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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Ort, Datum
1
______________________________________
Raum für Einlaufstempel d. ausschreibenden Stelle
Ruhl + Albert GmbH, Architekten und Ingenieure Angebotsabgabe:
Heinrich-Zeuner-Straße 48
97082 Würzburg Mittwoch, 30.September 2026
Tel.: 0931 – 880 97 0
Fax.: 0931 – 880 97 29
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist mit dem:
Abbrucharbeiten Mittwoch, 30.Juni 2027
Angebot
Für das Bauvorhaben:
Glaskeil Hallensanierung
Zu Ihrer Aufforderung zur Angebotsabgabe vom: 27.08.2026
Anlagen:
☑ Leistungsbeschreibung
☑ Pläne
☐ Aufgliederung der Angebotssumme
☐ Aufgliederung wichtiger Einheitspreise
☑ Besondere Vertragsbedingungen
☐ Verzeichnis über Art und Umfang der von Nachunternehmen auszuführenden Leistungen
☐ Nebenangebote / Änderungsvorschläge
☑ Anlagen
Ich biete die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte ich mich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist (siehe oben) gebunden.
Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR Nr. 1/72 (Baupreisverordnung) die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis.
Meinem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
die besonderen Vertragsbedingungen
die zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Ausgabe 1976 mit Anhang „ergänzende Bestimmungen für die Bauabrechnung mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen“ (Ministerialamtsblatt der Bayerischen inneren Verwaltung – MABI – 1976 S. 117, MABI 1980 S. 657 und MABI 1983 S. 987)
die in den Vertragsunterlagen aufgeführten Zusätzlichen technischen Vorschriften
die allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C – DIN 18 300 ff)
das BGB, insbesondere Verbraucherbauvertrag, § 650 i BGB und Bauvertragsrecht, § 650 a bis h BGB
alle Bestimmungen zur Unfallverhütung
alle beim Abgabedatum geltenden öffentlich rechtlichen Bedingungen der Baudurchführung
alle einschlägigen DIN-Vorschriften
die Arbeitsstättenverordnung
Der Inhalt der besonderen Vertragsbedingungen geht im Zweifel den sonstigen unter Ziffer 3.2 bis 3.9 erwähnten Bedingungen und Bestimmungen vor.
Über die Verdingungsunterlagen in allen ihren Teilen und über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich mich eingehend informiert.
Ich bin Mitglied der Berufsgenossenschaft:
Name seit unter Nr.
_________________________________________________________________________________________________
Steuern, Sozialversicherungsbeiträge
6.1. ich erkläre, dass ich meinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern – z.B. Grund- und Gewerbesteuer – sowie zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung – z.B. Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – nachgekommen bin.
Die Mehrzahl meiner versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (ausgenommen Ersatzkassenmitglieder) ist bei der:
__________________________________________ versichert.
Mein / unser Betrieb ist bei der
__________________________________________ gegen Unfall versichert.
Bei Benutzung einer selbstgefertigten Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses:
Den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift des Leistungsverzeichnisses erkenne ich als alleinverbindlich an.
Ich versichere, dass mein Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist.
Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
_______________________________________________ ______________________________________________
Datum Unterschrift
Angebotsschreiben, die nicht rechtsverbindlich unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben
Besondere Vertragsbedingungen
Bezeichnung des Bauvorhabens:
Neubau des Einfamilienwohnhauses Wendler mit Doppelgarage und Verbindungsgang
Beteiligte Planungs- und Ingenieurbüros
Planung, Bauleitung: Ruhl + Albert GmbH, Architekten und Ingenieure
Heinrich-Zeuner-Straße 48
97082 Würzburg
Telefon: 0931 880 97-0
Fax: 0931 880 97-29
E-Mail: info@ruhl-albert.de
Statik: OCH Statikdesign Ingenieure
Domstraße 10
97070 Würzburg
0931 273 835
info@statikdesign.de
HLS: Hoh Ingenieure
Buchenstraße 5
97318 Biebelried
09302 9867050
info@hoh-ingenieure.de
Elektro: Hoh Ingenieure
Buchenstraße 5
97318 Biebelried
09302 9867050
info@hoh-ingenieure.de
Brandschutz : Brandschutzplanung Renninger GmbH
Bei den Linden 3
97232 Eßfeld
Telefon: 09334 / 970 09 - 0
renninger@brandschutz-renninger.de
Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt (§ 4 Nr. 4):
2.1. Folgende Zufahrtswege:
Nürnberger Straße, Innere Aumühlstrasse, Einfahrt Betriebshof vor Hallen
2.2. Lager- und Arbeitsplätze
Auf dem Grundstück
3. Wasseranschlüsse
Lage: Auf dem Grundstück
4. Stromanschlüsse
Lage: Auf dem Grundstück
5. Sonstige Anschlüsse
6. Kosten des Verbrauchs
0,27% der Abrechnungssumme
7. Ausführungsfristen
7.1. Die Ausführung ist zu beginnen:
☑ nach Auftragserteilung, spätestens jedoch bis zum 19.01.2027
☐ zu dem vom Auftraggeber im Auftragsschreiben genannten Termin
☐ nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, die bis spätestens
Tage nach Auftragserteilung erfolgt.
7.2. Die Arbeiten sind fertig zu stellen
☐ innerhalb / Wochen
☑ bis spätestens zum 24.06.2027
7.3 Bei Angabe von Fristen nach Werktagen behält sich der Auftraggeber die datumsmäßige Festlegung
im Auftragsschreiben vor.
Vertragsstrafen
Bei Überschreitung der Vertragsfristen bzw. Einzelfristen hat der Auftragnehmer
☑ hinsichtlich der vereinbarten Fertigstellungsfrist für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% der Auftragssumme zu leisten.
☐ hinsichtlich der vereinbarten Einzelfristen für jeden Werktag der Überschreitung eine
Vertragsstrafe in Höhe von 0,0 % der Auftragssumme zu leisten.
Die Vertragsstrafe ist auf max. 5,0% der Auftragssumme begrenzt. Ein darüber hinaus gehender Schadenersatz wegen Verzugs bleibt hiervon unberührt.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB.
10. Rechnungen und Zahlungen
Alle Rechnungen sind in 2- facher Ausfertigung und als PDF einzureichen bei:
Ruhl+Albert GmbH, Architekten und Ingenieure
Heinrich-Zeuner-Straße 48
97082 Würzburg
Tel.: 0931 / 880 97-0
Fax: 0931 / 880 97-29
11. Besondere Vertragsbedingungen
11.1. Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er als Schadensersatz 5 v.H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass eine andere Schadenshöhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
11.2. Nachunternehmer müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein, insbesondere die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen und Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sein.
Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor der beabsichtigten Übertragung dem Auftraggeber Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers bekanntzugeben und die schriftliche Zustimmung zu beantragen.
Dabei hat der Auftraggeber das Vorliegen der gewerberechtlichen Voraussetzungen bei den Nachunternehmern nachzuweisen, z.B. durch Vorlage einer Kopie der Handwerkskarte bzw. einer entsprechenden Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer. Ferner hat er mitzuteilen, bei welcher Berufsgenossenschaft der jeweilige Nachunternehmer Mitglied ist (einschl. Angabe der Mitgliedsnummer).
Diese Regelungen gelten auch für den Fall, dass ausnahmsweise ein Nachunternehmer seinerseits Bauleistungen weitervergeben darf
11.3. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten
11.4. Die angebotenen Preise sind Festpreise
Von den vereinbarten Preisen wird alles erfasst, was zur vollständigen und ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen des AN notwendig ist. Sie schließen insbesondere die Nebenleistungen ein, die nach den Vorschriften der VOB/C als Nebenleistungen ohne besondere Vergütung zu erbringen sind.
Mehr- und/oder Minderleistungen sowie Zusatzleistungen werden nur insoweit berücksichtigt, als sie auf ausdrücklichen Anordnungen des AG, Plan- und Ausführungsänderungen beruhen. Kosten sind, soweit dies möglich ist, auf der Grundlage der Vertragspreise zu ermitteln und dem AG vor Ausführung schriftlich mitzuteilen.
Bei Positionen des LV, die mit "Bedarfsposition" oder „Alternativposition“ gekennzeichnet sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung auszuführen oder nicht auszuführen. Der Auftragnehmer hat auf die Ausführung dieser Positionen keinen Rechtsanspruch.
Die Einheitspreise der anderen Positionen des LV bleiben davon unberührt.
11.5. Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen sind unaufgefordert sofort zu beseitigen. Der Auftragnehmer haftet bei Personen- und Sachschäden, wenn der Reinhaltung nicht nachgekommen wird. Alle sich hieraus ergebenden Maßnahmen und Kosten werden nicht gesondert vergütet.
11.6. Die Baustelle ist vor Angebotsabgabe einzusehen.
11.7. Eine Bauwesenversicherung von Seiten der Bauherrenschaft besteht nicht. Die anbietende Firma ist angewiesen, bei Bedarf eine gewerkgebundene, eigene Versicherung abzuschließen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Ort, Datum
VORBEMERKUNGEN Vorhaben:
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Abbrucharbeiten für das Bauvorhaben:
"Sanierung der Glaskeil Hallen 1-8"
Nürnberger Straße / zwischen Innerer und Äußerer Aumühlstrasse
97076 Würzburg, Fl. Nr. 4323/4, 4323/2, 4323/6
Baugrundstück:
Das Grundstück hat eine Fläche von 20.196 m². Auf dem Grundstück befindet sich ein Verwaltungsgebäude und 8 Hallen. Das Verwaltungsgebäude bleibt bestehen und ist zum Zeitpunkt der ausgeschriebenen Arbeiten vermietet. Die Hallen werden vollumfänglich saniert.
Gefälle: Das Gelände ist nehezu eben
Das Baugrundstück liegt in einem Industriegebiet
Zufahrt: Die Baustellenerschließung erfolgt über die Nürnberger Straße, Abzweig Innere Aumühlstraße. Es bestehen mehrere Zufahrten zum Betriebsgelände.
Außerhalb des Baugrundstückes bestehen kaum Parkflächen. Die innere Aumühlstraße ist weitestgehend von Kraftfahrzeugen und Baumaschinen freizuhalten.
Vor-Ort-Besichtigung - Begehung:
Zur Kalkulation der nachfolgenden Positionen hat sich der Bieter vor Ort über die örtlichen und baulichen Gegebenheiten zu informieren.
Vereinbarung eines Besichtigungstermins in Rücksprache mit
Ruhl + Albert GmbH, Architekten und Ingenieure.
Tel.: 0931-880970
E-Mail: info@ruhl-albert.de, ruhl@ruhl-albert.de, albert@rtuhl-albert.de
Ansprechpartner sind hier:
Hr. Dr.Ing. V. Ruhl
Hr. Dipl. Kfm. Thomas Albert
VORBEMERKUNGEN
BESONDERE UND ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Vertragsbestandteile
Für die Ausführung der Bauleistungen wird das BGB, insbesondere Verbraucherbauvertrag, § 650 i BGB und Bauvertragsrecht, § 650 a bis 650 h BGB und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C Bestandteil des Vertrags. Mit Rücksendung der Verdingungsunterlagen (Abgabe eines Bieter - LVs) bestätigt der Auftragnehmer, dass ihm das BGB und die VOB Teil C in aktueller Form vorliegen und er sich Kenntnis über deren Inhalt verschafft hat.
Hinzu kommen als Vertragsbestandteil die im nachfolgenden aufgeführten Zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Vorbemerkungen der einzelnen Titel.
Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sind u.a. auch die unter dem Titel "Anlagen" aufgelisteten Zeichnungen, Berechnungen, Nachweise o.ä., über die sich der Auftragnehmer in Kenntnis zu setzen hat.
Kenntnis über das Bauvorhaben
Der Auftragnehmer hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit sowie der unter dem Titel "Anlagen" aufgelisteten Zeichnungen, Berechnungen, Nachweise o.ä. vor Angebotsabgabe zu informieren, ob alle seiner Kalkulation zugrundeliegenden Annahmen gegeben sind. Forderungen, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der sonstigen Planungsunterlagen von Seiten des Auftragnehmers entstehen sollten, werden nicht anerkannt.
Die Pläne für dieses Objekt können, insofern sie nicht den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, zu üblichen Bürostunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung beim Architekturbüro eingesehen werden.
Anmelden von Bedenken
Stehen die oben benannten Örtlichkeiten und/oder Inhalte der Planungsunterlagen nach fachlicher Sicht des Auftragnehmers einer fachgerechten Ausführung entgegen, oder sieht der Auftragnehmer in den Inhalten dieser Unterlagen einen Widerspruch zum Leistungsbeschrieb der zu vergebenden Arbeiten, oder hat der Auftragnehmer sonstige Bedenken irgendwelcher Art gegen geplante Ausführungen und Montagen hinsichtlich Art, Technik, Sicherheit oder Schutzvorkehrungen, so hat er den Auftraggeber noch vor Auftragsvergabe schriftlich darauf hinzuweisen. Unterlässt er dies, hat der Auftragnehmer die folgenden Konsequenzen oder eventuell daraus entstehenden Kosten zu tragen.
Umfang und Vollständigkeit des Angebots
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Die Wahl des Arbeitsverfahrens sowie die Wahl der zum Einsatz kommenden Maschinen ist dem AG mit Abgabe dieses Angebots mitzuteilen.
In den Einheitspreisen sind alle Kosten für Maschinen-, Hebezeug- u. Personaleinsatz, Nebenleistungen, erforderliche Materialien, Befestigungen, Zubehörteile, Schutzvorkehrungen, Sicherungsmaßnahmen, Abdeckungen und Schutz vorhandener Bauteile und Einrichtungen einzurechnen, sofern sie nicht in einer gesonderten Position aufgeführt sind.
Werden bei den Positionen, bei denen der Bieter das von ihm angebotene Fabrikat oder Material einzutragen hat, keine Eintragungen vorgenommen, gilt das ausgeschriebene Fabrikat / Material als angeboten. Bei der Bauausführung wird entsprechend kein anderes Fabrikat / Material akzeptiert.
Nebenangebote werden zugelassen, sind jedoch gesondert auszuweisen.
Vergabe
Der Auftraggeber behält sich vor, eventuell einige Positionen dieses LVs zu streichen.
Bei Positionen des Leistungsverzeichnisses, die mit "Bedarfs- bzw. Eventualposition" gekennzeichnet sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung auszuführen oder nicht auszuführen. Der Auftragnehmer hat auf die Ausführung dieser Positionen keinen Rechtsanspruch. Die Einheitspreise der anderen Positionen des LV bleiben davon unberührt.
Die Weitervergabe an Nachunternehmer darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
Die Abgabe von Angeboten von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) ist zulässig.
Richtlinien, Bestimmungen und Vorschriften
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungsverzeichnisses, die allg. technischen Vorschriften der VOB, die einschlägigen Normen soweit sie die Leistungen betreffen, bauaufsichtlich eingeführte Richtlinien, behördliche Vorschriften, Verbandsrichtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der Bauteil- bzw. Werkstoffhersteller in der jeweils gültigen Fassung.
Alle Lieferungen und Leistungen haben den Anforderungen der DIN 1961 Teil C zu entsprechen. Zur Leistung gehören alle Nebenarbeiten gem. der VOB Teil C und die Lieferung aller erforderlichen Materialien, soweit nichts anderes vorgeschrieben wird.
Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften sind gewissenhaft einzuhalten. Die volle Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer.
Ausführung
Mit den Leistungen kann erst begonnen werden, wenn eine Einigung über die Ausführung unter Verantwortung des Auftragnehmers erzielt wird.
Die Inhalte der Ausführung sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung rechtzeitig so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des gemeinsam zu erstellenden Terminplanes ausgeführt werden können.
Abweichungen von diesem Terminplan berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen, insbesondere nicht zu einer Anpassung der angebotenen Preise der Baustelleneinrichtung.
Alle Maße sind vor Ausführung, bzw. der Fertigung einzelner Bauteile im Werk, am Bau zu prüfen. Auf Maßdifferenzen ist die Bauleitung hinzuweisen.
Der Unternehmer hat vor Beginn der Arbeiten eine Aufsichtsperson zu benennen, die vom Beginn bis zur Fertigstellung der Arbeiten ständig anwesend ist, Anordnungen entgegennehmen kann und solche in Bezug auf die Ausführung treffen kann.
Zufahrten und Zugänge
Das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Wege, Zufahrten, Zugänge und dergleichen gelten als Nebenleistungen. Die Baustelle ist aufgeräumt und in sauberen Zustand zu verlassen. Den Anweisungen der Bauleitung und der Bauherrenschaft zur Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit ist Folge zu leisten.
Verschmutzungen / Schutz von Leistungen Anderer
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton und Sichtmauerwerk.
Die Arbeit anderer Handwerker ist bei der Ausführung vor Schäden und Verschmutzung sorgfältig zu schützen.
Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Auftragsabwicklung darauf zu achten, dass bis zur Übergabe seiner Leistung an den Auftraggeber die Arbeiten ohne gegenseitige Gefährdung und ohne Gefährdung Dritter durchgeführt werden können. Alle hieraus zu erwartenden zusätzlichen Kosten, einschließlich eventuell erforderlicher Versicherungen, sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle durch ihn verursachten Schäden am Bauwerk oder fremden Eigentum sofort auf seine Kosten zu beheben. Der Auftragnehmer haftet für alle gegen den Auftraggeber erhobenen Ansprüche, die durch den Unternehmer verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind.
Verunreinigungen der öffentlichen Flächen, die durch den Auftragnehmer verursacht wurden, sind ohne Aufforderung sofort zu entfernen. Beschädigungen der Straße und Gehwege sind auf Kosten des AN auszubessern. Der bei Baubeginn vorhandene Zustand der Straße wird von der zuständigen Bauleitung dokumentiert. Diese Dokumentation kann dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Sicherheitsvorkehrungen
Der Unternehmer hat Schutzvorrichtungen so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Die volle Verantwortung hierfür trägt der Auftragnehmer. Er haftet für jeden Schaden bzw. Folgeschaden an Personen oder Sachen des Auftraggebers oder Dritten, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden keinesfalls durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, sowie durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist.
Es wird besonderer Wert auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gelegt. Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und während der Arbeiten ständig die erforderlichen Schutzausrüstungen wie Helme, Schuhe, o. ä. zu tragen.
Abfall
Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten. Schutt- und Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer selber zu übernehmen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN mit den anteiligen Beseitigungskosten belastet.
Eine Zwischenlagerung des entstehenden Bauschutts auf dem Grundstück ist in Abstimmung mit dem AG möglich. Flächen für das Aufstellen von Containern o.ä. sind durch den AN vorzuschlagen. Dauer und Art der Nutzung sind dem AG zu benennen.
Mengenermittlung und Abrechnung
Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach den Planvorlagen und den vom Bieter zu erstellenden Messurkunden und Aufmaßblättern. Eine gesonderte Vergütung für das Erstellen dieser Unterlagen erfolgt nicht.
Die eingesetzten Massen sind genau ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise.
Abnahme
Aufmaß und Abnahme von Leistungsteilen, die nach Beendigung der gesamten Leistung nicht mehr zugänglich bzw. nicht mehr einsehbar sind, sind vom AN vorab bei der örtlichen Bauleitung zu beantragen.
Die Abnahme der Leistung des AN findet förmlich, auf schriftlichen Antrag des AN, statt. Voraussetzung für den Antrag ist die erfolgte Abnahme der Anlage durch den amtlich anerkannten Sachverständigen falls erforderlich, sowie die vollständige Beseitigung der bei einer evtl. durchgeführten Sichtabnahme festgestellten Mängel, soweit sie die Leistungen des AN betreffen.
Winterbaustelle
Abhängig vom Beginn der Ausführung durch den Auftragnehmer kann die Arbeitszeit in den Winterzeitraum fallen. Etwaige jahreszeitlich bedingte Mehraufwände, sind in die Einzelpositionen einzukalkulieren.
Kosten, die im Zusammenhang mit Winterbaumaßnahmen entstehen, sind nicht gesondert vergütungsfähig.
BESONDERE UND ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANLAGEN Plananlagen:
ANLAGEN
Vorbemerkungen allgemein Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau, die schadstoffgerechte Separierung, den Abtransport sowie die ordnungsgemäße Entsorgung folgender Hallenbestandteile:
Gebäudehülle:
Dachflächen, Hallenvordach
Gussglaselemente Fassadenflächen
Waschbetonelemente Fassadenflächen
Tore, Türen, Fenster, Glasbausteine
Verschiedenes
Innenbereich Hallen:
Elektroinstallationen
Wasser-, Abwasser, Druckluftinstallationen
Innenwände, Decken Hallenbüros und WC Bereiche
Stahlbauteile wie Brückenkräne, Plattformen, Innentreppen
Verschiedenes
Außenbereich um die Hallen:
Pförtnerhäuschen
Stellplatzüberdachung
kleine Krananlage
Zäune
Verschiedenes
Die Leistungen sind nach folgenden Hallenbereichen untergliedert:
Halle 1 und 1a
Halle 2 bis 7
Halle 8
Siehe hierzu auch die dem LV beiliegenden Übersichtspläne.
Die Untergliederung hat Ihre Ursache in einer notwendigen Zuordnung der entstehenden Kosten zu den jeweiligen Hallenbereichen. Großenteils wiederholen sich deshalb die Leistungsbeschriebe von Hallenbereich zu Hallenbereich.
Gefahrstoffe, Abfalltrennung und Entsorgungsnachweise:
Diesem LV liegen Untersuchungsberichte des IB Keller bei. Es wurden die abzubrechenden Dachaufbauten und andere relevante Hallenbauteile untersucht. Die Angaben in diesen Berichten sind umfänglich zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten !
Untersuchungsbericht AZ: 25.2451.01 (Dachaufbauten)
Untersuchungsbericht AZ: 26.2836.01 (Gebäudehülle, Einbauten)
Keller Ingenieur GmbH
Wachtelberg 5
97273 Kürnach
Tel.: 09367 9869635
E-Mail: info@keller-ing.com
Grundsätzlich gilt:
Entsorgungs- und Verwertungsnachweise für alle anfallenden Abfälle sind zu erstellen.
Der AN hat die elektronische Nachweisführung (ggf. auch über Sammelentsorgungsnachweisverfahren Containerdienst) für die gefährlichen Abfälle (A IV-Holz, Asbest, KMF, etc.) komplett abzuwickeln.
Achtung! Es sind Asbestzementmaterialien, asbesthaltige Bodenbeläge, Kleber, Bodenspachtelmassen Formteile aus Asbestzement, Flanschdichtungen der TGA sowie schwachgebundene Asbestpappen in Brandschutztüren vorhanden, bei denen jeweils getrennte Entsorgungsnachweise erforderlich werden und somit auch zusätzliche Prüfgebühren der Überwachungsbehörde anfallen.
Der AN bekommt gemäß LAGA Merkblatt M27 die Zweitabfallerzeugereigenschaft übertragen und ist für die komplette alleinige Abwicklung inkl. Registrierungen bei der ZKS, etc. verantwortlich, inkl. Anlegen der Entsorgungsnachweise, Anlegen der Begleitscheine und qualifizierte Signatur als Abfallerzeuger.
Alle Einheitspreise sin Inkl. Gebühren der Überwachungsbehörden zu kalkulieren.
Für die nicht gefährlichen Abfälle sind entsprechende Registerführungen mit Aufstellung der Entsorgungsnachweise und Übernahmescheine bzw. Wiegescheine 1 x in Papierform im Ordner gelistet sowie 1 x pdf-Ausführung spätestens 14 Tage vor Schlussrechnung zu übergeben.
Sortenreine Trennung:
Alle Abbruchmaterialien sind direkt auf der Baustelle bzw. im Zuge des Ausbaus sortenrein nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zu trennen (z. B. Altmetall, Bitumengemische, Kunststoffe, Mineralwolle). Eine Vermischung der Abfallfraktionen ist unzulässig.
Nachweispflicht:
Sämtliche Entsorgungswege sind der Bauleitung lückenlos durch Wiegescheine, Übernahmescheine bzw. elektronische Entsorgungsnachweise (eANV) zu dokumentieren. Die Vorlage dieser Nachweise ist zwingende Voraussetzung für die Freigabe und Begleichung der Abschlags- und Schlussrechnungen.
Baustelleneinrichtung und Logistik:
Die Zuweisung von Stellflächen für Container, Krane oder Hubarbeitsbühnen erfolgt durch die Bauleitung.
Rettungswege, Feuerwehrzufahrten sowie ggf. betriebliche Verkehrswege des Bauherrn auf dem Grundstück sind permanent und einschränkungsfrei freizuhalten.
Der AN hat den Abtransport der Materialien vom Dach so zu organisieren, dass keine Überlastung der bestehenden Tragkonstruktion durch Zwischenlagerung von schwerem Abbruchgut auf dem Dach entsteht.
Vorbemerkungen allgemein
1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1
BAUSTELLENEINRICHTUNG
VORBEMERKUNG BAUSTELLENEINRICHTUNG Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Baumaßnahmen einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen.
Dieser Plan ist mit der Bauleitung abzustimmen und verbindlich einzuhalten. Der Baustelleneinrichtungsplan muß insbesondere Angaben enthalten über Anzahl und Lage der Baustellenunterkünfte, Magazine und Lagerplätze, Standorte von Turmdrehkranen und sonstigen stationären Baumaschinen und Anlagen, Wege für Geh- und Fahrverkehr, Anzahl und Lage der Versorgungsanlagen (Strom, Wasser, Gas) für die Baustelle, Entsorgungseinrichtungen.
VORBEMERKUNG BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.1 Baustelleneinrichtung Allgemein
1.1
Baustelleneinrichtung Allgemein
1.2 Baustelleneinrichtung für Abbruch Dachflächen
1.2
Baustelleneinrichtung für Abbruch Dachflächen
1.3 Baustelleneinrichtung für Abbruch Profilglasflächen
1.3
Baustelleneinrichtung für Abbruch Profilglasflächen
1.4 Baustelleneinrichtung für den Abbruch der Waschbetonplatten
1.4
Baustelleneinrichtung für den Abbruch der Waschbetonplatten
1.5 Baustelleneinrichtung für die Arbeiten im Innenbereich
1.5
Baustelleneinrichtung für die Arbeiten im Innenbereich
2 GEBÄUDEHÜLLE
2
GEBÄUDEHÜLLE
Vorbemerkungen Gegenstand und Umfang der Leistung
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen den vollständigen Rückbau, die schadstoffgerechte Separierung, den Abtransport sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bestehenden Dachkonstruktionsschichten und technischen Aufbauten des Hallendaches. Der Rückbau umfasst im Wesentlichen:
Die Demontage des außenliegenden Blitzschutzes.
Den Ausbau und die Entsorgung der punktuellen/linearen Oberlichter inklusive Aufsetzkränze.
Den lagenweisen Rückbau der mehrlagigen, beschieferten Bitumen-Dachabdichtung incl. der tragenden Unterkonstruktion (Stahltrapezprofile).
Örtliche Gegebenheiten und Zustand des Bestands
Bauzeitliche Nutzung: Die Halle muss während der Sanierungsmaßnahmen im Innenraum vollständig geräumt sein. Es sind keine parallelen ARbeiten im Innenbereich zugelassen.
Tragkonstruktion: Unterhalb des Dachaufbaus handelt es sich um eine Tragkonstruktion aus Stahltrapezprofile auf Betonbindern. Die Stahltrapezprofile werden abgebrochen, die Betonbinder verbleiben.
Dem AN wird dringend empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe im Rahmen einer Baustellenbegehung zu prüfen. Aus Unkenntnis der örtlichen Situation resultierende Mehrforderungen werden nicht anerkannt.
Arbeitsschutz und Absturzsicherung (Schnittstellen)
Alle Arbeiten haben unter strikter Beachtung der DGUV-Vorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erfolgen.
Vertikaler und horizontaler Zugang: Der Zugang zum Hallendach erfolgt über den gesondert ausgeschriebenen Bautreppenturm. Die Dachkanten sind lückenlos über eine temporäre Dachrandsicherung (Seitenschutz nach DIN EN 13374, Klasse A) gesichert. AUch diese ist separat ausgeschrieben.
Halleninnenabnetzung: Vor Beginn jeglicher Abbrucharbeiten an der Dachhaut oder den Oberlichtern muss die vertikale Schutzmaßnahme in Form von Personenauffangnetzen unterhalb des jeweiligen Arbeitsfeldes vollständig montiert und von der Bauleitung abgenommen sein. Ein Arbeiten ohne freigegebene Abnetzung führt zum sofortigen Baustellenstopp.Die entsprechende Leistung ist separat ausgeschrieben.
Witterungsschutz und Bauabschnitte (Regen- und Windsicherheit)
es bestehen keine Anforderungen an Regen- und Windsicherheit
Vorbemerkungen
2.1 Dachflächen
2.1
Dachflächen
2.2 Profilbauglas Fassadenflächen
2.2
Profilbauglas Fassadenflächen
2.3 Waschbeton Fassadenelemente
2.3
Waschbeton Fassadenelemente
2.4 Vordächer
2.4
Vordächer
2.5 Tore / Türen / Fenster / Glasbausteine
2.5
Tore / Türen / Fenster / Glasbausteine
3 INNENBEREICH / EINBAUTEN
3
INNENBEREICH / EINBAUTEN
3.1 Innenbereich / Einbauten Halle 1 und 1a
3.1
Innenbereich / Einbauten Halle 1 und 1a
3.2 Innenbereich / Einbauten Halle 2 bis 7
3.2
Innenbereich / Einbauten Halle 2 bis 7
3.3 Innenbereich / Einbauten Halle 8
3.3
Innenbereich / Einbauten Halle 8
4 AUSSENANLAGEN
4
AUSSENANLAGEN
4.1 Pförtnerhäuschen
4.1
Pförtnerhäuschen
4.2 Verschiedenes
4.2
Verschiedenes
5 REGIEARBEITEN
5
REGIEARBEITEN
Hinweis Verrechnungssätze für Löhne Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten.
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
- Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge,
- Gemeinkostenanteile,
- Gewinn.
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind
gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet.
Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet.
Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst
gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Hinweis Verrechnungssätze für Löhne
5._._._.1 Facharbeiter
5._._._.1
Facharbeiter
100.00
h
5._._._.2 Helfer
5._._._.2
Helfer
100.00
h
5._._._.3 Kompressor einschl. Werkzeug
5._._._.3
Kompressor einschl. Werkzeug
30.00
h
5._._._.4 LKW einschl. Fahrer, über 3,5 to bis 7,5 to
5._._._.4
LKW einschl. Fahrer, über 3,5 to bis 7,5 to
20.00
h