To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Deckblatt Leistungsverzeichnis
Putzarbeiten
Innendämmarbeiten
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299
Putz- und Stuckarbeiten DIN 18350
Bauvorhaben:
Stephanitorhöfe
Auf der Muggenburg 30
28217 Bremen
‑
Deckblatt
Anlagenverzeichnis Anlagenverzeichnis
Hinweise:
Bei der Angabe von Plannummern in der Leistungsbeschreibung werden die Plannummern ohne Planindex und Status genannt. Die in diesem Anlageverzeichnis verwendeten textlichen Planbezeichnungen dienen der Beschreibung des Planinhaltes, sie stimmen nicht immer genau mit den auf den Zeichnungen angegebenen Zeichnungstiteln überein.
1. Lagepläne, Baustelleneinrichtungspläne
Qualifizierter Lageplan, Vermessungsbüro Horst, 08.05.2024
STE-LA-3-EG-00-XXX-A-F Übersichtslageplan
2. Grundrisse
Grundrisse gesamt:
STHX-ARC-GR-U2X-5v07 Grundriss 2. Untergeschoss
STHX-ARC-GR-U1X-5v09 Grundriss 1. Untergeschoss
STHX-ARC-GR-E0X-5v07 Grundriss Erdgeschoss
STHX-ARC-GR-E1X-5v11 Grundriss 1. Obergeschoss
STHX-ARC-GR-E2X-5v10 Grundriss 2. Obergeschoss
STHX-ARC-GR-E3X-5v09 Grundriss 3. Obergeschoss
STHX-ARC-GR-E4X-5v09 Grundriss 4. Obergeschoss
STHX-ARC-GR-E5X-5v07 Grundriss 5. Obergeschoss
Teilgrundrisse hausweise:
STHX-ARC-GR-U2A-5v08 Grundriss 2. Untergeschoss Haus 1
STHX-ARC-GR-U1A-5v09 Grundriss 1. Untergeschoss Haus 1_1
STHX-ARC-GR-U1B-5v09 Grundriss 1. Untergeschoss Haus 1_2
STHX-ARC-GR-U1C-5v09 Grundriss 1. Untergeschoss Haus 2
STHX-ARC-GR-U1D-5v09 Grundriss 1. Untergeschoss Haus 3
STHX-ARC-GR-U1E-5v09 Grundriss 1. Untergeschoss Haus 4
STHX-ARC-GR-U1F-5v09 Grundriss 1. Untergeschoss Haus 5
STHX-ARC-GR-E0A-5v07 Grundriss Erdgeschoss Haus 1_1 Teil 1
STHX-ARC-GR-E0B-5v07 Grundriss Erdgeschoss Haus 1_1 Teil 2
STHX-ARC-GR-E0C-5v07 Grundriss Erdgeschoss Haus 1_2 Teil 1
STHX-ARC-GR-E0D-5v07 Grundriss Erdgeschoss Haus 1_2 Teil 2
STHX-ARC-GR-E0E-5v07 Grundriss Erdgeschoss Haus 2
STHX-ARC-GR-E0F-5v07 Grundriss Erdgeschoss Haus 3
STHX-ARC-GR-E0G-5v07 Grundriss Erdgeschoss Haus 4
STHX-ARC-GR-E0H-5v07 Grundriss Erdgeschoss Haus 5
STHX-ARC-GR-E1A-5v11 Grundriss 1. Obergeschoss Haus 1_1 Teil 1
STHX-ARC-GR-E1B-5v11 Grundriss 1. Obergeschoss Haus 1_1 Teil 2
STHX-ARC-GR-E1C-5v11 Grundriss 1. Obergeschoss Haus 1_2 Teil 1
STHX-ARC-GR-E1D-5v11 Grundriss 1. Obergeschoss Haus 1_2 Teil 2
STHX-ARC-GR-E1E-5v11 Grundriss 1. Obergeschoss Haus 2
STHX-ARC-GR-E1F-5v11 Grundriss 1. Obergeschoss Haus 3
STHX-ARC-GR-E1G-5v11 Grundriss 1. Obergeschoss Haus 4
STHX-ARC-GR-E1H-5v11 Grundriss 1. Obergeschoss Haus 5
STHX-ARC-GR-E2A-5v10 Grundriss 2. Obergeschoss Haus 1_1 Teil 1
STHX-ARC-GR-E2B-5v10 Grundriss 2. Obergeschoss Haus 1_1 Teil 2
STHX-ARC-GR-E2C-5v10 Grundriss 2. Obergeschoss Haus 1_2 Teil 1
STHX-ARC-GR-E2D-5v10 Grundriss 2. Obergeschoss Haus 1_2 Teil 2
STHX-ARC-GR-E2E-5v10 Grundriss 2. Obergeschoss Haus 2
STHX-ARC-GR-E2F-5v10 Grundriss 2. Obergeschoss Haus 3
STHX-ARC-GR-E2G-5v10 Grundriss 2. Obergeschoss Haus 4
STHX-ARC-GR-E2H-5v10 Grundriss 2. Obergeschoss Haus 5
STHX-ARC-GR-E3A-5v09 Grundriss 3. Obergeschoss Haus 1_1 Teil 1
STHX-ARC-GR-E3B-5v09 Grundriss 3. Obergeschoss Haus 1_1 Teil 2
STHX-ARC-GR-E3C-5v09 Grundriss 3. Obergeschoss Haus 1_2 Teil 1
STHX-ARC-GR-E3D-5v09 Grundriss 3. Obergeschoss Haus 1_2 Teil 2
STHX-ARC-GR-E3E-5v09 Grundriss 3. Obergeschoss Haus 2
STHX-ARC-GR-E3F-5v09 Grundriss 3. Obergeschoss Haus 3
STHX-ARC-GR-E3G-5v09 Grundriss 3. Obergeschoss Haus 4
STHX-ARC-GR-E3H-5v09 Grundriss 3. Obergeschoss Haus 5
STHX-ARC-GR-E4A-5v09 Grundriss 4. Obergeschoss Haus 1_1 Teil 1
STHX-ARC-GR-E4B-5v09 Grundriss 4. Obergeschoss Haus 1_1 Teil 2
STHX-ARC-GR-E4C-5v09 Grundriss 4. Obergeschoss Haus 1_2 Teil 1
STHX-ARC-GR-E4D-5v09 Grundriss 4. Obergeschoss Haus 1_2 Teil 2
STHX-ARC-GR-E4E-5v09 Grundriss 4. Obergeschoss Haus 2
STHX-ARC-GR-E4F-5v09 Grundriss 4. Obergeschoss Haus 3
STHX-ARC-GR-E4G-5v09 Grundriss 4. Obergeschoss Haus 4
STHX-ARC-GR-E4H-5v09 Grundriss 4. Obergeschoss Haus 5
STHX-ARC-GR-E5A-5v07 Grundriss 5. Obergeschoss Haus 1_1 Teil 1
STHX-ARC-GR-E5B-5v07 Grundriss 5. Obergeschoss Haus 1_1 Teil 2
STHX-ARC-GR-E5C-5v07 Grundriss 5. Obergeschoss Haus 1_2 Teil 1
STHX-ARC-GR-E5D-5v07 Grundriss 5. Obergeschoss Haus 1_2 Teil 2
STHX-ARC-GR-E5E-5v07 Grundriss 5. Obergeschoss Haus 2
STHX-ARC-GR-E5F-5v07 Grundriss 5. Obergeschoss Haus 3
3. Schnitte
STHX-ARC-SC-AAA-5v04 Schnitt AA BT1
STHX-ARC-SC-AAB-5v04 Schnitt AA BT2
STHX-ARC-SC-AAC-5v04 Schnitt AA BT4
STHX-ARC-SC-BBA-5v04Schnitt BB BT2
STHX-ARC-SC-BBB-5v05 Schnitt BB BT3
STHX-ARC-SC-BBC-5v04 Schnitt BB' BT5
STH1-ARC-DT-012.001-5v00 BT1 Längsschnitt 5.OG
STH1-ARC-DT-012.010-5v00 BT1 Querschnitt Achse G´
4. Ansichten (Stand Genehmigungsplanung, nur zur Übersicht)
STHX-ARC-AN-XXA-4v02 Ansichten Außenfassade
STHX-ARC-AN-XXB-4v02 Ansichten Innenhoffassade
5. Detailplanung Innenputz- und Dämmarbeiten
Übersichten Innenputzarbeiten:
STHX-ARC-IA-060.200-5v00 Übersicht Innenputze 2.UG
STHX-ARC-IA-060.201-5v00 Übersicht Innenputze 1.UG
STHX-ARC-IA-060.202-5v00 Übersicht Innenputze EG
STHX-ARC-IA-060.203-5 v00 Übersicht Innenputze 1.OG
STHX-ARC-IA-060.204-5v00 Übersicht Innenputze 2.OG
STHX-ARC-IA-060.205-5v00 Übersicht Innenputze 3.OG
STHX-ARC-IA-060.206-5v00 Übersicht Innenputze 4.OG
STHX-ARC-IA-060.207-5v00 Übersicht Innenputze 5.OG
Übersichten Dämmarbeiten:
STHX-ARC-UE-065.001-5v01 Übersicht Innendämmung 1.UG Blatt 1
STHX-ARC-UE-065.002-5v01 Übersicht Innendämmung 1.UG Blatt 2
STHX-ARC-UE-065.003-5v00 Übersicht Innendämmung 2.UG
Details:
STHX-ARC-IA-060.030-5v00 Innendämmung Schwimmbad Wandaufbauten
STHX-ARC-IA-060.031-5v00 Horizontale Systemschnitte Schwimmbad
STHX-ARC-IA-060.032-5v00 Vertikale Systemschnitte Schwimmbad
STHX-ARC-IA-060.033-5v00 Systemschnitte Schwimmbad Nebenräume
STHX-ARC-IA-060.210-5v00 BT1 UG/EG Innenputz Schwimmbad
STHX-ARC-IA-060.211-5v00 BT2 EG Innenputz Eingangslobby
STHX-ARC-IA-060.212-5v00 BT3 EG Innenputz Eingangslobby
STHX-ARC-IA-060.213-5v00 BT4 EG Innenputz Eingangslobby
STHX-ARC-IA-060.214-5 v00 BT5 EG Innenputz Eingangslobby
STHX-ARC-IA-060.220-5v00 BT2-5 Innenputz Wohnungen
STHX-ARC-IA-060.230-5v00 BT2-5 EG Anschlüsse Akustikputz Erschließung
STHX-ARC-IA-060.231-5v00 BT2-5 1.-5.OG Anschlüsse Akustikputz Erschließung
STHX-ARC-IA-060.240-5 v00 BT1 2.UG/1.OG Anschlüsse Wärmedämmputz
STHX-ARC-IA-060.250-5 v00 BT1-5 1.UG-5.OG Anschlüsse Innenputz Wohnen/Gewerbe
STHX-ARC-RO-023.110-5v01 Nichttragende Wände MW EG Erschließungen
STHX-ARC-RO-023.210-5v01 Nichttragende Wände MW 1.OG-5.OG BT2-5
STHX-ARC-WD-060.174-5v00 Wandanschluss oben/unten Schwimmbad
STHX-ARC-WD-060.175-5v00 Wandanschluss seitlich Schwimmbad
Eingangslobbys:
STH1-ARC-DT-053.001-5v00 Eingangslobby BT 1_1 Ansichten
STH1-ARC-DT-053.002-5v00 Eingangslobby BT 1_1 Grundriss
STH1-ARC-DT-053.010-5v00 Eingangslobby BT 1_2
STH2-ARC-DT-053.020-5v00 Eingangslobby BT 2
STH3-ARC-DT-053.030-5v00 Eingangslobby BT 3
STH4-ARC-DT-053.040-5v00 Eingangslobby BT 4
STH5-ARC-DT-053.050-5v00 Eingangslobby BT 5
Details Türen/Innenfenster:
STHX-ARC-TU-062.100-5v00 Wohnungseingangstür
STHX-ARC-TU-062.101-5v00 Zugangstür TH 2_2
STHX-ARC-TU-063.102-5v00 Rohrrahmentür 2-fl.
STHX-ARC-TU-063.500-5v00 Innenfenster Schwimmbad
6. Vorgabe DGNB / QNG Zertifizierung
Hinweise Zertifizierung nach DGNB, QNG, Leistungsbeschreibung Gewerk Putz,
Büro G4W, 03.03.25, mit Anlagen A bis C:
Anlage A: Anforderungen Schadstoffe nach QNG, DGNB, Qualitätsstufe 1
Anlage B: DGNB anerkannte Label
Anlage C: Pflichtenheft nach DGNB und QNG
7. Baulogistikplanung
Baulogistikhandbuch Überseeinsel Bremen Baufeld Stephanitorhöfe, Zeppelin Rental, 08.03.2024
240308_Bauphase_05_JUN25_MAI26, Zeppelin Rental, 08.03.2024
240308_Bauphase_06_MAI26_OKT26, Zeppelin Rental, 08.03.2024
240308_Bauphase_07_OKT26_APR28, Zeppelin Rental, 08.03.2024.
Anlagenverzeichnis
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
1. Gegenstand der Baumaßnahme, Zweckbestimmung
Die BM Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt, im Rahmen der Quartiersentwicklung "Überseeinsel" in Bremen den Neubaukomplex " Stephanitorhöfe" zu e rrichten.
Der Neubau soll eine Mischnutzung aus Gewerbeflächen, Büros, Ateliers und Wohnungen aufnehmen. Darüberhinaus sind im Gebäude eine Schwimmhalle sowie ein Fitnessstudio vorgesehen.
Die Adresse des Bauvorhabens lautet Auf der Muggenburg 30, 28217 Bremen.
Das Gebäude wird nach den Zertifizierungssystemen DGNB und QNB zertifiziert. Als Zielvorgabe ist das Erreichen des DGNB-Qualitätsstandards "Silber" und des QNG-Qualitätssiegels "QNG-PLUS" definiert.
2. Grundstück, Lage der Baustelle, Nachbarbebauung
Das Baugrundstück liegt im Ortsteil Überseeinsel nordwestlich des Bremer Stadtzentrums, zwischen der Straße Auf der Muggenburg und der Weser.
Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 9.800m2 und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 2519A. Es war früher Teil des ehemaligen Betriebsgeländes der Kellog's Nahrungsmittelfabriken und wurde zuletzt als Teil des Verladebahnhofs der Fabrik genutzt.
Im Norden grenzt das Grundstück an die öffentliche S traße Auf der Muggenburg, deren beiden Richtungsfahrbahnen durch einen Mittelstreifen getrennt sind. Auf dem Mittelstreifen verläuft eine zweispurige Straßenbahntrasse der BSAG mit Gleis- und Oberleitungsanlagen.
An seiner Nordostecke grenzt das Grundstück an zwei bebaute Nachbargrundstücke. Auf dem einen befindet sich ein ca. 30m hoher ehemaliger Luftschutzbunkerturm, auf dem anderen ein Trafohaus der Bremenports GmbH. Im Osten grenzt es an eine Privatstraße des Bauherrn und im Süden und Südwesten an einen öffentlich genutzten Fuß- und Radweg ("An der Reismühle"), der an die in Richtung Innenstadt führende Weseruferpromenade anschließt. Im Bereich der südöstlichen Grundstücksecke befindet sich am Weserufer eine Pumpenstation mit einer Löschwasserpumpe, die für die Feuerwehr jederzeit zugänglich sein muss.
Das Grundstück liegt unmittelbar an der Weser, der Abstand von der südlichen Grundstücksgrenze zum Weserufer beträgt ca. 7 m. Das Ufer der Weser ist im Bereich des Baugrundstücks mit Uferwänden aus rückverankerten Stahlspundwänden gesichert, die als Hochwasserschutzanlagen dienen.
Die Rückverankerungen der Uferwände ragen in das Baufeld hinein.
Südlich des Grundstücks befindet sich am Weserufer das Gelände des Gärtnerei- und Gastromiebetriebes "Gemüsewerft". Die "Gemüsewerft" ist für öffentlichen Publikumsverkehr geöffnet und wird während der Bauzeit durchgehend betrieben.
Westlich der "Gemüsewerft" schließt das Areal "Kellog Pier" mit vielfältigen öffentlichen Nutzugen an.
Auf diesem Areal befinden sich ein 4-geschossiger Neubau mit einer Markthalle und Büros ("Reislager"), das zu Büros umgebaute ehemelige "Vitaminlager" der Fa. Kellog's und ein Hotel in den ehemaligen Getreidesilos der Fa. Kellog's. Die Gebäude auf der Kellog Pier werden während der Bauzeit durchgehend genutzt.
Auf den östlich des Baugrundstrücks liegenden benachbarten Grundstücken werden parallel zu den Stephanietorhöfen mehrere Neubauten mit Wohn- und Gewerbenutzung errichtet.
3. Baukörper, Geschosse, Maße
Das Gebäude besteht aus 2 Untergeschossen und 6 Obergeschossen und hat eine BGF (R) von rund 40.700m2, davon rund 30.700m2 oberidisch und rund 10.000m2 unterirdisch.
Es ist bauordnungsrechtlich in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.
Das planerische Nullniveau des Gebäudes ist auf der Höhe +7,49 m ü. NHN festgelegt.
Der unterirdische Baukörper des Gebäudes nimmt im 1. Untergeschoss mit einer Grundfläche von ca. 8.700m2 fast die gesamte Fläche des Baugrundstücks ein und ragt in Teilen über die Konturen des oberirdischen Baukörpers hinaus. Im nördlichen Gebäudeteil ist ein zusätzliches 2. Untergeschoss vorgesehen.
Der oberirdische Baukörper des Gebäudes hat eine unregelmäßige äußere Kontur, die annähernd den Grundstücksgrenzen folgt und deren Kanten im Norden und Südwesten gekrümmt sind.
Seine größte Länge in Ost-West-Richtung beträgt ca. 123m, seine größte Breite in Nord-Süd-Richtung ca. 130m. An seinem höchsten Punkt hat das Gebäude eine Höhe von ca. 27m über der Projekt-Nullhöhe.
Der oberirdische Gebäudekomplex ist in 5 miteinander verbundene Bauteile unterteilt. Im Inneren des Gebäudekomplexes befinden sich drei Innenhöfe, die im Erdgeschoss mit Hofdurchgängen mit den an das Grundstück angrenzenden Verkehrsflächen und untereinander verbunden sind.
Bauteil 1 befindet sich im Norden des Gebäudes, besteht aus 6 oberirdischen Geschossen (EG-5.OG) und hat eine Höhe von ca. 27m. Er weist eine U-förmige Grundrissform mit unregelmäßigen äußeren Kanten auf, wobei die nördliche Kante gekrümmt dem Verlauf der angrenzenden Straße folgt.
Die Länge des Bauteils 1 in Ost-West-Richtung beträgt ca. 82m, seine Breite in Nord-Süd-Richtung ca. 57m.
Im Inneren des Bauteils 1 befindet sich ein oben offener Innenhof ("Gewerbehof") mit einer Länge von ca. 31m und einer Breite von ca. 23m. Das Hauptdach des Bauteils 1 besteht aus aneinandergereihten Satteldächern.
Die Bauteile 2 bis 5 befinden sich im Süden des Gebäudes und bilden zusammen eine annähernd dreieckige Grundrissform, deren südwestliche Kante gekrümmt der Grundstücksgrenze folgt.
Der aus den Bauteilen 2 bis 5 gebildete Gebäudeteil hat in Ost-West-Richtung eine Länge von ca. 99m und in Nord-Süd-Richtung eine Breite von ca. 78m. Im Inneren dieses Gebäudeteils befinden sich zwei oben offene Innenhöfe, der "Hofgarten" mit einer Länge und Breite von jeweils ca. 23m und der "Kiezhof" mit einer Länge von ca. 31m und einer Breite von ca. 23m.
Die Bauteile 2 und 3 bestehen jeweils aus 6 oberirdischen Geschossen (EG-5.OG) und haben eine Höhe von ca. 24m. Die den südlichen Abschluss des Gebäudes bildenden Bauteile 4 und 5 bestehen jeweils aus 5 oberirdischen Geschossen (EG-4.OG) und haben eine Höhe von ca. 21m.
Die Dächer der Bauteile 2 bis 5 bilden eine stark gegliederte Dachlandschaft mit Dachterrassen sowie Sattel- und Pultdächern in unterschiedlichen Höhenlagen.
Die Regelgeschosshöhen des Gebäudes von OKFF bis OKFF betragen:
im 2. Untergeschoss ca. 3,25m, im 1. Untergeschoss ca. 4,5m, im EG 4 bis 6m, im 1. bis 4.OG des Bauteils 1 jeweils ca. 3,8 m und im 1.bis 4.OG der Bauteile 2 bis 5 jeweils ca. 3,15m. In den Dachgeschossen mit geneigten Dächern im 4. und 5.OG variieren die Geschosshöhen von 3 bis 7m.
Aufrund von Höhenversprüngen der Decken gibt es in vielen Bereichen von den Regelgeschosshöhen abweichende Geschosshöhen. In einigen Bereichen sind Lufträume vorgesehen, so dass hier über mehrere Geschosse reichende Räume entstehen.
4. Eingänge, Erschließung
Eingänge zum Gebäude befinden sich an allen Gebäudefronten sowie in den Innenhöfen.
Bauteil 1 erhält zwei Haupteingänge mit Eingangsfoyers, einen an der Nordwestseite und einen an der Ostseite. Darüberhinaus ist an der Nordseite des Bauteils 1 ein gesonderter Eingang für das Gesundheitszentrum mit Schwimmbad und Fitnessstudio vorgesehen.
Die Bauteile 2 bis 5 erhalten jeweils einen separaten Haupteingang mit Eingangsfoyer.
Die Eingänge zu den Bauteilen 2 und 4 befinden sich an der Südwestseite des Gebäudes, der Eingang zum Haus 3 an der Nordseite und der Eingang zum Haus 5 an der Ostseite.
Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage befindet sich auf der östlichen Gebäudeseite, im Bauteil 3
Im "Kiezhof" führt eine gewendelte Fahrradrampe in einen Fahrradkeller im 1. Untergeschoss.
Die vertikale Erschließung des Gebäudes erfolgt über 6 Haupterschließungskerne, in denen Treppenräume und Aufzüge angeordnet sind. Zwei Erschließungskerne befinden sich im Bauteil 1, die übrigen vier in den Bauteilen 2 bis 5. Der östliche Treppenraum im Bauteil 1 ist als Sicherheitstreppenraum ausgebildet.
Die Haupttreppenräume in den Bauteilen 2 bis 5 sind als großzügige Atriumtreppenhäuser mit Lufträumen konzipiert. Einige Wohnungen in den Bauteilen 2 und 5 werden über Laubengänge erschlossen, in diesen beiden Bauteilen ist jeweils ein zusätzlicher Fluchttreppenraum angeordnet. Die nicht unmittelbar an Treppenräume angebundenen Wohnungen in den beiden Dachgeschossen werden über Erschließungsterrassen erschlossen.
5. Nutzungen
Bauteil 1 dient der Gewerbe- und Büronutzung, mit dem Schwerpunkt auf gesundheitsspezifischen Dienstleistungen. Im 1. und 2. UG des Bauteils 1 befindet sich eine Schwimmhalle mit zugehörigen Umkleide- und Sanitärräumen sowie Technik- und Lagerräume, im EG sind Foyerbereiche und Einzelhandelsflächen vorgesehen, das 1.OG wird als Fitnessstudio genutzt, im 2. bis 5.OG sind flexibel nutzbare Büro- und Gewerbeflächen vorgesehen.
Die Bauteile 2 bis 5 sind als Wohngebäude konzipiert. In den 5 Obergeschossen dieser Bauteile sind 150 Wohnungen vorgesehen, im Erdgeschoss dieser Bauteile ist eine Mischnutzung aus kleinteiligem Gewerbe, Ateliers und Räumen für gemeinschaftliche Nutzungen geplant.
Das 1. Untergeschoss wird überwiegend als Tiefgarage für PKW und Fahrräder genutzt, darüber hinaus befinden sich dort Mieterkeller sowie Lager- und Technikräume.
6. Tragkonstruktion/Gründung
Das Gebäude wird auf einer wasserundurchlässigen Bodenplatte gegründet. Im südlichen Bereich des Gebäudes ist eine Pfahlgründung erforderlich, um die vorhandene Uferwand an der Weser frei von Gründungslasten zu halten.
Bodenplatte und Außenwände der Untergeschosse werden als druckwasserdichter Kellerkasten aus WU-Beton in monolithischer wasserundurchlässiger Bauweise hergestellt ("Weiße Wanne").
Teilflächen erhalten zusätzlich eine Abdichtung aus Frischbetonverbundbahnen.
Das Tragwerk des Bauteils 1 ist als Stahlbeton-Skelettbau aus Ortbeton konzipiert, der durch die Erschließungskerne ausgesteift wird. Decken sind in der Regel als Flachdecken ausgebildet.
Zur Überspannung der Schwimmhalle in diesem Bauteil kommen Stahlverbundträger zur Ausführung.
Das Dach über dem 5.OG ist als Holzkonstruktion mit geneigten Dachflächen geplant.
Das Tragwerk der Bauteile 2 bis 5 ist als Hybridkonstruktion aus Stahlbeton und Holz geplant.
Grundgerüst dieses Tragwerks bildet eine Stahlbeton-Skelettkonstruktion.
Die Decken der Obergeschosse bestehen im Regelfall aus Brettsperrholzdecken, in Teilbereichen ist die Ausführung von Holz-Beton-Verbunddecken geplant. Das Erdgeschoss sowie die Erschliessungskerne erhalten Betondecken. Balkone, Loggien und Laubengänge werden überwiegend als thermisch entkoppelte Betonplatten ausgebildet, Decken über Hofdurchgängen sind als Gewölbedecken aus Ortbeton ausgebildet.
Geschossdecken werden als aussteifende Scheiben ausgebildet und dienen zusammen mit den Erschließungskernen und aussteifenden Wandscheiben der Aussteifung des Tragwerks.
Das Tragwerk der mit Satteldächern versehenen Dachaufbauten im 4. und 5.OG besteht aus einer Holzkonstruktion mit Dachdecken aus Brettsperrholz.
An Rasterwechseln der Tragkonstruktion kommen wandartige Träger und Unterzüge zur Ausführung. Stahlbetonbauteile sind in weiten Teilen als Sichtbetonbauteile vorgesehen.
7. Fassaden
Die Fassaden des Gebäudes erhalten durch eine Vielzahl unterschiedlicher Fassadenelemente wie Balkone, Loggien, Laubengänge und Hofdurchgänge ein stark differenziertes Erscheinungsbild.
Die Fassaden im Erdgeschoss erhalten großformatige bodentiefe Schaufenster. Die opaken Flächen des Gebäudesockels werden mit Beton-Fertigteilen bekleidet, in den Hofdurchgängen werden die Fassaden als Ortbetonkonstruktionen mit Gewölbedecken hergestellt.
Die Fassaden der Obergeschosse sind in der Regel durch horizontale Fensterbänder gegliedert,
opake Fassadenflächen erhalten eine vorgehängte Fassade aus Stahl.
Fensterelemente werden mit Sonnenschutzanlagen ausgestattet, die teils als Raffstores und teils als feststehende oder bewegliche Lamellen vorgesehen sind. An den Schaufenstern der Außenfassaden im EG kommen feststehende Markisen als Sonnenschutz zur Ausführung.
8. Dächer
Das Gebäude erhält eine stark gegliederte Dachlandschaft, als eine Mischung aus nutzbaren Dachterrassen und geneigten Dachflächen. Geneigte Dächer sind als Holzkonstruktion mit Aluminium-Stehfalzdeckung vogesehen. Die Firste der geneigten Dächer verlaufen jeweils in Nord-Südrichtung, wobei die Firsthöhen stufenweise von Süden nach Norden ansteigen. Auf Teilflächen der Dächer sind Photovoltaik-Module vorgesehen.
9. Ausbau
Die Innenräume des Gebäudes sollen durch den weitgehenden Verzicht auf Bekleidungen einen Industriebaucharakter erhalten. Die sichtbaren Tragkonstruktionen aus Sichtbeton und Holz prägen die Innenraumgestaltung des Gebäudes wesentlich.
Wandbekleidungen, Bodenbeläge und Deckenbekleidungen varieren entsprechend den Nutzungsanforderungen der Räume. Die geplanten Mietflächen im Bauteil 1 sind flexibel aufteilbar und werden entsprechend den Wünschen der Mieter variabel ausgebaut.
10. Gebäudetechnik
Das Gebäude wird mit der für die Nutzung erforderlichen Gebäudetechnik ausgestattet.
Technikzentralen sind in den beiden Untergeschossen angeordnet.
Zur vertikalen Erschließung erhält das Gebäude 9 allg. Aufzugsanlagen sowie 2 Fahrradaufzüge.
Allgemeine Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Angaben zur Baustelle
1. Geländeoberfläche, vorhandene bauliche Anlagen, Aufwuchs
Das Gelände auf dem Baufeld ist relativ eben, die Geländeoberfläche liegt auf Höhen zwischen ca. +6,5 mNN und ca. + 7,5 mNN. Das Baufeld wird vor Beginn der Bauarbeiten von vorhandenen baulichen Anlagen, Oberflächenbefestigungen, Bäumen und Bewuchs geräumt.
2. Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle
Das Bauvorhaben "Stephanitorhöfe" wird auf dem Baufeld "Stephanietor" errichtet, auf dem parallel weitere Neubauten errichtet werden. Das Bauvorhaben "Stephanitorhöfe" bildet daher zusammen mit diesen parallel zu errichtenden Neubauten eine räumlich verbundene Baustelle mit gemeinsamen Zufahrten.
Weitere Angaben zur Baustelle sind den beiliegenden Baulogistikphasenplänen zu entnehmen.
Die Zufahrt zur Baustelle darf nur über die beiden ausgewiesene Baustellenzufahrten (Tore 1 und 2) erfolgen.
Diese befinden sich an der Straße Auf der Muggenburg, im Norden des Baufeldes.
Aufgrund der Trennung der Richtungsfahrbahnen der Straße Auf der Muggenburg mit einem Mittelstreifen kann die Zufahrt zur Baustelle auf der nur von Westen aus kommend erfolgen, die Abfahrt muss Richtung Osten erfolgen. Das Linksabbiegen an der Baustellenausfahrt ist nicht zulässig.
Die Zu- und Abfahrtssituationen können sich abhängig vom Bauablauf während der Bauzeit ändern.
Die geplanten Zufahrtssiuationen sind den Baulogistikphasenplänen zu entnehmen. Es erfolgt eine Zuweisung der zu nutzenden Zu- und Ausfahrten durch den vom AG beauftragten Baulogistiker.
3. Baustellenzugang, Baustellenausweise, Zufahrtsgenehmigungen
Die Baustelle wird zum Schutz gegen den Zutritt Unbefugter vollständig mit einem Bauzaun umschlossen.
Die Baustelle darf nur durch die ausgewiesenen Baustellenzugänge betreten und verlassen werden.
Am Baustellenzugang erfolgt eine Zutritts- und Auslasskontrolle.
Beschäftigte des AN erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn sie im Besitz eines Baustellenausweises sind.
Dieser ist auf der Baustelle ständig mitzuführen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten das von ihm vorgesehene Baustellenpersonal anzumelden und die erforderlichen Baustellenausweise anzufordern.
Das Verfahren zur Ausgabe der Baustellenausweise ist dem Baulogistikhandbuch zu entnehmen.
Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben.
Der Verlust von Ausweisen ist unverzüglich bei der Ausgabestelle anzuzeigen.
Baustellenfahrzeuge erhalten nach vorheriger Anmeldung eine zeitfensterbeschränkte Zufahrtsgenehmigung für die Baustelle.
‑
4. Besondere Einschränkungen des Verkehrs auf der Baustelle
Fahrzeuge dürfen die Baustelle nur über die ausgewiesenen Baustellenzufahrten anfahren und verlassen.
Es erfolgt eine Zu- und Ausfahrtskontrolle.
Der Verkehr auf den an die Baustelle angrenzenden öffentlichen Straßen darf durch den Baustellenverkehr nicht behindert werden. Der Rückstau von Fahrzeugen an Baustellenein- und ausfahrten ist auszuschließen.
Zugänge und Zufahrten von benachbarten Gebäuden und Grundstücken müssen jederzeit freigehalten werden.
Zur Sicherstellung eines geordneten und reibungslosen Ablaufs des Lieferverkehrs der Baustelle, zur Vermeidung von Rückstau an den Baustellenzufahrten und zur weitestmöglichen Reduzierung der Belästigung der Nachbarn durch den Baustellenverkehr erfolgt eine Zuweisung von Anlieferungs- und Abtransportterminen.
Hierzu wurde die Einrichtung eines Online-Avisierungs-Systems (OAS) für die Baustelle veranlasst, das über das Internet zugänglich sein wird.
Alle auf der Baustelle tätigen Unternehmer sind verpflichtet, dieses System zu nutzen.
Lieferfahrzeuge erhalten nach vorheriger Anmeldung für den Zeitraum der Anlieferung eine zeitfensterbeschränkte Kurzzeiterlaubnis zum Befahren der Baustelle und müssen die Baustelle unmittelbar nach dem Ladevorgang, spätestens mit Ablauf des zugewiesenen Zeitfensters, wieder verlassen.
Das Be- und Entladen darf nur in den zugewiesenen Be- und Entladezonen innerhalb des zugewiesenen Zeitfensters erfolgen.
Vom AN vorgesehene Anlieferungen und Abtransporte sind fristgerecht über das Online-Avisierungs-System anzumelden. Die Zuweisung der Zufahrtstermine erfolgt nach Verfügbarkeit.
Ein Anspruch auf die Zuteilung bestimmter Termine besteht nicht.
Die Zufahrt zur Baustelle darf nur zu dem zugewiesenen und bestätigten Termin erfolgen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass seine Baustellentransporte rechtzeitig zu dem abgestimmten Termin an der Baustelle eintreffen. Eine vom AN verschuldete Nichteinhaltung der ihm zugewiesenen Zeitfenster für Lieferungen geht zu seinen Lasten.
Weitere Angaben zum Ablauf der Transportanmeldung sind dem Baulogistikhandbuch zu entnehmen.
Das Befahren des Baustellengeländes ist auschließlich Baustellenverkehren erlaubt.
Private Fahrzeuge sind auf der Baustelle nicht zugelassen.
Auf der Baustelle gilt die Straßenverkehrsordnung.
Das Parken auf der Baustelle ist verboten.
Außerhalb der zugewiesenen Ladezonen darf nicht gehalten werden.
Auf der Baustelle sind die vorgeschriebenen Verkehrswege zwingend einzuhalten.
Es darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Baugeräte (Stapler/Radlader) haben grundsätzlich Vorfahrt.
Das Wenden und Zurücksetzen von Fahrzeugen darf nur mit Einweiser erfolgen.
Fahrzeugführer dürfen sich auch während des Be- und Entladens nicht von ihren Fahrzeugen entfernen, um im Notfall den Weg für Rettungsfahrzeuge frei zu machen.
Die im Bereich der Baustelle geltenden Lastbeschränkungen sind zu beachten.
Die Uferwände an der Weser müssen lastfrei gehalten werden. An Baugrubenrändern sind lastfreie Randstreifen gemäß EAB EB 55, EAB EB 56 und EAB EB 57 von Belastungen freizuhalten.
Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn unaufgefordert über Art und Umfang der im Bereich der Baustelle geltenen Lastbeschränkungen zu informieren.
5. Lage und Ausmaß von Baustelleneinrichtungsflächen
Lage und Ausmaß der zur Verfügung stehenden Baustelleneinrichtungsflächen sind den beiliegenden Baulogistikphasenplänen zu entnehmen.
Auf der Baustelle herrschen sehr beengte Platzverhältnisse.
Das Baufeld wird annähernd vollflächig überbaut, so daß auf diesem nur wenige Flächen für Baustelleneinrichtungen und Lagerflächen zur Verfügung stehen.
Die auf der Baustelle vorhandenen Baustelleneinrichtungsflächen werden nach vorheriger Bedarfsanmeldung unter den auf der Baustelle tätigen Unternehmen aufgeteilt und nach Verfügbarkeit räumlich und zeitlich begrenzt zugewiesen.
Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Flächen bestimmter Größe oder Lage.
Lage und Ausmaß von Baustelleneinrichtungsflächen können sich sich während der Bauzeit ändern.
Es ist damit zu rechnen, daß einzelne BE-Flächen für den Bauablauf geräumt werden müssen.
Der AG wird in diesem Fall neue BE-Flächen zuweisen. Die Umnutzung wird mindestens eine Woche vor dem Ende der Nutzungszeit angekündigt. Hat der AN die Flächen nach Ablauf der Vorbereitungszeit nicht vollständig freigezogen, erfolgt die Beräumung zu Lasten des AN.
Lagerflächen stehen auf der Baustelle nur in äußerst begrenztem Umfang zur Verfügung.
Die Lagerung von Material in gößerem Umfang auf der Baustelle ist nicht möglich.
Stoffe, Bauteile, Geräte und Werkzeuge sind daher abgestimmt auf den kurzfristigen Bedarf dem Baufortschritt entsprechend anzuliefern. Es hat eine Just-in-Time-Belieferung der Baustelle zu erfolgen.
Es dürfen nur so viele Materialien angeliefert werden, wie innerhalb von 3 Arbeitstagen verbaut werden können.
Sollte der AN zur Ausführung seiner Arbeiten über die zur Verfügung stehenden Baustelleneinrichtungsflächen hinaus weitere Flächen außerhalb des Baugrundstückes benötigen, so hat er diese eigenverantwortlich selbst zu beschaffen, deren Nutzung beim jeweiligen Eigentümer zu beantragen, alle hierfür erfoderlichen Genehmigungen einzuholen und sämtliche Kosten hierfür zu tragen.
6. Freizuhaltende Flächen
Flucht-, Rettungs- und Transportwege dürfen nicht versperrt werden.
Baustellenzufahrten sowie die Verkehrsflächen auf der Baustelle sind jederzeit für den Verkehr, insbesondere für Feuerwehr und Rettungsdienste, freizuhalten und dürfen nicht durch Bau- und Montagearbeiten beeinträchtigt werden.‑
Feuerwehrbewegungs- und -aufstellflächen und ihre Zufahrten sowie Hydranten und ihre Zugänge sind dauernd freizuhalten. Flucht- und Rettungswege sind grundsätzlich jederzeit freizuhalten, insbesondere darf in diesen kein Material und keine Geräte gelagert werden.
Bei längeren Arbeitsunterbrechungen, z.B. nachts und an Wochenenden und Feiertagen, sind Maschinen und Geräte so abzustellen, dass Feuerwehr und Rettungsdienste alle Gebäudeteile ungehindert erreichen können.
Die Uferwände an der Weser müssen lastfrei gehalten werden.
Auf die an die Uferwände angrenzenden Flächen dürfen keine Lasten aufgebracht werden.
7. Lage, Art und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Abwasser, Strom
Anschlussstellen für Baustrom und Bauwasser zur gemeinsamen Nutzung aller auf der Baustelle tätigen Unternehmer werden nach Art und Lage wie folgt zur Verfügung gestellt:
- Anschlüsse Baustrom:
Im Gebäude werden in jedem Geschoss Baustromanschlüsse als Baustromverteiler zur Verfügung gestellt,
Ausstattung jeweils mit Steckdosen CEE 400V/32A, CEE 400V/16 A und Schuko 230V/16A,
ein Baustromverteiler je Bauteil und Geschoss.
- Anschlüsse Bauwasser:
Ein Bauwasseranschluss wird im Außenbereich auf dem Baufeld als Zapfstelle zur Verfügung gestellt.
Alle weiteren Unterverteilungen und Leitungen sind Nebenleistung des AN und unter Beachtung der
geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften herzustellen.
Die vom AG bereitgestellten Anschlüsse für Strom und Wasser sind gemeinsam von allen auf der Baustelle tätigen Unternehmern zu nutzen. Der AN hat sich bezüglich der Anschlussnutzung mit den parallel auf der Baustelle tätigen anderen Unternehmen abzustimmen und diesen die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung der Anschlüsse einzuräumen.
Die Kosten des Verbrauchs für Wasser und Strom sind anteilig vom AN zu tragen. Sie werden pauschaliert über eine Umlage als prozentualer Abzug von der Abrechnungssumme abgerechnet.
Die Höhe der Umlage wird im Bauvertrag festgelegt.
8. Bodenverhältnisse, Baugrund
- für die auszuführenden Leistungen ohne Bedeutung.
9. Grundwasserverhältnisse
- für die auszuführenden Leistungen ohne Bedeutung.
10. Kampfmittel
- für die auszuführenden Leistungen ohne Bedeutung.
11. Ver- und Entsorgungsleitungen
Im Einwirkungsbereich der Baustelle befinden sich Ver- und Entsorgungsleitungen.
Es obliegt dem AN, sich vor Ausführungsbeginn über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen, Schächten u.ä. zu unterrichten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese nicht beschädigt werden.
Schachtabdeckungen, Hydranten, Leitungen und Kanäle müssen an jeder Stelle jederzeit frei zugänglich gehalten werden und dürfen nicht durch Baustelleneinrichtungen und Materiallagerungen überbaut werden. Die von den zuständigen Leitungsträgern zum Schutz ihrer Leitungen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten und umzusetzen.
12. Besonders zu schützende und zu sichernde Bereiche und Objekte
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass Dritte nicht gefährdet werden und keine Schäden an fremden Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen, Bäumen, öffentlichen Verkehrsflächen, Bahnanlagen und sonstigen Flächen im Einwirkungsbereich der Baustelle entstehen. Durch die Arbeiten des AN gefährdete bauliche Anlagen, Flächen und Bäume sind durch den AN zu schützen und zu sichern. Insbesondere düfen folgende im Einwirkungsbereich der Baustelle liegende Objekte nicht beeinträchigt werden:
- die Uferwände entlang der Weser.
Die Uferwände sind Hochwasserschutzmaßnahmen. Sie dürfen weder beschädigt noch belastet werden.
- die Straßenbahntrasse auf der Straße Auf der Muggenburg mit Gleis- und Oberleitungsanlagen
Bei den Arbeiten sind insbesondere die Vorgaben der Bremer Straßenbahn AG zum Schutz der Einwirkungsbereich der Baustelle befindlichen Straßenbahnanlage zu beachten.
13. Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass Lärm- und Staubemissionen sowie Erschütterungen nach dem Stand der Technik weitestgehend vermieden werden.
Alle eingesetzten Bauverfahren müssen erschütterungs-, lärm- und staubarm sein.
Die im Bereich der Baustelle geltenden Lärm-Immissionsrichtwerte gemäß AVV Baulärm sind einzuhalten. Der AN hat sämtliche zur Einhaltung der geforderten Grenzwerte erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.
Die Entstehung von nach dem Stand der Technik vermeidbarem Lärm ist zu verhindern.
Die Entstehung von nach dem Stand der Technik unvermeidbarem Baulärm ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Es dürfen nur nach dem Stand der Technik geräuscharme Baumaschinen eingesetzt werden.
In der Nachtzeit von 20:00 bis 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen lärmerzeugende Maschinen und Geräte nicht betrieben werden.
Eine Staubentwicklung während der Arbeiten, beim Be- und Entladen sowie beim Transportieren ist vom AN durch wirksame Staubschutzmaßnahmen zu unterbinden.
Erschütterungen sind zu vermeiden. Nicht vermeidbare Erschütterungen sind auf das nach dem Stand der Technik mögliche Minimum zu reduzieren. Lasten aus Erschütterungen dürfen nicht in benachbarte bauliche Anlagen eingetragen werden.
Aufgrund der angestrebten DGNB- und QNG-Zertifizierungen bestehen besondere Anforderungen an Baubetriebliche Emissionen und Umweltschutz auf der Baustelle. Diese sind den beiliegenden Hinweisen zur Zertifizierung nach DGNB/QNG sowie deren Anlagen zu entnehmen und vom AN bei der Ausführung zu beachten und umzusetzen.
14. Gemäß Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen / SiGeKo
Die Baustelle unterliegt den Bestimmungen der Baustellenverordnung.
Für die Baustelle ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gem. BaustellV beauftragt. Der SiGeKo ist hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes koordinierend, beratend und überprüfend tätig. Die Verantwortung des AN für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten bleibt hiervon unberührt.
Der SiGeKo führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den Weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können.
Den Hinweisen des SiGeKo ist Folge zu leisten.
Vom SiGeKo wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt. Dieser gilt für den gesamten Bereich der Baustelle, für alle am Bau Beteiligten einschließlich Lieferanten und Nachunternehmern sowie für Besucher. Der AN ist verpflichtet, seinen auf der Baustelle eingesetzten Beschäftigten sowie seinen Nachunternehmern und Lieferanten vor Arbeitsaufnahme den Inhalt des SiGe-Plans bekannt zu geben und während der Ausführung dessen Einhaltung durchzusetzen und zu kontrollieren.
15. Arbeitszeiten
Der Zugang zur Baustelle ist Montags bis Freitags von 6:30 bis 19 Uhr und Samstags von 6:30 bis 15 Uhr möglich. Spätestens zum Ende dieser Arbeitszeiten müssen alle Beschäftigten des AN die Baustelle verlassen haben. An Sonn- und Feiertagen ist die Baustelle geschlossen.
Ein Anspruch auf die Möglichkeit der Ausführung von Arbeiten außerhalb dieser Regelarbeitszeiten besteht nicht. Ausnahmegenehmigungen für vom AN außerhalb der Regelarbeitszeiten vorgesehene Arbeiten sind spätestens 5 Arbeitstage vor der vorgesehenen Ausführung b eim AG und dem auf der Baustelle tätigen Baulogistiker zu beantragen.
Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Ausnahmegenehmigungen für die Ausführung von Nacht- und Wochenendarbeit hat der AN eigenverantwortlich bei den zuständigen Stellen einzuholen und dem AG vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Zwischen 20:00 und 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen keine lärmerzeugenden Arbeiten ausgeführt werden.
16. Logistikhandbuch, Baustellenordnung
Der auf der Baustelle tätige Baulogistiker hat für die Baustelle ein Baulogistikhandbuch erstellt, dessen Regelungen zur Baulogistik von allen auf der Baustelle tätigen Unternehmen einzuhalten sind.
Für die Baustelle ist darüber hinaus eine Baustellenordnung festgelegt, deren Einhaltung für alle Personen auf der Baustelle verbindlich ist.
Angaben zur Baustelle
Angaben zur Ausführung Angaben zur Ausführung
Die nachfolgenden Anforderungen sind bei der Ausführung zu beachten. Sich aus diesen Anforderungen ergebende Leistungen sind in den Angebotspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
1. Rücksichtnahme Nachbarschaft
Die Bauarbeiten sind mit größtmöglicher Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft auszuführen,
die Belästigung der Nachbarschaft durch die Baustelle ist so weit wie möglich zu minimieren. Arbeitstechniken, Geräteeinsatz und Schutzmaßnahmen sind vom AN unter Berücksichtigung dieser Forderung zu wählen.
2. DGNB- und QNG-Zertifizierung
Das Bauvorhaben wird unter dem Aspekt des nachhaltigen, energieeffizienten und ressourcenschonenden Bauens geplant. Es erfolgt eine Zertifizierung des Gebäudes nach dem Bewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) sowie nach dem staatlichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Für die Baumaßnahme ist der DGNB-Qualitätsstandard „Silber" im DGNB-Nutzungsprofil Neubau Wohngebäude sowie der QNG-Standard "PLUS" vorgegeben.
Aufgrund der angestrebten DGNB- und QNG-Zertifizierungen bestehen besondere Anforderungen an die Ausführung. Diese sind den beiliegenden Hinweisen zur Zertifizierung nach DGNB/QNG und deren Anlagen zu entnehmen. Die Vorgaben zur Sicherstellung der vorgesehenen Zertifizierungen sind vom AN verbindlich zu beachten und umzusetzen. Insbesondere bestehen besondere Anforderungen an
- die Auswahl der zu verwendenden Bauprodukte und Konstruktionen
- die Nachweisführung der geforderten Qualität der Bauprodukte und Konstruktionen
- die Rückbau- und Recyclingfähigkeit der auszuführenden Konstruktionen
- die Baustelleneinrichtung und den Baustellenbetrieb
- die Dokumentation der ausgeführten Leistungen
3. Veranlasste Vorarbeiten
Als Vorraussetzung für die Arbeiten des AN werden im Wesentlichen folgende Arbeiten auf der Baustelle veranlasst:
- Umschließung der Baustelle mit einem Bauzaun
- Einrichtung eines Zugangskontrolldienstes für die Baustelle
- Einrichtung eines Lieferlogistiksystems für die Baustelle
- Einrichtung einer zentralen Bauabfallentsorgung für die Baustelle
- Bereitstellung von Baustrom- und Bauwasseranschlüssen
- Bereitstellung von Sanitärcontainern auf der Baustelle
- Errichtung des Rohbaus
‑
4. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Parallel zu den Arbeiten des AN werden weitere Unternehmer auf der Baustelle tätig sein.
Die Arbeiten des AN sind unter Berücksichtigung der parallel auf der Baustelle tätigen Unternehmer auszuführen. Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten so auszuführen, daß ein geordneter und reibungsloser Bauablauf im Zusammenwirken mit den anderen Unternehmern sichergestellt ist und die diesbezüglichen Vorgaben des AG zu beachten. Es sind Abstimmungen zur Koordination der Arbeiten mit den parallel auf der Baustelle tätigen Unternehmern erforderlich.
Im Vorfeld wurde ein Baulogistikunternehmen mit der Ausführung zentraler Baulogistikleistungen für die Baustelle beauftragt. Die Leistungen dieses Unternehmens umfassen im Wesentlichen die Baustellenbewachung und Zutrittskontrolle sowie das Einrichten und Betreiben eines Lieferlogistiksystems.
Der AN ist verpflichtet, kooperativ mit dem Baulogistikunternehmen zusammenzuarbeiten.
5. Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeitsabschnitte mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Besondere Vorgaben des AG zu Arbeitsabschnitten und vorgesehenen Arbeitsunterbrechungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
6. Bauleitung des AN
Die Ausführung der Arbeiten des AN muss von einem verantwortlichen, fachlich qualifizierten und entscheidungsbefugten Bauleiter des AN geleitet werden.
Dieser Bauleiter muss während der Ausführung der Arbeiten ständig auf der Baustelle anwesend sein.
Ein Bauleiterwechsel ist dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Bei einer Verhinderung des Bauleiters muss ein fachlich gleich qualifizierter und weisungsbefugter Stellvertreter auf der Baustelle anwesend sein.
Der Bauleiter sowie sein Stellvertreter müssen deutschsprachig sein. Sie sind dem AG vor Ausführungsbeginn mit Name, Vorname, Firmenadresse und Mobilfunk-Telefonnummer schriftlich zu benennen.
7. Baufristenplan
Der AN hat einen Baufristenplan über die Ausführung seiner vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Bei der Erstellung des Plans sind die Festlegungen des AG zu berücksichtigen. Vertragsfristen sind in den Plan aufzunehmen.
Bei Änderungen von Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den AN unverzüglich zu überarbeiten.
Der Plan ist dem AG spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich, als Datei im Format .pdf und 2-fach in Papierform zu übergeben. Die Erstellung und Fortschreibung des Baufristenplans wird nicht gesondert vergütet und ist in die Angebotspreise einzurechnen.
8. Baustelleneinrichtungsplanung
Die vom AN vorgesehene Baustelleneinrichtung und die hierfür zur Verfügung stehenden Flächen sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit dem AG abzustimmen.
Der AN hat - auf Grundlage des übergeordneten Baustelleneinrichtungsplans des AG - einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan über die von ihm auf der Baustelle vorgesehenen Baustelleneinrichtungen zu erstellen. Dieser muss die vom AN vorgesehenen Baustelleneinrichtungen sowie Angaben zu vom AN geplanten Aufstell- und Bewegungsflächen für seine Geräte enthalten.
Bei der Erstellung der Baustelleneinrichtungsplanung sind die Vorgaben aus der übergeordneten Baustelleneinrichtungsplanung des AG und die Vorgaben des AG zur Berücksichtigung der Belange von parallel auf der Baustelle tätigen anderen Unternehmern zu berücksichtigen.
Bei Änderungen der Baustelleneinrichtungen des AN ist der Plan durch den AN unverzüglich zu überarbeiten.
Der Plan ist dem AG spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich, als Datei im Format .pdf und 2-fach in Papierform zu übergeben. Die Erstellung und Fortschreibung des Baustelleneinrichtungsplans wird nicht gesondert vergütet und ist in die Angebotspreise einzurechnen.
9. Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und den Baustellenbetrieb
Lagerflächen stehen auf der Baustelle nur in äußerst begrenztem Umfang zur Verfügung.
Die Lagerung von Material in größerem Umfang auf der Baustelle ist nicht möglich. Materiallieferungen sind auf die entsprechend dem Baufortschritt kurzfristig benötigten Mengen abzustimmen.
Es erfolgt eine räumlich und zeitlich begrenzte Zuweisung von Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen.
Die auf der Baustelle zur Verfügung stehenden Flächen werden nach Verfügbarkeit unter den gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmern aufgeteilt. Ein Anspruch des AN auf die exklusive Nutzung von BE-Flächen bestimmter Größe und Lage besteht nicht. Material darf nur in zugewiesenen Lagerflächen gelagert werden.
Aufgrund der angestrebten DGNB- und QNG-Zertifizierungen bestehen besondere Anforderungen an Baubetriebliche Emissionen und Umweltschutz auf der Baustelle. Diese sind den beiliegenden Hinweisen zur Zertifizierung nach DGNB/QNG und deren Anlagen zu entnehmen und vom AN bei der Ausführung zu beachten und umzusetzen.
10. Besondere Anforderungen an Transportwege
Vor Beginn der Arbeiten sind Transportwege mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Die im Bereich der Baustelle geltenden Lastbeschränkungen sind zu beachten.
Transportwege auf der Baustelle werden sich bauablaufabhängig aufgrund von durch Arbeiten gesperrte Verkehrswege ändern. Die Nutzung der im zu errichtenden Gebäude vorgesehenen Aufzüge für Materialtransporte ist - sofern vom AG nicht ausdrücklich abweichend angeordnet - nicht zulässig.
11. Sicherheit und Gesundheitsschutz
Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der auf der Baustelle Beschäftigten sind vom AN durch der jeweiligen Baustellensituation angepasste Arbeitsschutzmaßnahmen auszuschließen.
Den Hinweisen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators ist Folge zu leisten.
Sich hieraus ergebende Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sind vom AN umzusetzen. Die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Auflagen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz obliegt hiervon unabhängig dem AN in alleiniger Verantwortung.
Sämtliche auf der Baustelle eingesetzten Personen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend angemeldet, arbeitsmedizinisch untersucht, mit obligatorischem Arbeitsschutz und betriebssicheren Arbeitsmitteln ausgerüstet sein.
Der AN hat sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten und dafür zu sorgen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen von seinen Beschäftigten auf der Baustelle getragen und ordnungsgemäß benutzt werden.
Die Beschäftigten haben die persönlichen Schutzausrüstungen vor der Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen.
12. Gefährdungsbeurteilung
Vor Arbeitsaufnahme ist vom AN eine Gefährdungsbeurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren, welche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle für seine Beschäftigten erforderlich sind.
Die Gefährdungsbeurteilung und der zugehörige Maßnahmenkatalog sind dem SiGeKo und
der Bauleitung des AG unaufgefordert rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Der AN hat seinem Personal vor Arbeitsbeginn die der Gefährdungsbeurteilung entsprechenden Anweisungen zu erteilen und sein Personal in die Besonderheiten der Baustelle einzuweisen.
Montage-, Abbruch- und Arbeitsanweisungen für potentiell gefährliche Arbeiten und Montagen sind dem SiGeKo vor Aufnahme der Arbeiten zur Prüfung vorzulegen, bei Erfordernis gemäß den Hinweisen des SiGeKo zu überarbeiten und in endgültiger Fassung der Bauleitung des AG zu übergeben.
Der AN hat auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung einen Notfallplan für Notfälle/Havarien auf der Baustelle aufzustellen, in dem erforderliche Gegenmaßnahmen, Informationswege, Ansprechpartner und Standorte von Notfalleinrichtungen beschrieben sind. Dieser ist dem SiGeKo und der Bauleitung des AG vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
13. Besondere Anforderungen an Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
Die Sicherung von Gefahrenbereichen in den Arbeitsbereichen des AN liegt in der Verantwortung des AN.
Es ist Sache des AN, Gefahrenbereiche in seinen Arbeitsbereichen zu erkennen und entsprechende wirksame Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vorzusehen. Vor einer Unterbrechung der Arbeiten hat der AN dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände bestehen bleiben.
Der AN stellt durch wirksame Schutz- und Sicherungsmaßnahmen und seine Baustellenorganisation insbesondere auch sicher, dass weder Staub, Abfälle noch sonstige Gegenstände und Materialien aus seinem Arbeitsbereich auf die angrenzenden Grundstücke gelangen können.
Vom AN erstellte Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind auch nach Abschluss der Leistungen des AN so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist.
Die vom AN erstellten Unfallverhütungseinrichtungen sind laufend zu überprüfen, instandzuhalten und der Baustellensituation entsprechend anzupassen.
14. Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
Die Baustelle muss insbesondere zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit jederzeit aufgeräumt sein.
Der im Bereich des AN anfallende Abfall ist durch den AN arbeitstäglich restlos aus den Arbeitsbereichen zu entfernen und gemäß den Regelungen in den nachfolgenden "Besonderen Vorgaben für die Entsorgung" zu entsorgen.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass sein Personal die Arbeitsbereiche am Ende jedes Arbeitstages in sauberen aufgeräumten Zustand verlässt. Stoffe/ Materialreste, die durch Wind oder Regen bewegt werden könnten, insbesondere in nicht durch Fassaden geschlossenen Etagen, auf Dachflächen und Gerüsten, sind sofort zu beseitigen.
Die Zwischenlagerung von Material und Abfall darf weder zu Brandlasten noch zur Versperrung von Verkehrswegen oder zur Behinderung der Arbeiten anderer Unternehmer führen.
Gerüste sind grundsätzlich frei von Materialien und Abfällen jeder Art zu halten.
Die Verunreinigung von Verkehrswegen, insbesondere auch von öffentlichen Straßen, ist zu vermeiden.
Durch den AN verursachte Verunreinigungen von Verkehrswegen auf der Baustelle und den angrenzenden Straßen sind vom AN umgehend zu beseitigen.
15. Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Der Anfall von Baustellenabfällen ist weitestmöglich zu vermeiden. Unvermeidbare Abfälle sind vom AN sortenrein nach Fraktionen getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Mischabfälle sind zu vermeiden.
Der AG wird eine zentrale Bauabfallentsorgung für die Baustelle veranlassen.
Die Entsorgung der bei der Bautätigkeit auf der Baustelle anfallenden Abfälle erfolgt zentral durch ein vom AG beauftragtes Unternehmen. Die Leistungen dieses Unternehmens umfassen:
- Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die nach Abfallarten getrennten Abfallsammlung an einer zentralen Abfallsammelstelle auf der Baustelle.
- Abtransport und Entsorgung der Baustellenabfälle
- Abfalldokumentation entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
Der AN ist verpflichtet, sich aktiv an dem Entsorgungssystem zu beteiligen und die bereitgestellten Abfallbehälter bestimmungsgemäß zu nutzen.
In den Arbeitsbereichen des AN anfallender Abfall ist vom AN arbeitstäglich zu der Abfallsammelstelle zu fördern, nach Abfallarten sortenrein zu trennen und nach den vorgegebenen Abfallarten getrennt in den bereitgestellten Behältern zu sammeln. Den abfalltechnischen Anweisungen des Abfallkoordinators ist Folge zu leisten.
Die Kosten der zentralen Bauabfallentsorgung sind anteilig vom AN zu tragen. Sie werden pauschaliert über eine Umlage als prozentualer Abzug von der Abrechnungssumme abgerechnet.
Die Höhe der Umlage wird im Bauvertrag festgelegt.
Durch die zentrale Bauabfallentsorgung werden ausschließlich Abfälle entsorgt, die aus der Bautätigkeit auf dieser Baustelle stammen. Schadstoffbelastete und gefährliche Abfälle, z.B. Farben, Lacke und Spraydosen sind von der zentralen Bauabfallentsorgung ausgenommen und durch den AN unverzüglich selbst zu entsorgen.
Aufgrund der angestrebten DGNB- und QNG-Zertifizierungen bestehen besondere Anforderungen an die Bauabfallentsorgung. Diese sind den beiliegenden Hinweisen zur Zertifizierung nach DGNB/QNG und deren Anlagen zu entnehmen. Die aufgrund der angestrebten Zertifizierungen bestehenden besonderen Anforderungen sind vom AN zu beachten und umzusetzen.
‑
16. Gerüste
Für seine Arbeiten mit Arbeitshöhen bis 3,75m erforderliche Gerüste sind Leistung des AN, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Gerüste für Arbeiten mit Arbeitshöhen größer als 3,75m werden, sofern hierfür im Leistungsverzeichnis keine Positionen vorgesehen sind, vom AG zur Verfügung gestellt.
Der AN hat den ordnungsgemäßen Zustand seiner Gerüste regelmäßig zu kontrollieren. Aufbau- und Verwendungsanleitungen für Gerüste des AN müssen während der Standzeit der Gerüste auf der Baustelle vorliegen. Der AN ist für die Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen zur Unfallverhütung an seinen Gerüsten verantwortlich, auch wenn er diese anderen Unternehmern zur Mitbenutzung überlässt. Die Übergabe von Gerüsten des AN zur Mitbenutzung durch andere Unternehmer ist schriftlich zu dokumentieren.
17. Aufzüge, Hebezeuge
Aufzüge und Hebezeuge stehen dem AN bauseits nicht zur Verfügung.
Die Benutzung der im zu errichtenden Gebäude vorgesehenen Aufzüge ist verboten.
18. Sanitäre Anlagen
Sanitäre Anlagen für das auf der Baustelle beschäftigte Personal werden vom AG zur Verfügung gestellt,
als Sanitärcontainer mit Wasch- und Toilettenräumen gemäß Arbeitsstättenrichtlinien.
Sie sind von allen auf der Baustelle tätigen Unternehmen gemeinsam zu nutzen.
Die Kosten der sanitären Anlagen sind anteilig vom AN zu tragen. Sie werden pauschaliert über eine Umlage als prozentualer Abzug von der Abrechnungssumme abgerechnet.
Die Höhe der Umlage wird im Bauvertrag festgelegt.
Sanitäre Anlagen sind sauber und gepflegt zu halten.
Die Nutzung der im zu errichtenden Gebäude vorgesehenen sanitären Anlagen ist verboten.
19. Tagesunterkünfte /Pausenräume
Tagesunterkünfte/Pausenräume für das auf Baustelle beschäftigte Personal werden von dem auf der Baustelle tätigen Baulogistikunternehmen zur Verfügung gestellt, als Tagesunterkunftscontainer, die sich
außerhalb des Baufeldes befinden. Ihre Nutzung ist kostenpflichtig.
Die zur Verfügung stehenden Unterkunftscontainer sind vom AN entspechend seines Bedarfs anzumieten,
die Mietkosten sind in die Angebotspreise einzurechnen. Die Bedingungen für die Anmietung der Tagesunterkunftscontainer sind dem beiliegenden Baulogistikhandbuch zu entnehmen.
Die Container werden in Abhängigkeit von der Anzahl des jeweils auf der Baustelle eingesetzten Personals nach Verfügbarkeit zugewiesen. Ein Anspruch auf die Nutzung von bestimmten Containern besteht nicht.
Tagesunterkünfte sind sauber und gepflegt zu halten.
Die Aufstellung von Tagesunterkunftscontainern des AN auf der Baustelle ist nicht gestattet.
20. Lagerräume
Lagerräume stehen dem AN nicht zur Verfügung.
Für seine Arbeiten erforderliche Lagerräume/Lagercontainer sind Leistung des AN, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Die Aufstellung von Lagercontainern auf der Baustelle ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse nur sehr begrenzt möglich. Die wenigen auf der Baustelle zur Verfügung stehenden Stellflächen werden nach Verfügbarkeit zugewiesen. Ein Anspruch des AN auf Stellflächen für Lagercontainer bestimmter Größe und Lage besteht nicht.
21. Büroräume/Bürocontainer
Büroräume stehen dem AN nicht zur Verfügung.
Ein Anspruch auf die Aufstellung von Bürocontainern des AN auf der Baustelle besteht nicht.
Nach Verfügbarkeit besteht die Möglichkeit, vom auf der Baustelle tätigen Baulogistikunternehmen bereitgestellte Bürocontainer anzumieten. Die Bedingungen für die Anmietung dieser Container sind dem beiliegenden Baulogistikhandbuch zu entnehmen.
22. Übernachtungsunterkünfte
Das Einrichten von Übernachtungsunterkünften auf der Baustelle ist nicht zugelassen.
23. Baubeleuchtung
Die allgemeine Beleuchtung der notwendigen Flucht- und Rettungswege in dem zu errichtenden Gebäude wird vom AG zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus für seine Arbeiten erforderliche Beleuchtungen, z.B. Arbeitsplatzbeleuchtungen und Beleuchtungen seiner eigenen Baustelleneinrichtungen, sind Nebenleistung des AN, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Die Kosten der allgemeinen Baubeleuchtung sind anteilig vom AN zu tragen. Sie werden pauschaliert über eine Umlage als prozentualer Abzug von der Abrechnungssumme abgerechnet.
Die Höhe der Umlage wird im Bauvertrag festgelegt.
‑
24. Messarbeiten
Alle Messarbeiten und Kontrollmessungen, die zur Ausführung und zur Abrechnung der Arbeiten des AN erforderlich sind, sind Leistung des AN, werden nicht gesondert vergütet und sind in die
Angebotspreise einzurechnen. Vom AN angelegte Messpunkte sind nach Abschluss der Arbeiten und Aufforderung durch die Objektüberwachung rückstandsfrei zu beseitigen.
Für erforderliche Einmessarbeiten werden dem AN Höhenmarkierungen in Form von Meterrissen und ggf. Achskreuzen in Protokollform übergeben. Abweichungen von Messstellen untereinander sind der Bauüberwachung aufzuzeigen und in Form der Prüfung der Vorleistung zu benennen.
Vom AG angegebene Maße sind vom AN vor Ausführungs-/ Fertigungsbeginn auf Übereinstimmung mit der örtlichen Situation zu prüfen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN 18202 und 18203 die Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
25. Bemessungen
Die Bemessung von Materialdicken, Verankerungen, Befestigungs- und Verbindungsmitteln unter Beachtung der gestalterischen und konstruktiven Vorgaben des AG ist Leistung des AN. In der Leistungsbeschreibung genannte Stärken und Dicken sind Mindestangaben. Die endgültige Bemessung und Verantwortung bleibt beim AN.
26. Bauprodukte, Eignungs- und Gütenachweise
Prüfzeugnisse, Herstellerdatenblätter und Zulassungen für die vom AN zum Einbau oder zur zeitweisen Überlassung vorgesehenen Stoffe und Bauteile zum Nachweis ihrer Eignung und Güte sind dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn in übersichtlicher, prüfbarer Papierform sowie digital im Format .pdf zu übergeben. Die jeweiligen Herstellerangaben, Einbauvorschriften und Richtlinien sind zu beachten.
‑
Für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten sind vom AN Verwendbarkeitsnachweise, z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder Zustimmungen im Einzelfall / vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen vorzulegen. Die hiermit verbundenen Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzurechnen. Sind Zustimmungen im Einzelfall erforderlich, so sind diese durch den AN herbeizuführen. Vom AN zu erstellende Unterlagen, die im Rahmen des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens zu prüfen sind, sind vom AN beim Prüfingenieur einzureichen.
Die Gebühren des Prüfingenieurs trägt der AG.
Aufgrund der angestrebten DGNB- und QNB-Zertifizierung bestehen besondere Anforderungen an die Auswahl der zu verwendenden Bauprodukte, an die Vorlage von Eignungs- und Gütenachweisen und an die Anmeldung, Prüfung und Freigabe von Bauprodukten. Diese sind den beiliegenden Hinweisen zur Zertifizierung nach DGNB/QNG und deren Anlagen zu entnehmen.
Die Vorgaben an die Auswahl von Bauprodukten für das Bauvorhaben sind im beigefügten Pflichtenheft DGNB/QNG festgelegt. Die aufgrund der angestrebten Zertifizierungen bestehenden besonderen Anforderungen sind vom AN zu beachten und umzusetzen.
Der AN hat rechtzeitig vor Ausführung jeglicher Arbeiten und Materialbestellungen eine vollständige Baustoffdeklaration aller zu verwendenden Baumaterialien einzureichen, so dass dem Auftraggeber eine Prüfung auf QNG- und DGNB-Konformität möglich ist. Diese Prüfung wird innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen einer prüffähigen Baustoffdeklaration vom Baustoffberater des Bauherrn durchgeführt.
Die Prüffrist beginnt, wenn alle Nachweise für die geforderte Güte der Bauprodukte eingegangen sind.
27. Baubesprechungen
Der AG wird mit den auf der Baustelle tätigen Unternehmen regelmäßig Baubesprechungen durchführen.
Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich auf der Baustelle statt, bei Bedarf kann der AG zusätzlich Sonderbesprechungen fordern. An diesen Besprechungen hat mindestens der Bauleiter des AN und nach Bedarf jeweils ein entscheidungsbefugter Vertreter der Nachunternehmer des AN teilzunehmen.
28. Bautagesberichte
Der AN hat schriftliche Bautagesberichte zu führen.
Diese müssen für jeden Tag Angaben zum Wetter, zu Art, Umfang und Ort der ausgeführten Arbeiten,
Anzahl und Qualifikation der vom AN eingesetzten Arbeitskräfte, Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Anlieferung und Abfuhr von Materialien und Großgeräten sowie zu sämtlichen besonderen Vorkommnissen auf der Baustelle enthalten. Die Bautagesberichte sind der Bauleitung des AG wöchentlich digital im Format .pdf zu übergeben.
29. Besondere Vorkommnisse
Der AN hat dem AG besondere Vorkommnisse auf der Baustelle unverzüglich schriftlich und digital mitzuteilen, z. B.
- Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, sowie Beinaheunfälle
- Schadensereignisse am Eigentum des AG oder Dritter
- behördliche Anordnungen, Ermahnungen oder Rügen
- Feststellung von Ordnungswidrigkeiten
- jegliche Vorgänge mit Beteiligung der Polizei
- Beschwerden von Nachbarn
30. Übergabe von Unterlagen
Für das Bauvorhaben wurde die Einrichtung eines digitalen Projektraumes als Planserver veranlasst, der über das Internet zugänglich ist. Der AN erhält einen Zugang zu du diesem Planserver de.
Die Nutzung dieses Planservers zur Übergabe von Unterlagen ist für den AN bindend.
Der AN erhält die als Grundlage für die Ausführung seiner Arbeiten vom AG erforderlichen Unterlagen in Dateiform über den Planserver. Die Unterlagen werden im Dateiformat .pdf, Pläne bei Bedarf zusätzlich im Format .dwg, übergeben. Der AN ist dafür verantwortlich, sich die jeweils aktuellen Unterlagen rechtzeitig über den Planserver zu beschaffen.
Vom AN zu erstellende Unterlagen sind dem AG in Dateiform über den Planserver zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Für Planungen des AN, die einer Freigabe des AG bedürfen, ist dem AG eine angemessene Prüffrist einzuräumen. Die Prüffrist beträgt mindestens 18 Werktage.
Übergabetermine für Planunterlagen, die einer Freigabe des AG bedürfen, sind mit dem AG abzustimmen und im Terminplan/Bauablaufplan entsprechend festzuhalten.
Unterlagen, die im Rahmen des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens von Dritten zu prüfen sind, sind zusätzlich in der von der jeweiligen Prüfstelle geforderten Form und Anzahl in Papierform vorzulegen.
Vom AG zur Ausführung freigegebene Unterlagen sind dem AG nach Einarbeitung etwaiger Korrekturen
in Dateiform über den Planserver und 2-fach in Papierform zu übergeben.
Digitale Unterlagen sind jeweils im Format .pdf und zusätzlich in einem bearbeitbaren Dateiformat nach Vorgabe des AG zu übergeben.
31. Dokumentation
Vom AN ist eine Dokumentation über die von ihm ausgeführten Leistungen zu erstellen.
Angaben zu gefordertem Inhalt und Form der Dokumentation sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die vollständige Dokumentation ist dem AG rechtzeitig vor der Abnahme zu übergeben.
Angaben zur Ausführung
Hinweise zur Zertifizierung nach DGNB/QNG Hinweise zur Zertifizierung nach DGNB und QNG
Die nachfolgenden Anforderungen sind bei der Ausführung zu beachten. Sich aus diesen Anforderungen ergebende Leistungen sind in den Angebotspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Das Bauvorhaben Stephanitorhöfe wird unter dem Aspekt des nachhaltigen, energieeffizienten und ressourcenschonenden Bauens geplant. Es erfolgt eine Zertifizierung des Gebäudes nach dem Bewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) sowie nach dem staatlichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Für die Baumaßnahme ist der DGNB-Qualitätsstandard „Silber“ im DGNB-Nutzungsprofil Neubau Wohngebäude in der Version 2018 (NWO18) sowie der QNG-Standard „PLUS“ für Nicht-Wohngebäude für die QNG Version V1-3 (ab 01.03.2023) vorgegeben.
Die nachfolgenen Hinweise beschreiben die Vorgaben und Ziele zur Sicherstellung der Nachhaltigkeitsaspekte der o.g. Gütesiegel. Diese sind von allen beteiligten Baufirmen und der Bauleitung zwingend zu erbringen, da diese dem Bauherrn als Nachweise zur Bundesförderung energieeffizienter Gebäude dienen. Die Pflichten für das Bauvorhaben sind in einem Pflichtenheft in Anlage C
der beiliegenden Hinweise zur Zertifizierung nach DGNB/QNG zusammengefasst.
Die Qualitäten sind in dem abgestimmten Pflichtenheft festgelegt und nach Ausführung nachzuweisen.
Die geplanten Qualitäten sind daher umzusetzen oder mindestens gleichwertige Alternativen vorzusehen.
Die Dokumentationen dienen als Nachweisdokument gegenüber der Zertifizierungsstelle und sind zwingend zu erbringen. Das Dokument richtet sich an die Baufirmen, Produkthersteller und Bauleiter, die im Rahmen des Projektes beteiligt sind. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die eingesetzten Produkte und Materialien den DGNB und QNG Anforderungen im nachfolgend beschriebenen Umfang entsprechen.
2. Vorgaben an die Auswahl von Bauprodukten/ Konstruktionen
siehe Hinweise zur Zertifizierung nach DGNB/QNG in der Anlage
3. Anforderungen an die Baustelle
siehe Hinweise zur Zertifizierung nach DGNB/QNG in der Anlage
Hinweise zur Zertifizierung nach DGNB/QNG
Allgemeine Vorbemerkungen Putzarbeiten Allgemeine Vorbemerkungen Innenputzarbeiten
0. Allgemeiner Leistungsumfang
Dieses Leistungsverzeichnisses umfasst Innenputz- und Innendämmarbeiten.
Die Leistungen sind in allen Geschossen auszuführen.
1. Prüfung des Untergrundes
Die Putzgründe bestehen im Wesentlichen aus Stahlbeton und Mauerwerk.
Der AN hat vor Ausführungsbeginn den Untergrund der zu putzenden Flächen gründlich auf Tragfähigkeit und Eignung zu prüfen. Die Prüfung des Untergrundes hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass notwendige Nacharbeiten ohne Verzögerung durchgeführt werden können. Die Bauüberwachung des AG ist
rechtzeitig über den Zeitpunkt der Prüfung zu informieren.
Die Prüfung der Untergründe ist schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der Bauüberwachung des AG vor Beginn der Putzarbeiten zu übergeben.
2. Ausgleich von Maßtoleranzen
Maßabweichungen der Vorgewerke innerhalb der nach DIN 18202 zulässigen Toleranzen sind vom AN ohne besondere Vergütung auszugleichen. Die Maße der Vorgewerke sind vom AN vor Ausführungsbeginn zu prüfen. Über Maßabweichungen der Vorgewerke, die die zulässigen Toleranzen nach DIN
18202 überschreiten, ist die Bauüberwachung des AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Nachforderungen aufgrund von unzulässigen Maßtoleranzen, die nicht vor Ausführung festgestellt werden, werden nicht anerkannt.
3. Vorbereitung des Untergrundes
Der Putzgrund ist so vorzubereiten, so dass eine dauerhafte Haftfähigkeit und Rissfreiheit des Putzes gewährleistet ist. Untergründe sind entsprechend den Anforderungen des gewählten Putzsystems gründlich zu reinigen. Staub und lose Bestandteile sowie Trennmittelrückstände sind vor dem Putzauftrag zu entfernen. Beton- und Mörtelgrate sind abzuschlagen.
Auf schwach oder nicht saugende Betonflächen ist vor dem Putzauftrag eine auf das Putzsystem abgestimmte Haftbrücke aufzutragen. Haftbrücken werden entsprechend der hierfür im Leistungsverzeicnis vorgesehenen Positionen vergütet.
4. Ansätze
Putze auf zusammenhängenden Flächen sind grundsätzlich nur in Gesamtflächen, ohne sichtbare Ansätze in der Oberflächenstruktur, herzustellen. Nachträgliche Beiputzarbeiten und Ausbesserungen sind so auszuführen, dass Putzansätze nicht sichtbar sind.
5. An-, Abschluss-, Eckprofile
Kanten und Außenecken sind mit Eckschutzschienen zu versehen.
An Anschlüssen an Einbauten, Einbauteilen und Leitungsdurchführungen ist der Putz durch Einschneiden zu trennen.
6. Schutzmaßnahmen
Verschmutzungen von sichtbar bleibenden Bauteilen und Oberflächen sind vom AN duch wirksame Schutzmaßnahmen, z.B. Abdecken/Abkleben dieser Bauteile, auszuschließen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Allgemeine Vorbemerkungen Putzarbeiten
01 Übergeordnete Leistungen
01
Übergeordnete Leistungen
01.01 Besondere Baustelleneinrichtung
01.01
Besondere Baustelleneinrichtung
01.02 Muster
01.02
Muster
01.03 Untergrundprüfung
01.03
Untergrundprüfung
01.04 Dokumentation
01.04
Dokumentation
02 Putzarbeiten Haus 1
02
Putzarbeiten Haus 1
02.01 Vorbereitende Maßnahmen
02.01
Vorbereitende Maßnahmen
02.02 Innendämmarbeiten Schwimmhalle
02.02
Innendämmarbeiten Schwimmhalle
02.03 Innendämmarbeiten Umkleiden, Duschen
02.03
Innendämmarbeiten Umkleiden, Duschen
02.04 Innenputz Kalkputz
02.04
Innenputz Kalkputz
02.05 Wärmedämmputz
02.05
Wärmedämmputz
02.06 Profile, Kanten, Abschlüsse, Sonstiges
02.06
Profile, Kanten, Abschlüsse, Sonstiges
03 Putzarbeiten Haus 2
03
Putzarbeiten Haus 2
03.01 Vorbereitende Maßnahmen
03.01
Vorbereitende Maßnahmen
03.02 Akustikputz Erschließungsfoyers
03.02
Akustikputz Erschließungsfoyers
03.03 Innenputz Wohnungen
03.03
Innenputz Wohnungen
03.04 Profile, Kanten, Abschlüsse, Sonstiges
03.04
Profile, Kanten, Abschlüsse, Sonstiges
04 Putzarbeiten Haus 3
04
Putzarbeiten Haus 3
04.01 Vorbereitende Maßnahmen
04.01
Vorbereitende Maßnahmen
04.02 Akustikputz Erschließungsfoyers
04.02
Akustikputz Erschließungsfoyers
04.03 Innenputz Wohnungen
04.03
Innenputz Wohnungen
04.04 Profile, Kanten, Abschlüsse, Sonstiges
04.04
Profile, Kanten, Abschlüsse, Sonstiges
05 Putzarbeiten Haus 4
05
Putzarbeiten Haus 4
05.01 Vorbereitende Maßnahmen
05.01
Vorbereitende Maßnahmen
05.02 Akustikputz Erschließungsfoyers
05.02
Akustikputz Erschließungsfoyers
05.03 Innenputz Wohnungen
05.03
Innenputz Wohnungen
05.04 Profile, Kanten, Abschlüsse, Sonstiges
05.04
Profile, Kanten, Abschlüsse, Sonstiges
06 Putzarbeiten Haus 5
06
Putzarbeiten Haus 5
06.01 Vorbereitende Maßnahmen
06.01
Vorbereitende Maßnahmen
06.02 Akustikputz Erschließungsfoyers
06.02
Akustikputz Erschließungsfoyers
06.03 Innenputz Wohnungen
06.03
Innenputz Wohnungen
06.04 Profile, Kanten, Abschlüsse, Sonstiges
06.04
Profile, Kanten, Abschlüsse, Sonstiges
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
07.01 Stundenlohnarbeiten
07.01
Stundenlohnarbeiten