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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den
Neubau eines zweigeschossigen Sozialgebäudes für die am
Werk beschäftigten Mitarbeiter. Das Gebäude dient der
Unterbringung von Umkleideräumen, Sanitäreinrichtungen
sowie einem Pausen- und Aufenthaltsraum. Die innere
Erschließung erfolgt über ein zentral angeordnetes
Treppenhaus, das die vertikale Verbindung zwischen den
Geschossen sicherstellt.
Die Gründung des Gebäudes erfolgt über
Streifenfundamente mit einer 20 cm starke
Stahlbetonbodenplatte. Die tragenden Außen- und
Innenwände werden in Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt.
Nichttragende Innenwände werden als
Trockenbaukonstruktionen hergestellt.
Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken mit
einer Regelstärke von ca. 22 cm ausgeführt. In einem
kleineren Teilbereich beträgt die Deckenstärke 25 cm.
Die Dachkonstruktion besteht aus einer etwa 22 cm
starken Stahlbetonplatte und wird als Flachdach
ausgebildet. Der Dachaufbau umfasst eine Wärmedämmung
entsprechend den energetischen Anforderungen, ein
Abdichtungssystem sowie eine extensive Dachbegrünung.
Zusätzlich ist auf dem Dach eine Photovoltaikanlage
vorgesehen.
Visualisierung
Im wesentlichen sind folgende Leistungen im Umfang
berücksichtigt:
- Gerüstarbeiten
Baustellenadresse: Landgrafenstraße 29, 44652 Herne
Ausführungsbeginn: ab 18. KW
Anlagen zur Anfrage: Architektenpläne
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den
Die Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der
Technik sowie den nachfolgend genannten Normen und
Richtlinien auszuführen. Die Auflistung ist nicht
abschließend; der AN hat alle zum Zeitpunkt der
Ausführung geltenden einschlägigen Normen zu beachten.
Für die Gerüstbauarbeiten gelten:
1. VOB, DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten
ZTV 01 Allgemein
Dieser Titel umfasst die Erstellung, Vorhaltung und den
Abbau aller für die Arbeiten an den Fassaden
erforderlichen Arbeitsgerüste.
Die Berechtigung der Nutzung der Fassadengerüste durch
andere Unternehmer ist uneingeschränkt möglich.
Das Aufstellen der Gerüste ist mit den Nutzerfirmen,
der Bauleitung und dem SiGeKo im Vorfeld abzustimmen.
Ein Aufstellen in zeitlich versetzten Abständen mit
dafür erforderlichen Änderungen / Umbauten in mehreren
Etappen, entsprechend des Baufortschritts der Gewerke,
ist in die Einheitspreise einzurechnen. Zusätzliche An-
und Abfahrten werden nicht gesondert vergütet.
1.1
Verantwortlichkeit:
Für die betriebssichere Herstellung, die Vorhaltung und
den Abbau der Gerüste ist der Auftragnehmer (AN) der
Gerüstbauarbeiten im vollen Umfang verantwortlich. Der
AN hat
für eine ordnungsgemäße Erhaltung und Benutzung der
Gerüste jeder Unternehmer, der sich der Gerüste
bedient, zu sorgen.
Der Abbau darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Bauleitung erfolgen.
ZTV 02 Aufstandsflächen
Die Aufstandsflächen auf Lichtschächten und Dächern
angrenzender niedrigerer Bauteile sind
eigenverantwortlich abzudecken, abzustützen oder zu
überbrücken und zu sichern.
Unterbau:
Ständer müssen eine sicherer unverrückbare Unterlage
erhalten, zum Beispiel Fußplatten, Kanthölzer, Bohlen,
damit eine ausreichende Lastenübertragung unmittelbar
auf den
Untergrund sichergestellt ist. Schrägstützen sind gegen
Ausweichen zu sichern.
ZTV 03 Fanggerüste
Sämtliche Gebäudeeingänge sind durch Fanggerüste gegen
herabfallende Gegenstände zu
sichern.
ZTV 04 Statische Nachweise
Rechtzeitige Abstimmung mit der Bauberufsgenossenschaft
und die Abnahme der Gerüste durch die
Berufsgenossenschaft sind Nebenleistung.
ZTV 05 Höhe der Gerüstlagen
Die Höhe der einzelnen Gerüstlagen muss auf alle am
Gebäude zu verrichtenden Arbeiten abgestimmt sein. Die
Gerüst-Vergütung erfolgt nach Fassadenansichtsfläche.
ZTV 06 Vorhaltung
Die Einrüstung wird gem. den Hauptpositionen des
nachfolgenden Titels einfach vergütet. Die Vorhaltung,
Instandhaltung und der Umbau, soweit sie für die
Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses erforderlich
sind, sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert
vergütet. Dies gilt ebenso für temporär erf. zweite
Rückenschutzgeländer (zum Gebäude hin) soweit diese
gem. BauBG erforderlich sind (wg. zu weitem Abstand zum
Gebäude im Bauzustand). Nach Abschluss der in diesem
Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen ist das
Gerüst durch den AN freizumelden. Damit beginnt der
Zeitraum der Vorhaltungsvergütung.
ZTV 07 ergänzende DIN Normen
ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gelten
insbesondere die Forderungen folgender DIN-Normen:
DIN EN 74
DIN EN 1298
DIN 4420
DIN 4421
DIN 4422-1
DIN 4425
DIN 4427
DIN EN 1263-1
Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und
Schutzgerüste" (ZH 1/534.0-10) sowie die Aufbau- und
Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu
beachten.
Entsprechende Sicherheitsregeln und
Verwendungsanleitungen der Hersteller sind ebenfalls
für die Einrüstung der Balkone zu beachten.
4. Ausführung
4.1
Verantwortlichkeit:
Für die betriebssichere Herstellung, die Vorhaltung und
den Abbau der Gerüste ist der Auftragnehmer (AN) der
Gerüstbauarbeiten im vollen Umfang verantwortlich. Der
AN hat
für eine ordnungsgemäße Erhaltung und Benutzung der
Gerüste jeder Unternehmer, der sich der Gerüste
bedient, zu sorgen.
4.2
Allgemeines:
Das Auf-, Um- und Abrüsten darf nur unter fachkundiger
Aufsicht und unter Beachtung der einschlägigen Regeln
und Normen des Gerüstbaues geschehen. Bei Gerüsten, die
nicht
den Regelausführungen entsprechen, sind zusätzlich die
besonderen konstruktiven und statischen Forderungen zu
beachten. Die hierzu erforderlichen Zeichnungen müssen
auf
der Verwendungsstelle vorhanden sein (siehe DIN 4420).
Im Besonderen ist auf die Einhaltung der erforderlichen
Gerüsthöhen (auch im Dachrandbereich) zu achten.
4.3
Unterbau:
Ständer müssen eine sicherer unverrückbare Unterlage
erhalten, zum Beispiel Fußplatten, Kanthölzer, Bohlen,
damit eine ausreichende Lastenübertragung unmittelbar
auf den
Untergrund sichergestellt ist. Schrägstützen sind gegen
Ausweichen zu sichern.
4.4
Benutzen der Gerüste:
Gerüste dürfen nicht vor ihrer kompletten
Fertigstellung benutzt werden. Ihre Betriebssicherheit
ist zu überwachen, nach jedem Sturm, starkem Regen,
Frost und anderen Naturereignissen
sind die Gerüste, vor allem der Unterbau sowie ihre
Verbindungen und Verankerungen zu überprüfen.
Gerüstlagen dürfen nur über Zugänge (DIN 4420) betreten
werden. Auf
Arbeitsgerüsten ist das Lagern und Stapeln von
Baustoffen sowie das Absetzen von Kran- und
Aufzuglasten nur im Rahmen der vorgesehenen
Tragfähigkeit gestattet. Auf Schutzgerüsten ist das
Absetzen und Lagern von Lasten grundsätzlich verboten.
Über die in den Regelaus- führungen vorgesehene
Tragfähigkeit hinaus dürfen Gerüstabschnitte nur
belastet werden, wenn hierfür der statische Nachweis
geführt und das Gerüst entsprechend ausgebildet ist.
Entsprechend den Belastungswerten sind die Gerüste
deutlich sichtbar zu bezeichnen (Schilder) und zu
sichern.
Die Gerüste sind an allen von der Bauleitung
angewiesenen Flächen zu errichten, auch kleinere
Flächen, auf Decken u.a. außen und innen.
Vor Abgabe des Angebotes hat der AN sämtliche
Situationen der Arbeitsabläufe und einzurüstenden
Bereiche anhand der beiligenden Planung zu prüfen.
Zusätzliche Forderungen aus Grund von Unkenntnis der
Situation werden keine Berücksichtigung finden. Der
Unternehmer hat sich durch Inaugenscheinnahme ein
genaues
Bild zu machen.
Die Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der
1 Aufstellen und Abbauen des Gerüstes
1
Aufstellen und Abbauen des Gerüstes
1. 10 Auf-und Abbau Fassadengerüst - W09 - Lastklasse 3 Aufstellen und Abbauen eines Standgerüstes als
Fassadengerüst
nach DIN 4420 / Systemgerüst W09, Lastklasse 3,
inkl. aller Verankerungen, WDVS-Anker, sowie Beläge,
inkl. Grundmietzeit 4 Wochen.
Vergütung je m² Fassadenansichtsfläche.
1. 10
Auf-und Abbau Fassadengerüst - W09 - Lastklasse 3
1,960.00
m2Wo
1. 20 Gerüstzugang Flachdach Treppenzugang über Attika zwischen Flachdach und Gerüst
herstellen und abbauen. Zugang ist an der Attika zu
befestigen und freischwebend über der
Flachdachkonstruktion anzuordnen.
Inkl. beidseitigem Handlauf und Verbindung zum
Arbeitsgerüst.
1. 20
Gerüstzugang Flachdach
1.00
St
1. 30 Gitterträger Einbau und Ausbau eines Gitterträgers im
EIngangsbereich,
Spannweite 4m
1. 30
Gitterträger
4.00
m
2 Gerüstvorhaltung
2
Gerüstvorhaltung
2. 10 Gerüstvorhaltung - Verlängerungswoche Vorhalten des Gerüstsystems je angefangener
Verlängerungswoche
über die Grundmietzeit von 4 Wochen hinaus.
Inkl. Instandhaltung und Kontrolle gemäß ZTV 06.
2. 10
Gerüstvorhaltung - Verlängerungswoche
490.00
m2Wo
3 Belagsebene für WDVS-Arbeiten
3
Belagsebene für WDVS-Arbeiten
3. 10 Auf/ Abbau Belagverbreiterung wandseitig 4Wo B 0,3m Aufbauen und Abbauen einer wandseitigen
Belagverbreiterung
für Standgerüste der Hauptposition (Pos. 1.10),
längenorientiert, Konsolbreite 0,30 m.
Grundeinsatzzeit 4 Wochen inkl.
Einsatz für WDVS-Fassadenarbeiten.
3. 10
Auf/ Abbau Belagverbreiterung wandseitig 4Wo B 0,3m
58.00
m