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Bill of Quantities
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 022 (2021-12), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
11. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher somit explizit zum umweltgerechten Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen beauftragt ist.
12. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
Sämtliche Bodenlegerarbeiten, sowie damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten sind gemäß den zum Zeitpunkt der
Angebotslegung gültigen einschlägigen ÖNORMEN, Richtlinien sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Muster
Für alle zur Verwendung vorgesehenen Materialien sind vor Ausführung unbedingt Muster vorzulegen. Die vom Auftraggeber
zur Ausführung ausgewählten Musterstücke verbleiben an der Baustelle und gelten für die Gesamtausführung der in diesen
Materialien herzustellenden Teile als Qualitätsmaßstab.
Vorbereitung
Die Verlegung der Bodenbeläge erfolgt auf schwimmenden Zementestrichen. Der Auftragnehmer hat jede Verlegefläche vor
Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich auf Verlegereife zu überprüfen. Der Untergrund ist zu reinigen, zu entstauben und mit
einer geeigneten Haftbrücke vollflächig vorzustreichen sowie anschließend mit einer rollstuhlfesten Spachtelmasse vollflächig zu
spachteln. Vor dem Verlegen des Belages ist die gesamte Oberfläche zu schleifen oder nochmals zu spachteln, um eine
einwandfreie, ebene Verlegefläche sicherzustellen. Vorhandene Winkelrandstreifen sind erst unmittelbar vor der
Sockelverlegung abzuschneiden.
Verlegung
Die Verlegerichtung der Bahnen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber vor Beginn der Verlegearbeiten. Anschließende
Räume mit gleichem Belag sind in der Regel durchzulegen. Die erforderlichen Bewegungsfugen im Estrich sind im Bodenbelag
durchzuführen; die Ausbildung hat mittels Aluminium-T-Schiene, Fabrikat KÜGELE o.glw., maximale Profilbreite 14 mm, zu
erfolgen.
Bei langen Gangflächen oder großen Räumen sind zum Abbau von Spannungen und Dehnungen im Belag Dehnfugen mit
Bewegungsprofilen aus Edelstahl auszuführen. Die Lage der erforderlichen Dehnfugen ist rechtzeitig bekanntzugeben, um bei
der Verlegung des Estrichs berücksichtigt werden zu können.
Nach Beendigung der Arbeiten sind von jeder Bodenart mindestens 20,0 m² als Reserve in einem vom Auftraggeber
vorgegebenen Bereich zur Verfügung zu stellen.
Lieferung und Verlegung von Linolbelag in Bahnenware gemäß aktueller Kollektion, antistatisch, mindestens 2,5 mm stark, in
handelsüblicher Breite. Design und Farbe nach Wahl des Auftraggebers. Leitprodukt: Forbo Marmoleum Concrete 3761 Titan
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt:……………..
Der Belag ist auf dem vorbereiteten Zementestrich mit einem geeigneten Kleber vollflächig zu verkleben. Nach dem Verkleben
sind die Fugen zu fräsen und mit Schmelzdraht in Farbe des Belages zu schließen. Anschließende Räume mit gleichem Belag
sind in der Regel durchzulegen.
Lieferung und Montage eines Hohlkehlsockels passend zum Flächenbelag, vollflächig verklebt, in Abstimmung mit dem
Auftraggeber.
Nach Verlegung und Reinigung, jedoch vor Inbetriebnahme, erhält der Linolbelag eine Ein- bzw. Erstpflege gemäß den
Angaben und Vorgaben des Herstellers. Zum Zeitpunkt der Erstbehandlung darf der Boden nicht begangen werden.