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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Projektbeschreibung: Projektbeschreibung:
Die umzubauende Bürofläche (ca. 400qm BGF) liegt im
Angerblock, einem Wohn- und Geschäftshaus zwischen
Sendlingerstraße und Oberanger. Die Einheit ist im
1.OG, Bauteil D soll für den zukünftigen Mieter Finovia
umgebaut und erneuert werden.
Die bestehenden Trockenbauwände verbleiben teilweise im
Bestand. Teilweise werden Trockenbau- und Glas-Wände
abgebrochen, teilweise ergänzt.
Die Bodenbeläge werden vollständig ausgebaut und
ersetzt, abgehängte Decken angepasst.
Die Eingangstür in die Mieteinheit, Türen der
Fluchtwege und die gesamte Fassade bleiben wie im
Bestand.
Heizung, Elektro- und Sanitärinstallationen siehe
Vorbemerkungen "HKLS"
Maßnahmen im Einzelnen
- zusätzliche Unterteilung größerer Büroräume in
kleinere durch Trockenbauwände, dadurch zusätzlichen
Türen
- Abtrennung Büro-Räume von der Mittelzone und
Mittelzone in sich mit Glas-System-Trennwänden
- Änderung der Küche
- komplette Erneuerung Sanitär
- Streichen aller Wände und Decken
- neue Bodenbeläge (Linoleum, Teppich)
- Erneuerung der ges. Beleuchtung: Umrüstung auf LED
- Anpassen Elektroinstallation (Lichtschalter,
Steckdosen, Steuerung Raffstore, Steuerung Heizung/
Lüftung) an neuen Grundriss
- Nachrüsten von Bodentanks
Als Kalkulationsgrundlage liegen bei:
Pläne Grundriss Abbruch/ Neu und Deckenspiegel
Alle Positionen verstehen sich inklusive Lieferung und
betriebsfertige Montage.
Abkürzungen:
Es werden die folgenden Abkürzungen verwendet:
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer
Baustelleneinrichtung:
Auf dem eigenen Grundstück besteht keine Möglichkeit
einer Baustelleneinrichtung. Die erforderliche
Einrichtung ist durch den AN
festzulegen und in den Kosten für die
Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Für die
Baustelleneinrichtung auf öffentlichen Flächen ist
in Eigenständigkeit des Bieters ein Antrag bei der
Stadt München zu stellen.
Neben einem Treppenraum kann ein Aufzug für den
Transport von Baumaterialien, Werkzeug und ggf.
Personal während der Bauphase
genutzt werden. Die Nutzung des Aufzugs erfolgt gemäß
Anweisung des Bauherrn bzw. der Bauleitung.
Zulässige Nutzungszeiten: Werktags 7:0018:00 Uhr
(Änderungen in Absprache mit dem AG). Zulässige
Belastung und maximale Zuladung laut Herstellerdaten
des Aufzugs, diese Daten sind einzuhalten.
Die Reinigung und ggf. notwendige Schutzmaßnahmen (z.B.
Verkleidung der Kabinenwände und
-böden zum Schutz vor Beschädigung oder Verschmutzung)
sind Bestandteil der Leistung. Schäden, die durch
unsachgemäße Nutzung
entstehen, sind auf Kosten des Auftragnehmers zu
beheben. Die Kosten für notwendige Schutzmaßnahmen für
Treppenraum und / oder Aufzug und Zuwege Aufzug
einschl. deren Rückbau sind in die Kosten für die
Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren.
Bemusterungen:
Sichtbare Teile und Einrichtungsgegenstände sind vorab
zwischen AG und AN zu bemustern und vom AG freigeben zu
lassen. Die durch Fabrikate angegebenen
Qualitätsstandards sind zwingend einzuhalten.
Produktauswahl:
Die der Planung zugrunde gelegten Produkte und den
daraus resultierend systemkonformen Eigenschaften sind
den Positionen zu entnehmen. Bei einer anderen Wahl der
Produkte ist die Gleichwertigkeit, Systemkonformität
mit allen notwendigen Eigenschaften zur dauerhaften
Funktionstauglichkeit usw. zur alternativen Änderung
nachzuweisen bzw. in der Haftung eigenständig zu
übernehmen.
Kalkulationshinweise:
In die Angebotspreise sind auch die Gemeinkosten gem.
VOB einzurechnen. Zusätzlich sind bei alle
Kalkulationen allgemeineVertragsbedingungen und ZTV zu
berücksichtigen. Alle Anlagenteile sind - falls
erforderlich - gem. den Anforderungen der
Druckgeräterichtlinie zu erstellen, ggfs. werden
dadurch CE-Kennzeichnungen und Konformitätserklärungen
notwendig, diese sind in die Kalkulationen aufzunehmen.
Bei Differenzen zwischen den Planungen und der
Leistungsbeschreibung ist immer das Höherwertige
anzunehmen.
Planunterlagen:
Der AN erhält mit der Ausschreibung Planunterlagen als
Grundlage für die Ausschreibung.
In den Angebotspreis ist der Aufwand für die
Montageplanung der System-TW für den Besprechungsraum
mit einzukalkulieren.
Die Pläne der Ausschreibung sind zu kontrollieren und
anhand der gewählten und daraufhin vom AG freigegebenen
Fabrikate zu
vervollständigen und anzupassen. Die erforderlichen
Berechnungen sind vom AN durchzuführen bzw. zu
kontrollieren.
Zusätzlich zu den Angaben der Planung müssen in der
Montageplanung die folgenden Informationen enthalten
sein:
- Aufmaß vor Ort und ggf. Anpassung der Planung
- alle wesentlichen Auslegungsdaten und Dimensionen
- Kennzeichnung der Regel- und Absperrorgane mit allen
zum Betrieb / zur Einregulierung notwendigen Daten
- alle Elektroanschlüsse mit Darstellung Leitungsverzug
Die Montageplanung ist dem AG rechtzeitig, aber
spätestens 14 Tage vor Montagebeginn vorzulegen. Alle
Nebenkosten wie Plot- oder Kopierkosten sind
einzukalkulieren. Die Montageplanung ist bis zur
Erstellung der Bestandsunterlagen fortzuschreiben.
Technische Vorschriften:
Diese bestehen aus den allgemein anderkannten Regeln
der Technik, d. h. in der Regel DIN-Normen,
Verordnungen und Richtlinien. Sie
sind Grundlage der Planung und müssen bei
Dimensionierungen, Bauteil- und Materialauswahlen sowie
bei der Ausführung selbst beachtet
werden.
Für die Projektierung und Ausführung im Gewerk KG 300
+400 gelten hier besonders folgende Verordnungen,
Normen und technische
Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zum
Zeitpunkt der Ausführung:
- VOB Teil C
- VDE-Bestimmungen
- Auflagen und Vorschriften des TÜV und des
Gewerbeaufsichtsamtes
- Empfehlungen und Verfügungen der zuständigen
Fachverbände
Weiterhin sind folgende Gutachten, soweit relevant, zu
beachten:
- Brandschutzkonzept
- Statische Berechnung
- Baugenehmigung
Projektbeschreibung:
05 Bodenbelagsarbeiten
05
Bodenbelagsarbeiten
05.03 Bodenbelagsarbeiten
05.03
Bodenbelagsarbeiten