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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Elektroinstallation Verwaltung UG
Bauvorhaben: Umbau Verwaltung
Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG
Hagener Stra ß e 261
57223 Kreuztal
Bauherr: Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG
Hagener Stra ß e 261
57223 Kreuztal
Fachplanung: Ingenieurb ü ro ASSMANN GmbH & Co. KG
Bitzenstra ß e 11 b
35708 Haiger
Tel.: 0 27 73/8 33-0
Fax: 0 27 73/8 33-77
E-Mail: info@ib-assmann.eu
Sachbearbeiter: Herr Stein, Tel.: 0 27 73/8 33-20
E-Mail: r.stein@ib-assmann.eu
Angebotsgrundlagen sind:
1. Das Leistungsverzeichnis. 2. Die allgemeinen Vorbemerkungen. 3. Die zus ä tzlichen Vorbemerkungen f ü r die Gewerke der technischen Geb ä udeausr ü stung. 4. Die technischen Vorbemerkungen und Beschreibungen
5. Die Architekten- und Ingenieurpl ä ne 6. Die VOB, Teil B + C. 7. Das Werksvertragsrecht des BGB. 8. Die Richtlinien der Krombacher Brauerei (TEE 4400, TEE 4408) 9. Gesetzliche Vorschriften und anerkannte Regeln der Technik.
Der Bauherr beh ä lt sich freie Vergabe vor. Es werden keine Angebotsergebnisse bekanntgegeben.
Baubeginn: Dezember 2026
Fertigstellung: ca. Mai 2027
Abgabetermin: 25.09.2026 bis 11:00 Uhr
in der Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG,
Abt. Geb ä ude & Infrastruktur
z. Hd. Herr Kleinsorge
E-Mail: t.kleinsorge@krombacher.de
bzw. ü ber Ausschreibungsplattform
ungepr ü ft gepr ü ft
Summe Netto: ____________________ EUR ____________________ EUR
MWST____%: ____________________ EUR ____________________ EUR
________________________________________________________________________________
Summe Brutto: ____________________ EUR ____________________ EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Zusätzliche Vorbemerkungen des Bauherrn Zus ä tzliche Vorbemerkungen des Bauherrn
Erkundigungspflicht des Auftragnehmers
Vor Beginn s ä mtlicher Erd-, Bohr-, Ramm-, Press-, Aufbruch-, Verbau- und sonstiger Tiefbauarbeiten mit Eingriffen in den Boden hat sich der Auftragnehmer eigenverantwortlich ü ber das Vorhandensein von Leitungen, Kabeln, Rohrleitungen, Kan ä len, Anlagen sowie sonstigen unterirdischen Einbauten und Hindernissen zu informieren.
Leitungserkundung/Baufeldfreimachung
Sofern keine aktuellen und verl ä sslichen Bestands-, Leitungs- oder Spartenpl ä ne vorliegen, hat der Auftragnehmer vor Beginn aller Eingriffe in den Boden das Baufeld eigenverantwortlich auf vorhandene unterirdische Einrichtungen, Leitungen, Kabel, Rohrleitungen und sonstige Hindernisse zu untersuchen. Hierf ü r sind geeignete Ma ß nahmen, wie z. B. Bodenradar, Ortungsverfahren, Suchschlitze, Handschachtungen oder vergleichbare Verfahren, einzusetzen.
Die Wahl und Durchf ü hrung der Erkundungsma ß nahmen sowie die Beurteilung der Ergebnisse liegen ausschlie ß lich in der Verantwortung des Auftragnehmers. S ä mtliche erforderlichen Ma ß nahmen zum Schutz vorhan-#
dener Anlagen sind durch den Auftragnehmer zu veranlassen. Die Ausf ü h-
rung der Arbeiten erfolgt auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung des Auftragnehmers. Die Kosten f ü r Erkundung, Sicherung und Schutz-
ma ß nahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert verg ü tet.
Kampfmittelerkundung
Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich zu pr ü fen, ob f ü r das Baufeld eine Kampfmittelgef ä hrdung oder ein Kampfmittel-
verdacht besteht. Er hat die erforderlichen Informationen bei den zust ä n-
digen Beh ö rden einzuholen und, soweit erforderlich, eine Kampfmittel-
ü berpr ü fung bzw. Kampfmittelfreigabe auf eigene Verantwortung zu veranlassen.
Werden w ä hrend der Bauausf ü hrung Hinweise auf Kampfmittel oder sonstige verd ä chtige Gegenst ä nde festgestellt, sind die Arbeiten unverz ü glich einzustellen und die zust ä ndigen Beh ö rden zu informieren. Die einschl ä gigen gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat dem bauleitenden Monteur auf der Baustelle das Leistungsverzeichnis (LV) in Langtextform ohne Preisangaben vorzuhalten.
Zusätzliche Vorbemerkungen des Bauherrn
Allgemeine Vorbemerkungen
für die Gewerke der Technischen Gebäudeausrüstung Allgemeine Vorbemerkungen
f ü r die Gewerke der Technischen Geb ä udeausr ü stung
Inhalts ü bersicht
1. Allgemein
2. Baustelle und Baustelleneinrichtung
3. Angebotsunterlagen
4. Angebot
5. Alternativ-Angebote
6. Nachtragsangebote
7. Ausf ü hrungsbedingungen
8. Liefer- und Montagefristen
9. Aufma ß und Leistungsfeststellung
10. Revisionsunterlagen
11. Bedienungs- und Wartungsanweisungen
12. Abnahmen
13. Schlu ß rechnung
14. Gew ä hrleistung
15. Bauwesenversicherung
16. Baunebenkosten
17. Sicherheitsleistung
18. Vertragsstrafe
19. Anerkennung
1. Allgemeines
1.1.
Diese technischen Vertragsbedingungen und Vorschriften gelten als Vertragsbestandteile grunds ä tzlich nachrangig zu den Vertragsbedingungen des Bauherrn. Werden einzelne Bestimmungen dieser durch anderslautende oder entgegenstehende Vertragsbedingungen wirkungslos oder ung ü ltig, so wird die Wirksamkeit der ü brigen Bestimmungen hiervon nicht ber ü hrt.
1.2.
F ü r die zu erbringenden Leistungen der zus ä tzlichen technischen Vertragsbedingungen erfolgt,soweit nicht in der Leistungsbeschreibung in besonderen Positionen anders vereinbart, keine gesonderte Verg ü tung.
2. Baustelleneinrichtung
2.1.
Die Baustelle befindet sich in Kreuztal-Krombach.
2.2.
Bauseits werden keine Aufenthalts-, Unterkunfts-, und Lagerr ä ume gestellt. Im Geb ä ude d ü rfen keine R ä ume belegt werden.
2.3.
Bauseits wird kein Wasch- und WC-Container gestellt.
2.4.
Die Baustelleneinrichtung darf nur auf der daf ü r ausgewiesenen Fl ä che errichtet werden. Die Stellfl ä chen werden von der Bauleitung zugewiesen.
2.5.
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Tagen einen Baustellen-Einrichtungsplan vorzulegen.
2.6.
S ä mtliche Schutz- und Arbeitsger ü ste sind gem. den Bestimmungen der Unfallverh ü tungsvorschriften vom Auftragnehmer zu erstellen.
2.7.
Werden vom Auftragnehmer zwecks Durchf ü hrung von Montagearbeiten Schutzabdeckungen, Absperrungen etc. entfernt, sind diese nach Abschluss der Arbeiten wieder fachgerecht zu montieren. W ä hrend der Durchf ü hrung ist der Auftragnehmer f ü r die Einhaltung der Unfallverh ü tungsvorschriften verant-
wortlich.
2.8.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, gelagerte Materialien und Ger ä te bzw. Maschinen so zu lagern und zu sichern, dass die einschl ä gigen Vorschriften erf ü llt werden.
2.9.
Der Auftragnehmer hat st ä ndig f ü r die Reinhaltung seines Arbeitsbereiches zu sorgen. Die ü brigen Baustellenbereiche m ü ssen bei Verschmutzung durch den Auftragnehmer sofort gereinigt werden. Bauschutt und alle Abf ä lle m ü ssen durch den Auftragnehmer beseitigt werden. Erf ü llt der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht, wird der Auftraggeber unter einer Fristsetzung die entsprechenden Leistungen auf Kosten des Auftragnehmers ausf ü hren lassen.
3. Angebotsunterlagen
3.1
Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe ü ber die geplanten technischen Konzeptionen zu informieren. Sollte er aufgrund von Erfahrungen Bedenken gegen die Ausf ü hrung, die Vorschl ä ge und planerische Vorgaben sowie die Zeichnungen der Architekten und Fachingenieure haben, ist er verpflichtet, diese bei Angebotsabgabe schriftlich bekanntzugeben.
3.2.
Mit der Ü bernahme des Auftrags verzichtet der Bieter auf jeglichen Einwand des Irrtums oder der Unkenntnis.
3.3.
F ü r Zeichnungen und Angebotsunterlagen gelten die Bestimmungen des Urheberrechtes.
4. Angebot
4.1. - Allgemeines
Vom Bieter sind s ä mtliche in den Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen verlangten Angaben ü ber Leistungsdaten, Ger ä teabmessungen und -gewichte etc. l ü ckenlos einzutragen. Ä nderungen des Bieters an seinen Eintragungen m ü ssen zweifelsfrei sein.
Erf ü llen die Eintragungen des Bieters nicht oder nur unzureichend die gem. Ausschreibungsunterlagen geforderten und vorgesehenen Leistungen oder widersprechen diesen, werden die vom Fachingenieur vorgegebenen Leistungen und Leistungsdaten Vertragsbestandteil. Eintragungen des Bieters in den Angebotsunterlagen an nicht daf ü r vorgesehenen Stellen sowie Ä nderungen der Ausschreibungsunterlagen sind unzul ä ssig und f ü hren zum Angebotsausschluss.
4.1.1.
Die Ausarbeitung des Angebotes ist f ü r den Bauherrn kostenfrei und unverbindlich.
4.1.2.
Der Bieter erkl ä rt durch die Unterschrift, dass er an keiner Preisabsprache teilgenommen hat. Auf Anforderung ist vom Bieter ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
4.2. - Einheitspreise
4.2.1.
Alle Preise gelten als Netto-Festpreise (ohne MwSt.) bis Ende der angegebenen Ausf ü hrungszeit.
4.2.2.
Alle Einheitspreise sind nach Material und Lohn gem. LV zu trennen.
4.2.3.
Soweit in den einzelnen Positionen nichts anderes gesagt ist, gelten die Einheitspreise einschl. Lieferung und Montage aller zur Fertigstellung geh ö renden Materialien frei Verwendungsstelle.
4.2.4.
In den Einheitspreisen m ü ssen neben den stoff- und
lohngebundenen Kosten enthalten sein:
* Gestellung aller erforderlichen Ger ä te, Ger ü ste, Maschinen und Hebe-
werkzeuge.
* Transport und Verpackung. Hierf ü r erfolgt auch auf der Baustelle bauseits keine
Hilfeleistung.
* Sicherung des Materials und der Werkzeuge gegen Diebstahl, Verlust und
Besch ä digung.
* S ä mtliche Nebenleistungen der VOB, dieser technischen Vertragsbedingungen
sowie aller anderen Vertragsbestandteile, Nachtragsposition, den Zeichnungs-
und Fertigungspositionen sowie s ä mtlichen Abmessungen, Einzel- und
Gesamtmengen f ü r jedes aufgemessene Teil.
4.2.5.
Die Einheitspreise des Angebotes behalten auch f ü r solche Arbeiten und Leistungen ihre G ü ltigkeit, die als Nachtragsarbeiten bis zur Fertigstellung der Gesamtleistung angeordnet und verlangt werden.
4.2.6.
Bei Mehr- oder Minderleistungen, gleich welcher H ö he, besteht im Gegensatz zur VOB kein Anspruch auf Ä nderung der Einheitspreise. Der Auftraggeber hat das Recht, Ä nderungen in der Ausf ü hrungsart vorzunehmen, einzelne Leistungen ganz oder teilweise aus dem Angebot oder Auftrag herauszunehmen oder Anlagenteile beizustellen. Dies berechtigt nicht zu Nachforderungen des Auftragnehmers.
4.3. - Fabrikate und Typenbezeichnungen
4.3.1.
Dem Bieter ist es grunds ä tzlich freigestellt, Fabrikate seiner Wahl anzubieten. Die jeweils vom Bieter gew ä hlten Fabrikate sind auf einem Beiblatt zum Angebot anzugeben. Fabrikatsangaben m ü ssen zweifelsfrei sein. Zus ä tzliche Angaben des Bieters wie z. B. "oder gleichwertig" sind unzul ä ssig und gelten als nicht geschrieben.
4.3.3.
Werden vom Bieter andere Fabrikate bzw. Typen als im Leistungsverzeichnis vorgesehen, angeboten, so sind bei Angebotsabgabe hier ü ber technische Unter-
lagen des Herstellerwerkes beizuf ü gen, damit die Gleichwertigkeit gepr ü ft werden kann.
4.3.4.
Alle alternativ angebotenen Teile m ü ssen der technischen Ausf ü hrungs- und Leistungsbeschreibung entsprechen und die gestellte Funktion erf ü llen. Ist dies aus Gr ü nden der Bauart o. ä., z. B. bei vom Bieter gew ä hlten Fabrikaten nur durch Mehrinstallationen m ö glich, so sind diese mit in die Einheitspreise des betreffenden Teiles einzukalkulieren. Sind aus o. g. Gr ü nden Minderinstallationen gegeben, so sind die entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis mit dem Zusatz "bereits in Pos. ..... enthalten" zu versehen. Ist dies aus bestimmten Gr ü nden nicht m ö glich, sind diese Teile separat zu nennen und d ü rfen in der Gesamtsumme nicht enthalten sein.
4.3.5.
Fehlt im Angebot die Eintragung des vom Bieter gew ä hlten Fabrikates, so ist das im Leistungsverzeichnis vom Fachingenieur angef ü hrte Fabrikat f ü r die Ausf ü hrung bindend und wird zum Vertragsbestandteil.
4.3.6.
Fabrikats ä nderungen nach Auftragserteilung d ü rfen w ä hrend der gesamten Bauzeit ohne wichtigen Grund vom Bieter nicht vorgenommen werden. Werden Fabrikats ä nderungen aus einem wichtigen Grund, wie z. B. der Konkurs des Herstellerwerks, erforderlich, so ist die Bauleitung hier ü ber umgehend schriftlich zu informieren. In Zusammenarbeit mit der Bauleitung und dem Fachingenieur ist ein alternatives Fabrikat zu w ä hlen und schriftlich zum Vertragsbestandteil zu erkl ä ren. Technische Ver ä nderungen oder Verbesserungen stellen keinen wichtigen Grund zur Fabrikats ä nderung dar.
5. - Alternativ-Angebote
5.1.
Dem Bieter ist es freigestellt, Nebenangebote oder Alternativen seiner Wahl anzugeben. Die Abgabe eines Alternativ-Angebotes kann jedoch nur in Verbindung mit dem Haupt- oder Bezugsangebot erfolgen und muss als besondere Anlage deutlich gekennzeichnet werden.
5.2.
Alternativ-Angebote sind entsprechend dem Leistungsverzeichnis aufzustellen und m ü ssen im Einzelnen beinhalten:
* Eine Erkl ä rung, dass dem Alternativ-Angebot s ä mtliche Bedingungen des
Hauptangebotes zugrunde liegen.
* Eine Beschreibung der alternativ angebotenen technischen L ö sungen.
* Eine detaillierte zeichnerische Darstellung der alternativ angebotenen
technischen L ö sungen und Funktionen mit Anlagenschemata und Grund
risszeichnungen.
* Eine detaillierte, pr ü fbare, dem Leistungsverzeichnis entsprechende Aufstellung
ü ber die alternativ angebotenen Ger ä teteile mit Fabrikats- und Typen-
bezeichnungen.
* Eine positionierte, mit Massenans ä tzen, Einheits- und Gesamtpreisen versehene
Aufstellung der alternativ angebotenen Einzelteile.
* Eine Aufstellung ü ber die qualitativen Abweichungen gegen ü ber dem
Hauptangebot bzw. einen Nachweis ü ber die qualitative Gleichheit
der alternativ angebotenen Teile.
5.3.
Alternativ angebotene technische L ö sungen und Funktionen, die ohne vergleichbares Vorbild sind, m ü ssen von einem anerkannten technischen Institut ü berpr ü ft worden sein. Das Pr ü fungsergebnis ist in Form eines technischen Gutachtens o. ä. dem Alternativ-Angebot beizuf ü gen.
5.4.
Neben- oder Alternativ-Angebote ohne Haupt- bzw. Bezugsangebot oder solche, die den vorstehenden Grundlagen nicht entsprechen, werden nicht ge-
wertet.
6. - Nachtragsangebote
6.1.
Nachtragsangebote sind entsprechend dem Leistungsverzeichnis aufzustellen und m ü ssen im Einzelnen beinhalten:
* Eine ausf ü hrliche Begr ü ndung f ü r die Notwendigkeit der Leistungs ä nderung oder
der Zusatzleistungen.
* Die zur Ausf ü hrung kommende Leistung mit Angabe der Spezifikation,
Qualit ä tsstandard, Fabrikats- und Typenbezeichnungen etc.
* Die zur Ausf ü hrung kommenden Massen der Einzelleistungen nebst
Einheitspreisen und Endsummen.
* Eine Mehr- oder Minderkostenaufstellung der entfallenden und ge ä nderten oder
zus ä tzlichen Leistungen.
7. - Ausf ü hrungsbedingungen
7.1. - Grundlagen
Der Auftragnehmer erh ä lt vom Auftraggeber oder dessen Stellvertreter einen Satz Architektenzeichnungen sowie die Ausf ü hrungspl ä ne der Technikgewerke. Des weiteren wird dem Auftragnehmer bei Bedarf ein Satz Schlitz- und Durchbruchs-
pl ä ne ausgeh ä ndigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese ü bergebenen Pl ä ne zu pr ü fen.
7.2. - Berechnungen
Der Auftragnehmer erh ä lt vom Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen. Diese sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig anzufordern.
7.3. - Antr ä ge, Gesuche
S ä mtliche zur kompletten Erstellung der Anlagen erforderlichen Antr ä ge, Gesuche etc. sind rechtzeitig vom Auftragnehmer bei den zust ä ndigen Beh ö rden zu stellen. Vorher sind diese dem Bauherrn zur Unterschrift vorzulegen. Vor Beginn der Arbei-
ten ist in jedem Falle f ü r genehmigungspflichtige und einer beh ö rdlichen Abnahme unterliegende Anlagenteile eine Absprache anhand der Montagezeichnungen mit dem Bauaufsichtsamt durchzuf ü hren.
7.4. - Montagezeichnungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit anderen Gewerken abgestimmte Montagezeichnungen rechtzeitig anzufertigen. Grundlage hierf ü r bilden die f ü r die Bauausf ü hrung g ü ltigen Architektenpl ä ne sowie die Schal- und Bewehrungspl ä ne des Statikers und die Ausf ü hrungspl ä ne der Technikgewerke, die vom Auftragnehmer vor Beginn der Projektbearbeitung anzufordern sind. In den Montagezeichnungen m ü ssen s ä mtliche Dimensionen, die genaue Lage und die technischen Daten der einzubauenden Anlagen und Anlagenteile sowie der Ver- und Entsorgungsleitungen enthalten sein.
Alle Anlagenteile m ü ssen ma ß stabgerecht eingetragen sein. Die Montage-
zeichnungen sind vor der Ausf ü hrung vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. F ü r das Genehmigungsverfahren werden, soweit keine anderslautenden Forderungen des Auftraggebers beiliegen, 3 Satz Pl ä ne (Schemata, Grundrisse und Schnitte) ben ö tigt, hiervon 1 Satz farbig angelegt, einen Plan erh ä lt der Auftragnehmer genehmigt zur ü ck. Durch den Freigabevermerk ist die Gew ä hrleistung des Auftragnehmers nicht eingeschr ä nkt.
Werden Anlagenteile ohne vorherige Genehmigung montiert oder bestellt der Auftragnehmer anhand des Leistungsverzeichnisses, so geschieht dies auf seine eigene Gefahr hin. Etwa ü bersch ü ssiges Material und Fehllieferungen werden auf keinen Fall durch den Auftraggeber oder die Bauleitung ü bernommen und keinerlei Kosten hierf ü r verg ü tet.
7.5. - Zeichnungen f ü r Nebengewerke und bauliche Angaben
Die Zeichnungen und Angaben f ü r Nebengewerke erstellt der Auftragnehmer selbst und verteilt sie in gen ü gender bzw. ben ö tigter Anzahl. Angaben f ü r bauseitige Leistungen sind mit den erforderlichen Herstellungs- und Montageanweisungen rechtzeitig und entsprechend dem Baufortschritt sowie nach Art und den W ü nschen der Bauleitung zu erbringen.
7.6. - Muster
Es sind dem Auftraggeber auf Wunsch von zum Einbau kommenden Teilen kostenlose Muster und technische Unterlagen zur Verf ü gung zu stellen. Die Einrichtungen sind auf Anforderung der Bauleitung in einem bauseitig zur Verf ü gung zu stellenden Raum betriebsbereit zur Bemusterung einzubauen.
7.7. Bau- und Technik-Besprechungen
An den vom Auftraggeber angesetzten Besprechungen hat der Sachbearbeiter und bei Bedarf auch der Obermonteur des Auftragnehmers teilzunehmen. Ort und Uhrzeit werden jeweils rechtzeitig mitgeteilt. Eine schriftliche Einladung erfolgt in der Regel nicht. Die Namen des Sachbearbeiters und des Obermonteurs sind schriftlich der Bauleitung mitzuteilen.
8. - Liefer- und Montagefristen.
8.1.
Der Auftragnehmer hat unverz ü glich nach Auftragserteilung die f ü r den Bauablauf festgesetzten Termine zu erfragen und daraufhin seine Ausf ü hrungs- und Lieferfristen abzustimmen. Unstimmigkeiten sind sofort der Bauleitung mitzuteilen und entsprechende Termine und Fristen schriftlich zu vereinbaren.
8.2.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Bestellungen entsprechend den Terminvereinbarungen aufzugeben und schriftlich darauf aufmerksam zu machen, falls die vereinbarten Termine durch evtl. Verz ö gerungen von dritter Seite oder durch Verz ö gerungen infolge von der Bauleitung zu vertretenden Entscheidungen gef ä hrdet sind.
8.3.
Falls infolge Ä nderungen in der Termindisposition durch die Bauleitung eine Versp ä tung der Lieferung eintritt, so hat der Auftragnehmer auch f ü r diesen Fall die Sicherung der betreffenden, f ü r den Bauherrn bestimmten und in seinen Werkst ä tten lagernden Lieferungen gegen Diebstahl, Feuer usw. zu veranlassen.
8.4.
Wenn der Auftragnehmer wegen Nichteinhaltung von Vertragsfristen in Verzug geraten ist, so heben nachtr ä glich neu erarbeitete Zeitpl ä ne die Folgen des Verzuges nicht auf.
9. - Aufma ß e und Leistungsfeststellung
9.1.
Aufma ß e sind grunds ä tzlich nach Muster des Auftraggebers zu erstellen. Die notwendigen Formbl ä tter oder Vordrucke k ö nnen hierf ü r von der Bauleitung angefordert werden. Die Vervielf ä ltigung der Aufma ß vordrucke erfolgt durch den Auftragnehmer in der erforderlichen Anzahl. Will der Auftragnehmer eigene Aufma ß vordrucke und Massenzusammenstellungen verwenden, sind der Bauleitung vor Aufma ß beginn entsprechende Muster vorzulegen und diese in Art und Aufbau genehmigen zu lassen. Gegen Aufma ß e mit Computerausdrucken bestehen grunds ä tzlich keine Bedenken. Sonstige Hilfeleistungen zur Aufma ß erstellung, Personal und erforderliche Ger ä te sind seitens des Auftrag nehmers kostenlos zu stellen.
9.2.
Aufma ß e sind, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, in 3-facher Ausfertigung aufzustellen und zur Pr ü fung einzureichen. Aufma ß e m ü ssen pr ü ff ä hig sein und im Einzelnen beinhalten:
* Aufzeichnungen
soweit das Aufma ß nicht ö rtlich erfolgt, mit Angabe s ä mtlicher Daten der
aufzumessenden Teile hinsichtlich Anzahl, Abmessungen, Typenangaben etc.
Jedes aufzumessende Teil muss zweifelsfrei zu erkennen sein.
* Ö rtliche Aufma ß e
Diese sind auf der Baustelle vor Ort und nur im Beisein eines Vertreters der
Bauleitung gemeinsam aufzustellen und von letzteren direkt mit Unterschrift
abzuzeichnen.
* Aufma ß bl ä tter
mit fortlaufender Numerierung, Angabe der LV- oder Nachtragsposition, den
Zeichnungs- und Fertigungspositionen sowie s ä mtlichen Abmessungen, Einzel-
und Gesamtmengen f ü r jedes aufgemessene Teil.
* Aufma ß -Zusammenstellung
muss aufsteigend nach den Titeln und Positionen des Leistungsverzeichnisses
sowie aller Nachtragsangebote aufgestellt werden. F ü r jede Teil- oder Zwischen-
rechnung sind entsprechende Abrechnungs-Zwischensummen der einzelnen
Positionen zu bilden. Besonders ist zu beachten, dass die vorhergehende
korrigierte Teilrechnung in die Folgerechnung einflie ß en muss.
9.3.
Bei Arbeiten, deren genauer Leistungsumfang nach Fertigstellung der Arbeiten oder nach Vornahme anderer Bauarbeiten nicht mehr oder nur unzureichend festzustellen ist, sind die Aufma ß e rechtzeitig bei der Bauleitung zu beantragen.
Unterl ä sst der Auftragnehmer den Antrag auf Feststellung oder Aufma ß solcher Leistungen oder beteiligt er sich nicht an deren Feststellung, gelten die Aufma ß e und Feststellungen der Bauleitung als verbindlich und endg ü ltig.
9.4.
Jedes einzelne Aufma ß blatt sowie jedes Blatt der Aufma ß zusammenstellung ist mit Stempel und Unterschrift sowohl des Auftragnehmers als Ersteller als auch der Bauleitung als Pr ü fer zu versehen. Unterschriebene Aufma ß - und Zusammen-
stellungsbl ä tter m ü ssen zweifelsfrei sein. Nachtr ä gliche Ä nderungen sind deutlich als solche zu kennzeichnen.
10. - Revisionsunterlagen
Der Auftragnehmer hat Revisionszeichnungen zu erstellen.
10.1.
Die Revisionszeichnungen bestehen aus den:
* Grundrisszeichnungen
Ma ß stab je nach Gr öß e der Baubestands- bzw. Architektenzeichnungen, mit
ma ß st ä blich eingetragener Installation und Einrichtungen, der Verma ß ung und
Dimensionierung der technischen Anlagen und Angaben der technischen Daten
wichtiger Anlagenteile.
* Anlagenschemata
als Flie ß - und Wirkschemata, beinhaltend alle Funktionsteile mit s ä mtlichen
technischen Daten und der Dimensionierung.
* Schalt- und Regelpl ä ne
mit Angabe der Nenn- und Ist-Str ö me und mit Angabe der Sollwertbereiche von
Reglern und F ü hlern sowie mit s ä mtlichen einregulierten Ist-Werten.
10.3.
Sp ä testens drei Wochen vor Abnahme ist der Bauleitung ein Satz Revisions-
zeichnungen als Vorabzug vorzulegen.
10.4.
Die endg ü ltigen Revisionszeichnungen sind sp ä testens am Tag der Schlu ß abnahme 3-fach, farbig angelegt, in DIN-A-4-Schnellheftern bzw. -Ordnern dem Auftraggeber auszuh ä ndigen.
Zus ä tzlich sind die Pl ä ne 3-fach auf Datentr ä ger in den folgenden Formaten abzugeben:
* DWG (Autocad)
* PDF (Adobe Reader)
* Schriftkopf wird dem AN vom AG zur Verf ü gung gestellt.
* Layeraufbau gem äß Vorgaben AG
Verteilerpl ä ne sind zus ä tzlich im Format Eplan P8 gem äß TEDE 4408 abzugeben.
Der Auftraggeber beh ä lt sich vor, bis zur Ü bergabe der vollst ä ndigen, m ä ngelfreien Revisionsunterlagen einen angemessenen Betrag von der Schlu ß rechnung
einzubehalten.
10.5.
Der Umfang der Revisionsunterlagen ist in den LV-Positionen festgelegt.
11. - Bedienungs- und Wartungsanweisungen
11.1.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind drei Wochen vor der Abnahme dem Bauherrn als Vorabzug vorzulegen.
11.2.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen m ü ssen beinhalten:
* Inhaltsverzeichnis
mit Angabe aller Ger ä tehersteller und Kundendienste, Auslieferungslager f ü r
Ersatzteile sowie Hinweise auf beh ö rdliche Ü berwachungspflichten.
* Anlagenbeschreibung
mit Angabe der wichtigsten Installationsdaten, aller Spezialmerkmale,
Sicherheitseinrichtungen, Betriebswerte und Betriebsunterbrechungen, Neben-
ger ä te und Funktionsbeschreibung.
* Beschreibung der Schalt- und Regelanlage einschl. der Schalt- und Regelpl ä ne,
Anzeige, Steuer- und Regelger ä te. Die Bezeichnungen der Ger ä te m ü ssen mit
den Angaben des Schaltschrankes identisch sein. Die Montageorte aller Schalt-
und Regelger ä te au ß erhalb des Schaltschrankes m ü ssen eindeutig beschrieben
sein.
* Wartungsanweisungen
mit Fehlersuchtabellen, Erl ä uterungen von St ö rmeldungen, Wartungsumfang mit
Angabe der Wartungszeitr ä ume, Bet ä tigung der Bedienungsorgane, Gebrauch
von Spezialwerkzeugen sowie Angaben ü ber Schmier- und Dichtungssysteme,
Eigenschaften f ü r Ö le und sonstige Betriebsmittel.
11.3.
Bedienungs- und Wartungsanweisungen von Unterlieferanten sowie Pr ü fzeugnisse von Einbauteilen und genehmigungspflichtigen Anlagenteilen sind entsprechend oft zu vervielf ä ltigen und den anderen Unterlagen beizuf ü gen.
11.4.
Die endg ü ltigen Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind bei der Schlu ß abnahme in 3-facher Ausfertigung sauber in Schnellhefter oder Aktenordner sortiert, zu liefern.
11.5.
Ersatzteillisten sind bei der Schlu ß abnahme in 3-facher Ausfertigung vorzulegen.
12. - Abnahme
12.1.
Die fertiggestellten Leistungen bed ü rfen in jedem Fall einer f ö rmlichen Abnahme, auch wenn vorher oder im Laufe der Bauzeit Teile der Gesamtleistungen in Benutzung genommen worden sind. Die Abnahme ist in einer von den Vertragspartnern durch Unterschrift anzuerkennenden Abnahmeverhandlung niederzulegen.
12.2. - Antrag
Der Auftragnehmer hat die Beendigung der Gesamtleistung und - soweit erforderlich - die Fertigstellung von Teilen der Gesamtleistung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und die Abnahme oder Teilabnahme zu beantragen. Der Auftraggeber bestimmt hierauf im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer den Termin der Abnahme. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen wesentlicher M ä ngel, so hat der Auftragnehmer nach Beseitigung dieser M ä ngel die Abnahme erneut zu beantragen.
12.3. - Personelle Teilnahme
Der Auftragnehmer oder ein von ihm Bevollm ä chtigter ist verpflichtet, an jeder Abnahme teilzunehmen und die hierf ü r erforderlichen Hilfskr ä fte und Ger ä te zur Verf ü gung zu stellen. Kann die Abnahme nicht stattfinden, weil der Auftragnehmer die vorstehenden Verpflichtungen nicht einh ä lt, steht dem Auftraggeber frei, die Abnahme allein durchzuf ü hren und die dazu ben ö tigten Hilfskr ä fte und Ger ä te auf Kosten des Auftragnehmers zu stellen.
12.4. - Teilabnahmen
F ü r Leistungen und Arbeiten, die durch den weiteren Baufortschritt oder andere Umst ä nde einer sp ä teren Pr ü fung und Feststellung entzogen werden, sind Teilabnahmen durchzuf ü hren. Die Rechtsfolge der Abnahme tritt hierf ü r jedoch nicht ein.
12.5 - Schlu ß abnahme
Die endg ü ltige Abnahme (Schlu ß abnahme) erfolgt in jedem Fall erst nach vollst ä ndiger und ordnungsgem äß er Erf ü llung aller aus dem Auftrag herr ü hrenden Leistungen. Ü ber diese Schlu ß abnahme wird eine Abnahmebescheinigung auf Vordruck ausgestellt, die vom Auftragnehmer anzuerkennen ist. Die ü ber die gesamte Bauzeit andauernde Instandhaltungs-
verpflichtung f ü r die geleisteten Arbeiten erlischt erst nach Ausfertigung dieser Schlu ß abnahmebescheinigung. Unterliegen Leistungen einer beh ö rdlichen Abnahme, so erfolgt die Schlu ß abnahme der Bauleitung grunds ä tzlich erst nach der beh ö rdlichen Abnahme.
12.6. - Nachabnahmen
Sollten Nachabnahmen erforderlich sein, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstehenden Kosten von der Schlu ß rechnung abgezogen.
13. - Schlu ß rechnung
Die Schlu ß rechnung ist in 1-facher Ausfertigung, einschl. der notwendigen Rechnungsunterlagen, z. B. Aufma ß, Mengenberechnung, Abrechnungsskizzen etc.) einzureichen.
14. - Gew ä hrleistung
14.1.
Die Gew ä hrleistungsfrist beginnt nach Fertigstellung des Projektes mit der m ä ngelfreien Schlu ß abnahme der gesamten vertraglichen Leistung. Teilabnahmen haben keine Auswirkung auf die Gew ä hrleistungsfrist.
14.2.
Nur auf besondere Vereinbarung kann f ü r einzelne Leistungen, die in wesentlichem Zeitabstand vor der Schlu ß abnahme auf Verlangen der Bauleitung in Betrieb genommen worden sind, vor Beginn der Gew ä hrleistungsfrist auf den Tag der Teilabnahme oder Inbetriebnahme festgelegt werden.
14.3.
Soweit keine anderslautenden Vertragsvereinbarungen vorliegen, gilt die Gew ä hrleistungszeit entsprechend VOB, jedoch 5 Jahre, als vereinbart.
14.4.
Innerhalb der Gew ä hrleistungszeit ist der Auftragnehmer auch dann zur Gew ä hrleistung verpflichtet, wenn bei der Abnahme erkennbare M ä ngel nicht ger ü gt worden sind. M ä ngel, die nach der Abnahme auftreten, gelten im Zweifel als Folge vertragswidriger Leistung.
15. - Bauwesenversicherung
F ü r das Bauvorhaben wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Zum Kreis der Mitversicherten geh ö ren alle mit der Bauausf ü hrung befa ß ten Personen und Unternehmen. Der AN wird an den Beitr ä gen zur Bauwesenversicherung mit einer Kostenumlage von 0,5 % der gepr ü ften Nettoschlussrechnungssumme (ohne MWSt.) beteiligt.
Der AN hat Bauwesensch ä den unverz ü glich nach deren Entdeckung zu melden.
Der AN hat das Schadensbild nach M ö glichkeit durch Lichtbildaufnahmen festzuhalten. Er darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer nur ver ä ndern, soweit Sicherheitsgr ü nde die Eingriffe erfordern und soweit die Eingriffe den Schaden mindern oder diese f ü r die Aufrecht- erhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind.
Der AN hat dem AG und dem Versicherer jede Nachpr ü fung ü ber die Ursache, ü ber den Verlauf und die H ö he des Schadens zu gestatten sowie die erforder- lichen Ausk ü nfte zu erteilen. Der AN hat ohne besondere Aufforderung seiner Kostenaufstellung bei einer durch ihn vorgenommenen Schadensbeseitigung ordnungsgem äß pr ü ff ä hige Belege beizuf ü gen.
16. - Baunebenkosten
16.1.
Baustrom, Bauwasser, etc. werden vom Bauherrn ohne eine Umlage an den Auftragnehmer zur Verf ü gung gestellt.
17. - Sicherheitsleistung
17.1
Als Sicherheit f ü r die Vertragserf ü llung hat der Auftragnehmer eine B ü rgschaft in H ö he von 10 % der Auftragssumme zu stellen. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschlu ß (Zugang des Auftragsschreibens), so ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
17.2
Als Sicherheit f ü r die Gew ä hrleistung wird ein Betrag von der Abrechnungssumme einbehalten. Die H ö he des Betrages wird in einem Vergabegespr ä ch vor der Auftragsvergabe vereinbart. Der Auftragnehmer kann statt dessen eine unbefristete Gew ä hrleistungsb ü rgschaft stellen.
18. - Vertragsstrafe
18.1.
Der Auftragnehmer hat bei Ü berschreitung der Ausf ü hrungsfrist bzw. bei Ü berschreitung von Einzelfristen eine Vertragsstafe zu zahlen. Die H ö he der Vertragsstrafe wird in einem Vergabegespr ä ch vor der Auftragsvergabe
vereinbart.
19. - Anerkennung
19.1
Durch seine Unterschrift best ä tigt der Anbieter, dass er alle Angebotsunterlagen erhalten und ausreichend eingesehen hat, und dass die gestellten Bedingungen nichts enthalten, was zweideutig oder nicht verst ä ndlich erscheint, bzw. derartige Stellen von der Bauleitung hinreichend erkl ä rt worden sind.
19.2.
Er erkl ä rt ferner hiermit ausdr ü cklich, dass die Kosten aller vorstehenden Nebenleistungen in seinem abgegebenen Angebot enthalten sind und dass er mit allen vorstehenden Bedingungen des Auftraggebers einverstanden ist.
den
Der Bieter:
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
Allgemeine Vorbemerkungen
für die Gewerke der Technischen Gebäudeausrüstung
Technische Vorbemerkungen
Für die gesamte Elektro-Installation Technische Vorbemerkungen
F ü r die gesamte Elektro-Installation gilt die VOB DIN 18382 und 18384 in der jeweils aktuellen Fassung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die gesamte Elektroinstallation ist so auszuf ü hren, wie sie in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses festgelegt ist. Insbesondere sind bei der Ausf ü hrung der Arbeiten die DIN-Vorschriften, die Unfallverh ü tungsvorschriften, die Vorschriften der Telekom sowie die gesetzlichen und ministeriellen Bestimmungen f ü r den Bau und Betrieb von Elektroanlagen zu beachten.
Der Aufbau und die Ausf ü hrung der Installationsanlage hat unter strenger Beachtung der VDE-Vorschriften (insbesondere DIN VDE 0100, Teil 710), der VdS-Richtlinien und VdS-Vorschriften zu erfolgen. Erforderliche Schutzma ß nahmen gegen zu hohe Ber ü hrungsspannung sind grunds ä tzlich zur Anwendung zu bringen. Alle der Ber ü hrungsgefahr ausgesetzten Teile der Anlage sind betriebssicher und VDE-m äß ig zu sch ü tzen. Es darf nur Erdungsmaterial mit Querschnitten verwendet werden, die den gr öß ten auftretenden Kurzschlu ß str ö men gen ü gen. Die Hauptverteilung und alle Unterverteilungen sind durch einen gekennzeichneten Leiter zu erden, desgleichen sind s ä mtliche Elektroger ä te, Motore, Lampen, Steckdosen Schaltapparate etc. mit besonderem farbigen Schutzleiter gleichen Querschnittes in die Schutzma ß nahme einzubeziehen. Eine Verbindung zwischen Null- und Schutzleiterschiene ist nur in den Hauptverteilungen herzustellen.
Eine handwerklich einwandfreie Arbeit wird vorausgesetzt. N ä here Einzelheiten wie Anbringen der Verteilertafeln, Steckdosen, Schalter etc. sind, falls aus den Planzeichnungen nicht ersichtlich, vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung festzulegen. Die Absicherung der Stromkreise erfolgt gem äß Leistungsverzeichnis und Plan, entsprechend VDE 0100. Die Stromkreise sind entsprechend der tats ä chlichen Belastung gleichm äß ig auf allen Phasen zu verteilen.
S ä mtliche Leitungen sind so wie in den einzelnen Positionen der Ausschreibung angegeben, zu installieren. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, da ß s ä mtliche anfallenden Stemmarbeiten und Durchbruchsarbeiten in den Einheitspreisen enthalten sein m ü ssen und nicht besonders verg ü tet werden.
Die Leitungsf ü hrung ist grunds ä tzlich in waagerechter oder senkrechter Anordnung zu planen und auszuf ü hren, und unter Ber ü cksichtigung aller Umst ä nde sind die f ü r den Bauherrn wirtschaftlichsten Leitungswege zu w ä hlen. Werden Leitungen ohne zwingende Gr ü nde auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrl ä ngen beim Aufma ß nicht ber ü cksichtigt. Sind Leitungen aus baulichen Gr ü nden auf Umwegen zu verlegen, so sind die Leitungswege mit der Bauleitung abzusprechen.
Die Montageh ö he der Schalter betr ä gt 1,05 m. Die der Steckdosen 0,30 m, die der Wandleuchtenausl ä sse 1,95 m, die der Herdanschlu ß -
dosen 0,30 m, die der Arbeitssteckdosen (K ü che etc.) 1,10 m ü ber dem
fertigen Fu ß boden, vorausgesetzt, da ß im Leistungsverzeichnis oder in
den Pl ä nen nichts anderes bestimmt ist. Die Ausla ß h ö he der Wand-
leuchten K ü che soll 1,50 m betragen.
F ü r alle Schalter sind ger ä uscharme Fl ä chenschalter, Steckdosen in Fl ä chenprogramm zu verwenden. Falls mehrere Schalter oder Steckdosen neben- oder untereinander angeordnet sind, m ü ssen Kombinationen montiert werden, was ggf. mit einzukalkulieren ist. S ä mtliche Steckdosen sind bei u. P.-Installation mit Schraubbefestigung zu liefern. Nur mit Krallen befestigte Steckdosen werden nicht abgenommen. U. P.- Abzweigdosen sind mit Isolierstoffdeckel vorzusehen und m ü ssen ordnungsgem äß mit der fertig geputzten Wand b ü ndig gesetzt werden. F ü r alle Steckdosen, soweit es sich nicht um Endausl ä sse handelt, sind Schalterklemmdosen, bei Hohlw ä nden Hohlwandklemmdosen mit Zugentlastung zu verwenden. In R ä umen mit Wandfliesen wie B ä der, K ü chen, Na ß r ä umen etc., m ü ssen die Schalterdosen auf Kreuzfuge gesetzt werden. Bei Sichtmauerwerk ist darauf zu achten, da ß die Schalterdosen auf Steinmitte zu setzen sind.
Als Feuchtraumleitung ist die Type NYM zu liefern und zu verlegen. Die zur Feuchtraum-Installation geh ö renden Schalter und Steckdosen sind in rechteckiger Ausf ü hrung und diese,wie auch die Abzweigdosen, in hellgrau zu liefern. Alle nicht eingeputzten Rohre und Leitungen sind ordnungsgem äß zu befestigen.
Die unter "m" angegebenen Leitungsl ä ngen unterliegen dem gemeinsamen Aufma ß. Im ü brigen gelten die in den allgemeinen Vorbemerkungen bzw. zus ä tzlichen Vergabebedingungen enthaltenen Vereinbarungen. Die Einheitspreise schlie ß en die Lieferung der erforderlichen Abzweigdosen, Befestigungs-, Klemm- und Isoliermaterialien, sowie das Anbringen von Deckenhaken und Leuchtenklemmen, auf Installationsseite mit Steckklemmen-Anschlu ß f ü r eindr ä htige Leiter, auf Leuchtenseite mit K ä figzugfederanschlu ß f ü r ein-, mehr- und feindr ä htige Leiter, ein. Die Beschaffung der Materialien mu ß unter Ber ü cksichtigung der baulichen Erfordernissen rechtzeitig erfolgen. Alle Massen, insbesondere die L ä ngen der Zu- und Steigeleitungen sind vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Bestellung am Bau zu pr ü fen und evtl. Berichtigungen zu ber ü cksichtigen. Verschnittl ä ngen sind einzukalkulieren und werden nicht besonders verg ü tet.
Bei der Preisstellung f ü r die Verteilertafeln sowie f ü r alle zu liefernden Apparate ist besonders darauf zu achten, da ß nur erstklassige Erzeugnisse bew ä hrter Herstellerfirmen anerkannt werden. Alle zur Verwendung kommenden Elektromaterialien und -ger ä te m ü ssen den Pr ü fbestimmungen des VDE entsprechen und von bester Beschaffenheit sein. Ferner sind, ohne besondere Verg ü tung, an der Innenseite der Unterverteilungsschr ä nke und in Sonderheit an bzw. neben der Hauptverteilung, au ß er der Beschriftung und Bezeichnungsschilder, mit durchsichtiger Folie ü berzogene Schaltschemen mit Stromkreisbezeichnungen unverlierbar anzubringen.
Im Hinblick auf eine ordnungsgem äß e Abwicklung der Installationsarbeiten und zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Leitungsverlegung ist vor Beginn der Arbeiten eine Besprechung zwischen allen am Bau beteiligten Installationsfirmen durchzuf ü hren. Der Auftragnehmer hat sich insbesondere ü ber die Leitungsf ü hrung und Strangordnung der Klima-, Heizungs- und Sanit ä ranlagen zu unterrichten.
entf ä llt
Alle Leuchten m ü ssen das VDE-Zeichen tragen.
F ü r das Bauobjekt d ü rfen nur einheitliche Materialien, Sch ü tze, Relais, Leitungsschutzschalter etc., d. h. gleichen Fabrikats, Farbe etc. verwendet werden.
Alle erforderlichen Kleinteile wie Abzweigdosen, isolierte Einzelklemmen, Deckenhaken, L ü sterklemmen, Klein- und Befestigungsmaterial m ü ssen in die Einheitspreise einkalkuliert werden.
Die Anlage ist so zu installieren, da ß ein enheitliches Drehfeld (Rechtsdrehfeld) f ü r die Gesamtanlage vorhanden ist, und die Belastung gleichm äß ig auf allen 3 Phasen verteilt ist.
Das Schleifen an Steckdosen und Lampen ohne Klemmschalterdosen wird nicht gestattet.
S ä mtliche Leerrohre m ü ssen so befestigt sein, da ß ein Verschieben bzw. Verrutschen der Dosen nicht m ö glich ist. Das Einsetzen der Dosen, Rohren und Armaturen im Sichtmauerwerk oder Sichtbeton ist in Koordination mit der ö rtlichen Baufirma vorzunehmen. Folgekosten durch unsachgem äß e Montage von Dosen bzw. Leerrohren in Sichtmauerwerk oder Sichtbeton gehen zu Lasten des Bieters.
Falls nicht besonders ausgeschrieben, sollen keine Abzweigdosen verwendet werden. Es sollen grunds ä tzlich Klemmschalterdosen eingebaut werden. Die Verrohrung ist w ä hrend der Einschalungsarbeiten vorzunehmen. Die Rohre m ü ssen in die Schalung, bzw. in die Eisenarmierung vor dem Betonieren eingebracht werden. Evtl. Bohren durch die Schalungsbretter bzw. Betonplatte ist nach Montage der Rohre bzw. Dosen so abzudichten, da ß ein Ausflie ß en der Betons verhindert wird. In den R ä umen, die nach der Betonierung geputzt werden, m ü ssen in der Verschalung Bohrungen bzw. Aussparungen f ü r die Ger ä tedosen hergestellt werden .Die verz ö gerte Montage bei Sichtmauerwerk ist mit einzukalkulieren und ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Evtl. erforderliche Wand- und Deckendurchbr ü che bis zu einer Gr öß enordnung von 5 x 5 cm sind vom Ersteller der Elektroanlage nach R ü cksprache mit der ö rtlichen Bauleitung ohne besondere Verg ü tung zu erstellen.
Ü ber die Pr ü fung der Anlage vor Inbetriebnahme mu ß der Auftragnehmer schriftliche bzw. zeichnerische Unterlagen in 3-facher Ausfertigung erstellen und ü bergeben. Diese m ü ssen enthalten:
Bericht ü ber das Ergebnis der Pr ü fung mit vollst ä ndigen Me ß protokollen in Ordnern, sowie die Revisionspl ä ne Betriebs- und Bedienungs- anweisung in 3-facher Ausf ü hrung und als CAD- (DWG) und PDF-Dateien auf Datentr ä ger.
Die Abnahme der Anlage ist beim Auftraggeber schriftlich zu beantragen. Nach erfolgter Abnahme ist ein entsprechendes Abnahmeprotokoll anzufertigen. Falls durch Verschulden des Auftragnehmers mehrere Abnahmen erforderlich sind, werden die Kosten dem Auftragnehmer von der Schlu ß rechnung abgezogen.
Der Auftragnehmer mu ß nachweisen, da ß er ä hnliche Anlagen in Art und Gr öß e ausgef ü hrt hat und geeignetes Fachpersonal besch ä ftigt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, f ü r die Zeitdauer der Elektroinstallationsarbeiten einen zust ä ndigen Fachbauleiter zu benennen, der nur mit Genehmigung der Bauleitung abgel ö st werden darf.
Der Unternehmer verpflichtet sich, nur erfahrene Starkstrom- und Fernmeldemonteure einzusetzen. Au ß erdem mu ß st ä ndig ein erfahrener, Starkstrom- und Fernmeldemonteur oder -meister w ä hrend der Arbeitszeit auf der Baustelle sein.
Wenn f ü r die Arbeiten Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, ist darauf zu achten, dass w ä hrend der Arbeiten mindestens ein Mitarbeiter des Auftragnehmers als Ansprechpartner vor Ort sein muss. Maximal 50% der Leistungen d ü rfen durch Nachunternehmer ausgef ü hrt werden.
Der Auftraggeber kann eine amtliche Ü berpr ü fung der Anlage durch Sachverst ä ndige verlangen, und zwar zu Lasten des Unternehmers, wenn irgendwelche Zweifel an der Ausf ü hrung und der Funktionsf ä higkeit der Anlage auftreten. Sollten die Zweifel sich als unbegr ü ndet herausstellen, so erfolgt die Freistellung der Kostenlast.
Nach Fertigstellung der Anlagen, jedoch vor Nutzung der R ä ume, hat der Unternehmer den Nutzer ohne Aufforderung in die Anlage einzuweisen, evtl. schriftliche Bedienungsanleitungen zu erstellen. Diese Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Dem Nutzer ist nach Fertigstellung der Anlage durch den Auftragnehmer eine Checkliste zu ü berreichen, aus der zu ersehen ist, welche Anlagen und in welchem Zeitraum eine Wartung notwendig ist. Diese Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Sch ä den aus unsachgem äß er Einweisung bzw. durch Fehler der Checkliste gehen w ä hrend der Garantiezeit zu Lasten des Unternehmers.
Schutz der ausgef ü hrten Leistungen und der f ü r die Ausf ü hrung ü bergebenen Gegenst ä nde ist bis zur Ü bergabe an den Nutznie ß er Risiko des Auftragnehmers.
Technische Vorbemerkungen
Für die gesamte Elektro-Installation
Baubeschreibung Umbau Verwaltung UG - Krombacher Brauerei Baubeschreibung Umbau Verwaltung UG - Krombacher Brauerei
Die gesamten Installationsarbeiten sind lt. Installationspl ä nen, der Baubeschreibung und des nachstehenden Leistungsverzeichnisses auszuf ü hren.
Die Krombacher Brauerei B. Schadeberg GmbH & Co. KG beabsichtigt das Untergeschoss der Verwaltung umzubauen bzw. zu erneuern.
Das st ö rungsfreie Arbeiten in den anderen Geschossen des Verwaltungs-
geb ä udes mu ß w ä hrend der Bauzeit gew ä hrleistet sein.
Die beauftragten Firmen sind angewiesen, Arbeitstechniken zu w ä hlen, die L ä rm- und Schmutzentwicklung auf ein Minimum reduzieren. Die Bauleitung wird darauf achten, dass diese Vorgaben strickt eingehalten werden.
Elektroinstallation:
F ü r die geplante Elektroinstallation sind die DIN-Vorschriften, die Unfallverh ü tungsvorschriften sowie die gesetzlichen und ministeriellen Bestimmungen f ü r den Bau und Betrieb von Elektroanlagen zugrunde zu legen. Insbesondere sind die Normen DIN/VDE 0100 zu ber ü cksichtigen.
F ü r die Erstellung von elektrischen Leitungsanlagen in allgemein zug ä ng-
lichen Fluren von Geb ä uden sowie von notwendigen Sicherheitseinrich-
tungen m ü ssen die Muster-Richtlinien ü ber brandschutztechnische An-
forderungen an Leitungsanlagen (MLAR) in der z. Zt. g ü ltigen Fassung beachtet werden.
Des weiteren sind die "Richtlinien f ü r den Aufbau von Elektroanlagen der Krombacher Brauerei" (Dok.-Nr. TEE 4400) zu beachten. Diese sind der vorliegenden Ausschreibung zugrunde gelegt und als PDF-Datei beigef ü gt.
F ü r die Verlegung der Kabel und Leitungen sollen weitestgehend die vorhandenen Kabelrinnen verwendet werden.
F ü r Kabelstrecken, wo keine vorhandenen Trassen zur Verf ü gung stehen, ist eine Verkabelung in neu errichteten Kabelrinnen oder Trassen mit Kabelsammelhaltern vorgesehen.
Die Vorhaltung der f ü r die Leitungsverlegung und Leuchtenmontage in einer H ö he von bis zu ca. 4,0 m erforderlichen Ger ü ste sind vom Auftragnehmer vorzusehen und w ä hrend der kompletten Bauzeit vorzuhalten.
Baubeschreibung Umbau Verwaltung UG - Krombacher Brauerei
Bietererklärung Der Bieter erkl ä rt
in keinem Zusammenhang steht mit wettbewerbsbeschr ä nkenden Abreden oder Vereinbarungen ä hnlicher Art, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
da ß ihm bewu ß t ist, ungeachtet der Folgen aus etwaigem Versto ß gegen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr ä nkungen im Zusammenhang mit anstehendem Vergabeverfahren, auch bei k ü nftigen Vergaben der ausschreibenden Stelle keine Ber ü cksichtigung finden zu k ö nnen.
da ß er f ü r den Fall der Zuschlagserteilung auf das Angebot eine Vertragsstrafe in H ö he von 10% der Angebotsendsumme/ Auftragssumme zu zahlen ver- spricht, wenn die Erkl ä rung zu Ziff. 1 nicht der Wahrheit entspricht, und da ß das Recht des Auftraggebers aus dem gleichen Rechtsgrund weitergehenden Schadenersatz zu verlangen, unber ü hrt bleibt.
da ß er sich verpflichtet, die Teilnahme am Wettbewerb, Angebotspreise und Kalkulationsunterlagen vor der Angebotser ö ffnung vertraulich zu behandeln und insbesondere weder an branchengleiche Firmen, noch Fachverb ä nde oder Meldestellen weiterzugeben.
da ß er die Arbeiten
a) selbst ausf ü hren wird
b) nachstehend aufgef ü hrte Positionen
von der Fa.
als Subunternehmer ausf ü hren l äß t.
(nicht zutreffendes bitte streichen)
da ß er die Ausschreibungsunterlagen auf Vollst ä ndigkeit gepr ü ft hat. Insbesondere, da ß eine l ü ckenlose Nummerierung der Seiten vorhanden ist, da ß die Ausschreibung unmi ß verst ä ndlich alle Leistungen erl ä utert.
da ß er sich von den Planunterlagen ein genaues Bild des Leistungsumfanges gemacht hat, oder, falls m ö glich, die Baustelle besichtigt hat. Dies trifft insbesondere bei Anbindungen an bestehende Geb ä ude oder Umbauten zu.
da ß er alle Erl ä uterungen zu evtl. Unklarheiten in dem Ausschreibungstext vom Aufsteller der Ausschreibung erhalten hat, und eine ausreichende Kl ä rung herbeigef ü hrt wurde.
da ß er Bauvorhaben gleichen Umfanges in den letzten bei den Jahren zur Zu- friedenheit der Bauherren und der Bauleitung ausgef ü hrt hat. Referenzliste mit Angabe des Bauherrn, Architekten, Fachplaners etc. und Herstellungskosten sind beizuf ü gen.
Aufgestellt:
Sachbearbeiter:
Telefonnummer:
Zust ä ndig im Auftragsfall:
Fachbauleiter :
Telefonnummer :
, den
Der Bieter:
(Stempel und rechtsg ü ltige Unterschrift)
Bietererklärung
01 ELEKTROINSTALLATION UG
01
ELEKTROINSTALLATION UG
01.01 VERTEILUNGEN
01.01
VERTEILUNGEN
01.02 KABEL UND LEITUNGEN
01.02
KABEL UND LEITUNGEN
01.03 VERKABELUNG SCHWACHSTROMANLAGEN
01.03
VERKABELUNG SCHWACHSTROMANLAGEN
01.04 EDV_VERKABELUNG
01.04
EDV_VERKABELUNG
01.05 ANSCHLUSSARBEITEN
01.05
ANSCHLUSSARBEITEN
01.06 INSTALLATIONSGERÄTE
01.06
INSTALLATIONSGERÄTE
01.07 POTENTIALAUSGLEICH
01.07
POTENTIALAUSGLEICH
01.08 VERLEGESYSTEME
01.08
VERLEGESYSTEME
01.09 BRÜSTUNGSKANAL
01.09
BRÜSTUNGSKANAL
01.10 GERÄTEDOSEN / BODENTANKS
01.10
GERÄTEDOSEN / BODENTANKS
01.11 INSTALLATIONSSÄULEN
01.11
INSTALLATIONSSÄULEN
01.12 STEMM- UND FRÄSARBEITEN
01.12
STEMM- UND FRÄSARBEITEN
01.13 BAUPROVISORIEN
01.13
BAUPROVISORIEN
01.14 DEMONTAGEARBEITEN
01.14
DEMONTAGEARBEITEN
01.15 BRANDSCHOTTUNGEN
01.15
BRANDSCHOTTUNGEN
01.16 SICHERHEITSBELEUCHTUNG
01.16
SICHERHEITSBELEUCHTUNG
01.17 BELEUCHTUNGSKÖRPER
01.17
BELEUCHTUNGSKÖRPER
01.18 INSGEMEINKOSTEN
01.18
INSGEMEINKOSTEN