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1. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung und Vertragstermine Das Bauvorhaben beinhaltet den kompletten Austausch von drei Aufzugsanlagen sowie eine Modernisierung von einer Aufzugsanlage (Müllaufzug) in der Eduard-Schulte-Str. 1 in Düsseldorf.
Die auszutauschenden Personenaufzüge sind als Gruppenaufzüge im Bestand vorhanden.
Diese unterteilen sich wie folgt:
Die Aufzugsanlagen mit der Fabriknr. 222287082+83 wurden im Jahr 1994 durch die Firma Thyssen Aufzüge errichtet. Im folgenden Leistungsverzeichnis wird diese mit Aufzug A1 und A2 bezeichnet. Die Aufzugsanlagen bedienen neun Haltestellen, verteilt auf die Etagen 3.UG, 2.UG, 1.UG, EG, 1.OG bis 5.OG und befinden sich in einem gemeinsamen Schacht.
Gegenüberliegend ist der größere Personen- und Lastenaufzug.
Die Aufzugsanlage mit der Fabriknr. 222287084 wurde im Jahr 1994 durch die Firma Thyssen Aufzüge errichtet. Im folgenden Leistungsverzeichnis wird dieser mit Aufzug A3 bezeichnet. Die Aufzugsanlage bedient ebenfalls 9 Haltestellen, verteilt auf die Etagen 3.UG, 2.UG, 1.UG, EG, 1.OG bis 5.OG.
Die drei Aufzugsanlagen werden aufgrund des Alters und der nicht mehr zu gewährleistenden Ersatzteilbevorratung komplett ausgetauscht.
Eine weitere Aufzugsanlage soll dem Gebäude weiterhin als Müllaufzug dienen und ist für Personen mit eingeschränkten Nutzerkreis zugelassen.
Die Aufzugsanlage mit der Fabriknr. 222287081 wurde im Jahr 1993 durch die Firma Thyssen Aufzüge errichtet. Im folgenden Leistungsverzeichnis wird diese mit Aufzug A4 bezeichnet. Die Aufzugsanlage bedient 2 Haltestellen, verteilt auf die Etagen 1.UG und EG.
Diese Aufzugsanlage wird auf Grund des geringen Nutzen vollumfänglich modernisiert. Die gesamte Technik wird aufgrund des Alters und der nicht mehr zu gewährleistenden Ersatzteilbevorratung komplett ausgetauscht.
Folgende Termine werden als Ausführungstermine vereinbart. Diese werden in Abstimmung mit dem AG und Mieter nach der Auftragsvergabe final abgestimmt.
Ausführungsbeginn:
Beauftragung bis zum 31.12.2025
Aufmaß in der 03. KW 2026
Werk- und Montageplanung06. KW 2026
Freigabe10. KW 2026
Maßnahmenbeginn:24. KW 2026
Fertigstellung A4:28 KW 2026
(Da parallele Montage A4 & A1)
Fertigstellung A1:32 KW 2026
Fertigstellung A2:40 KW 2026
Fertigstellung A3:48 KW 2026
Die geplante Montagereihenfolge und genannten Termine können im Zuge der Verhandlung noch optimiert werden.
Sollten die geforderten Termine seitens des AN nicht eingehalten werden können, kann ein AN-eigener Terminplan mit dem Angebot eingereicht werden.
Montagezeit
1-2 Woche/n Demontage
3 Wochen Montage bei Modernisierung
4 Wochen Montage bei dem Austausch
2 Wochen Zargen
1 Woche Abnahme, Inverkehrbringung und Inbetriebnahme (PVI)
Begriffsbestimmungen
AG = Auftraggeber
AN= Auftragnehmer
FBL= Fachbauleitung
PVI= Prüfung vor Inbetriebnahme
ZÜS= Zugelassene Überwachungsstelle
W&M= Werk- & Montageplanung
LV= Leistungsverzeichnis
Hinweise zum Leistungsverzeichnis
Alle Preise und technische Daten, sowie Hersteller sind im beigefügtem Preis- und Komponentenblatt des Leistungsverzeichnisses anzugeben.
Änderungen im Leistungsverzeichnis dürfen nur in vorheriger Absprache und schriftlicher Begründung (Abweichungsblatt) vorgenommen werden.
Eigenständige Änderungen oder unvollständiges Ausfüllen, haben den möglichen Ausschluss des Angebotes zur Folge.
Alle aufgeführten Positionen beinhalten das Liefern, ggf. Messen und Montieren der zu erbringenden Leistung.
Alternativangebot
Für das Angebot ist das Leistungsverzeichnis zu verwenden. Alternativangebote können auf besonderer Anlage gemacht werden.
Nebenangebote sind nur zulässig bei gültigem Hauptangebot. Dabei sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden LV-Positionen herzustellen.
Nebenanagebote dürfen in einem seperaten Angebot mit zusätzlichem Anschreiben eingereicht werden. Der AG zieht dieses bei Interesse hinzu.
Hat der Bieter Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung, so fügt er diese schriftlich dem Angebot bei.
Zahlungsbedingungen
Der Zahlungsplan gilt pro Anlage oder Los.
30 % nach Auftragserteilung gegen Bürgschaft
30 % bei Montagestart (Material auf der Baustelle)
30 % nach Fertigstellung (Montageende)
10 % nach durchgeführter und mangelfreier VOB-Abnahme.
5 % Sicherheitseinbehalt für den Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren, ablösbar gegen eine Gewährleistungsbürgschaft.
1. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung und Vertragstermine
2. Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) 2.1 Angaben zur Baustelle
2.1.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle liegt in einem bebauten Ortsteil in 40225 Düsseldorf.
2.1.2 Erschließung:
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Eduard-Schulte-Str.
2.1.3 Erdbebenzone, Untergrundklasse, Baugrundklasse
Das Grundstück liegt gemäß DIN EN 1998-1 in der Erdbebenzone 0.
2.1.4 Beschreibung der baulichen Anlage
Die Angaben zur Art der baulichen Anlage sind im LV beschrieben.
2.1.5 Verkehrsflächen auf der Baustelle:
2.1.5.1 Parkplätze
Es sind eingeschränkte Parkplätze zur Nutzung durch den AN auf dem Gelände vorhanden.
2.1.5.2 Lagerflächen
Lagerflächen auf dem Grundstück stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
2.1.6 Angaben zu Bauwasser, Baustrom, Baubeleuchtung auf der Baustelle
2.1.6.1 Baustrom
Es wird kein Baustrom zur Verfügung gestellt. Es steht die Bestandszuleitung im Maschinenraum zur Verfügung.
2.1.6.2 Baubeleuchtung
Arbeitsplatzbeleuchtung gemäß den gesetzlichen Mindeststandards für die jeweiligen Gewerke sind durch den jeweiligen AN zur Erbringung ihrer Leistungen eigenständig einzurichten und vorzuhalten.
2.1.7 Bauleistungsversicherung des Auftragnehmer
Der AN ist verpflichtet, die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände sowie seine eigenen Materialien und Geräte bis zur Abnahme vor Beschädigung (Vandalismus und höhere Gewalt) und Diebstahl zu schützen. Hierfür hat er eine Bauleistungsversicherung abzuschließen.
Der Nachweis ist dem AG unaufgefordert vorzulegen.
2.1.8 Angaben zu Schuttbeseitigung, Entsorgung und Reinigung
Schuttcontainer sind von den jeweiligen AN der Gewerke nach Erfordernis geordnet aufzustellen, gewerkespezifisch zu kennzeichnen, vorzuhalten und kontinuierlich zu entsorgen. Die Container- und Deponiegebühren sind einzurechnen. Es wird angeraten verschließbare Deckelcontainer zu verwenden.
Örtlichkeit und Umfang von Geländeflächen zur Stellung der Schuttcontainer des AN sind mit der Fachbauleitung abzustimmen.
Kommt der AN seiner Verpflichtung zur Schutt- und Abfallbeseitigung nicht oder nicht hinreichend nach, ist der AG nach Abmahnung berechtigt, die Schutt- und Abfallbeseitigung durch eine Drittfirma zulasten des verantwortlichen AN durchzuführen zu lassen.
2.2. Angaben zur Ausführung
2.2.1 Gültige Normen und Vorschriften
Es gelten alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anwendbaren gültigen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, sofern in den einzelnen Leistungsbeschreibungen nicht anders bestimmt.
2.2.2 Immissionswerte
Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz, die TA-Lärm und die AVV-Baulärm!
Grundsätzlich ist vom AN zu prüfen, welche Rahmenbedingungen gem. Bundesimmissionsschutzgesetz, TA-Lärm und AVV-Baulärm zu beachten und einzuhalten sind. Gemäß BimSchG müssen Anlagenbetreiber darauf achten, dass diejenigen schädlichen Umwelteinwirkungen (und hierunter fällt auch Baulärm), die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, auch tatsächlich unterbleiben. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt werden.
Es ist die Pflicht des AN unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
2.2.3 Eignung's- und Gütenachweise
Alle die Leistungen des AN betreffenden zusätzlichen Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten, Herstellernachweise und Produktunterlagen usw. sind dem AG rechtzeitig vor der Bauausführung vorzulegen, auf der Baustelle vorzuhalten und der Fachbauleitung auf Verlangen vorzulegen, ebenso dem Sachverständigen. Sämtliche Kosten hierfür trägt der AN.
Sofern die erforderlichen Genehmigungsanträge nicht direkt vom AN gestellt werden können, sind diese über den AG zu stellen. Vorbereitung und Koordination sind jedoch Sache des AN.
Zur Technischen Begehung (zur Vorbereitung der förmlichen Abnahme) sind nachfolgende Unterlagen 1-fach als Original im Papierformat, 1-fach digital zu übermitteln, soweit sie nicht ohnehin gemäß VOB zu liefern sind:
Aufführung der eingebauten Materialien und Hersteller
Alle Messprotokolle gemäß Leistungsbeschreibung und den Festlegungen gem. DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke.
Behördenabnahmeprotokoll
Schriftliche Bestätigung über die Erfüllung der Bauauflagen inklusive der darin geforderten Nachweise.
2.2.4 Baugenehmigung
Die Auflagen der Baugenehmigung sind zwingend einzuhalten und haben Vorrang vor der nachfolgenden Leistungsbeschreibung. Evtl. Abweichungen sind vor der Ausführung von den Genehmigungsbehörden schriftlich zu genehmigen.
2.2.5 Form von Änderungsanzeigen
Bei Änderungen und Alternativvorschlägen sind nachfolgende Formalien bei Vorlage einzuhalten:
Änderungsanzeigen sind inklusive ausführlicher Begründung und Benennung aller Vertragsbezüge dem AG über die Fachbauleitung jeweils rechtzeitig vor Ausführung in 1-facher digitaler Ausfertigung vorzulegen.
Die Nachträge sind chronologisch zu nummerieren.
Durch den AN ist eine Nachtragsübersicht zu führen, welche durch den AN fortgeschrieben wird.
Die Preise sind auf Basis der Einheitspreise, soweit diese Lücken aufweist auf der Basis der Urkalkulation zu kalkulieren. Bei allen Änderungsanzeigen sind die Kalkulationsnachweise dem Nachtragsangebot zwingend beizufügen.
Ggf. im Hauptvertrag zugestandene Preisnachlässe gelten anteilmäßig auch bei Auftragserweiterung.
Die Kosten der zeitlichen Auswirkung der geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen sind auszuweisen und bei der Ermittlung des Nachtragspreises einzurechnen.
2.2.6 Termine/ Terminplan zur Ausführung
2.2.6.1 Vertragstermine
Beginn- und Endtermin sind in den allgemeinen Maßnahmenbeschreibungen beschrieben.
2.2.6.2 Detailterminplan des Auftragnehmers
Der AN muss auf Basis der Vertragstermine alle Einzelleistungen der Baudurchführung detailliert terminieren und diesen Terminplan mit der FBL des AG abstimmen.
Der Terminplan wird nach Freigabe die Basis der Vertragsabwicklung und enthält die vereinbarten Vertragstermine.
Der Detailterminplan des AN ist in "MS-Projekt" zu erstellen.
Dieser Terminplan ist erstmals 10 Werktage nach freigegebenen W&M Planung vorzulegen.
Der Terminplan muss auch angemessene Zeiträume für die Inbetriebnahmen, Abnahmebegehungen und Mängelbeseitigung ausweisen.
2.2.7 Koordinationspflicht
Der AN hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Darüber hinaus hat der AN die aktive, behinderungsfreie Koordinierung seiner Leistung mit den AN der anderen Gewerke zu erbringen.
2.2.8 Gerüste, Hebezeuge etc.
Grundsätzlich werden keine Hebezeuge, Kräne etc. für nachfolgende Gewerke zur Verfügung gestellt, diese Leistung ist durch die jeweiligen AN der Nachfolgegewerke zu erbringen.
2.2.9 Altlasten, Kontamination, Schutzmaßnahmen etc.
Bei Vorfinden von gefährlichen Stoffen sind die Vorgaben des SiGeKo bzgl. Verfahrensweise einzuhalten.
2.2.10 Baustoffe und Bauteile
Der AN hat die Verwendung erprobter, neu und ungebrauchter, mängelfreier, asbest- und formaldehydfreier, FCKW- frei, HFCKW- frei, normgerechter und den anerkannten Regeln und insbesondere dem Stand der Technik von sonstigen umweltschädlichen Stoffen freier und erforderlichenfalls bauaufsichtlich zugelassener und mit dem Prüfvermerk versehener Baustoffe, Bauteile und Materialien zu gewährleisten. Für Schäden der Baustoffe und Bauteile aus unsachgemäßem Transport und Lagerung haftet der AN.
Von den verwendeten Baustoffen dürfen weder von ihrer Grundsubstanz noch von irgendwelchen Beimengungen Immissionen ausgehen, die nach dem Einbau zu unzulässigen Konzentrationen führen. Im Bereich der durchzuführenden Baumaßnahme dürfen nach der Inbetriebnahme zur Nutzung keine physikalischen, chemischen oder mikrobiologischer Luft- und Materialoberflächenzustände auftreten, die gesundheitlich schädlich sind. Sensorische und geruchliche Auffälligkeiten wie auch Reizerscheinungen müssen ausgeschlossen werden.
Der AN hat der FBL/ dem AG den Nachweis der Überwachung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen sowie die EG-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn die übliche Verwendung im Rahmen der anerkannten Regel der Technik nachgewiesen ist.
Darüber hinaus ist vom AN eine vollständige Auflistung aller verwendeten Baustoffe in Gliederung, hinsichtlich dem Brandverhalten der Baustoffe der DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" vorzulegen, soweit Auskunft im Rahmen der Abnahme der Leistungen verlangt wird.
Betreffend den zu verwendenden Baustoffen sind zudem die Vorgaben aus den, den Leistungsbeschreibungen vorgestellten, Allgemeine technische Vorraussetzungen maßgebend.
2.2.11 Bemusterung
Die Bemusterung hat, nach vorheriger Terminabsprache mit dem AG, so früh wie möglich statt zu finden.
2.2.12 Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet ein aussagekräftiges Baufortschritt in Form einer E-Mail mit zusätzlichen 3-5 Bilder an die FBL zu senden.
2.3. Technische Dokumentation / Planunterlagen
2.3.1 Technische Dokumentation:
Der AN hat auf der Grundlage der letztgültigen Ausführungsplanung, der erstellten und freigegebenen Werkstatt- und Montageplanung, die neuesten Architektenwerkpläne und der ausgeführten Leistung, erforderlichenfalls mit zusätzlichen Informationen, für den gesamten im vorliegenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungsumfang eine technische Bestandsdokumentation anzufertigen und soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen.
Die technische Dokumentation ist die Sammlung der vom AN zu erstellenden und zu übergebenden Revisions- und Bestandsunterlagen. Der Nutzer sieht aus diesen Unterlagen eindeutig und unmissverständlich den Aufbau, die Funktion und die Bedienung aller Systeme.
Die kompletten Bestandsunterlagen müssen in einfacher in Papierform und zusätzlich einfach in digitaler Form vorgelegt werden.
Darüber hinaus umfassen die Unterlagen u.a.:
Abnahmeprotokoll
Fachunternehmerbescheinigungen
Konformitätserklärungen
Inbetriebnahmeprotokoll
Messprotokolle
Zulassungsbescheide
Herstellerbescheinigungen
Sicherheitsdatenblätter
Protokoll über die Einweisung des Bedienpersonals
Die formale Ausführung und der genaue Umfang sind mit dem AG im Vorfeld abzustimmen.
2.4 Unterlagen für den Auftragnehmer
Dem AN werden zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Berechnung und Auslegung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Bestandszeichnung des Prüfbuches
Ausführungszeichnungen des Ingenieurs als Digitaldruck/CAD-Dateien
Auf der Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der AN eigenverantwortlich die Montageunterlagen einschl. Berechnungen zu erstellen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der AN ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet.
Der AN hat die Ausführungszeichnungen und die Berechnungen des Ingenieurs zu prüfen und die Prüfungsergebnisse mit der Fachbauleitung abzustimmen. Für die Erstellung der Montageunterlagen hat der AN ferner zugrunde zu legen:
die aktuelle Gebäudeausführung;
die Darstellung der technischen Anlagen und Anlagenteile (Anlagenzeichnung)
die Abstimmung der Anlagenteile aufeinander hinsichtlich der Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit;
die letztgültigen Maschinenaufstellungspläne des Bauherrn, soweit vorhanden.
2.5 Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen
Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom Ausführungsingenieur zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen.
Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten.
Nichtgenehmigte Montageunterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Das Genehmigungsverfahren für die Abstimmung mit dem AN legt die Bauüberwachung fest.
Können die Montageunterlagen wegen schwerwiegender Fehler, die der AN zu vertreten hat, nicht freigegeben werden, und müssen deshalb wiederholt vom AG bzw. dessen Fachingenieuren geprüft werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom AN zu tragen.
Die Montageunterlagen sind grundsätzlich auf CAD zu bearbeiten und zu produzieren.
2.5.1 Folgende Montageunterlagen des ANs sind der Fachbauleitung unaufgefordert zu übergeben:
Montagepläne
Grundrisspläne mit Eintragung aller Installationskomponenten, z.B. Antrieb, Fahrkorb etc., Detailzeichnungen, Außenruftableaus und Fahrkorbtableaus Maßstab 1:50 bis 1:10, Mauerumfassungszargen usw.
Leistungsbilanz, sämtlicher Elektro-Verbraucher, Dimensionierung von Antrieben
Energieberechnung, gemäß VDI 4707
Antriebsberechnungen mit allen Abnahmerelevanten Daten z.B. Treibfähigkeit, Seilsicherheit etc.
Die Montageunterlagen sind wie folgt zu übergeben:
als Prüfexemplare als Digitaldruck; ein Exemplar erhält der AN geprüft mit Eintragungen zurück, diese Eintragungen sind bei der Erstellung der endgültigen und zur Genehmigung einzureichenden Montageunterlagen zu berücksichtigen.
als Genehmigungsexemplare als Digitaldruck;
1 x für AG
1 x für Fachbauleitung
1 x für AN
2.5.2 Sonstige vom AN zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen:
Beschreibung der Aufzugsanlage,
Berechnungen,
Prüfatteste und Bescheinigungen,
Anlagenzeichnungen,
Kabinenzeichnungen,
Zeichnungen zu den Bedienelementen,
Steuerungsbeschreibung,
Hinweise für befähigte Person,
Reinigungskonzept für verwendete Oberflächen,
Liste der verwendeten Schmiermittel,
Auflistung der auszuführenden Wartungs- und Revisionsarbeiten im Wartungsheft,
Messprotokoll der Stromaufnahme (nach Abnahme),
Messprotokoll des Fahrkurvenschreibers (nach Abnahme),
Wartungsbuch gemäß DIN EN 13015,
Wartungskonzept des Herstellers
2.6 Information und Inhalt der Montageunterlagen Montage- und Detailzeichnungen
Alle Anlagenteile sind soweit möglich maßstäblich darzustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen.
Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu verwenden. In den Zeichnungen sind nur genormte Symbole zu verwenden.
In die Zeichnungen sind alle zum Leistungsumfang des AN gehörenden Komponenten einzutragen.
Stromlaufpläne
Die Stromlaufpläne sind nach den Vorschriften DIN EN 61082 auszuführen. Entsprechend dem Funktionsablauf ist die Anordnung der Geräte von links nach rechts vorzunehmen. Stromlaufpläne gemäß den Herstellerangaben.
Die Zeichnungen müssen die räumliche Lage aller Einbauteile der Elektroanlage mit zugehörigem Grobzeichen auf der Montageplatte und auf der Frontseite darstellen.
Die Geräte müssen ihre Bezeichnung und Kennziffern entsprechend den übrigen Unterlagen erhalten. Die Darstellung der Frontplatte muss Anordnung der von außen sichtbaren Einbau-, Überwachungs- und Bedienungsteile und die vorgesehene Beschriftung, die Anlagenteile, Funktion, Aufgabe, Systemzugehörigkeit sowie Sicherheitshinweise eindeutig zeigen.
2.7 Herstellung und Montage
Die Montage erfolgt nur nach von der Fachbauleitung genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der AN allein vertreten.
Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom AN eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom AN abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom AN wiederherzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat.
Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind gegen mögliche Unfallgefahren zu sichern.
Vor der Abnahme durch den AG sind alle Anlagen durch den AN vollständig zu reinigen.
Vor der Inbetriebnahme sind durch den AN die notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom AN Protokolle anzufertigen.
Zum Anbringen von Befestigungen sind nur baumustergeprüften zugelassen Dübel zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig. Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen.
2.8 Vorschriften und Angebotsgrundlage
Die einschlägigen gesetzlichen und ministeriellen Bestimmungen einschließlich der für den Bau und den Betrieb der Anlage bestehenden Vorschriften in ihrer aktuellsten Fassung, wie z.B.:
Vertragsbedingungen des AG
Bauordnung für die Stadt Düsseldorf bzw. das Land NRW
VOB/C in der aktuellen Fassung
(UVV) Richtlinien, Sicherheitsregeln, Regeln, Grundsätze, Merkblätter und andere berufsgenossenschaftliche Schriften (ZH1)
Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
Maschinenrichtlinie 2006/42EG
Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz)
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMV- Gesetz) die Betriebssicherheitsverordnung in aktuellster Fassung
DIN EN 81, Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen
Teil 20 Aufzüge für den Personen- und Gütertransport
Teil 21 Neue Aufzüge in bestehenden Aufzügen
Teil 28 Fern- und Notruf für Personen - und Lastenaufzüge
Teil 50 Konstruktionsregeln, Berechnung und Prüfung von Aufzugskomponenten
Teil 58 Prüfung der Feuerwiderstandsfestigkeit von Fahrschachttüren
Teil 70 Zugänglichkeit von Aufzugen für Personen einschl. Personen mit Behinderung
Teil 71 Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung
Teil 73 Verhalten von Aufzügen im Brandfall
Teil 77 Aufzugsanlagen unter Erdbebenbedingungen
die VDE-Bestimmungen,
VDI 4100 Schallschutz in Wohnungen - Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 8989:2019-08 Schallschutz in Gebäuden - Aufzüge
VDI 4707 - Energieeffizienz von Aufzugsanlagen
VDI 6017 - Aufzüge - Steuerung für den Brandfall
die VDE-Bestimmungen, VDE-0185, VDE-0100, besonders die VDE 0100-443 und 534/2016 sowie die EVU-Bestimmungen
die DIN 18014 - Fundamenterder
die einschlägigen DIN-Normen für Materialien, Konstruktionen und Geräte
Wasserhaushaltsgesetz mit dazugehörigen Verordnungen und Vorschriften
Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften
DIN 18040 - 2
TRBS
1112, Instandhaltung (Bei Sanierung)
1201, Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen
1201, Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen
1203, Befähigte Personen
2121, Teil 1 - 4 Gefährdung von Personen durch Absturz
2181, Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitte
Die Anlage muss den zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung geltenden Vorschriften
entsprechen.
Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft zu beschildern. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern.
2.9 Schutzmaßnahmen für Stahlteile
Alle gelieferten Stahlteile sind, soweit sie nicht feuerverzinkt oder anderweitig gegen Korrosion geschützt sind, mit Korrosionsschutzbeschichtung nach DIN 18364 zu versehen.
2.10 Brandschutzbedingungen
Die Leistungen und Lieferungen des AN müssen den Forderungen zuständigen Brandschutzbehörde, dem Verband der Sachversicherer und der DIN 4102 entsprechen.
Die zum Brandschutz erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen; Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen.
2.11 Funktionsprüfung, Einstellung der Anlage
Der AN hat vor Erklärung seiner Abnahmebereitschaft die Anlage auf Betriebsfähigkeit zu prüfen, eigenverantwortlich die Inbetriebnahme der Anlagen und Anlagenteile vorzunehmen und den Probebetrieb einschl. Überwachung durchzuführen. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen.
Im Rahmen des Probebetriebes hat der AN Funktionskontrollen, Funktionsprüfungen sowie Einregulierung bzw. Einstellung der Anlage und Anlagenteile durchzuführen.
Die durchgeführten Funktionsprüfungen und Einstellungen sind durch Protokolle mit Mess- und Einstellwerten zu belegen. Die Funktionsprüfungen müssen eine einwandfreie Funktion ergeben; die Einstellwerte müssen den Sollwerten entsprechen.
Der AN hat das Bedienungs- und Wartungspersonal in dem für eine einwandfreie Bedienung und Wartung notwendigen Umfang einzuweisen; hierüber ist ein Bestätigungsprotokoll anzufertigen.
Die vorgenannten Protokolle hat der AN spätestens mit der Erklärung seiner Abnahmebereitschaft der Bauüberwachung zu übergeben.
Der AN hat den Probebetrieb einschl. Überwachung bis zum Abschluss der Abnahmeprüfungen durch den AG aufrechtzuerhalten.
Inbetriebnahme, Probebetrieb, Funktionskontrollen, Funktionsprüfungen und Einstellung der Anlage und Anlagenteile sind Nebenleistungen, worauf der AN keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung hat.
Sämtliche Messungen, die für Funktionsprüfungen, für Prüfung und Einstellung der Sicherheit's- und Schutzeinrichtungen sowie für Einstellung auf Sollwerte notwendig sind, sind ebenfalls Nebenleistungen des AN. Solche Messungen berechtigen keinen Anspruch auf Sondervergütung und gelten nicht als Funktionsmessungen für den gesonderten Nachweis der Leistung bzw. Leistungswerte.
2.12 Abnahmen
2.12.1 Förmliche Abnahmen
Muss die zwischen AG und AN vereinbarte förmliche Abnahme wegen schwerwiegender Mängel, die der AN zu vertreten hat, abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten, die dem AG bzw. dessen Fachbauleitung entstehen, vom AN zu tragen.
2.12.2 Behördliche Abnahmeprüfungen
Alle geforderten Maßnahmen und Unterlagen sind durch die Angebotspreise abgegolten.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahren erfolgt die Abnahme durch den Sachverständigen.
Die Abnahmeprüfung ist mit Fang- und Lastproben in Gegenwart der amtlich anerkannten Sachverständigen durchzuführen. Die Belastungsgewichte sind vom AN kostenlos leihweise zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche Gebühren für die Vorprüfung und Prüfung nach Inverkehrbringung und Prüfung vor Inbetriebnahme trägt der AN. Ebenfalls sämtliche anfallende Kosten einer Risiko- bzw. Gefahrenanalyse.
Voraussetzung zum Antrag auf Abnahme durch den Fachbauleitung ist die erfolgte Abnahme der Anlage durch eine ZÜS und die Behebung aller durch die vorgenannten Stellen erhobenen Beanstandungen sowie die Vorlage aller hierüber einzuholenden Bestätigungen bzw. Bescheinigungen.
Der gem. aktuell gültiger Betriebssicherheitsverordnung geforderte Notfallplan, ist Teil dieses Angebotspreises. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Der Anbieter muss dem Bauherrn frühzeitig auf evtl. Mängel die bauseits zu vertreten sind hinweisen, um die Prüfung nach Änderung nicht zu gefährden.
Die Prüfung erfolgt in Anwesenheit des Fachbauleitung, die Abnahme durch AG und der Gefahrenübergang erfolgt frühestens zum Inbetriebnahmetermin.
Im Zuge der VOB-Abnahme / Übergabe, ist eine Gefährdungsbeurteilung gem. BetrSichV inklusive Sicherheitstechnischer Bewertung an den Bauherrn zu übergeben. Diese ist Teil des Auftrages.
Der AN sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften,
Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigung's- und Abnahmeverfahren unterliegen, das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten.
Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagenteile durch:
Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden;
Technische Überwachungsorganisationen (ZÜS) u. ä.;
örtliche zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung, Verband der Schadenversicherer (VdS), u. a.
Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom AN zu erstellenden Genehmigung's- und Prüfanträge.
Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen trägt der AN. Der AN hat Fachpersonal für die Begleitung der Sachverständigenprüfungen beizustellen. Diese müssen befähigt sein, die Abzunehmenden Anlagelagenteile in Betrieb zu nehmen, um dessen Funktion zu testen.
Bei Wiederholungsabnahmen, die durch den AN verursacht werden, gehen die zusätzlichen Kosten einschl. Folgekosten zulasten des AN.
2.13 Bestands- und Revisionsunterlagen
Alle in Abschnitt 2.5 beschriebenen Montageunterlagen sind zu Revisionsunterlagen fortzuschreiben.
Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme.
2.14 Bedienungs- und Wartungsanweisung
Der nachfolgende Inhalt der Bedienungs- und Wartungsanweisungen dient als Leitfaden und ist dem Umfang und der technischen Ausstattung des Projektes anzupassen.
Die Dokumentation beinhaltet sämtliche Unterlagen, die der Gebäudebetreiber für die Sicherstellung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebes aller Anlagen benötigt, er wird ggf. durch den AG bestimmt.
Die Dokumentation ist 1-fach mit übersichtlicher Gliederung und Inhaltsverzeichnis in Ordner geheftet der Fachbauleitung zu übergeben.
Inhalt:
Prüfbuch
Risiko- bzw. Gefahrenanalyse
Wartungsintervalle
Gefährdungsbeurteilung
Antriebsberechnungen
Auslegung der Anlagenkomponenten
Treibscheibenberechnungen
Seilberechnungen
Führungsschienenberechnungen
etc.
Anlagenbeschreibung
Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung;
Garantiewerte;
Betriebsdaten;
Installationsdaten;
Spezialmerkmale.
Bedienungsanweisung
Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane;
Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise;
Anzeigegeräte;
Schutzgeräte;
Sicherheitseinrichtungen;
Verriegelungen;
Entriegelungen;
Betriebsunterbrechung;
wirtschaftlichste Betriebsart.
Alle Bedienungsvorgänge sind je Anlage in richtiger Reihenfolge aufzuführen und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammenzufassen.
Wartungsanweisungen
Erläuterung der Störmeldungen;
Fehlersuchtabelle;
Schmier- und Dichtungsarbeiten;
Spezialwerkzeuge;
Eigenschaften von Ölen und anderen Hilfsstoffen; vorgeschriebene behördliche Kontrolle und Überwachungen in Art und Zeitfolge erläutert.
Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer sogenannten Inspektionstabelle aufzulisten.
Ersatzteilaufstellung
Reserveeinrichtungen
Alle dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile sind tabellarisch aufzuführen.
Zu den Ersatzteilen gehören nicht nur komplette Einheiten, sondern auch Einzelteile, die der Hersteller nach Zweckmäßigkeit angibt.
Die Ersatzteilliste enthält für jedes Teil:
Hersteller (Hauptwerk);
Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Telefonnummer;
Typ/Fabrikat-Nummer;
Größe/Leistung und sonstige Bestelldaten.
Leistungsliste über Messungen
Tabellarische Aufstellung aller Messungen.
Protokolle über alle durchgeführten Messungen.
Prüfzeugnisse/Abnahmebescheinigungen
Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werksatteste.
2.15 Bemusterung
Auf Anforderung müssen Anlagenteile vor der Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom AG bestimmt und dem AN bekannt gegeben.
Die Anforderung kann Wiederholungen und Varianten bis zur endgültigen Entscheidung beinhalten. Die Anlagenteile verbleiben im Besitz des AN.
Es soll dem AG durch den AN ermöglicht werden, eine Referenzaufzugsanlage in der Umgebung vorzustellen, sofern der AG diese zur Entscheidungsfindung benötigt.
2.16 Termine zur Abstimmung der Unterlagen
Für die nach Anforderung eingereichten Unterlagen sowie für die unaufgefordert eingereichten Unterlagen steht der Fachbauleitung eine angemessene Bearbeitungszeit von mind. 2 Wochen zur Verfügung.
Die für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Unterlagen sind der Fachbauleitung, eine Woche vor dem Fertigstellungstermin zur Überprüfung und Weiterleitung zu übergeben.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie die Revisionsunterlagen sind vom AN 1 Woche vor der Abnahme der Fachbauleitung zu übergeben.
2.17 Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind mit Einheitspreisen abgegolten:
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen für das eigene Personal;
Anfertigen und Liefern aller in 2.5 beschriebenen Montageunterlagen und in 2.13 beschriebenen Bedienungs- und Wartungsanweisungen
CAD/Digitaldruck-Bearbeitung aller Planungsleistungen sowie Produktion aller Planungsunterlagen; Prüfen der Schlitz-, Durchbruchs- und Leerrohrpläne;
Teilnahme eines Bau-/Projektleiters des AN an den Baubesprechungen;
Nachprüfung der Qualität von Medien, die zum Betrieb der vom AN erstellten Leistung notwendig sind;
Lieferung der für die Inbetriebnahme und den Probebetrieb notwendigen Stoffe;
Funktionsprüfungen und Einstellung der Anlage und Anlagenteile;
Bemusterung von Anlagenteilen;
Reinigung der Anlage vor der Abnahme;
Staubbindender Anstrich in der Schachtgrube;
Mitwirken bei der Abnahme und Abnahmeprüfungen des AG's;
Eigenverantwortliche Inbetriebnahme, Probebetrieb und Überwachung der in Betrieb genommenen Anlagen und Anlagenteile zum Zwecke der Funktionsprüfungen, sonstige Abnahmeprüfungen sowie Einstellen der Anlage bis zur Abnahme durch den AG.
2. Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
3. Generelle Vorbemerkungen Ergänzend zu den Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
3.1 Art der Leistungen
3.1.1 Gruppe: Aufzugsanlagen A1+A2+A3 mit den
Fabriknr.: 222287082 + 83 + 84
Die derzeit verbaute Aufzugsanlagen im Gebäude wurden im Jahr 1994 durch die Firma Thyssen Aufzüge errichtet.
Die Aufzugsanlage bedienen 9 Haltestellen, verteilt auf die Etagen 3.UG, 2.UG, 1.UG, EG, 1.OG bis 5.OG in einem Bestandsschacht.
Die Aufzugsanlagen sollen gemäß der DIN EN 81-70 barrierefrei errichtet werden.
Es sollen Treibscheibenaufzüge mit Stahlseilen/ Gurten verwendet. Die bestehende Nutzlast muss mind. eingehalten werden. Die Aufzugsanlagen sollen mit einer max. Betriebsgeschwindigkeit von 1,60 m / s fahren.
3.1.2 Einzelaufzug: Aufzugsanlage A4 - Fabriknr.: 222287081
Die Aufzugsanlage mit der Fabriknr. 222287081 wurde im Jahr 1993 durch die Firma Thyssen Aufzüge errichtet. Im folgenden Leistungsverzeichnis wird diese mit Aufzug A4 bezeichnet.
Die Aufzugsanlage befindet sich technisch nicht mehr in einem, dem Alter entsprechenden, ausreichenden Zustand.
Die derzeit verbauten Komponenten wie Steuerung, Fahrkorb, Antrieb und Türen entsprechen weitestgehend dem Errichtungszeitpunkt. Eine Ersatzteilbevorratung ist nicht mehr gewährleistet, die Aufzugsanlage ist aus diesem Grund vollumfänglich zu modernisieren. Die Aufzugsanlage bedient 2 Haltestellen, verteilt auf die Etagen 1.UG und EG.
Die Aufzugsanlage soll gemäß der DIN EN 81-20 ausgestattet werden und nur mit Bedienung eines eingeschränkten Personenkreis genutzt werden.
Es wird ein Hydraulischer Aufzug, mit einer Tragkraft von1.000kg im Bestands-Fahrschacht, vorgesehen.
Die Aufzugsanlage soll mit einer Betriebsgeschwindigkeit von mind, 0,25 m / s fahren.
3.1.3.
Wird hinsichtlich der Fahrschachtabmessungen, Fahrschachtkopfhöhen bzw. der bestehenden Fahrschachtgrubentiefen und der Betriebsgeschwindigkeiten eine Gefahrenanalyse notwendig, so sind die Kosten hierfür in die daraus resultierenden Ersatzmaßnahmen in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Die Baumaßnahme stellt eine hinsichtlich geschlossenen Maßnahme dar, sodass außer den genannten bauseitigen Leistungen bzw. AG seitigen Leistungen alle Nebenleistungen vom AN zu erbringen sind.
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass besonderer Wert auf eine zügige und reibungslose Montage der Aufzugsanlage gelegt wird.
3.2 Maßnahmen zum Austausch/ Modernisierung der Aufzugsanlagen
Die Aufzugsanlagen sind entsprechend der DIN EN 81-20 auszutauschen und zu modernisieren. Die Lage, Anordnung und Gestaltung der Tableaus, Sprachansagen und Anzeigen sind entsprechend der DIN EN 81-70 durchzuführen. Die Frequentierung der Aufzugsanlagen sind entsprechend der VDI 4707 mit der Nutzungskategorie 1 (Einzelaufzug) und 4 (Gruppe) zu berücksichtigen.
Desweiteren ist zu beachten:
Die Profilhalbzylinder sind aus den Fahrkorbtableaus auszubauen und bis zum Einbau in die neuen Fahrkorbtableaus sicher zu lagern.
Einbringung eines Staub bindenden Anstrichs in den Schachtgruben, ölfesteranstrich in der Schachtgrube des Einzelaufzuges
3.3 Leistungsumfang
Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben.
Im Text der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke, wie liefern, verlegen, herstellen, montieren, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen und so weiter überwiegend verzichtet, diese Punkte sind jedoch bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt.
Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen.
Auftragnehmer Aufzug
Die neuen Aufzugsanlagen sind einschl. Transport, Montage und Inbetriebsetzung, Abnahme mit einer ZÜS, durch eigene Fachmonteure anzubieten.
Werden Leistungen an Subunternehmer vergeben, so sind diese anzuzeigen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung des AG bzw. des zuständigen Fachbauleitung.
Kosten für Unterkunft, Auslösung, Wege und Fahrgelder sowie sonstige Nebenkosten sind in die Angebotspreise einzurechnen.
3.4 Transport
Für den Transport und die Einbringung von schweren Anlagenteilen stehen bauseits keine Leistungen zur Verfügung.
Spezielle Lastaufnahmepunkte, außer den vorhandenen, stehen nicht zur Verfügung.
3.5 Mitbenutzung
Die Mitbenutzung von Baustelleneinrichtungen anderer Firmen ist direkt mit dem jeweiligen Eigentümer zu klären.
3.6 Termine
Der AN hat spätestens 2 Wochen nach Vertragsabschluss in Abstimmung mit der Fachbauleitung einen groben Montageterminplan aufzustellen und dem AG einzureichen. Diese Aufstellung muss die vertraglich vereinbarte Termine enthalten.
Der AN hat spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss eine detaillierte Montageplanung/Zeichnungen dem Fachbauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Zum vertraglichen Fertigstellungstermin müssen die Sachverständigen-Abnahmen sowie die Inbetriebnahmeprüfung ohne Beanstandungen vollzogen sein.
Wird ein vertraglich vereinbarter Fertigstellungstermin durch Umstände, die der AN zu vertreten hat, nicht eingehalten, so wird der etwa notwendig werdende provisorische Betrieb der Anlagen kostenlos und mit eigenen Mitteln vom AN sichergestellt.
3.7 Information auf der Baustelle
Vor der Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter über die Verhältnisse auf der Baustelle zu informieren.
Auf nicht ausreichende Unterrichtung kann sich der AN dem AG gegenüber nicht berufen und daraus Nachforderungen stellen.
3.8 Bauseitige Leistungen - Bereits vorhanden
Separate Lichtzuleitung für Fahrkorblicht und Schachtlicht (230 V).
Beleuchtung im Bereich des Steuerschrankes (mind. 200 Lux) und auf dem Boden der Schachtzugänge (mind. 50 Lux).
Hauptzuleitung in Funktionserhalt, diese wird durch den Fahrschacht gelegt.
Potentialausgleich bereitstellen (innerer Potentialausgleich des Aufzuges und Anschluss an bauseitige Anschlussschiene/Erdungsfestpunkt erfolgt durch AN).
3.9 Leistungen des Auftragnehmers
Die Leistung des AN umfasst sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind, mit Ausnahme der in diesem Leistungsverzeichnis benannten bauseitigen Leistungen.
Grundierung aller nicht funktionsbedingten blanken Stahlteile. Beschädigungen sind nach der Montage auszubessern.
Hauptschalter mit Absicherungen und Zubehör.
Auflegen der neuen Hauptzuleitung (Funktionserhalt) auf den Hauptschalter.
Schachtbeleuchtung und Steckdose in der Schachtgrube.
Separate Schaltschrankbeleuchtung mit min. 100 Lux, innenliegend
Notstromquelle bei Netzausfall für Notruf und Notbeleuchtung mit automatisch aufladendem Gel Akku.
Abladen und Transport auch schwerer Teile bis zur Verwendungsstelle.
Alle erforderlichen Schilder für Fahrkorb, Steuerung und Schachtzugänge.
Alle Betriebsvorschriften, allgemeine Bedienungsanleitungen, Schmieranweisungen und Abnahmepapiere bei Übergabe der Aufzüge.
Die vom Bieter angebotenen Komponenten
Antrieb
Frequenzregelung
Steuerung und Bedienelemente
Türantrieb
Türen
müssen eine garantierte Ersatzteilbevorratung von > 10 Jahren haben. Aussagefähige technische Unterlagen sind dem Angebot beizufügen.
Lieferung der Rüsthülsen sowie Einsetzen derselben, darüber hinaus leihweise Gerüstbügel, Rüstbelag und Absperrung gemäß UVV im notwendigen Umfang, sofern der Auftragnehmer diese zur Montage benötigt.
Im Bereich der Schachttüren sind Staubschutzwände während der De- und Montage der Schachttüren einzubringen. Es ist sich die Baustelle im Vorfeld diesbezüglich anzusehen.
Erstellung eines Lotprotokolls vor Montagebeginn nach dem Herstellerstandard.
Lieferung geschlossener Steuerschränke.
Hauptschalter mit Absicherung und Zubehör.
Auflegen der neuen Hauptzuleitung an den Hauptschalter einschl. Lieferung und Montage einer evtl. erforderlichen Unterverteilung.
Die Verbindungsleitung zwischen Unterverteilung im Maschinenraum und Schaltschrank ist Teil der Leistung des Auftragnehmer. Das Aufschalten auf der Unterverteilung erfolgt bauseits. Das Aufschalten im Schaltschrank erfolgt durch den Auftragnehmer.
In dem Technikraum wird bauseits ein BMA Koppler zur Rauch- bzw. Brandmeldung an die Aufzugsanlage gesetzt. Das anschließen an die Aufzugssteuerung gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmer. Es ist am Tag der Prüfung der BMA ein Monteur kostenneutral zur Verfügung zu stellen.
LED-Schachtbeleuchtung im gesamten Schacht verlegt, schaltbar vom Schaltschrank im Technikraum, Fahrkorbdach sowie in der Schachtgrube.
Steckdose in der Schachtgrube für die Aufzugsanlage, komplett einschl. der erforderlichen Absicherungen.
Separate Schaltschrankbeleuchtung mit min. 100 Lux, innenliegend.
Notstromquelle bei Netzausfall für Notruf und Notbeleuchtung mit automatisch aufladendem Gel Akku entsprechend den Forderungen der EN 81-20 sowie der EN 81-28.
Anschluss des Aufzuges an den gebäudeseitigen Potentialausgleich (innerer Potentialausgleich des Aufzuges und Anschluss an bauseitige Anschlussschiene erfolgt durch Auftragnehmer).
Anschluss des Windenträgers an den gebäudeseitigen Potentialausgleich.
Abladen und Transport schwerer Teile bis zur Verwendungsstelle.
Evtl. Konsolen zur Aufnahme der Hauptträger im Schachtkopf
Alle erforderlichen Beschilderungen für Kabine, Maschinenraum / Technikraum, Schaltschrank und Schachtzugänge.
Verschließen aller nicht mehr benötigten Durchbrüche, nach Fertigstellung gemäß denen für diesen Bauabschnitt gültigen baulichen sowie brandschutztechnischen Anforderungen.
Monteurgestellungen zu den bauseitigen Arbeiten wie z.B. Einbringung RAS System, Rauchabzugshauben, Zuleitungen im Fahrschacht, Malerarbeiten im Schachtgrubenbereich, Arbeiten am Potenzialausgleich usw. nach Leistungsnachweis. Die Vergütung erfolgt nach den hier im Leistungsverzeichnis abgefragte Stundenverrechnungssätzen.
Vor Inbetriebnahme komplette Endreinigung der Anlagen inkl. Schacht und einem staubbindenden Anstrich in der Schachtgrube.
03.10 Nebenleistungen AN-Aufzug
Kosten für die Unterkunft, Auslösung, Wege- und Fahrgelder sowie sonstige Nebenkosten sind in die Angebotspreise einzurechnen. Mit den Preisen des Angebotes sind sämtliche Leistungen des AN abgegolten. Sie umfassen außer Lieferung aller Teile frei Baustelle und fertiger Montage auch folgende Leistungen:
Die Einholung der erforderlichen Genehmigungen einschl. ggf. erforderlicher Gefahrenanalysen und daraus resultierender Ersatzmaßnahmen gemäß EN 81-20/50 und aller Gebühren.
Das Einrichten und Abräumen der Baustelle
Lieferung der neuen Anlagenteile frei Baustelle inkl. Verpackung sowie Rücknahme und Entsorgung des Verpackungsmaterials
Lieferung der für die Aufzugsmontage erforderlichen und zugelassenen dynamischen Dübelsysteme im Aufzugschacht zur Montage der Aufzugsanlage.
Lieferung und Montage eines Grubenabstieges aus Aluminium oder feuerverzinktem Stahl
Lieferung aller erforderlicher Hinweis- und Belastungsschildern, sowie Schaltbildern
Lieferung und Montage aller für die Montage benötigten Traversen oder Stahlträger
Betriebsfertige Montage der zerlegt angelieferten Aufzugsanlage im Schacht durch Fachpersonal.
Lieferung von Hinweis- und Belastungsschildern und Schaltbildern.
Schmiermittel für die Erstinbetriebnahme
Gestellung der Prüfgewichte zur Erstabnahme sowie Übernahme aller Leihkosten
Stellung sämtlicher Messgeräte für die Abnahmen.
Durchführung der technischen Abnahme und Übernahme der Prüfgebühren (Konformitätsprüfung und PVI) sowie Übernahme der Leihkosten (Prüfgewichte) und Einweisung des Aufzugswärters mit Protokollerstellung
Stellung von Hilfskräften
3.11 Kennzeichnungen
Alle drehenden Teile erhalten einen gelben Warnanstrich, Schmierstellen müssen in der Wartungsanleitung klar gekennzeichnet werden.
3.12 Maßangaben
Alle Maßangaben in den zur Verfügung gestellten Baubeschreibungen und Zeichnungen sind unverbindlich. Daher sind Maße am Bau zu nehmen, die in die Zeichnungen eingetragenen Maße zu prüfen und etwaige Abweichungen der Bauleitung zu melden.
Änderungsarbeiten, die durch die Nichteinhaltung dieser Anordnung erforderlich werden, werden nicht vergütet.
3.13 Absperrungen, Rüstungen, Staubschutzwände
Die Wartung, Unterhaltung und Verantwortung für die erstellten Abschrankungen von Schachtzugängen usw. liegt ab Arbeitsbeginn beim AN.
Wird es notwendig, anlässlich des Transportes von Materialien, Maschinen und dergleichen vorhandene Absperrungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungen, auch an anderen Stellen vorübergehend abzubauen, so ist der AN für die sichere Absperrung dieser Wege und für den ordentlichen Wiederaufbau voll verantwortlich.
3.14 Materialien
Edelstahlteile sind aus Chrom-Nickel-Stahl mit der Werkstoffbezeichnung 1.4301 herzustellen.
Alle für die Optik der Anlagen wichtigen Komponenten sind mit dem Bauherrn bzw. dessen Vertreter zu bemustern. Hierzu gehören die Ausführung von Beschlägen, Tableaudeckplatten, Kabinendetails etc.
Es sind kostenlos Muster vorzulegen und die Bezugsquellen nachzuweisen.
3.15 Akustische Forderungen
Zur Körperschallentkopplung ist der Schaltschrank und die Antriebseinheit auf doppeltelastische Elemente zu stellen, wobei als Grundlage zur Auslegung die DIN 8989 dienen soll.
Die Angaben zu den maximal zulässigen Luft- und Körperschallpegeln der DIN 8989 sind einzuhalten.
Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen des AG die von ihm gewählte Körperschalldämmung prüfbar nachzuweisen, wobei Art, Anzahl, Belastung und Federhärte (N/cm) der vorgesehenen Federelemente anzugeben sind.
Schachtkopf < 55 dB (A)
im Fahrkorb < 52 dB (A)
vor den Schachttüren < 50 dB (A)
in schutzbedürftigen Räumen < 30 dB
Die Leistungen und Lieferungen des AN müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Alle Teile der Anlage, von denen Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch einwandfrei bemessenen Elementen zu lagern. Der AN hat vor Montagebeginn dem vom Bauherrn gewählten Bauphysiker die Montagezeichnung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Änderungen aus Nichtbeachtung dieser Maßnahme gehen zulasten des AN.
3.16 Maschinenaufstellung
Zur Ableitung von Kondensat und Öl werden Entleerungsstellen so angeordnet und mit einem Ablaufrohr versehen, sodass ein Bespritzen oder Verschmutzen von Wänden, Geräten usw. verhindert wird.
3.17 Allgemeine Demontage- und Montagehinweise
Die Montagearbeiten werden vom AN durch besonders geschultes und erfahrenes Fachpersonal durchgeführt. Der AN verpflichtet sich über den gesamten Umbauzeitraum einen deutschsprachigen Bauleiter auf der Baustelle zu beschäftigen.
Die Abstimmung zwischen den Gewerken intern und extern ist im Angebotspreis mit einzukalkulieren.
Zu den Baubesprechungsterminen ist die Teilnahme des zuständigen Montagemeisters des AN Pflicht. Alle Arbeiten sind zügig und ohne Unterbrechung bis zur Beendigung durchzuführen.
Sämtliche erforderlichen Hebezeuge, das Personal sowie das erforderliche Werkzeug, sind vom AN zu stellen.
Eventuell erforderliche Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten sind in Eigenverantwortung auszuführen und mit dem AG abzustimmen.
Vorsorgemaßnahmen, brandschutztechnische Belange betreffend, sind vorzunehmen, (Brandwache, Einfeuchten der Etagen etc.) bzw. mit dem SiGeKo abzustimmen.
Aufgrund der örtlich begrenzten Möglichkeit ist die Einrichtung der Baustelle allein Sache des AN.
Vor Anlieferung des Materials sind die erforderlichen Absprachen mit der Fachbauleitung bezüglich evtl. erforderlicher Lagerungsstätten zu treffen.
Die Montageleitung liegt beim AN. Er ist für eine ordnungsgemäße, den geltenden Vorschriften und Vertragsbedingungen entsprechende Montageabwicklung verantwortlich.
Auf Anweisung der Fachbauleitung hat die Reinigung der Montagestelle zu erfolgen.
3.18 Zubehör
Zur Lieferung gehört das für jede Aufzugsanlage erforderliche Spezialzubehör wie:
1 Satz Schilder "Aufzug außer Betrieb"
3 Notentriegelungsschlüssel
komplette Beschilderung gem. aktueller Vorschriftenlage
3 Schlüssel je eingesetzten Schließzylinder
Schienenöl
Edelstahl - Pflegemittel
3.19 Elektrotechnische Ausführungsbestimmungen
Alle Kabel und Leitungen bis zu einem Querschnitt von bis zu 16 mm² sind in halogenfreier Ausführung zu berücksichtigen.
Alle für die Bestückung der Schaltschränke erforderlichen Schaltgeräte und sonstigen elektrischen Einbauteile müssen den sie jeweils betreffenden Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) entsprechen bzw. das VDE-Zeichen tragen, oder die VDE-Zeichen-Genehmigung haben.
Zum Anschluss aller elektrischen Geräte und Motoren steht Drehstrom 230/400 V - 50 Hz zur Verfügung.
Die elektrische Ausrüstung der Anlagen muss in allen Teilen den Forderungen auf Funkentstörung, entsprechend den Richtlinien, den gültigen Vorschriften und den Gesetzen entsprechen.
In die Angebotspreise sind die kompletten elektrischen Anlagen, einschl. der Kraftstrom und Steuerleitungen zwischen den Geräten mit Lieferung, Montage und betriebsfertiger Verdrahtung einkalkuliert. Der Hauptschalter, ggf. die Unterverteilung sowie das Auflegen der Zuleitung gehört ebenfalls zum Lieferumfang des AN.
Die Verlegung sämtlicher Anschlusskabel und Steuerleitungen im Schacht erfolgt in gut zugänglichen Kabelkanälen. Sofern Fußbodenkanäle zur Ausführung kommen, sind diese trittfest ggf. abgeschrägt zu verlegen.
Kabelkanalabdeckungen gehören mit zur Lieferung des AN.
3.20 Unterweisung der befähigten Person
Es sind die vom AG gestellten Mitarbeiter (bis zu 8 Personen) zu befähigten Personen (Aufzugswärtern) auszubilden. Die Terminkoordination gehört zum Leistungsumfang AN.
Der Umfang der Unterweisung soll sich auf die Personenbefreiung erstrecken. Die Kosten für die Prüfung durch die ZÜS, oder durch andere hierzu berechtigten Personen, übernimmt der AN.
3.21 Gefährliche Stoffe
Es ist erklärtes Ziel des AG, dass keine Stoffe verwendet werden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährlicher Stoff in der Gefahrstoffverordnung (Bundesgesetzblatt 1986, Nr. 47, Seite 1470 ff) aufgeführt ist.
Die Verwendung von asbesthaltigen Produkten ist nicht gestattet.
Als Ersatz kommen vorzugsweise die in dem vom Bundesumweltamt herausgegebenen Ersatzstoffkatalog aufgeführten Stoffe in Betracht.
Der Katalog ist unter der Federführung des Umweltbundesamtes erarbeitet worden und bei der
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
zu beziehen.
Qualitätssicherung
Es wird ein Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001/EN 29900 gewünscht.
Ein entsprechendes Zertifikat mit Geltungsbereich ist dem Angebot beizulegen.
3.22 Baustelleneinrichtung
Beseitigung von Bauschutt und Verunreinigungen Abfallbeseitigung:
Sämtliche anfallenden Abfallmaterialien, Schutt, Kabelreste, Restmengen; Verpackungen usw. aus dem Leistungsumfang des AN werden Eigentum des AN.
Der AN hat die Baustelle täglich von den anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten, Abfällen, Verunreinigungen usw. zu räumen bzw. zu säubern. Dies gilt auch für nachträglich angeordnete Arbeiten. Die anfallenden Schuttmassen sind mindestens wöchentlich abzufahren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, ebenso erfolgt keine gesonderte Erstattung von Deponiekosten.
Die Benutzung von eventuell auf der Baustelle vorhandener Schutt- und Abfallcontainern wird ausdrücklich untersagt.
Nach Beendigung der Arbeiten ist jeder Raum besenrein zu verlassen.
Kommt der AN einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung der zuständigen Bauleitung innerhalb von zwei Tagen nicht nach, so kann die Fachbauleitung die Baureinigung durch Dritte veranlassen. Eine besondere Nachfristsetzung ist nicht erforderlich. Die entstehenden Kosten gehen zulasten des AN.
Kostenverursachung und Kostenübernahme bei mehreren Verursachern werden anteilig entsprechend der erforderlichen Schuttbeseitigung verteilt.
3. Generelle Vorbemerkungen
4. Technische Daten der Aufzugsanlagen 4.1 Aufzugsanlage A1 (Fabriknr.: 222287082)
Nutzungskategorie gemäß VDI 4707 Klasse 4:
TragfähigkeitQ = 1.000 kg
zulässige PersonenzahlN = 13
NenngeschwindigkeitV = 1,6 m/s
FahrkorbtiefeKT = min. 1.450 mm im Lichten
FahrkorbbreiteKB = min. 1.600 mm im Lichten
FahrkorbhöheKH = ca. 2.300 mm im Lichten
FahrkorbtürbreiteKTB = 900 mm
FahrkorbtürhöheKTH = 2.100 mm
Türartzentral öffnende Schiebetür
DurchladungNein
FahrschachtbreiteSB = 1.950 mm
FahrschachttiefeST = 1.885 mm
FahrschachtkopfhöheSK = 3.900 mm
FahrschachtgrubentiefeSG = 1.350 mm
FahrschachttürbreiteSTB = 900 mm
FahrschachttürhöheSTH = 2.100 mm
Türartzentral öffnende Schiebetür
Anzahl d. Haltestellen= 9
Anzahl d. Schachttüren= 9
Anzahl d. Fahrkorbtüren= 1
FörderhöheFH = 26,44 m
Fahrten= 240 F / h
Antriebsart: Treibscheibenaufzugsanlage
4.2 Aufzugsanlage A2 (Fabriknr.: 222287083)
Nutzungskategorie gemäß VDI 4707 Klasse 4:
TragfähigkeitQ = 1.000 kg
zulässige PersonenzahlN = 13
NenngeschwindigkeitV = 1,6 m/s
FahrkorbtiefeKT = min. 1.450 mm im Lichten
FahrkorbbreiteKB = min. 1.600 mm im Lichten
FahrkorbhöheKH = ca. 2.300 mm im Lichten
FahrkorbtürbreiteKTB = 900 mm
FahrkorbtürhöheKTH = 2.100 mm
Türartzentral öffnende Schiebetür
DurchladungNein
FahrschachtbreiteSB = 2.000 mm
FahrschachttiefeST = 1.885 mm
FahrschachtkopfhöheSK = 3.900 mm
FahrschachtgrubentiefeSG = 1.350 mm
FahrschachttürbreiteSTB = 900 mm
FahrschachttürhöheSTH = 2.100 mm
Türartzentral öffnende Schiebetür
Anzahl d. Haltestellen= 9
Anzahl d. Schachttüren= 9
Anzahl d. Fahrkorbtüren= 1
FörderhöheFH = 26,44 m
Fahrten= 240 F / h
Antriebsart: Treibscheibenaufzugsanlage
4.3 Aufzugsanlage A3 (Fabriknr.: 222287084)
Nutzungskategorie gemäß VDI 4707 Klasse 4:
TragfähigkeitQ = 1350 kg
zulässige PersonenzahlN = 18
NenngeschwindigkeitV = 1,6 m/s
FahrkorbtiefeKT = 2.300 mm im Lichten
FahrkorbbreiteKB = 1.300 mm im Lichten
FahrkorbhöheKH = ca. 2.300 mm im Lichten
FahrkorbtürbreiteKTB = 900 mm
FahrkorbtürhöheKTH = 2.100 mm
Türartzentral öffnende Schiebetür
DurchladungNein
FahrschachtbreiteTürbereich: 2.000 mm
Restlicher Schacht: 2.550 mm
FahrschachttiefeST = 3.085 mm
FahrschachtkopfhöheSK = 3.900 mm
FahrschachtgrubentiefeSG = 1.350 mm
FahrschachttürbreiteSTB = 900 mm
FahrschachttürhöheSTH = 2.100 mm
Türartzentral öffnende Schiebetür
Anzahl d. Haltestellen= 9
Anzahl d. Schachttüren= 9
Anzahl d. Fahrkorbtüren= 1
FörderhöheFH = 26,44 m
Fahrten= 240 F / h
Antriebsart: Treibscheibenaufzugsanlage
4.4 Aufzugsanlage A4 (Fabriknr.: 222287081)
Nutzungskategorie gemäß VDI 4707 Klasse 1:
TragfähigkeitQ = 1.000 kg
zulässige PersonenzahlN = 13
NenngeschwindigkeitV = mind. 0,25 m/s
FahrkorbtiefeKT = 1.800 mm im Bestand
FahrkorbbreiteKB = 1.600 mm im Bestand
FahrkorbhöheKH = 2.250 mm im Bestand
DurchladungJa
FahrschachtbreiteSB = 2.150 mm
FahrschachttiefeST = 1.880 mm
FahrschachtkopfhöheSK = 4.050 mm
FahrschachtgrubentiefeSG = 1.500 mm
DrehtürbreiteTB = 900 mm
DrehtürhöheTH = 2.250 mm
Türart2-tlg. Drehtüren
Anzahl d. Haltestellen= 2
Anzahl d. Schachttüren= 2
Anzahl d. Fahrkorbtüren= 0
FörderhöheFH = 3,1 m
Fahrten= 60 F / h
Antriebsart: Hydraulisch
4. Technische Daten der Aufzugsanlagen
01 Aufzugsanlagen
01
Aufzugsanlagen
01.__.0001 Erneuerung der Aufzugsanlagen A1+A2 Erneuerung der Schachtabtrennung zwischen A1 und A2
Vor Beginn der Maßnahmen muss die Schachtabtrennung zwischen den beiden Aufzugsanlagen, die sich in einem gemeinsamen Schacht befinden, gemäß DIN EN 81-20, Punkt 5.2.5.5.2, über die gesamte Schachthöhe eingebracht werden.
Die vorhandenen Trennriegel sind zu erhalten, um den Betrieb der benachbarten Aufzugsanlage sicherzustellen. Dabei ist der bestehende Abstand der Trennriegel zu berücksichtigen. Falls Ergänzungen erforderlich sind, gehören diese zum Leistungsumfang des AN. Die zusätzlichen Trennriegel inkl. Schienenbügel sind grundiert zu liefern, lotrecht zu montieren, statisch zu berechnen und in ihrer Dimension entsprechend auszulegen. Die Befestigung an den Wänden erfolgt mittels zugelassener Dübel.
Der Umsetzungstermin bedarf einer frühzeitigen Abstimmung, da während der Montagearbeiten beide Aufzugsanlagen außer Betrieb genommen werden müssen.
Das während der Arbeiten demontierte Material geht in den Besitz des AN über und ist fachgerecht zu entsorgen. Ein Entsorgungsnachweis ist mit der Kundendokumentation zu übergeben.
Der Leistungsumfang umfasst die Erneuerung der Schachtabtrennung, einschließlich möglicher Ergänzungen der Trennriegel zwischen A1 und A2.
Demontage
Die Demontage der Aufzugsanlagen erfolgt nacheinander, sodass stets eine Aufzugsanlage in Betrieb ist. Vor Beginn ist die Schachtabtrennung gemäß vorheriger Beschreibung fachgerecht zu erstellen.
Die Demontage notwendiger Bauteile muss durch qualifiziertes Fachpersonal unter Einhaltung einer optimierten Abfolge sowie der nachfolgenden Vorgaben durchgeführt werden. Schäden aufgrund unsachgemäßer Demontage sind vom Auftragnehmer (AN) zu tragen.
Die bestehenden Trennriegel bleiben erhalten, um den Betrieb der benachbarten Anlage sicherzustellen.
Es sind alle die Profilhalbzylinder aus den Fahrkorbtableaus und Außenruftableaus fachgerecht auszubauen und sicher zu lagern.
Vor Beginn der Demontagearbeiten sind sämtliche Leitungen im betroffenen Bereich mit geeigneten Messmethoden auf Funktionalität zu überprüfen. Die Anlagen müssen vor Arbeitsbeginn stromlos geschaltet werden. Das Freischalten und Selektieren einzelner Stromkreise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ab dem Start der Arbeiten liegt die Erstellung, Wartung, Unterhaltung und Verantwortung für die Abschrankungen der Schachtzugänge beim AN.
Für den laufenden Gebäudebetrieb ist vor den Aufzugsanlagen ein abgesicherter Arbeitsbereich einzurichten, der ausreichend Platz bietet und den Monteuren zur Verfügung steht. Die Sicherung dieses Bereichs obliegt dem AN.
Nach der Demontage der Türen sind die entstandenen Öffnungen so abzusichern, dass ein Hineinfallen in den Schacht ausgeschlossen wird. Eine Möglichkeit besteht im Einbau provisorischer Holztüren, die mit Holzbalken fixiert und mit einem Schloss versehen werden.
Demontierte Anlagenteile sind gemäß geltenden Vorschriften fachgerecht zu entsorgen. Behördliche Vorgaben und Auflagen sind dabei einzuhalten, und entsprechende Entsorgungsnachweise sind vorzulegen. Die Kosten für Container, Deponien und Entsorgung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Weiterverwendbare Kabel sind abzuklemmen, zu sichern und wischfest zu beschriften. Nicht mehr benötigtes Material ist zu sammeln, abzutransportieren und entweder zu verschrotten oder ordnungsgemäß zu entsorgen. Gutschriften für wiederverwendbare Materialien sind, sofern nicht anders vereinbart, in die Einheitspreise einzubeziehen.
Die Einheitspreise umfassen die vollständige Demontage einschließlich der fachgerechten Außerbetriebnahme der Anlage. Der Demontageablauf ist in einer sinnvollen Reihenfolge festzulegen. Alle Arbeiten müssen den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Anlagenteile sind sauber und fachgerecht vom Baukörper zu lösen. Die Baustelle ist nach Abschluss der Arbeiten, auch abschnittsweise, besenrein zu hinterlassen.
Ein abschließbarer Abbruchcontainer ist vom AN bereitzustellen.
Maschinenraum
Allgemeine Hinweise (Maschinenraum)
Die Maschinenrauminstallation (Beleuchtung / Lichtschalter) wird übernommen. Eine Zuleitung ist vorhanden und kann weiterverwendet werden. Der Maschinenraum muss als Aufstellort für die Steuerung weiterverwendet werden.
Kennzeichnungen
Alle Kennzeichnungen sind in gedruckter Form (z.B. DYMO-Printer, Aufkleber etc.) an den Komponenten anzubringen.
Kennzeichnung an Maschinenraumtür erneuern.
Bestandsöffnungen (Maschinenraum)
Die Entlüftung / Entrauchung erfolgt über die bestehenden Öffnungen im TWR-Boden. Durch den AN Aufzug ist ein Gitterrost so zu liefern und zu montieren, dass die Durchbrüche unfallsicher abgedeckt sind, bei größtmöglichem, freiem Querschnitt.
Lasthaken (Maschinenraum)
Dauerhaften Lasthaken für Montage Antrieb und Revision, montieren, prüfen und kennzeichnen.
Maschinenrauminstallation (Elektro)
Nicht benötigte Leitungen / Fremdleitungen sind zu kennzeichnen und ggf. mit einer Abzweigdose zu sichern und zu beschriften.
Leitungen der GLT (z.B.Brandmeldeleitung etc.) sind zu kennzeichnen und wieder auf die neue Steuerung aufzulegen.
Bei Entfernung der Altinstallation sind auch alte Nägel, Nagelschellen etc. gemeint.
Komplette Installation im Kabelkanal ausführen. Im Wegebereich sind angeschrägte und trittfeste Kanäle vorzusehen.
Kabelkanäle: Kunststoff
Installation halogenfrei: nein
Maschinenraum-Zuleitung kann weiterverwendet werden. Notwendige Verlängerungen gehören zur Leistung AN Aufzug.
Maschinenraumbelüftung
Im Maschinenraum ist eine ausreichende Belüftung vorhanden.
Schacht
Allgemeine Hinweise
Der Schacht besteht aus Beton und muss in seiner Geometrie erhalten bleiben.
Der Schacht verfügt über Ankerschienen die ggf. weiter benutzt werden können. Alternativ kann die Schachtausrüstung gedübelt werden. Entsprechende Dübelnachweise inkl. Ausziehversuch sind der Dokumentation beizulegen.
Schachtentrauchung
Die Schachtentrauchung wird über die vorhandenen Durchbrüche realisiert.
Lasthaken im Schacht
Dauerhaften Lasthaken für Fahrkorb und Gegengewicht, montieren prüfen und kennzeichnen.
Lasthaken/Schlaufen für ggf. gerüstlose Montage liefern, montieren und prüfen. Lastpunkte ggf. vor Demontage der Altanlage setzten und prüfen.
Potentialausgleich
Aufzugsanlage an vorhandenen Potentialausgleich anschließen. Potentialausgleichsschiene liefern und montieren.
Schachtausrüstung
Schachtinstallation (Elektro)
Installation erfolgt ausschließlich im Kabelkanal und Installationsrohr.
Im Wegebereich sind angeschrägte und trittfeste Kanäle vorzusehen und mit einer schwarz-gelben Bodenmarkierung zu versehen.
Kabelkanäle: Kunststoff
Installation halogenfrei:nein
Steckdose in Schachtgrube:ja
Potentialausgleichsschiene:ja
Schachtbeleuchtung
Schachtbeleuchtung in energieeffiziente LED-Technik als Tasterschaltung von drei Schaltstellen bedienbar ausführen.
Bedienstellen: Steuerung / Fahrkordach sowie Schachtgrube
Grubenabstieg
Eine an der Seitenwand klappbare und kontaktgesicherte Grubenabstiegsleiter in Aluminium vorsehen.
Schienenbefestigung / Schienen (Wandmontage)
Die vorhandenen Ankerschienen können weiterverwendet werden.
Weitere Befestigungen müssen mit entsprechenden Dübeln nach Erfordernis hergestellt werden.
Ankerabstand.:siehe Bestandszeichnung
Wandmaterial: Beton
Dübeln: ja, je nach Bieterspezifischer
Ausführung
(Zulassung der Dübel muss in der Dokumetation vorgelegt werden)
Beschädigungen die ggf. beim Durchbrechen entstehen, sind malerfertig auszubessern.
Führungsschienen für den Fahrkorb und technologiebedingt für das Gegengewicht mit Nut, Feder und Stoßlaschen in maschinell gefräster / bearbeiteter Qualität.
Die Anordnung der Hauptführung erfolgt konventionell (mittige Führung, kein Rucksack) und die Lage der Gegengewichtsschienen ist seitlich auszuführen.
Hauptführung:gefräst / bearbeitet
Lage Hauptführung:konventionell
Gegengewichtsführung:gezogen
Lage Gegengewicht:seitlich
Grubenset:ja
Puffer:gemäß Bieterstandard
Ölauffangschalen:ja
GG-Verkleidung:gemäß DIN EN 81-20
Verkürzte Grube:ja
Unterhalb der Führungsschienen (Fahrkorb) und der Aufsetzpuffer sind Lastverteilerplatten einzusetzen. (mind. 200 mm x 200 mm x 20 mm)
Gegengewicht
Das Gegengewicht ist mit Gleitführungen und Gegengewichtsverkleidung gemäß der DIN 81-20 zu liefern.
Fahrkorb
Fangrahmen / Fahrkorb
Fahrkorb inkl. Fangrahmen oder vergleichbar stabiler, selbsttragender Konstruktion
Alle sichtbaren Fahrkorbteile sind ab Werk mit einem Fertigschutzanstrich zu versehen, wenn in nachfolgenden Beschreibungen keine andere Qualität gefordert ist.
Fangrahmen:ja > alternativ selbsttragende
Konstruktion
Führung:Gleitführung mit Öler
Schwingungsisoliert:ja
Zusätzliche Steckdose
Es ist eine zusätzliche Steckdose auf dem Fahrkorbdach zu liefern.
Tragmittel / Aufhängung
Die Tragseile sind so auszulegen, dass eine hohe Standzeit erzielt wird.
Die Tragseile sind über einzeln nachspannbare Aufhängungen am Fangrahmen und am Gegengewicht zu befestigen.
Tragmittel:Seil / Gurt
(Lebenszyklus der Gurte / Kunststoffummantelte Seile sind anzugeben)
Elektroinstallation (Fahrkorb)
Die Installation erfolgt in Kabelkanälen oder Installationsrohr.
Im Wegebereich sind angeschrägte und trittfeste Kanäle vorzusehen.
Kabelkanäle:Kunststoff (Größe nach Notwendigkeit)
Installation halogenfrei:nein
Wandbeläge
Fahrkorbwände - Festigkeit gem. DIN EN 81-20
Material:Edelstahl
Materialstärke:1,25 - 1,5 mm
Aufführung:Sandwichbauweise
Dekor:Leinen
Aufteilung:Bieterstandard
Schattenfuge:Keine
Fahrkorbdecke
Fahrkorbdecke in Edelstahl, geschlossen mit verdeckter Be- und Entlüftung abgehangen inkl. Beleuchtung.
Material:Edelstahl
Teilung:1 bis 2-teilig
Dekor:geschliffen
Aufnahme für Schutzmatten: nein
Klappbar:fest
Beleuchtung:LED Flächenbeleuchtung
Anzahl:Normgerechte Ausleuchtung Fahrkorb
Lichtfarbe:3000 K (warmweiß)
Dimmbar:nein
Fahrkorbboden
Kabinenboden mit Bodenbelag und stabiler Unterkonstruktion durch den AN zu liefern
Material:Sicherheitsbelag nach EN 13845
Dekor:Dunkelgrau gemäß Bieterstandard
Rutschklasse:R10 / R11
Handlauf - Edelstahl
Handlauf in Edelstahl umlaufend an allen Wänden auf Höhe von ca. 900 mm miteinander verbunden.
Durchmesser Handlauf:30 - 40 mm
Material Handlauf:Edelstahl
Dekorgeschliffen
Enden:gerade
Spiegel
Spiegel aus Sicherheitsglas ganze Höhe und ganze Breite auf der Rückwand.
Typ:VSG Glas gestempelt
Farbe:Klarglas
Materialstärke:6 mm mit gefasten Kanten
Schattenfuge:nach Bieterstandard
Sockelleisten
Sockelleiste umlaufend auf Kabinenboden mit verdeckter Be- und Entlüftung.
Material:Edelstahl
Dekor:geschliffen
Höhe:60 - 100 mm
Tiefe:10 - 20 mm
Vorstehend:ja
Fahrkorbtableau - Vertikal
Flächenbündiges Vertikaltableau gemäß DIN EN 81-20 als gesamtes raumhohes Paneel mit TFT Anzeige.
Deckplatte
Material:Edelstahl
Materialstärke:1,5 mm
Dekor:geschliffen
Breite:gemäß Hersteller
Montageart:flächenbündig
Befestigung:Sterntorx sichtbar
Anzeige:TFT
Anzeigegröße:gemäß Hersteller
Kartenleser:nein
Tasterelement
Form:Rechteckig / Rund
Grossflächentaster:nein
Taktil:ja
Brailleschrift:ja
Tastkappe:gemäß Norm
Quittung:Bieterstandard
Norm:DIN EN 81-20
Ausstattung
Rufbezeichnung:-3,-2,-1,0,1.. usw.
Tür auf / Tür zu:ja
Hauptzugang:erhaben "grün"
Innenvorzug:nein
Rufanordnung:1-reihig bzw. 2-reihig
Fahrkorbtableau - Horizontal
Horizontales Fahrkorbtableau gemäß DIN EN 81-70
Deckplatte
Material:Edelstahl
Materialstärke:nach Herstellerstandard
Dekor:geschliffen
Breite:nach Herstellerstandard
Montageart:zwischen dem Handlauf
Befestigung:nach Herstellerstandard
Piktogramm:Brandfallsymbol / DIN EN 81-73 / graviert: Ja > Metallschild,
geklebt alternativ zulässig
Tasterelement
Form:Rechteckig / Rund
nach Bemusterung
Grossflächentaster:ja
Taktil:ja
Brailleschrift:ja
Tastkappe:gemäß DIN EN 81-70
Quittung:Bieterstandard
Norm:DIN EN 81-70
Ausstattung
Rufbezeichnung:-3,-2,-1,0,1.. usw.
Tür auf / Tür zu:ja
Hauptzugang:erhaben "grün"
Innenvorzug:nein
Rufanordnung:1-reihig bzw. 2-reihig
Fahrkorbabschlusstür
2-teilig zentral, öffnende Fahrkorbtür, Ausführung mit geregeltem Riemenantrieb und Lichtvorhang
Material:Edelstahl
Materialstärke:mind. 1,25 mm
Dekor:Leinen
Schwellenmaterial:Aluminiumprofil
Höhe:2.100 mm
Breite:900 mm
Türbewegung:> 400.000 Zyklen p. a.
Laufrollendurchmesser:min. 45 mm
Beschreibung bzgl. der Materialqualität und Dekor bezieht sich ebenfalls auf die Einzüge.
Schachtabschlusstüren / Mauerumfassungszargen
Schachtabschlusstüren
2-teilig zentral öffnende Schachtabschlusstür gemäß DIN EN 81-58
Material:Edelstahl
Materialstärke:mind. 1,25 mm
Dekor:Geschliffen
Schwellenmaterial:Aluminiumprofil
Schwellenverlängerung:Falls Bieterspezifisch notwendig, ja
Schwellenheizung:nein
Höhe:2.100 mm
Breite:900 mm
Türbewegung:>400.000 Zyklen p.a.
Laufrollendurchmesser:min. 45 mm
Brandschutzklasse:E90
Die Schachtabschlusstür ist so zu montieren, dass die genannte Brandschutzklasse der Tür erhalten bleibt.
Es sind umlaufende Anschlussbleche aus Stahlblech zu montieren. Desweiteren ist eine entsprechende brandschutztechnisch Verschließung zwischen Schacht und Schachttür mit Mineralische Brandschutzwolle >1.000°Grad Zulassung erforderlich und gehört zum Leistungsumfang des AN.
Befehlsgeber (Außenruf)
Befehlsgebertableau 2 mm aufgesetzt zwischen den Schachtüren auf die Bestandswand.
Montage und Art der Befehlsgeber gemäß DIN EN 81-70.
Deckplatte
Material:Edelstahl
Materialstärke:2 mm
Dekor:geschliffen
Breite:ca. 80 mm
Höhe:ca. 150 mm
Befestigung:Sterntorx / sichtbar
Norm:DIN EN 81-70
Piktogramm:Brandfallsymbol graviert > Metallschild,
geklebt alternativ zulässig
Anzahl Rufknöpfe:2 Rufknöpfe
Schlüsselschalter:nein
Tasterelement
Form:Rechteckig / Rund
Grossflächentaster:nein
Taktil:ja
Brailleschrift:nein
Tastkappe:gemäß Norm
Quittung:Bieterstandard
Norm:DIN EN 81-70
Rufknopfhöhe:900 mm
Etagen- und Weiterfahrtsanzeige
Standanzeige Nach Bieterstandard
Anordnung:Horizontal über den Türen auf die
Zarge
Etagen:Alle Schachtzugänge
Mauerumfassungszargen
Mauerumfassungszargen in Durchgangsbreite und kompletter Mauerwerkstiefe mit rückseitig belegtem Antidröhnbelag nach örtlichem Aufmaß an Schachtabschlusstür unsichtbar verschraubt, am Mauerwerk befestigt.
Zargen sind in der gesamten Etagenhöhe wie der Bestand einzubringen.
Material:Edelstahl
Materialstärke:1,5 mm
Dekor:Geschliffen
Spiegelbreitemin.250 mm umlaufend
Spiegeltiefe:ca. 300 mm - 350 mm
Füllung: Mineralische Brandschutzwolle
>1.000°Grad
Befehlsgeber auf Zarge: nein
Anzeiger in Zarge:ja
Antidröhnbelag:ja, vollflächig
Versiegelt:ja, umlaufend mit Acryl > alternativ
Kompriband
Antrittsbleche
Im Übergang zwischen Schachttürschwelle und Bestandsboden auf Schachttürbreite zwischen den Mauerumfassungszargen Antrittsbleche nach örtlichem Aufmaß ausführen.
Material:Schmidt Edelstahl SE-TB 1
Materialstärke:1,5 - 2,0 mm
Dekor:Schmidt Edelstahl SE-TB 1
Unterkonstruktion:ja
Montageart:verschraubt / verklebt
Versiegelung:Silikon / Farbe: Edelstahl
Antrittsbleche sind auf halbe Mauerwerkslaibung zu begrenzen und mit einer robusten Unterkonstruktion am Boden vollflächig zu verkleben oder zu verschrauben.
Übergänge zwischen Boden, Mauerumfassungszarge, Schwelle und Antrittsblech versiegeln.
Aufzugssteuerung
Modular aufgebaute Steuerung mit BUS-System
Schütze und Relais sollen nur für die Bauteile einge-
setzt werden, für die die EN 81-20 dieses vorschreibt.
Aufstellort:Maschinenraum
Steuerungsart:2 Knopf Sammelsteuerung
Anschluss auf die BMA:Ja
Brandfallsteuerung:Ja
Ausführung der Brandfallsteuerung: Erweitert statisch
Erweiterte statische Brandfallsteuerung mit
Ausweichhaltestellen:
Hauptevakuierungsebene:Erdgeschoss
Alternativebene :1.OG
Die Schachtkopierung soll kontaktlos ausgeführt werden.
Etagen- und Fahrkorbrufe sollen jederzeit angenommen und durch Aufleuchten der Druckknopfquittierung angezeigt werden.
Bei Vollast (ca. 75% der Nennlast) werden Fahrkorbrufe vorrangig ausgeführt. Außenrufe werden nicht bedient. Diese bleiben gespeichert und sollen zu einem späteren Zeitpunkt
abgearbeitet werden.
Die Türöffnung beginnt bereits bei der Einfahrt des Fahrkorbs in die Haltestelle. Diese Funktion muss auch deaktivierbar sein.
Die elektronische Steuerung soll einen Betriebsdaten- und Fehlerspeicher haben. Das Auslesen des Fehlerspeichers muss über ein fest im Schaltschrank eingebautes Display möglich sein. Das Display verbleibt dauerhaft am Einbauort.
Die Steuerung soll folgende Zusatzfunktionen
beinhalten:
Störungen
Störungen sind als Sammelstörung als potentialfreier Kontakt für die Gebäudeleittechnik zur Verfügung zu stellen.
Notstrombetrieb
Bei Netzausfall fährt die Aufzugsanlage über ein vom AN zu lieferndes Akkusystem lastabhängig in die nächste Haltestelle und öffnet die Türen, so dass eingeschlossene Personen den Aufzug verlassen können
Rückholsteuerung
Die Aufzugskabine soll mit Hilfe eines Tasters im Schaltschrank, wenn bestimmte, von den Sicherheitsvorschriften spezifizierte Teile der Sicherheitsschaltung offen sind, bewegt werden können.
Fahrzeitüberwachung
Die Fahrzeitüberwachung ist gemäß EN 81-20 auszuführen.
Gegensprechanlage
Die Gegensprechanlage ist für 2 Sprechstellen (Fahrkorb und Schaltschrank) vorzusehen.
Sprachmodul zur Ansage der Etagen gemäß EN 81-70
Es ist eine zusätzliche Steckdose auf dem Fahrkorbdach zu liefern.
Schaltschrank im TWR
Schallschutztechnisch entkoppelten Schaltschrank gemäß VDE als Stand- oder Wandvariante vorsehen.
Der Schaltschrank ist allseitig geschlossen und in stahlblechgekapselter Profilstahlkonstruktion mit Fronttüren sowie Frontblenden und Sockel nach Erfordernis auszubilden.
Der Schaltschrank soll mit sämtlichen Tragkonstruktionen für Einbauteile und erforderlichen Verbindern ggf. Dichtungen, Rück- und Seitenwänden, Anschlussstellen, Einführungsabdeckungen usw. ausgerüstet werden.
Hinsichtlich der Verdrahtung des Schaltschrankes ist besonders darauf zu achten, dass alle zu- und abgehenden Leitungen übersichtlich angeordnet, einzeln zugentlastet und ordentlich befestigt auf die bezeichnenden Reihenklemmen geführt sind.
Alle Leitungen sind an ihren Klemmstellen ausreichend zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung muss mit dem für Revisionszwecke mitgelieferten Schema bzw. Klemmenbelegungsplan übereinstimmen.
Ausreichende Be- und Entlüftung ist zu gewährleisten.
Hauptschalter:ja, in Tür integriert
Fahrtenzähler:ja
Betriebsstundenzähler:ja
Plantasche:am Schaltschrank
Reserve:min. 1 Hutschiene
Schachtkopierung
Es ist eine absolute Schachtkopierung mit einem befestigten Sensor einzubrignen. Dieser soll die aktuelle absolute Kabinenposition mittels Hallsensoren erfassen, welche das im Schacht montierte Magnetband berührungslos abtasten.
Frequenzumrichter / Regelung
Ein für die Wandmontage geeigneter FU mit festem oder mobilen Programmdisplay, Leistungsreserve.
Der Antrieb ist mit einer elektronischen, feldorientierten Regelung auszurüsten. Das System soll die Motorspannung und die Motorfrequenz regeln.
Durch die Regelung soll der Motor für alle Lastverhältnisse ein konstantes Drehmoment erzeugen. Ein ruckfreies, stufenloses Anfahren und Abbremsen müssen gewährleistet sein.
Der Aufzug soll ohne Schleichfahrt mit einer Anhalte-Genauigkeit von +/- 5 mm direkt in die Haltestellen einfahren.
Die Regelung soll auch bei Netzspannungsschwankungen von +/- 10 % funktionsfähig bleiben.
Entstör-Filter zur Vermeidung von Netzbeeinflussung sind vorzusehen.
Leistungsreserve:mind. 15 %
(Leistungsreserve muss nachgewiesen werden.)
Antrieb
Treibscheibenantrieb in getriebeloser Technologie mit Leistungsreserve im Aufzugsschacht auf einer körperschallentkoppelten Lagerung.
Der Antrieb steht entkoppelt auf mitzuliefernden Stahlträgerkonstruktion oder auf Führungsschienensystem.
Antriebsart:getriebelos
Antriebstyp:gemäß Bieterstandard
Geregelt:Ja
Belüftung:ohne Fremdbelüftung
Bremse:Zwei-Kreis Haltebremse
Geschwindigkeit:1,6 m/s
Leistungsreserve:mind. 15 %
(Leistungsreserve muss nachgewiesen werden.)
Geschwindigkeitsbegrenzer
Geschwindigkeitsbegrenzer zum Auslösen der Fangvorrichtung bei Überschreitung der Nenngeschwindigkeit mit Sicherheitskontakten und allen Befestigungsteilen.
Notruf & Wartung / Schlüsseltresor
Notrufeinrichtung
Die Aufzugsanlage soll mit einem Notrufsystem gemäß DIN EN 81-28 ausgestattet werden.
Die Aufschaltung erfolgt auf eine ständig besetzte Notrufzentrale des Herstellers Aufzug.
In einem Maßnahmenkatalog wird die Abarbeitung des Notrufes festgelegt. (Notfallplan)
Die jährliche Bereitschaftspauschale ist gesondert anzugeben.
Notrufsystem:LTE Modul inkl. Sim-Karte
Antenne:verstärkte Funkantenne
Bedienstellen:
Fahrkorb
Schachtgrube
Fahrkorbdach
Maschinenraum
Die Nutzung ist mit einer entsprechenden Feldstärkenmessung frühzeitig vor der Inbetriebnahme der Aufzugsanlage zu prüfen
Schlüsseltresor (Ausführung VdS-konform)
Schlüsseltresor liefern und in Absprache mit der FLB am abgestimmten Ort montieren. Der Tresor ist mit entsprechendem Schließzylinder und Rosette zu liefern.
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV und TRBS (inkl. Cybersecurity)
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV (Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2) sowie TRBS 3121, TRBS 1201 und TRBS 1115 Teil 1.
Besondere Berücksichtigung der IT-/Cybersecurity-Risiken im Zusammenhang mit digitaler Steuerung, Vernetzung und Fernzugriff.
Dokumentation der Ergebnisse inkl. Ableitung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen. Ausführung durch fachkundige Person / Zugelassene Überwachungsstelle.
01.__.0001
Erneuerung der Aufzugsanlagen A1+A2
2.00
St
01.__.0002 Fahrkorb mit hochwertiger Glasauskleidung A1+A2 Wandbeläge - Grundfahrkorb
Fahrkorbwände Festigkeit gem. DIN EN 81-20.
Material: nach Herstellerstandard, basic
Materialstärke: 1,2 - 1,5 mm
Aufführung: Herstellerstandard mit rückseitig
belegtem Antidröhnbelag
Wandbeläge - Glasverkleidung auf den Seitenwänden
Material: VSG Glas gestempelt
Grundfarbe Glas: Weißglas
Farbe: RAL, nach Bemusterung
Materialstärke: ca. 6 mm
Aufteilung: 2-tlg je Seitenwand
Schattenfuge: Möglichst keine Schattenfuge
Handlauf - Edelstahl
Handlauf in Edelstahl umlaufend an allen Wänden auf Höhe von ca. 900 mm.
Durchmesser Handlauf: 30 - 40 mm
Material Handlauf:Edelstahl
Dekor:geschliffen
Enden: gerade
Es soll ein schmales Edelstahlpaneel (geschliffen, K240) eingesetzt werden, um den Handlauf zu befestigen. Der Handlauf soll nicht direkt an der Glaswand befestigt werden.
Höhe:ca. 50-60 mm,
Breite: auf den ganzer Wandbreite
Tiefe: Flächenbündig mit den Glaswänden
Fahrkorbtableau - Horizontal
Horizontales Fahrkorbtableau gemäß DIN EN 81-70, ausgeführt als Handlauf-Tableau (TUBE) gegenüber dem vertikalen Fahrkorbtableau.
Material: Edelstahl
Materialstärke: nach Herstellerstandard
Dekor: geschliffen
Breite:nach Herstellerstandard
Montageart: zwischen dem Handlauf
Befestigung: nach Herstellerstandard
Piktogramm: Brandfallsymbol / DIN EN 81-73 /
graviert: ja > alternativ Metallschild,
zulässig
Tasterelement
Form: Rechteckig / Rund
Großflächentaster: ja
Taktil: ja
Brailleschrift: ja
Spiegel
Spiegel aus Sicherheitsglas, auf der Fahrkorbrückwand auf der
gesamten Breite sowie gesamte Höhe
Typ: VSG Glas gestempelt
Farbe: Klarglas
Materialstärke: ca. 6 mm mit gefasten Kanten
Schattenfuge: nach Bieterstandard, möglichst
vollflächig,
Aufteilung: 2-tlg. (oben & unten)
Es ist der Mehrpreis zu der ausgeschriebenen Ausstattung aus der Position 01.01.1 anzugeben.
EP für eine Aufzugsanlage
01.__.0002
Fahrkorb mit hochwertiger Glasauskleidung A1+A2
O
2.00
St
01.__.0003 Fahrkorbboden A1+A2 Kabinenboden
Der Kabinenboden mit einem Sicherheitsbodenbelag und
stabiler Unterkonstruktion ist durch den AN einzubringen.
Material: Sicherheitsbelag nach EN 13845
Dekor: nach Bemusterung
Rutschklasse: R10
Fabrikat der Planung: Norament® Typ: 926 - arago
EP für eine Aufzugsanlage
01.__.0003
Fahrkorbboden A1+A2
O
2.00
St
01.__.0004 Erneuerung der Aufzugsanlage A3 Demontage
Die Demontage der Aufzugsanlage erfolgt nach erfolgreicher Abnahme der beiden Personenaufzüge A1 und A2.
Die Demontage notwendiger Bauteile muss durch qualifiziertes Fachpersonal unter Einhaltung einer optimierten Abfolge sowie der nachfolgenden Vorgaben durchgeführt werden. Schäden aufgrund unsachgemäßer Demontage sind vom Auftragnehmer (AN) zu tragen.
Es sind alle die Profilhalbzylinder aus dem Fahrkorbtableaus und Außenruftableaus fachgerecht auszubauen und sicher zu lagern.
Vor Beginn der Demontagearbeiten sind sämtliche Leitungen im betroffenen Bereich mit geeigneten Messmethoden auf Funktionalität zu überprüfen. Die Anlagen müssen vor Arbeitsbeginn stromlos geschaltet werden. Das Freischalten und Selektieren einzelner Stromkreise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ab dem Start der Arbeiten liegt die Erstellung, Wartung, Unterhaltung und Verantwortung für die Abschrankungen der Schachtzugänge beim AN.
Für den laufenden Gebäudebetrieb ist vor den Aufzugsanlagen ein abgesicherter Arbeitsbereich einzurichten, der ausreichend Platz bietet und den Monteuren zur Verfügung steht. Die Sicherung dieses Bereichs obliegt dem AN.
Nach der Demontage der Türen sind die entstandenen Öffnungen so abzusichern, dass ein Hineinfallen in den Schacht ausgeschlossen wird. Eine Möglichkeit besteht im Einbau provisorischer Holztüren, die mit Holzbalken fixiert und mit einem Schloss versehen werden.
Demontierte Anlagenteile sind gemäß geltenden Vorschriften fachgerecht zu entsorgen. Behördliche Vorgaben und Auflagen sind dabei einzuhalten, und entsprechende Entsorgungsnachweise sind vorzulegen. Die Kosten für Container, Deponien und Entsorgung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Weiterverwendbare Kabel sind abzuklemmen, zu sichern und wischfest zu beschriften. Nicht mehr benötigtes Material ist zu sammeln, abzutransportieren und entweder zu verschrotten oder ordnungsgemäß zu entsorgen. Gutschriften für wiederverwendbare Materialien sind, sofern nicht anders vereinbart, in die Einheitspreise einzubeziehen.
Die Einheitspreise umfassen die vollständige Demontage einschließlich der fachgerechten Außerbetriebnahme der Anlage. Der Demontageablauf ist in einer sinnvollen Reihenfolge festzulegen. Alle Arbeiten müssen den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Anlagenteile sind sauber und fachgerecht vom Baukörper zu lösen. Die Baustelle ist nach Abschluss der Arbeiten, auch abschnittsweise, besenrein zu hinterlassen.
Ein abschließbarer Abbruchcontainer ist vom AN bereitzustellen.
Maschinenraum
Allgemeine Hinweise (Maschinenraum)
Die Maschinenrauminstallation (Beleuchtung / Lichtschalter) wird übernommen. Eine Zuleitung ist vorhanden und kann weiterverwendet werden. Der Maschinenraum muss als Aufstellort für die Steuerung weiterverwendet werden.
Kennzeichnungen
Alle Kennzeichnungen sind in gedruckter Form (z.B. DYMO-Printer, Aufkleber etc.) an den Komponenten anzubringen.
Kennzeichnung an Maschinenraumtür erneuern.
Bestandsöffnungen (Maschinenraum)
Die Entlüftung / Entrauchung erfolgt über die bestehenden Öffnungen im TWR-Boden. Durch den AN Aufzug ist ein Gitterrost so zu liefern und zu montieren, dass die Durchbrüche unfallsicher abgedeckt sind, bei größtmöglichem, freiem Querschnitt.
Lasthaken (Maschinenraum)
Dauerhaften Lasthaken für Montage Antrieb und Revision, montieren, prüfen und kennzeichnen.
Maschinenrauminstallation (Elektro)
Nicht benötigte Leitungen / Fremdleitungen sind zu kennzeichnen und ggf. mit einer Abzweigdose zu sichern und zu beschriften.
Leitungen der GLT (z.B.Brandmeldeleitung etc.) sind zu kennzeichnen und wieder auf die neue Steuerung aufzulegen.
Bei Entfernung der Altinstallation sind auch alte Nägel, Nagelschellen etc. gemeint.
Komplette Installation im Kabelkanal ausführen. Im Wegebereich sind angeschrägte und trittfeste Kanäle vorzusehen.
Kabelkanäle: Kunststoff
Installation halogenfrei: nein
Maschinenraum-Zuleitung kann weiterverwendet werden. Notwendige Verlängerungen gehören zur Leistung AN Aufzug.
Maschinenraumbelüftung
Im Maschinenraum ist eine ausreichende Belüftung vorhanden.
Schacht
Allgemeine Hinweise
Der Schacht besteht aus Beton und muss in seiner Geometrie erhalten bleiben.
Der Schacht verfügt über Ankerschienen die ggf. weiter benutzt werden können. Alternativ kann die Schachtausrüstung gedübelt werden. Entsprechende Dübelnachweise inkl. Ausziehversuch sind der Dokumentation beizulegen.
Schachtentrauchung
Die Schachtentrauchung wird über die vorhandenen Durchbrüche realisiert.
Lasthaken im Schacht
Dauerhaften Lasthaken für Fahrkorb und Gegengewicht, montieren prüfen und kennzeichnen.
Lasthaken/Schlaufen für ggf. gerüstlose Montage liefern, montieren und prüfen. Lastpunkte ggf. vor Demontage der Altanlage setzten und prüfen.
Potentialausgleich
Aufzugsanlage an vorhandenen Potentialausgleich anschließen. Potentialausgleichsschiene liefern und montieren.
Schachtausrüstung
Schachtinstallation (Elektro)
Installation erfolgt ausschließlich im Kabelkanal und Installationsrohr.
Im Wegebereich sind angeschrägte und trittfeste Kanäle vorzusehen und mit einer schwarz-gelben Bodenmarkierung zu versehen.
Kabelkanäle: Kunststoff
Installation halogenfrei:nein
Steckdose in Schachtgrube:ja
Potentialausgleichsschiene:ja
Schachtbeleuchtung
Schachtbeleuchtung in energieeffiziente LED-Technik als Tasterschaltung von drei Schaltstellen bedienbar ausführen.
Bedienstellen: Steuerung / Fahrkordach sowie Schachtgrube
Grubenabstieg
Eine an der Seitenwand klappbare und kontaktgesicherte Grubenabstiegsleiter in Aluminium vorsehen.
Schienenbefestigung / Schienen (Wandmontage)
Die vorhandenen Ankerschienen können weiterverwendet werden.
Weitere Befestigungen müssen mit entsprechenden Dübeln nach Erfordernis hergestellt werden.
Ankerabstand.:siehe Bestandszeichnung
Wandmaterial: Beton
Dübeln: ja, je nach Bieterspezifischer
Ausführung
(Zulassung der Dübel muss in der Dokumetation vorgelegt werden)
Beschädigungen die ggf. beim Durchbrechen entstehen, sind malerfertig auszubessern.
Führungsschienen für den Fahrkorb und technologiebedingt für das Gegengewicht mit Nut, Feder und Stoßlaschen in maschinell gefräster / bearbeiteter Qualität.
Die Anordnung der Hauptführung erfolgt konventionell (mittige Führung, kein Rucksack) und die Lage der Gegengewichtsschienen ist seitlich auszuführen.
Hauptführung:gefräst / bearbeitet
Lage Hauptführung:konventionell
Gegengewichtsführung:gezogen
Lage Gegengewicht:seitlich
Grubenset:ja
Puffer:gemäß Bieterstandard
Ölauffangschalen:ja
GG-Verkleidung:gemäß DIN EN 81-20
Verkürzte Grube:ja
Unterhalb der Führungsschienen (Fahrkorb) und der Aufsetzpuffer sind Lastverteilerplatten einzusetzen. (mind. 200 mm x 200 mm x 20 mm)
Gegengewicht
Das Gegengewicht ist mit Gleitführungen und Gegengewichtsverkleidung gemäß der DIN 81-20 zu liefern.
Fahrkorb
Fangrahmen / Fahrkorb
Fahrkorb inkl. Fangrahmen oder vergleichbar stabiler, selbsttragender Konstruktion
Alle sichtbaren Fahrkorbteile sind ab Werk mit einem Fertigschutzanstrich zu versehen, wenn in nachfolgenden Beschreibungen keine andere Qualität gefordert ist.
Fangrahmen:ja > alternativ selbsttragende
Konstruktion
Führung:Gleitführung mit Öler
Schwingungsisoliert:ja
Zusätzliche Steckdose
Es ist eine zusätzliche Steckdose auf dem Fahrkorbdach zu liefern.
Tragmittel / Aufhängung
Die Tragseile sind so auszulegen, dass eine hohe Standzeit erzielt wird.
Die Tragseile sind über einzeln nachspannbare Aufhängungen am Fangrahmen und am Gegengewicht zu befestigen.
Tragmittel:Drahtseil / Gurt
(Lebenszyklus der Gurte / Kunststoffummantelte Seile sind anzugeben)
Elektroinstallation (Fahrkorb)
Die Installation erfolgt in Kabelkanälen oder Installationsrohr.
Im Wegebereich sind angeschrägte und trittfeste Kanäle vorzusehen.
Kabelkanäle:Kunststoff (Größe nach Notwendigkeit)
Installation halogenfrei:nein
Wandbeläge
Fahrkorbwände - Festigkeit gem. DIN EN 81-20
Material:Edelstahl
Materialstärke:1,25 - 1,5 mm
Aufführung:Sandwichbauweise
Dekor:Leinen
Aufteilung:Bieterstandard
Schattenfuge:Keine
Fahrkorbdecke
Fahrkorbdecke in Edelstahl, geschlossen mit verdeckter Be- und Entlüftung abgehangen inkl. Beleuchtung.
Material:Edelstahl
Teilung:1 bis 2-teilig
Dekor:geschliffen
Aufnahme für Schutzmatten: nein
Klappbar:fest
Beleuchtung:LED Flächenbeleuchtung
Anzahl:Normgerechte Ausleuchtung Fahrkorb
Lichtfarbe:3000 K (warmweiß)
Dimmbar:nein
Fahrkorbboden
Kabinenboden mit Bodenbelag und stabiler Unterkonstruktion durch den AN zu liefern
Material:Sicherheitsbelag nach EN 13845
Dekor:Dunkelgrau, gemäß Herstellerstandard
Rutschklasse:R10 / R11
Handlauf - Edelstahl
Handlauf in Edelstahl umlaufend an allen Wänden auf Höhe von ca. 900 mm miteinander verbunden.
Durchmesser Handlauf:30 - 40 mm
Material Handlauf:Edelstahl
Dekorgeschliffen
Enden:gerade
Spiegel
Spiegel aus Sicherheitsglas ganze Höhe und ganze Breite auf der Rückwand.
Typ:VSG Glas gestempelt
Farbe:Klarglas
Materialstärke:6 mm mit gefasten Kanten
Schattenfuge:nach Bieterstandard
Sockelleisten
Sockelleiste umlaufend auf Kabinenboden mit verdeckter Be- und Entlüftung.
Material:Edelstahl
Dekor:geschliffen
Höhe:60 - 100 mm
Tiefe:10 - 20 mm
Vorstehend:ja
Fahrkorbtableau - Vertikal
Flächenbündiges Vertikaltableau gemäß DIN EN 81-20 als gesamtes raumhohes Paneel mit TFT Anzeige.
Deckplatte
Material:Edelstahl
Materialstärke:1,5 mm
Dekor:geschliffen
Breite:gemäß Hersteller
Montageart:flächenbündig
Befestigung:gemäß Hersteller
Anzeige:TFT
Anzeigegröße:gemäß Hersteller
Kartenleser:nein
Tasterelement
Form:Rechteckig / Rund
Grossflächentaster:nein
Taktil:ja
Brailleschrift:ja
Tastkappe:gemäß Norm
Quittung:Bieterstandard
Norm:DIN EN 81-20
Ausstattung
Rufbezeichnung:-3,-2,-1,0,1.. usw.
Tür auf / Tür zu:ja
Hauptzugang:erhaben "grün"
Innenvorzug:Ja mit der Funktion der Tür-Offenhaltung. Nach Wahl der Etage und Drücken des Türzu Tasters ist die Fahrt zu beginnen.
Rufanordnung:1-reihig bzw. 2-reihig
Fahrkorbtableau - Horizontal
Horizontales Fahrkorbtableau gemäß DIN EN 81-70
Deckplatte
Material:Edelstahl
Materialstärke:nach Herstellerstandard
Dekor:geschliffen
Breite:nach Herstellerstandard
Montageart:zwischen dem Handlauf
Befestigung:nach Herstellerstandard
Piktogramm:Brandfallsymbol / DIN EN 81-73 / graviert: Ja > Metallschild,
geklebt alternativ zulässig
Tasterelement
Form:Rechteckig / Rund
nach Bemusterung
Grossflächentaster:ja
Taktil:ja
Brailleschrift:ja
Tastkappe:gemäß DIN EN 81-70
Quittung:Bieterstandard
Norm:DIN EN 81-70
Ausstattung
Rufbezeichnung:-3,-2,-1,0,1.. usw.
Tür auf / Tür zu:ja
Hauptzugang:erhaben "grün"
Innenvorzug:nein
Rufanordnung:1-reihig bzw. 2-reihig
Fahrkorbabschlusstür
2-teilig zentral, öffnende Fahrkorbtür, Ausführung mit geregeltem Riemenantrieb und Lichtvorhang
Material:Edelstahl
Materialstärke:mind. 1,25 mm
Dekor:Leinen
Schwellenmaterial:Aluminiumprofil
Höhe:2.100 mm
Breite:900 mm
Türbewegung:> 400.000 Zyklen p. a.
Laufrollendurchmesser:min. 45 mm
Beschreibung bzgl. der Materialqualität und Dekor bezieht sich ebenfalls auf die Einzüge.
Schachtabschlusstüren / Mauerumfassungszargen
Schachtabschlusstüren
2-teilig zentral öffnende Schachtabschlusstür gemäß DIN EN 81-58
Material:Edelstahl
Materialstärke:mind. 1,25 mm
Dekor:Geschliffen
Schwellenmaterial:Aluminiumprofil
Schwellenverlängerung:Falls Bieterspezifisch notwendig, ja
Schwellenheizung:nein
Höhe:2.100 mm
Breite:900 mm
Türbewegung:>400.000 Zyklen p.a.
Laufrollendurchmesser:min. 45 mm
Brandschutzklasse:E90
Die Schachtabschlusstür ist so zu montieren, dass die genannte Brandschutzklasse der Tür erhalten bleibt.
Es sind umlaufende Anschlussbleche aus Stahlblech zu montieren. Desweiteren ist eine entsprechende brandschutztechnisch Verschließung zwischen Schacht und Schachttür mit Mineralische Brandschutzwolle >1.000°Grad Zulassung erforderlich und gehört zum Leistungsumfang des AN.
Befehlsgeber (Außenruf)
Befehlsgebertableau 2 mm aufgesetzt neben der Schachtür auf die Bestandswand.
Montage und Art der Befehlsgeber gemäß DIN EN 81-70.
Deckplatte
Material:Edelstahl
Materialstärke:2 mm
Dekor:geschliffen
Breite:ca. 80 mm
Höhe:ca. 150 mm
Befestigung:Sterntorx / sichtbar
Norm:DIN EN 81-70
Piktogramm:Brandfallsymbol graviert > Metallschild,
geklebt alternativ zulässig
Anzahl Rufknöpfe:2 Rufknöpfe
Schlüsselschalter:Ja in allen Etagen als Vorzugsruf
"Lastenaufzug"
Tasterelement
Form:Rechteckig / Rund
Grossflächentaster:nein
Taktil:ja
Brailleschrift:nein
Tastkappe:gemäß Norm
Quittung:Bieterstandard
Norm:DIN EN 81-70
Rufknopfhöhe:900 mm
Etagen- und Weiterfahrtsanzeige
Standanzeige Nach Bieterstandard
Anordnung:Horizontal über den Türen auf die
Zarge
Etagen:Alle Schachtzugänge
Mauerumfassungszargen
Mauerumfassungszargen in Durchgangsbreite und kompletter Mauerwerkstiefe mit rückseitig belegtem Antidröhnbelag nach örtlichem Aufmaß an Schachtabschlusstür unsichtbar verschraubt, am Mauerwerk befestigt.
Zargen sind in der gesamten Etagenhöhe wie der Bestand einzubringen.
Material:Edelstahl
Materialstärke:1,5 mm
Dekor:Geschliffen
Spiegelbreitemin.250 mm umlaufend
Spiegeltiefe:ca. 300 mm - 350 mm
Füllung: Mineralische Brandschutzwolle
>1.000°Grad
Befehlsgeber auf Zarge: nein
Anzeiger in Zarge:ja
Antidröhnbelag:ja, vollflächig
Versiegelt:ja, umlaufend mit Acryl > alternativ
Kompriband
Antrittsbleche
Im Übergang zwischen Schachttürschwelle und Bestandsboden auf Schachttürbreite zwischen den Mauerumfassungszargen Antrittsbleche nach örtlichem Aufmaß ausführen.
Material:Schmidt Edelstahl SE-TB 1
Materialstärke:1,5 - 2,0 mm
Dekor:Schmidt Edelstahl SE-TB 1
Unterkonstruktion:ja
Montageart:verschraubt / verklebt
Versiegelung:Silikon / Farbe: Edelstahl
Antrittsbleche sind auf halbe Mauerwerkslaibung zu begrenzen und mit einer robusten Unterkonstruktion am Boden vollflächig zu verkleben oder zu verschrauben.
Übergänge zwischen Boden, Mauerumfassungszarge, Schwelle und Antrittsblech versiegeln.
Aufzugssteuerung
Modular aufgebaute Steuerung mit BUS-System
Schütze und Relais sollen nur für die Bauteile einge-
setzt werden, für die die EN 81-20 dieses vorschreibt.
Aufstellort:Maschinenraum
Steuerungsart:2 Knopf Sammelsteuerung
Anschluss auf die BMA:Ja
Brandfallsteuerung:Ja
Ausführung der Brandfallsteuerung: Erweitert statisch
Erweiterte statische Brandfallsteuerung mit
Ausweichhaltestellen:
Hauptevakuierungsebene:Erdgeschoss
Alternativebene :1.OG
Die Schachtkopierung soll kontaktlos ausgeführt werden.
Etagen- und Fahrkorbrufe sollen jederzeit angenommen und durch Aufleuchten der Druckknopfquittierung angezeigt werden.
Bei Vollast (ca. 75% der Nennlast) werden Fahrkorbrufe vorrangig ausgeführt. Außenrufe werden nicht bedient. Diese bleiben gespeichert und sollen zu einem späteren Zeitpunkt
abgearbeitet werden.
Die Türöffnung beginnt bereits bei der Einfahrt des Fahrkorbs in die Haltestelle. Diese Funktion muss auch deaktivierbar sein.
Die elektronische Steuerung soll einen Betriebsdaten- und Fehlerspeicher haben. Das Auslesen des Fehlerspeichers muss über ein fest im Schaltschrank eingebautes Display möglich sein. Das Display verbleibt dauerhaft am Einbauort.
Die Steuerung soll folgende Zusatzfunktionen
beinhalten:
Störungen
Störungen sind als Sammelstörung als potentialfreier Kontakt für die Gebäudeleittechnik zur Verfügung zu stellen.
Notstrombetrieb
Bei Netzausfall fährt die Aufzugsanlage über ein vom AN zu lieferndes Akkusystem lastabhängig in die nächste Haltestelle und öffnet die Türen, so dass eingeschlossene Personen den Aufzug verlassen können
Rückholsteuerung
Die Aufzugskabine soll mit Hilfe eines Tasters im Schaltschrank, wenn bestimmte, von den Sicherheitsvorschriften spezifizierte Teile der Sicherheitsschaltung offen sind, bewegt werden können.
Fahrzeitüberwachung
Die Fahrzeitüberwachung ist gemäß EN 81-20 auszuführen.
Gegensprechanlage
Die Gegensprechanlage ist für 2 Sprechstellen (Fahrkorb und Schaltschrank) vorzusehen.
Sprachmodul zur Ansage der Etagen gemäß EN 81-70
Es ist eine zusätzliche Steckdose auf dem Fahrkorbdach zu liefern.
Schaltschrank im TWR
Schallschutztechnisch entkoppelten Schaltschrank gemäß VDE als Stand- oder Wandvariante vorsehen.
Der Schaltschrank ist allseitig geschlossen und in stahlblechgekapselter Profilstahlkonstruktion mit Fronttüren sowie Frontblenden und Sockel nach Erfordernis auszubilden.
Der Schaltschrank soll mit sämtlichen Tragkonstruktionen für Einbauteile und erforderlichen Verbindern ggf. Dichtungen, Rück- und Seitenwänden, Anschlussstellen, Einführungsabdeckungen usw. ausgerüstet werden.
Hinsichtlich der Verdrahtung des Schaltschrankes ist besonders darauf zu achten, dass alle zu- und abgehenden Leitungen übersichtlich angeordnet, einzeln zugentlastet und ordentlich befestigt auf die bezeichnenden Reihenklemmen geführt sind.
Alle Leitungen sind an ihren Klemmstellen ausreichend zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung muss mit dem für Revisionszwecke mitgelieferten Schema bzw. Klemmenbelegungsplan übereinstimmen.
Ausreichende Be- und Entlüftung ist zu gewährleisten.
Hauptschalter:ja, in Tür integriert
Fahrtenzähler:ja
Betriebsstundenzähler:ja
Plantasche:am Schaltschrank
Reserve:min. 1 Hutschiene
Schachtkopierung
Es ist eine absolute Schachtkopierung mit einem befestigten Sensor einzubrignen. Dieser soll die aktuelle absolute Kabinenposition mittels Hallsensoren erfassen, welche das im Schacht montierte Magnetband berührungslos abtasten.
Frequenzumrichter / Regelung
Ein für die Wandmontage geeigneter FU mit festem oder mobilen Programmdisplay, Leistungsreserve.
Der Antrieb ist mit einer elektronischen, feldorientierten Regelung auszurüsten. Das System soll die Motorspannung und die Motorfrequenz regeln.
Durch die Regelung soll der Motor für alle Lastverhältnisse ein konstantes Drehmoment erzeugen. Ein ruckfreies, stufenloses Anfahren und Abbremsen müssen gewährleistet sein.
Der Aufzug soll ohne Schleichfahrt mit einer Anhalte-Genauigkeit von +/- 5 mm direkt in die Haltestellen einfahren.
Die Regelung soll auch bei Netzspannungsschwankungen von +/- 10 % funktionsfähig bleiben.
Entstör-Filter zur Vermeidung von Netzbeeinflussung sind vorzusehen.
Leistungsreserve:mind. 15 %
(Leistungsreserve muss nachgewiesen werden.)
Antrieb
Treibscheibenantrieb in getriebeloser Technologie mit Leistungsreserve im Aufzugsschacht auf einer körperschallentkoppelten Lagerung.
Der Antrieb steht entkoppelt auf mitzuliefernden Stahlträgerkonstruktion oder auf Führungsschienensystem.
Antriebsart:getriebelos
Antriebstyp:gemäß Bieterstandard
Geregelt:Ja
Belüftung:ohne Fremdbelüftung
Bremse:Zwei-Kreis Haltebremse
Geschwindigkeit:1,6 m/s
Leistungsreserve:mind. 15 %
(Leistungsreserve muss nachgewiesen werden.)
Geschwindigkeitsbegrenzer
Geschwindigkeitsbegrenzer zum Auslösen der Fangvorrichtung bei Überschreitung der Nenngeschwindigkeit mit Sicherheitskontakten und allen Befestigungsteilen.
Notruf & Wartung / Schlüsseltresor
Notrufeinrichtung
Die Aufzugsanlage soll mit einem Notrufsystem gemäß DIN EN 81-28 ausgestattet werden.
Die Aufschaltung erfolgt auf eine ständig besetzte Notrufzentrale des Herstellers Aufzug.
In einem Maßnahmenkatalog wird die Abarbeitung des Notrufes festgelegt. (Notfallplan)
Die jährliche Bereitschaftspauschale ist gesondert anzugeben.
Notrufsystem:LTE Modul inkl. Sim-Karte
Antenne:verstärkte Funkantenne
Bedienstellen:
Fahrkorb
Schachtgrube
Fahrkorbdach
Maschinenraum
Die Nutzung ist mit einer entsprechenden Feldstärkenmessung frühzeitig vor der Inbetriebnahme der Aufzugsanlage zu prüfen
Schlüsseltresor (Ausführung VdS-konform)
Schlüsseltresor liefern und in Absprache mit der FLB am abgestimmten Ort montieren. Der Tresor ist mit entsprechendem Schließzylinder und Rosette zu liefern.
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV und TRBS (inkl. Cybersecurity)
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die Aufzugsanlage gemäß BetrSichV (Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2) sowie TRBS 3121, TRBS 1201 und TRBS 1115 Teil 1.
Besondere Berücksichtigung der IT-/Cybersecurity-Risiken im Zusammenhang mit digitaler Steuerung, Vernetzung und Fernzugriff.
Dokumentation der Ergebnisse inkl. Ableitung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen. Ausführung durch fachkundige Person / Zugelassene Überwachungsstelle.
01.__.0004
Erneuerung der Aufzugsanlage A3
1.00
St
01.__.0005 Fahrkorb mit hochwertiger Glasauskleidung A3 Wandbeläge - Grundfahrkorb
Fahrkorbwände Festigkeit gem. DIN EN 81-20.
Material: nach Herstellerstandard, basic
Materialstärke: 1,2 - 1,5 mm
Aufführung: Herstellerstandard mit rückseitig
belegtem Antidröhnbelag
Wandbeläge - Glasverkleidung auf den Seitenwänden
Material: VSG Glas gestempelt
Grundfarbe Glas: Weißglas
Farbe: RAL, nach Bemusterung
Materialstärke: ca. 6 mm
Aufteilung: 2-tlg je Seitenwand
Schattenfuge: Möglichst keine Schattenfuge
Handlauf - Edelstahl
Handlauf in Edelstahl umlaufend an allen Wänden auf Höhe von ca. 900 mm.
Durchmesser Handlauf: 30 - 40 mm
Material Handlauf:Edelstahl
Dekor:geschliffen
Enden: gerade
Es soll ein schmales Edelstahlpaneel (geschliffen, K240) eingesetzt werden, um den Handlauf zu befestigen. Der Handlauf soll nicht direkt an der Glaswand befestigt werden.
Höhe:ca. 50-60 mm,
Breite: auf den ganzer Wandbreite
Tiefe: Flächenbündig mit den Glaswänden
Fahrkorbtableau - Horizontal
Horizontales Fahrkorbtableau gemäß DIN EN 81-70, ausgeführt als Handlauf-Tableau (TUBE) gegenüber dem vertikalen Fahrkorbtableau.
Material: Edelstahl
Materialstärke: nach Herstellerstandard
Dekor: geschliffen
Breite:nach Herstellerstandard
Montageart: zwischen dem Handlauf
Befestigung: nach Herstellerstandard
Piktogramm: Brandfallsymbol / DIN EN 81-73 /
graviert: ja > alternativ Metallschild,
zulässig
Tasterelement
Form: Rechteckig / Rund
Großflächentaster: ja
Taktil: ja
Brailleschrift: ja
Spiegel
Spiegel aus Sicherheitsglas, auf der Fahrkorbrückwand auf der
gesamten Breite sowie gesamte Höhe
Typ: VSG Glas gestempelt
Farbe: Klarglas
Materialstärke: ca. 6 mm mit gefasten Kanten
Schattenfuge: nach Bieterstandard, möglichst
vollflächig,
Aufteilung: 2-tlg. (oben & unten)
Es ist der Mehrpreis zu der ausgeschriebenen Ausstattung aus der Position 01.01.4 anzugeben.
01.__.0005
Fahrkorb mit hochwertiger Glasauskleidung A3
O
1.00
St
01.__.0006 Fahrkorbboden A3 Kabinenboden
Der Kabinenboden mit einem Sicherheitsbodenbelag und
stabiler Unterkonstruktion ist durch den AN einzubringen.
Material: Sicherheitsbelag nach EN 13845
Dekor: nach Bemusterung
Rutschklasse: R10
Fabrikat der Planung: Norament® Typ: 926 - arago
01.__.0006
Fahrkorbboden A3
O
1.00
St
01.__.0007 Kabinenschutzmatten A3 Kabinenschutzmatten für den A3
Es sind maßgefertigte Kabinenschutzmatten anzubieten um die Kabinenwände bei Umzügen, Renovierungsarbeiten o.ä. zu schützen.
Bei der Bemusterung der Aufzugsanlage muss diese Position durch den AG abgerufen werden, damit entsprechende Befestigungen vorgesehen werden.
Material: PES-Gewebe mit Acryllack
Beschichtung
Farbe: rot, grün, blau, grau nach Angabe AG
Befestigung: Loxxknöpf Schraube mit M5 Gewinde)
Klarsichtausschnitt: transparenter Vinylfolie im Bereich des vertikalten Fahrkorbtableau mit der Gewährleistung zur Bedienung der Etagen
Es ist ein Aufbewahrungssach mit Tragegurten für einfachen
Transport und Lagerung zu liefern.
01.__.0007
Kabinenschutzmatten A3
O
1.00
St
01.__.0008 Display im Fahrkorb, 24 Zoll Anzeige im Fahrkorb
Es soll ein Anzeigedisplay im Fahrkorb verbaut werden.
Bei Edelstahlwänden: Flach aufgesetzt, mit schmalen
Edelstahlrahmen.
Bei Glaswänden: Hinter dem Glas verbaut
Fabrikat der Planung: Elfin Technologie, Flexy Page, LT
Design und Inhalte des Screendesigns sind durch den Betreiber mit einem Standard-Browser selbst veränderbar. Sichere Fernkonfiguration über das Internet durch Techniker und Betreiber.
Bus-Anbindung an Aufzug: per CANopen-Lift CiA-417
Abstimmung bzgl. der erforderlichen Datenanbindung erfolgt im Projektverlauf.
Kosten für die Unterkonstruktion, Probeeinbau sowie finale
Einbringung des Monitors.
Display im Fahrkorb als LT-Display, 24 Zoll
Zum Anzeigen der sich im Gebäude befindlichen Unternehmen sowie zusätzliche Informationen soll im Fahrkorb ein 24 Zoll Display eingebracht werden.
Weitere Widget sollen in einem Termin mit dem Hersteller in die Anzeigen integriert werden. Hierbei handelt es sich um eine individuelle Anpassung.
Fabrikat der Planung: ELFIN Technology
Typ: FlexyPage LT - Line
Anzahl: 1 Stk.
Größe: 24 Zoll (299 x 531 mm)
Blickwinkel: 178°
Einbauart: Auf der Kabinenwand oder
hinter Glas
Einsatz im Dauerbetrieb 24/7
Helligkeit: dimmbar
Farben: 16,7 Mio.
Kosten für das Design sich durch den AN zu tragen. Es ist von einem individuellen Deisgn mit ca. 8 Std. Aufwand auszugehen.
Kosten für den LT-Display als 24 Zoll Variante.
01.__.0008
Display im Fahrkorb, 24 Zoll
O
3.00
St
01.__.0009 Display im Fahrkorb, 32 Zoll Anzeige im Fahrkorb
Es soll ein Anzeigedisplay im Fahrkorb verbaut werden.
Bei Edelstahlwänden: Flach aufgesetzt, mit schmalen
Edelstahlrahmen.
Bei Glaswänden: Hinter dem Glas verbaut
Fabrikat der Planung: Elfin Technologie, Flexy Page, LT
Design und Inhalte des Screendesigns sind durch den Betreiber mit einem Standard-Browser selbst veränderbar. Sichere Fernkonfiguration über das Internet durch Techniker und Betreiber.
Bus-Anbindung an Aufzug: per CANopen-Lift CiA-417
Abstimmung bzgl. der erforderlichen Datenanbindung erfolgt im Projektverlauf.
Kosten für die Unterkonstruktion, Probeeinbau sowie finale
Einbringung des Monitors.
Display im Fahrkorb als LT-Display, 24 Zoll
Zum Anzeigen der sich im Gebäude befindlichen Unternehmen sowie zusätzliche Informationen soll im Fahrkorb ein 32 Zoll Display eingebracht werden.
Weitere Widget sollen in einem Termin mit dem Hersteller in die Anzeigen integriert werden. Hierbei handelt es sich um eine individuelle Anpassung.
Fabrikat der Planung: ELFIN Technology
Typ: FlexyPage LT - Line
Anzahl: 1 Stk.
Größe: 32 Zoll (393 x 698 mm)
Blickwinkel: 178°
Einbauart: Auf der Kabinenwand oder
hinter Glas
Einsatz im Dauerbetrieb 24/7
Helligkeit: dimmbar
Farben: 16,7 Mio.
Kosten für das Design sich durch den AN zu tragen. Es ist von einem individuellen Deisgn mit ca. 8 Std. Aufwand auszugehen.
Kosten für den LT-Display als 32 Zoll Variante.
01.__.0009
Display im Fahrkorb, 32 Zoll
O
3.00
St
01.__.0010 Modernisierung der Aufzugsanlage A4 Demontage
Durch den AN sind die zu erneuernden Aufzugsanlagenteile zu
demontieren und zu entsorgen.
Die Demontage notwendiger Bauteile muss durch qualifiziertes Fachpersonal unter Einhaltung einer optimierten Abfolge sowie der nachfolgenden Vorgaben durchgeführt werden. Schäden aufgrund unsachgemäßer Demontage sind vom Auftragnehmer (AN) zu tragen.
Es sind alle die Profilhalbzylinder aus dem Fahrkorbtableaus und Außenruftableaus fachgerecht auszubauen und sicher zu lagern.
Vor Beginn der Demontagearbeiten sind sämtliche Leitungen im betroffenen Bereich mit geeigneten Messmethoden auf Funktionalität zu überprüfen. Die Anlagen müssen vor Arbeitsbeginn stromlos geschaltet werden. Das Freischalten und Selektieren einzelner Stromkreise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ab dem Start der Arbeiten liegt die Erstellung, Wartung, Unterhaltung und Verantwortung für die Abschrankungen der Schachtzugänge beim AN.
Für den laufenden Gebäudebetrieb ist vor den Aufzugsanlagen ein abgesicherter Arbeitsbereich einzurichten, der ausreichend Platz bietet und den Monteuren zur Verfügung steht. Die Sicherung dieses Bereichs obliegt dem AN.
Nach der Demontage der Türen sind die entstandenen Öffnungen so abzusichern, dass ein Hineinfallen in den Schacht ausgeschlossen wird. Eine Möglichkeit besteht im Einbau provisorischer Holztüren, die mit Holzbalken fixiert und mit einem Schloss versehen werden.
Demontierte Anlagenteile sind gemäß geltenden Vorschriften fachgerecht zu entsorgen. Behördliche Vorgaben und Auflagen sind dabei einzuhalten, und entsprechende Entsorgungsnachweise sind vorzulegen. Die Kosten für Container, Deponien und Entsorgung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Weiterverwendbare Kabel sind abzuklemmen, zu sichern und wischfest zu beschriften. Nicht mehr benötigtes Material ist zu sammeln, abzutransportieren und entweder zu verschrotten oder ordnungsgemäß zu entsorgen. Gutschriften für wiederverwendbare Materialien sind, sofern nicht anders vereinbart, in die Einheitspreise einzubeziehen.
Die Einheitspreise umfassen die vollständige Demontage einschließlich der fachgerechten Außerbetriebnahme der Anlage. Der Demontageablauf ist in einer sinnvollen Reihenfolge festzulegen. Alle Arbeiten müssen den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Anlagenteile sind sauber und fachgerecht vom Baukörper zu lösen. Die Baustelle ist nach Abschluss der Arbeiten, auch abschnittsweise, besenrein zu hinterlassen.
Ein abschließbarer Abbruchcontainer ist vom AN bereitzustellen.
Maschinenraum
Allgemeine Hinweise (Maschinenraum)
Die Maschinenrauminstallation (Beleuchtung / Lichtschalter) wird übernommen. Eine Zuleitung ist vorhanden und kann weiterverwendet werden. Der Maschinenraum muss als Aufstellort für die Steuerung weiterverwendet werden.
Kennzeichnungen
Alle Kennzeichnungen sind in gedruckter Form (z.B. DYMO-Printer, Aufkleber etc.) an den Komponenten anzubringen.
Kennzeichnung an Maschinenraumtür erneuern.
Bestandsöffnungen (Maschinenraum)
Die Entlüftung / Entrauchung erfolgt über die bestehenden Öffnungen im TWR-Boden. Durch den AN Aufzug ist ein Gitterrost so zu liefern und zu montieren, dass die Durchbrüche unfallsicher abgedeckt sind, bei größtmöglichem, freiem Querschnitt.
Lasthaken (Maschinenraum)
Dauerhaften Lasthaken für Montage Antrieb und Revision, montieren, prüfen und kennzeichnen.
Maschinenrauminstallation (Elektro)
Nicht benötigte Leitungen / Fremdleitungen sind zu kennzeichnen und ggf. mit einer Abzweigdose zu sichern und zu beschriften.
Leitungen der GLT (z.B.Brandmeldeleitung etc.) sind zu kennzeichnen und wieder auf die neue Steuerung aufzulegen.
Bei Entfernung der Altinstallation sind auch alte Nägel, Nagelschellen etc. gemeint.
Komplette Installation im Kabelkanal ausführen. Im Wegebereich sind angeschrägte und trittfeste Kanäle vorzusehen.
Kabelkanäle: Kunststoff
Installation halogenfrei: nein
Maschinenraum-Zuleitung kann weiterverwendet werden. Notwendige Verlängerungen gehören zur Leistung AN Aufzug.
Maschinenraumbelüftung
Im Maschinenraum ist eine ausreichende Belüftung vorhanden.
Schacht
Allgemeine Hinweise
Der Schacht besteht aus Beton und muss in seiner Geometrie erhalten bleiben.
Schachtentrauchung
Die Schachtentrauchung ist nicht vorhanden.
Potentialausgleich
Aufzugsanlage an vorhandenen Potentialausgleich anschließen. Potentialausgleichsschiene liefern und montieren.
Schachtausrüstung
Schachtinstallation (Elektro)
Installation erfolgt ausschließlich im Kabelkanal und Installationsrohr.
Im Wegebereich sind angeschrägte und trittfeste Kanäle vorzusehen und mit einer schwarz-gelben Bodenmarkierung zu versehen.
Kabelkanäle: Kunststoff
Installation halogenfrei:nein
Steckdose in Schachtgrube:ja
Potentialausgleichsschiene:ja
Schachtbeleuchtung
Schachtbeleuchtung in energieeffiziente LED-Technik als Tasterschaltung von drei Schaltstellen bedienbar ausführen.
Bedienstellen: Steuerung / Fahrkordach sowie Schachtgrube
Grubenabstieg
Eine an der Seitenwand klappbare und kontaktgesicherte Grubenabstiegsleiter in Aluminium vorsehen.
Schienenbefestigung / Schienen (Wandmontage)
Schienen und Schienenbefestigungen bleiben bestehen.
Die Anordnung der Hauptführung erfolgte konventionell (mittige Führung, kein Rucksack).
Gleitführungen
Die Gleitführungen an den Schienen sind vollständig auszutauschen
Puffer
Es sind neue Puffer gemäß der DIN EN 81-20 einzubringen.
Fahrkorb
Fangrahmen / Fahrkorb
Fahrkorb inkl. Rahmen bleibt im Bestand.
Erneuerung der schwarz/gelben Markierung im Fahrkorb erforderlich.
Fahrkorbgeländer
Das Fahrkorbgeländer ist gemäß der DIN EN 81-20 zu erneuern.
Zusätzliche Steckdose
Es ist eine zusätzliche Steckdose auf dem Fahrkorbdach zu liefern.
Tragmittel / Aufhängung
Die hydraulischen Heber inkl. Stempel und dazugehörife Bauteile sind zu erneuern und ausreichend auszulegen.
Aufhängung 1:1
Elektroinstallation (Fahrkorb)
Die Installation erfolgt in Kabelkanälen oder Installationsrohr.
Im Wegebereich sind angeschrägte und trittfeste Kanäle vorzusehen.
Kabelkanäle:Kunststoff (Größe nach Notwendigkeit)
Installation halogenfrei:nein
Wandbeläge
Bleibt im Bestand
Fahrkorbdecke
Neue Fahrkorbdecke in lackiert, geschlossen mit verdeckter Be- und Entlüftung abgehangen inkl. Beleuchtung.
Material:Stahlblech
Teilung:1-teilig
Dekor:lackiert, RAL Ton, z.B: 7035 nach
Bemusterung
Klappbar:fest
Beleuchtung:LED Spots
Anzahl:Normgerechte Ausleuchtung Fahrkorb
Lichtfarbe:3000 K (warmweiß)
Dimmbar:nein
Fahrkorbboden
Bleibt im Bestand
Fahrkorbtableau - Vertikal
Eingelassenes Vertikaltableau gemäß DIN EN 81-20 als eingesetztes Paneel mit TFT Anzeige. Analog der Bestandssituation
Deckplatte
Material:Edelstahl
Materialstärke:1,5 mm
Dekor:geschliffen
Breite:gemäß Hersteller
Montageart:flächenbündig
Befestigung:gemäß Hersteller
Anzeige:TFT
Anzeigegröße:gemäß Hersteller
Kartenleser:nein
Tasterelement
Form:Rechteckig / Rund
nach Bemusterung
Grossflächentaster:nein
Taktil:ja
Brailleschrift:nein
Tastkappe:gemäß DIN EN 81-20
Quittung:Bieterstandard
Norm:DIN EN 81-20
Ausstattung
Rufbezeichnung:-1 und 0
Reset:Ja
Rufanordnung:1-reihig
Fahrkorbabschlusstür
Nicht vorhanden
Lichtgitter
Es sollen an den beiden Ausstiegsstellen ein neues Lichtgitter eingebracht werden.
Schachtdrehtür
2-teilig öffnende Schachtdrehtür gemäß DIN EN 81-58, E90
Bei >90° Öffnungswinkel muss die Tür selbstständig geöffnet bleiben.
Füllung: Mineralische Brandschutzwolle
>1.000°Grad
Material:Stahlblech
Materialstärke:2 mm (Tür), 4mm (Zarge)
Dekor:pulverbeschichtet mit RAL
Ton nach Bemusterung
SchwellenwinkelJa, 60 x 60 x 6 mm Winkelprofil
Höhe:2.250 mm
Breite:1.600 mm
Bänder: Außenliegend
Fenster: VSG-Scheibe und zusätzlicher
Scheibe aus Pyran S je Flügel,
100 x 300 mm
Türgriff Alu
Versiegelt:ja, umlaufend mit Acryl
Türverschluss: Kronenberg DLF 2
Fabrikat der Planung: Meiller DT39/2
Antrittsbleche
Im Übergang zwischen Schachttürschwelle und Bestandsboden auf Schachttürbreite zwischen den Mauerumfassungszargen Antrittsbleche nach örtlichem Aufmaß ausführen.
Material:Schmidt Edelstahl SE-TB 1
Materialstärke:1,5 - 2,0 mm
Dekor:Schmidt Edelstahl SE-TB 1
Unterkonstruktion:ja
Montageart:verschraubt / verklebt
Versiegelung:Silikon / Farbe: Edelstahl
Antrittsbleche sind auf halbe Mauerwerkslaibung zu begrenzen und mit einer robusten Unterkonstruktion am Boden vollflächig zu verkleben oder zu verschrauben.
Übergänge zwischen Boden, Mauerumfassungszarge, Schwelle und Antrittsblech versiegeln.
Befehlsgeber (Außenruf)
Befehlsgebertableau 2 mm aufgesetzt auf die Drehtürzarge
Deckplatte
Material:Edelstahl
Materialstärke:2 mm
Dekor:geschliffen
Breite:nach Erfordernis
Höhe:nach Erfordernis
Befestigung:ngemäß Hersteller
Norm:DIN EN 81-20
Piktogramm:Brandfallsymbol graviert > Metallschild,
geklebt alternativ zulässig
Anzahl Rufknöpfe:1 Rufknopf
Schlüsselschalter:nein
Tasterelement
Form:Rechteckig / Rund
Grossflächentaster:nein
Taktil:ja
Brailleschrift:nein
Tastkappe:gemäß Norm
Quittung:Bieterstandard
Rufknopfhöhe:900 mm
Etagen- und Weiterfahrtsanzeige
nicht Erforderlich
Aufzugssteuerung
Modular aufgebaute Steuerung mit BUS-System
Schütze und Relais sollen nur für die Bauteile einge-
setzt werden, für die die EN 81-20 dieses vorschreibt.
Aufstellort:Maschinenraum
Steuerungsart:1 Knopf
Anschluss auf die BMA:Ja, vorbereitet
Brandfallsteuerung:Ja
Ausführung der Brandfallsteuerung: Statisch
Statische Brandfallsteuerung
Hauptevakuierungsebene:Erdgeschoss
Die Schachtkopierung soll kontaktlos ausgeführt werden.
Etagen- und Fahrkorbrufe sollen jederzeit angenommen und durch Aufleuchten der Druckknopfquittierung angezeigt werden.
Bei Vollast (ca. 75% der Nennlast) werden Fahrkorbrufe vorrangig ausgeführt. Außenrufe werden nicht bedient. Diese bleiben gespeichert und sollen zu einem späteren Zeitpunkt
abgearbeitet werden.
Die elektronische Steuerung soll einen Betriebsdaten- und Fehlerspeicher haben. Das Auslesen des Fehlerspeichers muss über ein fest im Schaltschrank eingebautes Display möglich sein. Das Display verbleibt dauerhaft am Einbauort.
Die Steuerung soll folgende Zusatzfunktionen
beinhalten:
Störungen
Störungen sind als Sammelstörung als potentialfreier Kontakt für die Gebäudeleittechnik zur Verfügung zu stellen.
Notstrombetrieb
Bei Netzausfall fährt die Aufzugsanlage über ein vom AN zu lieferndes Akkusystem lastabhängig in die nächste Haltestelle und öffnet die Türen, so dass eingeschlossene Personen den Aufzug verlassen können
Rückholsteuerung
Die Aufzugskabine soll mit Hilfe eines Tasters im Schaltschrank, wenn bestimmte, von den Sicherheitsvorschriften spezifizierte Teile der Sicherheitsschaltung offen sind, bewegt werden können.
Fahrzeitüberwachung
Die Fahrzeitüberwachung ist gemäß EN 81-20 auszuführen.
Gegensprechanlage
Die Gegensprechanlage ist für 2 Sprechstellen (Fahrkorb und Schaltschrank) vorzusehen.
Es ist eine zusätzliche Steckdose auf dem Fahrkorbdach zu liefern.
Schaltschrank im TWR
Schallschutztechnisch entkoppelten Schaltschrank gemäß VDE als Stand- oder Wandvariante vorsehen.
Der Schaltschrank ist allseitig geschlossen und in stahlblechgekapselter Profilstahlkonstruktion mit Fronttüren sowie Frontblenden und Sockel nach Erfordernis auszubilden.
Der Schaltschrank soll mit sämtlichen Tragkonstruktionen für Einbauteile und erforderlichen Verbindern ggf. Dichtungen, Rück- und Seitenwänden, Anschlussstellen, Einführungsabdeckungen usw. ausgerüstet werden.
Hinsichtlich der Verdrahtung des Schaltschrankes ist besonders darauf zu achten, dass alle zu- und abgehenden Leitungen übersichtlich angeordnet, einzeln zugentlastet und ordentlich befestigt auf die bezeichnenden Reihenklemmen geführt sind.
Alle Leitungen sind an ihren Klemmstellen ausreichend zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung muss mit dem für Revisionszwecke mitgelieferten Schema bzw. Klemmenbelegungsplan übereinstimmen.
Ausreichende Be- und Entlüftung ist zu gewährleisten.
Hauptschalter:ja, in Tür integriert
Fahrtenzähler:ja
Betriebsstundenzähler:ja
Plantasche:am Schaltschrank
Reserve:min. 1 Hutschiene
Schachtkopierung
Es ist eine absolute Schachtkopierung mit einem befestigten Sensor einzubrignen. Dieser soll die aktuelle absolute Kabinenposition mittels Hallsensoren erfassen, welche das im Schacht montierte Magnetband berührungslos abtasten.
Frequenzumrichter / Regelung
Ein für die Wandmontage geeigneter FU mit festem oder mobilen Programmdisplay, Leistungsreserve.
Der Antrieb ist mit einer elektronischen, feldorientierten Regelung auszurüsten.
Durch die Regelung soll das Aggregat für alle Lastverhältnisse ein konstantes Drehmoment erzeugen. Ein ruckfreies, stufenloses Anfahren und Abbremsen müssen gewährleistet sein.
Der Aufzug soll ohne Schleichfahrt mit einer Anhalte-Genauigkeit von +/- 5 mm direkt in die Haltestellen einfahren.
Die Regelung soll auch bei Netzspannungsschwankungen von +/- 10 % funktionsfähig bleiben.
Entstör-Filter zur Vermeidung von Netzbeeinflussung sind vorzusehen.
Leistungsreserve:mind. 15 %
(Leistungsreserve muss nachgewiesen werden.)
Antriebssystem
Die bestehende Antriebstechnik soll vollständig erneuert werden. Es ist ein elektronisch geregelter hydraulischer Antrieb mit schwingungsisolierter Aufstellung im Maschinenraum im zu installieren.
Die Position des neuen Aggregats soll der vorhandenen Einbausituation entsprechen.
Es soll ein individuell auf den Einsatzort und -zweck ausgelegtes Hydraulikaggregat verwendet werden. Dieses hat aus einem Ölbehälter, einer geräuscharmen Schraubenspindelpumpe mit Drehstromantrieb, einem geregelten Steuerblock sowie integrierten Sicherheitsventilen zu bestehen.
Die Sicherheitsventile sollen in Verbindung mit dem Steuerungssystem einen Schutz vor unbeabsichtigter Kabinenbewegung (UCM) gewährleisten.
Ein selbstüberwachendes Hydraulikventil mit intelligentem Algorithmus soll automatisch kürzeste Fahrzeiten sicherstellen.
Das neue Aggregat ist hydraulisch an die zu erneuernden Heber / Hubzylinder anzubinden inkl. erforderlichen Hydraulikschlauch zum Schacht sowie das Rohrsystem in der Schachtgrube.
Es ist eine Rohrbruchsicherung einzubringen.
Abschließende Endreingung
Komplette und gründliche Reinigung von:
Schachtgrube
Fahrkorbboden unten / schachtseitig
Schienenbefestigungen
von Schienen
auf dem Fahrkorbdach
der Fahrkorbboden innen
aller Fahrkorbwände
des TWR Raums
Notruf & Wartung / Schlüsseltresor
Notrufeinrichtung
Die Aufzugsanlage soll mit einem Notrufsystem gemäß DIN EN 81-28 ausgestattet werden.
Die Aufschaltung erfolgt auf eine ständig besetzte Notrufzentrale des Herstellers Aufzug.
In einem Maßnahmenkatalog wird die Abarbeitung des Notrufes festgelegt. (Notfallplan)
Die jährliche Bereitschaftspauschale ist gesondert anzugeben.
Notrufsystem:LTE Modul inkl. Sim-Karte
Antenne:verstärkte Funkantenne
Bedienstellen:
Fahrkorb
Schachtgrube
Fahrkorbdach
Maschinenraum
Die Nutzung ist mit einer entsprechenden Feldstärkenmessung frühzeitig vor der Inbetriebnahme der Aufzugsanlage zu prüfen
Schlüsseltresor (Ausführung VdS-konform)
Schlüsseltresor liefern und in Absprache mit der FLB am abgestimmten Ort montieren. Der Tresor ist mit entsprechendem Schließzylinder und Rosette zu liefern.
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV und TRBS (inkl. Cybersecurity)
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die Aufzugsanlage gemäß BetrSichV (Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2) sowie TRBS 3121, TRBS 1201 und TRBS 1115 Teil 1.
Besondere Berücksichtigung der IT-/Cybersecurity-Risiken im Zusammenhang mit digitaler Steuerung, Vernetzung und Fernzugriff.
Dokumentation der Ergebnisse inkl. Ableitung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen. Ausführung durch fachkundige Person / Zugelassene Überwachungsstelle.
01.__.0010
Modernisierung der Aufzugsanlage A4
1.00
St
02 Wartung und Notruf
02
Wartung und Notruf
Wartung, Notruf, Störungsbeseitigung Wartungsanforderungen Allgemein
Für die Aufzugsanlage sollen, insgesamt zwei Wartungsarten gem. den nachfolgenden Beschreibnungen angeboten werden.
Der AN hat alle gesetzlichen einschlägigen öffentlich-rechtlichen und fachlichen Normen Richtlinien, Gesetzte und Verordnungen und sonstige Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung, speziell die Vorschriften der Mieter und Nutzer einzuhalten, insbesondere:
Gerätesicherheitsgesetz
Aufzugsverordnung
Arbeitsmitbenutzungsverordnung
TRBS 1121
TRBS 3121 Betriebs- und Aufzugsanlagen
DIN EN 1305
DIN EN 81 Reihe Wartungserfordernis und Prüfvorschriften
Des Weiteren wird durch den AN ganzjährig ein 24 Stunden-Störungsdienst garantiert und stellt dadurch sicher, dass auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine und auch außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit (Nacht, Sonn- und Feiertagen) Störungen an den Anlagen beseitigt werden, welche die Sicherheit oder den Betrieb der Anlage gefährdet.
Für den Fall einer Störungsmitteilung vom AG an den AN hat dieser nach Eintritt der Störungsmitteilung innerhalb von einem Zeitfenster von 4 - 6 Stunden / 365 Tage im Jahr mit der Störungsbeseitigung am Ort der Anlage zu beginnen und diese schnellstmöglich fertig zu stellen.
Zum Angebot sind für nachfolgende Wartungsarten eine detaillierte vollumfängliche Leistungsbeschreibung beizufügen.
Wartung, Notruf, Störungsbeseitigung
Gewährleistungswartung mit Störungsbeseitigung Gewährleistungswartung mit Störungsbeseitigung (Betriebsjahre 1 - 5)
Die Wartungen sollen 4 x jährlich durchgeführt werden und beinhalten neben der herkömmlichen Wartungsleistung wie Einstell- und Schmierarbeiten die regelmäßige Reinigung der Schachtgrube von betriebsbedingten Verschmutzungen.
Des Weiteren sind alle Reparaturen, Ersatzteile etc., die der Gewährleistung unterliegen, kostenfrei in der Gewährleistungswartung enthalten (vergleichbar Vollwartung).
Gewährleistungswartung mit Störungsbeseitigung
02.__.0001 Aufzugsanlage A1 Der Preis ist pro Jahr für die Aufzugsanlage A1 anzugeben / Preisstand 2026
02.__.0001
Aufzugsanlage A1
O
5.00
J
02.__.0002 Aufzugsanlage A2 Der Preis ist pro Jahr für die Aufzugsanlage A2 anzugeben / Preisstand 2026
02.__.0002
Aufzugsanlage A2
O
5.00
J
02.__.0003 Aufzugsanlage A3 Der Preis ist pro Jahr für die Aufzugsanlage A3 anzugeben / Preisstand 2026
02.__.0003
Aufzugsanlage A3
O
5.00
J
02.__.0004 Aufzugsanlage A4 Der Preis ist pro Jahr für die Aufzugsanlage A4 anzugeben / Preisstand 2026
02.__.0004
Aufzugsanlage A4
O
5.00
J
Notrufpauschale / Personenbefreiung Notrufpauschale / Personenbefreiung
Notrufsystem (bei Miete der Baugruppen für den Notruf)
Für die in dieser Ausschreibung behandelte(n) Aufzugsanlage(n) ist eine Notrufsystem-Bereitschaftsvertrag und die Notruftechnik auf Mietbasis anzubieten. Der Vertrag wird auf einem Vertragsmuster der Aufzugsfirma abgeschlossen. Der Notrufsystemvertrag basiert darauf, dass die gesamte Notruftechnik gemietet wird und muss folgende Mindestleistungen beinhalten:
Umsetzung als LTE-Modul ggf. mit Verlängerung der Funkantenne
Lieferung und Montage Schlüsseltresor in Edelstahlausführung für Wandmontage
Erstellung eines anlagenbezogenen Notfallplans
Aufzugsnotrufsystem gem. EN 81-28, TRBS 2181, BetrSichV (2015)
Aufschaltung auf firmeneigene ständig besetzte Stelle
Inkl. Bereitschaftspauschale
Personennotbefreiung ab Abgabe Notruf innerhalb von 45 Minuten (bei Normalverhältnissen)
Nach der Laufzeit dieses Vertrages hat der AN Notruf keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung - es muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden
Wird innerhalb der Laufzeit dieses Vertrages die Anlage durch eine andere Aufzugsfirma umgebaut oder rückgebaut, entfällt der Vertragsgegenstand und der Vertrag erlischt.
Laufzeit ab (Wieder-)Inbetriebnahme der Anlage(n):5 Jahre Gewährleistung
Notrufpauschale / Personenbefreiung
02.__.0005 Aufzugsanlage A1 Der Preis ist pro Jahr für die Aufzugsanlage A1 anzugeben / Preisstand 2026
02.__.0005
Aufzugsanlage A1
O
5.00
J
02.__.0006 Aufzugsanlage A2 Der Preis ist pro Jahr für die Aufzugsanlage A2 anzugeben / Preisstand 2026
02.__.0006
Aufzugsanlage A2
O
5.00
J
02.__.0007 Aufzugsanlage A3 Der Preis ist pro Jahr für die Aufzugsanlage A3 anzugeben / Preisstand 2026
02.__.0007
Aufzugsanlage A3
O
5.00
J
02.__.0008 Aufzugsanlage A4 Der Preis ist pro Jahr für die Aufzugsanlage A4 anzugeben / Preisstand 2026
02.__.0008
Aufzugsanlage A4
O
5.00
J
03 Stundensatz
03
Stundensatz
Hinweis Stundenlohnarbeiten 1. Allgemein
Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich für im Rahmen der Ausführung zwingend erforderlich werdende Leistungen geringeren Umfangs vorgesehen, die überwiegend Lohnkosten verursachen (siehe auch VOB/A § 4 Nr. 2), die nicht nach VOB/B § 2 Nr. 6 kalkulierbar sind.
Mit der Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist erst nach Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt.
Vergütet werden nur Stundenlohnarbeiten, die auf Anweisung des AG ausgeführt und vorher von ihm anerkannt wurden.
Stundenlohnzettel (Rapporte) sind zeitnah innerhalb einer Woche nach Erbringung der OÜ zur Vorlage beim AG zur Prüfung und dessen Unterzeichnung vorzulegen.
Bei nicht gegengezeichneten Stundenlohnzettel (Rapporten) von Seiten des Auftraggebers wird die Leistung nicht anerkannt.
Die in den Positionen aufgeführten EP der Verrechnungssätze gelten unabhängig von der abgerechneten Stundenanzahl.
2.Löhne
2.1 Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind unaufgegliedert anzubieten.
Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn- und Berufsgruppe) ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z.B. Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Die Vergütung für nicht angebotene Lohngruppen wird auf der Grundlage des Tariflohnes zzgl. Gesamtunternehmerzuschlag ermittelt.
Vergütet wird nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d.h. An- und Abfahrtszeiten sowie Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt.
2.2 Für die Vergütung von Zeit- und Erschwerniszuschlägen sind die tariflichen Rahmenbestimmungen für den jeweiligen Leistungsbereich anzuwenden. Die Zeitzuschläge (Mehr-,Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) werden nur vergütet, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich gefordert wurden.
Sie werden auf der Basis des tatsächlich ausbezahlten und nachgewiesenen Lohnes (ohne Lohnnebenkosten) berechnet. Hierzu sind vom AN auf Verlangen des AG Gehaltsnachweise der Arbeiter vorzulegen, für die Zeit- und Erschwerniszuschläge geltend gemacht werden.
3. Geräte
3.1Kleingeräte
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten einschl. Zubehör, Betriebsstoffen sowie die Kosten für die Instandhaltung (z.B. Schärfen von Werkzeugen, etc.) im normalen Rahmen werden nicht vergütet, sie sind mit dem Unternehmerzuschlag abgegolten.
4.Sonstiges
4.1 Für die Ausführung von untergeordneten Leistungen, wie z.B. Stemm-, Reinigungsarbeiten etc., wird nur der Lohn eines Bauwerkers / Helfer vergütet, auch wenn vom Auftragnehmer höher qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
4.2 Stunden von aufsichtsführendem Personal (Bauleiter, Montageinspektor etc.) für Besprechungen, Aufmaß und Abrechnung etc. werden nicht gesondert vergütet. Diese Kosten sind mit den angebotenen Stundenlohnsätzen abgegolten.
Hinweis Stundenlohnarbeiten
03.__.0001 Montagemeister Preisstand 2022
03.__.0001
Montagemeister
O
1.00
Std
03.__.0002 Obermonteur / Spezialist Preisstand 2022
03.__.0002
Obermonteur / Spezialist
O
1.00
Std
03.__.0003 Monteur Preisstand 2022
03.__.0003
Monteur
O
1.00
Std
5. Technische Daten der Aufzugsanlagen 5.1 Aufzugsanlage A1+A2
Fabrikat / Typ
1.Produktname
....................................................................................
1.Steuerung
....................................................................................
2.Antrieb
....................................................................................
Leistungsdaten des Antriebes
Nennleistung ................. kW; Anlaufstrom ................. A;
Nennstrom ................. A
3.Tragmittel
Aufhängung 2: 1;
Seile (Fabrikat/ Typ)
....................................................................................
Anzahl............Stück; Durchmesser ..................mm
4. Bedien- und Anzeigeelemente
....................................................................................
5.Frequenzumrichter
....................................................................................
6.Schachtkopierung
....................................................................................
7.Lastwiegeeinrichtung
....................................................................................
8.Türantrieb
....................................................................................
5.2 Aufzugsanlage A3
Fabrikat / Typ
1.Produktname
....................................................................................
1.Steuerung
....................................................................................
2.Antrieb
....................................................................................
Leistungsdaten des Antriebes
Nennleistung ................. kW; Anlaufstrom ................. A;
Nennstrom ................. A
3.Tragmittel
Aufhängung 2: 1;
Seile (Fabrikat/ Typ)
....................................................................................
Anzahl............Stück; Durchmesser ..................mm
4. Bedien- und Anzeigeelemente
....................................................................................
5.Frequenzumrichter
....................................................................................
6.Schachtkopierung
....................................................................................
7.Lastwiegeeinrichtung
....................................................................................
8.Türantrieb
....................................................................................
5.3 Aufzugsanlage A4
Fabrikat / Typ
1.Steuerung
....................................................................................
2.Antrieb
....................................................................................
Leistungsdaten des Antriebes
Nennleistung ...... kW; Anlaufstrom......... A;
Nennstrom ......... A
Dem Angebot ist eine aussagekräftige Antriebsauslegung beizulegen.
3. Bedien- und Anzeigeelemente
....................................................................................
4.Frequenzumrichter
....................................................................................
5.Schachtkopierung
....................................................................................
6.Lastwiegeeinrichtung
....................................................................................
7.Türantrieb
....................................................................................
5. Technische Daten der Aufzugsanlagen
Bietererklärung Zu obigen, insbesondere in den Preisblättern zusammengefassten Angaben, erklärt der Bieter, dass er die fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Positionen des Leistungsverzeichnisses einschl. aller Vertragsbedingungen und Vorbemerkungen anerkennt und die Einhaltung der in den Unterlagen genannten Preise und Termine zusichert.
Der Auftragnehmer erklärt gleichzeitig:
a) dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen.
b) dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat.
c) dass der Text in der Ausschreibung nicht unverständlich und nicht mehrdeutig ist.
d) dass bei evtl. Rückfragen eine zufriedenstellende, ausreichende Klärung erfolgt.
e) dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände geprüft hat.
f) dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt.
.......................................................
Ort, Datum
.......................................................
Stempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Bieters
Bietererklärung