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06 VE06_14_Fliesenarbeiten
06
VE06_14_Fliesenarbeiten
ZTV Fliesenarbeiten Z usätzliche T echnische V ertragsbedingungen (ZTV) - Fliesenarbeiten -
Allgemein
Die Leistung umfasst die Lieferung und den fachgerechten Einbau von Fliesenbelägen (Wand und Boden) sowie unterschiedliche Profile in allen Bereichen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Als Grundlagen der Ausführung gelten die Regelungen der zusätzlichen Vertragsbedingungen, der VOB/C (u.a. ATV DIN 18352, etc.) sowie die aktuellen einschlägigen DIN-Vorschriften, Richtlinien, Fachregeln, Allgemein Anerkannten Regeln der Technik, etc.
Alle hier genannten Leistungen der ZTV Fliesenarbeiten, alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Leistungen und aller der Ausschreibung beiliegenden Unterlagen sind in das Angebot mit einzukalkulieren. Hierzu gehören insbesondere alle hier erforderlichen Nebenleistungen, auch wenn dafür keine gesonderte Position vorgesehen ist.
Alle Positionen sind inkl. "Herstellen, Liefern und Einbauen" zu kalkulieren, auch wenn in den einzelnen Positionen nicht gesondert darauf hingewiesen wird.
Bauseitige Leistungen sind gekennzeichnet mit dem Zusatz "bauseits" oder mit einem entsprechenden Hinweis auf ein anderes Leistungspaket.
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Arbeiten in zeitlich und räumlich versetzten Abschnitten erfolgen. Das mehrmalige Anrücken ist mit einzuplanen. Mehrkosten die hieraus resultieren sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen und zu protokollieren. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der AG / die OÜ unverzüglich zu verständigen.
Falls Leitfabrikate / Fabrikate der Planung vorgegeben werden, so kann durch den Bieter ein gleichwertiges Produkt im entsprechenden Feld eingetragen werden. Falls keine Eintragung erfolgt, gilt das vorgegebene Fabrikat der Planung als vertraglich geschuldet.
Ausführung
Alle Fliesenbeläge sind so auszubilden, dass die Anschlüsse der Beläge untereinander ohne Höhendifferenzen im fertigen Belag erfolgen, sofern keine Höhensprünge geplant sind.
Für den Ausbau sind gemäß DIN 18202 - Tabelle 3 folgende Ebenheitstoleranzen einzuhalten:
Flächenfertige Böden: Zeile 4
Flächenfertige Wände: Zeile 6
Alle Abdichtungs-, Verlegematerialien, etc. müssen von einem Systemhersteller oder aufeinander systemkomform abgestimmt sein, Verarbeitung und Verbrauch jeweils gemäß Herstellervorschrift.
Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und Strukturabweichungen aufweisen.
Wenn aufgrund der Produktwahl Chargenunterschiede zu erwarten sind, sind mit dem AG zusätzlich Grenzmuster zu vereinbaren.
Sämtl. Baustoffe, Verlegematerialien sowie Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie Grundiermittel müssen das Gütezeichen des Herstellers tragen und den Qualitäts- und Prüfbedingungen der DIN-Vorschriften entsprechen.
Sie sind in der Originalverpackung des Produzenten anzuliefern und unverfälscht zu verarbeiten.
Trennschnitte in Übergängen und an Flächenrändern, Gehrungsschnitte in Eckbereichen, etc. sind herzustellen und in die Leistung mit einzukalkulieren.
Generell ist davon auszugehen, dass die Fliesen durchgehend im Fugenschnitt zu verlegen sind. Abweichungen werden gegebenenfalls in der Planung benannt.
Der AN trägt nach VOB Teil B § 4 Abs. 5 die Gefahr bis zur Abnahme seiner Leistung. Alle hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen, auch gegen Diebstahl, Witterungseinflüsse und Beschädigungen, hat der AN vorzusehen und sind als Nebenleistungen mit Einheitspreisen abgegolten (sofern nicht gesondert in den Positionen definiert).
ZTV Fliesenarbeiten
06.01 Fliesenarbeiten
06.01
Fliesenarbeiten
06.02 Ablagen / Ausstattung
06.02
Ablagen / Ausstattung
06.03 Sonstiges
06.03
Sonstiges
16 VE06_15/16_Fliesenarbeiten
16
VE06_15/16_Fliesenarbeiten
ZTV Fliesenarbeiten Z usätzliche T echnische V ertragsbedingungen - Fliesenarbeiten -
Allgemein
Die Leistung umfasst die Lieferung und den fachgerechten Einbau von Fliesenbelägen (Wand und Boden) sowie unterschiedliche Profile in allen Bereichen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Als Grundlagen der Ausführung gelten die Regelungen der zusätzlichen Vertragsbedingungen, der VOB/C (u.a. ATV DIN 18352, etc.) sowie die aktuellen einschlägigen DIN-Vorschriften, Richtlinien, Fachregeln, Allgemein Anerkannten Regeln der Technik, etc.
Alle hier genannten Leistungen der ZTV Fliesenarbeiten, alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Leistungen und aller der Ausschreibung beiliegenden Unterlagen sind in das Angebot mit einzukalkulieren. Hierzu gehören insbesondere alle hier erforderlichen Nebenleistungen, auch wenn dafür keine gesonderte Position vorgesehen ist.
Alle Positionen sind inkl. "Herstellen, Liefern und Einbauen" zu kalkulieren, auch wenn in den einzelnen Positionen nicht gesondert darauf hingewiesen wird.
Bauseitige Leistungen sind gekennzeichnet mit dem Zusatz "bauseits" oder mit einem entsprechenden Hinweis auf ein anderes Leistungspaket.
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Arbeiten in zeitlich und räumlich versetzten Abschnitten erfolgen. Das mehrmalige Anrücken ist mit einzuplanen. Mehrkosten die hieraus resultieren sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen und zu protokollieren. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der AG / die OÜ unverzüglich zu verständigen.
Falls Leitfabrikate / Fabrikate der Planung vorgegeben werden, so kann durch den Bieter ein gleichwertiges Produkt im entsprechenden Feld eingetragen werden. Falls keine Eintragung erfolgt, gilt das vorgegebene Fabrikat der Planung als vertraglich geschuldet.
Ausführung
Alle Fliesenbeläge sind so auszubilden, dass die Anschlüsse der Beläge untereinander ohne Höhendifferenzen im fertigen Belag erfolgen, sofern keine Höhensprünge geplant sind.
Für den Ausbau sind gemäß DIN 18202 - Tabelle 3 folgende Ebenheitstoleranzen einzuhalten:
Flächenfertige Böden: Zeile 4
Flächenfertige Wände: Zeile 6
Alle Abdichtungs-, Verlegematerialien, etc. müssen von einem Systemhersteller oder aufeinander systemkomform abgestimmt sein, Verarbeitung und Verbrauch jeweils gemäß Herstellervorschrift.
Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und Strukturabweichungen aufweisen.
Wenn aufgrund der Produktwahl Chargenunterschiede zu erwarten sind, sind mit dem AG zusätzlich Grenzmuster zu vereinbaren.
Sämtl. Baustoffe, Verlegematerialien sowie Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie Grundiermittel müssen das Gütezeichen des Herstellers tragen und den Qualitäts- und Prüfbedingungen der DIN-Vorschriften entsprechen.
Sie sind in der Originalverpackung des Produzenten anzuliefern und unverfälscht zu verarbeiten.
Trennschnitte in Übergängen und an Flächenrändern, Gehrungsschnitte in Eckbereichen, etc. sind herzustellen und in die Leistung mit einzukalkulieren.
Generell ist davon auszugehen, dass die Fliesen durchgehend im Fugenschnitt zu verlegen sind. Abweichungen werden gegebenenfalls in der Planung benannt.
Der AN trägt nach VOB Teil B § 4 Abs. 5 die Gefahr bis zur Abnahme seiner Leistung. Alle hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen, auch gegen Diebstahl, Witterungseinflüsse und Beschädigungen, hat der AN vorzusehen und sind als Nebenleistungen mit Einheitspreisen abgegolten (sofern nicht gesondert in den Positionen definiert).
ZTV Fliesenarbeiten
16.01 Fliesenarbeiten
16.01
Fliesenarbeiten
16.02 Ablagen / Ausstattung
16.02
Ablagen / Ausstattung
16.03 Sonstiges
16.03
Sonstiges