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Allgemeine Vorbemerkung - Baumeisterarbeiten - ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
- Baumeisterarbeiten -
1. Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1 Objekt, gegenwärtige und geplante Nutzung
Das Bayrisches Rotes Kreuz, Kreisverband Ansbach,
erweitert und modernisiert die bestehende Hauptwache.
Die Gesamtmaßnahme wird in zwei Bauabschnitte gegliedert:
BA I: Neubau
BA II: Umbau Bestand
Der Betrieb der Rettungswache darf durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden.
Gebäudebereiche
1. Neubau
Der zweigeschossige Erweiterungsbau (Unter- sowie Erdgeschoss) gründet auf einer erworbenen Teilfläche
des Messegeländes, das Ergeschoss befindet sich nach Fertigstellung auf dem gleichen Niveau wie das Erdgerschoss des Bestndes.
Der Bestand ist durch eine Unterfangung zu sichern, die Die Gründung der tragenden Wände erfolgt auf einer freischwimmenden Bodenplatte auf qualifiziertem Bodenaustausch.
Die Außenwände werden im erdberührten Bereich aus Stahlbeton, ansonsten als klassischer Mauerwerksbau erstellt.
Das Gebäude erhält ein flachgeneigtes Dach aus Sandwichelementen mit Kerndämmung.
Für die zuküftige barrierefreie Erschließung des Obergeschosses des Bestandsbaues wird eine neues Treppenhaus mit Förderanlage erstellt, dessen Dachtragwerk und Eindeckung erfolgen nach Vorbild des Bestandes mit einem klassischen Satteldach und Betonsteindeckung.
2. Umbau Bestand
Das bestehende Gebäude weist zwei Vollgeschosse (Erd- und Obergeschoss) sowie einen ausgebauten Dachraum auf.
Die Umbaumaßnahmen betreffen lediglich das Erd- und Obergeschoss.
Geändert wird die geschossweise Erschließung über das neue Treppenhaus sowie das gesamte Raumprogramm, Sanitärzellen werden neu konzipiert sowie die Raumbelegung ergänzt.
Die TGA- Infrastruktur wird gemäß den aktuellen Anforderungen neu aufgelegt.
Die Gebäudehülle des Bestandes wird nur im Bereich von zu schließenden Öffnungen behandelt,
Fassade, Fenster und Dacheindeckung sind nicht Bestandteil der Maßnahme,
eine ernergetische Sanierung findet nicht statt.
Geplante Maßnahmen:
geplante Bauzeit:
BA I: Neubau: September 2026 bis Dezember 2027
Umzug Hauptwache: Dezember 2027
BA II: Umbau Bestand: Dezember 2027 bis Juni 2028
1.2 Art und Umfang der Bauarbeiten
Im Zuge der Baumaßnahmen sind verschiedene Leistungen anzubieten.
1.3 Ausgeführte Vorarbeiten BA I
bauseitige Rodungen
1.4 in diesem Leistungsverzeichnis - BA I - auszuführende Leistungen
allg. und eigene Baustelleneinrichtung
Erdarbeiten
Bodenaustausch
Kanal- und Entwässerungsarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Maurerarbeiten
Sonstiges
1.5 gleichzeitig laufende Bauarbeiten - BA I -
(wesentliche Arbeiten):
Fassadengerüstgestellung
1.6 Ausgeführte Vorarbeiten BA II
bauseitige Demontage Möblierung
TGA- Bestand stillegen
1.7 in diesem Leistungsverzeichnis - BA II- auszuführende Leistungen
allg. und eigene Baustelleneinrichtung
Abbrucharbeiten im Bestand
Wanddurchbrüche, Abfangungen
Maurerarbeiten
Sonstiges
1.8 gleichzeitig laufende Bauarbeiten - BA II -
(wesentliche Arbeiten):
TGA- Rohinstallation
1.9 besondere Erschwernisse
Unübliche Erschwernisse für die Arbeiten des
Auftragnehmers:
Der Betrieb der Rettungwache ist zwingend aufrecht zu erhalten
Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich des Messegeländes können
aufgrund von öffentlichen Veranstaltungen partiell nicht bedient werden.
Zugänglichkeit über Messegelände nach vorheriger Anmeldung bem AG
2. Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Henry Dunant Straße 10
91522 Ansbach
2.2 Erschließung der Baustelle
Über Schalkhäuser Str./Am Onoldsbach-> Zugang Messegelände
Achtung!
- Vorherige Anmeldung
- Partielle Unterbrechung der Zuliefererkette durch städtische
Veranstaltungen auf dem Gelände.
2.3 Bauwasser, Baustrom
Bauwasser und Baustrom werden durch die jeweiligen TGA- Fachfirmen
eingerichtet.
Abrechnung der Verbräuche gemäß Vertragsbedingungen.
2.4 Lager und Arbeitsplätze
Es steht eine begrenzte Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung.
Diese ist für alle Gewerke vorgesehen und gemeinschaftlich zu nutzen.
Für die Arbeiten selbst stehten dem
Auftragnehmer eine begrenzte Fläche für Lager- Material-
und Aufenthaltscontainer zur Verfügung.
Abschließbare Räume zur Lager- und /oder Aufenthaltsnutzung durch den
Auftragnehmer stellt der Auftraggeber NICHT zur Verfügung und sind vom Auftragnehmer, im Zuge der Baustelleneinrichtung, zu stellen.
Das Aufstellen von Wohnbaracken ist nicht gestattet.
Der Betrieb einer Baukantine über die tägliche
Arbeitszeit hinausgehend ist nicht erlaubt.
Ebenso ist der Aufenthalt von Arbeitskräften in Baracken außerhalb der Arbeitszeit untersagt.
Jegliche Nutzung von vorhandenen Räumen des Rohbaus
für Aufenthalts- und / oder Lagerzwecke o.ö, ist untersagt.
Die Baustellenzufahrt quert den Fußweg welcher vor allem
zu den Hol- und Bringzeiten hoch frequentiert ist.
Sobald der Bauzaun geöffnet wird ist mit zusätzlichem Personal
dieser Gefahrenbereich abzusichern.
2.5 Gewässer
In der unmittelbaren Nähe befindet sich der Onoldsbach.
Wassergefährdende Stoffe dürfen nur auf der erdgeschossigen
BE- Fläche (Asphaltfläche auf dem BRK- Grundstück) gelagert werden.
2.6 Baugrundverhältnisse
Der vorhandene Baugrund ist nach Erreichen der Aushubsohlen tragfähig.
Bodenverbesserung gemäß Baugrundgutachten.
2.7 Schutz gegen Baulärm, Schutz von Grundwasser und Boden
Baulärm:
Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den
Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission
- und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften
folgende Festlegungen: Immissionsrichtwert montags bis
freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 7 bis 14 Uhr:
50db (A), Immissionsrichtwert übrige Zeiten: 35db (A).
Schutz von Gehölzen:
Bäume, Sträucher und sonstige
erhaltenswerte Vegetationsbestände sind vor
mechanischen und sonstigen Schäden zu schützen. Für
diesen Schutz sind zu beachten:
- RAS-LP (1999) der FGSV
- DIN 18920: 2002
- Merkblatt Baumschutz auf Baustellen des AK
Stadtbäume der GALK 11/2001
Die Maßnahmen sind mit der Bauleitung des AG
abzustimmen.
Schutz des Grundwassers:
Bei der Durchführung der
Bauarbeiten ist sicherzustellen, dass die gültigen
Vorschriften zum Schutz des Grundwassers eingehalten
werden. Eine Grundwasserverunreinigung während der
Bauphase muss ausgeschlossen sein.
Die schadlose Ableitung von Oberflächenwasser hat der
Auftragnehmer in eigener Zuständigkeit auszuführen. Der
Baubetrieb ist so durchzuführen, dass Abschwemmungen
von Boden soweit möglich verhindert werden. Durch
unsachgemäße Lagerung verursachte Schäden hat der
Auftragnehmer zu tragen. Der Auftragnehmer hat dafür
Sorge zu tragen, dass sich die durchzuführenden
Bauarbeiten nicht nachteilig auf das Grundwasser
auswirken.
Abwasser jeglicher Art ist so zu behandeln, dass
Gewässer nicht verschmutzt werden. Nach Möglichkeit ist
es in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.
Versenkungen oder Versickerungen sind nicht zulässig.
Während der Bauzeit ist dafür Sorge zu tragen, dass
kein Schlamm, Mörtel bzw. Mörtelreste oder sonstige
Schadstoffe (z.B. Öl, Diesel) in den Boden eingebracht
werden. Auf Verlangen der zuständigen Umweltbehörde
müssen die dazu geeigneten Maßnahmen jederzeit
nachweisbar sein.
Insbesondere ist zu beachten:
Die Lagerung wassergefährdender Stoffe hat oberirdisch
auf befestigten, wasserundurchlässigen Flächen zu
erfolgen. Entsprechende Schutzvorkehrungen, wie z. B.
Doppelwandigkeit, Auffangwannen, Abscheider u. ä. sind
vorzusehen.
Das Auslaufen, auch von geringen Mengen
wassergefährdender Flüssigkeiten, ist der zuständigen Kommune, oder Stadt unverzüglich zu melden. Auf der
Baustelle dürfen Kfz nur außerhalb des Baubereiches,
ausgenommen zum Zwecke des Be- und Entladens, gesichert
abgestellt werden. Bei Austritt von wassergefährdenden
Stoffen ist kontaminiertes Erdreich umgehend zu
beseitigen und schadlos zu entsorgen.
Die Wartung, Reinigung, Betankung, das Abschmieren und
Abstellen der Maschinen und Fahrzeuge muss im Regelfall
auf befestigten, wasserundurchlässigen Flächen
erfolgen.
Muss die Betankung einzelner Geräte aus
baubetrieblichen Gründen im Ausnahmefall am Einsatzort
vorgenommen werden (z. B. mittels Tankfahrzeug), so hat
dies mit höchster Sorgfalt unter Mithilfe geeigneter
Schutzvorkehrungen (z.B. Auffangwanne, Mitführen von Ölbindemitteln etc.) zu erfolgen.
2.8 zu schützende Bereiche und Objekte
Zu schützende Bereiche und Objekte im Umgriff des
Baugrundstücks, die nicht durch die Bauarbeiten
beeinträchtigt oder verändert werden dürfen, sind
insbesondere die benachbarte Bebauung und die Erschließungsstraße (Sonnenleite).
2.9 öffentlicher Verkehr im Baubereich
BA I: strikte Trennung zwischen Rettungswachenbetrieb und Baustelle
BA II: Gemeinsame Zufahrt
-> Betrieb der Wache hat stets Vorrang
3. Angaben zur Ausführung
3.1.1 Bauablauf BA I
allg. und eigene Baustelleneinrichtung
Erdarbeiten
Bodenaustausch
Kanal- und Entwässerungsarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Maurerarbeiten
Sonstiges
3.1.2 Bauablauf BA II
allg. und eigene Baustelleneinrichtung
Abbrucharbeiten im Bestand
Wanddurchbrüche, Abfangungen
Maurerarbeiten
Sonstiges
3.2 Baubehelfe
Es stehen bauseits keine Gerüste zur Verfügung.
Ausnahme: Fassadengerüstgestellung nach Beginn Maurerarbeiten
3.3 Stoffe, Bauteile des Auftragnehmers
Konstruktion: -
Stoffe: siehe Leistungsverzeichnis
3.4 Abfälle
Der Auftragnehmer entfernt seine anfallenden Stoffe,
Verpackungsmaterial und weiteren Abfall selbst von der
Baustelle und entsorgt sie fachgerecht.
Müll von der Brotzeit und Essensreste dürfen nicht in
Bauschuttcontainer geworfen oder auf der Baustelle
hinterlassen werden. Sollte dies dennoch vorkommen,
wird der Auftraggeber dies dokumentieren und die
Entsorgung - auch als Sperrmüllcontainer oder
Restmüllcontainer - dem Verursacher in Rechnung
stellen. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind von
ihm entsprechend anzuweisen.
3.5 Winterbau
ist einzukalkulieren
3.6 Beweissicherung
Beweissicherung des Auftragnehmers:
Der AN hat eigenständig die Beweissicherung, bei Bedarf, zu erbringen.
3.7 Sicherungsmaßnahmen
Sicherungsmaßnahmen wie Bauzaun, Seitenschutz und
Gerüstbauteile sind nach einer Entfernung für eine
Montage etc. vor Verlassen des Arbeitsplatzes auf
alle Fälle wieder in den sicheren Ausgangszustand
zurückzuführen.
Sicherungsmaßnahmen des AN:
Siehe Leistungsverzeichnis
3.8 Prüfungen des Auftragnehmers
keine
3.9 Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Auftragnehmers
Gemäß Vorschrift.
3.10 Abrechnung
nach VOB
3.11 Rechnungsstellung
nach VOB
Alle Rechnungen sind- an den AG adressiert- einfach in Papierform
an das IB Scheuenstuhl zu übermitteln
3.12 Güteüberwachung
Der AN hat dem AG den Nachweis über die Güteüberwachung
der zu liefernden Stoffe und Bauteile zu erbringen.
Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn Stoffe und
Bauteile verwendet werden
- für die ein Gütezeichen erteilt ist oder
- deren Herstellung der Überwachung durch eine amtlich
anerkannte Prüfstelle unterliegt.
Von Verwendung der vom AN zu liefernden Baustoffe und
Bauteile sind dem AG auf Verlangen Materialproben
vorzulegen. Der AG behält sich vor, nicht entsprechende
Bauteile zurückzuweisen und im Falle von Zweifel an der
Güte entsprechende Nachweise durch eine amtlich
anerkannte Prüfstelle oder einer vom AG anerkannten
Prüfstelle zu verlangen.
Der AN hat sicher zu stellen, dass die verwendeten
Baustoffe so gewählt werden, dass die nach dem Stand der
Gesundheitsvorsorge für Arbeitstätten geltenden
Grenzwerte von Schadstoffen nicht überschritten werden.
Hierfür ist auf Anforderung durch den AG ein Nachweis
bzw. ein Gutachten zu erbringen.
3.13 Nachweise und Prüfzeugnisse
Für alle sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere
bauteile mit Anforderung an den Brandschutz hat der AN
bereits mit Bereitstellung der Ausführungsunterlagen
amtliche Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheide u.ä.
vorzulegen.
Für die Einhaltung der geforderten
Feuerwiderstandsklassen ist ein entsprechender Nachweis
einzureichen.
4. Materialökologische Anforderungen
--
5. Ausführungsunterlagen
Anlagen zu dieser Leistungsbeschreibung sind:
5.1 Plananlagen
Es stehen reduzierte Ausführungspläne zur Verfügung:
5.2. Weitere Anlagen
Baugrundgutachten
5.3 Bestätigung
Der Bieter bestätigt, dass er die vorgenannten Anlagen
erhalten hat, und dass diese Grundlage seines Angebots
sind:
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
(Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift
bevollmächtigter Vertreter)
5.4 vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind unentgeltlich in digitaler Form im Format "pdf" zu liefern:
Entsorgungsnachweise
Fachunternehmererklärung
Fachbauleitererklärung
Übereinstimmungserklärungen
Bautagebuch
Bedienungs- und Wartungsanleitungen (soweit zutreffend).
Allgemeine Vorbemerkung - Baumeisterarbeiten -
Kalkulationshinweis- Gliederung der Leistungsverzeichnisse Die ausgeschriebene Leistung wird in zwei zeitlich getrennte Bereiche gegliedert:
geplante Bauzeit:
BA I: Neubau: September 2026 bis Dezember 2027
Umzug Hauptwache: Dezember 2027
BA II: Umbau Bestand: Dezember 2027 bis Juni 2028
Positionen und deren Mengen, sofern diese nicht eindeutig zugeordnet werden können, sind jeweils in zwei Titel getrennt und durch einen prozentualen Anteil aufgeteilt.
Alle Massenermittlungen müssen bei der Aufmaßerstellung und Abrechungen entsprechend der Gliederung des Leistungs- verzeichnisses dargestellt werden.
Kalkulationshinweis- Gliederung der Leistungsverzeichnisse
Kalkulationshinweis- Arbeiten im Bestand Die beschriebenen Leistungen beziehen sich teilweise (BA II) auf Arbeiten in einem bestehenden Gebäude, über 2 Geschosse, beginnend im Erdgeschoss bis ins Obergeschoss.
Sämtliche sich dadurch ergebende Erschwernisse,
wie z.B.:
abschnitts-, bzw. geschossweises Arbeiten mit Unterbrechungen
Einsatz von Kleingerät, oder Handarbeit
mehrfaches Umsetzen der Ausrüstung
(Werkzeuge, Material, usw.)
beengtes Arbeiten
indirekte Zugänglichkeit
usw.
sind zu berücksichtigen.
Kalkulationshinweis- Arbeiten im Bestand
01 BA I - Baumeisterarbeiten Neubau
01
BA I - Baumeisterarbeiten Neubau
01.07 Erdungsanlage
01.07
Erdungsanlage