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L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
FÜR DIE VERGABE, AUSFÜHRUNG UND ABRECHNUNG VON
Rohbauarbeiten
BAUVORHABEN: T15 Technikzentrale (Infrastrukturzentrum)
BAUORT: Business Campus: Unterschleißheim
Emmy-Noether-Ring 18; 85716 Unterschleißheim
PLANUNG UND DV Plan GmbH
BAULEITUNG:
ABGABETERMIN: Mittwoch, 17.12.2025 - 11 Uhr
ANGEBOTSSUMME: ANBIETENDE FIRMA:
.................................
......................................................
EURO NETTO STEMPEL UND UNTERSCHRIFT
________________________________________________________________________
__________
P R Ü F V E R M E R K:
....................................................
GEPRÜFTE ANGEBOTSSUMME
Der Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung der Leistungen
liegen die Bedingungen für die Abgabe des Angebotes (Ziffer I.), die
Besonderen Vertragsbedingungen (Ziffer II.) und die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen (Ziffer III.) zugrunde.
I. ANGEBOTSBEDINGUNGEN
A. ANGEBOT
1. Die Erstellung des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (im
Folgenden kurz "AG") kostenfrei.
2. Sollten den Ausschreibungsunterlagen einzelne Unterlagen oder Blätter
nicht beigegeben sein, auf die
im Text der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen wird, hat der Biete
diese Unterlagen vor
Abgabe des Angebotes bei der ausschreibenden Stelle anzufordern.
Sind die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichni
unvollständig, unklar,
widersprüchlich oder unrichtig, so hat der Bieter vor Abgabe des
Angebotes den AG hierauf hinzuweisen,
zumindest jedoch bei Abgabe des Angebotes in einem Begleitschreiben
niederzulegen.
3. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Alle
angegebenen Preise sind mit Tinte,
Tintenstift oder Schreibmaschine in Zahlen einzusetzen.
Verwendet der Bieter zur Abgabe des Angebotes EDV-Ausdrucke, so sind im
Original-LV deutlich
erkennbar die geforderten Angaben wie z. B. Fabrikate usw. einzutragen.
Die Ausführung erfolgt
ausschließlich gemäß Originaltext des Leistungsverzeichnisses.
Die Preisangaben in den Positionen haben ohne Mehrwertsteuer zu
erfolgen, diese ist am Schluss der
jeweiligen Zusammenstellung gesondert aufzuführen.
4. Abänderungsvorschläge, die eine technische Verbesserung, eine
wirtschaftlichere Ausführung oder eine
Beschleunigung der angebotenen Leistungen mit sich bringen, können in
einem Begleitschreiben, falls
erforderlich unter Beifügung von Zeichnungen und Mustern, angeführt
werden. Sie werden jedoch nur
Vertragsinhalt, wenn dies bei der Beauftragung ausdrücklich vereinbart
wird.
Streichungen oder Zusätze der Ausschreibung sind unzulässig und können
zum Ausschluss führen.
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Vorbemerkungen der DV Plan gem
Ausschreibung als
vertragsgegenständlich, außer Änderungen oder Ergänzungen sind im
Bauvergabeprotokoll explizit
aufgeführt. AGB`s des Bieters haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch fü
Nachträge.
5. Der Bieter hat die Pflicht das Angebot auf Vollständigkeit zu prüfen
und am Schluss des Leistungs-
verzeichnisses rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Durch die Abgabe des mit Stempel und seiner Unterschrift versehenen
Angebotes anerkennt der Bieter
gleichzeitig die Bedingungen für die Abgabe des Angebotes (Ziffer I.),
die Besonderen Vertragsbe-
dingungen (Ziffer II.) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Ziffer
III.). Der Bieter ist verpflichtet in
alle zur Ausschreibung gehörenden Unterlagen, insbesondere in alle
aufliegenden Zeichnungen Einsicht
zu nehmen und sich über die örtlichen Verhältnisse an der Baustelle
genau zu unterrichten.
6. Der Bieter hält sich an sein Angebot bis 60 Tage nach Ablauf der
Angebots-Abgabefrist gebunden.
7. Haftpflichtversicherung (Bietereintrag):
Haftpflichtversicherung ist abgeschlossen bei:
'........................................'
Versicherungsschein-Nr.: '........................................'
Personenschäden: '........................................'
Sachschäden: '........................................'
8. Berufsgenossenschaft (Bietereintrag):
Der Bieter gehört der '........................................' in
'........................................'
als Mitglied unter Nr. '........................................' an.
Jede Änderung bis zur Vertragserfüllung ist dem Auftraggeber
mitzuteilen.
9. Der AG kann vom Bieter nach Abgabe des Angebotes jederzeit die
Vorlage folgender weiteren
Bescheinigungen verlangen:
a) Des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen
die Erteilung des
Auftrages bestehen.
b) Der Berufsgenossenschaft, der Krankenkassen und sozialen
Einrichtungen, dass alle Beiträge
bezahlt sind.
c) Der Industrie- und Handelskammer über die Berechtigung für die
Beschäftigung von Auszubildenden.
d) Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle.
e) Bestätigung über die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes.
Insbesondere jedoch ist die Freistellungsbescheinigung den
Angebotsunterlagen beizufügen.
Darüber hinaus versichert der AN mit Zahlungen an das Finanzamt,
Krankenkasse und Berufsgenossenschaft nicht in Rückstand zu sein.
B. VERGABE
1. Der Auftrag kommt durch den Zuschlag (schriftliche Auftragserteilung)
zustande.
2. Losweise Vergabe:
Will der Bieter für den Fall der Vergabe mehrerer Lose/Titel dem AG
einen Nachlass anbieten, so hat er dies, sowie die Höhe des Nachlasses
im Begleitschreiben zum Angebot anzugeben. Dies wird bei der
Wertung entsprechend berücksichtigt.
3. Bieter- und Arbeitsgemeinschaften sind zur Abgabe von Angeboten
zugelassen. Sämtliche Mitglieder
solcher Gemeinschaften haben das Angebot zu unterzeichnen. Des Weiteren
haben sie ein Mitglied
der Gemeinschaft als Bevollmächtigten für Verhandlungen und der
Entgegennahme des Zuschlags zu
benennen.
Des Weiteren haben sie anzugeben, welches Mitglied im Auftragsfall die
kaufmännische und die
technische Federführung übernimmt.
II. Besondere Vertragsbedingungen
1. Beschreibung des Bauvorhabens: T15 Technikzentrale
2. Lage des Grundstücks: Business Campus München: Unterschleißheim
3. Ausführungsfristen:
Die Ausführung ist zu beginnen am: 16.02.2026
Unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages:
Ausführungsdauer: 21 Wochen
Fertigstellung: 10.07.2026
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung den Entwurf eines
Bauzeitenplanes für
die von ihm zu erbringende Leistung zu übergeben.
4. Dem Auftragnehmer werden zur Verfügung gestellt:
4.1 Lager und soziale Einrichtungen: keine
Darüber hinausgehende Lager und soziale Einrichtungen hat der
Auftragnehmer zu beschaffen
und sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern nicht in Positionen
separat beschrieben.
4.2 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes: -
4.3 Wasseranschlussmöglichkeiten: Siehe LV-Position und
Baustelleneinrichtungsplan
Lage: Durchmesser:
4.4 Stromanschlussmöglichkeiten: Siehe LV-Position und
Baustelleneinrichtungsplan
Lage: Stromart: /Spannung /Stromstärke
4.5 Sonstige Anschlüsse: Keine
5. Örtliche Bauleitung:
5.1 Die örtliche Bauleitung obliegt der DV Plan GmbH.
5.2 Anordnung Dritter dürfen nicht befolgt werden.
5.3 Der AN hat dem AG einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen, der
die deutsche Sprache spricht.
5.4 Es kommt eine mobile und webbasierte Software für Baudokumentation,
Aufgaben- und Mängel-
management zum Einsatz. Die Anwendung ist für den Auftragnehmer
verpflichtend und kostenlos.
6. Vorgesehene Bauabschnitte/Arbeitsunterbrechungen:
7. Besondere Erschwernisse:
8. Müllentsorgung:
Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen der Bauleitung nachzuweisen,
welche Vorkehrungen er für die
Beseitigung getroffen hat, insbesondere welche Abfallcontainer er selbs
vorhält oder mitbenutzen darf.
Über ein behauptetes Mitbenutzungsrecht hat der AN auf Verlangen eine
schriftliche Bestätigung des
Inhabers der Container vorzulegen.
Der AN ist verpflichtet, alle von ihm verursachten Verunreinigungen am
Ende eines jeden Arbeitstages
zu beseitigen.
Die Aufforderung zur Schutt und Abfallbeseitigung kann durch die
Bauleitung bei Fristsetzung
von 1 Tag mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Kommt der AN
dieser Verpflichtung
nicht innerhalb dieser Frist nach, so ist der AG berechtigt den Schutt,
Abfall und
Verunreinigungen auf Kosten des AN zu beseitigen.
Auf die darüber hinaus bestehende Verpflichtung gem. DIN 18299, Ziff.
4.1.12 wird hingewiesen.
9. Vertragsstrafe:
Bei verschuldeter Überschreitung des vertraglich vereinbarten
Fertigstellungstermins beträgt die
Vertragsstrafe 0,1 % der Bruttoauftragssumme für jeden überschrittenen
Werktag, höchstens jedoch
5 % der Bruttoauftragssumme.
10. Werbung:
Werden bauseits Bauschilder bzw. Firmentafeln zur Verfügung gestellt,
kann der AG vom AN eine
Beteiligung an den Kosten in Höhe des auf den AN entfallenen, nach
billigem Ermessen festzusetzenden
Kostenanteils verlangen.
Firmenschilder des AN dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung nach
deren Angaben auf dem
Grundstück angebracht werden.
11. Sicherheitskoordination:
Zur Aufrechterhaltung der Belange der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes sind vom AN
folgende Informationen vor Beginn der Arbeiten an den AG zu übergeben:
Nennung der Ersthelfer des Betriebes
Übergabe der erforderlichen Nachweise (z. B. Arbeitsverfahren und
-abläufe, Prüfzertifikate,
Lagerung und Entsorgung) und der Gefährdungsanalyse
Sofern Räume auf der Baustelle vom AN (nach ausdrücklicher Genehmigung
durch AG) verschlossen
werden müssen, übergibt der AN zur Aufrechterhaltung der permanenten
Zugänglichkeit aller Räume
der Bauleitung des AG einen Schlüssel im verschlossenen Umschlag und
erteilt hiermit dem AG die
Berechtigung, im Notfall aufzuschließen. Ansonsten wird auf Kosten des
AN aufgebrochen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der AN zur Einhaltung der
Baustellenverordnung und des Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplanes für alle Mitarbeiter.
12. Mindestlohngesetz:
Mit der Beauftragung verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber der
DV Plan GmbH ausdrücklich,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den jeweilig geltenden
gesetzlichen Mindestlohn zu
zahlen und
alle von ihm beauftragten Nachunternehmer ebenfalls zur Zahlung des
jeweiligen geltenden gesetzlichen Mindestlohnes an seine
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schriftlich zu verpflichten.
Der Auftragnehmer haftet der DV Plan GmbH für sämtliche Schäden und
sonstige Nachteile, die sich
daraus ergeben, dass durch ihn oder beauftragte Nachunternehmer
gesetzliche Vorschriften verletzt
und insbesondere gesetzliche Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten
werden.
Wird die DV Plan GmbH wegen der Verletzung von gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere gesetzlichen
Mindestlohnvorschriften, durch Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder
dessen Nachunternehmers in
Anspruch genommen, stellt der Auftragnehmer die DV Plan GmbH auf erste
Anfordern von allen
Ansprüchen und mit ihnen zusammenhängenden Kosten frei
(Freistellungsklausel). Vorstehende
Verpflichtungen gelten unabhängig davon, ob Forderungen von privater
oder öffentlicher Seite erhoben
werden.
Ergänzend erklärt der Auftragnehmer sich damit einverstanden, dass
entsprechende Forderungen von
der Schlussrechnung einbehalten werden. Darüber hinaus verpflichtet der
Auftragnehmer sich auch, auf
erste Anforderung des Auftraggebers entsprechende Nachweise zur
Einhaltung des Mindestlohngesetzes
spätestens innerhalb 3 Tagen vorzulegen.
13. Sonstiges:
Veröffentlichungen über die Bauleistungen sind nur mit vorheriger
Zustimmung des AG zulässig. Als
Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der
Bauausführung, die Bekanntgabe
von Zeichnungen, Berechnungen und sonstiger Unterlagen.
III. ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorbemerkung: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf der
Grundlage der VOB/B.
1. Vertragsbestandteile (zu § 1):
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) das Zuschlagsschreiben Auftragserteilung unter Bezugnahme auf das
Vergabe-Verhandlungsprotokoll
b) die Leistungsbeschreibung
c) die besonderen Vertragsbedingungen
d) die zusätzlichen Vertragsbedingungen
e) die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
f) die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
g) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für
ein bestimmtes Fabrikat mit dem
Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden, und fehlt die für das
Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis
genannte Fabrikat als vereinbart.
Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das
Leistungsverzeichnis vor.
2. Vergütung (zu § 2):
Der AN hat auf Verlangen des AG eine Fertigung der dem Angebot zugrunde
gelegten ausführlichen Kalkulation in verschlossenem und versiegeltem
Umschlag beim AG zu hinterlegen.
Diese wird nach Auftragsbeendigung und Abrechnung an den AN
zurückgegeben.
Bei Streitigkeiten über die Vergütung ist der AG zur Einsichtnahme in
die hinterlegte Kalkulation berechtigt. Der AN ist seinerseits
berechtigt, an der Einsichtnahme teilzunehmen.
Der AG ist zur Einsichtnahme ohne dem AN berechtigt, sofern der AN nicht
an dem vom AG binnen angemessener Frist festgelegten Einsichtnahmetermin
teilnimmt. Angemessen ist eine Frist von jedenfalls einer Woche.
Dem eingereichten Angebot sind die neuesten gültigen Löhne zugrunde
gelegt. Materialpreiserhöhungen und Lohnerhöhungen werden innerhalb der
Dauer der Festpreisbindung in keinem Fall bezahlt.
Eine Lohn- und Materialpreisklausel wird deshalb nicht besonders
vereinbart.
Nachtragsangebote:
Ist nach VOB/B § 2 Abs. 5 oder § 2 Abs. 6 eine Preisvereinbarung zu
treffen, so hat der AN sowohl eine Mehrkostenankündigung als auch sein
Nachtragsangebot vor Ausführung beim AG selbst einzureichen.
Die Anordnung von im Vertrag nicht vorgesehenen Leistungen kann nur
durch den AG und nicht durch die Bauleitung erfolgen.
Nachträge müssen gem. VOB auf Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert
werden. Soweit für eine Nachtragsposition eine vergleichbare LV-Position
vorhanden ist, kann der Auftraggeber verlangen, die Preisermittlung für
diese vergleichbare Position offen zu legen. Die Materialpreise sind
mindestens durch Kopien der Preislisten bzw. der Lieferantenrechnungen
zu belegen. Die dabei aus Kalkulationsfehlern oder Spekulationen
resultierenden Risiken trägt der Auftragnehmer, es sei denn, er benennt
und begründet bereits bei Abgabe des Hauptangebotes die Positionen, die
für Kalkulationsnachweise nicht verwendet werden dürfen
(z. B. bei vorhandenen Restbeständen oder Sonderangeboten von
Zulieferern).
Eine zusätzliche Vergütung für die Erstellung eines Nachtragsangebotes
erfolgt nicht. Die Positionierung von Nachtragsangeboten ist mit dem
Auftraggeber abzustimmen und muss sich mit den Positionsangaben im
Aufmaß decken. Entfallen durch ein Nachtragsangebot Positionen aus dem
Leistungsverzeichnis, so sind diese in jedem Nachtragsangebot mit dem
Hinweis "hierfür entfällt aus dem LV Pos..." in Abzug zu bringen.
Ist infolge geänderter oder zusätzlicher Leistungen eine Verlängerung
der Ausführungsfristen erforderlich, so hat dies der AN im
Nachtragsangebot anzugeben, ebenso welche Ausführungsfristen sich um wie
viele Arbeitstage verlängern sollen.
Für zu beauftragende Stundenlohnarbeiten haben die angebotenen
Einheitspreise für
Stundenlohnarbeiten vertragliche Gültigkeit.
Folgende Informationen müssen die Nachträge jedoch mindestens
beinhalten:
Stoff-, Lohn- (Zeitansatz und Verrechnungslohn), Geräte- und sonstige
Kosten
Listenpreis, Fracht, Verpackung, Kleinteile
Nachunternehmerleistungen
Gesamtzuschlag, bestehend aus Baustellengemeinkosten, allgemeinen
Geschäftskosten,
Wagnis und Gewinn
Übermittlung der Nachträge im GAEB-Format
3. Ausführungsunterlagen (zu § 3):
Dem AN werden Pläne digital zur Verfügung gestellt (als Datei im Format
pdf, dxf oder dwg).
Der AN hat (entsprechend dem Baufortschritt) dem AG den Zeitpunkt, zu
dem er die nach dem Vertrag vom AG zu liefernden Unterlagen benötigt,
möglichst frühzeitig anzugeben, damit die Übergabe durch den AG
rechtzeitig erfolgen kann.
Sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen wird, nimmt
der Auftragnehmer am Dokumentenaustausch über den digitalen Projektraum
teil. Der Begriff "digitaler Projektraum" bezeichnet im Rahmen dieses
Vertrags eine cloudbasierte Projektplattform (Projektkommunikations- und
Management-System, PKMS), über die sämtlichen projektrelevanten
Dokumente und Pläne ausgetauscht und verwaltet werden.
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein internetfähiger PC mit
geeigneter Softwareausstattung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die
technischen Voraussetzungen für die Nutzung des digitalen Projektraums
eigenverantwortlich zu schaffen.
Der Austausch der Dokumente erfolgt in den Formaten *.dwg und *.pdf.
Mit Vertragsabschluss erhält der Auftragnehmer einen Benutzernamen sowie
Zugangsdaten zum Projektraum. Auf Wunsch wird durch den Auftraggeber
eine gesonderte Einweisung angeboten. Eine Bedienungsanleitung ist
innerhalb der Anwendung hinterlegt. Die projektbezogene E-Mail-Adresse
des Kommunikationssystems ist im Auftragsfall vom Auftragnehmer
abzufragen und wird Bestandteil des Vertrags.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach
Auftragserteilung eine gültige E-Mail-Adresse für den Empfang von
Systemnachrichten mitzuteilen. Änderungen dieser Adresse sind
unverzüglich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat den E-Mail-Eingang
regelmäßig, mindestens alle zwei Kalendertage, zu prüfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Versand der Dokumente automatisiert
über den Mailserver des digitalen Projektraums erfolgt. Antwortmails
(z.?B. Abwesenheitsnotizen) können von diesem System nicht empfangen
werden.
Auf Veranlassung des Versenders erhält der Empfänger vorab eine
Versandbenachrichtigung. Die betreffenden Dokumente stehen anschließend
im Projektraum zum Abruf bereit. Sie gelten am nächsten Werktag nach
Einstellung in den Projektraum als zugegangen.
Im Rahmen der Nutzung des digitalen Kommunikationssystems besteht für
den Auftragnehmer sowohl eine Holschuld (Abruf der Dokumente) als auch
eine Bringschuld (Bereitstellung eigener Dokumente). Sofern der
Versender eine Empfangsbestätigung anfordert, sind beide
Vertragsparteien verpflichtet, diese unverzüglich abzugeben.
Die Kosten für die Nutzung des digitalen Projektraums trägt der
Auftraggeber.
4. Ausführung (zu § 4):
Hinsichtlich der Einmessung gilt grundsätzlich § 3 Abs. 2 VOB/B. Sollten
darüber hinausgehende Vermessungsarbeiten erforderlich werden, sind
diese eine Sache des AN. Im Übrigen sind alle Maße am Bau vom AN
entsprechend zu überprüfen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass weder er noch seine
Nachunternehmer Arbeitskräfte auf der Baustelle beschäftigen, die nicht
die erforderlichen Arbeitserlaubnisse besitzen. Der AG ist berechtigt,
entsprechende Nachweise jederzeit zur Einsicht zu nehmen. Der AN hat
alle Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Die Vorschriften zum
Schutz der am Bau beschäftigten Personen sind von AN zu erfüllen. Der AN
hat eine Person für die verantwortliche Bauleitung im Sinne des Gesetzes
zu benennen.
Benutzt er Gerüste anderer Unternehmer, so erfolgt dies auf seine Gefahr
und Verantwortung, insbesondere dass die Gerüste den UVV entsprechen.
Die durch Gesetz und Verordnung bestimmten Plakate, Bau- und
Verbotstafeln, sowie Absperrungen sind an der Baustelle anzubringen,
ebenso ggf. notwendige Genehmigungen (Nachtarbeit, Sonntagsarbeit) sind
durch den AN zu beschaffen.
Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten davon zu überzeugen, dass die
Bedingungen für seine Arbeiten einwandfrei sind. Etwaige Beanstandungen
sind umgehend der Bauleitung
mitzuteilen.
Der AN ist verpflichtet, Tagesberichte zu führen und der Bauleitung
arbeitstäglich Kopien zuzuleiten. Die Tagesberichte müssen mindestens
Angaben über Wetter, Temperaturen, die Anzahl der anwesenden
Arbeitskräfte des AN und eine stichwortartige Beschreibung der
ausgeführten Leistungen nebst Benennung des Arbeitsortes nach Bauteilen
und Stockwerken enthalten.
Lieferung von Stoffen durch den AG:
Werden vom AG Materialien oder Teile bauseits geliefert, so sind sie
beim Wareneingang vom AN zu prüfen (Wareneingangsprüfung) und die
Lieferscheine innerhalb eines Tages an den AG weiterzuleiten.
Außerdem ist die Ware vom AN bis zur Abnahme vor Beschädigung und
Diebstahl zu schützen und nach dem Grundsatz sparsamer
Wirtschaftsführung zu verwenden; ihr Verbrauch ist dem AG nachzuweisen.
Die Materialien und Teile sind vom AN vor Winterschäden und Grundwasser
zu schützen und Schnee und Eis ist zu beseitigen.
Fordert der AG das Verpackungsmaterial für von ihm gelieferte
Materialien und Teile zurück, so ist dieses ebenfalls schonend zu
behandeln und unverzüglich zurückzugeben.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über Leitungen aller Sparten
(insbesondere unterirdische) bei den dafür zuständigen Stellen und
Behörden über deren Lage und Verlauf zu informieren. Kommt der AN dieser
Verpflichtung nicht nach und entsteht deshalb ein Schaden, haftet er dem
AG für den ihm daraus entstandenen Schaden.
5. Ausführungsfristen (zu § 5):
Beginn und Fertigstellung sind in den Besonderen Vertragsbedingungen
festgelegt.
6. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (zu § 6):
Unterbrechungen, die nicht auf eine Behinderung gem. § 6 Abs. 1
zurückzuführen sind, dürfen nur im Einvernehmen mit der Bauleitung
erfolgen.
7. Verteilung der Gefahr (zu § 7):
Ohne zusätzliche Bedingungen.
8. Kündigung durch den AG (zu § 8):
Ohne zusätzliche Bedingungen.
9. Kündigung durch den AN (zu § 9):
Ohne zusätzliche Bedingungen.
10. Haftung der Vertragsparteien (zu § 10):
Ohne zusätzliche Bedingungen.
11. Vertragsstrafe (zu § 11):
Siehe Punkt 10 der besonderen Vertragsbedingungen.
12. Abnahme (zu § 12):
Es findet eine förmliche Abnahme statt (§ 12 Abs. 4 Nr. 1). Der AN ist
auf Verlangen des AG
verpflichtet, die Güte der erbrachten Bauleistungen, sowie der
verwendeten Materialien,
Anlagen u. ä. durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Produktdatenblätter der
eingesetzten
Materialien sind dem AG für die Dokumentation (Hausakte) spätestens zu
diesem Zeitpunkt
auszuhändigen.
13. Mängelansprüche (zu § 13):
Ohne zusätzliche Bedingungen.
14. Abrechnung (zu § 14):
Rechnungsanschrift: DV Plan GmbH, Im Gewerbepark C 25, 93059 Regensburg
Rechnungsversand: Per Post oder per E-Mail an erechnung@dv-plan.de.
Pro E-Mail eine Rechnung als pdf-Datei,
alle Anlagen in derselben E-Mail als zip-Datei (.zip, nicht .7z)
Regieberichte:
Es besteht die Möglichkeit, Regieberichte zur Freigabe per E-Mail an
regieberichte@dv-plan.de zu senden. Sie können mehrere Regieberichte in
einer E-Mail versenden, jedoch muss jeder Regiebericht aus einer
separaten PDF bestehen (Lesbarkeit, Qualität prüfen). Nach Bearbeitung
erhalten Sie den geprüften Regiebericht per E-Mail zurück.
Alternativ können Regieberichte händisch bei unserer Bauleitung
abgegeben werden, da diese dann in unserem Haus digital erfasst werden.
Aufmaße: große Dateien: GAEB-Datei direkt an Abrechnungsabteilung
kleine Dateien: regieberichte@dv-plan.de
15. Stundenlohnarbeiten (zu § 15):
Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen gem. §
2 Abs. 10 VOB/B
abgerechnet.
Bei Anfall sind vom AN werktäglich die Stundenlohnarbeiten beim AG zur
Bestätigung einzureichen.
Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als
Rechnungsanerkennung; es bleibt die Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
Außerdem stellt die Unterschrift keine Abnahme dar.
Setzt der AN Meister und Vorarbeiter ein, ohne dass dies mit dem AG
gesondert vereinbart wurde, wird für die Vergütung dieser Stunden
lediglich der Facharbeiterlohn zugrunde gelegt. Überstundenzuschläge
werden nur vergütet, wenn dies vom AG angeordnet worden ist.
16. Zahlungen (zu § 16):
Zahlungen erfolgen innerhalb der vereinbarten Fristen durch
Verrechnungsscheck oder Überweisung.
Sofern die Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsbesteuerung zum
Zeitpunkt der Rechnungsprüfung immer noch nicht vorliegt (siehe auch
Kap. A-Angebot, Pkt. 9 b und Kap. B-Vergabe, Pkt. 1), erfolgt der
15%-ige Abzug gemäß Steuergesetzgebung.
Mit Wirkung zum 01.04.2004 wurde die Übertragung der
Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei der Umsatzsteuer
eingeführt (§ 13 b UStG). Betroffen sind Unternehmen, die Bauleistungen
für andere Unternehmen ausführen, die wiederum selbst Bauleistungen
ausführen. Zu diesen Firmen zählt auch die DV Plan GmbH.
Durch das BFH-Urteil vom 22.08.2013 in Verbindung mit dem BMF-Schreiben
vom 05.02.2014 wurde der Übergang der Steuerschuldnerschaft dahingehend
eingeschränkt, dass der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte
Bauleistung seinerseits zur Erbringung einer Bauleistung verwenden muss.
Dies trifft bei der DV Plan GmbH zu, da die ihr in Rechnung gestellten
Bauleistungen in voller Höhe an den Auftraggeber weiterberechnet werden.
Die Rechnungen müssen daher gemäß § 13 b ohne Umsatzsteuer an uns
gestellt werden (dies gilt nicht für Gerüst-, Baureinigungsarbeiten,
reine Materialkosten, Mietgeräte, Kanalinspektionen und Bepflanzungen).
Die Rechnungen müssen den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers" enthalten.
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Skonto (Höhe gemäß
Bauvergabeprotokoll) unter folgenden Voraussetzungen:
a) wenn der Auftraggeber bei Abschlagszahlungen die Zahlung innerhalb
der im Bauvergabeprotokoll
festgelegten Fristen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung beim AG
bezahlt.
b) wenn der Auftraggeber bei der Schlusszahlung die Zahlung innerhalb
der im Bauvergabeprotokoll festgelegten Fristen nach Eingang einer
prüffähigen Rechnung beim AG bezahlt.
Die Parteien sind sich diesbezüglich ferner darüber einig, dass der
Zeitraum vom 20.12. bis 06.01. eines
jeweiligen Jahres bei Bestimmung der Zahlungsfrist für die Gewährung von
Skonto nicht angerechnet wird.
Für die Wahrung der Skontofrist bei Verrechnungsschecks gilt das Datum
des Scheckeingangs beim AN.
17. Sicherheitsleistungen (zu § 17):
Der AN hat Sicherheit zu leisten
Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
und die Mängelansprüche
sicherzustellen, dementsprechend hat der AN wie nachfolgend Sicherheit
zu leisten:
Die Vertragsparteien einigen sich darauf, dass eine Sicherheit ab einer
Nettoauftragssumme von 250.000,00 ? zu leisten ist. Die
Sicherheitsleistung durch Hinterlegung von Geld ist ausgeschlossen und
kann lediglich durch Vorlage einer Bürgschaft eines Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der
AG den Bürgen als tauglich anerkannt hat.
Zur Erfüllung des Auftrages hat der AN durch Vorlage einer
Vertragserfüllungsbürgschaft Sicherheit zu leisten in Höhe von 2 % der
Netto-(Auftragssumme). Die Sicherheit ist binnen 18 Werktagen nach
Vertragsabschluss zu leisten. Soweit der AN diese Verpflichtung nicht
erfüllt hat, ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten
bis der Sicherheitsbetrag erfüllt ist.
Zur Sicherung der Gewährleistung wird vereinbart, dass der Auftraggeber
von der Schlussrechnungssumme 3 % einbehalten darf. Klarstellend wird
festgehalten, dass sich der Einbehalt auf die nach Abnahme fällige
Werklohnforderung bezieht. Der AN ist berechtigt den Einbehalt durch
Vorlage einer Mängelansprüche-bzw./Gewährleistungsbürgschaft abzulösen.
Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich, unbeschränkt und
selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage
abzugeben (§ 771 BGB); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und
muss nach Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein (siehe Anlage
Bürgschaftsmuster).
Der Auftraggeber wird eine nicht verwertete Sicherheit für
Mängelansprüche nach Ablauf von 4 Jahren zurückzugeben. Soweit jedoch zu
diesem Zeitpunkt die vom AG geltend gemachten Ansprüche noch nicht
erfüllt sind, darf dieser einen entsprechenden Teil der Sicherheit
zurückhalten.
Soweit der AN zur Vorlage der Bürgschaft verpflichtet ist, muss diese
den Gerichtsstand
Regensburg enthalten.
18. Streitigkeiten (zu § 18):
Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem
Vertrag, insbesondere im
kaufmännischen Verkehr, wird - soweit gesetzlich zulässig - Regensburg
vereinbart.
19. Sonstiges:
Die Bedingungen (Pkt. 1-18), einschließlich der Preisnachlässe und
Skonti gelten auch für die im
Vergabegespräch individuell vereinbarten Einzelpunkte, Nachträge,
Auftragserweiterungen,
zusätzliche Beauftragungen und Stundenlohnarbeiten.
Stand 28.09.2022; Überarbeitet 12.09.2025 Pö (Ergänzung Punkt 3
(Ausführungsunterlagen))
Mf - Rohbau
Anlagen Bürgschaftsmuster als pdf-Dokument
FB-5.6.06.01-Mängelansprüchebürgschaft
FB-5.6.06.02-Vertragserfüllungsbürgschaft
FB-5.6.06.03-Vorauszahlungsbürgschaft
Anlagen
Hinweis: Folgende Anlagen liegen dieser Leistungsbeschreibung bei (im
.pdf-Format herunterzuladen):
Pläne für Gebäude T15:
Lageplan / Baustelleneinrichtungsplan:
- T15 - LP Uebersichtslageplan_M2000
- T15 - LP Baustelleneinrichtung_M200
- T15 - LP Entwässerung 2.BA_M200
- T15 - LP Sparten 2.BA_M200
Grundrisse:
- T15_LP5_HB_GR_DA_Gesamt_M50_FG_W220_a-.pdf
- T15_LP5_HB_GR_DAS_Gesamt_M50_FG_W240_a-.pdf
- T15_LP5_HB_GR_E00_Gesamt_M50_FG_W200_b-.pdf
- T15_LP5_HB_GR_TCHG_Gesamt_M50_FG_W230_a-.pdf
- T15_LP5_HB_GR_ZG00_Gesamt_M50_FG_W210_b-.pdf
Ansichten:
- T15_LP5_HB_AN_N_Gesamt_M50_VA_W510_a-.pdf
- T15_LP5_HB_AN_O_Gesamt_M50_VA_W511_a-.pdf
- T15_LP5_HB_AN_S_Gesamt_M50_VA_W512_a-.pdf
- T15_LP5_HB_AN_W_Gesamt_M50_VA_W513_a-.pdf
- A 2910_ Fertigbauteile Ansichten 1_200.pdf
Schnitte:
- T15_LP5_HB_SC_I_Gesamt_M50_FG_W490_b-.pdf
- T15_LP5_HB_SC_II_Gesamt_M50_FG_W491_b-.pdf
- T15_LP5_HB_SC_III_Gesamt_M50_FG_W492_b-.pdf
Details:
- T15_LP5_HB_DT_E00_Müllstation_M10_VA_D642_a-.pdf
- T15_LP5_HB_DT_E00_Werkstatt_M10_VA_D643_a-.pdf
- T15_LP5_HB_DT_TR_Fluchtweg Treppe_M25_VA_D640_c.pdf
- T15_LP5_HB_DT_TR_Stahltreppe_M25_VA_D641_b-.pdf
Anlagen (DIN A4):
- T15 Geotechnisches Gutachten
- Holzzaun Rückseite
- Holzzaun Vorderseite
- Stromanschluss- und -Lieferbedingungen
- Dokumentationsrichtlinie für Bestandsunterlagen_010 Rohbauarbeiten
Wichtiger Hinweis:
Eine Besichtigung vor Ort wird dringend empfohlen.
Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bieter mit der Situation und
den Umständen vor Ort vertraut macht und diese in seine Einheitspreise
einkalkuliert.
Mehraufwendungen, welche aus vorhersehbaren der Örtlichkeit geschuldeten
Umständen entstehen, werden nicht gesondert vergütet.
Für einen Ortstermin wenden Sie sich bitte an unseren Bauleiter vor Ort:
Herr Piotr Nowak
Telefon: 089 9901565-15
Mobil: 0151 14088451
Grundstück
Das Grundstück befindet sich in Unterschleißheim, am Emmy-Noether-Ring.
Das Baufeld für den Neubau des
Infrastrukturzentrums liegt auf einer bestehenden unbebauten
Parkplatzfläche. Die restlichen Flächen sind
den Grünanlagen vorbehalten. Die Zufahrt erfolgt über den
Emmy-Noether-Ring. Siehe hierzu Lageplan.
Baubeschreibung
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer
Technikzentrale ohne Tiefgarage, das in Massivbauweise errichtet wird.
Das Gebäude befindet sich südlich des im Bau befindlichen Neubaues
"Mehrzweckgebäude T20".
Das Bauwerk "Technikzentrale T15" wird multifunktional genutzt und dient
als Müllstation, Energiezentrale, Kältezentrale sowie als Lager.
Zusätzlich werden bauseits auf einer Dach-Stahlrostkonstruktion
Rückkühler für die technische Gebäudeausstattung (TGA) installiert.
Die Außenabmessungen des Gebäudes betragen ca. 43,40 m in der Länge,
15,75 m in der Breite und 11,55 m in der Höhe. Es umfasst ein
Erdgeschoss, ein Zwischengeschoss sowie ein Flachdach mit einer
bauseitigen Dachkonstruktion mit aufgesetzter Stahlrostkonstruktion. In
den Bereichen Müllraum, Lager und Kältemaschinenraum ist keine
Zwischendecke vorgesehen.
Die Decken werden auf Stahlbeton-Unterzügen sowie auf tragenden Außen-
und Innenwänden gelagert. Sämtliche tragenden Bauteile werden als
Ortbetonbauteile in Stahlbetonbauweise ausgeführt. Nur die
Fassadenriegel im Dachgeschoss sind als Fertigteile auszuführen (Siehe
Plan "A 2910 Fertigteile Ansichten").
Die statische Aussteifung des Gebäudes erfolgt durch die massiven
Ortbetonwände, die auf einer
Stahlbeton-Fundamentplatte gegründet sind. Diese Fundamentplatte weist
Vertiefungen für Pumpensümpfe und den Gebäudeanschluss auf.
Gebäude-Abmessungen:
- Länge: ca. 43,40 m
- Breite: ca. 15,75 m
- Höhe: ca. 11,55 m über Gelände
- Höhe ±0,00 m = +475,35 m ü. NN
Baustelleneinrichtung:
Die Baustelleneinrichtung, einschl. Einrichten, Vorhalten und Räumen
aller relevanten Einrichtungen, wie Mannschaftsunterkünften,
Lagerflächen mit Einzäunung, usw., sind in separate Positionen in Titel
1 zu kalkulieren. Das Herstellen, Vorhalten und Abbauen von Abdeckungen
und Umwehrungen von Öffnungen während der eigenen Nutzungsdauer des AN
sind jedoch "Nebenleistungen" laut VOB Teil C (DIN 18331: Betonarbeiten,
Punkt 4.1.9 sowie 4.2.7) und werden nicht separat abgerechnet.
Lage: Die geplante Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich auf der
gegenüberliegenden Straßenseite (Emmy-Noether-Ring), in ca. 15 m
Luftlinie zur Baustelle. Zusätzliche Parkplätze für die
Baustellenfahrzeuge befinden sich in ca. 155 m Luftlinie süd-östlich zur
Baustelle (Siehe Baustelleneinrichtungsplan).
Weiterhin ist zu beachten, dass keine Mannschaftsunterkünfte und
Materiallagerplätze innerhalb des Gebäudes gestattet sind. Der
Auftragnehmer hat auf dem ihm zugewiesenen Gelände eine eigene
Baustelleneinrichtung für die gesamte Bauzeit bis zur Fertigstellung des
Neubaus bzw. bis zur Aufforderung zum Abbau durch die Bauleitung
vorzuhalten.
Der Stromanschluss der Unterkunfts- und Lagerräume an die
Baustromversorgung muss über einen beglaubigten Zähler erfolgen.
Widerrechtlich genutzte Räume innerhalb des Gebäudes werden
kostenpflichtig durch die Bauleitung geräumt.
Wohn- und Schlafräume dürfen weder im Gebäude noch auf dem Baugelände
eingerichtet werden.
Durch seine Unterschrift erkennt der Bieter das Leistungsverzeichnis
vollinhaltlich an.
..............., den ...........
Ort
________________________________________________
(Stempel und Unterschrift Bieter)
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
01 Rohbauarbeiten Gebäude T15
01
Rohbauarbeiten Gebäude T15
Ausschreibungsunterlagen Erd- & Kanalbau ~Baubeginn: 02.03.2026 Fertigstellung: 07.08.2026 ~Teilabschnitte:1. Aushub Fundamente und Grundleitungen 02.03.2026 - 20.03.2026 2. HinterfüllungMärz & April 2026 3. Kanalarbeiten außerhalb des Gebäudes 15.06.2026 - 07.08.2026 ~Anlagen gem. beiliegender ZIP-Datei
Ausschreibungsunterlagen Erd- & Kanalbau ~Baubeginn: 02.03.2026 Fertigstellung: 07.08.2026 ~Teilabschnitte:1. Aushub Fundamente und Grundleitungen 02.03.2026 - 20.03.2026 2. HinterfüllungMärz & April 2026 3. Kanalarbeiten außerhalb des Gebäudes 15.06.2026 - 07.08.2026 ~Anlagen gem. beiliegender ZIP-Datei
01.01 T1 Baustelleneinrichtung
01.01
T1 Baustelleneinrichtung
01.02 T2 Erdarbeiten
01.02
T2 Erdarbeiten
01.03 T3 Entwässerung, Elektro, Wärme- undKälteleitungen, Wasserleitungen
01.03
T3 Entwässerung, Elektro, Wärme- undKälteleitungen, Wasserleitungen
01.04 T4 Gebäudeentwässerung: Regenwasser
01.04
T4 Gebäudeentwässerung: Regenwasser
01.05 T5 Gebäudeentwässerung: Schmutzwasser
01.05
T5 Gebäudeentwässerung: Schmutzwasser
01.08 T8 Abdichtungsarbeiten
01.08
T8 Abdichtungsarbeiten
01.11 T11 Stundenlohnarbeiten
01.11
T11 Stundenlohnarbeiten