02 KOGR 370 - 390 Ausbau
Vorbemerkungen Alle nachfolgend beschriebenen Leistungen verstehen sich des einschließlich fachgerechten und sorgfältigem Rückbau, sowie Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Abbruchmaterials, auch wenn dies nicht in den Positionstexten erwähnt ist. Sämtliche ausgebauten Materialien werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten sind in dem jeweiligen Einheitspreis zu berücksichtigen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Bei allen zu entfernenden Bodenbelägen ist zu berücksichtigen, dass auch der Kleber, Übergangs- und Trennschienen sowie der Belagsrücken restlos zu entfernen sind, diese Leistung ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Der erhöhte Aufwand für das Fräsen von Randbereichen mittels Handfräse ist in den Einheitspreis einzurechnen und mit ihm abgegolten.
Der Auftragnehmer sollte sich vor der Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen. Nachforderungen aus die Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultierten, werden nicht anerkannt. Dies gilt insbesondere für sämtliche Transportwege, auch wenn sie länger als in DIN 18459 sind. Sämtliche Transportkosten sind mit den entsprechenden Einheitspreisen dieses Angebotes abgegolten.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die Örtlichkeit kennt.
02.02 Aufarbeiten von Bestandsböden
Aufarbeiten von Bestandsböden