Aluminiumblechverkleidung
RKI NB Rotkreuz-Zentrum Innsbruck
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00 Allgemeine Bestimmungen
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Allgemeine Bestimmungen
Version 022 (2021-12)

Version 022 (2021-12)

00.11 Angebotsbestimmungen
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Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
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Umstände der Leistungserbringung
00.13 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
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Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.14 Allgemeine Bestimmungen
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Allgemeine Bestimmungen
00.15 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
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Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
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Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
31 Metallbauarbeiten
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Metallbauarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Qualitätsanforderungen/Ausführung: Metallbauarbeiten werden entsprechend der (den) ausgeschriebenen Ausführungsklasse(n) gemäß ÖNORM in einer für die Fertigung der Konstruktionsteile sowohl größenmäßig als auch von der Kran-, Maschinen- und der Prüfgeräteausstattung her geeigneten Betriebsstätte ausgeführt. 1.1 Ausführungsklasse: Für tragende Bauteile gilt die Ausführungsklasse EXC1 gemäß ÖNORM EN 1090-2. Die ONR 21090 enthält einen Leitfaden zur Auswahl der Ausführungsklassen. 1.2 Mechanische Festigkeit und Sicherheit: Tragwerksbauteile entsprechen den Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie 1. 1.3 Schweißbefähigung: Die entsprechende Qualifikation gemäß ÖNORM EN 1090 wird vor Auftragserteilung nachgewiesen. 1.4 Schweißnähte: Hinsichtlich der Qualität der Schweißnähte gilt die ÖNORM EN 1090-2 in Verbindung mit der ÖNORM EN ISO 5817. 1.5 Befestigungsabstände: Pratzen oder Schrauben und Dübel werden im Abstand von höchstens 800 mm, Eckabstand höchstens 150 mm, im Baukörper oder im Blindstock befestigt. 1.6 Rohrenden: Bei unverzinkten Hohlprofilen sind Anfänge und Enden verschweißt. Bei Hohlprofilen aus Aluminium oder aus verzinktem Stahl werden, bis zu einem Innendurchmesser von 60 mm, Kunststoffabdeckungen verwendet. 1.7 Nicht rostender Stahl: Im Folgenden ist unter NIRO nicht rostender Stahl (z.B. nicht rostender Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4301 (V2A) oder 1.4571 (V4A)), der für den beschriebenen Anwendungsfall geeignet ist, zu verstehen. 2. Einbauarbeiten: Die Montage der Bauteile erfolgt ohne Mauer- und Putzarbeiten. 3. Einkalkulierte Leistungen/Leistungsumfang: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: alle Positionen gelten ohne Unterschied der Höhen Arbeitsgerüste, einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse alle Positionen sind mit Stahl S 235 JR gemäß EN 10025-2 ausgeführt, Stahlteile im Außenbereich sind feuerverzinkt, gemäß ÖNORM EN ISO 1461, ausgeführt eine Werkstoff-Prüfbescheinigung wird für alle Positionen gemäß ÖNORM EN 1090-2 erbracht das Erstellen von fertigungsspezifischen Unterlagen für den eigenen Gebrauch; eine Übergabe der Unterlagen an den Auftraggeber wird gesondert vereinbart das Bohren von Montagelöchern in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton bis zu einem Durchmesser von 20 mm, wenn gelieferte Bauteile auch montiert werden 4. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Alle Maße sind in mm angegeben.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Qualitätsanforderungen/Ausführung:

Metallbauarbeiten werden entsprechend der (den) ausgeschriebenen Ausführungsklasse(n) gemäß ÖNORM in einer für die Fertigung der Konstruktionsteile sowohl größenmäßig als auch von der Kran-, Maschinen- und der Prüfgeräteausstattung her geeigneten Betriebsstätte ausgeführt.

1.1 Ausführungsklasse:

Für tragende Bauteile gilt die Ausführungsklasse EXC1 gemäß ÖNORM EN 1090-2.

Die ONR 21090 enthält einen Leitfaden zur Auswahl der Ausführungsklassen.

1.2 Mechanische Festigkeit und Sicherheit:

Tragwerksbauteile entsprechen den Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie 1.

1.3 Schweißbefähigung:

Die entsprechende Qualifikation gemäß ÖNORM EN 1090 wird vor Auftragserteilung nachgewiesen.

1.4 Schweißnähte:

Hinsichtlich der Qualität der Schweißnähte gilt die ÖNORM EN 1090-2 in Verbindung mit der ÖNORM EN ISO 5817.

1.5 Befestigungsabstände:

Pratzen oder Schrauben und Dübel werden im Abstand von höchstens 800 mm, Eckabstand höchstens 150 mm, im Baukörper oder im Blindstock befestigt.

1.6 Rohrenden:

Bei unverzinkten Hohlprofilen sind Anfänge und Enden verschweißt. Bei Hohlprofilen aus Aluminium oder aus verzinktem Stahl werden, bis zu einem Innendurchmesser von 60 mm, Kunststoffabdeckungen verwendet.

1.7 Nicht rostender Stahl:

Im Folgenden ist unter NIRO nicht rostender Stahl (z.B. nicht rostender Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4301 (V2A) oder 1.4571 (V4A)), der für den beschriebenen Anwendungsfall geeignet ist, zu verstehen.

2. Einbauarbeiten:

Die Montage der Bauteile erfolgt ohne Mauer- und Putzarbeiten.

3. Einkalkulierte Leistungen/Leistungsumfang:

Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:

  • alle Positionen gelten ohne Unterschied der Höhen
  • Arbeitsgerüste, einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse
  • alle Positionen sind mit Stahl S 235 JR gemäß EN 10025-2 ausgeführt, Stahlteile im Außenbereich sind feuerverzinkt, gemäß ÖNORM EN ISO 1461, ausgeführt
  • eine Werkstoff-Prüfbescheinigung wird für alle Positionen gemäß ÖNORM EN 1090-2 erbracht
  • das Erstellen von fertigungsspezifischen Unterlagen für den eigenen Gebrauch; eine Übergabe der Unterlagen an den Auftraggeber wird gesondert vereinbart
  • das Bohren von Montagelöchern in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton bis zu einem Durchmesser von 20 mm, wenn gelieferte Bauteile auch montiert werden

4. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Alle Maße sind in mm angegeben.

31.00 Wählbare Vorbemerkungen
31.00
Z
Wählbare Vorbemerkungen
31.50 Verkleidungen, Aluminiumblech gekantet, eloxiert, alu-natur
31.50
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Verkleidungen, Aluminiumblech gekantet, eloxiert, alu-natur