Elektroarbeiten
Steingut Solitär 2 - Bremen
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BV Solitär 2 am Steingutquartier, Bremen Hier soll ein 8-geschossiges Gebäude mit 62 Sozialwohnungen entstehen. Die Geschosse ab dem 1.OG bis in das 7.OG wiederholen sich dabei. Bisher gibt es nur ein Konzept das den Dokumenten zugefügt wurde. Die Ausführungsplanung soll durch das ausführende Unternehmen erstellt werden und sich nach dem Konzept richten. Die Erdarbeiten sollen in der 9.KW starten. Aktuell ist es absehbar, dass sich dieser Termin um 2-3 Wochen nach hinten verschiebt. Rohbaustart und damit auch das Vorsehen der ersten Verkabelungen ca. 12./13. KW
BV Solitär 2 am Steingutquartier, Bremen
Allgemeine Vorbemerkungen Die Grundlage der Leistungen sind die VOB, Teile B und C in der jeweils neuesten Fassung, die anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik einschl. der jeweiligen DIN- Vorschriften. Beim Zustandekommen eines Vertrages gelten diese Bestandteile als Vertragsgrundlage. Für die Bearbeitung und Abgabe dieses Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Einsichtnahme der Zeichnungen und Prüfung der Örtlichkeiten zu unterrichten. Für die Einhaltung der in den Zeichnungen und Ausführungsunterlagen angegebenen Maße ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Die dem Angebot zugrunde liegenden Ausführungen und Materialien müssen den DIN- Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen. In Zweifelsfällen ist, zu Lasten des Bieters, ein Zeugnis einer staatlich anerkannten Materialprüfanstalt beizubringen. Etwaige Unklarheiten bei der Ausarbeitung des Angebotes oder in der späteren Bauausführung sind unverzüglich mit der Bauleitung zu klären und richtigzustellen. Andernfalls haftet der Auftragnehmer (AN) für alle aus der Unterlassung dieser Pflicht entstandenen Mängel, Fehler und Vorkommnisse. Der Inhalt der Vorbemerkungen ergänzt und erläutert die zu beachtenden Punkte und die einzelnen Positionen, auf deren ständige Wiederholung in den einzelnen Positionen verzichtet wird. Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen verstehen sich für fix und fertige Arbeit und umfassen, wenn auch nicht ausdrücklich beschrieben, Lieferung, Herstellung, Vorhaltung sowie das Ausbessern beschädigter Einbauten für die gesamte Bauzeit. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen gem. VOB/Teil C, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben und die zur vertragsmäßigen Ausführung gehören, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Ausgeschriebene Fabrikate können durch gleichwertiges Material ersetzt werden, müssen jedoch im LV angegeben werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem AN. Sofern nicht anders beschrieben, ist die Baustelleneinrichtung in die einzelnen Positionen einzurechnen. Nebenkosten wie Fahrgelder, Trennungsentschädigungen, Zeit und Wegegelder sowie sonstige noch anfallende Nebenkosten werden nicht besonders vergütet. Während der Ausführungszeit anfallende Lohn- und Materialpreiserhöhungen werden nicht berücksichtigt. Zwischenrechnungen werden zu 90 % ausgezahlt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung auszuführen; der Abzug von der Baustelle bedarf ausdrücklich der Genehmigung des AG. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Der AN verpflichtet sich qualifiziertes Führungspersonal, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, in ausreichender Personenzahl auf der Baustelle bereitzustellen und nicht auszuwechseln. Vor Beginn der Arbeiten sind die örtlichen Verhältnisse auf Eignung für eine mängelfreie Ausführung zu prüfen. Sollten während der Ausführung Ereignisse eintreten, die eine fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung in Frage stellen, so sind diese sofort der Bauleitung mitzuteilen. Der AN verpflichtet sich seinen Arbeitsbereich, sowie Wege und Verkehrsflächen täglich zu säubern. Die Sauberhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen ist jederzeit zu gewährleisten. Freier Zugang zur Baustelle, Ordnung, Sauberkeit und Sauberhaltung der Zu- und Abfahrten während der Arbeiten, sowie die Sicherheit der Baustelle muss für die gesamte Bauzeit gewährleistet sein. Für die Sicherung der Baustelle, während der Bauarbeiten entsprechend der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den Unfallverhütungsvorschriften, ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Die innere Zuwegung erfolgt über die Treppenhäuser, Aufzüge im Gebäude stehen nicht zur Verfügung. Der AN ist verantwortlich dafür, dass seine Leistungen allen behördlichen Genehmigungen und Auflagen entsprechen. Die Beschaffung von Wasser, Strom und sonstiger erforderlicher Betriebsstoffe während der gesamten Bauzeit unterliegt dem Unternehmer. Gleiches gilt bei Stellung einer Unterkunft der Arbeiter für das Auf- und Abstellen von Baubuden sowie WC- und Waschcontainern. Die Unterbringung von Mannschaften innerhalb des Bauvorhabens ist grundsätzlich nicht gestattet, die Materiallagerung nur nach besonderer Genehmigung. Bauseits wird ein Fassadengerüst erstellt. Das zur Benutzung überlassene Gerüst darf nicht eigenmächtig umgebaut werden. Verschmutzungen des Gerüstes durch Bauschutt und Abfälle sind, sofern diese auftreten, vor Verlassen der Baustelle zu entfernen. Zusätzliche Arbeits- und Schutzgerüste für Wände, Decken und Treppenhäuser sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die jeweiligen Raumhöhen sind zu beachten. Die laufende Schuttbeseitigung einschl. deren Abfuhr ist Sache des Auftragnehmers. Sollte der Auftragnehmer dieser Auflage nicht nachkommen, ist der Auftraggeber berechtigt, nach einmaliger erfolgloser schriftlicher Aufforderung den Schutt auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte entfernen zu lassen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 5 Jahren und 6 Monaten nach Schlussabnahme. Der Sicherheitsbetrag wird auf die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten und kann gegen eine unbefristete Bankbürgschaft abgelöst werden. Eine eigene, dem Angebot des Bieters oder der Auftragsbestätigung beigefügte Vertragsbedingung wird nicht Bestandteil des Vertrages. Nach Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung, ist die Dokumentation in 3-facher Ausführung sowie Digital einzureichen. Die Dokumentation beinhaltet alle notwendigen Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Pflege- und Reinigungsvorschriften, Datenblätter der verwendeten Materialien und Produkte sowie Werks- und Montagepläne. Der AG behält sich vor Leistungen aus dem LV nicht zur Ausführung kommen zu lassen, ohne Änderung sämtlicher Einheitspreise. Bauleistungen, die in Art und Umfang über die im Auftragsschreiben festgelegten Summen hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber. Die Aufmaße für die Rechnungsstellung sind eindeutig und nachvollziehbar zu erstellen. Positionen, die unklar oder nicht leserlich sind, können in der Rechnungsprüfung nicht berücksichtigt werden. Auf den Aufmassblättern ist die ausführende Firma anzugeben, die Blätter sind fortlaufend zu nummerieren. Folgende Lohnsätze sind für evtl. notwendig werdende zusätzliche Arbeiten verbindlich. Stundenlohnarbeiten sind nur in Absprache mit der Bauleitung auszuführen. Die Stundenlohnzettel sind vollständig unter Angabe der ausgeführten Arbeiten und des verwendeten Materials auszufüllen. Die Stundenlohnzettel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel werden nicht vergütet. Meister und Vorarbeiter______________ € / Stunde Facharbeiter               ______________ € / Stunde Helfer                         ______________ € / Stunde Sollen Teile der Leistung an Subunternehmer vergeben werden, hat der Bieter mit seinem Angebot Art und Umfang der durch die Subunternehmer auszuführenden Leistungen anzugeben. Der Bieter versichert, 1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besonderen örtlichen Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation werden nicht anerkannt. 2. dass im LV keine Unklarheiten sind, 3. dass er über die zur fach- und fristgerechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Bereitstellung gesichert ist. 4. er sich für 4 Monate nach Ablauf des im Anschreiben genannten Abgabedatums an sein Angebot gebunden hält. Bei einer Beauftragung der angebotenen Leistung wird ein gesonderter Nachunternehmervertrag abgeschlossen
Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis zur pauschalen Vergabe Das Angebot ist als Pauschalangebot abzugeben. Alle in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sowie alle für die vollständige und funktionsfähige Erstellung der Blitzschutz- und Erdungsanlage erforderlichen Nebenleistungen gelten mit dem Pauschalpreis als abgegolten, auch wenn sie nicht explizit aufgeführt sind.
Hinweis zur pauschalen Vergabe
01 5.1. Elektroinstallation
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5.1. Elektroinstallation
5.1.1. Elektroinstallation allgemein Vorbemerkungen Die gesamten Elektroarbeiten werden nach VDE und EVU‑Vorschriften ausgeführt einschl. Fundamenterder und FI‑Schalter. Die Lage und Anzahl der vorgesehenen Installationen richtet sich nach den Ausführungsplänen für Elektroinstallation. Die gesamte haustechnische Anlage wird über eine Potentialausgleichsschiene an den Fundamenterder angeschlossen. Das Gebäude wird an das Stromnetz der SWB (Wesernetz) angeschlossen. Es werden mit Einzel‑ und Mehrspartenhauseinführungen die Versorgungseinleitungen in das Gebäude eingeführt. Es gilt die DIN 18012 und die TAB des jeweiligen Versorgers ist zwingend einzuhalten sowie die Montageplanung der GHTV beim Versorger im Vorfeld genehmigen zu lassen sowie die Größe des Hausanschlussraumes. Die Verteilung und Unterverteilungen werden gemäß der durch den AN zu erstellenden Fachplanung ausgeführt. Des Weiteren wird zur Verbrauchsmessung die Zähler wohnungssweise getrennt sowie die Allgemeinbereiche über separate Zähler geführt. Zur Absicherung gegen Überspannungen ist in der Gebäudehauptverteilung ein Grobschutz und in den Unterverteilungen jeweils ein Mittelschutz vorzusehen. Gemäß DIN 18015‑2 sind Stromkreisverteiler in Mehrraumwohnungen mindestens 4‑reihig auszuführen. Zur Einführung der Kommunikationstechnik ist eine Mehrspartenhauseinführung und bzw. ist ein Kommunikationsverteiler vorzusehen, dieser dient der Aufnahme von aktiven und passiven und/oder KuK‑Komponenten. Hierzu zählen beispielsweise TAE‑Dose, Router/Modem, Switches, Verstärker, Spannungsversorgungen oder auch der Abschlusspunkt des Glasfaserzugangs (APG). Die Kommunikationsverteilungen in den Wohnungen werden mit einer Glasfasereinführung vom Abschlusspunkt des Glasfaserzugangs (APG) vom Hausanschlussraum aus eingespeist. Die Kommunikationsverteilungen bilden damit den zentralen Punkt (Sternpunkt) für das Wohnungsnetz. Die Größe der Kommunikationsverteilung resultiert aus dem Platzbedarf der genannten Komponenten sowie der Anzahl der abgehenden Elektroinstallationsrohre. Die Verkabelung aller Steckdosen und Beleuchtungsstromkreise sind mindestens mit 2,5 mm² auszuführen. Die Leitungsführung wird verdeckt (unter Putz) ausgeführt. Schalter und Steckdosen in Unterputzausführung. Alle Kabel in den Verteilungen sind mind. mit wasserfestem Stift zu beschriften. Die Wanddurchbrüche für Kabeldurchführungen in Brandschutzwänden sind so zu dimensionieren, dass eine Nachverkabelung möglich ist. Ein entsprechendes zertifiziertes Brandschutzsystem ist einzubauen. Das Brandschutzsystem ist so auszuführen, dass eine Abschottung zu jeweils maximal 60 % mit durchgeführten Leitungsanlagen belegt sein darf und dass mindestens 40 % Brandschutzmaterial vorhanden sein müssen. Als Leitfabrik ist Gira vorgesehen, es dürfen jedoch auch gleichwertige oder höherwertige Fabrikate zum Einsatz kommen. Folgende Ausführungen sind vorgesehen: aP: Normalelemente in Farbe polarweiß uP: Großflächenelemente in Kombirahmen, polarweiß Alle benötigten Elemente müssen im ausgewählten Programm verfügbar sein. Montagehöhen (OKFF): Schalter, oberes Gerät: 1,05 m Raumthermostatregler: 1,40 m, Steckdosen 0,30 m Arbeitssteckdosen Küche 1,10 m Wandauslässe 1,75 m Sprechanlagen 1,35 m Maße jeweils über Fertigfußboden. Jedes Wohn- und Schlafzimmer erhält eine Datendose (RJ45), welche mit dem Kommunikationsverteiler der Wohnungen verbunden wird. Neben den Wohnungseingangstüren befindet sich die Video­gegensprechanlage und außerhalb der Wohnung die Wohnungsklingel. Alle Räume erhalten einen Decken‑ bzw. Wandauslass für die Installation mieterseitiger Beleuchtungen. Die Raumregler der Fußbodenheizung werden in 230V‑Technik verkabelt, unter Putz und im Schalterprogramm ausgeführt. Die Elektroinstallation ist nach DIN 18012 und in Anlehnung an die Mindestausstattung gemäß DIN 18015 auszuführen und der Elektro‑Konzept‑Planung zu entnehmen. Grundsätzlich ist eine Werk‑ und Montageplanung durch den AN zu erstellen und mit einzukalkulieren. Diese ist mindestens 4 Wochen vor Ausführung dem Projektleiter des AG vorzulegen und auf Plausibilität freigeben zu lassen.
5.1.1. Elektroinstallation allgemein Vorbemerkungen
01.__.0010 5.1.2. Elektroinstallation in den Wohnungen Die Elektroinstallation ist auf Grund der unterschiedlichen Wohnungsgrößen und Wohnungszuschnitte für jede Wohnung individuell geplant. Die Elektroinstallation ist in Anlehnung an die Mindestausstattung gemäß DIN 18015‑2 auszuführen und der Elektroplanung zu entnehmen. (Siehe auch ELT‑Konzept, Anlage 7)
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5.1.2. Elektroinstallation in den Wohnungen
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01.__.0020 5.1.3. Elektroinstallation in allgemeinen Bereichen Treppenhäuser und Eingangsbereiche erhalten eine zu bemusternde Beleuchtung mit Decken und Wandleuchten, gesteuert über Dämmerungsschalter und/oder Bewegungsmelder. Der Hauszugangsbereich wird außen beleuchtet, hier erfolgt die Steuerung über Dämmerungsschalter, Bewegungsmelder und Zeitschaltuhr. [...]
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5.1.3. Elektroinstallation in allgemeinen Bereichen
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01.__.0030 5.1.4. Fluchtweg‑ und Sicherheitsbeleuchtung Die Fluchtweg- und Sicherheitsbeleuchtung, werden nach Gebäudeklasse 5 und Brandschutzkonzept vorgesehen. Diese sind im Konzept dargestellt, dienen jedoch nur als konzeptionelle Darstellung.
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5.1.4. Fluchtweg‑ und Sicherheitsbeleuchtung
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01.__.0040 5.1.5. Rauchwarnanlage / Brandmeldeanlage Rauchwarnmelder werden in allen Wohnungen gemäß DIN 14676 unter den Leistungen und werden später durch den Mieter gewartet und gepflegt. Das Gebäude wird nach Gebäudeklasse 5 errichtet, somit muss auch die Allgemeintechnik durch eine Brandmeldeanlage gemäß den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes ausgeführt werden. [...]
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5.1.5. Rauchwarnanlage / Brandmeldeanlage
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01.__.0050 5.1.7. PV-Anlage Es wird eine PV‑Anlage mit 64 kWp ohne Speichersystem vorgesehen. Eine Überschusseinspeisung ist samt zugehöriger Messgeräte und Zähler vorzusehen. Das System soll eine Feuerwehrabschaltung im EG, Nähe Eingangsbereich, erhalten.
01.__.0050
5.1.7. PV-Anlage
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02 5.1.6. TV und SAT-Anlage
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5.1.6. TV und SAT-Anlage
TV und SAT-Anlage Die TV‑Versorgung ist über die Internetleitung gewährleistet. Es werden keine weiteren Techniken oder Kabel, wie z.B. Sat-Anlage oder dergleichen verbaut.
TV und SAT-Anlage
03 3.5.2. Verschattung
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3.5.2. Verschattung
03.__.0010 Verschattung Das Wärmeschutzkonzept inkl. Sommerlicher Wärmeschutz sieht keine äußeren Verschattungen vor. In den Berechnungen ist das entsprechende Wärmeschutzglas zu berücksichtigen. Das Glas ist möglichst farbneutral und wenig spiegelnd zu wählen. Im Erdgeschoss erhalten alle Fenster bzw. Fenstertüren Rollläden aus Gründen des Sicherheitsgefühls für die zukünftigen Bewohner.
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Verschattung
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