To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten - DIN 18299
0.1.Angaben zur Baustelle:
0.1.1 Die Baustelle liegt in München Pacellistr. 16
0.1.2. .Das Bestandsgebäude ist bauseits entkernt,umzusetzen sind umfangreiche auch statische Veränderungen im Inneren. Die Strassenfassade bleibt unverändert
Das Grundstück kann vor Angebotsabgabe jederzeit besichtigt werden.
0.1.3. Die Zufahrtsmöglichkeit im öffentlichen Strassenraum ist beengt.
0.1.5. Lagermöglichkeiten sind im Baustellenbereich nur sehr eingeschränkt vorhanden.
0.1.6. Die Asphaltflächen sowie die Grünanlagen um das Gebäude sind zu schützen, bzw. nach Beschädigungen wieder in Ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
0.1.7. Die Baustellensituation kann vor Angebotsabgabe jederzeit besichtigt werden, so dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Fragen mehr bestehen.
0.2.Angaben zur Ausführung:
0.2.1. Die Arbeiten beginnen im April 2026
0.2.2. Der Bestand ist mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.
0.2.3. Die Schuttbeseitigung bzw. das Aufräumen und Säubern der Baustelle hat durch jede Firma täglich zu erfolgen.
0.2.4. Baustrom, Bauwasser und WC wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung von Bauwasser und Baustrom werden mit 0,3% der Netto-Abrechnungssumme dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
Der Auftragnehmer ist zu einem sparsamen Verbrauch angehalten. Zudem ist der Einsatz von elektrischen Geräten zur Beheizung von Anlagen der eigenen Baustelleneinrichtung ausdrücklich untersagt.
0.2.5. Der Arbeitgeber schließt für das Bauvorhaben eine Bauwesensversicherung ab, diese wird mit 0,15% der Netto-Abrechnungssumme dem Auftragnehmer weiterverrechnet.
1.Allgemeine Leistungs-und Ausführungsgrundlagen
- Die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen richtet sich nach den einschlägigen DIN-Vorschriften sowie der VOB in allen einschlägigen Teilen, sofern im Leistungsverzeichnis keine entgegenstehenden Angaben gemacht werden, den Richtlinien sowie den Auflagen und Vorschriften des Technischen Überwachungsvereins, des Gewerbeaufsichtsamtes und aller sonstigen, einschlägigen Sondervorschriften des Bundes.
Insbesondere gelten:
DIN 18330 Mauerarbeiten
DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
DIN 4102 Brandschutz im Hochbau
Ansonsten gelten die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien der Vorlieferanten für alle Materialien.
- Die ausgeschriebenen Arbeiten einschließlich aller Nebenleistungen sind unter Berücksichtigung der Lage, Form und Konstruktion der baulichen Anlage und des Bauablaufs entsprechend auszuführen. Sämtliche Angebotspreise sind als fix und fertige Leistung anzusehen und beinhalten insbesondere die Anlieferung des Materials, die fachgerechte Verarbeitung und die Schuttentsorgung, außer wenn in den Positionen ausdrücklich etwas anderes verlangt wird.
- Es sind ausschließlich gesundheitlich unbedenkliche Produkte zu verwenden.
- Alle Materialien, besonders die Dämmstoffe, sind originalverpackt an die Baustelle zu liefern und müssen von der Bauleitung abgenommen werden.
- Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung und Ausführung der Regiearbeiten.
Regiearbeiten müssen vor der Ausführung beauftragt werden. Bei Angabe der Stundenlöhen im LV sind Wegelöhne etc. einzurechnen. Anfahrt wird nicht gesondert vergütet.
- Es ist darauf zu achten, daß bei allen Arbeiten keine Abfälle und Flüssigkeiten in die bestehenden Sanitärgegenstände gespült werden.
1.0Baustelleneinrichtung
- s. Position im LV.
- Geräte sind entsprechend dem Terminplan vorzuhalten.
2.0Erdarbeiten
2.01Die Erdarbeiten sind nach den Vorschriften der VOB DIN 1962 bzw. 1985 auszuführen.
2.02Die beim Aushub gewonnenen Materialien wie Humus, Kies und Sand sind nach Anleitung der Bauleitung getrennt zu lagern bzw. abzufahren.
2.03Für die Hinterfüllung und Auffüllung darf kein Bauschutt verwendet werden. Der Einbau der Hinterfüllung erfolgt in Schichten von 30 cm, die lagenweise einzubringen und zu verdichten sind.
3.0Beton- und Stahlbetonarbeiten
3.01Die Bewehrung ist, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Einheitspreis der Fundamente, Decken, Säulen, Unterzüge usw. enthalten und wird gesondert nach den Stahllisten des Statikers ohne Verschnitt verrechnet.
3.02Geschoßdecken, Podeste, Unterbeton sind vollkommen waagrecht eben und sauber abgezogen herzustellen.
3.03Grate und Stöße und Arbeitsfugen der Stahlbetonteile und Deckenuntersichten in Sichtqualität sind nach dem Ausschalen zu entgraten.
3.04Bei der Verwendung von vorgefertigten Betonelementdecken und Fertigteilen ist es Sache des Unternehmers, die vorhandene Statik mit dem Fertigteil-Hersteller abzustimmen und die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen einzuholen.
3.05Bei Kreuzungen von Stahlbetonbalken, Stützen, Decken usw. wird jeweils nur ein Teil durchgerechnet. Stützen und Unterzüge werden mit kleinstem Lichtmaß gemessen. Die Auflager sind im Einheitspreis des Mauerwerks enthalten.
3.06Fenster- und Türstürze unter 1,30 m lichte Weite sind im Einheitspreis der betreffenden Betonwand enthalten, die Bewehrung wird jedoch gesondert verrechnet.
3.07Betonwände, Stützen, Unterzüge und sonstige Betonteile in Sichtbeton, wenn nicht anders angegeben, werden als qm-Zuschlag oder in einer Position verrechnet.
3.08In die Schalung eingelegte Isolierplatten werden in einer eigenen Position verrechnet. Bei der Abrechnung des Betons werden diese vom Querschnitt bzw. von der Wandstärke abgezogen.
3.09Treffen Bauteile mit unterschiedlichen Betongüten zusammen (Einbindungen, Kreuzungen usw.), so wird für den einzelnen Bauteil nur die statisch erforderliche Betongüte abgerechnet.
3.10Alle Betonmauern - wenn nicht anders angegeben- bleiben unverputzt, und sind kostenlos zu entgraten.
3.11Sämtliche Geschoßdecken werden bis Außenkante Gebäude gerechnet, Treppenläufe und Podeste werden mit den Lichtmaßen abgerechnet.
3.12Werden Deckenüberhöhungen für das Schalen der Massivdecken angegeben, so sind diese ohne Zuschlag herzustellen und unbedingt einzuhalten.
3.13In allen Betonwänden und Decken werden Leerrohre vor dem Betonieren in die Schalung eingelegt. Beim Betonieren ist entsprechend Rücksicht auf die Leerrohre zu nehmen .
3.14Die erforderliche Betonüberdeckung der Stahlbetonbewehrung aller Konstruktionsteile und die richtig Lage der Bewehrung sind durch entsprechende Maßnahmen vor der Verspannung der Schalung zu sichern.
3.15Bei allen Decken sind im Preis sämtliche Tragstreifen, Massivstreifen (soweit sie nicht gesondert aufgeführt sind), Querrippen, deckengleiche Unterzüge sowie sämtliche Auswechslungen enthalten.
3.16Soweit bei den Wänden oder Stützen Sichtbeton verlangt wird, sind diese nach dem Ausschalen mit Folie und Brettern gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
3.17Die Baupläne (Werkpläne, Detail- und Bewehrungspläne) sind vor der Ausführung bzw. vor dem Biegen der Bewehrung bezüglich der Maße zu kontrollieren. Es darf nur betoniert werden, nachdem die Bewehrung durch den verantwortlichen Statiker abgenommen ist. Über die Stahlabnahmen sind Protokolle der Bauleitung zu übergeben.
3.18Betonzusatzstoffe
Fein aufgeteilte Stoffe, die dem Beton in größerer Menge zugegeben werden, um bestimmte Eigenschaften zu beeinflussen (z. B. latent hydralische Stoffe, Gesteinsmehle, Körperfarben), müssen einer Norm entsprechen oder eine Zulassung bzw. ein Prüfzeichen haben.
3.19Der Preis aller Stahlbetonarbeiten setzt sich zusammen aus dem Lohn, Material und der zur Ausführung notwendigen Schalung.
4.0Mauerarbeiten
4.01Soweit im einzelnen nicht anders vermerkt, ist alles Mauerwerk vollfugig zu mauern. Das Anmauern von Leibungen und Türanschlägen nach Zeichnung und Angabe wird nicht besonders vergütet und ist im Einheitspreis enthalten (siehe beigelegte Pläne).
4.02Die Abrechnung der Mauerarbeiten erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreisen bzw. Meßeinheiten nach VOB. Innenwände sind gut verankert bzw. verzahnt anzuschließen und rißsicher mit den Decken zu verbinden.
4.03Das Mauerwerk wird von OK Fundament bzw. von OK Rohdecke bis UK Rohdecke bzw. UK Unterzug gemessen.
4.04Für die Maßgenauigkeit gilt DIN 18202, Genauigkeitsgruppe 3.
4.05Nach dem Erstellen der Innenwände sind in allen Geschoßen exakte Meterriße an den Flurwänden im Treppenhaus anzubringen. Nach Fertigstellung der Putzarbeiten sind diese zu erneuern. Dies wird nicht gesondert vergütet.
5.0Putz- und Stuckarbeiten
5.01Für die Putzarbeiten dürfen nur einwandfreie Bindemittel und Zuschlagstoffe verwendet werden, auf eine gleichmäßige Beschaffenheit ist besonders zu achten.
5.02Unvermeidliche Verschmutzungen der Fensterrahmen, Türzargen, Fliesen usw. sind sofort, noch vor dem Aushärten des Mörtels, zu beseitigen.
5.03Beschläge, blanke und eloxierte Leichtmetallteile, sonstige blanke und polierte Metallteile sind vorher abzudecken und nach den Putzarbeiten zu entfernen. Die übrigen Beschläge usw. sind ohne besondere Vergütung zusätzlich durch Abdecken, Umwickeln und Überkleben mit Tesakrepp o.ä. zu schützen. Der bauseitige, meist bereits beschädigte Schutzüberzug genügt nicht. Beschädigte Beschläge usw. sind kostenlos zu ersetzen!
5.04Eventuell eingebaute sanitäre Einrichtungsgegenstände, Heizkörper und Schaltkästen usw. sind mit starken Folien gegen Verschmutzung kostenlos zu schützen. Alle nachträglich notwendigen Reinigungsarbeiten an vorgenannten Teilen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. In der
5.05Evtl. eingelagertes Material und Rüstzeug in den Räumen des Neubaues ist auf Verlangen der Bauleitung sofort umzulagern, wenn der innere Ausbau dieser Räume durch die Einlagerung behindert ist. Sämtliche Innenputzarbeiten müssen vollkommen plan - wie flut- und senkrecht in den Ecken lot- und winkelrecht sein.
5.06Sämtliche putzbündig eingebauten Installationsteile aller Art, wie Schalterdosen, Verteilerkästen, Revisionstürchen müssen auf Putzvorderkante sauber eingeputzt werden.
6.0Isolierarbeiten
6.1Alle Isolierungen dürfen nur auf gereinigten Bauteilen verwendet werden.
6.2Jede einzelne Isolierschicht ist von der Bauleitung abzunehmen. Der Vorgang ist schriftlich zu bestätigen.
7.0Entwässerungskanalarbeiten/Erdarbeiten
7.1Die Ausführung der Arbeiten hat unter Berücksichtigung der einschlägigen VDI- und DIN-Richtlinien sowie der Auflagen und Vorschriften des Technischen Überwachungsvereins, des Gewerbeaufsichtsamtes und aller sonstigen, einschlägigen Sondervorschriften des Bundes, der einschlägigen Empfehlungen und Verfügungen der zuständigen Fachverbände zu erfolgen.
Ferner hat die Ausführung der Anlagen unter Berücksichtigung aller für die Konstruktion, Errichtung und Betrieb von haustechnischen Anlagen gültigen Bestimmungen, Richtlinien und der neuesten technischen Erkenntnisse, einschl. Anweisung und Auflagen der sonstigen zur Überwachung und Kontrolle zuständigen Behörden und Stellen zu erfolgen.
7.2Die ausgeschriebenen Arbeiten einschließlich der Nebenleistungen sind unter Berücksichtigung der Lage, Form und Konstruktion der baulichen Anlage und des Bauablaufs entsprechend auszuführen.
79.3Die Gesamtanlage ist fachlich und handwerklich einwandfrei zu erstellen. Alles, was nicht vertragsgemäß oder unsachgemäß ausgeführt ist oder Materialmängel zeigt, ist mangelhaft und muß unverzüglich entfernt werden. Nach Ablauf einer festgesetzten Frist durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter ist der Auftraggeber oder dessen Vertreter berechtigt, die Änderungen durch Dritte zu veranlassen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
8.Erdungsvorrichtungen
a)Bei Errichtung der Erdungsanlage sind die Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamenten, herausgegeben von der VDEW, zu beachten.
b)Als Material für den Fundamenterder in Beton ist verzinkter Runddraht, 10 mm Durchmesser, mit PVC-Ummantelung, einzusetzen.
c)Die Anschlußfahnen sind vom Fundamenterder zur Blitzschutztrennstelle in Beton oder Mauerwerk über Erdoberfläche zu verlegen. Sofern in den Plänen nicht anders angegeben, ist die Anschlußfahne 30 cm über Gelände, hinter Regenfallrohren herauszuführen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV
02 Gerüst
02
Gerüst
Allgemein Das Gerüst wird in Teibereichen (beim Lastaufzug) an der Strassenfassade und im Innenhof des Gebäudes aufgebaut.
Allgemein
02.0001 Schnellbaugerüst Gerüstgruppe 3, Grundvorhaltezeit 4 Wochen Schnellbaugerüst als Fassadengerüst
Gerüstgruppe 3, >2 kN/m2
für Putz- und Malerarbeiten
OK Traufe ca. 17 m ü. Gelände
Gerüstlagen alle 2 m
Gerüstbreite: mind. 60 cm
Grundvorhaltedauer: 4 Wochen
Verankerung in Beton bzw. Mauerwerk
komplett liefern, aufbauen, vorhalten und
wieder abbauen . Das Verschliessen der
Ankerlöcher beim Garüstabbau ist einzukalkulieren.
Abstimmung Material mit der Bauleitung
02.0001
Schnellbaugerüst Gerüstgruppe 3, Grundvorhaltezeit 4 Wochen
826.00
m2
02.0002 Fassadengerüst Grp.3 weiter vorhalten Vorbeschriebenes Fassadengerüst, Gruppe 3 über die
Grundvorhaltedauer hinaus weiter vorhalten.
Leistung einschl. laufender Kontrolle der Stand und
Verkehrssicherheit.
In dieser Position ist die vorgenannte Gerüstfläche
von 667 M² über weitere 14 Monate Vorhaltezeit
kalkuliert. Abrechnung dieser Position nach Aufmaß und
tatsächlicher Vorhaltezeit
02.0002
Fassadengerüst Grp.3 weiter vorhalten
62,776.00
m2Wo
02.0003 Zulage für Gerüststellung über Flachdach Innenhof mit Weitspannträgern Zulage für Gerüststellung über dem Flachdach im Innenhof.
Da das Flachdach über EG nicht belastet werden darf sind über die Hausbreite von 16 m Weitspannträger ( Innen und aussen) zu spannen bzw. zu montieren auf denen das Gerüst dann aufgebaut wird
Ebenso ist der erschwerte Transport des Gerüstes in den Innenhof mit bauseits vorhandenen Kran einzukalkulieren .
Die Situation kann vor Ort jederzeit besichtigt werden.
Liefern aufstellen vorhalten 4 Wochen und wieder abbauen
02.0003
Zulage für Gerüststellung über Flachdach Innenhof mit Weitspannträgern
16.00
lfm
02.0004 Weitspannträger > 13 m weiter vorhalten Vorbeschriebene Weitspannträger über die
Grundvorhaltedauer hinaus weiter vorhalten.
In dieser Position ist die vorgenannte Läneg von 13 m über weitere 14 Monate Vorhaltezeit
kalkuliert. Abrechnung dieser Position nach Aufmaß und
tatsächlicher Vorhaltezeit
02.0004
Weitspannträger > 13 m weiter vorhalten
1,216.00
lfmW
02.0005 Aussenliegender Treppenturm, Vorhaltezeit 4 Wochen Liefern und Aufstellen und Wieder abbauen eines Treppenturmes zweiläufig incl. aller Geländer zum Begehen der Baustelle von aussen. Lage an der Strassenseite Traufhöhe ca. 17 m , siehe auch beigefügten Schnitt.
Abrechnung nach Höhenmetern
02.0005
Aussenliegender Treppenturm, Vorhaltezeit 4 Wochen
17.00
lfm
02.0006 Gerüsttreppe vorhalten Zuvor beschrieben Gerüsttreppe weiter vorhalten
Abrechnung nach
lfm x Vorhaltedauer in Wochen.
02.0006
Gerüsttreppe vorhalten
1,292.00
lfm
02.0007 Gerüstüberbrückungen 3,0 - 8,0 m bei Durchfahrten etc. Gerüstüberbrückung bei Balkonen und Hofdurchfahrten , Gerüstgruppe 3
mit Doppel-Gitterstahlträger
(jeweils innen und außen).
Grundvorhaltedauer: 4 Wochen.
Abrechnung nach m (zu überbrückender Länge).
02.0007
Gerüstüberbrückungen 3,0 - 8,0 m bei Durchfahrten etc.
10.00
lfm
02.0008 Gerüstüberbrückung 3,0-8,0 m, vorhalten Gerüstüberbrückung , Gerüstgruppe 3 über
Grundvorhaltedauer hinaus vorhalten.
Leistung einschl. laufender Kontrolle der Stand und
Verkehrssicherheit.
Abrechnung nach
m (überbrückte Länge) x Vorhaltedauer in Wochen.
02.0008
Gerüstüberbrückung 3,0-8,0 m, vorhalten
760.00
mWo
02.0009 Dachdeckerfanggerüst auf Fassadengerüst Verbreiterung der obersten Gerüstlage als Dachdecker fanggerüst
für Zimmer- und Dachdeckungsarbeiten gem. UVV.
Grundvorhaltedauer: 4 Wochen
02.0009
Dachdeckerfanggerüst auf Fassadengerüst
20.00
lfm
02.0010 Fanggerüst, vorhalten Fanggerüst über die Grundvorhaltedauer hinaus weiter
vorhalten.
Leistung einschl. laufender Kontrolle.
Abrechnung nach
lfm - Fanggerüst x Vorhaltedauer in Wochen.
02.0010
Fanggerüst, vorhalten
2,204.00
mWo
02.0011 Gerüstkonsolen 30 cm Tiefe komplett liefern, aufbauen, vorhalten und
beseitigen von auskragenden Konsolen 30 cm an der Innenseite des Gerüstes bis zur Anbringung des Vollwärmeschutzes.
Grundvorhaltedauer: 4 Wochen.
Abrechnung nach m
02.0011
Gerüstkonsolen 30 cm Tiefe
O
1.00
lfm
02.0012 Gerüstkonsolen 30 cm weiter vorhalten Vorbeschriebene Gerüstkonsolen über die 4 Wochen Grundvorhaltezeit hinaus vorhalten
02.0012
Gerüstkonsolen 30 cm weiter vorhalten
O
1.00
lfmW
02.0013 Gerüsttunnel bei Hofdurchfahrt und Läden EG Maximiliansplatz Herstellen eines Gerüsttunnels mit Holzbohlen und Baufolie zum Durchqueren der Gerüstebene im Erdgeschoss . Abrechnung nach lfm Überbrückung.
Das Gerüst ist so abzufangen, dass vor den EG Schaufenstern ein ca. 2 m breiter Tunnel entsteht , um auf dem Gehweg vor den Schaufenstern gehen zu können
Grundvorhaltedauer: 4 Wochen
02.0013
Gerüsttunnel bei Hofdurchfahrt und Läden EG Maximiliansplatz
11.00
lfm
02.0014 Gerüsttunnel weiter vorhalten Vorbeschriebene Gerüsttunnel über die 4 Wochen Grundvorhaltezeit hinaus vorhalten
02.0014
Gerüsttunnel weiter vorhalten
616.00
lfmW
02.0015 Liefern, Einbauen Gerüstbekleidung bei Strassenseite Dachfang und auf oberster Gerüstlage Bekleidung an vorbeschriebenen Gerüsten beim Dachfang und auf der obersten Gerüstlage als Schutz gegen herabfallende Gegenstände vom Dach lichtdurchlässig liefern, einbauen und vorhalten über die Grundstandzeit von
4 Wochen
- Einbau im Zuge Gerüstaufbau
02.0015
Liefern, Einbauen Gerüstbekleidung bei Strassenseite Dachfang und auf oberster Gerüstlage
300.00
m2
02.0016 Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen Gerüstbekleidung über 4 Wochen Grundeinsatzzeit hinaus
- Abrechnung nach Quadratmeter x Wochen
02.0016
Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung
22,800.00
m2Wo
02.0017 Liefern, Aufbauen , wieder abbauen Bauaufzug, 6x Halt, 500kg incl. Personenbeförderung Bauaufzug mit Zahnstangenantrieb
- Einbauort:Strassenseite
liefern, aufbauen und vorhalten über die Grundstandzeit von 4 Wochen und wieder abbauen
- Förderhöhe: ca. 22 m ab Standfläche
- 6 Haltestellen in jedem Geschoss
- unterste Haltestelle (Gelände) ist Standfläche
- max. Traglast: 500 kg
- Fahrkorbgrundfläche 5,0 m2
. Länge x Breite nach Wahl des AN
- 3-seitige Absperrung an der unteren Ladestelle
- mit Zulassung als Selbstfahrer für Material- und auch Personentransporte
inklusive
- Anzeige der Aufstellung an einen Sachverständigen
- Einweisung der Mitarbeiter der bauseitigen Firmen samt Einweisungsprotokoll
. 1 Einweisungstermin ist einzukalkulieren
02.0017
Liefern, Aufbauen , wieder abbauen Bauaufzug, 6x Halt, 500kg incl. Personenbeförderung
1.00
St
02.0018 Vorhalten, Warten, Betreiben , Bauaufzug Vorhalten, Warten und Betreiben vorbeschriebenen Bauaufzug
- inklusive
. Betriebskosten
. Übergabe von 1 mobiler Bedieneinheit an eingewiesenes Personal
02.0018
Vorhalten, Warten, Betreiben , Bauaufzug
76.00
Wo
02.0019 Absetzbühne auf dem Dach vor der Einbringöffnung mit Unterhalt Vor der Einbringöffnung auf dem Dach ist eine horizontale Absetzbühne ca. 2mx3m zu erstellen um eine Standfläche zu haben , damit ein Arbeiter sicher dort stehen kann , wenn Material rein und rausgehoben wird. Die Absetzbühne wird zwischen oberster Gerüstlage und der Einbringöffnung auf dem Dach erstellt. Ungefähre Grundfläche 6 M²
02.0019
Absetzbühne auf dem Dach vor der Einbringöffnung mit Unterhalt
2.00
Stk