Fensterbauarbeiten
Spatzenhof Obersulm
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Bietererklärung BIETERERKLÄRUNG Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift im Leistungsverzeichnis ausdrücklich, dass die Ausschreibungsunterlagen ausreichend waren, um alle für die Vertragserfüllung maßgeblichen Umstände beurteilen und die geforderten Leistungen nach Ausführungsart und -umfang erbringen zu können, dass er sich durch gründliche Besichtigung der Baustelle mit den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht und sich über etwaige Schwierigkeiten ausreichend unterrichtet hat, dass er mit sämtlichen Vertragsbedingungen einverstanden ist und diese bei der Ausarbeitung seines Angebotes im ganzen Umfang berücksichtigt und zugrunde gelegt hat, dass das Angebot ohne Preisabsprache oder sonstige Abstimmungen mit Mitbewerbern zustande gekommen ist. Angebote sind im unterschrieben per Post oder per E-mail (PDF und GAEB) einzureichen. Angebotspreise sind als Einheitspreise und Gesamtpreis einzutragen. Das Leistungsverzeichnis darf durch Eintragungen nicht verändert werden. Alternativ- oder Nebenangebote sind gesondert einzureichen und eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Bietererklärung
Vorbemerkungen Die Ausschreibung, Auftragsvergabe und Auftragserteilung erfolgt im Namen und auf Rechnung: Michael Schneider c/o IMBRO Bau GmbH, Stuttgarter Straße 92, 72250 Freudenstadt, 1. Besichtigungstermin: 1.1 Das Baugrundstück kann jederzeit besichtigt werden. 2. Einzelheiten der Vergabe: 2.2 Zuschlagsfrist- Ende: 4 Wochen Auf Verlangen ist vor der Auftragserteilung dem Auftraggeber ein Bauzeitenplan vorzulegen. 2.3 Zeichnungen und Unterlagen: Die dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden Unterlagen werden als Anlage beigefügt. 2.4 Preise des Angebotes: Nebenangebote werden vom AG zugelassen. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen. Der Änderungsvorschlag/ das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom AG vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen. Der Bauherr schließt für dieses Objekt eine Haftpflicht und Bauwesenversicherung ab. Hierfür werden dem Auftragnehmer 0,7% der Abrechnungssumme an der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 2.5 Ausfüllen der Leistungsbeschreibung Macht der Bieter zu einer Position, in der vom AG ein Produkt, bzw. ein Hersteller oder ein Fabrikat verlangt wird oder „Gleichwertige: '.............“ zulässt, keine Angaben, so gilt das vom AG vorgeschriebene Produkt als zwingend vorgeschrieben und als Vertragsbestandteil. Zum Ausfüllen der Leistungsbeschreibung sind ausschließlich Dokumenten geeignete Schreibmittel zu verwenden. Die Anzahl der Nebenangebote ist auf der letzten Seite anzugeben. 2.6 Vor Auftragserteilung sind folgende Unterlagen dem AG vorzulegen: 1.- Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen (z.B. AOK) 2.- Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft 3.- Versicherungsschein über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung (quittierte Prämienrechnung) 4.- Nachweis über die Mitgliedschaft der zuständigen Handwerkskammer oder über die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer für die entsprechende Ausführung 5. Zur Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise ( z.B. Referenzliste in den drei letzten Jahren, Umsatz in den drei letzten Jahren, Fachpersonal in den letzten drei Jahren) 2.7 Kalkulation Der AG kann bei Zuschlagserteilung vom AN verlangen, dessen Preisermittlung (Kalkulation) in einem versiegelten Umschlag bei dem AG bis zur Vertragsabwicklung zu hinterlegen. 2.8 Bauabzugssteuer: Der AN ist verpflichtet, bei Auftragserteilung dem AG eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48b ESTG vorzulegen. 3. Vertragsbestandteile sind (vgl. § 1 VOB/B) Die VOB, Teil B u. C, in der derzeit gültigen Version. 4. Reklame auf der Baustelle Gewerbliche Reklame auf der Baustelle ist nur mit schriftlicher Genehmigung des AG zulässig. Der AG kann verlangen, dass der AN nur auf gemeinsamen Reklameflächen zusammen mit anderen am Bau beteiligten Firmen, Reklame- oder Firmenschilder mit einheitlicher Größe und Form anbringt. Bei Erstellung durch den AG werden die Kosten anteilig auf die AN umgelegt. 5. Sicherheitsleistung (vgl. § 17 VOB/B) 5.1 Um die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche sicherzustellen, ist der AG berechtigt, eine Sicherheit zu verlangen. In jedem Fall ist der AG berechtigt, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche 5 % der Gesamtbrutto - Abrechnungssumme einzubehalten. Dieser Betrag kann durch eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft abgelöst werden. 5.2 Der AG verlangt von dem AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10% von der Gesamtauftragssumme. Es wird vereinbart, dass die Sicherheit in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten wird. 6. Ausführungsfristen und Haftung 6.1 Fenstereinbau Ausführungsbeginn: Januar 2027 Ausführungsende: Juni 2027 Die Inbetriebnahme der Rollläden erfolgt Ende 2027 Einzelfristen werden im Zuge der Erstellung des gewerksbezogenen Bauablaufplans mit dem Bieter schriftlich vereinbart. 6.2 Bei schuldhafter Überschreitung der festgesetzten und vom AN mit der Vertragsannahme garantierten Ausführungsfristen ist neben der weiter bestehenden Pflicht zur Vertragserfüllung folgende Vertragsstrafe fällig: 5 ‰ der Vertragssumme für jeden Werktag der Verspätung, mindestens jedoch € 200 für jeden Werktag der Verspätung. Entsteht dem AG durch Überschreiten der Ausführungsfristen ein über die Vertragsstrafe hinausgehender Schaden, so ist dieser unter Einbeziehung der Summe der Vertragsstrafe ebenfalls vom AN zu tragen. Die Höchstsumme der Vertragsstrafe beträgt 10% der Auftragssumme. 7. Planradar 7.1 Für die Ausführung und die Organisation der Baustelle wird der Planradar verwendet. Der Anbieter erhält von der Bauleitung einen entsprechenden Zugang ist dazu verpflichtet die Anfallenden aufgaben zu Bearbeiten, nach Abschluss diese auch als Erledigt markieren. Unter dem folgenden Link kann eine kurze Anleitung abgerufen werden: https://www.planradar.com/de/wissensdatenbank/app-kurzanleitung-fuer-nachunternehmer/
Vorbemerkungen
Kurzbeschreibung des Projekts Ziele und Maßnahmen: Neubau von 5 Wohngebäuden mit darunterliegenden Tiefgaragen auf dem Spatzenhof Areal in Obersulm-Willsbach. Angaben nach VOB Teil C 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Das Baugrundstück befindet liegt innerhalb eines bebauten innerörtlichen Bereichs von Willsbach und wird im Norden durch die Pestalozzistraße sowie die Sulmstraße begrenzt. Östlich grenzt das Plangebiet an das Schwabengäßle, südlich an die St. Georgsgasse. Das Areal wird über die bestehende öffentliche Verkehrsfläche erschlossen. 0.1.2 Das zu bebauende Areal befindet sich in Hanglage und weist im Osten eine Höhe von ca. 187,80 mNHN und im Südwesten eine Geländehöhe von ca. 198,20 mNHN auf. Der maximale Höheunterschied liegt somit bei ca. 10,40 m. 0.1.3 Haus 3-5: 4-geschossige Gebäude Untergeschoss: Ausführung in WU-Bauweise Haus 1-2: Art 3-geschossige Gebäude Nutzung / Wohneinheiten: Pro Geschoss: jeweils 2-3 Wohneinheiten Gesamtzahl: 40 Wohneinheiten Stellplätze: 56 Kfz-Stellplätze; 40 Fahrradstellplätz Untergeschoss: Gemeinsame Tiefgarage Nebenräume für Fahrräder, Kellerräume und Haustechnik Dachform: Flachdach mit Dachbegrünung 0.1.4 Ein Bodengutachten wird vor Ausführung der Arbeiten vom AG zur Verfügung gestellt. 0.1.5 Informationen bzgl. Grundwasser können dem Bodengutachten entnommen werden. 0.1.6 Grenzen zu Nachbargrundstücken und zugehörige Grenzsteine sind zu schützen. 0.1.7 Bestehende Abwasser- und Versorgungsleitungen werden im Zuge des Abrisses zurückgebaut und gekappt. 0.1.8 Alle baulichen Anlagen, Bauwerksreste und Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle werden im Zuge des Abrisses entfernt. 0.1.9 Es besteht kein Grund zur Annahme für die Präsenz von Kampfmitteln. Im Falle eines Fundes ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen. 0.1.10 Eventuelle Schadstoffbelastungen des Bodens sind dem Bodengutachten zu entnehmen. 3. Einzelmaßnahmen: Roh- und Ausbau 301-Rohbauarbeiten Erdarbeiten Aushub der Arbeitsräume und Leitungsgräben, Rohplanie der Baugrubensohle, Wiedereinfüllen und Verdichten mit geeignetem Material. Eine freie Böschung darf ca. 4 Monate bis ca. 3,5 m Tiefe mit einer zulässigen Böschungsneigung von ß = 50° hergestellt werden. Es empfiehlt sich die Böschung mit Hilfe von Planen während der Standzeit vor Witterungseinflüssen zu schützen. Die Böschungsschultern sind auf mindestens 2 m lastfrei ausgebildet sein. Schwere Lasten müssen entsprechend von der Baugrube entfernt aufgestellt sein. Baustraße Behelfsmäßige Baustraße aus Schotter-Kies-Gemisch für die Erschließung der Baustelle für den Baustellenverkehr. Grundleitungen und Formstücke aus KG- Rohren. Kontrollschächte gemäß DIN. Anschluss der Schmutz- und Regenwasserleitungen an öffentlichen Abwasser- und. Regenwasserkanal (Trennsystem). Zugangswege, Entwässerung über Hofeinläufe/ Entwässerungsrinnen, angeschlossen an Grundleitungen. Rohbauarbeiten Die Tragwerksstruktur besteht aus Stahleton für die Tiefgaragen und Mauerwerkswänden und Stahlbetonteilen für die Oberschosse. Gründung auf Streifen und Einzelfundamenten Die Gründung erfolgt auf Streifen- und Einzelfundamenten und ist aufgrund der unterschiedlichen Höhenniveaus der Tiefgarage gestuft ausgebildet. Die Bodenplatten der tieferliegenden Bereiche werden in Stahlbeton mit 30 cm Stärke sowie 50 cm Verdickungen unter den Stützen ausgeführt. Im Bereich der oberen Gebäude (Haus 1 und 2) ist der Tiefgaragenbereich gepflastert vorgesehen, die Kellerbereiche erhalten flügelgeglättete Bodenplatten. Aussenwände im Untergeschoss Stahlbeton; in den Obergeschossen Mischkonstruktion aus Stahlbeton- und Kalksandsteinwänden 20 cm. Abmessungen nach statischen Erfordernissen. Tragende Innennwände Stahlbetonwände 20 bis 25 cm stark/ Kalksandsteinmauerwerk 20 bis 24 cm, gemäß statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen. Fahrstuhlschacht Stahlbetonwände 30 cm stark. Decken Stahlbetondecke, gemäß statischen Erfordernissen. Geschosstreppe Treppenläufe inklusive Treppenpodeste aus Stahlbetonfertigteilen mit schallschutztechnischer Abtrennung, Untersichten glatt, Sichtbetonoberfläche Abdichtungsarbeiten Haus 1 und 2: Feuchtigkeitsabdichtung UG: 2-Komponenten Bitumen-Dickbeschichtung gem. DIN 18195 bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Abdichtungsarbeiten Haus 3, 4 und 5: Die Gebäude Haus 3, 4 und 5 werden als WU-Konstruktion ausgeführt. Die Abdichtungsarbeiten sind nicht Gegenstand dieser Rohbauausschreibung, da diese bereits bauherrenseitig an die Firma Drytech vergeben wurden.
Kurzbeschreibung des Projekts
01 Fenster Haus 1-5
01
Fenster Haus 1-5
01.01 Fenster und Außentüren
01.01
Fenster und Außentüren
01.02 Rollladenarbeiten
01.02
Rollladenarbeiten
02 Eingangstürelemente/ Verglasung Treppenhaus
02
Eingangstürelemente/ Verglasung Treppenhaus
02.__.__.001 Eingangstürelement Ebene 0 - H1/H2/H3/H4/H5 B: 1200mm H: 2410mm Aluminium Außentürelement, als Haustür/Haustüranlage, als Drehflügeltür, einflügelig, stumpf einschlagend, als barrierefreie Ausführung DIN 18040, Breite Nennmaß Wandöffnung ‘1200‘ mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung ‘2410‘ mm, Lichtes Durchgangsmaß Türe: 1000mm mit 1 Seitenteilen, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig mit WDVS, Befestigung an Beton, Leibungsmontage mittig, in Öffnungen mit Innenanschlag, bauphysikalische Anforderungen: Türbereich: Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Ud 1,03 W/m²K, Fensterbereich: Uw 0,83 W/m²K Ausführung mit Blockzarge/-rahmen, Zarge aus Aluminium, Zarge pulverbeschichtet, mit Bodeneinstand, Türschwelle thermisch getrennt, mit Verbreiterungsprofil 95 mm (z.b.: Purenit) Türschwelle barrierefrei DIN 18040, Türschwelle mit Höheneinmessung, Ausführung als Rahmentür, aus Aluminium, Oberfläche der Öffnungsfläche pulverbeschichtet, Oberfläche der Schließfläche pulverbeschichtet, Türflügel mit einer transparenten Füllung je Flügel, aus Isolierglas, mit VSG 2-seitig, mit Bändern, 3 Bänder je Flügel, vorgerichtet für Notausgangsverschluss DIN EN 179 Typ A Drücker-Betätigung und entsprechender Panikfunktion, mit PZ-Schloss und 3-Fach Verriegelung mit Schwenkriegel, ausgestattet mit elektrischen Türöffner, sowie RC2 einbruchschutz, mit Bodendichtung, absenkbar. Seitenteil mit einer transparenten Füllung, aus Isolierglas mit VSG 2-seitig. Außen Griffstange über die komplette Türhöhe, Innen Drückergarnitur. Abdichtung der äußeren Dichtebene mit diffusionsoffener Fensteranschlussfolie, überputzbar, 3-seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit diffusionshemmender Fensteranschlussfolie, überputzbar, 3-seitig, zusätzliche Dichtung am unteren Anschluss mit diffusionshemmender Fensteranschlussfolie, Ausführung gemäß Zeichnung, Farbton Pulverbeschichtung: RAL 7019 oder nach Angabe Bauherr Hersteller/Typvom Bieter einzutragen.
02.__.__.001
Eingangstürelement Ebene 0 - H1/H2/H3/H4/H5 B: 1200mm H: 2410mm Aluminium
5.00
St.
02.__.__.005 Kunststofffenster, 2-teilig, 1,20 m x 1,96 m, DK, Fest, TRH wie Ausführungsbeschreibung Kunststofffenster, 2-teilig, Dreh-Kipp, Festverglasung, lichtes Rohbaumaß b x h: 1,20 m x 1,96 m, Rahmen überdämmt: links, rechts, unten je 30 mm, Ausführung Ohne Rollladenkasten - Fenster sind im TRH TRAV-Verglasung Teil 1: Dreh-Kipp: b x h: ca. 1,20 m x 1,50 m, Teil 2: Festverlgasung: b x h: ca. 1,20 m x 0,46 m (stulpflügel)
02.__.__.005
Kunststofffenster, 2-teilig, 1,20 m x 1,96 m, DK, Fest, TRH
13.00
St
03 Details
03
Details
03.01 Regel Air
03.01
Regel Air
03.02 Abdichtung
03.02
Abdichtung