Allgemeine Hinweise zu den Estrich- und Bodenunterbauarbeiten Der Fußbodenaufbau ist entsprechend den Bauteilaufbauten „BP_B25_F16“ (Erdgeschoss) bzw. „DE10_B16_F22“ (1. Obergeschoss) herzustellen.
Der Zement-Heizestrich ist in allen Bereichen belegereif herzustellen (Oberflächengüte und Ebenheit entsprechend den Anforderungen des vorgesehenen Bodenbelags).
Die Höhe des Estrichs ist auf die bereits bestehenden Höhen des Badmoduls in Abstimmung mit dem Bauleiter auszuführen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, ist eine Nacharbeit auf Kosten des Auftragnehmers erforderlich.
Der Auftragnehmer hat das Aufheizprotokoll des Heizestrichs zeitnah und vollständig gemäß den Vorgaben des Estrichherstellers vorzulegen, damit sich daraus keine Verzögerungen im Bauablauf ergeben.
Die Ausführung der Estrich- und Bodenunterbauarbeiten hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen, insbesondere nach VOB/C ATV DIN 18560 „Estriche im Bauwesen“ bzw. der ÖNORM B 2232 „Estricharbeiten – Werkvertragsnorm“ in der jeweils gültigen Fassung.
Soweit vertraglich nicht anders geregelt, gelten ergänzend die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen gemäß VOB/B bzw. ÖNORM B 2110 in der jeweils gültigen Fassung.
Allgemeine Hinweise zu den Estrich- und Bodenunterbauarbeiten
01 Fußbodenaufbau Mitarbeiterhaus – Estricharbeiten
Fußbodenaufbau Mitarbeiterhaus – Estricharbeiten
01.01 Erdgeschoss
01.02 Obergeschoss
01.03 Alternativpositionen