Metallbau, Schlosser
Humbodt Uni, Umbau u. Sanierung Rehabilitationsw.
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Übersicht LV-Anlagen Übersicht LV-Anlagen Pläne und sonstige Anlagen gemäß separater LV-Anlagen-Übersicht.
Übersicht LV-Anlagen
Hinweis Kameraeinsatz Hinweis Kameraeinsatz Um den Bauablauf der Maßnahme zu dokumentieren und die Sicherheit über die Bauzeit zu erhöhen, werden von der Baumaßnahme Videoaufnahmen erstellt. Die Videoaufnahmen erfolgen konform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dienen der Wahrnehmung von berechtigen Interessen zum Schutz des Eigentums, zur Aufklärung von Diebstählen und sicherheitsrelevanten Vorfällen. Gleichzeitig sollen die Aufzeichnungen als Beweismittel in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren zur Verfügung stehen. Die Regelspeicherzeit beträgt 14 Tage.
Hinweis Kameraeinsatz
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Bestandsgebäude Bei der Bauaufgabe handelt es sich um ein Bestandsgebäude. Sämtliche Arbeiten werden in und am Bestand ausgeführt. Im Vorfeld von Planung und Ausschreibung wurden Bestandsuntersuchungen am Gebäude in Form von Sondierungen durchgeführt, auf denen Planung und Ausschreibung basieren. Diese umfassen jedoch nicht eine vollumfängliche Untersuchung der Bausubstanz. Im Zuge der Ausführung wird die bisherige Planung verifiziert. Sollten Abweichungen festgestellt werden ist die Ausführung nach den Vorgaben der Objekt- und Tragwerksplaner anzupassen. Im Vorfeld der Arbeiten ist auf Grundlage eines Schadstoffgutachtens eine umfangreiche Schadstoffsanierung erfolgt. Dennoch kann bei Arbeiten am Bestandsgebäude - insbesondere bei Abbrucharbeiten - das Vorhandensein weiterer zu entsorgender Schadstoffe nicht ausgeschlossen werden. Sollten im Zuge der Arbeiten verdächtige Stoffe gefunden werden sind diese umgehend der örtlichen Bauleitung zu melden um weitere Vorgehensweise abzustimmen. Geeignete Maßnahmen zum Eigenschutz sind unverzüglich zu treffen. 2. Bauabschnitte Die gesamte Bauleistung wird auf zwei Bauabschnitte verteilt, die zeitversetzt, nacheinander ausgeführt werden. Gegenstand des 1. BA ist die Ausführung sämtlicher Bauarbeiten im Gebäude Ziegelstraße 5 Nordflügel. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen und Inbetriebnahme dessen erfolgen die Arbeiten im Seitenflügel. Die Außenflächen für die Baustelleinrichtung bleiben grundsätzlich erhalten, jedoch sind kleinere Umbauarbeiten und Anpassungen dieser erforderlich. Für beide Bauabschnitte wurden separate Baustelleneinrichtungspläne erstellt. Innerhalb der Leistungsverzeichnisse werden die Bauabschnitte getrennt erfasst. Die zeitversetzte Ausführung der beiden Bauabschnitte ist bei der Kalulation zu berücksichtigen. 3. Baulogistik/ Baulogistikhandbuch Der AG hat zur Sicherstellung einer reibungslosen Baustellenorganisation ein Planungsbüro für Baulogistik beauftragt. Dieser hat ein Logistikkonzept sowie ein Baulogistikhandbuch erarbeitet. Das Baulogistikhandbuch ist ein gültiges Vertragsdokument. Der beauftragte operative Baulogistiker überwacht die Umsetzung des Logistikkonzeptes und des Baulogistikhandbuches. Das Baulogistikhandbuch definiert sämtliche Vorgehensweisen und Abläufe auf der Baustelle wie bespw. Zugang, Lieferung, Entsorgung, Baustellenbetrieb etc. es wird fortgeschrieben und angepasst. Die darin enthaltenen Angaben und Anforderungen sind zu beachten und zu befolgen. Der Baulogistiker koordiniert zudem sämtliche Vorgänge im Baustellenbetrieb. Die operative Baustellenlogistik ist Gegenstand des Leistungsumfanges AN BE. 4. Behördliche Genehmigungen und Vorschriften Alle zur Ausführung der eigenen Leistung erforderlichen bzw. zur Einhaltung der Vorschriften benötigten Genehmigungen sind durch den AN zu veranlassen und einzukalkulieren. 5. Ausführungsunterlagen des AG Die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Ausführungsunterlagen werden dem AN in digitaler Form als PDF zur Verfügung gestellt. Papierausfertigungen sind Sache des AN. Die Ausführungsunterlagen werden baubegleitend gem. VOB/B § 3 Abs.1 rechtzeitig vor Ausführung des jeweiligen Bauteils zur Verfügung gestellt und übermittelt. Es ist mit einer Planvorlaufzeit von mind. 3 Wochen zu kalkulieren. 6. Ausführungsunterlagen des AN Die Abstimmung AN-seitig zu erstellender Werk- und Montageplanungen mit den Architekten und den fachlich Beteiligten ist Sache des AN. In den Konstruktionszeichnungen sind alle wesentlichen Angaben wie Maße, Material und Details etc. aufzunehmen. Die Zeichnungen sind auf Grundlage der vorhandenen Ausführungszeichnungen im Maßstab 1:1 bis 1:20 aufzustellen und als PDF und DWG/DXF beim Architekten einzureichen. Die Korrekturumläufe erfolgen jeweils über PDFs. Es ist eine angemessene Prüfzeit von 10 Arbeitstagen sowie eine Beibringungszeit von 5 Arbeitstagen einzurechnen. Die jeweilige Korrektur mit Neuvorlage durch den Auftragnehmer darf max. 5 Arbeitstage betragen. Für den gesamten Arbeits- und Fertigungsablauf ist dieser Zeitaufwand einzuplanen und im Terminplan des Auftragnehmers mit darzustellen. Es ist damit zu rechnen, dass es mehrere Korrekturläufe geben kann. Für den Inhalt der Pläne bleibt immer der Aufsteller verantwortlich. Sämtliche Berechnungen und Planungsleistungen einzelner Subunternehmer des Hauptunternehmers sind von einem Zeichnungsberechtigen des Hauptunternehmers zu unterzeichnen, um damit die Einhaltung der vertraglich geschuldeten Leistung und der abgeschlossenen Koordination innerhalb des Hauptunternehmers zu bestätigen. 7. Bautagesberichte Der AN hat arbeitstägliche Bautagesberichte zu führen. Diese sind dem AG bzw. dessen Bauleitung auf Verlangen bzw. im festzulegenden Turnus zu übergeben. 8. Entsorgung Die Entsorgung erfolgt gem. der im Baulogistikhandbuch beschriebenen Vorgehensweise. 9. Umlagen Der AG legt die Kosten der Entsorgungs- und Reinigungslogistik bzw. die Reinigungs- und Verbrauchskosten von WC- und Sanitäreinrichtungen sowie Baustrom- und Bauwasserverbrauch auf den AN um. Die Höhe der Umlage ist den BVB zu entnehmen. 10. Hinweis zu Maßangaben Die angegebenen Circa-Maße sind Planungsmaße der Einzelabmessungen und können einen Toleranzbereich von +/¿20 % aufweisen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Angaben zur Baustelle gemäß DIN 18299 VOB/C Angaben zur Baustelle gemäß DIN 18299, Abs. 0.1 VOB/C 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung Humboldt-Universität zu Berlin Ziegelstraße 5 10117 Berlin Der Campus des Instituts für Rehabilitationswissenschaften der HU Berlin befindet sich im Stadtteil Mitte an der Ziegelstraße 5-9, nahe des Friedrichstadt-Palastes. Das Baufeld erstreckt sich über den Nord- und Westflügel der Humboldt-Universität zu Berlin sowie den dazugehörigen Innenhof. Angrenzend dazu befinden sich die unter Nutzung stehende Kita „Die Lupe“ sowie der Kinderladen „Die Humbolde“ südlich des Nordflügels. Im Süden grenzt das Baufeld an die Spree, im Osten an weitere Gebäude der Humboldt-Universität und im Westen an Wohn- und Bürogebäude. Nördlich des Baufeldes verläuft die Ziegelstraße. Die verkehrliche Anbindung der Baustelle erfolgt über die umliegenden Hauptverkehrsstraßen wie Bundestraßen und Bundesautobahnen. Grundsätzlich sind durch die Innenstadtlage und den damit einhergehenden hohen Verkehrsaufkommen Transporte möglichen Stauereignissen unterworfen. Die Zufahrt zum BV kann aus nördlicher Richtung über die A114 und die Prenzlauer Promenade/Allee, aus östlicher Richtung über die B1/B5, aus südlicher Richtung über die B96 und aus westlicher Richtung über die B2/B5 erfolgen.Hierbei gilt hinweisend zu beachten, dass das Linksabbiegen von der Friedrichstraße (aus Richtung Norden) in die Ziegelstraße nicht möglich ist.  Eine dauerhafte Haupteinfahrt für Lieferverkehre ist über die Hofeinfahrt des Campus von der Ziegelstraße geregelt.D ie Lieferzone ist ausschließlich rückwärts zu befahren, um zu verhindern, dass bei der Ausfahrt rückwärts in das öffentliche Straßenland vorgestoßen wird. Bei Rückwärtssetzen der Fahrzeuge in Lieferzonen hat stets ein Mitarbeiter des belieferten Unternehmens hinten abzusichern und sich über Zeichen mit dem Fahrer entsprechend zu verständigen. Die Pflicht zur Absicherung der Fahrzeuge bei Rückwärtsbewegung ist in die Gefährdungsbeurteilungen der Auftragnehmer aufzunehmen und somit vom eingesetzten Personal zu bestätigen. Abfahrende Fahrzeuge verlassen das Baufeld in Richtung Osten über die Ziegelstraße.  eteile werden durch einen historisch über der Tordurchfahrt angeordneten und überdachten Verbindungsgang in Massivbauweise verbunden, der erst zu einem späteren Zeitraum in den 1930er Jahren ergänzt wurde. Beide Flügel sind mit Kellerräumen unter der Durchfahrt verbunden.ie Möglichkeiten des Materialtransports sind dem BE-Plan zu entnehmen. Die An- und Abfahrt richtet sich nach dem jeweils aktuellen Baustelleneinrichtungsplan.
Angaben zur Baustelle gemäß DIN 18299 VOB/C
Hinweise ergänzend zu ATV DIN 18299, Abs. 0.1 Hinweise ergänzend zu ATV DIN 18299, Abs. 0.1 0.1 Angaben zur Baustelle - siehe einzelne Leistungsbereiche
Hinweise ergänzend zu ATV DIN 18299, Abs. 0.1
MAUERARBEITEN nach DIN 18330 und STAHLBAUARBEITEN nach DIN 18331 MAUERARBEITEN nach DIN 18330 und STAHLBAUARBEITEN nach DIN 18331
MAUERARBEITEN nach DIN 18330 und STAHLBAUARBEITEN nach DIN 18331
4 MAUERARBEITEN nach DIN 18330 und STAHLBAUARBEITEN nach DIN 18331
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