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0.1 Allgemeine Projektbeschreibung 0.1.1 Grundlage
Der Landkreis Mittelsachen, vertreten durch das Landratsamt
Mittelsachsen, plant einen Neubau der Rettungswache Döbeln. Das für die
Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich an der Mastener Straße im
Westen der Großen Kreisstadt Döbeln. Eigentümer des Grundstückes ist der
Landkreis Mittelsachsen.
Errichtet werden soll ein freistehender, zweigeschossiger Baukörper
entlang der östlichen Grundstückgrenze.
Neubau und zukünftige PKW-Stellflächen für Mitarbeitende platzieren sich
auf ehemals bebauten Flächen des Grundstückes. Der Abbruch der
betreffenden Bestandsgebäude, sowie notwendige Baumfällarbeiten sind
bereits erfolgt.
0.1.2 Nutzungskonzept, Erschließung
Funktionell teilt sich die neue Rettungswache geschossweise in zwei
Bereiche: Wagenhalle im EG und Aufenthaltsbereich im OG. Die
Grundrissgestaltung ist auf minimierte Ausrückzeiten optimiert. Die
Wagenhalle bietet 10 Stellplätze, sowie eine mit Desinfektionsschleuse
angegliederte Waschgarage, mit je einem Rolltor entlang der westlichen
Gebäudelängsseite. Lager- und Technikräume sind ebenfalls im Erdgeschoss
angeordnet und können zum Teil auch von außen beliefert werden. Vom
Haupteingang an der Gebäudestirnseite führt eine Treppe direkt ins
Obergeschoss. Hier befinden sich Sanitär- und Umkleideräume (ausgelegt
für eine Gesamtbelegschaft von ca. 75 bis 80 Personen), Ruheräume,
Verwaltungsräume und ein Aufenthaltsraum mit vorgelagerter, eingerückter
Terrasse. Die Funktions- und Aufenthaltsbereiche sind auf eine reguläre
Schichtstärke von 24 Mitarbeitenden (Nachtschicht: 16 Mitarbeitende)
konzipiert. Die Hauptzufahrt erfolgt von der Mastener Straße. Eine
Nebenzufahrt für die Mitarbeiterstellplätze (PKW und Fahrräder) erfolgt
separat von der Stockhausener Straße.
0.1.3 Baumaßnahme Konstruktion und Hülle
Die Gesamtabmessungen des Gebäudes betragen ca. 70,95 m x 14,21 m. Die
geplante OK FFB GG wird bei ± 0,000 m 181,210 m ü NHN liegen, die
geplante maximal Traufhöhe bei ca. + 9,28 m.
Sämtliche Dachflächen (über EG und OG) erhalten eine extensive
Begründung. Die primären haustechnischen Anlagen (Lüftung, Wärmepumpe,
Photovoltaik) werden auf dem Dach des Obergeschosses platziert und sind
über eine Techniktreppe auf der Terrasse zugänglich.
Die Bruttogrundfläche des Baukörpers beträgt ca. 1.808,00 m².
Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion aus
Filigran-Fertigteilelementen mit einem Wärmeverbundsystem (WDVS)
ausgeführt. Nicht tragende Innenwände werden als Trockenbau ausgeführt.
Die Fassadengestaltung variiert zwischen Glattputz im Erdgeschoss und
Rillenputz im Obergeschoss. Die Außenhülle wird durch Fenster aus
Kunststoffprofilen sowie Türen und Tore aus Aluminium komplettiert.
0.1.4 Gründungsarbeiten
Das Gebäude wird auf einer monolithischen Bodenplatte mit umlaufender
Frostschürze gegründet. Darauf erfolgt der weitere Aufbau mit
Dichtungsebene, Wärmedämmung, Estrich und Bodenbelag.
Die Fahrzeugstellplätze erhalten einen Rüttelboden.
0.1 Allgemeine Projektbeschreibung
0.2 Gewerkeübergreifende Technische Bestimmungen und Vorabinformationen
(ergänzend zu ATV DIN 18299 sowie ATVs DIN 18300, 18306, 18331, 18336) 0.2.1 Angaben zur Baustelle & Logistik
0.2.1.1 Lage, Zufahrt und Verkehrslogistik
Lage: Mastener Straße 13, 04720 Döbeln.
Gemeinde: Döbeln, Gemarkung Kleinbauchlitz, Flurstück 43/17.
Verkehrskonzept: Einbahnstraßensystem (Einrichtungsverkehr). Zufahrt
über Stockhausener Straße, Ausfahrt über Mastener Straße.
Umfeld & Sicherheit: Die Baustelle grenzt unmittelbar an eine Schule an;
die Mastener Straße ist als Schulweg eingestuft. Der AN hat eine erhöhte
Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen (ggf.
Einweiser bei LKW-Bewegungen zu Stoßzeiten) einzukalkulieren.
Zufahrt: Stockhausener Straße (Einspurig, beengte Kurvenradien;
Abstimmungspflicht AN mit Lieferanten bzgl. Fahrzeuggröße).
Verkehrssicherung: Baustellenzufahrt ist angemeldet, wird durch
städtische Verkehrsbehörde gekennzeichnet. Eingriffe in den öffentlichen
Verkehrsraum durch Logistikmaßnahmen des AN sind eigenverantwortlich zu
beantragen und zu sichern. Das Baugrundstück ist während der Bauzeit
lückenlos gegen unbefugtes Betreten (insb. Kinder/Jugendliche)
einzuzäunen.
0.2.1.2 Baustelleneinrichtungsflächen (BE) & Medien
Flächenverfügbarkeit: Begrenzte Lagerflächen im Außenbereich gemäß
BE-Plan.
Einschränkungen: Keine Überlassung von abschließbaren Räumen im Gebäude.
Keine Aufenthaltsräume (Containerstellplatz für AN nach Abstimmung
vorhanden).
Transportlogistik: Eingeschränkte Wendemöglichkeit auf dem Grundstück.
Be-/Entladung auf öffentlicher Straße untersagt.
Medien: Die Ressourcen (Strom/Wasser) werden bauseits bis zu den im
BE-Plan markierten Anschlusspunkten zur Verfügung gestellt. Die
Verteilung von den zentralen BE-Übergabepunkten zu den jeweiligen
Verwendungsstellen (Arbeitsbereichen) erfolgt durch die ausführenden
Gewerke in Eigenleistung.
Umfang der Leistung: Alle für die ordnungsgemäße, sichere und den
Unfallverhütungsvorschriften (UVV / BG Bau) entsprechende Ausführung der
Rohbauarbeiten erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste sowie alle
horizontalen und vertikalen Verkehrswege sind vom Auftragnehmer (AN)
eigenverantwortlich zu planen, vorzuhalten und zu betreiben.
Eingeschlossene Leistungen: Dies gilt ausdrücklich auch für temporäre
Bautreppen in die Baugrube, Grabenbrücken zur Überwindung von
Leitungsgräben sowie Treppentürme zur Erreichung der Arbeits- und
Dachebenen.
Vergütung: Separate Positionen für Auf-, Um- und Abbau sowie die
Vorhaltung dieser temporären Hilfskonstruktionen werden nicht
ausgewiesen. Die Kosten hierfür sind vollständig und pauschal in die
Positionen der allgemeinen Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten
und Räumen der BE) bzw. in die Einheitspreise der betroffenen Beton- und
Mauerwerksarbeiten einzukalkulieren.
Räumung: Da nachfolgende Gewerke eigene Gerüst- und Zugangssysteme
stellen, sind alle vorgenannten Einrichtungen mit Fertigstellung der
Rohbauarbeiten vollständig vom Grundstück zu räumen. Eine Übergabe oder
Mitnutzung durch Dritte ist nicht vorgesehen.
0.2.1.3 Baugrund, Gründung & Abdichtung
Baugrund: Details siehe beiliegendes Baugrundgutachten. Einstufung in
Geotechnische Kategorie 1 (GK 1) gemäß DIN 4020.
Übergabezustand Baufeld: Das Baufeld wird bauseits (durch
Vorunternehmer) bereits auf ein Niveau von -0,40 m unter OKFF beräumt
und ohne Oberboden/Mutterboden übergeben.
Unterirdische Hindernisse & Baugrundrisiko: Laut Gutachten können in den
oberflächennahen Auffüllungen lokal in größerem Umfang Steine, Blöcke
oder Bauschutt (Betonbrocken, Natursteine) auftreten. Dies ist bei den
Aushub- und Entsorgungsleistungen zu berücksichtigen. Auf der Ostseite
(Abstand ca. 3,30 m) liegt eine Bestands-TW-Leitung, die vor
Beschädigungen zu schützen ist.
Kampfmittel: Trotz negativer behördlicher Auskunft entbindet dies den
Auftragnehmer nicht von der Sorgfaltspflicht bei Erdarbeiten. Bei
Antreffen von verdächtigen Gegenständen ist die Arbeit sofort
einzustellen und die Bauleitung sowie die zuständige Behörde zu
informieren.
Baugrube & Nachbarschaft: Die Herstellung der Baugrube erfolgt planmäßig
als geböschte Baugrube mit einem Böschungswinkel von max. 60° (gemäß
Bodengutachten). Ein Verbau ist planungsseitig nicht erforderlich.
Erfordert die vom AN gewählte Arbeitsweise oder Maschinentechnik dennoch
einen lokalen Verbau, ist dieser eigenverantwortlich vorzusehen und in
die Einheitspreise der Erdarbeiten einzukalkulieren. Bei maßgeblichen
unvorhersehbaren Abweichungen der angetroffenen Baugrundverhältnisse vom
Gutachten ist die Bauleitung unverzüglich zur Abstimmung etwaiger
Sicherungsmaßnahmen einzuschalten. Bauzeitböschungen (z. B. für
Frostschürzen/Streifenfundamente) in den starkbindigen Schichten
(Lößlehm) sind kurzzeitig senkrecht standfest, sodass ein Betonieren
direkt gegen das Erdreich (ohne Schalung) zugelassen ist. Eine
Gefährdung benachbarter Bauwerke durch die Gründung ist ausgeschlossen.
Baugrundschutz & Befahrungsverbot: Aufgrund des anstehenden bindigen und
nässeempfindlichen Baugrunds (Lehm/Ton) darf das fertige Feinplanum der
Baugrube (Aushubsohle) nach der Freilegung zwingend weder von Ketten-
noch von Radfahrzeugen befahren werden (Schutz vor
Gefügestörungen/Kneten).
Kopfaushub: Der Erdaushub auf die finale Sohltiefe hat zwingend als
Kopfaushub (rückschreitend von einer höheren, noch unangetasteten
Arbeitsebene) zu erfolgen.
Sofortige Abdeckung: Freigelegte Planumsflächen sind unverzüglich nach
Erreichen der Solltiefe mit der im LV geforderten Ausgleichs- oder
Tragschicht abzudecken. Ein ungeschütztes Offenliegenlassen über Nacht
oder bei Niederschlag ist unzulässig.
Haftung bei Zuwiderhandlung: Wird das Planum vertragswidrig befahren,
zerfahren oder durch mangelnden Witterungsschutz aufgeweicht, gilt der
Baugrund als "gestört". Der dann statisch erforderliche Bodenaustausch
(Tiefenaushub und Ersatz durch kapillarbrechendes Material) ist vom AN
zwingend auf eigene Kosten zu erbringen. Nachträge hierzu werden nicht
anerkannt.
Abdichtungslastfall: Gemäß gutachterlicher Stellungnahme vom 04.06.2026
ist die Bauwerksabdichtung (Bodenplatten und erdberührte Wände) zwingend
gegen die Wassereinwirkungsklasse W1.1-E (Bodenfeuchte und nicht
drückendes Wasser) nach DIN 18533 auszulegen. Der Eintrag von
oberflächlich anfallendem Sickerwasser wird konstruktiv durch die tiefer
reichenden Frostschürzen abgesperrt.
Bodenaustausch & Gründungspolster: Zur bauphysikalischen Sicherstellung
des Lastfalls W1.1-E (Mindestabstand zum Bemessungswasserstand) ist
zwingend ein kapillarbrechender, gut durchlässiger Bodenaustausch (k >
0,0004 m/s) unterhalb der Bodenplatte erforderlich. Dieser setzt sich
zusammen aus einer planmäßig 20 cm starken Polsterschicht aus Kies-Sand
(0/32 oder vergleichbar) und der darauf folgenden 30 cm starken
Dämmschicht aus Schaumglasschotter (SGS).
0.2.1.4 Sauberkeit & Umweltschutz
Reinigungspflicht: Sofortige Reinigungspflicht (innerhalb 24h) bei
Verschmutzung öffentlicher Straßen/Zufahrten. Bei Fristüberschreitung
Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten des Verursachers.
Baustellenordnung: Tägliches Aufräumen der Arbeitsstelle. Schutz von
Straßeneinläufen/Schächten vor Verschmutzung.
Immissionen: Einsatz von Staubschutzmitteln bei Abbrucharbeiten
verpflichtend. Verbrennungsverbot von Abfällen.
0.2.2 Angaben zur Ausführung
0.2.2.1 Koordination & Bauablauf
Termine: Siehe detaillierter Bauzeitenplan (wird zum Bauanlauf
übergeben).
Schnittstellen: Parallele Arbeiten anderer Gewerke. Gegenseitige
Rücksichtnahme und Koordination durch Bauleitung erforderlich.
SiGeKo: Es gilt die BaustellV. SiGe-Plan liegt aus und ist zu beachten.
Vorhaltung: Abweichend von ATV DIN 18299, Abs. 4.2.11, wird die
Vorhaltung der Baustelleneinrichtung (Container, Zapfstellen,
Elektro-Infrastruktur etc.) ab dem Zeitpunkt der betriebsfertigen
Übergabe/Abnahme vergütet.
Abgrenzung: In den Pauschalen für "Einrichten" und "Räumen" sind
ausschließlich die einmaligen Kosten (Transport, Montage, Anschluss,
Demontage) einzukalkulieren. Zeitabhängige Kosten sind zwingend in den
entsprechenden Vorhaltepositionen (Einheit: Woche) auszuweisen.
Transparenz: Angebote, bei denen zeitabhängige Kosten in
Einmalpauschalen verlagert wurden, können aufgrund mangelnder
Vergleichbarkeit von der Wertung ausgeschlossen werden.
0.2.2.2 Gerüste & Hebezeuge
Rohbauphase: Arbeits- und Traggerüste (Klasse A) sowie Hilfsgerüste zur
Erstellung der Rohbauleistung sind Sache des AN (in BE
einzukalkulieren). Die Windeinwirkungen (Windzone 2) auf die 5,14 m
hohen Schalungs- und Gerüstkonstruktionen sind eigenverantwortlich
abzutragen.
Ausbauphase: Fassadengerüste (inkl. Treppenturm) werden bauseits nach
Rohbaufertigstellung gestellt.
Nutzung: Grundsätzlich keine Vorhaltung von Gerüsten für Fremdgewerke
durch den AN, sofern nicht explizit positioniert.
Hebezeuge & Kranstellplatz: Die Vorhaltung von Kränen und Hebezeugen für
die eigene Leistung ist Nebenleistung (bzw. Teil der BE). Die statische
Bemessung, Herstellung, Unterhaltung sowie der restlose Rückbau des
Kranstellplatzes/Kranfundamentes inkl. Entsorgung des Materials obliegen
dem AN und sind in die entsprechenden BE-Pauschalen einzukalkulieren.
0.2.2.3 Entsorgung
Pflichten: Volle Entsorgungsverantwortung beim AN. Getrennte Sammlung
und Entsorgung gem. AVV/LAGA. Nachweisführung erforderlich.
0.2.2.4 Anforderungen an Sichtbeton (SB3) und Bauteil-Schnittstellen
Grundlage: Für alle ausgeschriebenen Sichtbetonflächen der Klasse SB3
gilt das aktuelle DBV-Merkblatt "Sichtbeton" (Deutscher Beton- und
Bautechnik-Verein). Die Anforderungen an Textur, Porigkeit,
Farbtongleichmäßigkeit und Ebenheitstoleranzen sind zwingend
einzuhalten.
Schnittstelle Ortbeton / Fertigteile: Bei direkt aneinandergrenzenden
oder im selben Raum sichtbaren Bauteilen aus Ortbeton und Fertigteilen
ist eine maximale optische Annäherung der Oberflächen geschuldet. Eine
vollkommene optische Identität wird aufgrund der unterschiedlichen
Herstellungsverfahren (Werkstattbedingungen vs. Baustellenbedingungen)
nicht gefordert.
Betonrezeptur: Zur Sicherstellung der Farbtongleichmäßigkeit hat der AN
eigenverantwortlich sicherzustellen, dass für den Ortbeton und die
Fertigteile identische Ausgangsstoffe (gleiche Zementsorte aus demselben
Zementwerk, identische Gesteinskörnung, gleiche Betonzusatzstoffe)
verwendet werden. Die Rezepturen sind vor Ausführung mit der Bauleitung
und dem Fertigteilwerk abzustimmen.
Schalhaut & Trennmittel: Für den Ortbeton ist eine nichtsaugende, glatte
Schalhaut (z. B. kunststoffbeschichtete Schalplatten oder Stahlschalung)
zu verwenden, die das Fugenbild der Werkplanung exakt abbildet. Das
Schalöl (Trennmittel) ist so zu wählen, dass Flecken- und Wolkenbildung
minimiert werden.
Spannstellen (Ortbeton): Die Anordnung der Schalungsanker erfolgt
zwingend gemäß dem vom AN zu erstellenden und vom Architekten
freizugebenden Schalungsplan. Die Spannstellen sind systemkonform,
flächenbündig und farblich passend (z. B. mit Sichtbetonstopfen oder
Faserzementkegeln) zu verschließen.
Musterfläche (Erprobungsfläche im Bauteil): Zur Festlegung des
vertraglichen Soll-Zustandes wird auf die Herstellung eines separaten
Probekörpers verzichtet. Stattdessen dient der erste herzustellende
Ortbeton-Schließbereich (Passstück / Wandträger) zwischen den
Elementwänden als Erprobungsfläche für die Sichtbetonklasse SB3. Hierbei
ist insbesondere der optische Übergang (Farbtongleichmäßigkeit, Textur
und Fugenbild) zwischen der angrenzenden Fertigteiloberfläche und dem
Ortbeton nachzuweisen. Dieser erste Abschnitt ist zwingend vorab zu
schalen und zu betonieren. Die Freigabe dieser Fläche durch die
Bauleitung und den Bauherrn ist zwingende Voraussetzung für die
Ausführung aller weiteren Ortbeton-Sichtflächen. Entspricht die
Erprobungsfläche nicht den vertraglich geschuldeten SB3-Anforderungen im
Angleich an die Fertigteile, sind erforderliche Nachbesserungen (z. B.
fachgerechte Betonkosmetik) oder im äußersten Fall der Rückbau des
Ortbetonabschnitts vom AN auf eigene Kosten zu erbringen.
0.2.3 Einzureichende Unterlagen
Innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag:
Detaillierter eigener Bauzeitenplan / Detailterminplan.
Aktualisierter BE-Plan mit Bezug zur eigenen Leistung.
Benennung des verantwortlichen Bauleiters (inkl. Personalvorstellung).
Einsatzplanung Personal (Facharbeiter/Hilfskräfte) passend zum
Terminplan.
Fortlaufende Bautagesberichte.
Zur Abnahme (spätestens 1 Woche vorher mit Fertigstellungsanzeige):
Entsorgungsnachweise (Abfallnachweisbuch).
Messergebnisse, Prüfprotokolle, Fachabnahmen (Medienträger, Ämter).
Vollständige Schlussdokumentation (Bestandspläne etc.).
0.2 Gewerkeübergreifende Technische Bestimmungen und Vorabinformationen
(ergänzend zu ATV DIN 18299 sowie ATVs DIN 18300, 18306, 18331, 18336)
0.3 Anlagen Anlagen und mitgeltende Unterlagen
Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses sind die nachfolgend
aufgeführten Dokumente, Pläne und Gutachten. Die darin enthaltenen
Vorgaben sind bindend und bei der Kalkulation sowie Bauausführung
zwingend zu berücksichtigen:
1. Gutachten und Fachplanungen
Geotechnischer Bericht.pdf (Stand: 17.04.2024)
Brandschutzkonzept.pdf (Stand: 16.06.2026)
Statische Berechnung.pdf (Stand: 07.05.2026)
Stellungnahme Wassereinwirkung/Gründungsverh.pdf (Stand: 29.05.2026)
2. Planunterlagen (Architektur & Tragwerk)
Ansichten.pdf (Stand: 13.04.2026)
Baustelleneinrichtung.pdf (Stand: 13.07.2026)
Detail Bodenrinne.pdf (Stand: 13.07.26)
Detailschnitte.pdf (Stand: 20.04.2026)
Grundrisse.pdf (Stand: 18.06.2026)
Gründungsplan.pdf (Stand: 13.07.26)
Positionspläne.pdf (Stand: 06.05.26)
Schnitte.pdf (Stand: 14.07 .2026)
Stahlbetonwände.pdf (Stand: 20.04.2026)
3. Planunterlagen (Technische Ausrüstung)
Grundleitungsplan.pdf (Stand: 19.05.2026)
Leerrohrplanung.pdf (Stand: 29.05.2026)
0.3 Anlagen
Betonarbeiten Betonarbeiten
Betonarbeiten
7 Betonarbeiten
7
Betonarbeiten
Aussparungen und Einbauteile Aussparungen und Einbauteile
Aussparungen und Einbauteile
7. 6 Aussparungen und Einbauteile
7. 6
Aussparungen und Einbauteile