Schlosserarbeiten - Balkongeländer
Niemannsweg 20 / Hohenbergstraße 13, Kiel
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Baubeschreibung / Vorbemerkung Baubeschreibung Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern Niemannsweg 20 + Hohenbergstraße 13 24107 Kiel Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um 2 Mehrfamilienhäuser mit 4 bzw. 6 Wohneinheiten (Eigentumswohnungen) in Massivbauweise mit Tiefgarage. Gestartet wird mit dem Gebäude in der Hohenbergstraße, der Baustart für das Gebäude im Niemannsweg ist mit einem zeitlichen Versatz von ca. 9 Monaten geplant: Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Schlosserarbeiten für Balkongeländer zunächst nur vom Gebäude in der Hohenbergstraße. Vorbemerkungen: Es gelten: - die aktuelle VOB/B, DIN 18360 Metallbauarbeiten und VOB/C in der Fassung von 2019 - DIN EN 1991-1-1/NA (Holmlast 0,5 kN/m  Wohngebäude) - DIN 18065 (Absturzsicherungen) - DIN EN 1090 (CE-Kennzeichnung tragender Bauteile) - DIN EN ISO 12944 (Korrosionsschutz) - DIN EN ISO 1461 (Feuerverzinkung) - Anerkannte Regeln der Technik Der Bieter muss das RAL-Gütezeichen besitzen. Dies hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anfrage nachzuweisen. Sollte der Bieter nicht Mitglied in der RAL-Gütegemeinschaft sein, so ist dies dem Auftraggeber bei Angebotsabgabe deutlich zu machen. Alle Leistungen sind einschließlich den erforderlichen Materialien und Befestigungsmitteln sowie dem fachgerechten Einbau, einschließlich aller Nebenleistungen anzubieten. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an die Baustelle und innerhalb dieser sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Grundsätzlich sind alle Bauteile vor dem Einbau zu bemustern. Es ist Sache des Auftragnehmers nach Auftragserteilung den Umfang der Bemusterung mit dem AG abzustimmen und die Muster rechtzeitig für eine termingerechte Bestellung und Ausführung vorzulegen. Die Bestellung und Beschaffung von Materialien und Einbauteilen, sowie sonst anfallende Werkstatt- und Vorbereitungsarbeiten haben so rechtzeitig zu erfolgen, dass es auf der Baustelle zu keinen Verzögerungen kommt. Folgende Anmerkungen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen und kalkulatorisch zu bewerten: > Überprüfung und Abstimmung aller Zeichnungsmaße mit den vor Ort vorhandenen Baumaßen. > Grundsätzlich dürfen nur genormte oder bauaufsichtlich geprüfte und zugelassene Materialien und Konstruktionen verwendet werden. > Der AN hat dem AG rechtzeitig Muster und Materialien zur Bemusterung vorzulegen. > Für alle Elemente ist nach dem örtlichen Aufmaß eine aussagekräftige Werk- und Montageplanung anzufertigen, die dem AG zur Freigabe vorzulegen ist. > Alle Bauteile sind so weit wie möglich im Betrieb des AN vorzufertigen, Schweißarbeiten sind auf der Baustelle zu vermeiden. > Alle angrenzenden Bauteile, insbesondere die Fenster und Türelemente sind vor Beschädigungen sorgfältig zu schützen. Für Beschädigungen haftet der AN.
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