nicht gesondert in den Positionen definiert).
ZTV - Schlosser- und Metallbauarbeiten
15.01 Treppengeländer m. Handlauf
15.01
Treppengeländer m. Handlauf
15.02 Handläufe
15.02
Handläufe
15.03 Gitterroste / Abdeckungen
15.03
Gitterroste / Abdeckungen
15.04 Kellertrennwände
15.04
Kellertrennwände
15.05 Sonstiges
15.05
Sonstiges