Malerarbeteiten
Schweizer Zizenhausen
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
LEISTUNGSBESCHREIBUNG VOM: Mittwoch, den 03.08.2025 ABGABETERMIN: 21.08.2026 gerne auch Kurzfristig BETREFF: Malerarbeiten Adresse: Zizenhausen AUSFÜHRUNG: ca. 4 Quartal 2026 nach Vereinbarung PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH BAULEITUNG: In Neustückern 7 78351 Ludwigshafen-Bodman Tel. 07773 - 93230 info@hausbau-huber.de ANSPRECHPARTNER: Christian Mähring E-Mail: Christian Mähring Mobil: 0170 / 8214584 die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Angebot in Euro.......................................................................... ........................................,den................................... ....................................................................
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen: Lage Bauvorhaben: Meßkircherstr. 102 78333 Stockach Zizenhausen Projektbeschreibung: An das Bestandsgebäude wird ein Anbei mit Flachdach erstellt, es entsteht hier eine zusätzliche Wohnung. Grundlage der Projektierung bildet die Planung durch das Büro Joachim Binder Architekten einen Anbau in Holzbauweise mit Flachdach Das Bauvorhaben wird als Effizienzhaus 55 nach Anforderung der KFW und den Vorgaben des Planers erstellt. Bauwerk: Der Anbau wird wie folgt erstellt, Bodenplatte und die Wände und Dach in Holzkonstruktion. Das Gebäude erhält ein Flachdach mit Abdichtung. Kunsstoffenster mit Rolläden zur Verschattung. Die Wohnungen erhalten einen  Zementestrich ohne Fußbodenheizung, mit schwimmendem Estrich. (evlt. auch Trockenestrich)  Bodenbeläge als Vinyl . Eckdaten: - Anbau für eine extra Wohneinheiten mit Küche und Schlafenzimmer. Termine und Fristen: Vorgesehener Beginn der Arbeiten: 2026 Geplante Dauer der Arbeiten: 6 Monate Beginn der gesamten Baumaßnahme: letzten Quartal 2026 Zuständigkeiten: Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an Herr Christian Mähring Tel. 0170/8214584 cmaehring@hausbau-huber.de Anlagen: ERDGESCHOSS_AP01 SCHNITTE mit Detail_AP02
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbedingungen: Allgemeine Vertragsbestimmungen (Auftragsführung) Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme. Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme. Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 5 Jahren und 6  Monaten. Gewährleistungsbürgschaften müssen nach VOB unbefristet ausgestellt werden. Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Gewährleistungsdauer: 5 Jahre und 6 Monate Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH. Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter. Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung. Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten. Neben-, Alternativangebot: Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen. VOB Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden. 1. Allgemein 1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen: Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe. Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Stoffe und Bauteile 2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm 2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. 2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten, muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion nachgewiesen werden. 3. Ausführung 3.1. Prüfung Planunterlagen Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der Bauzeichnungen. Es darf nur nach freigebenen Plänen mit aktuellem Index gearbeitet werden. Bei Widersprüchen zwischen den Plänen (z.B. Werkplanung und Architektenplanung) ist Rücksprache mit dem AG zu halten. 3.2. Ausführungsunterlagen Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen: - Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach) - Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form - Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich - Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den Freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt. - Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7 3.3. Koordination Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.4. Bemusterung Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzurechnen: Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2 In den vertraglichen Leistungen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ohne besondere Vergütung eingeschlossen: Der Schutz und jegliche Haftung für alle am Bau oder im Gelände gelagerten Materialien und Geräte, auch wenn diese bauseits geliefert werden. Evtl. Arbeitsunterbrechungen aus mangelnder Zusammenarbeit mit sonstigen beteiligten Firmen. Die Sauberhaltung des Bauwerks von Schutt, Materialresten etc. getrennt nach den anfallenden Reststoffen in Containern während der Bauzeit. Volle Container sind Zug um Zug abzufahren. Anlegen von Musterflächen zur Entscheidungsfindung für den Auftraggeber, welche Beschichtung zur Ausführung kommen soll. Bei Benutzung von im Angebot nicht zur Benutzung ausgewiesenen Wegen, Grundstücken und Anlagen hat der Auftragnehmer etwaige an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche selbst zu befriedigen. Gerüstarbeiten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers entsprechend VOB. Die Ausführungsunterlagen sind vor Ausführungsbeginn vom Auftragnehmer umfassend zu prüfen. Bei Unstim- migkeiten ist die örtliche Bauüberwachung umgehend diesbezüglich zu informieren. Ausführungsunterlagen die seitens des Auftragnehmers erstellt werden, sind vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben und benötigen einer Genehmigung des Auftraggebers. 5. Schutzmaßnahmen Alle erforderlichen Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, der Bauteile, Installationen und der Arbeitnehmer sind vorzunehmen, in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen und Bauteilen sind zu vermeiden. Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für Zufahrtsbereiche der Baustelle. Alles anfallende Abbruchgut, Staub, Wasser und Strahlgut ist aufzufangen und durch den Auftragnehmer auf seine Kosten zu entsorgen. Die instand zu setzenden Bauwerksteile, Verkehrsflächen, Nebenflächen usw. sind bei Verschmutzungen und/oder Beschädigung auf Kosten des Auftragnehmers in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dabei sind alle Leistungen wie Abplanungen, Abdichtungsmaßnahmen, Wasserführungen, Absaugeinrichtungen, Reinigungsarbeiten und die Entsorgung in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Alle Einrichtungen, die den Umweltschutz, Arbeitsschutz und Schutz Dritter betreffen, sind in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 6. Nachträge Sind Arbeiten auszuführen, die im LV nicht enthalten sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Inangriffnahme der fraglichen Arbeiten auf der Grundlage der Einheitspreise des Hauptangebotes mit dem Auftraggeber eine schriftliche Preisvereinbarung abzuschließen, welche Vertragsbestandteil wird. Es ist zu beachten, dass ein ausreichender Vorlauf für die Beauftragung einzuhalten ist. Besteht Übereinstimmung darüber, dass eine Leistung nur über ein Nachtragsangebot abgerechnet werden kann, so ist dessen Einheitspreis durch folgende Unterlagen zu belegen: - Kalkulation der neuen Leistung auf der Grundlage der Urkalkulation - Nachweis der Zuschläge aufgrund der Urkalkulation - Kalkulation für ähnliche vertragliche Leistungen oder Teilarbeiten - Nachweis der Stoffkosten Sofern solche Arbeiten nicht vor Inangriffnahme angezeigt werden, verfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf eine Vergütung bzw. die Vergütung wird einseitig von der Bauleitung festgelegt. 7. Baustellenerkundung Der Auftragnehmer bestätigt, dass er das Baufeld besichtigt und eventuell auftretende und dadurch verursachte erschwerte Verhältnisse bei der Bildung der Einheitspreise berücksichtigt hat. 8. Aufmaß und Abrechnung Das Aufmessen der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Ausführungszeichnungen gemeinsam mit der Bauleitung. Soweit Leistungen später nicht mehr zugänglich und messbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Bau- leitung zu verständigen. Aufmaßblätter müssen beiderseits anerkannt werden. Eine Rechnungsstellung einschließlich Abschlagsrechnungen ohne Massenermittlung ist nicht zugelassen. Arbeiten auf Nachweis bedürfen der Beauftragung durch die Bauleitung. Nachträglich erfolgt keine Anerkennung. Rapporte sind spätestens einen Tag nach der Ausführung der Taglohnarbeiten zur Unterschrift der Bauleitung vorzulegen. Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen. 9. Reinhaltung der Baustelle Jede Verunreinigung von Straßen und Gehwegen außerhalb der Bauabschnitte sind umgehend zu beseitigen. Bei Auf- und Abladearbeiten sind die verwendeten Fahrzeuge zu säubern, der auf die Straße gefallene Schmutz ist umgehend zu entfernen. Das gilt auch, wenn Straßen durch abzufahrenden Bauaushub o.ä. verschmutzt werden. Verunreinigungen und Beschädigungen der Grünflächen sind zu vermeiden. Beschädigungen die durch den Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer verursacht werden, sind auf Kosten des Auftragnehmers wieder zu beheben. Die gesamte Baustelle ist sauber zu halten. Es dürfen keine Baumaterialien, Verpackungen, Isolierstoffe, Kabel etc. hinterlassen werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten und sonstigen Stoffe, die auf der Baustelle verwendet werden, in den Untergrund gelangen. 10. Eigenüberwachung Die Überwachung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der qualifizierten Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen Fachkraft  durchzuführen. 11. Revisionsunterlagen Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer die gesamten Revisionsunterlagen bestehend aus: - Technische Merkblätter der verwendeten Materialien - Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien - Ggfs. Betriebsanweisungen - Pflege- und Reinigungs-, und Wartungsarbeiten - Bautagebuch - Sämtliche durch den Auftragnehmer durchgeführten Prüfungen/Messungen dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Abnahme der Gesamtleistung in 2- facher Ausfertigung jeweils in Papierform als auch digital zu übergeben. 12. Brandschutzdokumentation Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen Brandüberschlag zu sichern. Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte beinhalten: Produktunterlagen, Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen (gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts, - Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP) - Unterschriebene Übereinstimmungserklärung Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen. 13. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. Inhalte und Angaben sind vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber oder mit dem Bauüberwacher abzustimmen. 14. Baustelleneinrichtungsflächen BE-Flächen stehen in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. Sanitär-Container werden vom AG gestellt. 15. Schlechtwetter Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen. 16. Baustelleneinrichtung und Baukran: Falls nicht explizit aufgeführt, ist in die Einheitspreise die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der Arbeiten. 16.1. Kran Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein Transport jeglicher Art erforderlich ist, ist dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert vergütet. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbedingungen:
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) 1. Regelwerke 1.1 Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen gemäß DIN, insbesondere: Für die Ausführung der Putz, Stuck und Wärmedämmputz gilt die DIN 18350 sowie alle das Gewerk betreffenden DIN-Normen und Verarbeitungsrichtlinien in der neuesten Fassung. - DIN 18350:VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C:ATV Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18550 - Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen - Teil 1: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-1:2016-09 für Außenputze - DIN EN 15824:2017-09 - Festlegungen für Außen- und Innenputze mit organischen Bindemitteln; Deutsche Fassung EN 15824:2017 - VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen - DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Erhöhte Anforderungen - DIN EN 13162, DIN EN 13172 u. DIN 4108-10 Dämmstoffe im Bauwesen - Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton - Merkblatt Verputzen bei hohen und tiefen Temperaturen - Merkblatt für den Einbau und das Verputzen von extrudierten Polystyrol- Hartschaumstoffplatten - Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen - Merkblatt BFS Nr. 25 Farbübereinstimmungen und Farbabweichung - Merkblatt BFS Nr. 26 Farbveränderungen im Außenbereich - Richtlinie Fassadensockelputz / Außenanlage - Richtlinie Metallanschlüsse an Putz und Wärmedämm-Verbundsysteme - Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rolläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsystem und Trockenbau - Technisches Merkblatt Verputzen von Fensteranschlussfolien - gültige Landesbauordnung Baden-Württemberg - Allgemein anerkannten Regeln der Technik sowei die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers/Herstellerrichtlinien. 2. Revisions-/ Dokumentationsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Diese müssen im Einzelnen enthalten: Dokumentation sämtlicher in Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung relevanter Unterlagen sind mit der Schlussrechnung an den AG zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen haben dem tatsächlichen Ausführungsstand zu entsprechen, sollten sich ab Planfreigabe noch Änderungen ergeben haben, so sind diese in den Dokumentationsplänen nachzuführen. Die Unterlagen sind sortiert und mit Inhaltsverzeichnis im Original per Ordnern sowie digital im PDF zu übergeben, die Dokumentation muss mindestens folgende Unterlagen beinhalten: - Prüfzeugnisse und allgemein bauaufsichtliche Zulassungen sämtlicher für die Erbringung der Leistung eingebauten Baustoffe, Bauelemente und Systeme - Fabrikatsnachweise, Produktbeschreibungen und (technische) Datenblätter sämtlicher für die Erbringung der Leistung eingebauten Baustoffe, Bauelemente und Systeme - Sicherheitsdatenblätter - Betriebs-, Wartungs- und Reinigungsanweisungen - Lieferscheine - Material- und Farbliste - Übereinstimmungserklärungen und Errichterbescheinigungen - Fachunternehmererklärungen - sämtliche erforderliche Nachweise energetisch relevanter Bauteile Die beschriebenen Leistungen sind komplett und als zusammenhängendes Putzsystem eines Herstellers auszuführen. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden. 3. Sonstige Angaben 3.1 Gerüst: Das Fassadengerüst wird vom AG gestellt. Eventuelle Anforderungen (Lastklasse, Fassadenabstand, Gerüstbreite, etc.) seitens des AN sind dem AG mit Abgabe des Angebotes schriftlich mitzuteilen. Das Gerüst ist ständig sauberzuhalten. Es dürfen keine Materialien in den Verkehrswegen und dem Gerüst gelagert werden. 3.2 Anforderungen Außenputz: Die oberste Putzlage ist stoßfrei über die gesamte Fassadenfläche herzustellen, Arbeitsunterbrechungen dürfen nur an Gebäudeecken erfolgen. 3.3 Mehr-/Minderstärken: Mehr-/Minderstärken der Außen- oder Innenputze, die die zulässige Maße nach DIN 18201 - Toleranzen im Bauwesen - und DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - überschreiten, sind vor Beginn der Arbeiten festzuhalten und der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Später in Rechnung gestellte Kosten hierfür werden nicht anerkannt. 3.4 Einputzen von Aussparungen, Rohr- und Kabeldurchführungen: Das Einputzen von Aussparungen, Rohr- und Kabeldurchführungen u. ä. ist in die Einheitspreise einzurechnen, auch wenn die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Gleiches gilt für späteres Beiputzen von einbauteilen, Plattensockel, Laibungen usw. 3.5 Freilegen von Elektrodosen: Das Freilegen von Elektroschalter- und Abzweigdosen nach Abschluss der Putzarbeiten ist in die Einheitspreise der Hauptpositionen einzurechnen. 3.6 Schutz angrenzender Bauteile: Sämtliche das Gewerk angrenzende Bauteile sind ständig zu schützen. Lichtschächte müssen abgedeckt werden. __________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV)
1 Vorarbeiten
1
Vorarbeiten
1.1 Schutz von angrenzenden Bauteilen (Verunreinigungen) Schutz von angrenzenden Bauteilen (Verunreinigungen) Vollflächiges Abkleben/Abdecken von angrenzenden Bauteilen wie z. B. Fenster, Türen, Ein- und Anbauteilen, Bodenflächen, Treppen, etc. zum Schutz vor Verunreinigungen mit geeignetem Material, wie z. B. PE-Folie, Malervlies oder Tetrapack-Tüten, einschl. dem Vorhalten und dem Beseitigen, nach Abnahme der Bauleistungen.
1.1
Schutz von angrenzenden Bauteilen (Verunreinigungen)
30.374
m2
1.2 Glattspachtelung der GK-Wände in Q2 Glattspachtelung GK-Wännde - in  Q2 Liefern und Aufbringen einer Glatt-/Flächenspachtelung durch vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche mit gut füllender, spritzfertiger Leichtspachtelmasse, emissions und lösemittelfrei zum Ausgleich von Unebenheiten. Qualitätsklasse: Q2 Untergrund: Trochenbauplatten (Montage auf Holzkonstrukiton durch den Zimmermann) Farbton: Weiß Untergrund: Rohbetonwände Einbauort: EG-2.OG
1.2
Glattspachtelung der GK-Wände in Q2
70.89
m2
1.3 Zulage: Spachtelung Laibungen/Nischen Anlehnung Q2 Zulage: Spachtelung Laibungen/Nischen  Anlehnung Q2 Spachtelung von Laibungen inkl. Kantenschutz zur Aufnahme einer Beschichtung oder einer Tapete. Verarbeitung und Qualitätsanforderungen wie in der Vorposition 1.2. beschrieben. Das Angleichen der Oberfläche durch nachschleifen ist mit einzukalkulieren. Bauteil: Laibung/Nischen Leibungstiefe: bis 16 cm
1.3
Zulage: Spachtelung Laibungen/Nischen Anlehnung Q2
14.46
m
1.4 Raufaster tapezieren (mittelfein), Wand Raufaster tapezieren (mittelfein), Wand Tapezierung der Wände mit Raufaser auf Stoß nahtlos und faltenfrei mit Spezialkleister verkleben einschließlich Lieferung. Struktur Raufaser 31 mittelfein Standardfarbton: weiß Untergrund: Trockenbau mit Fugenspachtelung Q2, Mauerwerk und Betonwände mit Glattspachtelung Einbauort: EG-2.OG
1.4
Raufaster tapezieren (mittelfein), Wand
70.89
m2
1.5 Zulage Laibungen/Nischen mit Raufaser Zulage Laibungen/Nischen mit Raufaser wie in vor Position beschrieben, jedoch als Zulage für die Ausführung auf Laibungen und/oder Nischen. Laibungs-/Nischentiefe:  18 cm
1.5
Zulage Laibungen/Nischen mit Raufaser
14.46
m
2 Acrylfugen Wohnung
2
Acrylfugen Wohnung
2.1 Anschlussabdichtung mit Acrylat-Fugendichtstoff erstellen Anschlussabdichtung mit Acrylat-Fugendichtstoff erstellen Erstellen einer Anschlussabdichtung an andere Bauteile mit einem systemzugehörigen, anstrichverträglichen, plastoelastischen Acrylat-Fugendichtstoff. Einspritzen in vorbereitete Fuge und glätten Einbauort:  alle Ecken der. Wände + Anschlüsse
2.1
Anschlussabdichtung mit Acrylat-Fugendichtstoff erstellen
42.26
m
3 Malerarbeiten
3
Malerarbeiten
3.1 ZB+SB, Dispersionsfarbe, NAK 2, hochdeckend, Wand ZB+SB, Dispersionsfarbe, NAK 2, hochdeckend, Wand Liefern und Aufbringen einer Zwischen- und Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, wasserverdünnbar, lösemittelfrei, emissionsminimiert, hoch diffusionsfähig, Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2, nach DIN EN 13300 Deckvermögen: Klasse 1, stumpfmatt, nach DIN EN 13300. Untergrund: Raufasertapete und Zellstoffvlies Technische Eigenschaften: - frei von foggingaktiven Substanzen - weichmacherfrei - Zertifiziert durch das Institut Bauen und Umwelt e.V., die Umwelt-Produktdeklaration. Farbton: 9010/9016 in Absprache mit Bauherr Angebotenes Produkt ....................................................... (vom Bieter anzugeben)
3.1
ZB+SB, Dispersionsfarbe, NAK 2, hochdeckend, Wand
70.89
m2
3.2 Zulage Laibungen/Nischen Zulage Laibungen/Nischen ZB+SB Beschichtung wie in vorh. Position beschrieben, jedoch als Zulage für die Ausführung auf Laibungen und/oder Nischen. Laibungs-/Nischentiefe: 18 cm
3.2
Zulage Laibungen/Nischen
14.46
m
4 Leibung herstellen und richten
4
Leibung herstellen und richten
4.2 Durchbruch zum Bestand – anarbeiten Durchbruch zum Bestand – anarbeiten Durchbruch/Öffnung fachgerecht an den Bestand anarbeiten. Beidseitig Eckschutzschienen an allen erforderlichen Kanten setzen und fachgerecht einarbeiten. Anschlussbereiche und Laibungen je nach vorhandenem Untergrund mit geeignetem Grundputz bzw. Gipskartonplatten herstellen und an den Bestand anschließen. Sämtliche Kanten, Übergänge und Anschlussbereiche einschließlich Befestigungsstellen fachgerecht spachteln und vollflächig egalisieren. Untergrund anschließend fachgerecht für die Aufnahme einer Rauhfaser-Tapete vorbereiten, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien. Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen ATV der VOB/C. Abrechnung: pauschal je Durchbruch. Maß ca. 1,10 x 2,2 Meter / Leibung ca. 0,40 mtr.
4.2
Durchbruch zum Bestand – anarbeiten
1.00
psch
4.3 Bestandswand / Außenwand – Haftspachtelung, Grundputz und Oberflächenvorbereitung Bestandswand / Außenwand – Haftspachtelung, Grundputz und Oberflächenvorbereitung Auf vorhandener Bestandswand (Außenwand) eine fachgerechte Haftspachtelung als Haftbrücke aufbringen. Anschließend geeigneten Grundputz aufbringen und lot- und fluchtgerecht herstellen. Oberfläche nach ausreichender Trocknung fachgerecht spachteln und egalisieren, Sämtliche erforderlichen Vorarbeiten, Grundierungen, Materialien, Eckschutzprofile, Anschlüsse und Nebenarbeiten sind in die Position einzurechnen. Dies ist in der Pos 1.1 entlanten - Herstellung der Oberflächenqualität Q2. Oberfläche fertig vorbereiten für die nachfolgende Aufnahme einer Rauhfaser-Tapete. Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen ATV der VOB/C. Abrechnung: nach m² bearbeiteter Wandfläche
4.3
Bestandswand / Außenwand – Haftspachtelung, Grundputz und Oberflächenvorbereitung
9.741
m2
5 Stundenlohn
5
Stundenlohn
5.1 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden
5.1
Facharbeiterstunden
10.00
h