01 Vorbemerkungen
Vorbemerkung Abbruch-/Rückbauarbeiten Das bestehende Wohnhaus wird bis auf die Decke über dem Untergeschoss zurückgebaut; Untergeschoss und Bestandsdecke bleiben erhalten. Die Decke über dem Untergeschoss darf während der gesamten Rückbaumaßnahme nicht mit schwerem Gerät befahren werden.
Am Flachdach der Garage besteht aufgrund vorhandener Eternitplatten Asbestverdacht; vor Beginn der betreffenden Rückbauarbeiten ist eine Schadstofferkundung durchzuführen und der Rückbau gemäß TRGS 519 auszuführen.
Bauseitige Vorleistung: Sämtliche im Abbruchbereich befindlichen Leitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Brandmeldeanlage etc.) werden bauseits freigeschaltet bzw. abgeklemmt. Zu erhaltende Medien werden vorab bauseits durch rote Markierung gekennzeichnet.
Nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind: Schadstoffanalysen einschließlich Probenahme und deren Bewertung, Sägeschnitte und Kernbohrungen außerhalb der hierfür vorgesehenen Eventualpositionen, Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit, Freiräumen zwischengelagerter Materialien, Abstützungs- und Unterfangungsarbeiten, Entrümpelungsarbeiten, Verkehrsumleitungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherung angrenzender Nachbarbebauung.
Erforderliche Straßensperrungen, Halteverbotszonen und sonstige Verkehrssicherungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum, die für die Durchführung der Rückbau- und Abbrucharbeiten (z. B. für An- und Abtransport, Container-/Muldenaufstellung, Gerüst- oder Kranstandflächen) erforderlich werden, sind vom Auftragnehmer in die Angebotspreise einzukalkulieren. Dies umfasst auch die Einholung sämtlicher hierfür erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (u. a. straßenverkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO sowie ggf. Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. Gemeinde) einschließlich der zugehörigen Antragstellung und Abstimmung. Planung, Kennzeichnung und Ausführung der Verkehrssicherung haben nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu erfolgen.
Erforderliche Straßensperrungen, Halteverbotszonen und sonstige Verkehrssicherungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum, die für die Durchführung der Rückbau- und Abbrucharbeiten (z. B. für An- und Abtransport, Container-/Muldenaufstellung, Gerüst- oder Kranstandflächen) erforderlich werden, sind vom Auftragnehmer einzukalkulieren. Dies umfasst auch die Einholung sämtlicher hierfür erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (u. a. straßenverkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO sowie ggf. Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. Gemeinde) einschließlich der zugehörigen Antragstellung und Abstimmung. Planung, Kennzeichnung und Ausführung der Verkehrssicherung haben nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu erfolgen.
Vor Angebotsabgabe ist eine örtliche Begehung zwingend durchzuführen. Das Angebot ist auf Grundlage der Begehung als Pauschalpreisangebot einzureichen; sämtliche Positionen sind pauschal (psch) zu kalkulieren und beinhalten alle für eine vollständige und mangelfreie Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen.
Vorbemerkung Abbruch-/Rückbauarbeiten
02 Vorbereitende Maßnahmen und Baustelleneinrichtung
Vorbereitende Maßnahmen und Baustelleneinrichtung
02.01 Baustelleneinrichtung
03 Schadstofferkundung und -sanierung
Schadstofferkundung und -sanierung
03.01 Asbesthaltige Bauteile
04 Rückbau Wohnhaus
04.01 Entkernung/Ausbau
04.02 Rückbau Dach und Dachgeschoss
Rückbau Dach und Dachgeschoss
04.03 Rückbau Erdgeschoss und tragende Bauteile
Rückbau Erdgeschoss und tragende Bauteile
05 Rückbau Garage
05.01 Flachdach
06 Entsorgung, Transport, Recycling
Entsorgung, Transport, Recycling
06.01 Entsorgung
07 Abschlussarbeiten
07.01 Abschluss