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Anlage 2 - ZTV - 036 Bodenbelagsarbeiten Anlage 2
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Gewerk 036 BODENBELAGSARBEITEN gemäß DIN 18365
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Maßgebend für die Ausführung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Normen und Richtlinien, die Ausführungshinweise der Fachverbände sowie die Herstellervorgaben der eingesetzten Materialien.
Es gelten insbesondere:
ATV/DIN 18365 – Bodenbelagsarbeiten
DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau
Stoffe und Bauteile
Die Wahl des Klebstoffs bleibt dem Auftragnehmer überlassen, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist und die Herstellervorgaben des Bodenbelags eingehalten werden. Es sind ausschließlich systemzugelassene und geeignete Klebstoffe zu verwenden.
Die eingesetzten Materialien dürfen den Belag und den Untergrund nicht nachteilig beeinflussen und keine dauerhaften Geruchsbelästigungen hervorrufen. Es sind emissionsarme Produkte (z. B. EMICODE EC1 oder gleichwertig) zu verwenden.
Das eingebaute Material muss dem freigegebenen Muster entsprechen. Die Freigabe durch den Bauherrn bzw. die Bauleitung ist vor Ausführung einzuholen.
Ausführung
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen im Gesamtzusammenhang des Fußbodenaufbaus mit der Bauleitung abzustimmen, sofern Abweichungen oder unzulässige Toleranzen festgestellt oder vermutet werden.
Unebenheiten des Untergrunds, die zu einer Überschreitung der zulässigen Spachtelstärken führen, sind durch geeignete Messungen nachzuweisen und der Bauleitung anzuzeigen.
Schleif- und Spachtelarbeiten sind gemäß den technischen Regeln auszuführen. Vor staubintensiven Arbeiten sind angrenzende Bereiche fachgerecht zu schützen; Staub ist zu beseitigen bzw. geeignete Absauggeräte sind einzusetzen.
Werkseitig versiegelte Bodenbeläge sind mit besonderer Sorgfalt einzubauen. Kratzer, Druckstellen oder sonstige Beschädigungen gelten als wesentliche Mängel. Eine Nachversiegelung auf der Baustelle ist nicht zulässig.
Elemente aus unterschiedlichen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Sind produktionsbedingt geringe Farb- oder Strukturabweichungen möglich, sind die Elemente aus mehreren Paketen gemischt zu verlegen. Die Bauleitung ist hierüber vorab zu informieren.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trocknungsgeräten vorgesehen, ist bis zum geforderten Sollwert zu trocknen.
Der Auftragnehmer hat sich bei Befestigungen an angrenzenden Bauteilen zu vergewissern, dass keine verdeckten Leitungen oder Installationen beschädigt werden.
Preisinhalte
Als Nebenleistungen gelten, soweit in den Einzelpositionen nicht gesondert erfasst, zusätzlich zu Nr. 4.1 DIN 18365:
* Entfernen von Überständen beim Verlegen
* Lüften der Räume während der Ausführung
* Übergabe einer Pflege- und Reinigungsanleitung
Anlage 2 - ZTV - 036 Bodenbelagsarbeiten
Anlage 3 - Leist - 036 Bodenbelagsarbeiten Anlage 3 Stand: 10.07.2026
BESCHREIBUNG LEISTUNGSUMFANG
Verlegung – Vinylbelag
Wenn nicht anders vorgegeben, erhalten die in den Ausführungsplänen bzw. im Aufmaß vorgesehenen Wohnbereiche einen Vinylbelag. Ausgenommen sind Bäder, WCs sowie Bereiche mit Fliesen- oder sonstigem Sonderbelag.
Die Lieferung und Verlegung erfolgt gemäß den beiliegenden Ausführungsplänen, den Bemusterungs- und Freigabeunterlagen sowie den Vorgaben des AG.
Vor Beginn der Arbeiten ist die Prüfung des Estrichs gemäß den geltenden technischen Regeln durchzuführen und zu protokollieren.
In den jeweiligen Einheitspreisen enthalten sind sämtliche Haupt- und Nebenleistungen gemäß Leistungsbeschreibung, einschließlich Untergrundvorbereitung, Oberflächenversiegelung (sofern systembedingt erforderlich), Silikonfugen im Türbereich, Anspachtelarbeiten an angrenzende Fliesenbeläge, Herstellung der erforderlichen Dehnungsfugen sowie das fachgerechte Abfugen der Sockelleisten zur Wand, soweit diese Leistungen nicht in separaten Positionen erfasst sind.
Sockelleisten sowie Anschluss- und Übergangsprofile werden gemäß den hierfür vorgesehenen Positionen ausgeführt und vergütet. Profile und Fugenprofile sind nur auszuführen, soweit sie technisch erforderlich oder durch den AG bzw. die Bauleitung angeordnet sind.
Im Bereich der Türzargen ist der Anschluss zum Bodenbelag fachgerecht mit geeignetem Silikon herzustellen.
Die bauaufsichtlichen Zulassungen sowie technische Datenblätter der vorgesehenen Materialien sind dem AG vor Ausführung vorzulegen.
Allgemein
Die Sockelleisten sind analog zur jeweiligen Bodenfläche auszuführen.
Der Bauablauf hat ausschließlich nach den Vorgaben der Bauleitung des AG zu erfolgen.
Bei nachträglichen Änderungen oder Sonderwünschen mit Flächendifferenzen (Entfall oder zusätzliche Ausführung einzelner Räume) ist vor Ausführung eine Abstimmung und Preisvereinbarung mit dem AG zu treffen.
Mengenänderungen werden gemäß den vertraglichen Grundlagen und dem tatsächlichen Aufmaß abgerechnet.
Zur Leistung des AN gehört die Entfernung und fachgerechte Entsorgung des durch ihn verursachten Bauschutts. Entstehende Kosten, die durch Versäumnisse des AN verursacht werden, sind von diesem zu tragen.
Anlage 3 - Leist - 036 Bodenbelagsarbeiten
1 Bodenbelagsarbeiten (Vinyl)
1
Bodenbelagsarbeiten (Vinyl)
1.01 Vorarbeiten
1.01
Vorarbeiten
1.02 Bodenbelagsarbeiten
1.02
Bodenbelagsarbeiten
1.03 Sonstige Arbeiten
1.03
Sonstige Arbeiten
1.04 Stundenlohnarbeiten
1.04
Stundenlohnarbeiten