Netzersatzanlage
Lorey Haus Frankfurt
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1 KG 440 Starkstromtechnische Anlagen
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KG 440 Starkstromtechnische Anlagen
1.0  Zusätzliche technische Vertragsbedingungen, Teil 1        für Gebäudetechnische Anlagen (GTA) Allgemein (02/99) Inhalt ZTV 1 1 Allgemein 2 Stoffe, Bauteile 3 Ausführung 4 Nebenleistungen / Besondere Leistungen 5 Abrechnung 1 Allgemein 1.1 Abkürzungen AG Auftraggeber AN Auftragnehmer / Bieter EP Einheitspreis LV Leistungsverzeichnis/-beschreibung 1.2 Geltungsbereich Die ZTV 1 gilt für alle Lieferungen und Leistungen des AN, die Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen des Auftraggebers (einschl. Nachaufträge) sind. Spezielle Bedingungen gelten grundsätzlich vorrangig vor allgemeinen Bedingungen. 1.3 Titelvorbemerkungen Die Titelvorbemerkungen sind ebenfalls "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" im Sinne § 1 VOB/B und sind jeweils dem Titel bzw. der Positionsgruppe vorangestellt, für die sie gelten sollen. 1.4 Begriffe Die in den LV's verwandten Begriffe gelten stets in Verbindung mit den dazugehörenden Normen wie z. B.: "sendzimierverzinkt" mit DIN 17 162 "feuerverzinkt" mit DIN 50 975 bzw. 50 976 "(Brandschutz-) Widerstandsklasse" mit DIN 4102 1.5 Gebäudetechnische Anlagen Als Gebäudetechnische Anlagen im Sinne dieser Ausschreibungsunterlagen ist - soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist - stets die gesamte Gebäudetechnische Anlagen- Funktionseinheit = Gebäudetechnisches Anlagen-System zu verstehen; ergänzende Begriffsbestimmungen hierzu siehe ZTV, Teil 2. 1.6 Eintragungen in Ausschreibungsunterlagen durch AN Bei einigen Positionen in den Ausschreibungsunterlagen werden vom Bieter Eintragungen hinsichtlich Fabrikat, Abmessungen, technische Daten und/oder sonstiger Angaben verlangt. Erreichen die Eintragungen des AN nicht die betreffenden Vorgaben des AG im Hinblick auf Abmessungen, Leistung, Qualität und Wirtschaftlichkeit etc., behalten die Vorgaben des AG Vorrang vor den Eintragungen des AN, ohne daß der AN dafür eine zusätzliche Vergütung fordern kann; der AN kann sich insofern nicht auf seine Eintragungen berufen. Nicht verlangte Eintragungen des Bieters werden für den AG kein Vertragsbestandteil. 1.7 Hinweis auf ZTV 2 Diese ZTV 1 wird in gewerkspezifischer Hinsicht durch die jeweilige ZTV 2 ergänzt. 2 Stoffe, Bauteile 2.1 Allgemeine Anforderungen Die Anlagenteile haben der gebotenen Wirtschaftlichkeit des Nutzerbetriebes zu entsprechen. Der AN wird im Zweifelsfall die Erfüllung dieser Bedingungen nachweisen. Bei der konstruktiven Bestimmung von Anlagenteilen, die der Wartung unterliegen, ist bei der Anfertigung und der Montage sicherzustellen, daß die betreffenden Teile ohne besondere Maßnahmen zugänglich sind und ebenso im Reparaturfall aus- bzw. eingebaut werden können. Bei gleichen Anlagenteilen sind gleiche Fabrikate zu wählen. Es sind grundsätzlich Anlagenteile nach deutschen bzw. gleichgestellten Normen einzusetzen. 2.2 Einheitlichkeit der Leistung Die Leistungen des AN bilden grundsätzlich eine Einheit, und zwar unabhängig davon, wie viele Firmen an der Vertragserfüllung des AN als ARGE-Partner, Nach-/Subunternehmer oder Lieferant mitwirken. Im Ergebnis ist es Sache des AN, eine einheitliche Ausführung auf der Baustelle (Fabrikate, Montageverfahren, Beschilderungen/Beschriftung, Montageunterlagen, Wartungs- und Bestandsunterlagen etc.) sicherzustellen. Der AN kann sich in keinem Fall darauf berufen, daß ein ARGE-Partner, Nach-/Subunternehmer oder Lieferant die Einheitlichkeit seiner Leistungen im Einzelfall behindert. 2.3 Korrosionsschutz Ist ein Korrosionsschutzanstrich erforderlich, müssen sich Grund- und Deckanstrich in unterschiedlicher Farbe nachweisen lassen. Wenn die Ausführung "feuerverzinkt" vorgeschrieben ist, darf nach der Verzinkung keine weitere Bearbeitung erfolgen, die den Korrosionsschutz mi ndert. 2.4 Befestigungskonstruktionen Die Materialien und Stoffe, die zum Befestigen der Leistungen des AN mit dem Baukörper notwendig sind, sind im Regelfall Bestandteil der jeweiligen LV-Position. Soweit darüber hinaus zusätzlich Profilleistenkonstruktionen benötigt werden, können diese nach dem vereinbarten EP der Ausschreibungsunterlagen abgerechnet werden, wenn zuvor Art und Umfang mit der Bau-/Objektüberwachung abgestimmt und beauftragt wurden. Auf diese Weise können jedoch die Befestigungskonstruktionen nur in dem Umfang abgerechnet werden, wie sie dem statischen Erfordernis entsprechen, im Zweifelsfall ist die Erfordernis durch den AN nachzuweisen. 3 Ausführung 3.1 Montageunterlagen Der AN hat die Montageunterlagen zu erstellen, die für die ordnungsgemäße Erstellung der Anlagen benötigt werden. Die Montagezeichnungen sind, soweit in den allgemeinen Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen des AG nichts anderes angegeben, dem AG in 6-facher Ausfertigung zu übergeben. Grundlage für die Erstellung der Montagepläne sind die letztgültigen Architekten- und Einrichtungspläne sowie die fachtechnische Aufgabenstellung nach den Entwurfs- bzw. Ausführungsplänen. Diese Pläne sind durch weitere für das Gewerk spezifisch notwendige Pläne zu ergänzen. Der AN hat dafür zu sorgen, daß der AG und dessen Beauftragte stets im Besitz der gültigen Montagepläne sind. Er hat während der Montage seine Pläne unaufgefordert und fortlaufend dem Stand der tatsächlichen Ausführung anzupassen. Außerdem sind vom AN die betreffenden Auflagen und Bedingungen der rechtskräftigen Baugenehmigung zu berücksichtigen. 3.2 Fortschreibung der Aufgabenstellung Die dem AN vom AG zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen berücksichtigen den Entscheidungsstand des AG zum darin genannten Zeitpunkt. Vor Beginn seiner einzelnen Leistungen hat sich der AN davon zu vergewissern, daß bzw. ob der betreffende Entscheidungsstand bzw. die Aufgabenstellung noch unverändert gültig ist; diesbezügliche Änderungen wird der AN bei seiner weiteren Bearbeitung entsprechend berücksichtigen. 3.3 Abstimmung mit der Tragwerksplanung Durch die zu errichtenden Anlagen werden Gewichtsbelastungen und ggf. statische und dynamische Kräfte in Bauteile (Decken, Wände, Tragwerkskonstruktionen etc.) eingeleitet. Die Ausführung von Auflage-  und Befestigungspunkten sowie von Maschinenfundamenten darf nur im Einvernehmen mit dem Tragwerksplaner erfolgen. 3.4 Abstimmung mit Nebengewerken Soweit für den bestimmungsgemäßen Funktionserfolg der Leistungen des AN weitere Leistungen aus anderen am Bau tätigen Gewerken unmittelbar oder mittelbar von Belang sind, wird sich der AN im Rahmen der Ausführung mit den betreffenden Gewerken in funktioneller, sachlicher und terminlicher Hinsicht im einzelnen abstimmen. Er wird diesen entsprechende Erläuterungen geben und Auskünfte erteilen sowie auf Verlangen jeweils 1 Satz notwendiger Montageunterlagen zur Verfügung stellen. 3.5 Brennbare Materialien Unabhängig von der generellen Verpflichtung des AN, Verunreinigungen aus dem Bereich seiner Leistungen zu entfernen, obliegt ihm in jedem Fall die besondere Verpflichtung - unabhängig von der allgemeinen Baureinigung - brennbare Verpackungsmaterialien vor dem Entzünden zu schützen und unverzüglich selbst aus dem Gebäude zu entfernen. 3.6 Schalltechnische Anforderungen Bei der Auslegung der Anlagenteile sind in jedem Fall die schalltechnischen Anforderung der jeweiligen Nutzungsbereiche zu berücksichtigen. Der AN wird sich jeweils um die aktuelle Aufgabenstellung in dieser Hinsicht kümmern, bis er darüber eine entsprechende Entscheidung / Vorgabe vorliegen hat. 3.7 Wand- und Deckendurchführungen Wand- und Deckendurchführungen sind körperschallentkoppelt und dicht herzustellen. Soweit an durchdringende Wände und Decken brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden, darf die Schutzfunktion des Bauteils nicht gemindert werden. 3.8 Verwendung von Dübeln Befestigungen am Baukörper (einschl. Rohren) sind Sache des AN. Bei Lasten größer als 50 N pro Dübel sind grundsätzlich Sicherheitsdübel einzusetzen. Die Verwendung von Schußapparaten ist nicht gestattet. 3.9 Montagehöhen Mit Vergütung der EP sind Montagehilfen (Gerüste, Bühnen etc.) für Montagehöhen bis 4,60 m abgegolten; bei Schachtmontagen bis 4,90 m ab jeweiligem Etagenfußboden. 4 Nebenleistungen / Besondere Leistungen 4.1 Wartungs- und Bestandsunterlagen Soweit in den allgemeinen Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen des AG nichts anderes angegeben ist, hat der AN die vollständigen Unterlagen über seine gesamten Leistungen und Lieferungen zu erstellen und vor der Abnahme  dem AG in 4-facher Ausfertigung in Ordnern DIN A 4 (Zeichnungen, farbig angelegt) zu liefern. Dem AG sind die Revisionsunterlagen 1-fach als CAD-Zeichnung im DXF-Format digital zukommen zu lassen. Vorzugsweise sollte das Dateiformat *.dgn verwendet werden. Alternative sind die Autocad-Formate *.dwg bzw. *.dxf oder das Format *.igs zu verwenden. Das gewählte Format ist vor Erstellung der Dokumentationslagen mit dem AG abzustimmen. Sämtliche Unterlagen sind so zu erstellen und zu kennzeichnen, daß sie die betreffenden Anlagen bzw. das betreffende Anlagenteil unverwechselbar und umfassend bezeichnen und darstellen. Einzelheiten dieser Unterlagen sind mit der Bau-/Objektüberwachung abzustimmen. Bestandteile der Wartungs- und Bestandsunterlagen sind: a) Anlagenzeichnungen, die den letztgültigen Ausführungsstand in räumlicher und funktioneller Hinsicht darstellen. Dazu gehören auch Funktions- und Schaltschemata, von denen ein zusätzlicher Satz zu liefern und in der jeweiligen Zentrale mit Klarsichtfolienüberzug anzubringen ist. Stromlauf- und Schalt- bzw. Klemmenpläne sind in den Zeichnungstaschen der Schaltschränke zu hinterlegen. Umfassen die Lieferungen und Leistungen des AN auch spezielle angefertigte Geräte oder Anlagenteile ohne Prospektunterlagen, dann sind dafür auch entsprechende Einzelteilzeichnungen zu liefern. Soweit es die Bauausführung zuläßt, können für die Anlagenzeichnungen die letztgültigen Montagezeichnungen des AN im Maßstab 1 : 50 zugrundegelegt werden, jedoch mit Wiedergabe der tatsächlichen Ausführung und Einrichtungssituation. Die Darstellung und Eintragungen des AN haben in Tusche zu erfolgen und den Normen für Mikroverfilmung zu entsprechen. b) Betriebsbeschreibung über den Aufbau und die bestimmungsgemäße Funktion der einzelnen Anlagen. Soweit diese Funktion oder der Stillstand der  Anlagen durch besondere Umstände beeinflußt wird, ist dieser Sachverhalt genau zu beschreiben. Dazu gehören ferner die Zusammenstellung aller wichtigen technischen Daten und bestimmungsgemäße Einstellwerte. c) Protokoll der im Zusammenhang der Funktionsprüfungen, Inbetriebnahme und Einregulierung durchgeführten Messungen und Einstellungen. d) Bestätigung, daß das Bedienungspersonal in die bestimmungsgemäße Funktion und Betriebsweise eingewiesen wurde und die Anlagen allein bedienen und betreiben kann. e) Bedienungs- und Wartungsanleitungen, aus denen jedes regelmäßige Bedienen und Warten hervorgeht. Dabei sind die Kriterien der Betriebssicherheit und der wirtschaftlichen Betriebsführung besonders hervorzuheben. Für Wartungsarbeiten ist in jedem Einzelfall die Abhängigkeit von der Zeit- bzw.Betriebsdauer anzugeben. Dort wo unterlassene und/oder unsachgemäße Wartung Schäden bewirken kann, ist der Betreiber auf regelmäßige Kontrollen oder Prüfungen detailliert hinzuweisen. Soweit für die bestimmungsgemäße Anlagenfunktion Leistungen bestimmter Mengen und Qualität aus anderen Gewerken notwendig sind, hat der AN diese genau zu benennen. Erstellung der Wartungslisten gemäß VDMA. f) Geräte- und Ersatzteilliste aus der die Bestelldaten und Bezugsquellen für sämtliche Verbrauchs- und Verschleißteile zu entnehmen sind. g) Bescheinigungen über erfolgreiche Prüfungen und behördliche Abnahmen, die der AN zu veranlassen bzw. durchzuführen hatte. h) Weitere gewerkspezifische Unterlagen, die darüber hinaus gefordert sind, sind in der jeweiligen ZTV 2 aufgeführt. Die Unterlagen werden vom AN projektbezogen gekennzeichnet und außerdem die Bestandsunterlagen noch mit folgenden Stempelaufdruck versehen (und unterschrieben): "REVISIONSUNTERLAGEN stimmen mit dem Vertrag und der Ausführung auf der Baustelle überein. 4.2 Genehmigungsverfahren Die Durchführung von Antragsverfahren, für die eine Konzession / Zulassung erforderlich ist, ist Sache des AN und hat vor Beginn der Arbeiten zu erfolgen. Hierfür entstehende Kosten werden nicht gesondert vergütet. 4.3 Abnahme Eine Abnahmeprüfung ist Voraussetzung für die Abnahme. Sie besteht aus 1. Vollständigkeitsprüfung, 2. Funktionsprüfung. Die Abnahmeprüfungen werden nach Eingang der Fertigstellungserklärung - siehe hierzu auch Zusätzliche Vertragbedingungen "Voraussetzungen der Abnahme" - durchgeführt. Alle erforderlichen handwerklichen Hilfsmittel (wie z. B. Gewichte für Belastungsproben, Meßgeräte usw.) und Leistungen für Kontrollmessungen und Funktionskontrollen sowie qualifiziertes Fachpersonal sind vom AN für die gesamte Prüf- und Abnahmezeit zur Verfügung zu stellen. Eine gesonderte Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht. 5 Abrechnung Die Abrechnung erfolgt gemäß der AGB des AG bzw. nach VOB/B, § 14 entsprechend den jeweiligen Positionen des LVs sowie den Grundsätzen der maßgebenden ATV (VOB/C), insbesondere die des Abschnitts 5.
1.0  Zusätzliche technische Vertragsbedingungen, Teil 1
2.0  Zusätzliche technische Vertragsbedingungen        für elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in        Gebäuden nach DIN 18382 2.1.0 DIN-Normen und Richtlinien Folgende Vorschriften, Richtlinien und Normen in ihrer neuesten Fassung gelten als Grundlage des Bauvertrages: - VOB Teil B - DIN-Normen, insbesondere DIN 18012, 18015, DIN 5035 - VDE-Vorschriften - Auflagen der zuständigen Behörden - Fernsprechordnung der Deutschen Bundespost - Unfallverhütungsvorschriften (UVV), VBG-4 - Vorschriften der Berufsgenossenschaft und der   zuständigen Aufsichtsbehörde. - VdS-Richtlinien, insbesondere im Bereich des   Brandschutzes. - TAB des zuständigen EVU Alle eingebauten Materialien müssen den VDE-Vorschriften und den DIN- Normen entsprechen. Für alle gleichen Materialien ist nur ein Fabrikat und ein Typ zu verwenden und es muss gleichwertig gegenüber dem im Leistungsverzeichnis sein. 2.2.0 Verteiler, Tableaus und Zähleranlagen 2.2.1 Allgemein Die Verteiler sind als typgeprüfte oder partiell typgeprüfte Schaltgerätekombination (TSK, PTSK) gemäß VDE 0660 Teil 500 herzustellen. Bei einer evtl. Größendimensionierung der Verteilungen ist eine 30 % Ausbaureserve zu berücksichtigen. Für die Ausbaureserve sind sämtliche Geräteträger und Abdeckplatten vorzusehen. Die Ausbaureserve muss sich auch auf die zulässige Verlustleistung des Verteilerschrankes beziehen. Jede Schaltgerätekombination muss mindestens mit dem - Namen des Hersteller oder Ursprungszeichen und der - Typbezeichnung versehen sein. Ein komplettes Schaltbild mit der Bezeichnung aller Geräte, Klemmen, Schaltkreise bzw. Verbraucher, Aufbaupläne mit Stücklisten und Hersteller- und Typenbezeichnungen sind in einer Tasche (Einsteckrahmen an der Innenseite der Tür) mitzuliefern. Weitere Angaben müssen aus den zugehörigen Unterlagen ersichtlich sein: - Nummer dieser Norm - Nennspannung/-strom - Kurzschlussfestigkeit - IP-Schutzart - Schutzmaßnahmen - Art der Netzform - wirksame Verlustleistung - zulässige Verlustleistung Die Verteilung ist mit einem Resopalschild zu beschriften (z.B. UV-1 usw.) Schrifthöhe 120 mm. 2.2.2 Mechanische Ausführung der Verteiler Die Verteilungen sind in der Schutzart IP 31, IP 43 bzw. IP 54 in verwindungssteifer, selbsttragender Konstruktion aus stabilen Profilen auszuführen. Je nach Größe sind die Verteilungen mit einer oder mehreren Türen auszurüsten Zur Aufnahme eines Bestandsplanes ist für jede Verteilung eine Plantasche mitzuliefern und innen an der Verteilungstür anzubringen. Der Ein- und Ausbau sowohl von Normfeldgruppen wie von herausnehmbaren Montageplatten für Einzelgerätbestückung oder Geräteträgern muss gewährleistet sein. 2.2.3 Elektrische Ausrüstung der Verteilungen Vor Fertigung der Schaltgerätekombination sind die Kurzschlussverhältnisse am Einbauort zu ermitteln  und mit dem Fachplaner abzustimmen. Es sind nur Geräte mit abgedeckten Klemmen gemäß VDE 0106 Teil 100 (VGB 4) zu verwenden. Berührungsgefährliche Teile müssen fingersicher ausgeführt oder abgedeckt werden. Alle Abgänge von Automaten, Sicherungen, Schützen und sonstigen Geräten, die von der Verteilung zu Verbraucher, Taster usw. vor Ort geführt werden, sind auf Reihen-, N-Trenn- und PE-Klemmen zu führen. Die einzelnen Stromkreise und ihre Schutzeinrichtungen müssen eindeutig zu unterscheiden sein. Sämtliche Steuerleitungen sind auf Klemmen aufzulegen. Die Sammelschienen sind mit speziellen Sammelschienenträgern an separaten Traversen zu montieren. Bei der Bemessung der Stützenweiten muß die erforderliche Kurzschlussfestigkeit eingehalten werden. 2.2.4 Aufbau der Verteilungen Alle Verteilungen erhalten im oberen bzw. unteren Teil über die gesamte Breite einen durchlaufenden Kabelraum zum Rangieren der Kabeladern entsprechend dem Kabelquerschnitt und der Anzahl der ankommenden und abgehenden Kabel. Je nach Aufbau sind Befestigungseisen zur Zugentlastung der ankommenden und abgehenden Kabel vorzusehen. Als Abgangsklemmen dürfen nur Schaltanlagen-Reihenklemmen zur Befestigung auf Tragschienen in kriechfester Ausführung verwendet werden. Klemmen müssen einen Mindestquerschnitt von 2,5 mm² haben. Auf jeder Seite darf nur max. eine Ader je Klemme aufgelegt werden. Die Verdrahtung innerhalb der Verteilung ist mit flexiblem Leitungsmaterial auszuführen. Der  Mindestquerschnitt beträgt hierbei 2,5 mm². Bei Anschluss von mehrdrahtigen Adern sind Quetschkabelschuhe einzusetzen. 2.2.5 Kalkulation In den Einheitspreisen für Verteilungsgehäuse ist zu berücksichtigen: Fabrikfertige Ausführung der Gehäuse einschließlich der erforderlichen Flansche, Kabel- und Leitungseinführungen, Rostschutz sowie Vor- und Fertiganstrich. Profileistenrahmen auf dem Boden bzw. an der Wand zur Aufstellung der Verteilung sind, falls erforderlich, einzusetzen. Den Transport der einwandfrei verpackten, gegen Transportschäden gesicherten, nach VDE-Vorschriften geprüften und komplett bestückten Anlage, teilweise in Transporteinheiten zerlegt, zur Baustelle. Abladen, auspacken und transportieren der Transporteinheiten an die entsprechenden Montagestellen. Weiterhin den Zusammenbau der Einheiten zur Gesamtanlage. Das Herstellen aller Leitungsverbindungen innerhalb der Anlage, das Aufstellen und Ausrichten der Anlage, das ordnungsgemäße Befestigen der Anlagen. Sämtliche Anschlüsse der zu- und abgehenden Kabel und Leitungen sind einzukalkulieren, einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial. In dem Einheitspreis der Einbauten ist zu berücksichtigen: Gerätebestückung einschließlich anteilmäßiger Verdrahtung sowie Anschluss der ankommenden Steigeleitung und abgehender Leitung, Klein-, Isolier-Löt- und Befestigungsmaterial, Schaltanlagen- Klemmen, Nulleiter-Trennklemmen, Schutzleiter-Klemmen, Haupteingangs- Klemmen. Die Beschriftung aller Klemmen (auch N und PE) sowie der kompletten Anlage. Die Beschriftung der Kabel, Sicherungen, Sicherungsautomaten, Schütze und sonstige Schaltgeräte, die dauerhaft haltbar anzubringen ist. Zusätzlich muss die Beschriftung auch bei abgenommener Abdeckung erkennbar sein. Für die vorgenannten Anlagenteile ist vor der Fertigung dem Planungsbüro ein Plan vorzulegen. 2.3.0 Kabel und Leitungen 2.3.1 Verlegung Die Leitungsführung hat ausschließlich waagerecht und senkrecht zu Baufluchten zu erfolgen. Deckenleitungen sind stets parallel zu den Begrenzungswänden des jeweiligen Raumes zu verlegen. Das lose Verlegen von Kabeln und Leitungen auf Deckenkonstruktionen, sowie deren Befestigung an vorhandenen Trageisen und Abhängevorrichtungen ist nicht zulässig. Die Befestigung u.P. installierter Leitungen und Kabel mittels Mauerhaken und ungeschützten Stahlnägeln ist verboten, es ist nur geeignetes Installationsmaterial, z.B. Nagelschellen, zu verwenden. Alle in Kabelkanälen und Kabelbahnen oder im Hohlboden verlegten Leitungen sind auszurichten und zu fixieren. In Räumen mit a.P. Installation sind Leitungen und Kabel sind mittels Montagerohr als offenes  Rohrsystem zu installieren. Bei u.P. Brennstellen sind Stegendschellen zu montieren. 2.4.Kalkulation: In den Einheitspreisen für die Kabelverlegungssysteme muss enthalten sein: 2.5 Allgemein: Lieferung frei Verwendungsstelle, sowie Montage einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial entsprechend der Verlegungsart. 2.6 Kabel und Leitungen auf Putz: Die Montage mittels Abstandschellen bei mehr als drei Leitungen mit Anreihschellen, oder auf C- Profilschiene mit Bügelschellen bei großen Querschnitten. Sämtliche Kunststoffleerrohre sind an den Schnittstellen mit Endtüllen des entsprechenden Durchmessers zu versehen. Weiterhin die Montage von einzelnen oder gebündelten Leitungen in Zwischendecken mittels ISO-Nagelschellen, Hilti- oder Bettermann-Schellen (ein- oder zweiseitige Federbügel) bzw. PVC- Schlaufen oder OBO-Halterungen wenn keine gesonderten Kabelverlegungssysteme für diese Bereiche ausgeschrieben sind. 2.7 Kabel und Leitungen unter Putz: Die Verlegung in Mauerschlitzen, sowie in Zwischenwänden in Teillängen verlegen. Kabel und Leitungen "unter Putz" einschließlich der erforderlichen Schlitzarbeiten in Beton- oder Mauerwerkswänden. 2.8 Kabel und Leitungen auf Kabelbahnen oder Kanälen: Die Verlegung auf Kabelbahnen oder in Kanälen (Fensterbank- bzw. Fußbodenkanäle) in Teillängen montieren und ausrichten, ohne besondere Befestigungsmaterialien. In Leitungsführungskanälen Fixierung durch Kanalklammern. 2.9 Kabel- und Leitungsanschlüsse Kabelanschlüsse an Schaltschränken, Motoren, Thermostaten, Fühlern etc. einschließlich Absetzen, Einführen und Befestigen der Leitungen mit Zugentlastung, sowie das Abisolieren der Adern, dem Anbringen von Kabelschuhen oder Adernendhülsen. Für die Verlegung der Kabel und Leitungen ist ein Mischpreis der allgemein vorkommenden Verlegungsarten Prozentsätzen zu bilden. 2.10 Kabel- und Leitungsverlegung auf öffentlichen Grund Vor der Verlegung des Kabels- bzw. der Leitung auf öffentlichem Grund ist die schriftliche Einverständniserklärung von der jeweiligen Behörde einzuholen. 2.10 Hauptleitungen Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Kabel, insbesondere die Hauptleitungen zu Verteilungen (auch die der technischen Gewerke) sind nach dem letztgültigen Stand der Leistungsermittlung -Höchstlast- zu bemessen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Bestellung der Kabel die neuesten Leistungsdaten von der Bauleitung einzuholen und zu vergleichen. Die Längenmaße und Verlegungsarten sind am Bau zu prüfen. Sollte die eine oder andere Angabe, bedingt durch Leistungsänderung o. ä., nicht mehr dem neuesten Stand entsprechen, so sind eventuelle Nachforschungen durch Berechnungen zu belegen und rechtzeitig anzumelden. 2.11 Kabelbahnen und Rohre Kabelbahnen und Kabelrinnen sind untereinander elektrisch gut leitend zu verbinden und in den Potentialausgleich einzubeziehen. Metallische Kabel- bzw. Leitungsträger sind in feuerverzinkter Ausführung nach DIN 17162, in Räumen mit erhöhter Korrosionsbeanspruchung in feuerverzinkter Ausführung nach DIN 50976 zu verwenden. Schrauben, Muttern, Scheiben, Federringe feuerverzinkt Schichtdicke 40 my. Schnittstellen oder Bohrungen müssen nachverzinkt bzw. entsprechend korrosionsgeschützt werden. Hängestiele erhalten an der unteren Schnittkante Kunststoffschutzkappen zur Unfallverhütung. Die notwendigen Stellen sind mit der Bauleitung abzustimmen. 2.12 Schalter, Steckdosen und Geräte 2.12.1 Montage Sämtliche Schalter und Steckdosen sowie Sondergeräte wie Schlüsseltaster, Jalousienschalter etc. müssen einem Fabrikat entsprechen. Die Montageorte der Abzweigdosen sind im Zuge der Revision mit Angabe der Stromkreise, in die Installationspläne einzutragen. Erfolgt die Montage in schlecht zugängigen Bereichen, z.B. abgehängten Decken, sind  Revisionsöffnungen vorzusehen. In Nassräumen bzw. Außenbereichen darf kein Gips als Befestigungsmaterial verwendet werden. Es sind grundsätzlich Schalterdosen mit Befestigungsschrauben für die einzubauenden Geräte zu verwenden. Die Montagehöhe für Schalter und Steckdosen beträgt, sofern nicht anders angegeben, in allen Räumen: Schalter:   1.05 m OKFF Steckdosen:  0.30 m OKFF (sofern nicht im Kanal montiert) Schalter und Steckdosen sowie sonstige Installationsgeräte sind in Aufputz- bzw. Unterputz-Ausführung mit Schraubbefestigung zu liefern und so zu montieren. Abzweigdosen innerhalb des Handbereiches < 2,5, sind schraubbare Abzweigdosen einzusetzen. Schalter sind in der Ausführung 10 A, 250 V / 50 Hz, Steckdosen in der Ausführung 16 A, 250 V / 50 Hz zu liefern. Klemmen sind in kriechstromfester Ausführung zu liefern. Abzweigdosen sind mit Stromkreisbeschriftungen auf der Innenseite des Dosendeckels dauerhaft zu beschriften. Sollten Geräte an Bauteilen mit Fliesen-, Holz- oder sonstiger Verblendung angeordnet werden, so hat sich der Installateur mit dem zuständigen Gewerk abzustimmen. Werden mehrere Schalter und Steckdosen neben- bzw. untereinander angeordnet, so sind bei Unterputz-Installationen Kombirahmen zu verwenden. Bei Aufputz-Installationen sind Geräte soweit möglich zu Kombistationen zusammenzubauen. Unterputz-Steckdosen dürfen nur unter Verwendung von Schalterklemmdosen geschleift werden. Installationen in Montagewänden mit Ständerwerk sind Hohlwanddosen gemäß VDE 0100 Teil 730/6.80 zu verwenden, insbesondere ist auf die Zugentlastung zu achten. Einführungen in a.P. Geräte- und Abzweigdosen oder Abzweigkästen sind mittels Verschraubungen oder selbstdichtenden Würgeeinführungen mit und ohne Stutzen zu schließen. 2.12.2 Kalkulation In den nachstehenden Einheitspreisen muss enthalten sein: 2.12.3 Unter-Putz-Installation Lieferung des kompletten Gerätes einschließlich allem Zubehör wie Abdeckung oder Zentralscheibe und Abdeckrahmen, Klemm- , Klein- und Befestigungsmaterial, Bohr- und Stemmarbeiten, Lieferung der Gerätedose, Einsetzen der Gerätedose, vorhandene Leitungen absetzen und am Gerät betriebsfertig anschließen, Gerät mit zwei Gewindeschrauben (keine Krallen !) in Gerätedose montieren, Zentralscheibe und Abdeckrahmen montieren. 2.12.4 Auf-Putz-Installation Lieferung des kompletten Gerätes einschließlich allen Zubehörs wie Klemm-, Klein- und  Befestigungsmaterial, Bohrungen für die Befestigungsdübel, einsetzen der Dübel, Befestigen des Gerätes, Einführen und Absetzen der vorhandenen Leitungen sowie das betriebsfertige Anschließen. 2.12.5 Kanal-Installation Lieferung des kompletten Gerätes einschließlich allem Zubehör wie Abdeckung oder Zentralscheibe und Abdeckrahmen, Klemm- , Klein- und Befestigungsmaterial, erstellen des Geräteausschnittes in der Kanalabdeckung oder Lieferung geeigneter Geräteblenden, die Geräteeinbaudose mit Zugentlastung, Einsetzen der Geräteeinbaudose, vorhandene Leitungen absetzen und am Gerät betriebsfertig anschließen, Gerät mit zwei Gewindeschrauben in Geräteeinbaudose montieren, Zentralscheibe und Abdeckrahmen montieren. 2.12.6 Sonstiges Der betriebsfertige Anschluss bauseitig gelieferter und vorhandener Geräte, versteht sich grundsätzlich einschließlich Zulieferung der eventuell erforderlichen Kabelverschraubung und sonstigen benötigtem Klemm- und Kleinmaterial. Brennstellen ohne Leuchtenmontage verstehen sich mit Leuchtenauslassdose und montierter Verbindungsklemme. 2.13 Leuchten und Lampen Die Beleuchtungsstärken für die Ausleuchtung durch künstliches Licht sind entsprechend den allgemeinen Richtlinien DIN EN 12464-1. Vor der endgültigen Werkbestellung sind der Bauleitung alle Leuchten durch Abbildung oder Prospekte zu erläutern oder auf besonderen Wunsch kostenlos zu bemustern. Die endgültigen Massen sind erst aufgrund von zur Ausführung freigegebenen Montageplänen festzustellen. Alle Leuchten sind mit 3-poligen, oder bei Drehstromverdrahtung, mit 5-poligen festmontierten Anschlussklemmen zu versehen. Mit zum Leistungsumfang gehört das Montieren von Leuchten, Absetzen und Anschließen der Leitungen, Einsetzen der Leuchtmittel sowie das Auf- bzw. Einsetzen von Abdeckungen und Blendrastern. Von der Bauleitung kann gefordert werden, dass das Einsetzen von Abdeckungen und Blendrastern in einem zweiten Arbeitschritt erfolgt. Es wird empfohlen, die Isolationsmessung nach Herstellung der Anschlüsse stromkreisweise durchzuprüfen, um eventuelle Doppelarbeit zu vermeiden. Es dürfen nur Leuchten in VDE-mäßiger Ausführung verwendet werden mit eingetragenem VDE Kennzeichen. Leuchten für direkte Montage auf brennbaren Flächen müssen das Zeichen " F " tragen. Beleuchtungskörper mit NL-Lampen sind gemäß den einschlägigen VDE- Vorschriften mit brummfreien, gekapselten und vergossenen Vorschaltgeräten auszurüsten. Leuchten sind in grundsätzlich mit EVG's auszustatten. Über die Art der  Befestigung am Mauerwerk, Betondecken, Zwischendecken und sonstigen Konstruktionen ist in jedem Fall vor der Montage der Leuchten Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Soweit für die Befestigung der Leuchten zusätzliche Hilfskonstruktionen wie Schwenk- oder Befestigungsbügel, Ketten, Ringösen und dergleichen notwendig sind, gehören sie zu den Leistungen des Auftragnehmers. Leuchten in den Technikräumen sollen erst nach vollzogenem Ausbau der Räume installiert werden. Die genaue Platzierung ist mit der Bauleitung abzusprechen. Als Leuchtmittel sind nur anerkannte Markenfabrikate vorzusehen. 2.13 Sicherheitsbeleuchtung Die Sicherheitsbeleuchtung ist entsprechend ASR 7/4, VDE 108 sowie der Landesbauordnung zu erstellen und vor Beginn der Arbeiten mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Es sollen zwei Varianten der Zentralanlagen angeboten werden. Variante 1: Zentralbatterieanlage im UG mit je zwei Unterstationen im 2. sowie 5. OG gemäß beiliegenden Planunterlagen Variante 2: Zentralbatterieanlage im UG ohne Unterstationen 2.14 Brandschutz Die Hauptleitungen und Durchbrüche in Brandschutzwänden sind mit entsprechenden Brandschutzsystemen gemäß DIN 4102 zu schützen. Der Auftragnehmer hat die behördlichen Auflagen und amtliche Bekanntmachungen wie z.B. "Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen" zu beachten. Der Bauleitung ist umgehend mitzuteilen, wenn zulässige Brandlasten durch Leitungsanlagen überschritten werden. Leistungen die durch nachträgliche Ausführung von Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, können nicht geltend gemacht werden. Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. Bilder und Verortung hierfür zu erstellen. Für Brandmeldeanlagen werden nur VDS-zugelassene Errichter bei der Vergabe berücksichtigt.
2.0  Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Niederspannungsinstallationen, allgemein: Dieser Titel umfaßt die Lieferung, Verlegung, Befestigung, Montage und das betriebsfertige Anschließen aller Geräte, Leitungsträger, Leitungen sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten wie Stemmarbeiten, Bohrungen, Schlitzen u.ä. Auf Putz verlegte Kabel und Leitungen sind durch Rohr zu schützen. Wird in diesen Bereichen eine Vielzahl von Leitungen und Kabeln nebeneinander verlegt, sind vorgenannte Schutzrohre durch einen zweckentsprechenden gemeinsamen Stahlblech- oder Kunststoffkanal zu ersetzen. Vor Beginn der Arbeiten muß die jeweilige Art der Ausführung mit der Fachbauleitung vereinbart sein. Bei Nichtbeachtung entscheidet die Bauleitung über die Ausführung. Nachbesserungen gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftragnehmers. Bei Wand- und Deckendurchführungen ist in gleicher Weise zu verfahren, soweit nicht Kabelrinnen als gemeinsame Leitungsführung Verwendung finden. Alle übrigen auf Putz verlegten Leitungen und Kabel sind mittels offenen Rohrsystems (Kunststoffpanzerrohr) zu installieren In Hohldecken und Hohlwänden installierte Leitungen sind, falls vom Auftraggeber nicht anders angegeben, wie auf Putz montierte Leitungen in Bahnen zusammenzufassen und wie vor beschrieben zu verlegen. Die Abzweigung zu den Trennstellen, Schaltern, Steckdosen usw. hat rechtwinkelig zur Leitungsbahn zu erfolgen. Loses Verlegen von Kabeln und Leitungen auf Deckenkonstruktionen sowie deren Befestigung an vorhandenen Trageisen und Abhängevorrichtungen ist nicht zulässig. Alle in Kabelkanälen oder auf Kabelbahnen verlegten Leitungen sind einwandfrei fachgerecht auszurichten zu fixieren und nach Spannungsebenen zu trennen. Die Leitungsführung hat ausschließlich waagrecht und senkrecht zu erfolgen. Deckenleitungen sind stets parallel zu den Begrenzungswänden des jeweiligen Raumes zu verlegen. Kreuzungen sind, insbesondere bei auf Putz verlegten Leitungen, nicht zulässig. Alle Einführungen in Abzweigdosen oder -kästen sind fachgerecht zu verschließen oder zu verschrauben. Bei der Kalkulation der Preise für Schalter und Dosen sind die Leitungseinführungen und das Verklemmen einzurechnen. In jede Gerätedose und Abzweigdose ist ein selbstklebendes Schild mit der Beschriftung des Stromkreises anzubringen. Es sind grundsätzlich Schalterdosen mit Befestigungsschrauben für die einzubauenden Geräte zu verwenden. Vor der Abnahme durch die Bauleitung hat der Auftragnehmer alle von ihm errichteten Anlagen auf Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und die Messung zu protokollieren. Erforderliche Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung sind grundsätzlich anzuwenden. Alle der Berührungsgefahr ausgesetzten Teile der Anlagen sind betriebssicher und VDEmäßig zu schützen. Es darf nur Erdungsmaterial mit ausreichend dimensionierten Querschnitten verwendet werden. Dazu ist der jeweils größte mögliche Kurzschlussstrom zu berücksichtigen. Die Stromkreise sind entsprechend der tatsächlichen Belastung gleichmäßig auf alle Leiter (L1, L2, L3) aufzuteilen. Die gesamte Elektroinstallation soll, (falls in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben) in Unterputzausführung erfolgen. Rohre, Kabel und Leitungen müssen eingeschlitzt werden. Schlitze dürfen nach DIN 1053 nur durch Fräsen hergestellt werden. Die Leitungsführung ist grundsätzlich in waagrechter oder senkrechter Anordnung auszuführen Unter Berücksichtigung aller Umstände sind die für den Bauherrn wirtschaftlichsten Leitungswege zu wählen. Werden Leitungen ohne zwingende Gründe auf Umwegen verlegt, werden die Mehrlängen beim Aufmaß N I C H T berücksichtigt. Wenn Leitungen aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen sind, müssen die Leitungswege mit der Bauleitung abgestimmt werden. Verschnittlängen sind einzukalkulieren und werden N I C H T besonders vergütet. Im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Abwicklung der Installationsarbeiten und zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Leitungsverlegung ist vor Beginn der Arbeiten eine Besprechung zwischen allen am Bau beteiligten Installationsfirmen durchzuführen. Der Auftragnehmer hat sich insbesondere über die Leitungsführung und Stranganordnung der Heizung - Klima- und Sanitär- Anlagen zu unterrichten. Für die Geräteinstallation gilt, wenn in den Plänen nicht anders angegeben: Montagehöhe: der Schalter 1,05 m ü.O.K.F.F.B. der Steckdosen: 0,30 m ü.O.K.F.F.B. der Herdanschlussdosen 0,20 m ü.O.K.F.F.B. der Arbeitssteckdosen (Küche) 1,10 m ü.O.K.F.F.B. Steckd. Dunstabzugshaube 2,20 m ü.O.K.F.F.B. ü.O.K.F.F.B. = über Oberkante Fertigfußboden. Unter-Putz-Installationsgeräte wie Taster und Schalter sind als geräuscharme Flächenschalter eines Fabrikates auszuführen, Steckdosen ebenso als Flächenprogramm. Falls mehrere Schalter oder Steckdosen neben- oder untereinander angeordnet sind, müssen Kombinationen montiert werden. Alle Abdeckplatten sind in den Gerätepreis mit einzukalkulieren. Ebenso sind die anteiligen Rahmen (1-, 2-, 3-, 4- fach) in den Gerätepreis mit einzukalkulieren. Sämtliche Installationsgeräte sind mit Schraubbefestigung auszuführen. Ausschließlich mit Krallen befestigte Geräte werden nicht abgenommen. UP-Abzweigdosen sind mit Isolierstoffdeckel vorzusehen und müssen ordnungsgemäß mit der fertig geputzten Wand bündig gesetzt werden. Diese Dosen sind nur bei absoluter Notwendigkeit einzusetzen. Alle Wandauslässe sind mit entsprechenden Wandauslassdosen zu versehen. Die Installation ist grundsätzlich mit Schalterklemmdosen und in winddichter Ausführung auszuführen, bei Hohlwänden Hohlwandklemmdosen mit Zugentlastung. Die Einbaudosen sind in den jeweiligen Gerätepreis mit einzukalkulieren. In Räumen mit Wandfliesen wie Bäder, Küchen, Nassräume etc. müssen die Schalterdosen auf das Fugenkreuz gesetzt werden, bei Sichtmauerwerk ist darauf zu achten, daß die Schalterdosen auf Steinmitte zu setzten sind. Die zur Feuchtrauminstallation gehörenden Schalter und Steckdosen sind in rechteckiger Ausführung und ebenso wie Abzweigdosen in Farbe Hellgrau zu liefern. Bei Geräteanschlüssen schließen die Einheitspreise die Lieferung der erforderlichen Einbau- und Abzweigdosen, Befestigungs-, Klemm-, und sonstigem systembedingtem Zubehör mit ein, ebenso das Anbringen von Deckenhaken und Anschlußklemmen. Schleifen von Steckdosen und Leuchten ohne Schalterklemmdosen oder Klemmabzweigdosen ist nicht erlaubt. Erforderliche Wand- und Deckendurchbrüche in Mauerwerk sind vom Errichter der Elektroanlage nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung auszuführen, ebenso die benötigten Bohrungen. Die Kosten sind anteilig in die Einheitspreise der Leitungsverlegung einzurechnen. Die Anlage ist so zu installieren, daß ein einheitliches Drehfeld (Rechtsdrehfeld) für die Gesamtanlage vorhanden ist und die Belastung gleichmäßig auf alle Leiter (L1, L2, L3) verteilt ist. Für das Bauobjekt dürfen nur einheitliche Materialien (Schütze, Relais, Sicherungsautomaten etc.) d.h. gleichen Fabrikats, Farbe etc. verwendet werden. Die Beschaffung der Materialien muß unter Berücksichtigung der baulichen Erfordernisse rechtzeitig erfolgen. Alle Massen, insbesondere Längen der Zu- und Steigeleitungen sind V O R Bestellung am Bau zu prüfen und evtl. Berichtigungen zu berücksichtigen. Kabeltrassen: Stark- und Schwachstromleitungen sind durch serienmäßige Stege zu trennen. Auf einen Füllfaktor von max. 70 % ist zu achten. Kabelbühnen, Rinnen, Kabelleiter- und Steigeleitersysteme sind, wenn nicht ausdrücklich anders verlangt, in gelochter Ausführung zu liefern, um eine ausreichende Luftumspülung der verlegten Kabel und Leitungen zu gewährleisten. Blechdicke mind. 1,0 mm, wenn erforderlich, mit eingeprägten Sicken. Die aufgekanteten Seiten müssen Kantenschutz besitzen, dasselbe gilt für die Bühnen- und Hängestielenden. Alle metallenen Bauteile der Verlegungssysteme sind in feuerverzinkter Ausführung zu liefern, Schnittstellen müssen gegen Korrosion mit Kaltverzinker nachbehandelt werden. Hilfskonstruktionen aus Profilstahl sind allseitig ausreichend zu grundieren und, wenn erforderlich, zu lackieren. Die Auflageflächen sind vor der Montage zu streichen. Sämtliche Befestigungsschrauben müssen gegen Korrosion geschützt sein. Die Befestigungen sind für die voll belegten Kabelbahnen auszulegen, es sind nur gebohrte Stahlspreizdübel zu verwenden. Befestigungsabstände für Kabelbahnen max. 1,5 m. Ausfädelungen aus Kabelbahnen sind mit Gummitüllen oder gleichwertigem Schutz vorzunehmen. Hängestiele sind an der unteren Schnittkante mit Kunststoff-Schutzkappen mit Farbton Signalgelb zur Unfallverhütung auszustatten. Bei horizontal verlegten Bühnen sind bei Deckenbefestigung die Aufhängungen so anzubringen, daß ein seitliches Einlegen möglich ist. Die Belegung ist maximal bis zur Kantenhöhe zulässig. Die Koordination mit den Firmen der anderen Gewerke obliegt dem AN. Alle metallischen Kabelträger sind untereinander elektrisch leitend zu verbinden. Die Kabelbahnen müssen mit Verbindungslaschen, Schrauben M 6 x 12 und Kunststoffabdecklaschen ausgeführt werden. Bei gleichzeitiger Verwendung von Zahnscheiben gilt diese Ausführung als leitende Verbindung (gem. Prüfung TÜV vom 11.06.1984). Die Kabelbahnen und Steigetrassen. Kabelleiter- und Steigeleitersysteme sind in den Potentialausgleich mit einzubeziehen. Bei Gebäudedehnungsfugen sind entsprechende Maßnahmen zu treffen. Eine saubere und übersichtliche Verlegung der Kabel und Leitungen auf den Kabelbahnen unter Einhaltung der Biegeradien ist vorgeschrieben, wenn erforderlich, hat eine Befestigung mit Kunststoffbändern zu erfolgen. Befestigungen mit Draht sind unzulässig. An Raumeinführungen, Abzweigungen und entlang der Trasse sind an den Holmen in Abständen von nicht mehr als 10,0 m gravierte, weiße Bezeichnungsschilder aus Kunststoff, mit mindestens 6 mm großen schwarzen Zeichen, mit nichtrostenden Schrauben, einschließlich der erforderlichen Bohr- und Schneidarbeiten, anzubringen. Die Kosten sind im Einheitspreis einzukalkulieren. Beschriftung für: Starkstromanlage (geteilt nach Spannungsebenen) Fernmeldeanlage HSLK-Technik Die Belastungsfähigkeiten müssen bei einem Regelabstand von 1,5 m 2000 N/m betragen. Vor Montagebeginn hat der Auftragnehmer den Trassenverlauf mit sämtlichen Technik-Gewerken zu koordinieren und Zwangspunkte abzuklären. Bei größeren Abweichungen gegenüber den Ausführungsplänen ist die Genehmigung der Bauleitung einzuholen. Für die Montage der Kabelträgersysteme sind Hängestiele mit Auslegern bzw. bei Massivwänden, Wandausleger zu verwenden. Die genaue Länge der Hängestiele oder die Länge der Wandausleger muß vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung des Trassenverlaufs anderer Gewerke bestimmt werden. Die Kabelbahnen müssen mind. alle 1,5 m befestigt werden. Der Befestigungspunkt ist auf die systembedingte Baukonstruktion in Bezug auf die Deckenabhängung, Wandmontage und Binderkonstruktion abzustimmen. Waagerechte Trassen Haupttrassen: Stahlblech-Kabelrinnen Kantenhöhe 60 mm Breite nach Erfordernis als geschlossenes System mit Verbindungslaschen, galvanisch verzinkt Senkrechte Trassen: Leichte und schwere Ausführung für Wandbefestigung an Mauerwerkswände. Perforierter Seitenholme L-förmig 45 mm oder 75 mm Höhe, 2 mm dick, mit eingeschraubten, nicht genieteten C-Sprossen 27,5 x 16. Befestigung mittels Ankerwinkel oder direkt mit Dübel. Alle Sprossen müssen für die Kabelbefestigung mit handelsüblichen Bügelschellen geeignet sein. Beleuchtungsanlage: Innenbeleuchtung: Bei dem Projekt kommen nur Leuchten von Markenfabrikanten zum Einsatz. Dieser Titel umfasst die Lieferung und Montage der Leuchten komplett. In die Preise sind alle Klein- und Befestigungsmaterialien und sonstiges systembedingtes Zubehör mit einzukalkulieren. Alle Leuchten müssen neben dem VDE-Zeichen das F-Zeichen tragen und zur Montage an oder auf leicht oder normal entflammbaren Baustoffen geeignet sein. Es dürfen nur elektronische Vorschaltgeräte EVG verwendet werden. Wenn Starter vervendet werden müssen, dann dürfen generell nur Sicherheits-Schnellstarter (DEOS- Starter) verwendet werden. Die angegebenen Schutzarten sind Mindestanforderungen. Lampen bzw. Leuchtmittel sind stets, wenn auch nicht extra ausgewiesen in den Leuchtenpreis einzukalkulieren. Von jeder Leuchte ist auf Anforderung ein Muster zu beschaffen und der Bauleitung vorzulegen. Erst nach Freigabe des Musters durch die Bauleitung kann die Bestellung erfolgen. Die Einheitspreise beinhalten: Die Lieferung frei Baustelle und Lagerung in einem von der Bauleitung zu bestimmenden Raum, einschl. aller für die Montage und die betriebsfertige Funktion erforderlichen Zubehörteile, den Transport vom Lagerraum zum Montageort, die betriebsfertige Montage einschl. elektrischem Anschluss. Einsetzen des Leuchtmittels und Funktionsprüfung, sowie die Lieferung des erforderlichen Klein- und Befestigungsmaterials. Außenbeleuchtung: Die Schaltung erfolgt über Bewegungsmelder / Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr aus den Verteilungen Allgemein, Sonst wie Innenbeleuchtung
Niederspannungsinstallationen, allgemein:
Die nachfolgenden Positionsbeschreibungen sind als fix und fertige Leistungen inkl. der der erforderlichen Montagehilfsgeräte anzubieten.
Die nachfolgenden Positionsbeschreibungen sind als fix
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