Gerüste
KSA Stuttgart Klinikum Haus A
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Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung: Das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR (nachfolgend Klinikum Stuttgart / KS genannt) plant eine umfassende bauliche Modernisierung des Katharinenhospitals am Standort Mitte. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat bereits 2012 den vorhandenen strukturellen Rahmenplan mit richtungsweisenden Baumaßnahmen und Sanierungen am Standort Mitte des Klinikums Stuttgart konkretisiert (Projekt „Zentraler Neubau“ (ZNB)). Zwischenzeitlich wurden die Planungen aus 2012 unter medizinisch-funktionalen und bautechnischen Aspekten überprüft und aktualisiert. Das Gesamtprojekt „Neubau Katharinenhospital (NBKH)“ beinhaltet mehrere Teilprojekte mit dem Ziel, eine moderne und leistungsfähige Krankenhausinfrastruktur zu schaffen, die nahtlos in die bestehende Struktur des Klinikums integriert ist und den zukünftigen Anforderungen an die medizinische Versorgung gerecht wird. Bereits fertiggestellt und in Betrieb genommen sind die Neubauten Haus Z, Haus G und Haus F. Derzeit liegt der Fokus auf den Neubauten Haus A und Haus BE (Teilprojekt A46) welche mit Haus F einen zusammenhängenden Gebäudekomplex bilden. Dieser ist über diverse Anbindungen mit den umliegenden ober- und unterirdischen Bestandsbauwerken verbunden. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgen der Rückbau der Interimsgebäude (Modulbau Haus Z und Haus I) sowie die Fertigstellung der Außenanlagen und die Neuordnung des Klinikverkehrs. Start Rohbau 1. Bauabschnitt 07/2026 VOB Abnahme             12/2028 Standort:                              Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart                                               Herdweg 2, 70174 Stuttgart Höhenlage ü NN (GOK):      +257,59 mü.NN BGF:                                     ca. 34.500 m² Anzahl Geschosse ui:         3 Geschosse Anzahl Geschosse oi:         10 Geschosse
Baubeschreibung
ATV ATV Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden. Darüber hinaus gelten, -die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen -die VOB B/C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden -die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen. Alle LV-Positionen sind zu bepreisen. Positionen die mit 0,00 € ohne Erläuterung bepreist sind, werden als „inklusive/ ohne Mehrpreis“ gewertet. Sofern eine Position nicht bepreist werden kann, ist zwingend ein kurzer nachvollziehbarer Kommentar zur entsprechenden Position dem Angebot beizufügen.
ATV
ZTV ZTV - Gerüstarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121-1 BFGB: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz. Quellenverzeichnis wichtiger Anforderungen: Regelausführung für Systemgerüste (vorgefertigte Bauteile) DIN EN 12810-1 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Produktfestlegung DIN EN 12810-2 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise 2 Vorbereitung und Planung Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet. Rechtzeitig vor Beginn der Gerüstbauarbeiten führt der AN unaufgefordert zu folgenden Themen Klärung mit dem AG herbei: ggf. erforderliches abschnittsweises Abrüsten, erforderliche Arbeitshöhen, Höhe letzte Gerüstlage, Lage der Gerüstverankerung, Art der Gerüstverankerung (z. B. Dauergerüstanker), Art des Verschließens der Gerüstankerlöcher, Lage der Leitergänge und ggf. Treppentürme, Belastungsfähigkeit des Untergrundes, beabsichtigte Nutzung des Gerüstes und erwartete Lasten/Belastungen ggf. Höhenversprünge bzw. Gefälle in Gerüststandfläche, Erfordernis für Belagsverbreiterungen, ggf. erforderliche Schutzabdeckungen auf Abdichtungsflächen, ggf. erforderliche vorgezogene Abdichtungen unterhalb von Gerüstaufstandsflächen. Erstellung der Ausführungspläne sofern die ausgeschriebenen und aktivierten Gerüstkonstruktionen nicht den Standardaufbauten der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers entsprechen, statisch anspruchsvoll sind oder von gesetzlichen Standardvorgaben abweichen. Bestehend aus: 1.) Grundrisse mit der Darstellung des Turmrasters 2.) Längs- und Querschnitte im Maßstab 1:50/ 1:100 3.) Detailplanung für Ausspindellängen, Verlegeschema der      Joch- und Querträger, Unterpallung etc.      im Maßstab 1:20/ 1:25 4.) Angaben zu Stiellasten 5.) Ermittlung der Materiallisten 6.) Ankerplan 7.) Gefährdungsbeurteilung 8.) Übergabe der Unterlagen in 3-facher Ausführung Anpassungen der Ausführungspläne, welche im Zuge der Ausführungsphase notwendig werden, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Erstellung von prüffähigen Statiken Die Gerüststatik ist so auszulegen, dass der AG an jeder Seite ein Blow-up-Poster von mindestens 24,00 m2 Größe anbringen kann. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob die vorgesehenen Gerüstkonstruktionen von der Typenstatik des von ihm verwendeten Gerüsts abgedeckt sind oder ob Objekt- oder konstruktionsbezogene Nachweise erstellt werden müssen. Sind solche Nachweise erforderlich, so erstellt der AN sie unaufgefordert in prüffähiger Form und veranlasst unaufgefordert die Prüfung seiner statischen Nachweise. Ist dem AN die Art, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Gerüstuntergrundes nicht ausdrücklich vom AG angegeben worden, so holt der AN vor Ausführungsbeginn unaufgefordert alle zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Untergrundes erforderlichen Informationen ein. Nachweise gemäß DIN EN 12812 inkl. aller erforderlichen Unterlagen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Rüstungen sind erst nach Aufforderung durch den AG ab- oder umzubauen. Rüstungen sind spätestens 3 Tage nach Freimeldung zu demontieren/umzubauen und unverzüglich abzufahren. Nach dieser Frist geht die Gefahrtragung für die Beschädigung noch eingerüsteter Bauteile auf den AN über. Werden die geforderten Absprachen zur Arbeitsausführung nicht vom AN herbeigeführt, so ist dieser dem AG gegenüber schadensersatzpflichtig. 3.2 Gebrauchsüberlassung Die Rüstung und sämtliche Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Beleuchtung, Abschrankungen, Brustwehr, Staubschutzfolien oder -netze) sind regelmäßig, jedoch mindestens in wöchentlichen Abständen, vom AN zu kontrollieren. Die Rüstung ist anderen Unternehmern zur Ausführung ihrer Arbeiten zu überlassen. Sie ist so zu erstellen, dass sie von allen am Bau beteiligten Gewerken ohne Umbauarbeiten gefahrlos genutzt werden kann. 3.3 Ausführung Die Rüstung ist so aufzustellen, dass das ungefährdete Betreten und Passieren der Baustelle für Bewohner und Handwerker möglich ist. Alle Eingänge und Zuwegungen sowie Flucht- und Rettungswege sind in voller Breite von der Rüstung freizuhalten bzw. zu überbauen. Je Gerüstabschnitt ist ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug vorzurichten. Die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher müssen auf den Schichtaufbau des Bauteils und auf das Fassadensystem abgestimmt sein. Auf Verlangen des AG ist ein Verankerungsplan zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Bei Gerüststellung auf wasserführenden Flächen (z. B. Vordächer, Flachdächer, Dachterrassen) sind durch den AN erforderliche Schutzmaßnahmen für wasserführende Eindichtungen und Maßnahmen zur Lastverteilung einzukalkulieren und vorzusehen. Eine Beschädigung oder Perforierung dieser Schichten ist zu vermeiden. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Je separat abzurüstende Fassadenseite ist mindestens ein Leitergang vorzusehen. Grundsätzlich ist mindestens ein Leitergang je Fassade und Himmelsrichtung vorzusehen. Die Rüstung ist so zu erstellen, dass die Gerüstlagen auch bei Höhenversetzen des Untergrundes in selber Höhe durchlaufen. Nach TRBS 2121-1 ist - sofern realisierbar- je 50,00 m Gerüstlänge ein Höhenzugang über Treppen oder Aufzüge erforderiich. Sind diese nicht ausgeschrieben, weist der AN den AG auf die Erfordernis der Treppentürme rechtzeitig vor Gerüststellung unaufgefordert hin. Der AN informiert sich vor Ausführung der Einrüstung, welche Fassadenbereiche zur Befestigung der Rüstung freigegeben sind und wie Gerüstankerlöcher in Putzflächen zu schließen sind. Für Metallgerüste sind Maßnahmen gegen eine statische Aufladung (z. B. Blitzeinschlag) vorzusehen. Staubschutzfolien oder -netze sind in einheitlicher Farbe neuwertig einzubauen. Beschädigte Netze oder Folien sind unaufgefordert vom AN auszutauschen.
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Fabrikatswahl Fabrikatswahl / Fabrikatsfreiheit / Fabrikatenliste Die im folgende Leistungsverzeichnis beschreibenen Fabrikate gelten als Richtqualität. Der AN kann jedoch ein gleich oder höherwertiges Fabrikat anbieten. Die erforderlichen Nachweise sind bei Auftragserteilung spätestens anzugeben. Die Alternativen Fabrikaten sind in der unten stehenden Liste einzutragen. Vom AN angebotene Fabrikate: -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -.....................................................................................................
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