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Bill of Quantities
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemeines:
Es werden nur Fenster mit einem Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß ÖNORM B 5300 ausgeführt.
Der Einbau erfolgt gemäß ÖNORM B 5320 mit Standard-Fensteranschluss.
2. Fenster und Fenstertüren:
Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in der Folge kurz Fenster genannt.
Alle Flügel gehen nach innen auf.
3. Standardqualität:
3.1 Für Fenster gelten nachstehende Anforderungen.
Zahlenangaben beziehen sich auf Fenster in Prüfgröße und Prüfverfahren gemäß ÖNORM.
- die Beanspruchungsklasse entspricht der Klasse 1 gemäß ÖNORM B 5300
- die Ausführung des Standard-Fensteranschlusses erfolgt gemäß ÖNORM B 5320
3.2 Paneele (z.B. Verglasungen in feststehenden Rahmen) werden direkt in den Fensterstock eingebaut.
3.3 Das Dichtungssystem besteht aus mindestens zwei Dichtungsebenen. Dichtungen sind auswechselbar. Bei Ausführungen mit Bodenschwellen ist eine Dichtungsebene zulässig.
3.4 Standardbeschlag ist ein sichtbarer Beschlag (mit Eck- und Scherenlager), der einstellbar ist.
3.5 Für alle Flügel sind Drehkippbeschläge einkalkuliert, mit Ausnahme der Beschläge bei Stulpfenstern, deren Stehflügel mit Stulpflügelgetriebe, Ober- und Unterlichten mit Drehbeschlägen ausgestattet sind.
3.6 Standardfenstergriffe sind aus Aluminium, naturfarbig eloxiert oder weiß beschichtet (nach Wahl des AN).
3.7 Fenstertüren werden mit Schnapper (Arretierung für geschlossenen/nicht verriegelten Zustand) ausgeführt.
4. Einkalkulierte Leistungen:
- Verbindungen (Kopplungsprofile) für Fenster entsprechen den Anforderungen der Windlast (gemäß Statik)
- Eine Zeichnung des angebotenen Fenstersystems (Systemschnitt unten/seitlich) wird nach Auftragserteilung dem AG übergeben. Nach schriftlicher Freigabe des AG wird der Systemschnitt Bestandteil des Vertrages.
4.1 Die Systembeschreibung, bestehend aus Leistungserklärung, Schnittzeichnung(en) und Beschlagsliste(n), ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung komplett beizubringen.
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Die Maße sind als Baurichtmaß (Rohbaulichte) angegeben (Stockaußenmaß = Baurichtmaß - 2 x Einbaufuge).
6. Abkürzungsverzeichnis:
MIG: Mehrscheiben-Isolierglas
SZR: Scheibenzwischenraum (Abstand zwischen den Scheiben)
7. Beschreibung/Eigenschaften:
7.1 Thermische Trennung:
Alle Fensterstock- und Flügelprofile sind in wärmegedämmter Bauweise mit über die ganze Profillänge durchgehender thermischer Trennung aus glasfaserverstärktem Polyamid oder hinsichtlich Festigkeit und Alterungsbeständigkeit gleichwertigen Stoffen ausgeführt.
Die inneren und äußeren Profilteile sind über die Isolierstege in ihrer ganzen Länge form- und kraftschlüssig miteinander verbunden.
Auf die Profile wirkende Lasten werden sicher aufgenommen und auf das Bauwerk übertragen. Die Aufnahme der Schubkräfte innerhalb des Profilverbundes ist sichergestellt.
7.2 Stranggepresste Aluminiumprofile sind aus der Legierung EN AW-6060 T66 in Eloxalqualität hergestellt.
7.3 Für anodisierte Aluminiumbleche wird die Legierung EN AW-5005, H14/H24 und für farbbeschichtete Aluminiumbleche EN AW-1050A, H14/H24 verwendet.
7.4 Verbindungselemente (z.B. Schrauben, Bolzen, Muttern) bestehen in Verbindung mit Aluminium aus austenitischen Chromnickelstahl A2/A4. Alle übrigen Verbindungen und Kleinteile aus Stahl sind aus feuerverzinktem Material. Schraubverbindungen sind gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert.
Zur Vermeidung von Kontaktkorrosionen wird beim Zusammenbau verschiedenartiger metallischer Werkstoffe eine Zwischenlage aus neutralem Material verwendet (außer beim Einsatz von nichtrostendem Stahl im Trockenbereich).
7.5 Werkstoff für Dichtungsprofile in der Funktionsfuge und zum Glas ist EPDM oder eine vergleichbare Qualität. Härte, Abmessung und Profilierung entsprechen den jeweiligen Verwendungszwecken (gemäß DIN 7863).
7.6 Pulverbeschichtungen erfolgen gemäß ÖNORM EN 12206-1.