Fliesenarbeiten
TE 2024-03 Umbau Verwaltung UG
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Die Krombacher Brauerei plant den Umbau des Untergeschosses in ihrem Verwaltungsgebäude. Das störungsfreie Arbeiten in den anderen Geschossen des Verwaltungsgebäude muß während der Bauzeit gewährleistet sein. Die beauftragten Firmen sind angewiesen, Arbeitstechniken zu wählen, die Lärm- und Schmutzentwicklung auf ein Minimum reduzieren. Die Bauleitung wird darauf achten, dass diese Vorgaben strickt eingehalten werden.
Die Krombacher Brauerei plant den Umbau des
Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter in der Örtlichkeit über die auszuführenden Leistungen zu informieren. Der AN erklärt, durch Ortsbesichtigung und bei dem Architekten SONNTAG + PARTNER, u. a. durch Einsichtnahme in die dort befindlichen Unterlagen und Pläne, ausführlich über den Inhalt und Umfang seiner Werkleistung erkundigt zu haben. Der AN sichert dem AG die Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit, des von ihm mit den Angebot übergebenen Leistungsverzeichnisses, sowie der im Rahmen des Vertrages zu erstellenden Planung, Unterlagen und Berechnung für die komplette Erbringung seiner Werkleistung zu. Nachforderungen, gleich welcher Art, werden nur dann vergütet, wenn Preisvereinbarungen hierüber, vor Inangriffnahme der Leistungen, schriftlich zum Nachtrag dieses Auftrages gemacht worden sind. dem LV beigefügt sind: Lageplan M 1:500 Grundriss Untergeschoss M 1:100 Systemschnitte M 1:100
Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter in der
Der AG behält sich vor, Teile der angefragten Leistungen nicht oder durch ein anderes Unternehmen ausführen zu lassen.
Der AG behält sich vor, Teile der angefragten
Vertretung der AG: Die AG werden vertreten durch: Bauherr: Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG, vertreten durch: Herrn Hütwohl Hagenerstraße 261, D-57223 Kreuztal, Architekt: Sonntag und Partner Herrn Norbert Sonntag, Vertretung des AN: Der AN verpflichtet sich, bei Abschluss des Vertrages einen Bevollmächtigten zu benennen, der mit ausreichender  Kompetenz für die Abwicklung des Auftrages, den AG und dessen Bevollmächtigten gegenüber ausgestattet ist, und für die gesamte Bauzeit zur Verfügung steht.
Vertretung der AG:
Im Liefer- und Leistungsumfang des AN sind enthalten: Die Anfertigung der Montage-, Arbeitsvorbereitungs-, Abrechnungs-, Revisionspläne. Zeichnungsgrundlagen werden kostenfrei 1-fach und digital als PDF-Datei per Mail zur Verfügung gestellt. Weiterhin können auf Anforderung auch Zeichnungsunterlagen in der CAD Formaten DWG und DXF geliefert werden.
Im Liefer- und Leistungsumfang des AN sind enthalten:
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und davon dem AG mit max. 5 Tagen Nachlauf eine Durchschrift zu übergeben. Das Bautagebuch muß die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein könnte.
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und
Der AN hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag  auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten. Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der AN auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. Hat der AN den Mangel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat er auch den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Kommt der AN der Pflicht zur Beseitigung  des Mangels nicht nach, so kann ihm der AG eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, daß er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe. Die technische Bearbeitung ist Sache des AN, z.B. die Erstellung von Schalungs- und Bewehrungsplänen und dergleichen. Die Bauunterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, Statik), soweit sie von AN stammen, gehen mit ihrer Übergabe an den AG in dessen Eigentum über. Die statische Berechnung und die erforderlichen Zeichnungen über Baubehelfe, wie Lehr- und Arbeitsgerüste, sind vom AN anzufertigen. Prüfkosten gehen zu Lasten des AN. 2. Baustelleneinrichtung Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe des Angebotes, die Baustelle gesehen und sich mit den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht zu haben. Spätere Forderungen wegen ungenügender Kenntnis der Baustellenverhältnisse werden nicht anerkannt. Die Baustelle ist so einzurichten und das Baumaterial so zu lagern, daß der Fortgang der Produktion des AG nicht gestört und der innerbetriebliche Verkehr nicht behindert wird. Die Baustelle ist sauber zu halten und Bauschutt unverzüglich zu beseitigen. Folgegewerke sowie der Baubetrieb sind dabei nicht zu behindern. Wenn dieser umgehenden Beseitigung von Bauschutt nicht Folge geleistet wird, behält sich der  AG vor, von der geprüften Abrechnungssumme einschl. Nachträge der Schlußrechnung 1 % als "Strafe" in Abzug zu bringen. Dabei obliegt die Bauschuttbeseitigung weiterhin dem AN. 3. Bauwesenversicherung Der AG hat für das Projekt eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Zum Kreis der Mitversicherten gehören alle mit der Bauausführung befaßten Personen und Unternehmen. Der AN wird an den Beiträgen zur Bauwesenversicherung mit einer Kostenumlage von 0,5 % der geprüften Nettoschlussrechnungssumme (ohne MWSt.) beteiligt, die bei der Schlusszahlung in Abzug gebracht wird. Der AN hat Bauwesenschäden unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden. Der AN hat das Schadensbild nach Möglichkeit durch Lichtbildaufnahmen festzuhalten. Er darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer nur verändern, soweit Sicherheitsgründe die Eingriffe erfordern und soweit die Eingriffe den Schaden mindern oder diese für die Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind. Der AN hat dem AG und dem Versicherer jede Nachprüfung über die Ursache, über den Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der AN hat ohne besondere Aufforderung seiner Kostenaufstellung bei einer durch ihn vorgenommenen Schadensbeseitigung ordnungsgemäß prüffähige Belege beizufügen. 4. Haftpflichtversicherung des AN Der AN hat eine ausreichende projektbezogene Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssumme des Bieters beträgt ...........................  Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. 5. Schutzvorkehrungen Als Schutzvorkehrungen werden u. a. erforderlich: - Maßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften - Maßnahmen nach den Sicherheitsanforderungen - Maßnahmen nach den Arbeitsstättenrichtlinien - Maßnahmen gegen Staubentwicklung - Maßnahmen gegen Eindringen von Schicht-, Tageswasser und sonstige Witterungseinflüsse etc. - Maßnahmen gegen Erschütterungen - Baugrubensicherungen - Maßnahmen nach den Feuersicherheitsbestimmungen und der Betriebsordnung der Krombacher Brauerei. Das Auf- und Abbauen und Vorhalten von erforderlichen Gerüsten (z. B. Schutz-, Arbeits-, Sicherheitsgerüste) und der Arbeitsbühnen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. (Soweit im Titel zur Baustelleneinrichtung gesondert ausgewiesen, werden von mehreren Gewerken genutzte Gerüste und Einrichtungen auch bauseits zur Verfügung gestellt) Das gilt auch für Maßnahmen zum Schutz angrenzender Bauwerke, Anlagen. Grundstücke etc. Der AN hat in jedem Stadium der Bauarbeiten die Stand-, Unfall- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der AN haftet für jegliche Schäden alleinverantwortlich und stellt den Bauherrn, den AG ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Der AN muß die Sicherheit der Bau-, Stabilisierungs- und Abfangungskonstruktionen nachweisen und die prüffähigen Nachweise der Bauleitung vorlegen. Das betrifft auch Hilfskonstruktionen. Unterstützungs-, Erschließungs- und Schutzmaßnahmen sowie alle Baubehelfe. Der AN hat einen geschulten, qualifizierten, erfahrenen und von der Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht anerkannten Bauleiter zu stellen, der während der Dauer der Baubeiten ständig auf der Baustelle anwesend ist und der die Arbeiten und die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften verantwortlich überwacht und die Arbeiter einweist. Die erfolgte Einweisung hat jeder Arbeiter vor Baubeginn durch Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung ist dem AG vor Baubeginn unaufgefordert vorzulegen. Das gilt auch für die Abfangungs- und Stabilisierungsmaßnahmen. Die Kosten sind im Angebotspreis enthalten. Vorhandene Abwasser- und Regenfallrohre-, rinnen- und leitungen sind zu schützen und für die gesamte Dauer der Bauzeit funktionsfähig zu erhalten. Die Kosten sind im Auftragswert enthalten. Während der Bauzeit bestehende oder durch provisorische Betriebsweise entstehende Brauereieinrichtungen sind zu schützen. Dies gilt insbesondere für durch die nahe der Baugrube verlaufende Abwasserleitungen, Elektro-, Gas und Wasserversorgungsleitung, Daten- und Telefonleitungen. Baustellengebundene Verkehrs- und Zuwegungsstraßen sowie sonstige Maßnahmen sowie Aufstellungsorte von Containern sind nur innerhalb der durch den Baustellenzaun abgeteilten Fläche zulässig. Der ungestörte und reibungsfreie Brauereibetrieb auf dem Betriebsgelände darf durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden. Zufahrt, Parken, Flächenbelegungen auf dem Betriebsgelände, Verkehrsbewegung durch die Baumaßnahme bedürfen der Absprache und ausdrücklichen Zustimmung des AG. Die Zufahrtsstraßen sind ist während des Betriebes vor Beschädigung zu schützen bzw. bei Beschädigung zu unterhalten. Der Zustand der Straße sowie die an das Baufeld anschließende und durch den Materialtransport in Anspruch genommenen Straßen, Wegeflächen sowie deren angrenzenden Grundstücke, Zäune und Gebäude sind als Fotodokumentation in ihrem Zustand vor der Baumaßnahme festzuhalten und nach Abschluss der Baumaßnahme im gleichen Zustand wieder herzustellen. Die Auflagen und Bestimmungen der für die Baumaßnahme zuständigen Behörden sind im vollen Umfang zu beachten. Der AN haftet im vollen Umfang für die ordnungsgemäße Baudurchführung, 6. Betriebsordnung für Fremdfirmen (BO) Die Betriebsordnung der Krombacher Brauerei für Fremdfirmen ist mit allen Anlagen Vertragsbestandteil. 7. Technische Vorschriften für Abbrucharbeiten Der AN hat die "Technischen Vorschriften für Abbrucharbeiten" hrsg. vom Deutschen Abbruchverband e. V. in der neuesten Fassung zu beachten, sofern dies für die Baumaßnahme zutrifft. 8. Bauleiter Der AN ist verpflichtet, vor Arbeitsbeginn dem AG einen fachlich qualifizierten Bauleiter zu nennen, welcher berechtigt ist, den AN in allen Fragen der Durchführung des Auftrages verbindlich zu vertreten. Dieser hat in der Regel während der normalen Arbeitszeit auf der Baustelle anwesend zu sein. Die örtliche Bauleitung erfolgt durch das mit der Planung beauftragte Architekturbüro. 9. Nachunternehmer Die Vergabe von Leistungen an Nachunternehmer, bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG. Auch wenn diese erteilt worden ist darf der AN Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. 10. Abnahme Es findet eine förmliche Abnahme statt. Der AG bestimmt den Abnahmetermin. Der AN wird hierzu schriftlich eingeladen. Der AN kann schriftlich verlangen, daß die Abnahme in angemessener Frist nach Anzeige über die Fertigstellung durchgeführt wird. Vor Fertigstellung der Bauleistung ist der AN nicht berechtigt, die Abnahme zu verlangen. Beide Parteien sind verpflichtet, ein gemeinsames Protokoll über die Abnahme anzufertigen. Darin sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen.
Der AN hat die Leistung unter eigener Verantwortung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01. 1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung, einmalige Vergütung für die An- und Abfuhr aller zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Materialien und der erforderlichen Hebeeinrichtungen. Räumen der Baustelle nach Beendigung der Arbeiten. Strom und Wasseranschlüsse werden als Bauanschlüsse bauseits gestellt. Diese können genutzt werden. Chemie WC oder Toiletten werden bauseits zur Verfügung gestellt. Diese sind pfleglich zu behandeln. Container werden bauseits gestellt und entsorgt. Erschwerter Zugang/Materialtransport ins Untergeschoss über einen Nebeneingang im RKW-Anbau. Lichtes Türdurchgangsmaß ca. 1,00/2,05m Stufenanlage 1,00m breit mit 6 Steigungen und danebenliegender Rampe (Siehe auch Grundriss)
01. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01. 2 Sicherung Sicherung der Baustelle entsprechend den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften. Einrichten und Vorhalten von Absperrungen bis zur seitens der Bauleitung bescheinigten Räumung der Baustelle. Absperrmaßnahmen für die Baustelleneinrichtung, den Arbeitsbereich sowie für den Gefahrenbereich sind für die gesamte Bauzeit hiermit abgegolten.
01. 2
Sicherung
1.00
psch
02 Fliesenarbeiten
02
Fliesenarbeiten
02. 1 Trittschalldämmlage EPS T -040 DES sg, 50 mm Trittschalldämmschicht EPS T -040 DES sg Trittschalldämmplatte aus expandiertem Polystyrol Hartschaum, frei von FCKW und HFCKW,  DIN EN 13163, Anwendungstyp: DES, schwer entflammbar, Baustoffklasse B1 (DIN 4102) Wärmeleitfähigkeit: 040 Materialtyp: EPS T  -040 DES sg Dämmstoffdicke: 40 mm
02. 1
Trittschalldämmlage EPS T -040 DES sg, 50 mm
25.00
m2
02. 2 Feuchtigkeitssperre PVC-0,8 mm Bodenflächen, Feuchtigkeitssperre aus Polyethylen-Folie, Stöße 10 cm überlappen und quellverschweißen, an den Wänden in Estrichstärke hochziehen.
02. 2
Feuchtigkeitssperre PVC-0,8 mm
25.00
m2
02. 3 Kunststoffvergütete Estrich-Fertigmischung Kunststoffvergütete Estrich-Fertigmischung zur besonders wirtschaftlichen Herstellung schnell erhärtender und früh belegereifer Zementestriche. Erreicht die Güteklasse CT-C35-F5 nach DIN EN 13813 nach 7 Tagen, die Güteklasse CT-C40-F6 nach 28 Tagen. Belegreif nach 24 Stunden Estrichstärke: 70 mm auf Dämmung aufbringen, verdichten und abglätten, Bewegungs- und Randfugen mit Randdämmstreifen anlegen. Zur Vermeidung von Luftundichtigkeiten sind die Randfugen in den Eckbereichen scharfkantig auszuführen. angeb. Fabrikat:.......................................
02. 3
Kunststoffvergütete Estrich-Fertigmischung
25.00
m2
02. 4 Mehr-/Minderstärke Bodenflächen, Kunststoffvergütete Estrich - Fertigmischung 1 cm Mehr-bzw. Minderstärke
02. 4
Mehr-/Minderstärke
O
1.00
m2
02. 5 Zementestrich Bodenflächen, Zementestrich nach DIN EN 13813, Güteklasse CT-C25-F4 Estrichstärke 70 mm, auf Dämmung aufbringen, verdichten und abglätten, Bewegungs- und Randfugen mit Randdämmstreifen anlegen. Zur Vermeidung von Luftundichtigkeiten sind die Randfugen in den Eckbereichen scharfkantig auszuführen.
02. 5
Zementestrich
O
25.00
m2
02. 6 Mehr-/Minderstärke Bodenflächen, Zementestrich,  w.v.b. 1 cm Mehr-bzw. Minderstärke
02. 6
Mehr-/Minderstärke
O
1.00
m2
02. 7 Bodenflächen, Bodenflächen, Zementestrich mit Poyamidfasern bewehren, im Bereich der keramischen Beläge
02. 7
Bodenflächen,
25.00
m2
02. 8 Abbindebeschleuniger Abbindebeschleuniger, ( nach ca. 14 Tage belegreif ) zu v.g. Estrich angeb. Fabrikat: ......................................
02. 8
Abbindebeschleuniger
O
25.00
m2
02. 9 Grundieren Vorbehandlung grundieren, Untergrund: Zement - Kleber-Voranstrich als Haftbrücke auf den Unterboden aufbringen
02. 9
Grundieren
25.00
m2
02. 10 Spachtelung Spachtelung Ausgleichen von Unterböden in Schichtdicken von 0 bis 5mm. Vorbereiten des Untergrundes mit Haft- und Grundierdispersion. Feinspachtelung auftragen und abglätten Mittlere Auftragshöhe 3 mm
02. 10
Spachtelung
25.00
m2
02. 11 Bodenfliesen WC Bodenfliesen, 1.Sortierung, 120 x 120 cm Fabrikat: Villeroy + Boch Strong Tones  R10B Farbe nach Wahl des AG Verlegung: PCI Nanolight Flexmörtel o.glw. Verfugung: PCI Nanofug Premium o.glw. im Farbton der Fliese Verlegeart: Fugenschnitt Material: ............................... Lohn:      ...............................
02. 11
Bodenfliesen WC
25.00
m2
02. 12 Sockelfliesen Sockelfliesen  1.Sortierung, 5 x 60 cm Fabrikat: Villeroy + Boch Strong Tones, Verlegung: auf Mauerwerk und GK - Platten
02. 12
Sockelfliesen
32.00
m
02. 13 Wandflächen Spachtelung Spachtelung Feinspachtelung auftragen und abglätten Mittlere Auftragshöhe 3 mm
02. 13
Wandflächen Spachtelung
18.00
m2
02. 14 Wandfliesen Wandfliesen, 1.Sortierung 120 x 120 cm, Fabrikat: Villeroy + Boch Strong Tones Farbe nach Wahl des AG Verlegung: PCI Nanolight Flexmörtel o.glw. Verfugung: PCI Nanofug Premium o.glw. im Farbton der Fliese Material:  .................................... Lohn:       ...................................
02. 14
Wandfliesen
18.00
m2
02. 15 Wandfliesen w.v.b. Wandfliesen w.v.b. Zulage für Kleinflächen
02. 15
Wandfliesen w.v.b.
2.00
m2
02. 16 Edelstahlwinkelschienen Edelstahlwinkelschienen als Fliesenabschluß
02. 16
Edelstahlwinkelschienen
7.00
m
02. 17 Herstellen von Löchern Herstellen von Löchern in Wand-und Bodenbelägen für Installationen
02. 17
Herstellen von Löchern
25.00
Stk
02. 18 Bewegungsfugen Bewegungsfugen säubern, Flanken primern, schließen mit Silikonversiegelung, Fugenbreite bis 10 mm PCI Silcofug E o.glw.
02. 18
Bewegungsfugen
75.00
m
02. 19 Bodenfliesen liefern Bodenfliesen liefern Bodenfliesen, 1.Sortierung, 120 x 120 cm Fabrikat: Villeroy + Boch Strong Tones
02. 19
Bodenfliesen liefern
3.00
m2
02. 20 Sockelfliesen liefern Sockelfliesen liefern V + B, Strong Tones
02. 20
Sockelfliesen liefern
2.00
m
02. 21 Wandfliesen liefern Wandfliesen liefern Wandfliesen, 1.Sortierung  120 x 120 cm, Fabrikat: Villeroy + Boch Strong Tones
02. 21
Wandfliesen liefern
5.00
m2
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
0001 Stundenlohnarbeiten
[0001]
Stundenlohnarbeiten
E
03. 1 Spezialbaufacharbeiter Stunden eines Spezialbaufacharbeiters
03. 1
Spezialbaufacharbeiter
20.00
h
03. 2 Helfer Stunden eines Helfers
03. 2
Helfer
5.00
h
03. 3 Material Material für Stundenlohnarbeiten Vergütet werden die Materialkosten zu ortsüblichen Einkaufspreisen zum Nachweis mit einem Unternehmerzuschlag Es ist ein netto Preis von 150 _ einzusetzen
03. 3
Material
1.00
psch