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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Bauvorhaben Bauvorhaben
Urlaubsquartier Edersee
Zu den Siebenacher Eichen
34549 Edertal
Bauherr
UQE Urlaubsquartier Edersee GmbH
Dietrich- Borggreve- Str. 28
49828 Neuenhaus
Architekt
ROBEO GmbH
Dietrich- Borggreve- Str. 28
49828 Neuenhaus
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis über
BLITZSCHUTZ- UND ERDUNGSANLAGEN
Blitzschutz- und Erdungsanlagen DIN 18384
Bauvorhaben
Kaufmännische Vertragsregelungen Für die Bereitstellung von elektrischer Energie und Wasser werden dem Auftragnehmer 0,40 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht.
Der Auftraggeber schließt für alle am Bauvorhaben beteiligten Auftragnehmer eine Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) ab. Der Auftragnehmer wird an den Kosten beteiligt. Hierfür werden 0,40 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht.
Kaufmännische Vertragsregelungen
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) GEM. DIN 18299 Die laufende Nummerierung der nachfolgenden Punkte bezieht sich auf die Vorgaben der VOB/C, DIN 18299. Die Nummerierung ist nicht vollständig bzw. nicht lückenlos. Fehlende Punkte enthalten keine Hinweise bzw. hierzu sind keine Angaben erforderlich.
Der nachfolgend verwendete Begriff „Baufläche“ bezeichnet stets den eingezäunten Bereich der Baustelle.
Allgemeines
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen Bezug genommen wird, gelten stets auch gleichwertige technische Spezifikationen, auch wenn der ausdrückliche Zusatz „oder gleichwertig“ nicht aufgeführt ist.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Das Baugrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Edersee.
Das Baugrundstück ist zu Baubeginn frei. Es schließt mit seinen Grenzen an unbebaute Bereiche an. Die Zuwegungen und Erschließungsstraßen befinden sich in Vorbereitung und werden im Zusammenhang mit der Gesamtfertigstellung baulich abgeschlossen.
Lageplan (ohne Maßstab):
Gebäudebeschreibung
Gelände / Topographie des Grundstücks
Das Gelände des Baugrundstücks ist gleichmäßig in östliche Richtung geneigt. Die Oberkante des Baugrundstücks liegt bei ca. +276,40 m bis +259,00 m NHN.
0.1.2 Immissionen
Es sind keine Immissionen bekannt, die Einfluss auf die Bauarbeiten oder die ausführenden Unternehmen haben oder diese beeinträchtigen. Innerhalb von Innenstädten kann es zu erhöhten Schallemissionen kommen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage
Die Einzelgebäude A, A+ und B sind als freistehende, rechteckige, zweigeschossige Gebäude mit flach geneigtem Satteldach geplant.
Das Mehrfamilienhaus verfügt über zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss mit rechteckigem Grundriss. Das Satteldach besitzt eine Dachneigung von 32° und wird durch Dachgauben ergänzt.
Alle Gebäude werden in einschaliger Massivbauweise (Poroton) mit Außenputz als Witterungsschutz errichtet und erhalten eine Flachgründung ohne Kellergeschoss.
Die Geschossdecken werden aus Beton hergestellt. Das geneigte Dach wird als Holzdach mit Ziegeldeckung ausgeführt.
Die Innenwände werden verputzt. Der Bodenaufbau erhält eine Fußbodenheizung mit Estrich sowie Oberböden aus Vinyl bzw. Feinsteinzeug.
Fenster und Außentüren werden aus Kunststoff hergestellt.
Die Wohnungen erhalten die erforderlichen Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen.
Für die vertikale Erschließung wird eine Treppe vorgesehen. Das Mehrfamilienhaus erhält zusätzlich einen innen liegenden Personenaufzug.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Das Baufeld ist über öffentliche Verkehrsflächen erreichbar.
Nicht eingezäunte Grundstücksbereiche stehen für Lagerzwecke und Baustelleneinrichtungsflächen nicht zur Verfügung.
Das Baugelände darf ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen betreten bzw. angedient werden.
Für die eigene Baustelleneinrichtung sowie Material-, Personal- oder Bürocontainer stehen Flächen auf dem Baugrundstück zur Verfügung.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Zufahrten und Wege zur Baustelle sind jederzeit freizuhalten.
Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere für Rettungsfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger, sind zwingend zu vermeiden.
0.1.7 Lage, Art und Anschlusswerte für Wasser, Energie und Abwasser
Der Auftraggeber stellt für die Bauarbeiten ausreichende Anschlussmöglichkeiten für elektrische Energie und Wasser zur Verfügung.
0.1.8 Überlassene Räume und Flächen
Innerhalb des Bauwerks werden keine Räume zur Nutzung als Lager- oder Aufenthaltsflächen überlassen.
Einrichtungen für Personenunterkünfte und Materiallager sind außerhalb des Gebäudes vorzusehen.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Ausreichende Informationen zu den anstehenden Böden und den Gründungsverhältnissen werden den mit Erd- und Gründungsarbeiten beauftragten Unternehmen, soweit erforderlich, zur Verfügung gestellt.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Das Baugrundstück ist frei von Altlasten und bekannten umweltgefährdenden Belastungen.
Sollten dennoch Verunreinigungen festgestellt werden, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Eigene Materialien oder Stoffe mit umweltrelevanten Eigenschaften sind entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen.
0.1.14 Schutz von Bäumen
Auf dem Baugrundstück befinden sich keine Bäume.
0.1.16 Im Baugelände vorhandene Anlagen
Auf dem Baugelände befinden sich keine befestigten Flächen.
0.1.17 Hindernisse im Bereich der Baustelle
Bodenhindernisse, auch aus früherer oder historischer Bebauung, sind nicht bekannt.
0.1.18 Kampfmittel im Bereich der Baustelle
Für den Bereich der Baustelle bestehen keine bekannten Verdachtsfälle oder Erkenntnisse hinsichtlich vorhandener Kampfmittel.
Dennoch sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Bei Verdacht oder Auffinden von Kampfmitteln sind der Auftraggeber und die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren.
0.1.22 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten
Keine.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer
Es können Auftragnehmer verschiedener Gewerke gleichzeitig tätig sein. Hieraus resultierende gegenseitige Beeinträchtigungen sind zu berücksichtigen.
Die Auftragnehmer haben ihre Arbeitsabläufe so zu koordinieren, dass gegenseitige Behinderungen und Gefährdungen vermieden werden.
Bauübliche Behinderungen durch die gleichzeitige Ausführung verschiedener Gewerke sind in die Kalkulation einzubeziehen.
Im Streitfall ist der Auftraggeber einzubeziehen.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte
Eine Unterbrechung der Arbeiten ist seitens des Auftraggebers nicht vorgesehen. Die Ausführung erfolgt jedoch entsprechend der jeweiligen Bauabläufe in zeitlich gestaffelten Abschnitten.
0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung
Sofern besondere Maßnahmen zur Unfallverhütung erforderlich werden, die über die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen hinausgehen, werden diese gesondert als Leistungspositionen beschrieben.
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
Die Platzverhältnisse auf der Baustelle ermöglichen einen normalen Arbeitsablauf.
Umfangreiche Lagerungen sind an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Eigene Unterkünfte sowie Materiallager sind geordnet aufzustellen und entsprechend den Baustellenabläufen einzurichten.
Jeder Auftragnehmer hat die Baustelle arbeitstäglich, in gravierenden Fällen unverzüglich, von dem durch ihn verursachten Abfall und Bauschutt zu reinigen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Abfallentsorgung sind einzuhalten.
Eine gemeinschaftliche Vorhaltung von Entsorgungseinrichtungen (Container für Schutt, Müll usw.) durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Die Nutzung von Flächen außerhalb des eingezäunten Baubereichs ist nicht zulässig.
Unangemessene Lärmbelästigungen, Verunreinigungen und sonstige Beeinträchtigungen sind grundsätzlich zu vermeiden.
Eine Bewachung der Baustelle durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen.
0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste
Soweit für die Ausführung der Leistungen Gerüste erforderlich sind, werden die Fassadenstandgerüste durch den Auftragnehmer Rohbau für dessen eigene Bauarbeiten an den Gebäudeaußenseiten erstellt.
Die Gerüste können mitgenutzt werden und werden für die Dacharbeiten entsprechend angepasst. Die Anforderungen an Lastklasse und Breitenklasse der Fassadenstandgerüste werden erfüllt.
Innengerüste sind so einzusetzen, dass bei Nutzung und Umsetzen keine Beschädigungen an fertigen Bauteilen oder Oberflächen entstehen. Sofern erforderlich, sind geeignete Schutzmaßnahmen, wie z. B. Holzplatten, Vlies oder Folien, vorzusehen.
Die Nutzung eigener Gerüste hat jederzeit gefahrlos zu erfolgen.
Innengerüste und Hilfseinrichtungen innerhalb des Gebäudes, die keine einzurechnenden Nebenleistungen darstellen, werden bei Bedarf als gesonderte Leistungspositionen ausgeschrieben.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste
Die Nutzung fremder Innengerüste ist mit dem jeweiligen Gerüsteigentümer abzustimmen.
Die unter Punkt 0.2.7 beschriebenen Fassadenstandgerüste sowie allgemeine Innengerüste können von allen Auftragnehmern genutzt werden.
Umbauten oder Veränderungen an vorhandenen Gerüsten, insbesondere mit Auswirkungen auf deren Sicherheit, sind grundsätzlich unzulässig.
Änderungen dürfen ausschließlich durch den jeweiligen Gerüstersteller vorgenommen werden und sind mit diesem abzustimmen.
0.2.9 Dauer der Gerüstnutzung
Die bauseits gestellten Fassadenstandgerüste werden bis zum Abschluss der termingerechten vertraglichen Leistungen vorgehalten, soweit diese nur unter Nutzung der Gerüste ausgeführt werden können.
Die Gerüste stehen während dieser Zeit allen Auftragnehmern zur Verfügung.
0.2.10 Verwendung von Recyclingstoffen
Sofern im Leistungstext oder in anderen Vorschriften, z. B. der VOB/C, keine ausdrückliche Regelung oder Zulassung erfolgt, sind ausschließlich neuwertige Baustoffe zu verwenden.
0.2.11 Anforderungen an Recyclingstoffe
Die Qualität von Recyclingstoffen darf die Qualität neuwertiger und gleichwertiger Baustoffe nicht unterschreiten
0.2.12 Umweltverträglichkeit der Stoffe
Alle vom Auftragnehmer verwendeten Baustoffe, Hilfsstoffe, Verdünnungsmittel sowie die angewandten Bearbeitungsverfahren dürfen weder während der Herstellung und Verarbeitung noch im Endzustand umweltgefährdende oder gesundheitsschädliche Auswirkungen verursachen.
0.2.13 Eignungs- und Gütenachweise
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche Nachweise über die Gütesicherung der verwendeten Stoffe und Bauteile vollständig vorzulegen.
Dies gilt ebenfalls für auf der Baustelle zusammengefügte Bauteile, sofern dies durch den Systemgeber empfohlen oder vorgeschrieben wird. Erforderliche Überwachungs- und Prüfdokumentationen sind beizufügen.
Die Dokumentation der verwendeten Baustoffe ist vor Baubeginn vorzulegen. Weitere baubegleitende Dokumentationen sind fortlaufend und geordnet einzureichen.
Die Unterlagen sind in digitaler Form, z. B. im PDF-Format, vorzulegen. Soweit erforderlich, insbesondere bei Dokumenten mit Unterschriften, sind diese zusätzlich in Papierform einzureichen.
Errichter- und Übereinstimmungsbescheinigungen sind dem Auftraggeber unaufgefordert und vollständig vor der Abnahme zu übergeben.
Die vollständige Dokumentation ist Bestandteil der vertraglichen Leistung.
0.2.16 Vom Auftraggeber bereitgestellte Stoffe
Der Auftraggeber stellt keine Stoffe oder Bauteile zur Verfügung.
0.2.17 Hilfsleistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt keine Hilfsleistungen zur Verfügung.
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
Soweit Leistungen für andere Unternehmer vorgesehen sind, werden diese in den jeweiligen Leistungspositionen beschrieben.
Darüber hinaus werden keine Leistungen für andere Unternehmer übernommen.
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlagen und Einrichtungen
Der Auftragnehmer hat bei der Übergabe erklärungsbedürftiger und/oder wartungspflichtiger Leistungsbestandteile qualifiziertes Personal bereitzustellen.
Die Übergabe ist zu protokollieren.
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Für Leistungen, die vor der Abnahme durch andere Unternehmer genutzt werden müssen, erfolgt auf Verlangen eine Zustandsfeststellung gemäß § 4 Nr. 10 VOB/B.
Die Abnahme der vertraglichen Gesamtleistung bleibt hiervon unberührt.
0.2.21 Übertragung der Wartung in der Verjährungsfrist
Regelungen zur Wartung innerhalb der Verjährungsfrist ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen des Auftragnehmers.
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen und Tabellen
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt gemäß Abschnitt 5 der DIN 18299 beziehungsweise nach den entsprechenden Regelungen der jeweils zutreffenden ATV der VOB/C.
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen
0.4.1 Nebenleistungen
Nebenleistungen im Sinne der Abschnitte 4.1 aller ATV sind auch:
Bautageberichte
Der Auftragnehmer hat Bautageberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben.
Die Bautageberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können.
Einmessung
Der Auftraggeber stellt je Einzelhaus eine Höhenkote sowie zwei Achsen für die Bauarbeiten zur Verfügung.
Vorarbeiter
Sämtliche Arbeiten sind unter ständiger Aufsicht eines Vorarbeiters auszuführen.
Der Vorarbeiter muss auf der Baustelle anwesend oder telefonisch erreichbar sein und in deutscher Sprache kommunizieren können.
Schutzmaßnahmen
Alle erforderlichen Schutzmaßnahmen an vorhandenen fertigen Bauteilen oder Einrichtungen sind durch den Auftragnehmer in ausreichendem und wirksamem Umfang vorzunehmen.
Besondere Schutzmaßnahmen werden, sofern erforderlich, als gesonderte Leistungspositionen ausgeschrieben.
5. Abrechnung
Die Abrechnung der vertraglichen Leistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen und Beschreibungen (Architekten- bzw. Fachingenieurpläne).
Sofern keine entsprechenden Zeichnungen vorliegen, ist die erbrachte Leistung gemeinsam örtlich aufzumessen. Die Aufmaße sind zu dokumentieren und chronologisch zu ordnen.
Für die Mengenermittlung zur Rechnungslegung hat der Auftragnehmer grundsätzlich EDV-gestützte Verfahren anzuwenden. Die Regelungen der REB 23.003 sind hierbei zu beachten.
Die Verfahrensweise zur elektronischen Abrechnung sowie die Verwendung der Abrechnungsunterlagen werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.
Voraussetzung für die Erstellung von Abschlagsrechnungen sind vollständige und nachvollziehbare Mengenermittlungen.
Sonstiges
a) Ausführungsunterlagen
Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen erhält der Auftragnehmer die erforderlichen Ausführungsunterlagen in digitaler Form als PDF-Dokumente.
Die Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch erfolgt durch den Auftragnehmer.
b) Zeitpunkt der Bereitstellung von Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer erhält die für seine Leistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Werkplanung, Bautätigkeit oder Disposition.
Die Unterlagen werden spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Ausführungszeitpunkt zur Verfügung gestellt.
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen Terminplan einzureichen, aus dem die erforderlichen Zeitpunkte zur Planvorlage hervorgehen.
Erforderliche Bearbeitungszeiten für Werkstatt- und Montageplanungen sowie Freigabeprozesse, einschließlich gegebenenfalls notwendiger Planüberarbeitungen, sind hierbei zu berücksichtigen.
c) Baubesprechungen
An den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen hat der Auftragnehmer einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
Dieser muss berechtigt sein, Anweisungen entgegenzunehmen und eigenverantwortlich umzusetzen.
d) Ortskenntnis
Es wird vorausgesetzt, dass sich der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten informiert hat.
Die örtlichen Verhältnisse gelten als bekannt und sind bei der Kalkulation sowie bei der Ausführung der Leistungen zu berücksichtigen.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) GEM. DIN 18299
Plan- und Anlagenverzeichnis Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und bei der Angebotsbearbeitung verbindlich zu berücksichtigen. Auf einzelne Inhalte wird in der Leistungsbeschreibung nicht zwingend gesondert hingewiesen.
Lfd. Nr. Plan-Nr. Planinhalt Format
01 – Schnitte A-F UQE, M 1:500, PDF
Stand 09/2025
02 04 MFH Vorab PDF
03 05 EFH A Vorab PDF
04 07 EFH B Vorab PDF
05 09 EFH A+ Vorab PDF
06 – Bodengutachten PDF
Plan- und Anlagenverzeichnis
Allgemeine Hinweise Rechnungslegung
Die Rechnungslegung des Auftragnehmers ist nach Auftragserteilung in ihren Einzelheiten mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Bereits mit den Abschlagsrechnungen sind vollständige und nachvollziehbare Mengenermittlungen vorzulegen.
Eine übersichtliche und geordnete Darstellung der Abrechnungsunterlagen trägt zur zügigen Bearbeitung der Rechnungen bei.
Mitarbeiter / Handwerker
Das Baustellengebäude darf nicht als Pausenraum genutzt werden.
Für die Pausen der Mitarbeiter sind durch den Arbeitgeber geeignete Tagesunterkünfte auf der Baustelle bereitzustellen, vorzuhalten, zu reinigen und bei Bedarf zu beheizen.
Allgemeine Hinweise
Technische Hinweise zur Ausführung Die nachfolgend beschriebenen Hinweise und Anforderungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und bei der Angebotsbearbeitung sowie Preisermittlung zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn in den einzelnen Leistungspositionen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Ausführungsbeschreibung
Die Angaben und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der zur Ausführung kommenden Produkte und Bauteile sind einzuhalten.
Auch wenn in den nachfolgenden Leistungspositionen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, hat die Ausführung stets gemäß den Herstellerangaben zu erfolgen.
Dies gilt insbesondere für Grundierungen, Untergrundvorbereitungen, Klebstoffe, Befestigungsmittel, Verarbeitungstechniken sowie sonstige für die fachgerechte Ausführung erforderliche Maßnahmen.
Übergabezeitpunkt der Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer erhält die für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Bautätigkeit oder des entsprechenden Dispositionszeitpunktes.
Die Unterlagen werden spätestens vier Wochen vor Aufnahme der betreffenden Arbeiten zur Verfügung gestellt.
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen Terminplan einzureichen, aus dem die erforderlichen Zeitpunkte für die Planvorlage hervorgehen.
Zeiten für eigene Werkstatt- und Montageplanungen sowie erforderliche Freigabeprozesse, einschließlich gegebenenfalls notwendiger Überarbeitungen, sind hierbei zu berücksichtigen.
Baubesprechungen
An den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen hat der Auftragnehmer einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
Dieser muss berechtigt sein, Anweisungen entgegenzunehmen, verbindliche Aussagen zu treffen und erforderliche Maßnahmen eigenverantwortlich umzusetzen.
Winkelschleifgeräte und Schweißarbeiten
Nach dem Einbau von Fenstern und Verglasungen ist der Einsatz von Winkelschleifgeräten innerhalb des Gebäudes sowie im unmittelbaren Bereich von Fenstern und Türen im Außenbereich unzulässig.
Schweißarbeiten sind vor Ausführung anzumelden. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Bei Arbeiten mit offenem Feuer und/oder Funkenflug ist eine geeignete Brandschutzausrüstung, beispielsweise ein betriebsbereiter Feuerlöscher, bereitzuhalten.
Technische Hinweise zur Ausführung
02 Erw. Rohbauarbeiten Haustyp A und B
02
Erw. Rohbauarbeiten Haustyp A und B
02.09 Erdungsanlage Wohngebäude
02.09
Erdungsanlage Wohngebäude
03 Erw. Rohbauarbeiten Haustyp A+
03
Erw. Rohbauarbeiten Haustyp A+
03.09 Erdungsanlage Wohngebäude
03.09
Erdungsanlage Wohngebäude
04 Erw. Rohbauarbeiten Haustyp MFH
04
Erw. Rohbauarbeiten Haustyp MFH
04.09 Erdungsanlage Wohngebäude
04.09
Erdungsanlage Wohngebäude