Gerüstarbeiten
Sozialgebäude EI-B Herne
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines zweigeschossigen Sozialgebäudes für die am Werk beschäftigten Mitarbeiter. Das Gebäude dient der Unterbringung von Umkleideräumen, Sanitäreinrichtungen sowie einem Pausen- und Aufenthaltsraum. Die innere Erschließung erfolgt über ein zentral angeordnetes Treppenhaus, das die vertikale Verbindung zwischen den Geschossen sicherstellt. Die Gründung des Gebäudes erfolgt über Streifenfundamente mit einer 20 cm starke Stahlbetonbodenplatte. Die tragenden Außen- und Innenwände werden in Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt. Nichttragende Innenwände werden als Trockenbaukonstruktionen hergestellt. Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken mit einer Regelstärke von ca. 22 cm ausgeführt. In einem kleineren Teilbereich beträgt die Deckenstärke 25 cm. Die Dachkonstruktion besteht aus einer etwa 22 cm starken Stahlbetonplatte und wird als Flachdach ausgebildet. Der Dachaufbau umfasst eine Wärmedämmung entsprechend den energetischen Anforderungen, ein Abdichtungssystem sowie eine extensive Dachbegrünung. Zusätzlich ist auf dem Dach eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Visualisierung Im wesentlichen sind folgende Leistungen im Umfang berücksichtigt: -  Gerüstarbeiten Baustellenadresse:  Landgrafenstraße 29, 44652 Herne Ausführungsbeginn:  ab 18. KW Anlagen zur Anfrage: Architektenpläne
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den
Die Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den nachfolgend genannten Normen und Richtlinien auszuführen. Die Auflistung ist nicht abschließend; der AN hat alle zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden einschlägigen Normen zu beachten. Für die Gerüstbauarbeiten gelten: 1.   VOB, DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten ZTV 01 Allgemein Dieser Titel umfasst die Erstellung, Vorhaltung und den Abbau aller für die Arbeiten an den Fassaden erforderlichen Arbeitsgerüste. Die Berechtigung der Nutzung der Fassadengerüste durch andere Unternehmer ist uneingeschränkt möglich. Das Aufstellen der Gerüste ist mit den Nutzerfirmen, der Bauleitung und dem SiGeKo im Vorfeld abzustimmen. Ein Aufstellen in zeitlich versetzten Abständen mit dafür erforderlichen Änderungen / Umbauten in mehreren Etappen, entsprechend des Baufortschritts der Gewerke, ist in die Einheitspreise einzurechnen. Zusätzliche An- und Abfahrten werden nicht gesondert vergütet. 1.1 Verantwortlichkeit: Für die betriebssichere Herstellung, die Vorhaltung und den Abbau der Gerüste ist der Auftragnehmer (AN) der Gerüstbauarbeiten im vollen Umfang verantwortlich. Der AN hat für eine ordnungsgemäße Erhaltung und Benutzung der Gerüste jeder Unternehmer, der sich der Gerüste bedient, zu sorgen. Der Abbau darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Bauleitung erfolgen. ZTV 02 Aufstandsflächen Die Aufstandsflächen auf Lichtschächten und Dächern angrenzender niedrigerer Bauteile sind eigenverantwortlich abzudecken, abzustützen oder zu überbrücken und zu sichern. Unterbau: Ständer müssen eine sicherer unverrückbare Unterlage erhalten, zum Beispiel Fußplatten, Kanthölzer, Bohlen, damit eine ausreichende Lastenübertragung unmittelbar auf den Untergrund sichergestellt ist. Schrägstützen sind gegen Ausweichen zu sichern. ZTV 03 Fanggerüste Sämtliche Gebäudeeingänge sind durch Fanggerüste gegen herabfallende Gegenstände zu sichern. ZTV 04 Statische Nachweise Rechtzeitige Abstimmung mit der Bauberufsgenossenschaft und die Abnahme der Gerüste durch die Berufsgenossenschaft sind Nebenleistung. ZTV 05 Höhe der Gerüstlagen Die Höhe der einzelnen Gerüstlagen muss auf alle am Gebäude zu verrichtenden Arbeiten abgestimmt sein. Die Gerüst-Vergütung erfolgt nach Fassadenansichtsfläche. ZTV 06 Vorhaltung Die Einrüstung wird gem. den Hauptpositionen des nachfolgenden Titels einfach vergütet. Die Vorhaltung, Instandhaltung und der Umbau, soweit sie für die Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses erforderlich sind, sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt ebenso für temporär erf. zweite Rückenschutzgeländer (zum Gebäude hin) soweit diese gem. BauBG erforderlich sind (wg. zu weitem Abstand zum Gebäude im Bauzustand). Nach Abschluss der in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen ist das Gerüst durch den AN freizumelden. Damit beginnt der Zeitraum der Vorhaltungsvergütung. ZTV 07 ergänzende DIN Normen ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gelten insbesondere die Forderungen folgender DIN-Normen: DIN EN 74 DIN EN 1298 DIN 4420 DIN 4421 DIN 4422-1 DIN 4425 DIN 4427 DIN EN 1263-1 Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste" (ZH 1/534.0-10)  sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten. Entsprechende Sicherheitsregeln und Verwendungsanleitungen der Hersteller sind ebenfalls für die Einrüstung der Balkone zu beachten. 4.   Ausführung 4.1 Verantwortlichkeit: Für die betriebssichere Herstellung, die Vorhaltung und den Abbau der Gerüste ist der Auftragnehmer (AN) der Gerüstbauarbeiten im vollen Umfang verantwortlich. Der AN hat für eine ordnungsgemäße Erhaltung und Benutzung der Gerüste jeder Unternehmer, der sich der Gerüste bedient, zu sorgen. 4.2 Allgemeines: Das Auf-, Um- und Abrüsten darf nur unter fachkundiger Aufsicht und unter Beachtung der einschlägigen Regeln und Normen des Gerüstbaues geschehen. Bei Gerüsten, die nicht den Regelausführungen entsprechen, sind zusätzlich die besonderen konstruktiven und statischen Forderungen zu beachten. Die hierzu erforderlichen Zeichnungen müssen auf der Verwendungsstelle vorhanden sein (siehe DIN 4420). Im Besonderen ist auf die Einhaltung der erforderlichen Gerüsthöhen (auch im Dachrandbereich) zu achten. 4.3 Unterbau: Ständer müssen eine sicherer unverrückbare Unterlage erhalten, zum Beispiel Fußplatten, Kanthölzer, Bohlen, damit eine ausreichende Lastenübertragung unmittelbar auf den Untergrund sichergestellt ist. Schrägstützen sind gegen Ausweichen zu sichern. 4.4 Benutzen der Gerüste: Gerüste dürfen nicht vor ihrer kompletten Fertigstellung benutzt werden. Ihre Betriebssicherheit ist zu überwachen, nach jedem Sturm, starkem Regen, Frost und anderen Naturereignissen sind die Gerüste, vor allem der Unterbau sowie ihre Verbindungen und Verankerungen zu überprüfen. Gerüstlagen dürfen nur über Zugänge (DIN 4420) betreten werden. Auf Arbeitsgerüsten ist das Lagern und Stapeln von Baustoffen sowie das Absetzen von Kran- und Aufzuglasten nur im Rahmen der vorgesehenen Tragfähigkeit gestattet. Auf Schutzgerüsten ist das Absetzen und Lagern von Lasten grundsätzlich verboten. Über die in den Regelaus- führungen vorgesehene Tragfähigkeit hinaus dürfen Gerüstabschnitte nur belastet werden, wenn hierfür der statische Nachweis geführt und das Gerüst entsprechend ausgebildet ist. Entsprechend den Belastungswerten sind die Gerüste deutlich sichtbar zu bezeichnen (Schilder) und zu sichern. Die Gerüste sind an allen von der Bauleitung angewiesenen Flächen zu errichten, auch kleinere Flächen, auf Decken u.a. außen und innen. Vor Abgabe des Angebotes hat der AN sämtliche Situationen der Arbeitsabläufe und einzurüstenden Bereiche anhand der beiligenden Planung zu prüfen. Zusätzliche Forderungen aus Grund von Unkenntnis der Situation werden keine Berücksichtigung finden. Der Unternehmer hat sich durch Inaugenscheinnahme ein genaues Bild zu machen.
Die Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der
1 Aufstellen und Abbauen des Gerüstes
1
Aufstellen und Abbauen des Gerüstes
1. 10 Auf-und Abbau Fassadengerüst - W09 - Lastklasse 3 Aufstellen und Abbauen eines Standgerüstes als Fassadengerüst nach DIN 4420 / Systemgerüst W09, Lastklasse 3, inkl. aller Verankerungen, WDVS-Anker, sowie Beläge, inkl. Grundmietzeit 4 Wochen. Vergütung je m² Fassadenansichtsfläche.
1. 10
Auf-und Abbau Fassadengerüst - W09 - Lastklasse 3
1,960.00
m2Wo
1. 20 Gerüstzugang Flachdach Treppenzugang über Attika zwischen Flachdach und Gerüst herstellen und abbauen. Zugang ist an der Attika zu befestigen und freischwebend über der Flachdachkonstruktion anzuordnen. Inkl. beidseitigem Handlauf und Verbindung zum Arbeitsgerüst.
1. 20
Gerüstzugang Flachdach
1.00
St
1. 30 Gitterträger Einbau und Ausbau eines Gitterträgers im EIngangsbereich, Spannweite 4m
1. 30
Gitterträger
4.00
m
2 Gerüstvorhaltung
2
Gerüstvorhaltung
2. 10 Gerüstvorhaltung - Verlängerungswoche Vorhalten des Gerüstsystems je angefangener Verlängerungswoche über die Grundmietzeit von 4 Wochen hinaus. Inkl. Instandhaltung und Kontrolle gemäß ZTV 06.
2. 10
Gerüstvorhaltung - Verlängerungswoche
490.00
m2Wo
3 Belagsebene für WDVS-Arbeiten
3
Belagsebene für WDVS-Arbeiten
3. 10 Auf/ Abbau Belagverbreiterung wandseitig 4Wo B 0,3m Aufbauen und Abbauen einer wandseitigen Belagverbreiterung für Standgerüste der Hauptposition (Pos. 1.10), längenorientiert, Konsolbreite 0,30 m. Grundeinsatzzeit 4 Wochen inkl. Einsatz für WDVS-Fassadenarbeiten.
3. 10
Auf/ Abbau Belagverbreiterung wandseitig 4Wo B 0,3m
58.00
m