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Kurzbeschreibung des Bauvorhabens Rückbau Bahnhofstr. 49 und 51
73430 Aalen
Bauherr für Gebäude 51 = EWB
Bauherr für Gebäude 49 = Stadt Aalen
Geplante Fristen:
- 05.08.2026, LV-Versand an Bieter
- 28.08.2026, Ortstermin / Besichtigungstermin
- 11.09.2026, Angebotsabgabe
- 19.10.2026, Arbeitsbeginn BE, Beräumung, Entkernung, Abbruch bis auf UG
- Ausführungsdauer nach Absprache AG + AN
Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1. Objekt- /Bauüberwachung (§4 Nr. 1)
Die Objekt- /Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung
überlassen. (§4 Nr. 4)
2.1 Lager- und Arbeitsplätze
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
2.2 Sparten, Medien und Versorgungsleitungen
Durch den AN sind zu allen Sparten (Strom, Gas, Wasser, Telekom, Entwässerung sowie weitere Medien) die aktuellen Leitungspläne bei den zuständigen Versorgungsunternehmen zu erheben.
Die Abtrennung der Medien und Versorgungsleitungen erfolgt durch die Medienbetreiber. Die Herstellung und das anschließende Verfüllen der Kopflöcher erfolgt durch den AN. Die Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Medienbetreiber und dem Planer und der Fachbauleitung.
3. Ausführungsfristen (§ 5)
Der Auftraggeber behält sich vor, im
Auftragsschreiben den Beginn und das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen datumsmäßig festzulegen.
4. Vertragsstrafen (§11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung 0,20% des Endbetrages der
Schlussrechnung (Bruttosumme), bis zum Höchstbetrag von 5% der Abrechnungssumme, zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen
4.3 Die Vertragsstrafe gilt auch für Nebenangebote mit verkürzter Frist.
5. Rechnungen (§14)
5.1 Alle Rechnungen und Rechnungsunterlagen (z.B.
Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche
Aufmaße, Handskizzen) sind bei der Bauleitung des AG 2 fach einzureichen.
Rechnungsstellung:
Alle steuerlich und rechtlich erforderlichen Rechnungsangaben sind zu erfüllen.
Alle der Rechnung zugehörigen Anlagen sind gemeinsam mit der Rechnungslegung einzureichen (Auftrag / Bestellung / Lieferscheine / Leistungsnachweise / Rapportzettel). Es ist der gesamte Vorgang, der Grundlage für Ihre Rechnungslegung ist, vollständig mit der Rechnung einzureichen.
6. Weitere besondere Vertragsbedingungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/B).
7. Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche (§ 13)
Als Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
werden für alle Positionen 2 Jahre vereinbart.
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Bestimmungen, Nebenleistungen und Hinweise Die Wahl technologischer Lösungen bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem Auftragnehmer überlassen, ist jedoch vor Beginn der Rückbauarbeiten mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle nur mit zuverlässigem Personal zu besetzen und einen deutschsprachigen Fachbauleiter als seinen ständig auf der Baustelle verantwortlichen Vertreter (Aufsichtsführenden) namentlich zu benennen. In dieser Eigenschaft obliegt ihm insbesondere die Einleitung, Durchführung sowie laufende Überwachung aller Arbeitsschutzmaßnahmen. Er ist verantwortlich für die Durchführung der gesetzlichen und behördlich geforderten Sicherheitsvorkehrungen.
Der Auftragnehmer übernimmt außerdem die Pflichten des verantwortlichen Bauleiters nach den geltenden
Bestimmungen des Bauordnungsrechts.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, einen sachkundigen Abfallbeauftragten namentlich zu benennen, der entsprechend den gültigen Vorschriften für eine geregelte Abfallentsorgung verantwortlich zeichnet, wobei die Mitwirkung der zuständigen Abfallbehörde eine zwingende Voraussetzung ist.
Der Abfallbeauftragte hat während der Bautätigkeit ständig auf der Baustelle zu sein und für eine strenge Abfall- und Reststofftrennung zu sorgen.
Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht
insoweit, dass durch Abbrucharbeiten geschaffene Gefahrenquellen Dritte nicht gefährden.
Erlöse durch Schrottwert aus Anlagen, Maschinen, Stahlkonstruktionen oder sonstiger Verwendungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Folgende Leistungen und Kosten sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren:
- Sämtliche für die Erbringung der Leistungen notwendigen Absperrungen, sowie Arbeits- und Schutzgerüste im Gebäudeinneren und -äußeren.
- Die Kosten für den Transport aller anfallenden Rückbaumaterialien innerhalb und außerhalb des Gebäudes
bis in den Container, inkl. der anfallenden Entsorgungs- und Kippgebühren. Weiterhin die Kosten notwendiger Umlagerungen von zwischengelagertem demontierten Anlagen auf dem Gelände zur Schaffung von Baufreiheit.
- Die Kosten für die Errichtung notwendiger Erschließungseinrichtungen (z.B. provisorische Treppen,
o. ä.) Transportwege, Baubehelfe und sonstige provisorische Leistungen, die dem Baufortgang nützen oder vorübergehende Sicherheitsmaßnahmen darstellen.
- Die Kosten für Energie, Wasser und Abwasser von Beginn der Bauarbeiten bis zur Abnahme.
- Das Zerkleinern der demontierten Anlagen und aller evtl. hierzu notwendigen Sicherungs- und Schneidarbeiten für eine Abfuhr des Materials zur Entsorgung oder Verwertung.
- Zerkleinern der mineralischen Baurestmassen sowie des Inventars und Einbauten, soweit dies für deren Abtransport und Entsorgung bzw. Verwertung erforderlich ist.
- Die demontierten Anlagen sowie das gesamte Rückbaugut gehen, soweit in den Positionen festgelegt, in das
Eigentum des Auftragnehmers über und ist geltenden Richtlinien entsprechend, fachgerecht zu entsorgen.
Alle in diesen Richtlinien beschriebenen Bedingungen, Hinweise, behördliche Auflagen, Leistungen sind in der
Kalkulation zu berücksichtigen und in die
Einheitspreise und Pauschalen einzurechnen.
- Sämtliche durch Witterungs- und Wassereinflüsse bedingten Schutzmaßnahmen.
- Sämtliche in Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen bzw. für den Einsatz in kontaminierten Bereichen
erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie Schutzausrüstungen der Arbeitnehmer.
Zusätzliche Bestimmungen, Nebenleistungen und Hinweise
Vorbemerkungen zur Baumaßnahme Sofern nicht in den einzelnen Positionen eine andere Aussage getroffen ist, sind in die Einheitspreise die Aufwendungen für die Lieferung und Verarbeitung aller im Leistungsumfang enthaltenen Materialien, Befestigungsmittel etc. einschließlich aller Nebenarbeiten einzurechnen. Unter den einzelnen Positionen wurden nur die wichtigsten Leistungen beschrieben.
Der AN ist verpflichtet, sämtliche Leistungen und Nebenleistungen sowie Kleinmaterialien in die Einheitspreise einzurechnen, die nicht gesondert ausgeschrieben sind, jedoch zur Erfüllung der Leistung notwendig sind.
Die für die Sanierungsarbeiten erforderlichen Schutzmaßnahmen (z.B. persönliche Schutzausrüstungen usw.) sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Die zutreffenden DIN-Normen sind einzuhalten.
Die in den Positionen für die Verfüllung von Baugruben, Fundamentgruben oder anderen Gruben angegebenen Mengen (Volumen) gelten jeweils für den eingebauten und verdichteten Zustand.
Das Aufmaß der Gruben wird jeweils vor und nach der Verfüllung gemeinsam durch das baubetreuende Ingenieurbüro und dem Auftragnehmer vorgenommen. Die Art des Aufmaßes bzw. der Vermessung wird durch die Bauleitung des AG in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt.
Soweit Mengen oder Massen für Baugrubenverfüllungen nicht durch gemeinsame Aufmaße der Gruben bzw. durch vorhandene Planunterlagen berechnet werden können, kommen folgende Ansätze zur Anwendung:
Schüttdichte: 1,6 t/m ³
Einbaudichte: 2,0 t/m ³
Umrechnungsfaktor: 0,8
Die Kontrolle der zur Entsorgung/Verwertung abgefahrenen Massen erfolgt über Wiegescheine. Wiegescheine sind der Bauleitung des AG innerhalb einer Woche nach der Abfuhr vorzulegen.
Der AN hat die Abfuhr der Container und der geladenen Fracht zu dokumentieren und der Bauleitung des AG wöchentlich mitzuteilen.
Für die vorhandenen natürlichen Böden und unbelasteten Auffüllungen wird für die Entsorgung/Verwertung, soweit keine Wiegung vorgenommen werden kann, eine Lagerungsdichte von 1,9 t/m ³ angesetzt.
Die technische Lösung aller Details bleibt - sofern in den einzelnen Positionen nichts anderes vorgeschrieben ist - dem AN überlassen. Die Ausführung bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Bauleitung des AG.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über Lage und Beschaffenheit der vorliegenden örtlichen Verhältnisse zu unterrichten. Eine Ortsbegehung und Inaugenscheinnahme des gesamten Geländes, sämtlicher Gebäude sowie der Nachbarbebauung wird vorausgesetzt.
Der AN hat vor Beginn des Rückbaus eine Abbruchanweisung vorzulegen.
Das bauliche Umfeld, vor allem die Nachbarbebauung sind bei der Rückbaumaßnahme hinsichtlich Lärm- und Staubemissionen sowie hinsichtlich Erschütterungen des Bodens zu berücksichtigen. Erforderlichenfalls sind entsprechende andere technische Verfahren anzuwenden.
Die Koordinierung der Arbeiten ist mit dem baubetreuenden Büro abzustimmen.
Grundsätzlich sind alle Baustoffe vor bzw. im Zuge des Rückbaus zu separieren.
Im Vorfeld der Rückbaumaßnahmen erfolgten repräsentative Untersuchungen der Gebäudesubstanz. Die Ergebnisse sind im Untersuchungsbericht zur Gebäudesubstanz dokumentiert. Weiterhin wurden Informationen zu den Gebäuden in der Objektbeschreibung zusammengefasst. Durch den Bieter sind alle Mengen- und Massenangaben zu prüfen. Die Unterlagen sind der Ausschreibung in Anlage beigefügt.
Die angegebenen Massen an Bauschutt bzw. anderen Materialien für die Entsorgung können deutlich von 10% Mehr- oder Mindermassen abweichen. Daraus resultierende Mehrkosten und/ oder abweichende Einheitspreise können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Dies ist bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Wir weisen darauf hin, dass aufzumessende Positionen vor Beginn des Rückbaus bzw. der Demontage bei der Bauleitung des AG zum gemeinsamen Aufmaß angemeldet werden müssen.
Der AN hat den Bauablauf für die Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen mit der Bauleitung des AG rechtzeitig abzustimmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der AN solche Rückbauverfahren auswählt und anwendet, dass für die angrenzende Bebauung keine Beeinträchtigungen entstehen. Das heißt, die Rückbauverfahren müssen ensprechend erschütterungsarm und emissionsarm sein.
Alle Demontagetechniken, Rückbauverfahren und Rückbautechniken sind im Vorfeld mit der Bauleitung des AG und dem Bauherrn abzustimmen.
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen und dieses wöchentlich der Bauleitung des AG vorzulegen.
Abschlagsrechungen sowie die Schlussrechnung sind jeweils zweifach bei der Bauleitung des AG einzureichen.
Asbestsanierungsarbeiten sowie Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind bei den zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften anzumelden.
Die Entsorgung der Asbestabfälle ist vor Beginn der Maßnahme behördlich abzustimmen.
Aufgrund des Alters wird angenommen, daß die Neonleuchten PCB-haltige Kondensatoren enthalten. Dies ist beim Rückbau und bei der Entsorgung zu berücksichtigen. Weiterhin sind alle Halogen-Leuchtmittel oder quecksilberhaltigen Leuchtmittel zu separieren und als Sondermüll zu entsorgen.
Das im Zuge des Abbruchs anfallende Holz (Türen, Fenster, Holzsparren, Holzunter- konstruktionen etc.) ist generell als AIV-Holz einzustufen und dementsprechend zu entsorgen. Die Kosten für den Transport und Entsorgung sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Massen- und Mengenansätze über die relevanten Baumaterialien und -stoffe der einzelnen Bauteile können den Anlagen entnommen werden. Alle Angaben sind durch den Bieter zu prüfen.
Die Kosten für das Laden, Transport und die Verwertung/Entsorgung des mineralischen Bauschutts einschließlich des gesamten Betonbruchs aus dem Gebäuderückbau sind in die jeweiligen Abbruchpositionen einzukalkulieren.
Durch den AN sind alle Baustoffe sorgfältig zu separieren. Die Sanierungsmaßnahmen sind so durchzuführen, dass nach der Sanierung eine Verwertung der mineralischen Baustoffe (Wände, Decken, Bodenplatten, etc.) ermöglicht wird bzw. dass eine niedrigklassifizierte Entsorgungsmöglichkeit (z.B. DK0 oder DK1) ermöglicht werden kann.
Durch den Bieter ist zu berücksichtigen, dass höhere Sulfatwerte und TOC-Werte im Bauschutt zu einer Höherklassifizierung in die Deponieklasse 1, Deponieklasse 2 oder sogar Deponieklasse 3 führen und somit zu deutlichen Mehrkosten bei einer Entsorgung gemäß Deponieverordnung führen können. Sämtliche sulfathaltigen Baumaterialien (Gipskarton, Gipsdecken, Heraklith, Poroton, etc.) sind daher im Zuge des Rückbaus zu separieren und entsprechend zu entsorgen.
Der gesamte mineralische Bauschutt ist durch den AN in Haufwerken zwischenzulagern. Der ungebrochene mineralische Bauschutt wird durch einen Gutachter hinsichtlich der Verwertung/ Entsorgung als Abrechnungsgrundlage bepobt. Die weitere Deklaration für die Verwertung des mineralischen Bauschutts (Güteüberwachung) nach Ersatzbaustoffverordnung ist Sache des AN.
Sofern mineralischer Bauschutt für die Entsorgung anfällt, wird dieser durch ein gutachterliches Büro des AG gemäß LAGA PN98 beprobt und untersucht. Auf Basis der Deklarationsanlaysen ist der belastete mineralische Bauschutt zu entsorgen. Die Verwertung und Entsorgung ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Sollten über den jetzigen Kenntnisstand hinaus Kontaminationen auf dem Baufeld angetroffen werden, so ist der kontaminierte mineralische Bauschutt nach Vorgabe der Bauleitung des AG vor Ort in Mulden oder in Haufwerken zwischenzulagern. Die kontaminierten Baumaterialien werden durch den überwachenden Gutachter für die Entsorgung/Verwertung untersucht.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beprobung und für die Laboruntersuchungen für die Entsorgung ein Zeitraum von mindestens 7 Arbeitstagen vorzusehen ist. Bei inhomogenen Paramtern sind Nachuntersuchungen an Rückstellproben erforderlich. Durch den AN sind die Probenahmen und Untersuchungen mindestens 3 Arbeitstage vorher anzukündigen. Die Ergebnisse werden durch den Gutachter in Aktenvermerken dokumentiert.
Der zeitliche und technische Ablauf der Probenahmen sowie die Festlegung des Untersuchungsumfangs der Laboruntersuchungen (Ersatzbaustoffverordnung bzw. Deponieverordnung) erfolgen jeweils in Abstimmung zwischen dem Gutachter, der Bauleitung des AG und dem Auftragnehmer. Durch den AN sind die Probennahmen mittels Bagger oder Radlader zu unterstützen.
Das für die Entsorgung bzw. Verwertung erforderliche elektronische Nachweisverfahren ist, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Vorbemerkungen zur Baumaßnahme
Beschreibung der Baumaßnahme und des Baustellen-Umfeldes Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Essinger Wohnbau GmbH plant den Rückbau des Gebäudebestands an der Bahnhofstr. 49 und 51 in 73430 Aalen. Der Gebäudebestand setzt sich wie folgt zusammen:
- Bahnhofstr. 49: Hallen
- Bahnhofstr. 51: Wohnhaus und Garagen
Das Baufeld befindet sich auf dem Flurstücken 2952, 2952/1 und 2952/2 und wird wie folgt begrenzt:
· Norden: Schleifbrückenstraße; angrenzende Nachbarbebauung (Bahnhofstr. 53)
· Osten: Bahnhofstraße
· Süden: angrenzende Nachbarbebauung (Bahnhofstr. 47, 47/1 und Curfeßstraße 4-6)
· Westen: Grünanlage (Stadtgarten), Hirschbach
Rückbaumaßnahme und Kenndaten zum Rückbau:
Hallen:
Die Hallen wurden von der Deutschen Post als Verbundzustellstützpunkt genutzt.
Halle 1:
- Baujahr: vor 1968
- Bauweise: Stahlskelettbauweise
- großflächig 1-geschossig ohne Unterkellerung, Teilbereich 2-geschossig mit Unterkellerung
- Dach: - Satteldach/ Holzkonstruktion
- Dachaufbau: - Asbestzementplatten auf Holzlattung
- teerhaltige Unterspannbahn
- Wandaufbau: - Ziegelmauerwerk
- Abgehängte Decke: - Gefache mit KMF/ alter Mineralwolle
- Ober- und Unterseite mit Spanplatten
- Fußboden: - PAK-haltige Fliesen auf Estrich
Halle 2:
- Baujahr: nach 1968
- Bauweise: Stahlskelettbauweise
- Bauweise: 1-geschossig ohne Unterkellerung
- Dach: - Satteldach
- Dachaufbau: - Asbestzementplatten auf Porenbetonplatten.
- Wandaufbau: - Porenbeton
- Fußboden: - Fliesen auf Zementestrich und Betonbodenplatte
Halle 3:
Baujahr: 2004
- Bauweise: Stahlskelettbauweise
- 1-geschossig ohne Unterkellerung
- Dach: - Satteldach
- Dachaufbau: - Sandwichplatten
Wandaufbau: - Sandwichplatten
- Fußboden: - PVC, Kleber, Ausgleichsschicht, Zementestrich, Bitumenbahn, Styropor, Kunststofffolie, schwarzer Anstrich, Betonbodenplatte
Die Hallen sind miteinander verbunden.
Wohnhaus:
Dachaufbau: - Dachziegel auf Holzlattung
- teilw. Isolierung aus KMF/ alter Mineralwolle
Wandaufbau: - UG: Betonwände
- weitere Wände: Ziegelmauerwerk
Geschossdecken:
- UG/EG: Kappendecke
- weitere Decken: Holzbalkendecken, Gefache mit loser Schlackeschüttung verfüllt
- Fußbodenaufbau: - teerhaltiger Parkettkleber
- Cushion-Vinyl-Bodenbelag
- teilw. KMF/ alte Mineralwolle als
Dämmlage
Garage:
- Dachaufbau: Asbestzementwellplatten auf
Holzunterkonstruktion
- Dachunterseite: Spanplatten
- Wände: Ziegelmauerwerk. Innenseitig grauer Anstrich mit erhöhtem PCB-Gehalt.
BRI Hallen: ca. 5.500 m³
BRI Wohnhaus: ca. 1.500 m³
BRI Garagen: ca. 300 m³
Flurstücksgröße:
2952: ca. 500 m²
2952/1: ca. 3.200 m²
2952/2: ca. 450 m²
Bebaute Fläche:
Hallen: ca. 1.000 m²
Wohnhaus: ca. 145 m²
Garagen: ca. 110 m²
Die unbebaute Fläche des Grundstücks ist größtenteils mit Asphalt versiegelt.
Ehem. Tankanlagen
Auf dem Flurstück 2952/1 befanden sich gemäß historischer Planunterlagen in zwei Bereichen Tankanlagen (Tankanlage alt und Tankanlage neu). Bei der Tankanlage alt (Lageplan von 1929) wurden voraussichtlich 2 unterirdische 3.000 l-Tanks eingebaut. Die Tankanlage neu (Lageplan von 1938) umfasst zwei 10.000 l- und zwei 3.000 l-Tanks. Aus Planunterlagen und einem Luftbild ist anzunehmen, dass die Tanks oberirdisch gelagert wurden. Die Tankanlage alt und neu wurden vollständig rückgebaut. Vor Ort ist die Lage nicht mehr erkennbar.
Zur Feststellung von etwaig vorhandenen Tanks im Untergrund sind Suchschlitze im Bereich der beiden Tankanlagen herzustellen.
Leitungstrennung
Die Wasser-, Gas-, Strom- und Telekomleitungen verlaufen von der Bahnhofstr. in das Wohnhaus bzw. in die Hallen.
Die Leitungen sind im Bereich des Gehwegs der Bahnhofstr. bzw. nach Vorgabe des Medienbetreibers im Bereich der Fahrbahn der Bahnhofstr. zu trennen. Der AN hat insgesamt sechs Kopflöcher herzustellen. Die Kopflöcher sind wieder ordnungsgemäß zu verfüllen und zu verdichten.
Sämtliche Maßnahmen sind in Abstimmung mit den einzelnen Versorgungsträgern vorzunehmen.
Zu- und Ausfahrt
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Bahnhofstraße.
Die BE-Fläche kann auf der Hoffläche errichtet werden.
Entlang des Wohnhauses und der Zufahrt zu den Garagen auf Seite der Bahnhofstraße sind miteinander verschraubte Bauzaunelemente zur Sicherung der Baustelle aufzustellen.
Vorgehensweise beim Rückbau
Die Gebäude sind zu entkernen. Schadstoffhaltige Baustoffe (asbesthaltige Baustoffe, KMF/ alte Mineralwolle, PAK-haltige Baustoffe) sind vorab zu sanieren.
Die Gebäude und die Garagen sind vollständig rückzubauen, einschl. aller Fundamente, mit Ausnahme der erdberührenden Außenwand des Wohnhauses auf Seite Bahnhofstraße einschl. Aussteifungen der seitlichen Wände und einen Überstand der Betonbodenplatte. Das Vorgehen ist vom AN mit einem Statiker abzustimmen.
Im Zuge des technischen Rückbaus sind alle
Holzbaustoffe vom mineralischen Bauschutt zu
separieren. Es sind jeweils separate Haufwerke für
Betonbruch und Mauerwerk (Ziegelbruch, Leichtbeton) herzustellen.
Der mineralische Bauschutt ist abzutransportieren und zu verwerten/ entsorgen.
Das zukünftige Baufeld ist freizulegen. Die Flächenversiegelungen sind vollständig zu demontieren. Der Asphalt ist abzutransportieren und zu verwerten/ entsorgen.
Abwasserschächte und Abwasserleitungen auf dem Grundstück sind bis zur Haupttrasse in der Bahnhofstraße rückzubauen. Die Rohrgräben sind wieder zu verfüllen und zu verdichten. Der Zugang der Abwasserleitung zur Haupttrasse ist zu verschließen.
Schadstoffuntersuchungen
Die Hallen, das Wohnhaus und die Garagen wurden zuvor von der Geotechnik Aalen GmbH & Co. KG auf Schadstoffe
untersuc ht. Die Ergebnisse sind in den Gutachten der
Geotechnik Aalen (250031-01 be01 vom 13.07.2026 und 250031-02 be01 vom 14.07.2026) dokumentiert und in Anlage der Ausschreibung beigelegt.
Bauwasser und Baustrom
Bauwasser und Baustrom sind direkt vom AN vom
jeweiligen Betreiber zu beziehen und in den
entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren.
Bauzeitenplan
Nach erfolgter Beauftragung ist innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen ein detaillierter Bauablauf-/Bauzeitenplan und ein
Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der Bauablauf ist mit dem Bauherrn und der Bauleitung des AG abzustimmen.
Abbruchanweisung
Für die Abbrucharbeiten ist durch den AN eine
Abbruchanweisung zu erstellen. Die Abbruchanweisung ist
vor Beginn des Abbruchs dem Bauherrn und der Bauleitung des AG vorzulegen.
Beschreibung der Baumaßnahme und des Baustellen-Umfeldes
Hinweise zum Arbeitsschutz Sachkundenachweise
Der AN hat mit der Angebotsabgabe folgende Sachkundenachweise vorzulegen:
TRGS 519 - Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten - Anlage 3 einschl. Zulassung als Fachbetrieb gemäß GefahrstoffV, Anhang I, Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen
Asbestprodukten und einen sachkundigen Verantwortlichen zu
benennen.
TRGS 521 - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle;
TRGS 524 - Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen;
Auf die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen
Regeln BGR 128 wird hingewiesen.
Arbeits- und Sicherheitsplan des AN
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der vorliegenden Informationen einen detaillierten Arbeits-
und Sicherheitsplan zu erstellen. Der Arbeits- und Sicherheitsplan ist an der Arbeitsstätte gut sichtbar anzubringen.
Allgemeine Vorschriften und Regeln
Nachfolgend sind wesentliche Vorschriften und Regeln
für das oben genannte Vorhaben aufgeführt:
TRGS 519 - Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle;
TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte
TRGS 555 Betriebsanweisung und Unterweisung nach §
20 GefStoffV
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel
DGUV Vorschrift 6 Arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 100-101 Grundsätze der Prävention
Darüber hinaus sind alle einschlägigen gesetzlichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln, die für die Ausführung der oben aufgeführten Maßnahmen
maßgeblich sind, einzuhalten.
Auf die Einhaltung der entsprechenden
Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen.
Alle Sicherheitsbestimmungen der Bauaufsichtsbehörde, des Gewerbeaufsichtsamtes, der Berufsgenossenschaft,
des Ordnungsamtes, des Straßen- und Tiefbauamtes, oder sonstiger zuständiger Behörden sind einzuhalten.
Betriebsanweisung und Unterweisung
Der Auftragnehmer hat für die genannten Gefahrstoffe Betriebsanweisungen zu erstellen und die Arbeitnehmer
entsprechend zu unterweisen. Die Betriebsanweisungen sind an der Arbeitsstätte gut sichtbar anzubringen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Der Auftragnehmer hat für alle Arbeitnehmer die arbeitsmedizinischen Untersuchungen entsprechend den
berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für die oben genannten Gefahrstoffe und für das Tragen von Atemschutzgeräten vorzuweisen (z.B. G1.2, G26).
Hinweise zum Arbeitsschutz
Vorbemerkungen zur Sanierung asbesthaltiger Baustoffe Vorbemerkungen zur Sanierung asbesthaltiger Baustoffe
Bei der Erkundung wurden asbesthaltige Baustoffe
angetroffen (vgl. Schadstoffgutachten). Es handelt sich
hierbei um folgende asbesthaltige Baustoffe:
Hallen:
- Asbestzementwelldach (Halle 1 und Halle 2)
Wohnhaus:
- Cushion-Vinyl-Bodenbelag einschließlich asbesthaltigem Kleber
- Rippenheizkörper mit asbesthaltigen Flachdichtungen
Garage:
- Asbestzementwelldach
Allgemeine Hinweise
- asbesthaltige Flanschdichtungen
Sämtliche Arbeiten mit asbesthaltigen Baustoffen sind
gemäß TRGS 519 auszuführen.
Der AN hat hierzu einen Sachkundenachweis gemäß TRGS
519 (Anlage 3) vorzulegen einschl. Zulassung als Fachbetrieb
gemäß GefahrstoffV, Anhang I, Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch-
und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen
Asbestprodukten und einen sachkundigen Verantwortlichen zu
benennen.
Unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten
gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefstoffV und Nummer 3.2 der
TRGS 519 an die zuständige Aufsichtsbehörde und
Berufsgenossenschaft. Asbestarbeiten sind bei der zuständigen
Gewerbeaufsicht 7 Tage vor Beginn der Tätigkeiten mit
asbesthaltigen Baustoffen anzuzeigen.
Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim
Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten
Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung.
Vorbemerkungen zur Sanierung asbesthaltiger Baustoffe
Vorbemerkungen zur Sanierung KMF-/ Alter Mineralwolle Vorbemerkungen zur Sanierung KMF-/Alter Mineralwolle
Bei der Erkundung wurde KMF-/Alte Mineralwolle
angetroffen (vgl. Schadstoffgutachten). Es handelt sich
hierbei um folgende Bereiche:
Hallen:
- Matten aus KMF / alter Mineralwolle innerhalb der Gefache der Holzbalkendecke
- Matten aus KMF/ alter Mineralwolle innerhalb der
Trennwände
- Rohrisolierung
Wohnhaus:
- Matten aus KMF/ alter Mineralwolle als Dachisolierung
- Rohrisolierung
Sämtliche Arbeiten mit KMF-/alter Mineralwolle sind
gemäß TRGS 521 auszuführen.
Der AN hat hierzu einen Sachkundenachweis gemäß TRGS
521 vorzulegen und einen sachkundigen Verantwortlichen
zu benennen.
Für die erforderlichen Sanierungs- und Demontagearbeiten ist
eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim
Umgang mit KMF-haltigen Gefahrstoffen beschäftigten
Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrenstoffverordnung.
Vorbemerkungen zur Sanierung KMF-/ Alter Mineralwolle
Vorbemerkung zur Sanierung PAK-haltiger Baustoffe Vorbemerkung zur Sanierung PAK-haltiger Baustoffe
Bei der Erkundung wurde ein PAK-haltige Parkettkleber im Erdgeschoss des Wohnhauses erkundet (vgl. Schadstoffgutachten).
Weiterhin wurde eine teehaltige Unterspannbahn in der Halle 1 erkundet.
Für die Demontage und Entsorgung des PAK-haltigen Parkettklebers muss das ausführende Abbruchunternehmen die TRGS 524 Schutzmaßnahmen beiTätigkeiten in kontaminierten Bereichen beachten.
Der AN hat hierzu einen Sachkundenachweis TRGS 524 vorzulegen und einen sachkundigen Verantwortlichen zu benennen.
Vorbemerkung zur Sanierung PAK-haltiger Baustoffe
Vorbemerkungen zur Separierung sulfathaltiger und organischer Baustoffe Sulfathaltige Baustoffe
In den Gebäuden sind sulfathaltige Baustoffe wie z.B. Gipskartonplatten, etc. eingebaut.
Da eine Vermischung dieser sulfathaltigen Baustoffe mit anderen unbelasteten Baustoffen zu einer höheren Klassifizierung der Entsorgung/Verwertung und somit zu hohen Entsorgungskosten führen kann, sind sämtliche sulfathaltigen Baustoffe im Zuge der Entkernung der Gebäude und deren Rückbau sorgfältig von anderen Baustoffen zu separieren und getrennt zu entsorgen/verwerten.
Der Auftragnehmer hat sämtliche Mehrkosten bei der
Entsorgung von mineralischem Bauschutt, die ursächlich
auf sulfathaltige Baustoffe auf Gipsbasis im
mineralischen Bauschutt zurückzuführen sind, zu
übernehmen.
Sämtliche Maßnahmen, die für eine sorgfältige Trennung
und Separierung aller sulfathaltigen und aller
holzhaltigen Baustoffe sowie Baustoffe mit organischen
Anteilen erforderlich sind, sind in die jeweiligen
Positionen einzukalkulieren.
Baustoffe mit organischen Anteilen
Soweit im Gebäude auch Baustoffe mit hohen organischen Anteilen wie z.B. Heraklith angetroffen werden, sind diese zu separieren, da diese zu hohen Glühverlust- und TOC-Werten gemäß Deponieverordnung führen können.
Da eine Vermischung dieser Baustoffe mit rein mineralischen Baustoffen zu einer höheren Klassifizierung der Entsorgung/Verwertung und somit zu hohen Entsorgungskosten führen kann, sind sämtliche Baustoffe, die hohe organische Anteile aufweisen, im Zuge der Entkernung der Gebäude und deren Rückbau sorgfältig von anderen Baustoffen zu separieren und getrennt zu entsorgen/verwerten.
Vorbemerkungen zur Separierung sulfathaltiger und organischer Baustoffe
Vorbemerkungen zur Separierung von Dämmmaterialien Vorbemerkungen zur Separierung von Dämmmaterialien
Dämmstoffe, deren HBCD-Gehalt (Hexabromcyclododecan) den HBCD- Grenzwert von 1.000 mg/kg gemäß
Anhang IV der POP-Verordnung (Persistant Organic Pollutants) überschreitet, sind als POP-haltiger Abfall,
nachweispflichtig und für die Entsorgung getrennt zu erfassen.
Styropor-Dämmmaterialien wurden in verschiedenen Anwendungsformen ve rwendet.
Generell sind die Styroporbaustoffe vor Nässe zu schützen.
Vorbemerkungen zur Separierung von Dämmmaterialien
Anlagen zur Ausschreibung Folgende Anlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
Anlage 1 Planunterlagen
Anlage 1.1 Übersichtslageplan_M 25.000
Anlage 1.2 Übersichtsplan
Anlage 1.3 Leitungspläne
Anlage 1.3.1 Leitungsplan Strom
Anlage 1.3.2 Leitungsplan Wasser
Anlage 1.3.3 Leitungsplan Gas
Anlage 1.3.4 Leitungsplan Kanal
Anlage 1.3.5 Leitungsplan Telekom
Anlage 1.3.6 Leitungsplan Vodafone
Anlage 1.4 Bestandspläne
Anlage 1.4.1 Bahnhofstraße 49
Anlage 1.4.2 Bahnhofstraße 51
Anlage 1.4.3 Bahnhofstraße 51 Grundrisse
Anlage 1.4.4 Bahnhofstraße 51 Garagen
Anlage 2 - Bericht Gebäudesubstanz:
Anlage 2.1: Orientierende Gebäudeerkundung in der Bahnhofstr. 49 in 73430 Aalen, Az: 25031-01 BE01 vom 13.07.2026
Anlage 2.2: Orientierende Gebäudeerkundung in der Bahnhofstr. 51 in 73430 Aalen, Az: 25031-02 BE01 vom 13.07.2026
Anlage 3 - Massenabschätzung Bahnhofstr. 49
Anlage 4 - Massenabschätzung Bahnhofstr. 51
Anlagen zur Ausschreibung
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.__.0010 Einrichten der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung und Räumen der Baustelle Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die für
die vertragsgemäße Durchführung der Baumaßnahme
erforderlich sind, auf die Baustelle bringen,
betriebsfertig vorhalten, einschließlich aller hierzu
erforderlichen Arbeiten. Bei Bedarf Zufahrtswege zur
Baustelle, sowie Lagerplätze, sonstige
Platzbefestigungen, soweit erforderlich, herrichten und
unterhalten.
Versorgung der Baustelle mit Wasser und Strom für die
gesamte Baumaßnahme. Herstellen eines
Abwasseranschlusses für die sanitären Anlagen. Die
Gebühren für Wasser, Strom und Abwasser sind in diese
Position einzukalkulieren.
Liefern, Aufbau und Betreiben von
Mannschaftsunterkünften für alle Arbeitnehmer auf der
Baustelle.
Liefern, Aufbau und Betreiben einer beheizbaren
sanitären Anlage mit mindestens einem WC und einem
Waschbecken mit fließendem Wasser. Einschließlich Reinigung der sanitären Anlagen.
Einzukalkulieren sind alle hierzu erforderlichen Geräte
und der erforderliche Maschineneinsatz.
Beräumen des Baufeldes von Schnee und Eis während des
Zeitraums der gesamten Abbrucharbeiten, soweit dies für
den Bauablauf und für die Lagerung von Baustoffen sowie
für die Sicherheit der Baustelle erforderlich ist.
Einschließlich aller Maßnahmen zur Frostsicherung der
Baustelleneinrichtung für den Betrieb der Baustelle
innerhalb der Wintermonate.
Baustelle von allen Geräten, Einrichtungen, Anlagen und dgl. räumen. Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrswegen beseitigen. Instandsetzung von allen durch den AN verursachten Beschädigungen (z. B. Rinnen, Dolen, Fahrbahndecke usw.) auf den öffentlichen und privaten Zufahrtswegen.
1.__.0010
Einrichten der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung und Räumen der Baustelle
L
1.00
psch
1.__.0020 Reinigen der öffentlichen Verkehrswege Reinigen der öffentlichen Verkehrswege, die für die
Rückbauarbeiten in Anspruch genommen werden.
Verschmutzungen der öffentlichen Verkehrswege sind
täglich fachgerecht zu beseitigen. Bei entsprechenden
Wetterlagen und bei An- und Abtransporten ist ein
mehrmaliges Reinigen pro Tag zu berücksichtigen. Inkl.
Beseitigen des Kehrguts durch den AN.
Reinigen der genannten Verkehrswege während der
Rückbaumaßnahme von den Verschmutzungen durch die
Rückbaumaßnahme und durch den Baustellenverkehr nach
Bedarf oder auf Anweisung durch die Bauleitung des AG.
1.__.0020
Reinigen der öffentlichen Verkehrswege
L
1.00
psch
1.__.0030 Gitterelement-Bauzaun liefern und aufbauen Liefern und Aufbauen eines Bauzaunes aus
Gitterelementen. Metall-Gitterelemente, Höhe ca. 2 m,
Länge ca. 3,5 m.
Einschließlich Herstellen einer festen Verbindung der
einzelnen Bauzaunelemente mit Bauzaun-
Verbindungsschellen.
Einschließlich Liefern und Aufbau eines Bauzauntores mit Schloss. Der Verlauf und die Lage des Bauzauns ist mit der
Bauleitung des AG abzustimmen.
Einschließlich Umsetzen des Bauzauns, soweit dies für
den Bauablauf und für die Baustellensicherheit
erforderlich ist.
Abrechnungsgrundlage: Bauzaunlänge (Länge der auf dem Baufeld zur Baustellensicherung aufgestellten Bauzaunelemente).
1.__.0030
Gitterelement-Bauzaun liefern und aufbauen
55.00
m
1.__.0040 Gitterelement-Bauzaun vorhalten Gitterelement-Bauzaun und Bauzauntor bis zum Abschluss der Abbruchmaßnahme vorhalten.
Einschließlich Instandhalten und warten der
Bauzaunelemente.
Vorhaltezeit: ca. 8 Wochen
Abrechnungsgrundlage: Bauzaunlänge (Länge der auf dem Baufeld zur Baustellensicherung aufgestellten Bauzaunelemente).
1.__.0040
Gitterelement-Bauzaun vorhalten
55.00
m
1.__.0050 Gitterelement-Bauzaun nach Ende der Abbruchmaßnahme abbauen Gitterelement-Bauzaun nach Abschluss der
Abbruchmaßnahme abbauen und abtransportieren
einschließlich aller Sicherungselemente.
Einschließlich aller Anfahrtskosten und Transportkosten
und aller weiteren Kosten für den Abbau.
Abrechnungsgrundlage: Bauzaunlänge (Länge der auf dem Baufeld zur Baustellensicherung aufgestellten Bauzaunelemente).
1.__.0050
Gitterelement-Bauzaun nach Ende der Abbruchmaßnahme abbauen
55.00
m
1.__.0060 Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung Abstimmung und Beantragung einer verkehrsrechtlichen
Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde/ Ordnungsamt
der Stadt Aalen.
Die schriftliche Antragsstellung ist dem AN und der
Bauleitung des AG vorzulegen.
Sämtliche Gebühren für die Antragsstellung zur
verkehrsrechtlichen Anordnung sind in diese Position
einzukalkulieren.
Die verkehrsrechtliche Anordnung hat sich auf den allgemeinen Baustellenbetrieb und auf die halbseitige Sperrung der Bahnhofstraße im Zuge der Herstellung von Kopflöchern zur Trennung des Gasanschlusses zu umfassen.
1.__.0060
Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung
L
1.00
psch
1.__.0070 Verkehrsrechtliche Anordnung umsetzen Die Vorgaben sowie die Verkehrsrechtliche Anordnung der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde/ Ordnungsamt für die
Sicherung der Straße und des Gehweges entlang der
Bahnhofstraße, der Sicherung an der Baustellenzu- und Ausfahrt sowie die Sicherung des Personenverkehrs
während der gesamten Bauzeit einhalten und umsetzen.
Sämtliche Kosten für die Umsetzung der
verkehrsrechtlichen Anordnung sind in diese Position
einzukalkulieren. Inkl. Sicherung der Ausfahrt für den
Baustellenverkehr durch Sicherungsposten.
1.__.0070
Verkehrsrechtliche Anordnung umsetzen
L
1.00
psch
1.__.0080 Sicherung der Nachbargrundstücke Auf der Nordseite des Wohnhauses Bahnhofstr. 51 grenzt das Wohnhaus des Grundstücks Bahnhofstr. 53 (Wohnhaus) an. Der Abstand der beiden Wohnhäuser beträgt ca. 5,5 m.
Auf der südlichen Grundstücksseite grenzen in ca. 5,5 m Entfernung die Wohngebäude Bahnhofstr. 47 und 47/1 an die Hallen an.
Für den Rückbau des Gebäudebestands ist die Sicherung der angrenzenden Nachbargebäude einschl. der Versiegelungen etc. gegen Beschädigungen durch die Sanierungs- und
Rückbaumaßnahmen miteinzukalkulieren.
Sicherungsmaßnahmen nach Wahl des
AN. Einschließlich aller hiermit verbundenen Kosten für
An- und Abtransport und Maschineneinsatz.
Einzukalkulieren sind alle Kosten für Sicherungsposten.
1.__.0080
Sicherung der Nachbargrundstücke
L
1.00
psch
1.__.0090 Herstellung von Kopflöchern innerhalb des Fußgängerweges Bahnhofstr. Koordination zur Herstellung der Medientrennung für die Sparte n Strom, Wasser und Telekom/ Vodafone. Hierzu ist durch den AN ein gemeinsamer Orstermin zu
vereinbaren. Die erforderlichen aktuellen Daten/ Planunterlagen sind durch den AN bei dem Versorgungsträger zu erheben.
Die Lage und die Vorgehensweise zur Herstellung der
Gruben ist durch den AN mit dem Versorger und mit dem
Ordnungsamt der Stadt Aalen abzustimmen. Die Arbeiten sind durch den Versorger zu überwachen.
Hallen:
- Wasser, Strom, Telekom/ Vodafone
Wohnhaus:
- Wasser, Strom, Telekom/ Vodafone
Die Herstellung der Kopflöcher erfolgt auf asphaltierten Flächen. Lösen und Ausbau der Asphaltdeck e: ca. 0,15 m.
Transport zum Asphalthaufwerk. Separierung des Asphalts
für die Verwertung/ Entsorgung.
Fläche der Arbeitsgruben: ca. 4,0 m²
Tiefenlage der Leitungen: ca. 1,0 m unter Gelände.
Grubensohle für die Abtrennung bei rd. 1,5 m unter
Gelände.
Händisches Lösen und Ausbau von Boden und Auffüllungen.
Seitliches Lagern des Aushubmaterials und Transport
zum Haufwerk innerhalb des Baufeldes.
Einschließlich aller erforderlichen Handschachtungsarbeiten
durch den AN zur Freilegung der Leitungen unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben des Versorgers.
Einschließlich Verfüllung der Kopflöcher nach Vorgabe der Stadtwerke Aalen. Mit folgendem Aufbau ist zu kalkulieren:
- ca. 4 cm AFB
- ca. 10 cm Bitumentragschicht
- ca. 80 cm KFT
- ca. 30 cm Leitungssand (10 cm über- und unterhalb der Leitung)
Lageweise Einbau und Verdichten in max. Schichtdicken von 30 cm.
Einschließlich Liefern und Einbau eines Trassenwarnbands nach Vorgabe des Versorgers.
Die physikalische Abtrennung der Leitungen erfolgt durch den Versorger.
Abrechnungsgrundlage: Anzahl Kopflöcher
1.__.0090
Herstellung von Kopflöchern innerhalb des Fußgängerweges Bahnhofstr.
5.00
St
1.__.0100 Herstellung von Kopflöchern innerhalb der Fahrbahn Bahnhofstr. Koordination zur Herstellung der Medientrennung für die Sparte Gas. Hierzu ist durch den AN ein gemeinsamer Orstermin zu
vereinbaren. Die erforderlichen aktuellen Daten/ Planunterlagen sind durch den AN bei dem Versorgungsträger zu erheben.
Die Lage und die Vorgehensweise zur Herstellung der
Grube ist durch den AN mit dem Versorger und mit dem
Ordnungsamt der Stadt Aalen abzustimmen. Die Arbeiten sind durch den Versorger zu überwachen.
Wohnhaus:
- Gas
Die Herstellung des Kopflochs erfolgt auf asphaltierten Flächen. Lösen und Ausbau der Asphaltdecke: ca. 0,15 m
Transport zum Asphalthaufwerk. Separierung des Asphalts
für die Verwertung/ Entsorgung.
Fläche der Arbeitsgrube: ca. 4,0 m²
Tiefenlage der Leitungen : ca. 1,0 m un ter Gelände.
Grubensohle für die Abtrennung bei rd. 1,5 m unter
Gelände.
Händisches Lösen und Ausbau von Boden und Auffüllungen.
Seitliches Lagern des Aushubmaterials und Transport
zum Haufwerk innerhalb des Baufeldes.
Einschließlich aller erforderlichen Handschachtungsarbeiten
durch den AN zur Freilegung der Leitungen unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben des Versorgers.
Einschließlich Verfüllung der Kopflöcher nach Vorgabe der Stadtwerke Aalen. Mit folgendem Aufbau ist zu kalkulieren:
- ca. 4 cm AFB
- ca. 10 cm Bitumentragschicht
- ca. 80 cm KFT
- ca. 30 cm Leitungssand (10 cm über- und unterhalb der Leitung)
Lageweise Einbau und Verdichten in max. Schichtdicken von 30 cm.
Einschließlich Liefern und Einbau eines Trassenwarnbands nach Vorgabe des Versorgers.
Die physikalische Abtrennung der Gasleitung erfolgt durch den Versorger.
Abrechnungsgrundlage: Anzahl Kopflöcher
1.__.0100
Herstellung von Kopflöchern innerhalb der Fahrbahn Bahnhofstr.
1.00
St
1.__.0110 Herstellung von Suchschlitzen zur Erkundung von unterirdischen Öltanks Erkundung des Untergrundes nach etwaig vorhandenen Erdtanks im Bereich der ehem. Tankanlage alt und Tankanlage neu.
Händisches oder maschinelles Lösen und Ausbau von Boden und Auffüllungen. Seitliches Lagern des Aushubmaterials und Transport zum Haufwerk innerhalb des Baufeldes.
Einschließlich anschließender Verfüllung und Verdichten
der Suchschlitze mit dem seitlich gelagertem
Aushubmaterial. Lageweise Einbau und Verdichten in max. Schichtdicken von 30 cm.
Abrechnungsgrundlage: Anzahl zu erkundender Bereiche, Tankanlage alt und Tankanlage neu
1.__.0110
Herstellung von Suchschlitzen zur Erkundung von unterirdischen Öltanks
2.00
St
1.__.0120 Herstellung von Suchschlitzen zur Erkundung der Leitungen im Gehweg sonst wie vor.
1.__.0120
Herstellung von Suchschlitzen zur Erkundung der Leitungen im Gehweg
3.00
St
2 Sanierungsarbeiten
2
Sanierungsarbeiten
2.01 Hallen
2.01
Hallen
2.02 Wohnhaus
2.02
Wohnhaus
2.03 Garagen
2.03
Garagen
3 Entkernung und Rückbau
3
Entkernung und Rückbau
3.01 Hallen
3.01
Hallen
3.02 Wohnhaus
3.02
Wohnhaus
3.03 Garagen
3.03
Garagen
4 Außenanlage
4
Außenanlage
4.__.0010 Beräumung der Außenanlagen von losen Gegenständen Beräumung der Außenanlagen von losen Gegenständen (lose stehende Möbel, Sperrmüll, Müll, Gebinde, Folien, etc). Separierung der Stoffe und Materialien.
Einschließlich Laden, Abtransport und Entsorgung/
Verwertung des gesamten Materials. Die dafür
erforderlichen Mulden bzw. Container sind in die
Position einzukalkulieren.
Mengenansatz auf Basis der Ortsbegehung.
4.__.0010
Beräumung der Außenanlagen von losen Gegenständen
L
1.00
psch
4.__.0020 Rückbau von Asphaltflächen Lösen, Demontage und Ausbau sämtlicher Asphaltflächen
innerhalb des Baufeldes.
Die Asphaltdicke beträgt ca. 10 - 15 cm.
Die orientierende Untersuchung der Asphaltproben ergab PAK-Gehalte von 1,47 mg/kg bis 5,35 mg/kg. Phenole wurden nicht nachgewiesen.
Einschließlich Separierung und Zwischenlagerung im
Haufwerk.
Abrechnungsgrundlage: Grundfläche Asphaltversiegelung
4.__.0020
Rückbau von Asphaltflächen
2,200.00
m²
4.__.0030 Rückbau der Abwasserleitungen Rückbau der Abwasserleitung bis zu einer Tiefenlage ab
GOK bis 3,6 m unter Gelände.
Außendurchmesser der Abwasserleitungen = 100 - 300 mm.
Leitungen aus Beton-, Steinzeug- oder Kunststoffrohren.
Lösen, Aufnehmen, Aushub und seitliches Lagern des
Bodenmaterials einschließlich separieren des
Schotterunterbaus und Zwischenlagerung in einem
Haufwerk.
Lösen, Aufnehmen, Aushub und seitliche Lagerung der
alten Rohrgrabenverfüllung aus dem Rohrgraben,
sandige Auffüllungen und bindige Böden.
Aushubtiefe bis zur Sohle der Abwasserleitung.
Herstellen von Grubenböschungen soweit dies für den
Ausbau der Abwasserleitungen und für die
Wiederverfüllung und für die lageweise Verdichtung
erforderlich ist.
Das Verfüllmaterial im Kanalgraben oberhalb des
Rohrscheitels kann bei entsprechender Eignung in
bautechnischer und umweltrelevanter Hinsicht für die
Wiederverfüllung des Rohrgrabens genutzt werden.
Ausbau der Abwasserleitung aus Beton-, Steinzeug- oder
Kunststoffrohren einschließlich Laden, Transport und
Entsorgung.
Abrechnungsgrundlage:
Länge des ausgebauten Rohrgrabens.
4.__.0030
Rückbau der Abwasserleitungen
300.00
m
4.__.0040 Verschließen der Abwasserleitungen zur öffentlichen Kanalisation Verschließen von 3 Abwasserleitung zur öffentlichen
Kanalisation an der Grundstücksgrenze:
Tiefenlage der Abwasserleitungen ca. 3,5 m unter
Gelände. Steinzeugrohre Innendurchmesser bis ca. 300 mm.
Die Abläufe sind mit geeignetem Material vollständig
zu verschließen. Die technische Vorgehensweise ist mit
der Bauleitung des AG abzustimmen.
4.__.0040
Verschließen der Abwasserleitungen zur öffentlichen Kanalisation
3.00
St
4.__.0050 Rückbau von Abwasserschächten Freilegen und vollständiger Rückbau von Abwasserschächten aus Beton. Schachtsohle bei ca. 3,6 m u. GOK. Schachtdurchmesser innen: ca. 1,0 m. Abdeckung mit Eisendeckel.
Lösen, Aufnehmen, Aushub und seitliche Lagerung des angrenzenden Bodenmaterials. Einschließlich Verfüllung der Schachtgrube mit dem seitlich gelagerten Material und Fremdmaterial (Vorsiebmaterial, BM-0 Material nach ErsatzbaustoffV, Korngemisch 0-60, Feinkornanteil < 0,063 mm unter 15 Gew.%.).
Zerkleinern des Betons auf max. 0,4 m Kantenlänge. Transport innerhalb des Baufeldes zum Beton-Haufwerk nach Vorgabe des AG.
Abrechnungsgrundlage:
Anzahl ausgebauter Abwasserschächte
4.__.0050
Rückbau von Abwasserschächten
3.00
St
4.__.0060 Verfüllung von Gruben Liefern und Einbau von verdichtungsfähigem
Bodenmaterial (bspw. Siebschutt 0-56) in
vorhandene Gruben. Vorhandene Gruben aus Rückbau des Untergeschosses der Halle.
Lageweise Einbau in max. Schichtdicken von 30 cm und Nachweis der Proctordichte von 97 %. Übergabe der Protokolle der Verdichtungskontrollen an die Bauleitung.
Tiefenbereich Verfüllung Gruben bis ca. 2,50 m unter
Gelände.
Vor der Verfüllung ist loses Material und
Bauschutt zu beseitigen. Die jeweiligen Grubensohlen sind
nachzuverdichten.
Die Verfüllung der Gruben wird nach Volumen
(verdichtet) abgerechnet. Hierzu erfolgen gemeinsame
Aufmaße an den offenen Gruben mit der Bauleitung und
dem AN.
4.__.0060
Verfüllung von Gruben
125.00
m³
4.__.0070 Rückbau von Straßenlaternen Rückbau von Straßenlaternen innerhalb des Baufeldes.
Demontage mit geeignetem technischen Gerät nach Wahl des
AN.
Einschließlich Demontage des Betonfundaments. Leuchten ca.
5 m hoch mit Glasschirm auf Stahlrohr.
Einschließlich Laden und Transport der Straßenlaternen
innerhalb der Baustelle.
Einschließlich Laden, Transport und Verwertung/ Entsorgung
der Straßenlaternen einschließlich Leuchtmittel, elektrischen
Komponenten und Betonfundament. Die Kosten für die Mulden/
Container sind in diese Position einzukalkulieren.
Abrechnungsgrundlage: Anzahl rückzubauender
Straßenlaternen
4.__.0070
Rückbau von Straßenlaternen
5.00
St
4.__.0080 Rückbau Maschendrahtzaun Rückbau des Maschendrahtzauns entlang der Südseite des Wohnhauses.
Der Maschendrahtzaun besteht aus Metallpfosten auf einer Betonmauer.
Höhe Maschendrahtzaun: ca. 1,0 m,
Länge Maschendrahtzaun: ca. 22 m.
Demontage des Maschendrahtzaunes, einschließlich
Metallpfosten.
Einschließlich Trennung und Separierung von Bewuchs.
Einschließlich Laden, Transport und Entsorgung/Verwertung des Maschendrahtzauns einschließlich aller Metallpfosten und Verstrebungen.
4.__.0080
Rückbau Maschendrahtzaun
L
1.00
psch
4.__.0090 Rückbau Stahltore und Stahlzaun Rückbau des Stahltores und des Stahlzauns entlang der Bahnhofstraße. Rückbau des Stahltores entlang der Schleifbrückenstraße.
Der Stahlzaun ist auf einem Betonsockel montiert. Der Rückbau des Betonsockels ist in einer separaten Pos. enthalten.
Höhe Tore und Zaun: ca. 1,5 m,
Länge Stahlzaun: ca. 25 m.
Demontage der Stahltore und des Stahlzauns einschl. aller Verbindungen zum Betonsockel.
Einschließlich Laden, Transport und Entsorgung/Verwertung der Stahltore und -zäune einschließlich aller Verstrebungen.
4.__.0090
Rückbau Stahltore und Stahlzaun
L
1.00
psch
4.__.0100 Rückbau Holzzaun Rückbau des Holzzauns entlang der Ostseite des Wohnhauses.
Der Holzzaun besteht aus einer Holzlattung auf Holzpfosten auf einer Betonmauer.
Höhe Holzzaun: ca. 1,0 m,
Länge Holzzaun: ca. 1,5 m.
Demontage des Holzzauns. Einschließlich Laden, Transport und Entsorgung der Holzbaustoffe als AIV-Altholz.
4.__.0100
Rückbau Holzzaun
L
1.00
psch
4.__.0110 Rückbau Betonstützwände Rückbau der Betonstützwande entlang der Südseite des Wohnhauses und der Ostseite der Grundstücksgrenze. Auf der Betonstützwand ist ein Maschendrahtzaun bzw. Metallzaun montiert. Der Rückbau der Zäune ist in separaten Positionen enthalten.
Betonstützwand Bahnhofstr. 51
Höhe m ü. GOK: ca. 0,6-0,7 m,
Höhe m u. GOK: ca. 0,5 m,
Breite: ca. 0,3 m,
Länge: ca. 22 m.
Betonstützwand Bahnhofstr. 49:
Höhe m ü. GOK: ca. 0,5 m,
Höhe m u. GOK: ca. 0,5 m,
Breite: ca. 0,1-0,3 m,
Länge: ca. 25 m.
Betonsäulen: ca. 1,5 m hoch, 50 cm breit
Demontage der Betonstützwände. Einschließlich Lösen, Aufnehmen, Aushub und seitliche Lagerung des angrenzenden Bodenmaterials. Einschließlich Verfüllung und Verdichtung der Grube mit dem seitlich gelagerten Material.
Einschließlich Laden, Transport und Zwischenlagerung des Betonbruchs im Haufwerk.
4.__.0110
Rückbau Betonstützwände
50.00
m
4.__.0120 Rückbau von Schildern mit Rohrpfosten Demontage von Verkehrsschildern bzw. Informationsschildern mit Rohrpfosten .
Maße Rohrpfosten: Höhe: ca. 2,5 m, Durchmesser: ca. 0,05 m.
Demontage, Laden, Transport und Verwertung/ Entsorgung der
Rohrpfosten einschl. Beschilderung.
Einschließlich Freilegen, Demontage, Laden und Transport des
Betonfundaments innerhalb des Baufeldes zum
Beton-Haufwerk.
Maße Fundament: Länge: ca. 0,3 m, Breite: ca. 0,3 m, Höhe:
ca. 0,3 m.
Abrechnungsgrundlage: Anzahl Rohrpfosten
4.__.0120
Rückbau von Schildern mit Rohrpfosten
1.00
St
4.__.0130 Rückbau der Entwässerungsrinne Demontage einer Entwässerungsrinne mit Rostabdeckung.
Die Birkorinne befindet sich auf der Hoffläche des Flurstücks 2953/1.
Einschließlich Laden, Transport und Entsorgung/
Verwertung der Entwässerungsrinne mit Rostabdeckung.
Mengenansatz: Länge der Entwässerungsrinnen: ca. 20,0 m
4.__.0130
Rückbau der Entwässerungsrinne
L
1.00
psch
4.__.0140 Beseitigung Pflanzenaufwuchs Beseitigung des gesamten pflanzlichen Aufwuchses, der
Sträucher und Bäume, die auf der Süd- und Ostseite der Hallen sowie auf der Südseite des Wohnhauses angrenzen, einschließlich des gesamten Wurzelwerks nach Vorgabe des AG.
Einschließlich Antransport und Betreiben aller hierzu
erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsgeräte.
Einschließlich aller hierzu erforderlichen Mulden bzw.
Container. Sämtliche Kosten für das Anliefern,
Vorhalten sowie Abtransport sind in diese Position
einzukalkulieren.
Einschließlich Laden, Transport und Entsorgung/Verwertung des gesamten Strauchwerks, Gras, Abfallholz und Wurzelwerk.
4.__.0140
Beseitigung Pflanzenaufwuchs
L
1.00
psch
5 Schneidearbeiten
5
Schneidearbeiten
5.__.0010 Schneiden von Beton Schneiden von Betonbodenplatten, Betonfundamente,
Betonwände, Betonstützmauern oder Betonteile, sowohl
unbewehrt wie bewehrt, in verschiedenen Dicken und
Stärken. Schnittlinien horizontal und vertikal.
Die Schnittlinien werden durch die Bauleitung des AG
festgelegt. Die Vorgehensweise bei den Sägearbeiten ist mit dem AN abzustimmen.
Abrechnungsgrundlage ist die tatsächliche
Schnittfläche. Aufmaß erfolgt gemeinsam mit Bauleitung des AG und AN.
Einschließlich aller erforderlichen Arbeitsgerüste.
Einzurechnen sind alle erforderlichen Arbeits- und
Betriebsmittel und Sicherungsmaßnahmen.
5.__.0010
Schneiden von Beton
1.00
m²
5.__.0020 Schneiden von Asphaltflächen Schneiden von Asphaltversiegelungen. Dicke der Asphaltlagen
angenommen ca.0,15 m. Die Schnittlinie
wird durch die Bauleitung des AG festgelegt.
Einzurechnen sind alle erforderlichen Betriebsmittel
und Sicherungsmaßnahmen.
5.__.0020
Schneiden von Asphaltflächen
1.00
m²
6 Verwertung/ Entsorgung
6
Verwertung/ Entsorgung
Vorbemerkungen Die nachfolgenden Positionen umfassen die Verwertung
und Entsorgung des Bauschutts ohne Holzanteile sowie
ohne sulfathaltigen Gipsverputz und anderer
sulfathaltiger Baustoffe auf Gipsbasis (Gipskarton,
Porenbeton, etc) sowie ohne Anteile an
Holzwolleleichtbauplatten. Im mineralischen Bauschutt dürfen
keine Rückstände an Holz, Baustoffen auf Gipsbasis und
sonstigen organischen und sulfathaltigen Baustoffen sein.
Die Entsorgung von Holzbaustoffen jeglicher
Art und sulfathaltigen Baustoffen auf Gipsbasis
jeglicher Art ist in die jeweiligen Positionen
einzukalkulieren.
Der AN übergibt der Bauüberwachung spätestens am folgenden
Arbeitstag einen Durchschlag der Entsorgungsnachweise.
Es wird vorausgesetzt, daß für den Transport von
kontaminiertem Aushubmaterial sämtliche erforderlichen
Transport-Genehmigungen, auch die Genehmigung für den
Transport von Sondermüll, vorliegen. Das
Transportunternehmen ist über die Gefahrstoffe zu
informieren. Die LKW-Fahrer sind durch ihre jeweiligen
Arbeitgeber über die Gefahrstoffe zu unterweisen.
Die Abrechnung der nachfolgenden Positionen erfolgt
grundsätzlich auf der Grundlage von Wiegescheinen.
Die Abrechnungsgrundlage für die Verwertung des
mineralischen Bauschutts bildet die Einstufung gemäß
dieser Untersuchungen nach ErsatzbaustoffV. Haufwerke für
die Entsorgung sind gemäß der Deklarationsanalyse nach DepV
zu entsorgen.
Die weitere Aufbereitung (Brechens) einschl.
Zertifizierung und Güteüberwachung des mineralischen
Bauschutts (Untersuchung des mineralischen Bauschutts
durch ein akkreditiertes Ingenieurbüro) sind nicht
Bestandteil der Leistungen.
Das für die Entsorgung bzw. Verwertung erforderliche
elektronische Nachweisverfahren ist, entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen, durch den Auftragnehmer
durchzuführen.
Vorbemerkungen
6.__.0010 Bauschutt Verwertung als RC-1-Material gemäß ErsatzbaustoffV Transport und Verwertung von Material mit der
Einstufung RC-1 gem. ErsatzbaustoffV..
Einschl. Laden; einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.;
Abrechnung der Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden Wiegescheinen.
6.__.0010
Bauschutt Verwertung als RC-1-Material gemäß ErsatzbaustoffV
1,500.00
t
6.__.0020 Bauschutt Verwertung als RC-2-Material gemäß ErsatzbaustoffV Transport und Verwertung von Material mit der
Einstufung RC-2 gem. ErsatzbaustoffV..
Einschl. Laden; einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.;
Abrechnung der Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden Wiegescheinen.
6.__.0020
Bauschutt Verwertung als RC-2-Material gemäß ErsatzbaustoffV
150.00
t
6.__.0030 Bauschutt Verwertung als RC-3-Material gemäß ErsatzbaustoffV Transport und Verwertung von Material mit der
Einstufung RC-3 gem. ErsatzbaustoffV..
Einschl. Laden; einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.;
Abrechnung der Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden Wiegescheinen.
6.__.0030
Bauschutt Verwertung als RC-3-Material gemäß ErsatzbaustoffV
800.00
t
6.__.0040 Bauschutt Entsorgung als DK0-Material gemäß DepV Laden, Transport und Entsorgung von mineralischem
Bauschuttmaterial aus den Abbruch mit der Einstufung Deponieklasse 0 gemäß Deponieverordnung.
Einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der
Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine,
Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der
Entsorgung/Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden
Wiegescheinen.
6.__.0040
Bauschutt Entsorgung als DK0-Material gemäß DepV
50.00
t
6.__.0050 Bauschutt Entsorgung als DK1-Material gemäß DepV Laden, Transport und Entsorgung von mineralischem
Bauschuttmaterial aus den Abbruch mit der Einstufung Deponieklasse 1 gemäß Deponieverordnung.
Einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der
Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine,
Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der
Entsorgung/Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden
Wiegescheinen.
6.__.0050
Bauschutt Entsorgung als DK1-Material gemäß DepV
175.00
t
6.__.0060 Bauschutt Entsorgung als DK2-Material gemäß DepV Laden, Transport und Entsorgung von mineralischem
Bauschuttmaterial aus den Abbruch mit der Einstufung Deponieklasse 2 gemäß Deponieverordnung.
Einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der
Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine,
Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der
Entsorgung/Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden
Wiegescheinen.
6.__.0060
Bauschutt Entsorgung als DK2-Material gemäß DepV
25.00
t
6.__.0070 Bauschutt Entsorgung als DK3-Material gemäß DepV Laden, Transport und Entsorgung von mineralischem
Bauschuttmaterial aus den Abbruch mit der Einstufung Deponieklasse 3 gemäß Deponieverordnung.
Einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der
Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine,
Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der
Entsorgung/Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden
Wiegescheinen.
6.__.0070
Bauschutt Entsorgung als DK3-Material gemäß DepV
10.00
t
6.__.0080 Verwertung/ Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten < 25 mg/kg Laden, Transport und Verwertung/ Entsorgung von
Asphalt mit PAK-Gehalten von < 25 mg/kg.
Abrechnungsgrundlage:
Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Wiegescheinen.
6.__.0080
Verwertung/ Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten < 25 mg/kg
500.00
t
6.__.0090 Verwertung/ Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten von 25 - 200 mg/kg Laden, Transport und Verwertung/ Entsorgung von
Asphalt mit PAK-Gehalten von 25 - 200 mg/kg.
Abrechnungsgrundlage:
Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Wiegescheinen.
6.__.0090
Verwertung/ Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten von 25 - 200 mg/kg
90.00
t
6.__.0100 Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten von > 200 mg/kg Laden, Transport und Entsorgung von teerhaltigen
Asphalt mit PAK-Gehalten > 200 mg/kg.
Einstufung als gefährlicher Abfall.
Abrechnungsgrundlage:
Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Wiegescheinen
6.__.0100
Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten von > 200 mg/kg
10.00
t
7 Erdarbeiten
7
Erdarbeiten
7.__.0010 Beton RC-Material Z1.1 fein von Baustelle in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten z.B. Baustraße, Bohrstraße Verbau, etc. als Baustraße, etc.
Aufbauhöhe bis 0,6 m,
Breite ca. 8m
Plangenauigkeit +-5 cm,
Einbau erschütterungsarm mit Walzenzug.ersch ü tterungsarm
7.__.0010
Beton RC-Material Z1.1 fein von Baustelle in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten z.B. Baustraße, Bohrstraße Verbau, etc.
600.00
t
7.__.0020 Beton RC-Material Z1.1 fein von Baustelle in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten z.B Kellergruben, etc. Verfüllen der rückgebauten Kellerbereiche
Einbau erschütterungsarm mit Walzenzug.erschütterungsarm
7.__.0020
Beton RC-Material Z1.1 fein von Baustelle in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten z.B Kellergruben, etc.
700.00
t
7.__.0030 Schrobben 80-100 in Lagen einbauen und verdichten I Arbeitsplanung Verbau Lieferung bauseits
7.__.0030
Schrobben 80-100 in Lagen einbauen und verdichten I Arbeitsplanung Verbau
300.00
t
7.__.0040 Vorsieb fein ca. 0-60 I Zug in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten I Baustraße Verbau Lieferung bauseits
7.__.0040
Vorsieb fein ca. 0-60 I Zug in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten I Baustraße Verbau
300.00
t
8 Stundenlohnarbeiten
8
Stundenlohnarbeiten
8.__.0010 Polier Stundensatz Polier
8.__.0010
Polier
10.00
h
8.__.0020 Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
8.__.0020
Facharbeiter
10.00
h
8.__.0030 Bauwerker Stundensatz Bauwerker
8.__.0030
Bauwerker
10.00
h
8.__.0040 Meißelarbeiten Stundensatz Meißelarbeiten mit Großgerät einschl. Personal
8.__.0040
Meißelarbeiten
10.00
h
8.__.0050 Baggerarbeiten Stundensatz Bagger als Großgerät einschl. Personal
8.__.0050
Baggerarbeiten
10.00
h
8.__.0060 Arbeiten mit Radlader Stundensatz Radlader als Großgerät einschl. Personal
8.__.0060
Arbeiten mit Radlader
10.00
h