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Vorbemerkungen
Die Krombacher Brauerei plant den Umbau des
Untergeschosses in ihrem Verwaltungsgebäude. Das
störungsfreie Arbeiten in den anderen Geschossen des
Verwaltungsgebäude muß während der Bauzeit
gewährleistet sein.
Die beauftragten Firmen sind angewiesen,
Arbeitstechniken zu wählen, die Lärm- und
Schmutzentwicklung auf ein Minimum reduzieren.
Die Bauleitung wird darauf achten, dass diese Vorgaben
strickt eingehalten werden.
Die Krombacher Brauerei plant den Umbau des
Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter in der
Örtlichkeit über die auszuführenden Leistungen zu
informieren. Der AN erklärt, durch Ortsbesichtigung
und bei dem Architekten SONNTAG + PARTNER, u. a.
durch Einsichtnahme in die dort befindlichen Unterlagen
und Pläne, ausführlich über den Inhalt und Umfang
seiner Werkleistung erkundigt zu haben.
Der AN sichert dem AG die Vollständigkeit und sachliche
Richtigkeit, des von ihm mit den Angebot übergebenen
Leistungsverzeichnisses, sowie der im Rahmen des
Vertrages zu erstellenden Planung, Unterlagen und
Berechnung für die komplette Erbringung seiner
Werkleistung zu.
Nachforderungen, gleich welcher Art, werden nur dann
vergütet, wenn Preisvereinbarungen hierüber, vor
Inangriffnahme der Leistungen, schriftlich zum Nachtrag
dieses Auftrages gemacht worden sind.
dem LV beigefügt sind:
Lageplan M 1:500
Grundriss Untergeschoss M 1:100
Systemschnitte M 1:100
Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter in der
Der AG behält sich vor, Teile der angefragten
Leistungen nicht oder durch ein anderes Unternehmen
ausführen zu lassen.
Der AG behält sich vor, Teile der angefragten
Vertretung der AG:
Die AG werden vertreten durch:
Bauherr:
Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG,
vertreten durch:
Herrn Hütwohl
Hagenerstraße 261, D-57223 Kreuztal,
Architekt: Sonntag und Partner
Herrn Norbert Sonntag,
Vertretung des AN:
Der AN verpflichtet sich, bei Abschluss des Vertrages
einen Bevollmächtigten zu benennen, der mit
ausreichender Kompetenz für die Abwicklung des
Auftrages, den AG und dessen Bevollmächtigten gegenüber
ausgestattet ist, und für die gesamte Bauzeit zur
Verfügung steht.
Vertretung der AG:
Im Liefer- und Leistungsumfang des AN sind enthalten:
Die Anfertigung der Montage-, Arbeitsvorbereitungs-,
Abrechnungs-, Revisionspläne.
Zeichnungsgrundlagen werden kostenfrei 1-fach und
digital als PDF-Datei per Mail zur Verfügung gestellt.
Weiterhin können auf Anforderung auch
Zeichnungsunterlagen in der CAD Formaten DWG und DXF
geliefert werden.
Im Liefer- und Leistungsumfang des AN sind enthalten:
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und
davon dem AG mit max. 5 Tagen Nachlauf eine
Durchschrift zu übergeben. Das Bautagebuch muß die
Angaben enthalten, die für die Ausführung oder
Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein könnte.
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und
Der AN hat die Leistung unter eigener Verantwortung
nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die
anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und
behördlichen Vorschriften zu beachten. Leistungen, die
schon während der Ausführung als mangelhaft oder
vertragswidrig erkannt werden, hat der AN auf eigene
Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. Hat der AN den
Mangel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat
er auch den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Kommt der AN der Pflicht zur Beseitigung des Mangels
nicht nach, so kann ihm der AG eine angemessene Frist
zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, daß er
ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag
entziehe. Die technische Bearbeitung ist Sache des AN,
z.B. die Erstellung von Schalungs- und Bewehrungsplänen
und dergleichen. Die Bauunterlagen (Zeichnungen,
Berechnungen, Statik), soweit sie von AN stammen, gehen
mit ihrer Übergabe an den AG in dessen Eigentum über.
Die statische Berechnung und die erforderlichen
Zeichnungen über Baubehelfe, wie Lehr- und
Arbeitsgerüste, sind vom AN anzufertigen. Prüfkosten
gehen zu Lasten des AN.
2. Baustelleneinrichtung
Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe des Angebotes,
die Baustelle gesehen und sich mit den örtlichen
Verhältnissen vertraut gemacht zu haben.
Spätere Forderungen wegen ungenügender Kenntnis der
Baustellenverhältnisse werden nicht anerkannt. Die
Baustelle ist so einzurichten und das Baumaterial so zu
lagern, daß der Fortgang der Produktion des AG nicht
gestört und der innerbetriebliche Verkehr nicht
behindert wird. Die Baustelle ist sauber zu halten und
Bauschutt unverzüglich zu beseitigen. Folgegewerke
sowie der Baubetrieb sind dabei nicht zu behindern.
Wenn dieser umgehenden Beseitigung von Bauschutt nicht
Folge geleistet wird, behält sich der AG vor, von der
geprüften Abrechnungssumme einschl. Nachträge der
Schlußrechnung 1 % als "Strafe" in Abzug zu bringen.
Dabei obliegt die Bauschuttbeseitigung weiterhin dem
AN.
3. Bauwesenversicherung
Der AG hat für das Projekt eine Bauwesenversicherung
abgeschlossen. Zum Kreis der Mitversicherten gehören
alle mit der Bauausführung befaßten Personen und
Unternehmen. Der AN wird an den Beiträgen zur
Bauwesenversicherung mit einer Kostenumlage von 0,5 %
der geprüften Nettoschlussrechnungssumme (ohne MWSt.)
beteiligt, die bei der Schlusszahlung in Abzug gebracht
wird. Der AN hat Bauwesenschäden unverzüglich nach
deren Entdeckung zu melden. Der AN hat das Schadensbild
nach Möglichkeit durch Lichtbildaufnahmen festzuhalten.
Er darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung
durch den Versicherer nur verändern, soweit
Sicherheitsgründe die Eingriffe erfordern und soweit
die Eingriffe den Schaden mindern oder diese für die
Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich
erforderlich sind. Der AN hat dem AG und dem
Versicherer jede Nachprüfung über die Ursache, über den
Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten sowie
die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der AN hat
ohne besondere Aufforderung seiner Kostenaufstellung
bei einer durch ihn vorgenommenen Schadensbeseitigung
ordnungsgemäß prüffähige Belege beizufügen.
4. Haftpflichtversicherung des AN
Der AN hat eine ausreichende projektbezogene
Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die
Deckungssumme des Bieters beträgt
........................... Millionen EUR für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
5. Schutzvorkehrungen
Als Schutzvorkehrungen werden u. a. erforderlich:
- Maßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften
- Maßnahmen nach den Sicherheitsanforderungen
- Maßnahmen nach den Arbeitsstättenrichtlinien
- Maßnahmen gegen Staubentwicklung
- Maßnahmen gegen Eindringen von Schicht-,
Tageswasser und sonstige Witterungseinflüsse etc.
- Maßnahmen gegen Erschütterungen
- Baugrubensicherungen
- Maßnahmen nach den Feuersicherheitsbestimmungen
und der Betriebsordnung der Krombacher Brauerei.
Das Auf- und Abbauen und Vorhalten von erforderlichen
Gerüsten (z. B. Schutz-, Arbeits-, Sicherheitsgerüste)
und der Arbeitsbühnen ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
(Soweit im Titel zur Baustelleneinrichtung gesondert
ausgewiesen, werden von mehreren Gewerken genutzte
Gerüste und Einrichtungen auch bauseits zur Verfügung
gestellt)
Das gilt auch für Maßnahmen zum Schutz angrenzender
Bauwerke, Anlagen. Grundstücke etc.
Der AN hat in jedem Stadium der Bauarbeiten die Stand-,
Unfall- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der AN
haftet für jegliche Schäden alleinverantwortlich und
stellt den Bauherrn, den AG ausdrücklich von allen
Ansprüchen frei. Der AN muß die Sicherheit der Bau-,
Stabilisierungs- und Abfangungskonstruktionen
nachweisen und die prüffähigen Nachweise der Bauleitung
vorlegen. Das betrifft auch Hilfskonstruktionen.
Unterstützungs-, Erschließungs- und Schutzmaßnahmen
sowie alle Baubehelfe.
Der AN hat einen geschulten, qualifizierten, erfahrenen
und von der Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht
anerkannten Bauleiter zu stellen, der während der Dauer
der Baubeiten ständig auf der Baustelle anwesend ist
und der die Arbeiten und die Einhaltung der
Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften
verantwortlich überwacht und die Arbeiter einweist. Die
erfolgte Einweisung hat jeder Arbeiter vor Baubeginn
durch Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung ist
dem AG vor Baubeginn unaufgefordert vorzulegen. Das
gilt auch für die Abfangungs- und
Stabilisierungsmaßnahmen. Die Kosten sind im
Angebotspreis enthalten.
Vorhandene Abwasser- und Regenfallrohre-, rinnen- und
leitungen sind zu schützen und für die gesamte Dauer
der Bauzeit funktionsfähig zu erhalten. Die Kosten sind
im Auftragswert enthalten.
Während der Bauzeit bestehende oder durch provisorische
Betriebsweise entstehende Brauereieinrichtungen sind zu
schützen. Dies gilt insbesondere für durch die nahe der
Baugrube verlaufende Abwasserleitungen, Elektro-, Gas
und Wasserversorgungsleitung, Daten- und
Telefonleitungen.
Baustellengebundene Verkehrs- und Zuwegungsstraßen
sowie sonstige Maßnahmen sowie Aufstellungsorte von
Containern sind nur innerhalb der durch den
Baustellenzaun abgeteilten Fläche zulässig.
Der ungestörte und reibungsfreie Brauereibetrieb auf
dem Betriebsgelände darf durch die Baumaßnahme nicht
beeinträchtigt werden.
Zufahrt, Parken, Flächenbelegungen auf dem
Betriebsgelände, Verkehrsbewegung durch die Baumaßnahme
bedürfen der Absprache und ausdrücklichen Zustimmung
des AG.
Die Zufahrtsstraßen sind ist während des Betriebes vor
Beschädigung zu schützen bzw. bei Beschädigung zu
unterhalten. Der Zustand der Straße sowie die an das
Baufeld anschließende und durch den Materialtransport
in Anspruch genommenen Straßen, Wegeflächen sowie deren
angrenzenden Grundstücke, Zäune und Gebäude sind als
Fotodokumentation in ihrem Zustand vor der Baumaßnahme
festzuhalten und nach Abschluss der Baumaßnahme im
gleichen Zustand wieder herzustellen.
Die Auflagen und Bestimmungen der für die Baumaßnahme
zuständigen Behörden sind im vollen Umfang zu beachten.
Der AN haftet im vollen Umfang für die ordnungsgemäße
Baudurchführung,
6. Betriebsordnung für Fremdfirmen (BO)
Die Betriebsordnung der Krombacher Brauerei für
Fremdfirmen ist mit allen Anlagen Vertragsbestandteil.
7. Technische Vorschriften für Abbrucharbeiten
Der AN hat die "Technischen Vorschriften für
Abbrucharbeiten" hrsg. vom Deutschen Abbruchverband e.
V. in der neuesten Fassung zu beachten, sofern dies für
die Baumaßnahme zutrifft.
8. Bauleiter
Der AN ist verpflichtet, vor Arbeitsbeginn dem AG einen
fachlich qualifizierten Bauleiter zu nennen, welcher
berechtigt ist, den AN in allen Fragen der Durchführung
des Auftrages verbindlich zu vertreten. Dieser hat in
der Regel während der normalen Arbeitszeit auf der
Baustelle anwesend zu sein.
Die örtliche Bauleitung erfolgt durch das mit der
Planung beauftragte Architekturbüro.
9. Nachunternehmer
Die Vergabe von Leistungen an Nachunternehmer, bedarf
der schriftlichen Zustimmung des AG. Auch wenn diese
erteilt worden ist darf der AN Leistungen nur an
Nachunternehmer übertragen, die fachkundig,
leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch,
dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die
gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
10. Abnahme
Es findet eine förmliche Abnahme statt. Der AG bestimmt
den Abnahmetermin. Der AN wird hierzu schriftlich
eingeladen. Der AN kann schriftlich verlangen, daß die
Abnahme in angemessener Frist nach Anzeige über die
Fertigstellung durchgeführt wird. Vor Fertigstellung
der Bauleistung ist der AN nicht berechtigt, die
Abnahme zu verlangen. Beide Parteien sind verpflichtet,
ein gemeinsames Protokoll über die Abnahme
anzufertigen. Darin sind etwaige Vorbehalte wegen
bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen.
Der AN hat die Leistung unter eigener Verantwortung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01. 1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung,
einmalige Vergütung für die An- und Abfuhr aller zur
Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte,
Maschinen, Materialien und der erforderlichen
Hebeeinrichtungen.
Räumen der Baustelle nach Beendigung der Arbeiten.
Strom und Wasseranschlüsse werden als Bauanschlüsse
bauseits gestellt. Diese können genutzt werden.
Chemie WC oder Toiletten werden bauseits zur Verfügung
gestellt. Diese sind pfleglich zu behandeln.
Container werden bauseits gestellt und entsorgt.
Erschwerter Zugang/Materialtransport ins Untergeschoss
über einen Nebeneingang im RKW-Anbau.
Lichtes Türdurchgangsmaß ca. 1,00/2,05m
Stufenanlage 1,00m breit mit 6 Steigungen und
danebenliegender Rampe
(Siehe auch Grundriss)
01. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01. 2 Sicherung Sicherung der Baustelle entsprechend den Vorschriften
der Bauberufsgenossenschaften.
Einrichten und Vorhalten von Absperrungen bis zur
seitens der Bauleitung bescheinigten Räumung der
Baustelle.
Absperrmaßnahmen für die Baustelleneinrichtung, den
Arbeitsbereich sowie für den Gefahrenbereich sind für
die gesamte Bauzeit hiermit abgegolten.
01. 2
Sicherung
1.00
psch
02 Fliesenarbeiten
02
Fliesenarbeiten
02. 1 Trittschalldämmlage EPS T -040 DES sg, 50 mm Trittschalldämmschicht EPS T -040 DES sg
Trittschalldämmplatte aus expandiertem Polystyrol
Hartschaum,
frei von FCKW und HFCKW, DIN EN 13163,
Anwendungstyp: DES,
schwer entflammbar, Baustoffklasse B1 (DIN 4102)
Wärmeleitfähigkeit: 040
Materialtyp: EPS T -040 DES sg
Dämmstoffdicke: 40 mm
02. 1
Trittschalldämmlage EPS T -040 DES sg, 50 mm
25.00
m2
02. 2 Feuchtigkeitssperre PVC-0,8 mm Bodenflächen,
Feuchtigkeitssperre aus Polyethylen-Folie,
Stöße 10 cm überlappen und quellverschweißen,
an den Wänden in Estrichstärke hochziehen.
02. 2
Feuchtigkeitssperre PVC-0,8 mm
25.00
m2
02. 3 Kunststoffvergütete Estrich-Fertigmischung Kunststoffvergütete Estrich-Fertigmischung zur
besonders wirtschaftlichen Herstellung schnell
erhärtender und früh belegereifer Zementestriche.
Erreicht die Güteklasse CT-C35-F5 nach DIN EN 13813
nach 7 Tagen, die Güteklasse CT-C40-F6 nach 28 Tagen.
Belegreif nach 24 Stunden
Estrichstärke: 70 mm
auf Dämmung aufbringen, verdichten und abglätten,
Bewegungs- und Randfugen mit Randdämmstreifen anlegen.
Zur Vermeidung von Luftundichtigkeiten sind die
Randfugen in den Eckbereichen scharfkantig auszuführen.
angeb. Fabrikat:.......................................
02. 3
Kunststoffvergütete Estrich-Fertigmischung
25.00
m2
02. 4 Mehr-/Minderstärke Bodenflächen,
Kunststoffvergütete Estrich - Fertigmischung
1 cm Mehr-bzw. Minderstärke
02. 4
Mehr-/Minderstärke
O
1.00
m2
02. 5 Zementestrich Bodenflächen,
Zementestrich nach DIN EN 13813, Güteklasse CT-C25-F4
Estrichstärke 70 mm,
auf Dämmung aufbringen, verdichten und abglätten,
Bewegungs- und Randfugen mit Randdämmstreifen anlegen.
Zur Vermeidung von Luftundichtigkeiten sind die
Randfugen in den Eckbereichen scharfkantig auszuführen.
02. 5
Zementestrich
O
25.00
m2
02. 6 Mehr-/Minderstärke Bodenflächen,
Zementestrich, w.v.b.
1 cm Mehr-bzw. Minderstärke
02. 6
Mehr-/Minderstärke
O
1.00
m2
02. 7 Bodenflächen, Bodenflächen,
Zementestrich mit Poyamidfasern bewehren,
im Bereich der keramischen Beläge
02. 7
Bodenflächen,
25.00
m2
02. 8 Abbindebeschleuniger Abbindebeschleuniger,
( nach ca. 14 Tage belegreif ) zu v.g. Estrich
angeb. Fabrikat: ......................................
02. 8
Abbindebeschleuniger
O
25.00
m2
02. 9 Grundieren Vorbehandlung grundieren, Untergrund: Zement -
Kleber-Voranstrich als Haftbrücke auf den Unterboden
aufbringen
02. 9
Grundieren
25.00
m2
02. 10 Spachtelung Spachtelung
Ausgleichen von Unterböden in Schichtdicken von 0 bis
5mm. Vorbereiten des Untergrundes
mit Haft- und Grundierdispersion.
Feinspachtelung auftragen und abglätten
Mittlere Auftragshöhe 3 mm
02. 10
Spachtelung
25.00
m2
02. 11 Bodenfliesen WC Bodenfliesen, 1.Sortierung, 120 x 120 cm
Fabrikat: Villeroy + Boch
Strong Tones R10B
Farbe nach Wahl des AG
Verlegung: PCI Nanolight Flexmörtel o.glw.
Verfugung: PCI Nanofug Premium o.glw. im Farbton der
Fliese
Verlegeart: Fugenschnitt
Material: ...............................
Lohn: ...............................
02. 11
Bodenfliesen WC
25.00
m2
02. 12 Sockelfliesen Sockelfliesen 1.Sortierung, 5 x 60 cm
Fabrikat: Villeroy + Boch
Strong Tones, Verlegung: auf Mauerwerk und GK - Platten
02. 12
Sockelfliesen
32.00
m
02. 13 Wandflächen Spachtelung Spachtelung
Feinspachtelung auftragen und abglätten
Mittlere Auftragshöhe 3 mm
02. 13
Wandflächen Spachtelung
18.00
m2
02. 14 Wandfliesen Wandfliesen, 1.Sortierung 120 x 120 cm,
Fabrikat: Villeroy + Boch
Strong Tones
Farbe nach Wahl des AG
Verlegung: PCI Nanolight Flexmörtel o.glw.
Verfugung: PCI Nanofug Premium o.glw. im Farbton der
Fliese
Material: ....................................
Lohn: ...................................
02. 14
Wandfliesen
18.00
m2
02. 15 Wandfliesen w.v.b. Wandfliesen w.v.b.
Zulage für Kleinflächen
02. 15
Wandfliesen w.v.b.
2.00
m2
02. 16 Edelstahlwinkelschienen Edelstahlwinkelschienen als Fliesenabschluß
02. 16
Edelstahlwinkelschienen
7.00
m
02. 17 Herstellen von Löchern Herstellen von Löchern in Wand-und Bodenbelägen für
Installationen
02. 17
Herstellen von Löchern
25.00
Stk
02. 18 Bewegungsfugen Bewegungsfugen säubern,
Flanken primern, schließen mit Silikonversiegelung,
Fugenbreite bis 10 mm
PCI Silcofug E o.glw.
02. 18
Bewegungsfugen
75.00
m
02. 19 Bodenfliesen liefern Bodenfliesen liefern
Bodenfliesen, 1.Sortierung, 120 x 120 cm
Fabrikat: Villeroy + Boch
Strong Tones
02. 19
Bodenfliesen liefern
3.00
m2
02. 20 Sockelfliesen liefern Sockelfliesen liefern V + B,
Strong Tones
02. 20
Sockelfliesen liefern
2.00
m
02. 21 Wandfliesen liefern Wandfliesen liefern
Wandfliesen, 1.Sortierung 120 x 120 cm,
Fabrikat: Villeroy + Boch
Strong Tones
02. 21
Wandfliesen liefern
5.00
m2
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
0001 Stundenlohnarbeiten
[0001]
Stundenlohnarbeiten
E
03. 1 Spezialbaufacharbeiter Stunden eines Spezialbaufacharbeiters
03. 1
Spezialbaufacharbeiter
20.00
h
03. 2 Helfer Stunden eines Helfers
03. 2
Helfer
5.00
h
03. 3 Material Material für Stundenlohnarbeiten
Vergütet werden die Materialkosten zu ortsüblichen
Einkaufspreisen zum Nachweis mit einem
Unternehmerzuschlag
Es ist ein netto Preis von 150 _ einzusetzen
03. 3
Material
1.00
psch