Erdungsanlage
Spreestraße 12, 12439 Berlin
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Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Alle Kosten, die durch Forderungen dieser Vorbemerkungen entstehen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Herausnahme bzw. separate Vergabe von Titeln bleibt vorbehalten. 2. Änderungsvorschläge Vorschläge für geeignetere Materialwahl sowie wirtschaftlichere und konstruktiv bessere Lösungen sind mit der Angebotsabgabe bekanntzugeben. Zu den angebotenen Fabrikaten sind mit der Angebotsabgabe Muster und Prospektmaterial kostenlos vorzulegen. 3. Maßnahmen gegen schädliche Witterungseinflüsse Zum Schutz gegen schädliche Witterungseinflüsse aller Art sind jahreszeitlich unabhängig, für die Durchführung und Sicherung aller eigenen Leistungen entsprechende Vorkehrungen zu treffen. 4. Baugrube Vor Beginn der Bauarbeiten hat der Rohbauauftragnehmer vom Auftragnehmer für die vorbereitenden Erdarbeiten die Baugrube voll verantwortlich zu übernehmen. Zu diesem Zweck werden bei der Übernahme von dem AN für die vorbereitenden Erdarbeiten ein Protokoll und Zeichnungen über vorhandene Aushubhöhen, Böschungen, Zustand der angrenzenden Gehwege usw. übergeben. Der Rohbauauftragnehmer hat die Unterlagen unverzüglich genau zu prüfen für abzuzeichnen. Werden Abweichungen und/ oder Mängel festgestellt, so sind diese unter Angabe der Mängelbeseitigungsmöglichkeiten zu vermerken. Das Protokoll ist zugleich Abrechnungsgrundlage und ist der Bauleitung 2-fach zu übergeben. Evtl. später notwendige Regulierungsarbeiten gehen allein zu Lasten des Rohbauauftragnehmers. Mit der Baugrube übernimmt der Auftragnehmer die Haftung und die Kosten für die Spartensicherung. Bei Baugrubenaushub (nach Grobaushub) sind als Beihilfen Schnurgerüste, Nebenachsen und Hilfspunkte, welche für die Feinabsteckung und Einmessung des Bauwerkes (einschl. der Fundamente) erforderlich sind, Zug um Zug zu erstellen. 5. Maße und Nivellemente Alle Maßnahmen und Eintragungen in den Planunterlagen sind vor Beginn der Ausführung und im Verlauf der Bauzeit zu überprüfen. Übernommene Festpunkte wie Meterrisse usw. sind örtlich zu kontrollieren und festgestellte Abweichungen oder Bedenken vor Ausführung der Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. 6. Grund- und Baueinmessungen Der AN bekommt vom Auftraggeber beauftragten Vermessungsbüro kostenfrei zwei Grundachsen, sowie einen verbindlichen Höhenpunkt übergeben. Der Unternehmer haftet für die Einhaltung aller Grundstücksgrenzen, Flucht- und Baulinien, Höheneinmessungen und Nachbaranschlüsse, so, wie sie in den behördlichen oder sonstigen genehmigten Plänen eingetragen sind. Örtliche Einmessungen sind daraufhin laufend zu kontrollieren. Grenzsteine, Grenzmarkierungen, städtische Messungspunkte etc. sind durch Setzen von Rohren, Meisselkreuzen oder sonstiger Kennzeichen im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen zu sichern. Übernommene Festpunkte sind für die ganze Dauer der Bauzeit gegen jegliche Beschädigung fachgerecht zu schützen. Verlorengegangene Punkte sind wieder herzustellen. Außerdem ist der Nachweis zu führen, dass sämtliche Bauteile plangerecht ausgeführt wurden. Der Nachweis ist von einem staatlich anerkannten Vermessungsingenieur zu führen und auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen. Die Anzeichnung der Meterrisse an allen Wohnungszugängen (Türöffnungen) ist bei der Rohbauausführung mittels mechanisch befestigter Meterrissplakette vorzunehmen und verbindlich zu kennzeichnen. Undeutliche bzw. entfernte Markierungen sind ggf. auch mehrmals zu wiederholen. Im Bereich der Aufzüge sind ebenfalls verbindliche Höhenmarkierungen fest am Gebäude mittels mechanisch befestigter Meterrissplakette o.ä. zu realisieren und nach Fertigstellung der Aufzüge zu entfernen. Anfallende Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 7. Gebäudesicherung Die Zugänge zum Neubau sind mit provisorischen Verschalungen und Brettertüren zu versehen, die nach der Arbeitszeit und an Feiertagen verschlossen gehalten werden müssen. Je 2 Schlüssel sind der Bauleitung zu übergeben.
Allgemeine Vorbemerkungen
Termine Ausführungszeitraum Rohbau: Beginn voraussichtlich 27.11.2026 1 Woche nach Auftragserteilung erfolgt gemeinsam mit der Bauleitung des AG eine Anlaufbesprechung. Weitere Zwischentermine für Lieferungen und Leistungen werden nach Terminplan bzw. nach Baufortschritt von der Bauleitung bekanntgegeben. Wegen der Kürze der Termine sind Lieferungen und Leistungen mit den anderen am Bau beschäftigten Firmen exakt abzustimmen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die sehr knapp bemessene Bauzeit nicht überschritten werden darf. Um eine rechtzeitige Fertigstellung zu gewährleisten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Vertragsleistungen mit den Vertragsleistungen der anderen am Bau beteiligten Firmen entsprechend abzustimmen. Dies gilt besonders bei Zwischenterminen, sowie einzelner abgeschlossener Teilleistungen. Die Arbeitstermine können sich verschieben, maßgebend sind dann die für die Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte genannten Arbeitstage. Bei bauseitigem Terminverzug (z.B. fehlende Vorleistung anderer Gewerke) erfolgt ein erneuter Abruf drei Werktage vor Arbeitsbeginn. Mehrkosten durch Terminverschiebungen entstehen dem AG nicht. Sonderwünsche: Änderungswünsche des Bauherrn sind jederzeit möglich, sofern es der Bautenstand zulässt und hierdurch keine Verzögerungen auftreten. Die hierdurch bedingten Mehr- oder Minderkosten sind dem Bauherrn gesondert in Rechnung zu stellen bzw. zu erstatten. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei den auszuführenden Arbeiten der behördlich vorgeschriebene Lärmschutz eingehalten werden muss.
Termine
Baubeschreibung Die BUWOG Berlin Wohnen GmbH errichtet zwischen den Grundstücken Hasselwerderstraße, Fließstraße, Spreestraße und der Spree in 12439 Berlin im Ortsteil Niederschöneweide des Bezirks Treptow-Köpenick ein neues Wohngebiet mit dem Namen bdquo;Wohnwerkldquo;. Das Baufeld WA 1.1/2.1 wird begrenzt durch die Straße Kupferkamp im Südwesten, der Spreestraße im Nordwesten, der Spree im Norden und dem Baufeld WA 1.2/2.2 im Südosten. Die geschlossene Bauweise der geplanten Bebauung mit zwei verbundenen Gebäuden orientiert sich parallel zur Straße. Durch die Anordnung einer Tiefgarage, die vom Kupferkamp erschlossen wird, ist der Innenraum zum Nachbarbaufeld verkehrsfrei und erlaubt damit die Bildung eines ungestörten Freiraums mit einer dem Wohnen angemessenen Aufenthaltsqualität. In nachhaltiger Porotonbauweise werden 62 Wohnungen mit rund 1.500 m² Außen- bzw. Spielfläche entstehen. Ein fünfgeschossiges und ein siebengeschossiges Wohngebäude, jeweils mit einem zurückgesetzten Staffelgeschoss, formen in ihrer Gebäudegeometrie einen Riegel parallel zur Grundstücksgrenze entlang der Spreestraße bzw. entlang der Baugrenze des Kupferkamps. Die beiden in sich verzahnten Körper sind durch ein zurückgesetztes Sicherheitstreppenhaus miteinander verbunden.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorschriften / Regeln Leistungen, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung der Baumaßnahme notwendig sind, auch wenn nicht explizit beschrieben, sind in den Positionen mit einzukalkulieren. Die Benutzung von Räumen innerhalb der Neubauten als Unterkunft oder Baustofflager ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einerausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. Standorte für Baumaschinen und Geräte sowie die Lagerflächen sind mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassaden oder aber das fertiggestellte Bauteil nicht verschmutzt werden. Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen sind grundsätzlich vom Auftragnehmer zu tragen. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen. Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen,die bereits Endprodukte darstellen, sind soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören unbeachtlich der jeweiligen Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung) die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen bzw. Verschmutzungen zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftragserteilung das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
Allgemeine Vorschriften / Regeln
06 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
06
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
06.01 Blitzschutz Rohbau
06.01
Blitzschutz Rohbau