Verkehrstechnik
TWL + HA Hecklingen_OT Schneidlingen
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Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis 1. Abmessungen / Passfähigkeit der Rohrleitungsanlage In die Einzelpreise ist die Überprüfung und Korrektur der Abmessungen bzw. Dimensionen der Leitungsanlagen einzukalkulieren. Die Herstellung der Leitungselemente bzw. der Sonderformstücke ist erst nach Maßkontrolle vor Ort und Korrektur der Abmessungen vorzunehmen. Die Unterteilung der Leitungen in eventuell notwendige zusätzliche Leitungssegmente (Passstücke) ist in die Preisbildung der Leitungskalkulation einzubeziehen und wird nicht extra vergütet. 2. Hinweis für Bietereintragung (Bieterverzeichnis) An den im Ausschreibungstext mit . . . . . . . . . gekennzeichneten Stellen sind die geforderten Angaben durch den Bieter einzutragen. Fehlende Eintragungen können vom Bieter nachgefordert werden. 3. Leitungsrechte Die Bauarbeiten dürfen erst nach erfolgten Vereinbarungen der Leitungsrechte begonnen werden. 4. Beteiligung Träger öffentlicher Belange Vor Baubeginn hat sich der AN bei den Trägern öffentlicher Belange über vorhandene ober- und unterirdische Anlagen zu informieren. Entsprechende Unterlagen sind vor Ort zu halten. 5. Einladung Ver- / Entsorger zur BAB Zur Bauanlaufberatung sind die zuständigen Ver- und Entsorgungsträger durch den AN einzuladen, um Baumaßnahmen, die von Ver- und Entsorgungsträgern geplant sind, koordinieren zu können. 6. Kreuzung vorhandener Versorgungsleitungen; Parallelverlegungen Die Kreuzungen und Parallelverlegungen der vorhandenen Versorgungsleitungen ist nur nach Vorlage des Schachtscheins und nach Einweisung der betreffenden Versorgungsunternehmen durchzuführen. Die Mindestabstände sind einzuhalten. Da die exakte Lage bzw. Tiefenlage der Versorgungsleitungen nicht mit ausreichender Genauigkeit bekannt sind, müssen in diesen Bereichen Suchschachtungen durchgeführt werden. Bei Abweichungen zur Lage bzw. zu den geplanten Höhenangaben ist zur Entscheidungsfindung eine Konsultation mit dem Planungsbüro bzw. mit der Oberbauleitung vom AN zu veranlassen. 7. Baugrundverhältnisse Ein separates Baugrundgutachten liegt für die hier zu betrachtende Baumaßnahme vor! Dieses ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. 8. Kosten für Ver- und Entsorgungspflichten Der AG übernimmt keine die Baumaßnahme betreffenden Kosten für sämtliche Ver- und Entsorgungspflichten von Strom, Trinkwasser, Abwasser, Grund- und Schichtenwasser, Gas, Erdstoffe, Bauschutt, Abfälle und ähnliches. Diese sind vollständig in die Einheitspreise einzukalkulieren. 9. Eventualpositionen Alle Eventualpositionen sind nur auf Weisung der örtlichen Bauüberwachung des AG auszuführen! Es besteht seitens des AN kein Anspruch auf entgangene, nicht zum Tragen gekommene Leistungen aus den Eventualpositionen. 10. Flächen für Baustelleneinrichtung / Materiallagerung Die vom AN nutzbaren Flächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung auf der Baustelle sind durch ihn vor Baubeginn mit dem AG bzw. den jeweiligen Grundstückseigentümern abzustimmen. Sofern die vom AN zu beschaffenden und nutzbaren Flächen für die Zwischenlagerung von Baustoffen und Materialien innerhalb der Baustelle (wie im LV ausgeschrieben) nicht ausreichen, beinhalten die entsprechenden Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses auch die Beschaffung und Nutzung anderer Zwischenlagerplätze außerhalb des Baustellenbereiches einschließlich der damit eventuell verbundenen Mehraufwendungen wie z. B. für den Transport. 11. Das Angebot ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen. 12. Denkmalschutz Der bauausführende Betrieb wird auf die Bestimmungen des § 9 Abs. 3 DSchG LSA (Meldepflicht im Falle unerwartet auftretender archäologischer Funde und Befunde sowie Bewahrung der Fundsituation bis zum Ablauf einer Woche) hingewiesen. Der Beginn der Erdarbeiten ist 14 Tage vorher der zuständigen Unteren Denkmalbehörde und dem Landesamt für Archäologie Sachsen - Anhalt (LDA; Richard-Wagner-Straße 9-10 in 06104 Halle/Saale) schriftlich anzuzeigen. 13. Anfallende Abfallmengen Die bei der Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind entsprechend der gültigen Abfallbeseitigungssatzung des zuständigen Landkreises zu entsorgen. 14. Auffinden von Kampfmitteln Werden bei den Tiefbauarbeiten Kampfmittel gefunden, ist sofort die nächste Polizeidienststelle und danach der zuständige Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen. 15. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach Anforderung der Bauleitung ausgeführt werden. Stundenzettel sind, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, der Bauleitung täglich zur Unterschrift vorzulegen und zusammen mit der Schlussrechnung dem AG zu übergeben. 16. Abstimmungen mit den betroffenen Eigentümern Vom AN sind vor Baubeginn Abstimmungen mit den betroffenen Eigentümern bzw. Pächtern der an den Planungsbereich angrenzenden Flächen über den Zugang zu den Grundstücken während der Bauphase zu treffen. Desgleichen ist das Befahren des Baustellenbereiches von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen sowie Rettungsfahrzeugen für den Bauzeitraum vor Baubeginn zu regeln. 17. Lieferung und Einbau Die Positionen des gesamten Leistungsverzeichnisses schließen grundsätzlich die Lieferung und den Einbau von Materialien und Ausrüstungen ein, sofern in den einzelnen Positionen nicht davon abweichende Leistungen ausgeschrieben sind. 18. Abstimmung Lage Hausanschlüsse TW Die Lage der Hausanschlüsse sind vor Ort mit den Grundstückseigentümern abzustimmen, bevor der jeweilige Hausanschluss /-abzweig gesetzt wird! Die Abstimmung ist zu protokollieren und dem AG vorzulegen. 19. Erstellung Aufmaß Die Tiefbauleistungen der jeweiligen Hausanschlüsse sind separat nach Aufmaß aufzuschlüsseln und einzeln in Rechnung zu stellen. 20. Vor-Ort-Aufnahme Es wird empfohlen, das Baufeld vor der Angebotserstellung / -abgabe im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung zu besichtigen.
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
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