Erdung
Döbeln - Neubau Rettungswache
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0.1 Allgemeine Projektbeschreibung 0.1.1           Grundlage Der Landkreis Mittelsachen, vertreten durch das Landratsamt Mittelsachsen, plant einen Neubau der Rettungswache Döbeln. Das für die Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich an der Mastener Straße im Westen der Großen Kreisstadt Döbeln. Eigentümer des Grundstückes ist der Landkreis Mittelsachsen. Errichtet werden soll ein freistehender, zweigeschossiger Baukörper entlang der östlichen Grundstückgrenze. Neubau und zukünftige PKW-Stellflächen für Mitarbeitende platzieren sich auf ehemals bebauten Flächen des Grundstückes. Der Abbruch der betreffenden Bestandsgebäude, sowie notwendige Baumfällarbeiten sind bereits erfolgt. 0.1.2           Nutzungskonzept, Erschließung Funktionell teilt sich die neue Rettungswache geschossweise in zwei Bereiche: Wagenhalle im EG und Aufenthaltsbereich im OG. Die Grundrissgestaltung ist auf minimierte Ausrückzeiten optimiert. Die Wagenhalle bietet 10 Stellplätze, sowie eine mit Desinfektionsschleuse angegliederte Waschgarage, mit je einem Rolltor entlang der westlichen Gebäudelängsseite. Lager- und Technikräume sind ebenfalls im Erdgeschoss angeordnet und können zum Teil auch von außen beliefert werden. Vom Haupteingang an der Gebäudestirnseite führt eine Treppe direkt ins Obergeschoss. Hier befinden sich Sanitär- und Umkleideräume (ausgelegt für eine Gesamtbelegschaft von ca. 75 bis 80 Personen), Ruheräume, Verwaltungsräume und ein Aufenthaltsraum mit vorgelagerter, eingerückter Terrasse. Die Funktions- und Aufenthaltsbereiche sind auf eine reguläre Schichtstärke von 24 Mitarbeitenden (Nachtschicht: 16 Mitarbeitende) konzipiert. Die Hauptzufahrt erfolgt von der Mastener Straße. Eine Nebenzufahrt für die Mitarbeiterstellplätze (PKW und Fahrräder) erfolgt separat von der Stockhausener Straße. 0.1.3           Baumaßnahme   Konstruktion und Hülle Die Gesamtabmessungen des Gebäudes betragen ca. 70,95 m x 14,21 m. Die geplante OK FFB GG wird bei ± 0,000 m   181,210 m ü NHN liegen, die geplante maximal Traufhöhe bei ca. + 9,28 m. Sämtliche Dachflächen (über EG und OG) erhalten eine extensive Begründung. Die primären haustechnischen Anlagen (Lüftung, Wärmepumpe, Photovoltaik) werden auf dem Dach des Obergeschosses platziert und sind über eine Techniktreppe auf der Terrasse zugänglich. Die Bruttogrundfläche des Baukörpers beträgt ca. 1.808,00 m². Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion aus Filigran-Fertigteilelementen mit einem Wärmeverbundsystem (WDVS) ausgeführt. Nicht tragende Innenwände werden als Trockenbau ausgeführt. Die Fassadengestaltung variiert zwischen Glattputz im Erdgeschoss und Rillenputz im Obergeschoss. Die Außenhülle wird durch Fenster aus Kunststoffprofilen sowie Türen und Tore aus Aluminium komplettiert. 0.1.4           Gründungsarbeiten Das Gebäude wird auf einer monolithischen Bodenplatte mit umlaufender Frostschürze gegründet. Darauf erfolgt der weitere Aufbau mit Dichtungsebene, Wärmedämmung, Estrich und Bodenbelag. Die Fahrzeugstellplätze erhalten einen Rüttelboden.
0.1 Allgemeine Projektbeschreibung
0.2 Gewerkeübergreifende Technische Bestimmungen und Vorabinformationen (ergänzend zu ATV DIN 18299 sowie ATVs DIN 18300, 18306, 18331, 18336) 0.2.1 Angaben zur Baustelle & Logistik 0.2.1.1 Lage, Zufahrt und Verkehrslogistik Lage: Mastener Straße 13, 04720 Döbeln. Gemeinde: Döbeln, Gemarkung Kleinbauchlitz, Flurstück 43/17. Verkehrskonzept: Einbahnstraßensystem (Einrichtungsverkehr). Zufahrt über Stockhausener Straße, Ausfahrt über Mastener Straße. Umfeld & Sicherheit: Die Baustelle grenzt unmittelbar an eine Schule an; die Mastener Straße ist als Schulweg eingestuft. Der AN hat eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen (ggf. Einweiser bei LKW-Bewegungen zu Stoßzeiten) einzukalkulieren. Zufahrt: Stockhausener Straße (Einspurig, beengte Kurvenradien; Abstimmungspflicht AN mit Lieferanten bzgl. Fahrzeuggröße). Verkehrssicherung: Baustellenzufahrt ist angemeldet, wird durch städtische Verkehrsbehörde gekennzeichnet. Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum durch Logistikmaßnahmen des AN sind eigenverantwortlich zu beantragen und zu sichern. Das Baugrundstück ist während der Bauzeit lückenlos gegen unbefugtes Betreten (insb. Kinder/Jugendliche) einzuzäunen. 0.2.1.2 Baustelleneinrichtungsflächen (BE) & Medien Flächenverfügbarkeit: Begrenzte Lagerflächen im Außenbereich gemäß BE-Plan. Einschränkungen: Keine Überlassung von abschließbaren Räumen im Gebäude. Keine Aufenthaltsräume (Containerstellplatz für AN nach Abstimmung vorhanden). Transportlogistik: Eingeschränkte Wendemöglichkeit auf dem Grundstück. Be-/Entladung auf öffentlicher Straße untersagt. Medien: Die Ressourcen (Strom/Wasser) werden bauseits bis zu den im BE-Plan markierten Anschlusspunkten zur Verfügung gestellt. Die Verteilung von den zentralen BE-Übergabepunkten zu den jeweiligen Verwendungsstellen (Arbeitsbereichen) erfolgt durch die ausführenden Gewerke in Eigenleistung. Umfang der Leistung: Alle für die ordnungsgemäße, sichere und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV / BG Bau) entsprechende Ausführung der Rohbauarbeiten erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste sowie alle horizontalen und vertikalen Verkehrswege sind vom Auftragnehmer (AN) eigenverantwortlich zu planen, vorzuhalten und zu betreiben. Eingeschlossene Leistungen: Dies gilt ausdrücklich auch für temporäre Bautreppen in die Baugrube, Grabenbrücken zur Überwindung von Leitungsgräben sowie Treppentürme zur Erreichung der Arbeits- und Dachebenen. Vergütung: Separate Positionen für Auf-, Um- und Abbau sowie die Vorhaltung dieser temporären Hilfskonstruktionen werden nicht ausgewiesen. Die Kosten hierfür sind vollständig und pauschal in die Positionen der allgemeinen Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten und Räumen der BE) bzw. in die Einheitspreise der betroffenen Beton- und Mauerwerksarbeiten einzukalkulieren. Räumung: Da nachfolgende Gewerke eigene Gerüst- und Zugangssysteme stellen, sind alle vorgenannten Einrichtungen mit Fertigstellung der Rohbauarbeiten vollständig vom Grundstück zu räumen. Eine Übergabe oder Mitnutzung durch Dritte ist nicht vorgesehen. 0.2.1.3 Baugrund, Gründung & Abdichtung Baugrund: Details siehe beiliegendes Baugrundgutachten. Einstufung in Geotechnische Kategorie 1 (GK 1) gemäß DIN 4020. Übergabezustand Baufeld: Das Baufeld wird bauseits (durch Vorunternehmer) bereits auf ein Niveau von -0,40 m unter OKFF beräumt und ohne Oberboden/Mutterboden übergeben. Unterirdische Hindernisse & Baugrundrisiko: Laut Gutachten können in den oberflächennahen Auffüllungen lokal in größerem Umfang Steine, Blöcke oder Bauschutt (Betonbrocken, Natursteine) auftreten. Dies ist bei den Aushub- und Entsorgungsleistungen zu berücksichtigen. Auf der Ostseite (Abstand ca. 3,30 m) liegt eine Bestands-TW-Leitung, die vor Beschädigungen zu schützen ist. Kampfmittel: Trotz negativer behördlicher Auskunft entbindet dies den Auftragnehmer nicht von der Sorgfaltspflicht bei Erdarbeiten. Bei Antreffen von verdächtigen Gegenständen ist die Arbeit sofort einzustellen und die Bauleitung sowie die zuständige Behörde zu informieren. Baugrube & Nachbarschaft: Die Herstellung der Baugrube erfolgt planmäßig als geböschte Baugrube mit einem Böschungswinkel von max. 60° (gemäß Bodengutachten). Ein Verbau ist planungsseitig nicht erforderlich. Erfordert die vom AN gewählte Arbeitsweise oder Maschinentechnik dennoch einen lokalen Verbau, ist dieser eigenverantwortlich vorzusehen und in die Einheitspreise der Erdarbeiten einzukalkulieren. Bei maßgeblichen unvorhersehbaren Abweichungen der angetroffenen Baugrundverhältnisse vom Gutachten ist die Bauleitung unverzüglich zur Abstimmung etwaiger Sicherungsmaßnahmen einzuschalten. Bauzeitböschungen (z. B. für Frostschürzen/Streifenfundamente) in den starkbindigen Schichten (Lößlehm) sind kurzzeitig senkrecht standfest, sodass ein Betonieren direkt gegen das Erdreich (ohne Schalung) zugelassen ist. Eine Gefährdung benachbarter Bauwerke durch die Gründung ist ausgeschlossen. Baugrundschutz & Befahrungsverbot: Aufgrund des anstehenden bindigen und nässeempfindlichen Baugrunds (Lehm/Ton) darf das fertige Feinplanum der Baugrube (Aushubsohle) nach der Freilegung zwingend weder von Ketten- noch von Radfahrzeugen befahren werden (Schutz vor Gefügestörungen/Kneten). Kopfaushub: Der Erdaushub auf die finale Sohltiefe hat zwingend als Kopfaushub (rückschreitend von einer höheren, noch unangetasteten Arbeitsebene) zu erfolgen. Sofortige Abdeckung: Freigelegte Planumsflächen sind unverzüglich nach Erreichen der Solltiefe mit der im LV geforderten Ausgleichs- oder Tragschicht abzudecken. Ein ungeschütztes Offenliegenlassen über Nacht oder bei Niederschlag ist unzulässig. Haftung bei Zuwiderhandlung: Wird das Planum vertragswidrig befahren, zerfahren oder durch mangelnden Witterungsschutz aufgeweicht, gilt der Baugrund als "gestört". Der dann statisch erforderliche Bodenaustausch (Tiefenaushub und Ersatz durch kapillarbrechendes Material) ist vom AN zwingend auf eigene Kosten zu erbringen. Nachträge hierzu werden nicht anerkannt. Abdichtungslastfall: Gemäß gutachterlicher Stellungnahme vom 04.06.2026 ist die Bauwerksabdichtung (Bodenplatten und erdberührte Wände) zwingend gegen die Wassereinwirkungsklasse W1.1-E (Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser) nach DIN 18533 auszulegen. Der Eintrag von oberflächlich anfallendem Sickerwasser wird konstruktiv durch die tiefer reichenden Frostschürzen abgesperrt. Bodenaustausch & Gründungspolster: Zur bauphysikalischen Sicherstellung des Lastfalls W1.1-E (Mindestabstand zum Bemessungswasserstand) ist zwingend ein kapillarbrechender, gut durchlässiger Bodenaustausch (k > 0,0004 m/s) unterhalb der Bodenplatte erforderlich. Dieser setzt sich zusammen aus einer planmäßig 20 cm starken Polsterschicht aus Kies-Sand (0/32 oder vergleichbar) und der darauf folgenden 30 cm starken Dämmschicht aus Schaumglasschotter (SGS). 0.2.1.4 Sauberkeit & Umweltschutz Reinigungspflicht: Sofortige Reinigungspflicht (innerhalb 24h) bei Verschmutzung öffentlicher Straßen/Zufahrten. Bei Fristüberschreitung Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten des Verursachers. Baustellenordnung: Tägliches Aufräumen der Arbeitsstelle. Schutz von Straßeneinläufen/Schächten vor Verschmutzung. Immissionen: Einsatz von Staubschutzmitteln bei Abbrucharbeiten verpflichtend. Verbrennungsverbot von Abfällen. 0.2.2 Angaben zur Ausführung 0.2.2.1 Koordination & Bauablauf Termine: Siehe detaillierter Bauzeitenplan (wird zum Bauanlauf übergeben). Schnittstellen: Parallele Arbeiten anderer Gewerke. Gegenseitige Rücksichtnahme und Koordination durch Bauleitung erforderlich. SiGeKo: Es gilt die BaustellV. SiGe-Plan liegt aus und ist zu beachten. Vorhaltung: Abweichend von ATV DIN 18299, Abs. 4.2.11, wird die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung (Container, Zapfstellen, Elektro-Infrastruktur etc.) ab dem Zeitpunkt der betriebsfertigen Übergabe/Abnahme vergütet. Abgrenzung: In den Pauschalen für "Einrichten" und "Räumen" sind ausschließlich die einmaligen Kosten (Transport, Montage, Anschluss, Demontage) einzukalkulieren. Zeitabhängige Kosten sind zwingend in den entsprechenden Vorhaltepositionen (Einheit: Woche) auszuweisen. Transparenz: Angebote, bei denen zeitabhängige Kosten in Einmalpauschalen verlagert wurden, können aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit von der Wertung ausgeschlossen werden. 0.2.2.2 Gerüste & Hebezeuge Rohbauphase: Arbeits- und Traggerüste (Klasse A) sowie Hilfsgerüste zur Erstellung der Rohbauleistung sind Sache des AN (in BE einzukalkulieren). Die Windeinwirkungen (Windzone 2) auf die 5,14 m hohen Schalungs- und Gerüstkonstruktionen sind eigenverantwortlich abzutragen. Ausbauphase: Fassadengerüste (inkl. Treppenturm) werden bauseits nach Rohbaufertigstellung gestellt. Nutzung: Grundsätzlich keine Vorhaltung von Gerüsten für Fremdgewerke durch den AN, sofern nicht explizit positioniert. Hebezeuge & Kranstellplatz: Die Vorhaltung von Kränen und Hebezeugen für die eigene Leistung ist Nebenleistung (bzw. Teil der BE). Die statische Bemessung, Herstellung, Unterhaltung sowie der restlose Rückbau des Kranstellplatzes/Kranfundamentes inkl. Entsorgung des Materials obliegen dem AN und sind in die entsprechenden BE-Pauschalen einzukalkulieren. 0.2.2.3 Entsorgung Pflichten: Volle Entsorgungsverantwortung beim AN. Getrennte Sammlung und Entsorgung gem. AVV/LAGA. Nachweisführung erforderlich. 0.2.2.4 Anforderungen an Sichtbeton (SB3) und Bauteil-Schnittstellen Grundlage: Für alle ausgeschriebenen Sichtbetonflächen der Klasse SB3 gilt das aktuelle DBV-Merkblatt "Sichtbeton" (Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein). Die Anforderungen an Textur, Porigkeit, Farbtongleichmäßigkeit und Ebenheitstoleranzen sind zwingend einzuhalten. Schnittstelle Ortbeton / Fertigteile: Bei direkt aneinandergrenzenden oder im selben Raum sichtbaren Bauteilen aus Ortbeton und Fertigteilen ist eine maximale optische Annäherung der Oberflächen geschuldet. Eine vollkommene optische Identität wird aufgrund der unterschiedlichen Herstellungsverfahren (Werkstattbedingungen vs. Baustellenbedingungen) nicht gefordert. Betonrezeptur: Zur Sicherstellung der Farbtongleichmäßigkeit hat der AN eigenverantwortlich sicherzustellen, dass für den Ortbeton und die Fertigteile identische Ausgangsstoffe (gleiche Zementsorte aus demselben Zementwerk, identische Gesteinskörnung, gleiche Betonzusatzstoffe) verwendet werden. Die Rezepturen sind vor Ausführung mit der Bauleitung und dem Fertigteilwerk abzustimmen. Schalhaut & Trennmittel: Für den Ortbeton ist eine nichtsaugende, glatte Schalhaut (z. B. kunststoffbeschichtete Schalplatten oder Stahlschalung) zu verwenden, die das Fugenbild der Werkplanung exakt abbildet. Das Schalöl (Trennmittel) ist so zu wählen, dass Flecken- und Wolkenbildung minimiert werden. Spannstellen (Ortbeton): Die Anordnung der Schalungsanker erfolgt zwingend gemäß dem vom AN zu erstellenden und vom Architekten freizugebenden Schalungsplan. Die Spannstellen sind systemkonform, flächenbündig und farblich passend (z. B. mit Sichtbetonstopfen oder Faserzementkegeln) zu verschließen. Musterfläche (Erprobungsfläche im Bauteil): Zur Festlegung des vertraglichen Soll-Zustandes wird auf die Herstellung eines separaten Probekörpers verzichtet. Stattdessen dient der erste herzustellende Ortbeton-Schließbereich (Passstück / Wandträger) zwischen den Elementwänden als Erprobungsfläche für die Sichtbetonklasse SB3. Hierbei ist insbesondere der optische Übergang (Farbtongleichmäßigkeit, Textur und Fugenbild) zwischen der angrenzenden Fertigteiloberfläche und dem Ortbeton nachzuweisen. Dieser erste Abschnitt ist zwingend vorab zu schalen und zu betonieren. Die Freigabe dieser Fläche durch die Bauleitung und den Bauherrn ist zwingende Voraussetzung für die Ausführung aller weiteren Ortbeton-Sichtflächen. Entspricht die Erprobungsfläche nicht den vertraglich geschuldeten SB3-Anforderungen im Angleich an die Fertigteile, sind erforderliche Nachbesserungen (z. B. fachgerechte Betonkosmetik) oder im äußersten Fall der Rückbau des Ortbetonabschnitts vom AN auf eigene Kosten zu erbringen. 0.2.3 Einzureichende Unterlagen Innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag: Detaillierter eigener Bauzeitenplan / Detailterminplan. Aktualisierter BE-Plan mit Bezug zur eigenen Leistung. Benennung des verantwortlichen Bauleiters (inkl. Personalvorstellung). Einsatzplanung Personal (Facharbeiter/Hilfskräfte) passend zum Terminplan. Fortlaufende Bautagesberichte. Zur Abnahme (spätestens 1 Woche vorher mit Fertigstellungsanzeige): Entsorgungsnachweise (Abfallnachweisbuch). Messergebnisse, Prüfprotokolle, Fachabnahmen (Medienträger, Ämter). Vollständige Schlussdokumentation (Bestandspläne etc.).
0.2 Gewerkeübergreifende Technische Bestimmungen und Vorabinformationen (ergänzend zu ATV DIN 18299 sowie ATVs DIN 18300, 18306, 18331, 18336)
0.3 Anlagen Anlagen und mitgeltende Unterlagen Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses sind die nachfolgend aufgeführten Dokumente, Pläne und Gutachten. Die darin enthaltenen Vorgaben sind bindend und bei der Kalkulation sowie Bauausführung zwingend zu berücksichtigen: 1. Gutachten und Fachplanungen Geotechnischer Bericht.pdf (Stand: 17.04.2024) Brandschutzkonzept.pdf (Stand: 16.06.2026) Statische Berechnung.pdf (Stand: 07.05.2026) Stellungnahme Wassereinwirkung/Gründungsverh.pdf (Stand: 29.05.2026) 2. Planunterlagen (Architektur & Tragwerk) Ansichten.pdf (Stand: 13.04.2026) Baustelleneinrichtung.pdf (Stand: 13.07.2026) Detail Bodenrinne.pdf (Stand: 13.07.26) Detailschnitte.pdf (Stand: 20.04.2026) Grundrisse.pdf (Stand: 18.06.2026) Gründungsplan.pdf (Stand: 13.07.26) Positionspläne.pdf (Stand: 06.05.26) Schnitte.pdf (Stand: 14.07 .2026) Stahlbetonwände.pdf (Stand: 20.04.2026) 3. Planunterlagen (Technische Ausrüstung) Grundleitungsplan.pdf (Stand: 19.05.2026) Leerrohrplanung.pdf (Stand: 29.05.2026)
0.3 Anlagen
Betonarbeiten Betonarbeiten
Betonarbeiten
7 Betonarbeiten
7
Betonarbeiten
Aussparungen und Einbauteile Aussparungen und Einbauteile
Aussparungen und Einbauteile
7. 6 Aussparungen und Einbauteile
7. 6
Aussparungen und Einbauteile