Aufzüge
Steingut Solitär 2 - Bremen
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Allgemeine Vorbemerkungen Die Grundlage der Leistungen sind die VOB, Teile B und C in der jeweils neuesten Fassung, die anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik einschl. der jeweiligen DIN-Vorschriften. Beim Zustandekommen eines Vertrages gelten diese Bestandteile als Vertragsgrundlage. Für die Bearbeitung und Abgabe dieses Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen verstehen sich für fix und fertige Arbeit und umfassen, wenn auch nicht ausdrücklich beschrieben, die Lieferung, die Herstellung, die Vorhaltung sowie das Ausbessern beschädigter Einbauten für die gesamte Bauzeit. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen gem. VOB/Teil C, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben und die zur vertragsmäßigen Ausführung gehören, diese sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Vor Beginn der Arbeiten sind die örtlichen Verhältnisse auf Eignung für eine mängelfreie Ausführung zu prüfen. Sollten während der Ausführung Ereignisse eintreten, die eine fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung in Frage stellen, so sind diese sofort der Bauleitung mitzuteilen. Ausgeschriebene Fabrikate können durch gleichwertiges Material ersetzt werden, müssen jedoch im LV angegeben werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem AN. Die Arbeiten werden nicht ohne Unterbrechung erstellt werden können und werden in Teilleistungen durchgeführt; der Abzug von der Baustelle bedarf ausdrücklich der Genehmigung des AG. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Der AN verpflichtet sich qualifiziertes Führungspersonal, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, in ausreichender Personenzahl auf der Baustelle bereitzustellen und nicht auszuwechseln. Die laufende Schutt- und Materialbeseitigung einschl. deren Abfuhr ist Sache des Auftragnehmers. Sollte der Auftragnehmer dieser Auflage nicht nachkommen, ist der Auftraggeber berechtigt, nach einmaliger erfolgloser schriftlicher Aufforderung den Schutt auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte entfernen zu lassen. Nach Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung, ist die Dokumentation in 1-facher Ausführung sowie Digital einzureichen. Die Dokumentation beinhaltet alle notwendigen Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Pflege- und Reinigungsvorschriften, Datenblätter der verwendeten Materialien und Produkte sowie Werks- und Montagepläne. Bauleistungen, die in Art und Umfang über die im Auftragsschreiben festgelegten Summen hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber. Folgende Lohnsätze sind für evtl. notwendig werdende zusätzliche Arbeiten verbindlich. Stundenlohnarbeiten sind nur in Absprache mit der Bauleitung auszuführen. Die Stundenlohnzettel sind vollständig unter Angabe der ausgeführten Arbeiten und des verwendeten Materials auszufüllen. Die Stundenlohnzettel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel werden nicht vergütet. Meister und Vorarbeiter ______________ € / Stunde Facharbeiter ______________ € / Stunde Helfer ______________ € / Stunde Der Bieter versichert, 1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besonderen örtlichen Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation werden nicht anerkannt. 2. dass im LV keine Unklarheiten sind, 3. dass er über die zur fach- und fristgerechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Bereitstellung gesichert ist. 4. er sich für 4 Monate nach Ablauf des im Anschreiben genannten Abgabedatums an sein Angebot gebunden hält. Bei einer Beauftragung der angebotenen Leistung wird ein gesonderter Nachunternehmervertrag abgeschlossen.
Allgemeine Vorbemerkungen
__.__.0010 Personenaufzug Personenaufzug – behindertengerecht nach DIN 18040-2 (Kabinenmaß muss mind. krankentragetauglich gewählt werden, lichte Breite der Aufzugstür mind. 0,90 m). Ausführung der Aufzugsanlage mit Seilantrieb, maschinenraumlos. Personenaufzug gemäß dem zum Zeitpunkt der Bauantragstellung geltenden Aufzugsrichtlinie. Für den Aufzug wird ein standardisiertes Markenprodukt gewählt, Fabrikat: Haushahn oder gleichwertig. Die Kabinenwände sind aus Edelstahl geschliffen oder thermopalbeschichtet. Die Kopfwand mit Edelstahlhandlauf geschliffen und großem Spiegel oberhalb des Handlaufs. Die Kabine ist mit einem frei programmierbaren Schlüsselschalter ausgestattet (z. B. Vorzugsfahrt). Der Kabinenfußboden erhält einen Noppenbelag nach Bemusterungskatalog des Herstellers. Ein Klappsitz innerhalb der Kabine wird nicht vorgesehen.
__.__.0010
Personenaufzug
1.00
Stck
__.__.0020 Jährliche Wartung Kosten für die jährliche Wartung der installierten Anlage
__.__.0020
Jährliche Wartung
1.00
Jr
__.__.0030 Wartung wie vor, jedoch nach Ablauf von 5 Jahren Wartung wie vor, jedoch nach Ablauf von 5 Jahren
__.__.0030
Wartung wie vor, jedoch nach Ablauf von 5 Jahren
1.00
Jr