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Baubeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen Anlagenverzeichniss Baubeschreibung
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Bauvorhaben Neubau Café am Bauernhof im Grugapark, 45131 Essen
Gemarkung Rüttenscheid, Flur 007, Flurstück 194.
1. Allgemeines
Auf einem Teilgrundstück im Grugapark Essen, soll für Grün und Gruga der Stadt Essen (GGE) -benachbart zum Kleintiergarten- der Neubau des Cafés am Bauernhof errichtet werden.
Das gesamte Grundstück mit ca. 500m² Grundfläche ist im Eigentum der Stadt Essen. Das Gebäude wird eine Grundfläche von ca. 300 m² aufweisen sowie eine überdachte Außenterrasse mit ca. 100 m². Das Café wird zukünftig durch einen externen Betreiber betrieben.
Das gastronomische Angebot soll regionale Speisen, Gebäck und Getränke umfassen. Ein Teilbereich wird als Gastraum mit ca. 30 Sitzplätzen im Gebäude sowie 34 zusätzlichen Sitzplätzen unter einer überdachten Außenterrasse betrieben. Außerdem soll in dem integrierten Kiosk der Verkauf von Speisen und Getränken im Take-Away-Betrieb erfolgen. Der Zugang erfolgt barrierefrei im Bereich der auskrageden Überdachung. Der Küchenbereich umfasst die Zubereitungs- und Kioskküche sowie eine Spülküche und Vorratsräume, die zum Teil gekühlt werden. Die Belieferung erfolgt über eine, das Gebäude begleitende, Rampe.
Das Gebäude ist in wärmegedämmter Holzrahmenbauweise mit einer Holzleistenbekleidung sowie teilweise in Massivbauweise mit Hochlochziegeln und mineralischem WDVS geplant. Einzelne Fassadenbereiche erhalten eine bodengebundene Fassadenbegrünung. Zur räumlichen Verbindung von Gastraum und Aussenterrasse ist eine großformatig öffenbare Glas-Faltanlage vorgesehen.
Die Dachkonstruktion besteht aus Massiv-Sperrholzplatten, die pultartig ansteigen und dabei eine zweiseitig geneigte, flache Ebene bilden. Die Dachebene kragt gegenüber der Südostfassade ca. 3,5 m aus.
Der wärmegedämmte Dachaufbau wird als extensives Solar-Gründach ausgebildet.
Das Raumprogramm wurde in Abstimmung mit GGE (Grün und Gruga Essen) erstellt und richtet sich u.a. nach den Anforderungen zur Umsetzung der mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW) bauaufsichtlich in NRW eingeführte Fassung der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen). Energietechnisch erfolgt die Umsetzung der Maßnahme gemäß der zum Zeitpunkt des Bauantrages aktuell gültigen Fassung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) DIN 4108-2: 2013-02 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz.
1.1 Erschließung
Das Baugrundstück befindet sich im südöstlichen Gebiet des Grugaparks an der südwestlichen Grenzecke des Gruga-Freibades. Die Erschließung des Neubaus erfolgt über die Wegegabel zwischen dem Kinderspielplatz, dem Kleintiergarten und der Tummelwiese und wird barrierefrei gemäß DIN 18040-1 erfolgen. Der Haupteingang wird einladend und leicht auffindbar gestaltet.
Im Bereich der Außenanlagen werden eine gastronomisch betriebene Außenterrasse, Hochbeete, Treppen- und Podestanlagen sowie Infrastruktureinrichtungen zur Ver- und Entsorgung des Objekts vorgesehen.
2. Grundlagen der Planung
Grundlagen der Planung sind:
- Leistungsbeschreibung -Neubau eines Cafés am Bauernhof- der Stadt Essen, Grugapark Essen
- Nutzer- bzw. Betreiberanforderungen aus Planungsgesprächen gemäß der Protokolle
- Abstimmung des Raumprogramm mit Grün und Gruga Essen
- Abstimmung zur Küchenausstattung und Küchentechnik mit dem Betreiber
- Ergebnisse aus den Planungs- u. Projektbesprechungenbesprechungen Nr. 01 bis 17
- Erläuterungsberichte der Fachplaner für TGA
3. Auftraggeber :
Stadt Essen
Grün und Gruga
Lührmannstr. 80
45131 Essen
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
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1.0 - Normen, Grundlagen
- siehe Vertragsbedingungen -
Darüber hinaus gelten für alle Arbeiten die Bestimmungen, Richtlinien, Merkblätter, Verordnungen und Empfehlungen, Werks- und technische Vorschriften und Güte-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung sowie Hinweise, die sich auf die vorgesehenen Materialien und deren Verarbeitung nach der neuesten Kenntnis der Technik beziehen und die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Liefer- und Herstellerfirmen.
Es gelten alle für die im Leistungsprogramm enthaltenen Leistungen zutreffenden am Tag der Abnahme geltenden Normen und Vorschriften.
Insbesondere:
VOB, Teil B + C,
Landesbauordnung NRW,
Ausführungszeichnungen,
Regeln der BG,
Unfallverhütungsvorschriften,
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
Landesabfallgesetz LAbfG,
Abfallsatzung der Stadt Essen,
Gewerbeabfallordnung GewAbfV,
Wasserhaushaltsgesetz.
2.0 - Schadstofffreie Materialien
Für alle Baustoffe und Bauteile sind ausschließlich schadstofffreie Materialien zu verwenden.
3.0 - Baulärm, Arbeitszeiten
Belästigungen im Baustellenbereich und von Anwohnern und Passanten an/auf Zufahrtsstraßen durch Lärm und Staubentwicklung o.ä. bei den Arbeiten bzw. Transporten sind auf das unvermeidliche Maß zu beschränken. Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung inkl. Staubschutz bei Transporten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die geltenden Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm sind einzuhalten.
Desweiteren sind die Auflagen und Verwaltungsvorschriften des Immissionsschutzgesetzes einzuhalten.
4.0 - Baustellenzufahrt und Einrichtung, Verkehrssicherheit, Baustrom / Bauwasser
Zufahrt zur Baustelle gemäß Luftbild mit eingetragener Wegeführung:
Die Zufahrt erfolgt über die Straße "Am Grugapark ", durch den Eingang "Grugabad " (Torbreite ca. 5m) und dem asphaltierten Weg folgend bis zum Baugrundstück.
Folgendes ist zu beachten:
Befahrbarkeit der Zuwegung :
Es liegen keine klassifizierten Belastungsangaben für die befestigten Straßen/Wege im Grugapark vor. In der Praxis werden diese als Wege für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr (Mannschafts- und Leiterwagen) sowie zum Materialtransport mit LKW genutzt. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Verkehrssicherheit :
Der Grugapark wird als öffentlich zugänglicher Landschaftspark täglich unterschiedlich stark von Menschen frequentiert. Bei der Andienung der Baustelle sind die Sicherheitsbelange der Parkbesucher zu beachten und besonders zu berücksichtigen. Außerdem befindet sich im Einzugsbereich der Baustelle eine Kita, die morgens und mittags über dieselben Wege, wie die der Baustelle, von Kindern mit Eltern erreicht wird.
Erschwernisse u. Einschränkungen während der Ausführungszeit durch verkehrs- und sicherheitsbedingte Einflüsse sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Baustelleneinrichtung :
Lagerung gemäß beigefügtem Baustelleneinrichtungsplan.
Die Anlieferungen und Lagermöglichkeiten sind mit der Bauleitung und den anderen beteiligten Firmen zu koordinieren.
Baustrom und Bauwasser werden bauseits zur Verfügung gestellt.
Baustellen-WC und Bauzaun werden bauseits (durch das Rohbauunternehmen) bereit gestellt und vorgehalten.
Dem AN steht kein Verfügungsrecht über Räume innerhalb der Baustelle zu. vgl. VOB, Teil C, Ziffer 4.1.1; DIN 18 299.
5.0 - Baureinigung
In die Einheitspreise ist einzukalkulieren, dass die Arbeitsbereiche und Zuwegungen während der gesamten Bauzeit sauber zu halten sind, betroffene Teile öffentlicher bzw. privater Straßen und Wege sind ständig sauber zu halten.
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial, sonstige Abfälle) ist zu trennen und arbeitstäglich an einer von der Bauleitung festzulegenden Stelle zu sammeln.
Der Schutt wird Eigentum des AN und ist mindestens 1 x wöchentlich zu entsorgen.
Sofern der AN dieser Verpflichtung trotz Fristsetzungen nicht nachkommt, wird die Bauschuttbeseitigung durch den AG (Bauleitung) zu Lasten des AN veranlasst. Die entstehenden Kosten werden bei der Rechnungsbearbeitung in Abzug gebracht.
Die Verwertung hat Vorrang vor der Deponierung.
Auf den Abfallkatalog der Stadt Essen für die Entsorgung von Bau- und Baustellenabfällen wird hingewiesen.
Alle Kosten der Entsorgung wie Liefern, Aufstellen, Austausch und Abtransport der Entsorgungscontainer inklusive erforderlicher Gebühren sind einzukalkulieren, der horizontale und vertikale Transport der Materialien von jeder Entstehungsstelle in den Container außerhalb der Förderweglängen gemäß DIN 18459 wird gesondert vergütet.
Werden darüberhinaus Schadstoffe vorgefunden (z.B. PAK, PCB, Asbest etc.), ist dies dem AG unverzüglich zu melden.
Wiederverwertbares Material (z.B. Beton, Hölzer, Metalle, Kunststoff, Elektroschrott etc.) geht in den Besitz des AN über und ist sofort abzutransportieren.
6.0 - Ausführungsunterlagen
Sämtliche Ausführungsunterlagen werden dem AN in digitaler Form übergeben.
Die Ausführungsunterlagen werden dem AN sukzessive nach Planungsfortschritt zur Verfügung gestellt, so dass die branchenüblichen Zeiten für Materialbeschaffung und -disposition eingehalten werden können.
7.0 - Meterrisse
Meterrisse werden bauseits durch den Rohbauunternehmer im Gebäude angelegt.
8.0 - SiGeKo
Der Bauherr setzt gemäß Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ein. Der AN hat seinen auf der Baustelle verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfer zu benennen.
Die Gefährdungsbeurteilung des AN ist dem SiGeKo unaufgefordert vorzulegen.
9.0 - Personal
Der AN verpflichtet sich, für die Durchführung seiner vertraglichen Leistungen und zur Einhaltung der vereinbarten Termine ausreichendes Personal mit qualifizierter Führung zur Verfügung zu stellen.
10.0 - Witterung
Erschwernisse während der Ausführungszeit durch Witterungseinflüsse sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. z.B. gelten Regenfälle als typische Gefahrenursache im Bauwesen. Niederschläge und deren Schäden sind durch den AN ohne Vergütung zu beseitigen.
Im Übrigen gelten die Regelungen der VOB Teil B.
11.0 - Bauablauf
Werden über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, Leistungen außerhalb der nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) festgelegten Arbeitszeiten erforderlich und durch den Auftraggeber angeordnet, so wird der hierdurch entstehende Mehraufwand gemäß den Zuschlägen des BRTVs auf Nachweis vergütet.
12.0 - Koordination
Der AN hat sich mit den parallel am Bau tätigen Firmen hinsichtlich der Arbeitsabläufe, Termine u.ä. zu koordinieren.
13.0 - Montageplanung / Statik
Der AN hat, soweit erforderlich, Montage- bzw. Aufstellzeichnungen unverzüglich nach Beauftragung dem AG rechtzeitig zur formellen Freigabe vorzulegen. Es ist mit einer Prüfzeit von 1 Woche auf Auftraggeberseite zu rechnen.
Die Bauzustände/Sicherungsmaßnahmen sind, soweit erforderlich, durch den AN ohne gesonderte Vergütung zu bemessen und nachzuweisen.
14.0 - Gerüste
Entfällt
15.0 - Maße
Alle Maße sind ca.-Maße und vor Ausführungs- bzw. Planungsbeginn eigenverantwortlich vom AN aufzunehmen.
16.0 - Nebenleistungen
Siehe hierzu auch 4 der VOB Teil C und die gewerkespezifischen Vorbemerkungen.
17.0 - Bautagebericht
Der AN hat täglich einen Bautagebericht zu verfassen mit allen relevanten Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter, zu Gerät, ausgeführten Tätigkeiten, Wetter etc. und dem AG / Architekten vorzulegen. (siehe auch ZVB des AG)
18.0 - Termine
Rahmentermine gemäß Vertragsbedingungen.
19.0 - Baugespräche
Der AN hat an den regelmäßig stattfindenden Baugesprächen mit einem entscheidungsbefugten Mitarbeiter teilzunehmen.
20.0 - Objektbegehung vor Angebotsabgabe
Dem Bieter wird vor Abgabe des Angebotes empfohlen, sich eingehend über die Lage und Beschaffenheit sowie über An- und Abfuhrverhältnisse an Ort und Stelle zu informieren und eventuelle Schwierigkeiten bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Absprache mit dem AG möglich.
Spätere Einwände oder Vorbehalte, die aus Unkenntnis der Gegebenheiten abgeleitet werden, können nicht geltend gemacht werden.
21.0 - Bauwesenversicherung
Entfällt
22.0 - Sonstiges
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörenden Materialien und Bauteile, einschl. Abladen, Lagern, Transportieren auf der Baustelle, sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
Alle Leistungen, die zur Funktionsfähigkeit bzw. Vollständigkeit der beschriebenen Arbeiten erforderlich werden, sind im Einheitspreis enthalten, auch wenn im Einzelfall diese Leistungen nicht besonders erwähnt sind.
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "nach besonderer Anordnung des AG" vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den AG zu beginnen ist.
Dem LV sind folgende Planunterlagen beigefügt:
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BHC_Luftbild
BHC_Baustelleneinrichtung A 00
BHC_Grundriss A 01
BHC_Schnitte A+B_A 02
BHC_Schnitte C+D_A 03
BHC_Ansicht SW+NW_A 04
BHC_Ansicht NO+SO_A 05
BHC_Konstruktionsansichten_A 06
BHC_Dachaufsicht_A 07
BHC_Fassadenschnitte D 01-02, S 01-02.1_A 08
BHC_Fassadenschnitte D 02.2-03.1, S 02.2-03.1_A 09
BHC_Fassadenschnitte D 03.2-04, S 03.2-04_A 10
BHC_Fassadenschnitte D 05-06.1+2, S 05-06.1+2_A 11
BHC_Deckenspiegel_A 13
BHC_Detail-Horizontalschnitt Faltwand D 10
BHC_Detail-Personaleingang D 11
BHC_Detail-Fußbodenaufbauten D 12
Haustechnik:
Haustechnik_Sanitär
Haustechnik_Lüftung
Haustechnik_Elektro
Haustechnik_Elektro_Durchbrüche
Baubeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen Anlagenverzeichniss
07 Los 7 Gebäudegrundreinigung
07
Los 7 Gebäudegrundreinigung
Art und Umfang der Leistung Art und Umfang der Leistung
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind Reinigungsarbeiten. Die Leistung umfasst die Zwischen- und Grundreinigung des gesamten Gebäudes, wie z.B. das Grundreinigen der Fliesenböden und -wände, sämtlicher Türen und deren Zargen, sowie der Metall-Glas-Faltwand und aller Nebenarbeiten.
Termine (voraussichtlich)
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Bauzwischenreinigung
Ausführungsbeginn: 17.05.2027 (20. KW)
Ausführungsende: 21.05.2027 (20. KW)
Grundreinigung
Ausführungsbeginn: 12.07.2027 (28. KW)
Ausführungsende: 16.07.2027 (28. KW)
Art und Umfang der Leistung
Beigefügte Unterlagen Dem LV sind folgende Planunterlagen beigefügt:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
BHC_Luftbild
BHC_Baustelleneinrichtung A 00
BHC_Grundriss A 01
BHC_Schnitte A+B_A 02
BHC_Schnitte C+D_A 03
BHC_Ansicht SW+NW_A 04
BHC_Ansicht NO+SO_A 05
BHC_Konstruktionsansichten_A 06
BHC_Dachaufsicht_A 07
BHC_Fassadenschnitte D 01-02, S 01-02.1_A 08
BHC_Fassadenschnitte D 02.2-03.1, S 02.2-03.1_A 09
BHC_Fassadenschnitte D 03.2-04, S 03.2-04_A 10
BHC_Fassadenschnitte D 05-06.1+2, S 05-06.1+2_A 11
BHC_Deckenspiegel_A 13
BHC_Detail-Horizontalschnitt Faltwand D 10
BHC_Detail-Personaleingang D 11
BHC_Detail-Fußbodenaufbauten D 12
Haustechnik:
Haustechnik_Sanitär
Haustechnik_Lüftung
Haustechnik_Elektro
Haustechnik_Elektro_Durchbrüche
Beigefügte Unterlagen
Technische Vorbemerkung - Technische Vorbemerkungen
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1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: EG
Gerüste
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,50 m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen
Für Produkte, die nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein müssen, sind dem Auftraggeber unaufgefordert die Sicherheitsdatenblätter zu übergeben.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Wenn der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung oder Wahl der vorgegebenen Reinigungsmittel hat, hat er das dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom Auftragnehmer auf Beschädigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Werden bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten zuvor nicht erkennbare Schäden an den zu bearbeitenden Flächen sichtbar, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.
Verschmutzungen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind von ihm zu beseitigen.
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten.
Nachbehandlungsmittel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben sind.
Toiletten, Bade- und Waschräume einschließlich der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen.
Regler, Sensoren, wie z.B. Thermostatventile, Raumthermostate, Bewegungsmelder, dürfen nicht verstellt werden.
Mit Türschließern versehene Türen mit Brand- und Rauchschutzanforderungen dürfen nur während der Reinigungsarbeiten an den Bodenflächen im unmittelbaren Öffnungsbereich kurzfristig geöffnet festgestellt werden. Die Türen sind sofort nach Fertigstellung der Reinigung des Öffnungsbereiches wieder zu verschließen und Hilfsmittel zum Offenhalten, z.B. Unterlegkeile, zu entfernen. Das gilt auch, wenn mehrere Reinigungsgänge erforderlich sind und diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang durchgeführt werden können. Weder die Türen, noch die Türschließer und die Bodenflächen dürfen durch Hilfsmittel zum Offenhalten der Türen beschädigt werden.
Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden und vor Beschädigungen schützenden Auflagen sowie nach Absprache mit der Bauleitung betreten werden.
Durch Reinigungsarbeiten vorübergehend glatte Fußbodenflächen sind abzusperren. Falls Verkehrs- und Fluchtwege davon betroffen sind, ist abschnittsweise zu arbeiten.
Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für die Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.
Der gesamte Ablauf der Dienstleistungen ist so zu dokumentieren, dass eine Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Leistungsbestandteile gewährleistet ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Leistungsorganisation wie auch hinsichtlich der Leistungsvorgänge einschließlich der verwendeten Betriebsmittel und Arbeitsstoffe.
Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den Auftragsbestimmungen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu überprüfen.
Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird.
Wenn außer dem Auftragnehmer keine weiteren Auftragnehmer oder sonstige berechtigte Personen auf der Baustelle anwesend sind, hat der Auftragnehmer alle Zugangstüren beim Verlassen der Baustelle abzuschließen. Das gilt auch für ein zeitweiliges Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages.
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen.
5. Angaben zur Abrechnung
Nebenleistungen
Abschließen der Türen vor zeitweiligem Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages.
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, wenn die zu bearbeitende Fläche bis zu 3,50 m über Gelände oder Fußboden liegt, sowie von Stehleitern und Anlegeleitern bis 4 m Länge.
Entfernen von Aufklebern, Entfernen von Schutzfolien einzelner Bauteile.
Absperren von Räumen oder Bereichen, die während der Reinigungsarbeiten und eventuell anschließender Trockenzeiten nicht betreten werden dürfen, Aufstellen von Warnschildern bei vorübergehender, durch die Reinigung verursachter Rutschgefahr.
Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers entstanden sind.
Schutz der für die Ausführung übergebenen Stoffe und Geräte vor Beschädigung und Verlust bis zur Rückgabe.
Abrechungsregeln
Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Rahmen, Pfosten, Kämpfer und dergleichen bis zu einer Einzelbreite von 30 cm übermessen.
Bei abzurechnenden Fassadenflächen werden die Maße der Bekleidung zugrunde gelegt.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung -
07.1 Bauzwischenreingung
07.1
Bauzwischenreingung
07.2 Grundreinigung Böden
07.2
Grundreinigung Böden
07.3 Grundreinigung Wände / Fenster + Türen
07.3
Grundreinigung Wände / Fenster + Türen
07.4 Grundreinigung Möbel / Einbauteile
07.4
Grundreinigung Möbel / Einbauteile
07.5 Grundreinigung Kühlzellen
07.5
Grundreinigung Kühlzellen
07.6 Stundenlohnarbeiten/Nachweise
07.6
Stundenlohnarbeiten/Nachweise