Linoleumböden
SLV Neubau Betriebsführungszentrale Salzburg
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Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 022 (2021-12), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße. 11. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen: Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher somit explizit zum umweltgerechten Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen beauftragt ist. 12. Arbeitshöhen: Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m in die Einheitspreise einkalkuliert. Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 022 (2021-12), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:

Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.

4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.

Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.

6. Zulassungen:

Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

7. Leistungsumfang:

Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.

Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.

8. Nur Liefern:

Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

10. Geschoße:

Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

11. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:

Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher somit explizit zum umweltgerechten Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen beauftragt ist.

12. Arbeitshöhen:

Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m in die Einheitspreise einkalkuliert.

Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.

50 Linoleumboden
50
Z
Linoleumboden
Sämtliche Bodenlegerarbeiten, sowie damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten sind gemäß den zum Zeitpunkt der Angebotslegung gültigen einschlägigen ÖNORMEN, Richtlinien sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Muster Für alle zur Verwendung vorgesehenen Materialien sind vor Ausführung unbedingt Muster vorzulegen. Die vom Auftraggeber zur Ausführung ausgewählten Musterstücke verbleiben an der Baustelle und gelten für die Gesamtausführung der in diesen Materialien herzustellenden Teile als Qualitätsmaßstab. Vorbereitung Die Verlegung der Bodenbeläge erfolgt auf schwimmenden Zementestrichen. Der Auftragnehmer hat jede Verlegefläche vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich auf Verlegereife zu überprüfen. Der Untergrund ist zu reinigen, zu entstauben und mit einer geeigneten Haftbrücke vollflächig vorzustreichen sowie anschließend mit einer rollstuhlfesten Spachtelmasse vollflächig zu spachteln. Vor dem Verlegen des Belages ist die gesamte Oberfläche zu schleifen oder nochmals zu spachteln, um eine einwandfreie, ebene Verlegefläche sicherzustellen. Vorhandene Winkelrandstreifen sind erst unmittelbar vor der Sockelverlegung abzuschneiden. Verlegung Die Verlegerichtung der Bahnen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber vor Beginn der Verlegearbeiten. Anschließende Räume mit gleichem Belag sind in der Regel durchzulegen. Die erforderlichen Bewegungsfugen im Estrich sind im Bodenbelag durchzuführen; die Ausbildung hat mittels Aluminium-T-Schiene, Fabrikat KÜGELE o.glw., maximale Profilbreite 14 mm, zu erfolgen. Bei langen Gangflächen oder großen Räumen sind zum Abbau von Spannungen und Dehnungen im Belag Dehnfugen mit Bewegungsprofilen aus Edelstahl auszuführen. Die Lage der erforderlichen Dehnfugen ist rechtzeitig bekanntzugeben, um bei der Verlegung des Estrichs berücksichtigt werden zu können. Nach Beendigung der Arbeiten sind von jeder Bodenart mindestens 20,0 m² als Reserve in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Bereich zur Verfügung zu stellen. Lieferung und Verlegung von Linolbelag in Bahnenware gemäß aktueller Kollektion, antistatisch, mindestens 2,5 mm stark, in handelsüblicher Breite. Design und Farbe nach Wahl des Auftraggebers. Leitprodukt: Forbo Marmoleum Concrete 3761 Titan oder gleichwertig. Angebotenes Produkt:…………….. Der Belag ist auf dem vorbereiteten Zementestrich mit einem geeigneten Kleber vollflächig zu verkleben. Nach dem Verkleben sind die Fugen zu fräsen und mit Schmelzdraht in Farbe des Belages zu schließen. Anschließende Räume mit gleichem Belag sind in der Regel durchzulegen. Lieferung und Montage eines Hohlkehlsockels passend zum Flächenbelag, vollflächig verklebt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Nach Verlegung und Reinigung, jedoch vor Inbetriebnahme, erhält der Linolbelag eine Ein- bzw. Erstpflege gemäß den Angaben und Vorgaben des Herstellers. Zum Zeitpunkt der Erstbehandlung darf der Boden nicht begangen werden.

Sämtliche Bodenlegerarbeiten, sowie damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten sind gemäß den zum Zeitpunkt der

Angebotslegung gültigen einschlägigen ÖNORMEN, Richtlinien sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.

Muster

Für alle zur Verwendung vorgesehenen Materialien sind vor Ausführung unbedingt Muster vorzulegen. Die vom Auftraggeber

zur Ausführung ausgewählten Musterstücke verbleiben an der Baustelle und gelten für die Gesamtausführung der in diesen

Materialien herzustellenden Teile als Qualitätsmaßstab.

Vorbereitung

Die Verlegung der Bodenbeläge erfolgt auf schwimmenden Zementestrichen. Der Auftragnehmer hat jede Verlegefläche vor

Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich auf Verlegereife zu überprüfen. Der Untergrund ist zu reinigen, zu entstauben und mit

einer geeigneten Haftbrücke vollflächig vorzustreichen sowie anschließend mit einer rollstuhlfesten Spachtelmasse vollflächig zu

spachteln. Vor dem Verlegen des Belages ist die gesamte Oberfläche zu schleifen oder nochmals zu spachteln, um eine

einwandfreie, ebene Verlegefläche sicherzustellen. Vorhandene Winkelrandstreifen sind erst unmittelbar vor der

Sockelverlegung abzuschneiden.

Verlegung

Die Verlegerichtung der Bahnen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber vor Beginn der Verlegearbeiten. Anschließende

Räume mit gleichem Belag sind in der Regel durchzulegen. Die erforderlichen Bewegungsfugen im Estrich sind im Bodenbelag

durchzuführen; die Ausbildung hat mittels Aluminium-T-Schiene, Fabrikat KÜGELE o.glw., maximale Profilbreite 14 mm, zu

erfolgen.

Bei langen Gangflächen oder großen Räumen sind zum Abbau von Spannungen und Dehnungen im Belag Dehnfugen mit

Bewegungsprofilen aus Edelstahl auszuführen. Die Lage der erforderlichen Dehnfugen ist rechtzeitig bekanntzugeben, um bei

der Verlegung des Estrichs berücksichtigt werden zu können.

Nach Beendigung der Arbeiten sind von jeder Bodenart mindestens 20,0 m² als Reserve in einem vom Auftraggeber

vorgegebenen Bereich zur Verfügung zu stellen.

Lieferung und Verlegung von Linolbelag in Bahnenware gemäß aktueller Kollektion, antistatisch, mindestens 2,5 mm stark, in

handelsüblicher Breite. Design und Farbe nach Wahl des Auftraggebers. Leitprodukt: Forbo Marmoleum Concrete 3761 Titan

oder gleichwertig.

Angebotenes Produkt:……………..

Der Belag ist auf dem vorbereiteten Zementestrich mit einem geeigneten Kleber vollflächig zu verkleben. Nach dem Verkleben

sind die Fugen zu fräsen und mit Schmelzdraht in Farbe des Belages zu schließen. Anschließende Räume mit gleichem Belag

sind in der Regel durchzulegen.

Lieferung und Montage eines Hohlkehlsockels passend zum Flächenbelag, vollflächig verklebt, in Abstimmung mit dem

Auftraggeber.

Nach Verlegung und Reinigung, jedoch vor Inbetriebnahme, erhält der Linolbelag eine Ein- bzw. Erstpflege gemäß den

Angaben und Vorgaben des Herstellers. Zum Zeitpunkt der Erstbehandlung darf der Boden nicht begangen werden.

50.02 Untergrund vorbereiten
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Untergrund vorbereiten
50.03 Bodenbeläge aus Linoleum
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Bodenbeläge aus Linoleum
50.08 Profile und Verfugung
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Profile und Verfugung
50.90 Regieleistungen
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Regieleistungen