Metallbau, Schlosser
Karlsgärten
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A.1.) Projektstruktur A.1.) Projektstruktur Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung aller Innenausbauarbeiten KG300 für das Bauvorhaben: Am Karlsbad 11 10785 Berlin "KARLSBAD" Für das Bauvorhaben wird eine Zertifizierung durch den DGNB Gütesiegel Platin vereinbart. Näheres zur DGNB-Zertifizierung findet sich unter Punkt B.4.) Vorgaben der DGNB Das Bauvorhaben wird weiterhin unter denGesichtspunkten und EU 7.2 und EU 7.7 Forderungen der Taxonomie-Konformität realisiert.
A.1.) Projektstruktur
A.2.) Vertragsanlagen A.2.) Vertragsanlagen Planungsgrundlage bildet diese Leistungsbeschreibung und sämtliche mit dem Downloadlink zur Verfügung gestellten Unterlagen. Zum Zeitpunkt des Versandes des Leistungsverzeichnisses nebst Anlagen liegen einige Informationen noch nicht vollständig vor. Diese sind im beiliegenden Anlagenverzeichnis jeweils gekennzeichnet. Die fehlenden Unterlagen werden bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachgeliefert. Sämtliche im Anlagenverzeichnis der Verdingungsunterlagen aufgeführten Dokumente sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden Vertragsbestandteil. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden vorrangig im Vertrag geregelt. Anlage ohne Anfügung zum Vertrag: Ohne als Anlage dem Vertrag beigefügt zu sein gelten folgende Vorschriften als vereinbart: die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere alle EU-Vorschriften, alle DIN-Vorschriften, alle einschlägigen Gewerbe- und Brandschutzbestimmungen, alle öffentlich rechtlichen Vorschriften zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit, die Unfallverhütungsvorschriften, die Herstellerhinweise, die VDI-, VDE- und VDS-Bestimmungen, alle Vorschriften der Berufsgenossenschaft in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung (bei Widersprüchen zwischen diesen einzelnen Bestimmungen gilt jeweils die hochwertigere Ausführung) die Be- und Verarbeitungs- und die Anwendungsvorschriften der Hersteller alle TÜV-Vorschriften, alle gewerberechtlichen Vorschriften und alle Gesetze, insbesondere das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Gesetze zum Schutz gegen Baulärm und andere bundes- und landesrechtliche Immissionsschutzregelungen, Verordnungen und Ortssatzungen, die das Bauvorhaben betreffen. Sofern sich aus dem Vorstehenden gegenüber den vorrangigen Vertragsbestandteilen weitergehende und/oder abweichende Anforderungen ergeben, die öffentlich-rechtliche Nutzungsvoraussetzungen sind, gelten diese Anforderungen vorrangig
A.2.) Vertragsanlagen
A.3.) Einzureichende Unterlagen zum Angebot A.3.)  Einzureichende Unterlagen zum Angebot Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: Terminplan gem. A.4.) Baustelleneinrichtungsplan inkl. Transportkonzepte unter Aufgriff der vorhandenen Konzepte die mit Preisen und Fabrikatsangaben vollständig ausgefüllte Leistungsbeschreibung, inkl. Einheitspreisliste Organigramm des Projektes ggf. Nebenangebote das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal Hinweis: GU-Zuschlag, AGK und W+G sind gesondert auszuweisen und werden in gesonderter Position zum Abschluss des LV´s abgefragt.
A.3.) Einzureichende Unterlagen zum Angebot
A.4.) Termine und Fristen A.4.) Termine und Fristen A.4.1.) Terminplanung Mit dem Angebot ist ein Bauzeitenplan abzugeben, der die terminlichen Randbedingungen der Terminvorgaben nach Punkt A.4.2 einhält und aus dem eindeutig die Bauabfolge zu erkennen ist. Dieser Terminplan ist für die Abstimmung mit den weiteren Gewerken entscheidend, sowie zum Abgleich mit dem AG-seitigen Terminkonzept. A.4.2.) Vertragstermine Die Parteien vereinbaren im Auftragsfall folgende verbindliche Vertragsfristen, sofern im Vertrag keine abweichenden Fristen vereinbart werden: Baubeginn vor Ort voraussichtlich 22.04.2026. Der genaue Leistungsbeginn wird vertraglich geregelt. Bauliche Fertigstellung Seitenflügel: 08.12.2026 Bauliche Fertigstellung Hauptflügel: 30.04.2026 Übergabe an Mieter: 27.07.2026 Der "Ausführungsbeginn" bezeichnet dabei den Beginn der ersten Arbeiten auf der Baustelle. Das "Ausführungsende" bezeichnet dabei die Fertigstellung der Gesamtleistung (Abnahmereif). A.4.3.) Vergütung Für die Erstellung und Abgabe des Angebots Gewerk Innenausbau durch den AN werden keine Kosten vergütet.
A.4.) Termine und Fristen
A.5.) Änderungs-, Sondervorschläge oder Nebenangebote A.5.) Änderungs-, Sondervorschläge oder Nebenangebote Der AN hat die in Änderungs- bzw. Sondervorschlägen und Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Änderungs-, Sondervorschläge und Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung erforderlich sind. Sie müssen auf besonderer Unterlage aufgestellt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Ggf. erforderliche Genehmigungen sind vom AN einzuholen. Die daraus resultierenden Gebühren sind durch den AN zu tragen.
A.5.) Änderungs-, Sondervorschläge oder Nebenangebote
A.6.) Bedarfspositionen und Mieterausbauleistungen A.6.1.) Abruf von Mieterausbauleistungen Optionsleistungen Mieterausbauleistungen Der Ausbau der Mieteinheiten kann sich ändern. Die Mieterplanung wird derzeit abgestimmt. Das Gebäude ist Vollvermietet, bis zum 31.03. soll der Mieterausbau feststehen. A.6.2.) Abruf von Bedarfspositionen Eventuelle Optionsleistungen Sämtliche abgefragten Leistungen sind seitens des Bieters zu bepreisen. Eventuelle Optionsleistungen sind separat auszuweisen.
A.6.) Bedarfspositionen und Mieterausbauleistungen
A.7.) Fabrikatswahl/ Fabrikatsbindung A.7.) Fabrikatswahl/ Fabrikatsbindung Hinsichtlich der vom AN einzubauenden Qualitäten besteht keine grundsätzliche Fabrikatsfreigabe, sofern dies nicht in der Leistungsbeschreibung explizit anders beschrieben wurde. Werden vom AN gleichwertige Fabrikate offeriert, so hat er die Gleichwertigkeit gegenüber den Bezug genommenen Fabrikaten anhand handelsüblicher Unterlagen und in Form einer jeweils speziell aufgelisteten, lückenlosen und positionsbezogenen Gegenüberstellung  schriftlich nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Die Einhaltung der Vorgaben nach DGNB ist bei der Zertifizierung in jedem Falle nachzuweisen.  Der Nachweis der Qualitäts- und Funktionsgleichheit beim Einsatz alternativer Materialien im Zuge der  Bauausführung nach der Beauftragung ist nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch den AG (Freigabe von Produktblättern bzw. Mustern gem. Vorgabe AG) ebenfalls möglich. Hierzu wird der AN vor Ausführung nachrichtlich die Produktdatenblätter inkl. Anlagen beim AG einreichen.  Der Umfang der einzureichenden Unterlagen ist zuvor  mit den Bauherrenvertretern abzustimmen. Die Freigabe des AG ist Voraussetzung für die Verwendung. Dies gilt ebenfalls für den Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben für die Zertifizierung nach DGNB. Unberührt davon bleiben evtl. durchzuführende Bemusterungen. Diese werden gesondert durchgeführt und von den Planungsbeteiligten organisiert. Eine Freigabe erfolgt dann durch den AG oder den von ihm beauftragten Planer. Näheres zur DGNB-Zertifizierung findet sich unter Punkt B.4.) Vorgaben der DGNB Bemusterungen AN verpflichtet sich, rechtzeitig für alle zu bemusternden Bauteile einen Bemusterungsterminplan zu erstellen, um die Vorlage der zu bemusternden Oberflächen/Objekte frühzeitig festzulegen und mit dem AG abzustimmen. Die Art der Bemusterung wird durch den Bauherrn vorgegeben. Alle weiteren Vorgaben zum Bemusterungsprozess werden vertraglich geregelt.
A.7.) Fabrikatswahl/ Fabrikatsbindung
A.8.) Werkstatt- und Montageplanung (WMP) A.8.) Werkstatt- und Montageplanung (WMP) Der AN übernimmt im Rahmen seiner Leistungserbringung die Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung. Im Zuge der WMP ist die Planung in enger Abstimmung mit den anderen Projektbeteiligten, insb. Rohbau, TGA und Dach, durchzuführen. Sofern keine anderweitigen Festlegungen getroffen werden, erfolgt eine AG-seitige Prüfung der WUM-Planung nur in Ausnahmen. Für diese Ausnahmen gilt: Nach Prüfung und Freigabe sind durch den AN alle Werkstattpläne gemäß den Prüfeinträgen gleichzustellen und zur Dokumentation im Projektraum einzustellen. Gebaut werden darf auf der Baustelle nur nach diesen "gleichgestellten" Plänen. Können die Montageunterlagen wegen schwerwiegender Fehler, die der AN zu vertreten hat, nicht freigegeben werden und müssen deshalb wiederholt vom AG bzw. dessen Architekt oder Fachingenieuren geprüft werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom AN zu tragen. Sämtliche Pläne sind vom AN gem. den Vorgaben zum Planlauf und Planübergabe zu verteilen. Planübergaben per email gelten nicht als Übergeben im Sinne des Vertrages. Grundsätzlich gilt, dass das Projekthandbuch KARL-PST-LPX-240423-PH-Projekthandbuch_1.0".respektive der bestehenden Plancodierung zu beachten ist.
A.8.) Werkstatt- und Montageplanung (WMP)
A.9.) Vorgaben zur Planungskoordination/ Datenraum / BTB A.9.) Vorgaben zur Planungskoordination Datenraum Die Planverteilung, Dokumentenablage und Projektdokumentation erfolgt ausschließlich über den AG-seitigen Datenraum (Polarserver). Der AN wird in das Planmanagementsystem eingebunden und verpflichtet sich zur Teilnahme hieran und ist verpflichtet die durch den AG eingestellten Unterlagen über die Planmanagement-Plattform selbstständig abzurufen. Der AN wird über den Datenraum informiert, sobald neue Pläne zur Verfügung stehen. Der AG wird dem AN einen Zugang zur Planmanagement-Plattform ermöglichen und Zugangsrechte regeln. Dem AN werden 2 kostenlose Zugänge zur Planmanagement-Plattform zur Verfügung gestellt. Der AN verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Projektteilnehmer aus dem Verantwortungsbereich des AN die Voraussetzungen zum Umgang mit dem Projektraum kennen und wahrnehmen. Der AN hat sicherzustellen, dass der Austausch möglichst aller Dokumente ausschließlich innerhalb des Projektraums erfolgt. Für den AN gilt eine Hol- und Bringschuld. Dies bedeutet insbesondere, dass sämtliche durch den AG bzw. die AG-seitigen Planer im Datenraum hinterlegten Planungen und Dokumente als Übergeben im Sinne des Vertrages gelten. Es ist ein digitales Mangel-Tool nach Angabe AG zu verwenden. Dies wird Vertragsbestandteil.
A.9.) Vorgaben zur Planungskoordination/ Datenraum / BTB
A.9.1.) Vorgabe zur Dokumentation/ Revisionsplanung A.9.1.) Vorgabe zur Dokumentation/ Revisionsplanung Der AN hat sämtliche Dokumentationsunterlagen zur Ausführung seiner Leistung nach den Vorgaben des AG sortiert und vorgeprüft zur Abnahme seiner Leistung zu übergeben. Ggf. aufgrund begründeter Ausnahmen nicht zur Abnahme vorliegende Unterlagen sind einzeln aufzuführen. Eine vertiefte Abstimmung zur Revisionsplanung erfolgt mit dem Bieter im Zuge der Vergabe. Die detaillierten Anforderungen zu den Revisionsunterlagen werden daraufhin Anlage zum Vertrag. Grundsätzlich gilt: Alle Ausführungs- und Montageunterlagen sind zu Bestands- und Revisionsunterlagen fortzuschreiben. Die Unterlagen sind mit allen materialtechnischen, technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Bauteile, Anlagen nach der Abnahme. Maßstab je nach Größe der Baubestands- bzw. Zeichnungen der Ausführungsplanung maßstäblich mit eingetragenen Installationen und Einrichtungen der TGA, Vermaßung und Dimensionierung der Anlagenkomponenten und Angaben der technischen Daten wichtiger Anlagenteile. Nicht selbst erstellte Revisionszeichnungen für spezielle Einbauteile von Unterlieferanten sind den Unterlagen beizufügen. Die endgültigen Revisionszeichnungen mit einem EDV- System und CAD- Zeichenprogramm anzufertigen. Nach Prüfung der Revisionsunterlagen durch den AG erhält der Auftragnehmer diese überprüften Unterlagen, ggf. mit Prüfvermerk wieder zurück. Änderungswünsche des AG sind in die endgültigen Pläne zu übernehmen. Übergeordnet ist mindestens zu übergeben: Nachunternehmerverzeichnis mit Angabe der jeweiligen Gewerke Vertragsunterlagen AG - AN (Hauptauftrag, Nachtragsbeauftragungen, Abnahmeprotokoll, Schlussrechnung sämtliche Genehmigungsunterlagen (Behörden, Sachverständige, Prüfstatiker, etc.) Ausführungsplanung und Werkstatt- u. Montageplanung (WMP) Übergabe einer bearbeitbaren Excel Liste, in der alle eingebauten Anlagen inkl. der zugehörigen Bauteile, Leistungswerte, Hersteller, Typ, etc. aufgelistet sind. Die Revisionsunterlagen sind nach Gewerken zu unterteilen und bestehen im Einzelnen aus: Fachbauleitererklärung / Fachunternehmererklärung / Errichterbescheinigung / Fachunternehmererklärung nach GEG Nachweise, Prüfergebnisse und Gutachten wie Übersichtsplan / Tabelle der eingebauten Bauteile pro Gewerk, Konformitätserklärung / Fachunternehmerübereinstimmungserklärung / Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen aller Bauteile Sachverständigenbescheinigungen gem. TPrüfVO / Nachweise zur Einhaltung vorgegebener Baustoff-/Bauteilqualitäten/-eigenschaften sofern erforderlich Technische Datenblätter / Sicherheitsdatenblätter / Material-/Geräteliste aller verwendeten Materialien mit Einbauort / Materialfreigabeblätter / Produktbemusterungen / Technische Datenblätter zu allen Materialien / Geräte / Sicherheitsdatenblätter / Entsorgungshinweise Bedienungs- und Betriebsanweisungen mit Einweisungsprotokollen / Hinweise zur Bedienung sowie Inbetrieb- und Ausserbetriebnahme / Hinweise zur Betriebskontrolle und Technischen Betriebsführung Wartungs- und Pflegehinweise / Instandhaltung mit Reinigungs- und Pflegehinweisen / Wartungsverträge / Anlagenübersichten/-Bestandslisten / Hinweise zur Fehler- und Störungssuche bzw. Instandhaltungskataloge / Prüfbücher Ersatz- und Zubehörteile / Herstellerverzeichnisse mit Aufstellung Betriebs- und Verbrauchsstoffe zugehörige Planung, Technische Beschreibungen, Schemata mit Planverzeichnis / Anlagen-/ Funktionsbeschreibung / Ausführungspläne inkl. Montage-/ Revisionspläne / Berechnungen / Statik / Daten zur Anlagenauslegung / Listen Dokumentation Qualitätssicherung während d. Bauzeit mit Messprotokolle, z.B. Feucht-, Schall-, Dichtigkeits-, Bauteilmessungen / Fotodokumentation des AN zu verdeckten Bauteile / Bautagesberichte / Bauzustandsbesichtigungen des AN während der Bauzeit Die Dokumentation ist genau nach dem Inhaltsverzeichnis des AG aufzubauen und jede Anlage ist einzeln aufzuführen. Die Dokumentationsunterlagen werden vom AG nur zur Prüfung entgegen genommen, wenn auf dem Inhaltsverzeichnis jede Anlage vom verantwortlichen Bauleiter des AN geprüft und bestätigt wurde.  Eine ungeprüfte und ungeordnete Unterlage wird nicht entgegengenommen. Ebenso eine Dokumentation, bei der mehr als 10% aller erforderlicher Unterlagen auf dem Deckblatt als fehlend vermerkt sind bzw. fehlen.
A.9.1.) Vorgabe zur Dokumentation/ Revisionsplanung
A.9.2.) Planübergabezeitpunkte A.9.2.) Planübergabezeitpunkte A.9.2.1.) Planlieferungstermine Auftraggeber Die durch den AG beizustellende Planung ist noch nicht abgeschlossen. Der Ausschreibung liegt ein aktueller Planstand bei. Die Mieterplanung soll bis Ende März feststehen. A.9.2.2.) Planlieferungstermine Auftragnehmer Für alle zu erstellenden Planunterlagen des AN: Rechtzeitig, jedoch spätestens 4 KW vor Ausführung der jeweiligen Bauteile. In dem vom AN zu erstellenden Planungsterminplan sind Planprüffristen von 2 KW zu berücksichtigen. - Revisionsunterlagen: Spätestens 3 Wochen vor Abnahme ist der Bauleitung ein Satz Revisionszeichnungen als Vorabzug zur Überprüfung und Freigabe vorzulegen. Alle weiteren Planübergaben u. Prüffristen zwischen AG und AN werden vertraglich geregelt.
A.9.2.) Planübergabezeitpunkte
A.9.3.) Mängelmangement                A.9.3.) Mängelmanagementsystem                Der AG wird ein EDV-gestütztes Mängelmanagementsystem installieren (Kairnial o.ä.). Der AN verpflichtet sich zur Teilnahme hieran. Der AN wird die Mängellisten des AG übernehmen und fortschreiben. Der elektronische Austausch der Mängelliste genügt den Formanforderungen an eine schriftliche Mängelrüge. Der AG ist nicht verpflichtet, sich auf separate Mängellisten des AN einzulassen.                Der AN ist verpflichtet, die Abarbeitung und damit verbundene Erledigung jedes Mangels schriftlich mit Fotodokumentation anzuzeigen bzw. im Rahmen des Mängelmanagementsystems freizumelden. Die Mangelpunkte dürfen nicht gelöscht, sondern nur entsprechend als erledigt gekennzeichnet werden, und zwar nur dann, wenn tatsächlich eine Erledigung der Restleistung oder Mangels stattgefunden hat und dies vom AG bestätigt wurde. Ohne schriftliche Anzeige durch den AN besteht eine Vermutung dafür, dass der Mangel/die Mängel noch vorhanden ist/sind. Für die Einrichtung und Pflege des Mängelmanagementsystems wird eine entsprechende Umlage gebildet.                                     In Ausnahmefällen kann in Abstimmung mit dem AG auch ein vom AN bereitgestelltes Mängelmanagementsystem verwendet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der AG dieses System ebenfalls für die Aufnahme und Dokumentation sowie Bearbeitung von Mängeln des AN verwenden kann.                                     Der AN wirkt an der Mängelerfassung im Rahmen der Vorbegehungen zur Abnahme mit. Soweit im Rahmen der Vorbegehungen Mängellisten handschriftlich aufgenommen werden, übernimmt der AN die Dokumentation der Mängel in einer digital geführten Mängelliste innerhalb des Mängelmanagementsystems des AG. Im weiteren Ablauf obliegt dem AN die Mitwirkung bei dem ständigen Datenausgleich und -abgleich zum Stand der Mängelbeseitigung mit dem AG auf der Basis der digitalen Mängelliste.
A.9.3.) Mängelmangement
A.9.4) Positivdokumentation                A.9.3.) Positivdokumentation                Durch den AN ist eine Positivdokumentation zu erstellen und zu übergeben. Ziel ist insbesondere auch die Positiv-Dokumentation später nicht mehr zugänglicher Bauleistungen. Der AN wird hierzu einen Vorschlag einer eigenen Qualitätssicherung machen. Der AN findet in den beiliegenden Unterlagen weitergehende Erläuterungen zum Inhalt und Durchführung.
A.9.4) Positivdokumentation
A.9.5.) Bautagebuch A.9.5.) Bautagebuch Vom AN ist ein Bautagebuch (in Papier- und EDV-Format) mit Tagesberichten zu führen. Diese sind dem AG jeweils am Folgetag bis 11:00 Uhr zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Der AG kann Muster vorgeben (auch Excel-Vorlagen). Im Einzelnen müssen mindestens enthalten sein: täglich die Uhrzeit von Beginn und Ende der Arbeitsschichten, täglich die Leistungen des AN und die Zahl der von ihm beschäftigten Poliere, Schachtmeister, Facharbeiter und Hilfsarbeiter, einschließlich Namensangaben, geleistete Stundenlohnarbeiten, Zugang, Einsatz und Abgang, Dauer und Ursache eines etwaigen Ausfalls von (Groß-) Geräten, Beginn und Beendigung der einzelnen Bauarbeiten und der Bauabschnitte, außergewöhnliche Ereignisse (Unfälle, Rutschungen und dgl.), im Behinderungsfall die genaue Bezeichnung des behindernden Umstandes sowie die Dokumentation des anderweitigen Einsatzes von Gerät und Personal. Der AG behält sich das Recht vor, darüberhinausgehende Informationen in den Bautagesberichten vom AN kostenfrei zu fordern. Der Bautagesbericht ersetzt keine Behinderungsanzeige.
A.9.5.) Bautagebuch
A.10.) Rechnungslegung und Nachträge A.10.) Rechnungslegung und Nachträge Der AN liefert vor Rechnungslegung im Zuge der Leistungsstandabstimmung eine eine GAEB DA-Datei im X89-Format oder in Excel-Format mit einer kumuliert aufbebauten Mengenermittlung und einer kumuliert aufgebauten Leistungsstandermittlung.  Die Rechnungslegung erfolgt erst nach Leistungsstandabstimmung. In der Mengenermittlung ist ein eindeutiger Bezug zu jedem Aufmaßdokument und Aufmaßplan herzustellen. Der AN hat mit jeder Rechnungslegung auch eine Prognose zu den voraussichtlichen Abrechnungsmengen zum Bauzeitende zu liefern. Für Nachtragsangebote liefert der AN ergänzend Dateien GAEB DA-Datei X85.
A.10.) Rechnungslegung und Nachträge
A.11.) Projektbeteiligte A.11.) Projektbeteiligte siehe beiliegende aktuelle Projektbeteiligtenliste "KARL-PST-LPX-260127-PO-Projektbeteiligtenliste"
A.11.) Projektbeteiligte
A.12.) Bauleistungsversicherung A.12.) Bauleistungsversicherung kombinierte PLanung und Bauleistungsversicherung durch den AG (Beteiligung AN 0,75%).
A.12.) Bauleistungsversicherung
B.1.) Baubeschreibung B.1.) Baubeschreibung B.1.1.) Baubeschreibung Mieterbaubeschreibung "Karlsgaerten_Baubeschreibung_Vorabzug_250915".
B.1.) Baubeschreibung
B.2.) Beschreibung der örtlichen Verhältnisse nach DIN 18299 B.2.) Beschreibung örtliche Verhältnisse nach DIN 18299 Vor Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um sämtliche Randbedingungen der Leistungserbringung zu erfassen, insb. des Bauvorhabens auf dem Nachbargelände. Das Grundstück 'wie es steht und liegt' ist Grundlage des Angebotes und der Leistungserbringung, sofern nachfolgend keine Bauherrenseitig veranlassten Änderungen beschrieben sind. Hierzu wurde vorab eine Dokumentation erstellt, die dem LV beigelegt wurde und Vertragsbestandteil wird. . Die DGNB Vorgaben Pos. 4.3 Staubarme Baustelle u. 4.4 Umweltschutz auf der Baustelle sind zu beachten. Näheres zur DGNB-Zertifizierung findet sich unter Punkt B.4.) Vorgaben der DGNB B.2.1./ B.2.2.) Verkehrsverhältnisse, freizuhaltende Flächen auf der Baustelle Die Erschließung erfolgt über Straße "Am Karlsbad". Die Feuerwehrdurchfahrt ist jederzeit freizuhalten. Für die Geerüstarbeiten wurde eine gesonderte Abstimmung getroffen. B.2.3.) zur Mitbenutzung überlassene Flächen / Räume siehe BE-Konzept. Weitere Flächen stehen nicht zur Verfügung. B.2.4./ B.2.5.) Bodenverhältnisse / hydrologische Verhältnisse Siehe geotechnischen Bericht. B.2.6.) Schutzgebiete / Schutzzeiten Bei allen Arbeiten ist die AVV Baulärm sowie die "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV" zu beachten. Die DGNB Vorgabe Pos. 4.2 Lärmarme Baustelle ist zu beachten. Näheres zur DGNB-Zertifizierung findet sich unter Punkt B.4.) Vorgaben der DGNB B.2.7.) Schutz von Bäumen, Verkehrsflächen, Bauteilen Bei sämtlichen Leistungen ist grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass alle an das Baugelände angrenzenden Flächen und Bauteile, sowie alle anderweitig durch den Auftragnehmer direkt oder indirekt genutzten Flächen durch geeignete Maßnahmen dauerhaft geschützt und in sauberem Zustand gehalten werden. B.2.8.) Hindernisse im Bereich der Baustelle Gemäß Ortsbesichtigung und beigefügten Unterlagen. Sollten weitergehende Angaben erforderlich sein, so sind diese bei Angebotsabgabe, jedoch spätestens zur Verhandlung zu benennen. B.2.9.) Arbeitssicherheit AN ist zur Einhaltung aller für seine Arbeiten zutreffenden Normen, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik zur Durchsetzung des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes verpflichtet. Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal ist vor Beginn der Arbeiten über die Bedingungen auf der Baustelle durch Ihren Aufsichtführenden zu unterweisen. Die persönliche Schutzausrüstung ist stets zu tragen. Die seitens des AN eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit ist bei Ausführungsbeginn zu benennen und an den AG zu kommunizieren. Der SiGe-Plan des von dem AG beauftragen SiGeKos ist stets einzuhalten. Es ist vor Ausführungsbeginn eine Gefährdungsbeurteilung für die anstehenden Arbeiten vorzulegen und der Ersthelfer ist schriftlich zu benennen.
B.2.) Beschreibung der örtlichen Verhältnisse nach DIN 18299
B.3.) Angaben zur Ausführung der Leistungen nach DIN 18299 B.3. Angaben zur Ausführung der Leistungen Sämtliche Angaben zur Ausführung der Leistung sind bei der Kalkulation der Leistungen zu berücksichtigen und in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Die nachfolgenden Angaben nach DIN 18299 gelten für Bauarbeiten jeder Art. B.3.1.Vorgesehene Arbeitsschritte / Arbeitsunterbrechungen Sämtliche Leistungen sind im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechungen mit der örtlichen Bauleitung und den anderen Gewerken auf der Baustelle abzustimmen. Dafür sind vom AN mit zweiwöchentlicher Vorrausschau (Formblatt) die vorgesehenen Leistungen zu jeder Baubesprechung einzureichen. Sofern nicht vorvertraglich vereinbart, sind daraus resultierende Kapazitätsanpassungen (Arbeitskräfte, Material, Geräte, etc.) Leistungsbestandteil und werden nicht besonders vergütet. Sofern davon abweichende kalkulationsrelevante Annahmen bestehen, ist dies vorvertraglich zu vereinbaren. Der AG behält sich vor, für Baustellenfeste (Grundsteinlegung, Richtfest, Eröffnung) Arbeitsunterbrechungen anzuordnen, die den AN zu keiner zusätzlichen Vergütung oder Bauzeitverlängerung berechtigen. B.3.2. Besondere Erschwernisse bzgl laufendem Betrieb / Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen derzeit nicht vorgesehen. B.3.3. Arbeiten in kontaminierten Bereichen entfällt B.3.4. Besondere Anforderungen an BE / Entsorgung Die besonderen Anforderungen an BE / Entsorgung sind aus der Schnittstellenliste zu entnehmen. Die zentrale Entsorgung sämtlicher Abfälle erfolgt durch den AN Logistik im definierten Entsorgungsprinzip. Laufende Baureinigung der Arbeitsbereiche inkl. täglicher Materialentsorgung in die zentralen Entsorgungsstellen erfolgt durch den AN eigenverantwortlich. Die DGNB Vorgabe Pos. 4.1 Wertstoffoptimierte Baustelle ist zu beachten. Näheres zur DGNB-Zertifizierung findet sich unter Punkt B.4.) Vorgaben der DGNB B.3.5. Besonderheiten der Regelung des Verkehrs derzeit nicht vorgesehen B.3.6.-3.8. Besonderheiten an Auf-/ Abbau / Mitbenutzung / Vorhaltung von Gerüsten, Hebezeugen Es wird für die Materiallogistik/-entladung ein Teleskopstapler inkl. Fahrer in Direktverrechnung mit den jeweiligen Nutzern/AN bereitsgestellt. B.3.9.-3.11 Mitverwendung / Anforderungen / Umweltverträglichkeit von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen / nicht genormten Stoffen und Bauteilen B.3.12. Art und Umfang vom AG verlangter Eignungs- und Gütenachweise vollständige Dokumentation aller Leistungen ist vom AN gefordert. B.3.13.-3.14. Wiederverwendung / Entsorgung auf der Baustelle gewonnener Stoffe / Bauteile Sämtliche von der AN entstandene zu entfernenden Materialien gehen in das Eigentum des AN über, wenn keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden und sind von ihm fachgerecht zu entsorgen. Entsprechende Entsorgungsnach­weise sind zu sammeln und dem AG geordnet zu übergeben. Sämtliche Arbeiten sind entsprechend allgemein geltenden Vorschriften und besonderen Anforderungen, die sich aus den Vertragunterlagen ergeben, durchzuführen. B.3.15.-3.16. Beistellung / Lagern / Transport von Stoffen / Bauteilen / Arbeitskräften vom AG nicht vorgesehen B.3.17. Leistungen für andere Unternehmer nicht vorgesehen B.3.18. Mitwirkung bei der Inbetriebnahme nicht vorgesehen B.3.19. Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme dem AG ist jederzeit Zutritt zu gewähren. B.3.20. Übertragung der Wartung während der Verjährungsfrist für Mängelbeseitigungsansprüche. nicht vorgesehen B.3.21. Abrechnung siehe C.4) Stundenlohnarbeiten müssen vor der Ausführung angekündigt werden, bedürfen in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Stundenlohnnachweise müssen dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung spätesten 3 Tage nach Ausführung zur Anerkennung vorgelegt werden, anderenfalls entsteht kein Vergütungsanspruch. Polier- und Vorarbeiterstunden werden als Aufsichtsstunden nicht bezahlt; für die Mitarbeit wird Facharbeiterlohn vergütet. An- und Abfahrten, Wegekosten und Fahrzeiten werden nicht vergütet. Die Tagelohnnachweise müssen übersichtlich und in leserlicher deutscher Schriftform abgefasst werden, sie sind fortlaufend zu nummerieren und müssen erschöpfend die Art und Dauer der ausgeführten Leistungen beschreiben sowie die angefallenen Materialien auflisten. Die Unterzeichnung durch die örtliche Bauleitung des Bauherren stellt keinen automatischen Vergütungsanspruch dar, sondern ist die Festhaltung eines "Aufmaßes" angefallener Stunden. Die Bewertung des Vergütungsanspruches "dem Grunde nach" sowie die Berechtigung der Verrechnung nach Tagelohnsätzen erfolgt wie auch die Anerkenntnis des Vergütungsanspruches ausschließlich durch den Bauherren. Im Zuge einer möglichen Beauftragung hat der Auftragnehmer seine Kalkulation ( Urkalkulation ) in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag beim AG zu hinterlegen. Das Öffnen des Umschlages erfolgt nur im Beisein beider Vertragsparteien. B.3.22  Winterbau / Maßnahmen bzgl. nachteiliger Witterungsverhältnisse gemäß vertraglicher Regelung, grundsätzlich gilt: Sämtliche erforderlichen Winterbaumaßnahmen für einen kontinuierlichen Bauablauf gemäß den Vertragsterminen, auch bei Witterungsverhältnissen, bei denen einzelne Bauleistungen gemäß der VOB / C nicht ausgeführt werden dürfen, sind zu berücksichtigen und gehören zum Leistungssoll. Hierzu gehört auch: die Berücksichtigung und Vermeidung von möglichen Einschränkungen in der Lieferkette von Stoffen. Es sind Zulieferbetriebe zu bevorzugen, bei denen Einschränkungen vermieden werden die ggf. erforderliche konstante Beheizung von Bauteilen. Insbesondere auch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für das Arbeiten bei Lufttemperaturen unter +5°C, bei bestimmten Ausbaugewerken auch bereits unter +15°C Ebenfalls enthalten sind Maßnahmen zum Verhindern nachteiliger Auswirkungen auf die Leistungen auf Grund von Witterungsverhältnissen, z.B. zu geringen Temperaturen, Feuchtigkeit und Nässe, Schnee und Eis, scharfer Wind, Zugluft, Frost, Sonneneinwirkung. Fertiggestellte Bauteile sind kontinuierlich von Schnee freizuhalten. Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abschluss dieses Vertrages normalerweise zu rechnen war, gelten nicht als Behinderung. B.3.23. Toleranzen Grundsätzlich ist bei allen auszuführenden Leistungen die jeweils höchste Toleranzebene nach DIN 18 202 "Toleranzen im Hochbau-Bauwerke" einzuhalten. Die Einhaltung der entsprechenden Toleranzen, im Einzelnen: die Werte der DIN 18 202 Tabelle 1 Grenzabweichungen sind zu halbieren die Werte der DIN 18 202 Tabelle 2 Winkelabweichungen sind zu halbieren die Werte der DIN 18 202 Tabelle 3 Ebenheitsabweichungen sind nach Zeile 2, 4, 7, vorzunehmen Der AN hat die Leistung von Vorgewerken, insb. den Rohbauarbeiten, auf Einhaltung der Toleranzen zu überprüfen.
B.3.) Angaben zur Ausführung der Leistungen nach DIN 18299
B.4.) Vorgaben der DGNB B.4.) Vorgaben der DGNB Siehe Anlage
B.4.) Vorgaben der DGNB
C.1.1.) Umfang der zu erbringenden Leistungen C.1.1.) Umfang der zu erbringenden Leistungen In den nachfolgenden Leistungspositionen sind sämtliche Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben einzukalkulieren, die für die Planung und Ausführung der beschriebenen Baumaßnahme bis zur funktions- und betriebsgerechten Errichtung erforderlich sind, auch wenn sie nicht ausdrücklich benannt sind. Für die zu erbringenden Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben, übernimmt der Bieter / Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit. Dies bedeutet, dass Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben, die sich bei der Ausführung zwangsläufig ergeben, einkalkuliert und Bestandteil des Angebotes / Vertrages sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen erwähnt sind. Grundlage der Leistungserbringung ist in Ergänzung zu nachfolgender positionierter Leistungsbeschreibung bzw. den in den Vertragsunterlagen vorgegebenen Leistungen folgende Schnittstellenbeschreibung. Innerhalb der beschriebenen Schnittstellen sind im Rahmen der Angebotskalkulation / Pauschalierung alle Planungs- und Bauleistungen für die mängelfreie Komplett-Fertigstellung der Leistungen einzukalkulieren:
C.1.1.) Umfang der zu erbringenden Leistungen
C.1.2.) Schnittstellenbeschreibung - Baueistungen C.1.2.) Schnittstellenbeschreibung - Baueistungen Folgende Schnittstellen zu anderen Auftragnehmern sind bei der Kalkulation zu beachten: Siehe separate Schnittstellenliste "251125 DSI Schnittstellenliste KARL V2-Freeze Logistik" (Anlage zum LV)
C.1.2.) Schnittstellenbeschreibung - Baueistungen
C.2.1) Baustelleneinrichtung C.2.)   Schnittstellenbeschreibung - Sonstiges C.2.1) Baustelleneinrichtung Leistung des AN ist die Lieferung, Vorhaltung und spätere Beseitigung der kompletten Baustelleneinrichtung für seine Gewerke. Die Schnittstellen zu bauseitigen Logistiker ergeben sich aus der Schnittstellenlist. Bauschilder, Banner oder Werbungen für das eigene Unternehmen oder den Nachunternehmer sind auf dem Baufeld oder in der unmittelbaren Umgebung, wie z.B. auf dem Bauzaun, nur nach Abstimmung und ausdrücklicher Genehmigung durch AG erlaubt.
C.2.1) Baustelleneinrichtung
C.3.1.) Bauherrenseitig erbrachte Planungsleistungen C.3.1. Bauherrenseitig erbrachte Planungsleistungen Der Bauherr erstellt die komplette Ausführungsplanung Lph5 des Gebäudes, Ausnahmen sind im LV gekennzeichnet.
C.3.1.) Bauherrenseitig erbrachte Planungsleistungen
C.3.2.) Planübergabe /-prüffristen C.3.2.) Planübergabe /-prüffristen Die aktuellen Architektenpläne / Pläne des technischen Ausbaus sind der Ausschreibung beigelegt. Die Mieterplanung soll Ende März 2026 vorliegen (noch keine LP5) , die Ausführungsplanung für den Grundausbau soll bis Ende März 2026 abgeschlossen werden.  Werkstatt- und Montageplanungen werden auf Basis freigegebener Ausführungspläne gefertigt. Prüffristen werden vertraglich vereinbart. Die Prüfung entbindet den AN nicht von der vollumfänglichen Planungshaftung, sondern dient lediglich der zusätzlichen Qualitätssicherung. Es ist in der Terminplanung vom AN ausreichend Zeit für die Einarbeitung der Prüfvermerke, sowie der Wiedervorlage einzukalkulieren, um die Bauabläufe nicht zu beeinträchtigen. Sämtliche Planunterlagen werden dem Auftragnehmer in einem (digitalen) Projektraum zur Verfügung gestellt. In diesem Projektraum eingestellte Planunterlagen gelten als zur Verfügung gestellt im Sinne des Vertrages. Sämtlich mit der Teilnahme am Projektraum und der Vervielfältigung der Planunterlagen zusammenhängende Kosten trägt der AN. Benutzungsgebühren werden nicht erhoben. Der Auftragnehmer hat eine Prüfpflicht der Planunterlagen nach Übergabe, um einen reibungslosen Bauablauf zu ermöglichen. Für vom AG noch nachvertraglich eingestellte Unterlagen wird eine Prüffrist von 10 AT nach Übergabe/Einstellung vereinbart. Nach Ablauf der Prüfpflicht eingewendete Bedenken oder erforderliche zusätzliche Angaben führen nicht zu einem Bauzeitverlängerungsanspruch oder zusätzlichen Vergütungsanspruch. Innerhalb der Prüffrist schriftlich eingereichte Bedenken und berechtigter Nachbesserungsbedarf werden vom AG so erbracht, dass die oben genannten Bereitstellungsfristen der Pläne eingehalten werden. Dem Auftraggeber steht ab Eingang der Unterlagen eine angemessene Prüfzeit (mindestens 10 Arbeitstage) für die Bearbeitung der Unterlagen zur Verfügung. Revisionsunterlagen: Spätestens 3 Wochen vor Abnahme ist der Bauleitung ein Satz Revisionszeichnungen als Vorabzug zur Überprüfung und Freigabe vorzulegen. Alle weiteren Planübergaben u. Prüffristen zwischen AG und AN werden vertraglich geregelt.
C.3.2.) Planübergabe /-prüffristen
C 3.4.) Bauherrenseitig veranlasste Behördenleistungen C 3.4.) Bauherrenseitig veranlasste Behördenleistungen Die Baugenehmigung wird durch den AG eingeholt.
C 3.4.) Bauherrenseitig veranlasste Behördenleistungen
C.3.6.) Vermessungsleistung des AG C.3.6.) Vermessungsleistung des AG Vom Auftraggeber werden zwei Hauptachsen und ein Meterriss durch einen öffentlich bestellten Vermesser übergeben. Sämtliche darüber hinausgehende Vermessungsleistungen, wie z.B. das Überprüfen der bauseits durch den Rohbauer erstellten Meterrisse bzw. der angelegten Achsen, sind Sache des AN und müssen in das Angebot einkalkuliert werden.
C.3.6.) Vermessungsleistung des AG
C.3.7.) Beweissicherung C.3.7.) Beweissicherung Zu Beginn der Abbrucharbeiten wurde vom AG eine Beweissicherung veranlasst. Auf Basis der Ergebnisse des Beweissicherungsgutachtens sind sämtliche ggf. anfallende Schäden am Gebäude, den Verkehrsflächen und der Vegetation vom AN zu beseitigen. Das Beweissicherungsgutachten ist vom AN unmittelbar nach Übergabe zu prüfen. Sämtliche Lücken / fehlerhafte Darstellungen im Beweissicherungsgutachten sind vom AN spätestens 3 KW vor Baubeginn schriftlich dem AG mitzuteilen. Die Beweislast liegt bis zur Gesamtabnahme der Bauleistungen - einschließlich der Mängelbeseitigungszeit - beim AN.
C.3.7.) Beweissicherung
C.3.8.) Pandemie C.3.8.) Pandemie Sämtliche Leistungen sind gemäß der vom entsprechenden Bundesland erlassenen Verordnungen über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Viren, insbesondere dem Corona-Virus (Covid 19), zu erbringen.
C.3.8.) Pandemie
ZTV ÜBERGEORDNET (gilt für alle nachfolgenden ZTV) ZTV ÜBERGEORDNET 1. Allgemeines / Geltungsbereich Die nachfolgenden ZTV gelten allgemein sowie übergreifend für sämtliche zu erbringende Leistungen. Sämtliche Vorgaben der VOB/C sind zu beachten. Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Ausführungsplanung noch fortgeschrieben wird und vor Ausführungsbeginn nachgereicht wird. Sämtliche aus der fortgeschriebenen Ausführungsplanung resultierenden Leistungen, die zur Umsetzung der Anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, sind mit den hier vereinbarten Preisen abgegolten, sofern sie keine darüber hinausgehende Qualitätsanforderung darstellen und die Leistungen zu erkennen waren bzw. damit üblicherweise zu rechnen ist. Der Bieter bestätigt ausdrücklich, dass er sich von den örtlichen Bedingungen Kenntnis verschafft hat, in die Pläne Einsicht genommen und den terminlichen Ablauf der Arbeiten bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat. Der AN übernimmt für die angebotenen Leistungen die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Bauteile, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind mit in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren, auch wenn sie in den Positionen nicht ausdrücklich erwähnt sind. 2. Stoffe, Bauteile Die gewerkespezifischen Hinweise zu Stoffen, Bauteilen sind in den jeweiligen ZTV zu beachten. 3. Ausführung Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten: Allgemein: Die zu den nachfolgend und in den Positionen beschriebenen Erzeugnissen und Materialien zugehörigen Herstellervorschriften und Verlegeanleitungen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Es sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Materialien zu verwenden. Alle beschriebenen Leistungen sind einschl. Lieferung und Montage zu kalkulieren. Mit der Übergabe der Werkstatt- und Montageplanung sind vom AN sämtliche Produktunterlagen entsprechend den Anforderungen des AG an die Revisionsunterlagen vollständig und geordnet an den AG zu übergeben, einschließlich eines Bestätigungsvermerks, dass die vorgesehenen Produkte vollständig der Planung / Leistungsbeschreibung sowie den anerkannten Regeln der Technik für den zutreffenden Anwendungsfall entsprechen. Für die Transporte auf der Baustelle und die Ausführung ist eine intensive Koordination mit den anderen Auftragnehmern (z. B. Fassade) erforderlich. Materialien sind in Absprache mit der Bauleitung bzw. ggf. dem Baulogistiker zu lagern. Für den Transport werden keine Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Materialien sind so zu lagern, dass ein Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit und andere Witterungseinflüsse gewährleistet ist. Es muss damit gerechnet werden, dass die Leistungen auch abschnittsweise im Zuge des Baufortschritts ausgeführt werden müssen. Die Baustelle ist während der Ausführungszeiten permanent mit qualifizierten Mitarbeitern und einem verantwortlichen Ansprechpartner zu besetzen. Die Teilnahme des verantwortlichen Ansprechpartners und des Fachbauleiters an wöchentlichen Baubesprechungen, Sicherheitsbegehungen mit dem SiGeKo und der BG etc. ist zwingend erforderlich Der AN hat einen detaillierten, vernetzten Terminplan zu erstellen, gemäß Vorbemerkungen A.4.1.) Terminplanung Alle weiteren Vorbemerkungen zur Nachhaltigkeit ( DGNB ) sind zu beachten und die Vorgaben zwingend einzuhalten Bedenken zu der vorliegenden Planung sind mit der Angebotslegen zu benennen. Die gewerkespezifischen Hinweise zur Ausführung sind in den jeweiligen ZTV zu beachten. 4. Nebenleistungen Die gewerkespezifischen Hinweise zu Nebenleistungen sind in den jeweiligen ZTV zu beachten.
ZTV ÜBERGEORDNET (gilt für alle nachfolgenden ZTV)
10 ZTV Innenausbaugewerke
10
ZTV Innenausbaugewerke
ZTV METALLTÜREN ZTV METALLTÜREN 1. Allgemeines / Geltungsbereich Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. 2. Stoffe / Bauteile Ausführung sämtlicher Brand- und Rauchschutztüren und -tore entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassungen. Für Brand- und Rauchschutztüren und -tore sowie einbruchhemmende Türen sind bauaufsichtliche Zulassungsbescheide nachzuweisen und dem Auftraggeber zu übergeben. Dies gilt sowohl für die Türen als auch für alle zugehörenden Bauteile (z.B. Beschläge, Schlösser etc.). Kraftbetriebene Türe und Tore müssen grundsätzlich nach ASR A1.7 und DIN EN 12453 inkl. der normativen Verweisungen ausgeführt werden. Die Risikoanalyse und Risikobewertung für elektrisch betriebene Türanlagen gehören zum Leistungsumfang. Die Nachweise der werkseigenen Produktionskontrolle, wie sie in Zusammenhang mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen oder CE-Zeichen) in der MBO gefordert werden, sind unmittelbar nach Auftragsvergabe vorzulegen. Hierbei sind nur Nachweise zulässig, die sich auf Gesamtbauteile (z.B. komplettes Tor inkl. Motor und Steuerung) beziehen. Bauteile aus Metall sind nur in korrosionsgeschützter Ausführung zulässig. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Richtmaße. Die genauen Maße sind grundsätzlich am Bau zu nehmen. Die bei Fluchttüren und barrierefreien Türen geforderten lichten Durchgangsbreiten sind zwingend einzuhalten. 3. Ausführung Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Bei der Kalkulation sind nachfolgende Hinweise zu beachten: Die Schallschutzanforderungen ergeben sich aus der bau- und raumakustischen Bearbeitung des Fachingenieurs Bauphysik. Bei der Ausführung von absenkbaren Bodendichtungen auf nicht harten Belägen (z.B. Teppichbeläge) sind Bodenbelagstrennschienen aus Edelstahl, unter den Türblattmitten, auszuführen. Obentürschließer sind grundsätzlich als Gleitschienenschließer auszuführen. Flurtüren mit Brandschutzanforderungen sind innerhalb der Mietbereiche mit magnetischer Offenhaltung auszuführen. Für Doppelflügelige Türen ist eine Schließfolgeregelung in den Obentürschließer vorzusehen. Verkabelungen innerhalb der Türen und Zargen sind stets mit glatten ungeschnittenen Leerrohren und in Übereinstimmung mit der Zulassung auszuführen. Anschluss der Komponenten inkl. sach- und fachgerechter Verlegung der Installationsleitung zwischen einzelnen Komponenten ist Bestandteil der Leistung. Vollständige Verkabelung innerhalb der Türen inkl. Verkabelung der Rauchmelder, Magnet-Riegel-Kontakte und Steuerungseinheiten bis zur funktionsfertigen Montage. Die Stromzuleitung der Türen ist im Rahmen der Ausführungs- bzw. Werkstattplanung (z.B. Leerrohrplanung) festzulegen. Kabelübergänge von Türblatt zu Zarge sind verdeckt mit Metallspiralschlauch auszuführen Es sind alle Tür- und Fensterkomponenten einzukalkulieren, welche in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich sind, bspw. die Türöffner für die Zugangskontrollen o.ä. Alle Verbindungen und Befestigungen am Bauwerk müssen so konstruiert sein, dass unter Einhaltung der für die Metallarbeiten zulässigen Toleranzen ein Ausgleich gegenüber dem Rohbau sichergestellt ist. Sämtliche Verbindungen der einzelnen Konstruktionsteile müssen ebenfalls zur Aufnahme dieser Toleranzen und Gebäudedehnfugen geeignet sein. Sämtliche Stahlblechtüren sind endlackiert herzustellen. Farbton nach Wahl des AG. Sämtliche Stahl-Glas- oder Aluminium-Glastüren sind mit werkseitiger Pulverbeschichtung auszuführen. Farbton nach Wahl des AG. 4. Nebenleistungen Zusätzlich sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen: Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen, Oberflächen und Einrichtungsgegenständen, insbesondere im Zuge der Maler-/Lackierarbeiten. Sämtliche erforderlichen Beiputzarbeiten bei durch die Montage der Türelemente entstehenden Ausbrüchen und sonstigen Beschädigungen der vorhandenen Oberflächen. Befestigungen haben - sofern nicht anders angegeben - grundsätzlich nicht sichtbar zu erfolgen, insbesondere in repäsentativen Bereichen (Schweisankerbefestigung). bei sichtbaren Verschraubungen (wo nicht verdeckt möglich) sind überstehende Schraubenköpfe bündig mit den Konstruktionen sauber abzuschleifen und zu verputzen, wobei die Schraubfunktion nicht beeinträchtigt werden darf. Später sichtbare Verschraubungen sind durch Abdeckplättchen in der Art der Oberfläche zu verschließen. Sämtliches Vergießen von Ankern sowie Ausstopfen von Anschlussfugen zum Bauwerk mit Mineralwolle. Alle durch Beschrieb und Leitdetailplanung aufgeführten Maße sind Richtmaße, die in Größe/Dimension innerhalb der Ausführungs- und Werkplanung möglichst einzuhalten sind (nach örtlichen Begebenheiten / Aufmaß). Sämtliche Maßnahmen zur vollständig gangbaren Montage, Inbetriebnahmen sowie Einweisung des AG etc.
ZTV METALLTÜREN
30 KG 300, Ausbaupaket 1 (Grundausbau)
30
KG 300, Ausbaupaket 1 (Grundausbau)
30.050 Schlosser Grundausbau
30.050
Schlosser Grundausbau