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Unit price EUR
Net total EUR
Ergänzung der Angebotsanforderung Ergänzung der Angebotsanforderung
Entschädigung für die Ausarbeitung von Unterlagen
Für die Ausarbeitung der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen
erhält der Bieter keine Entschädigung.
Beigefügte Unterlagen:
Gutachten:
- Auszug Baugrundgutachten
Pläne:
A-GR-010-EGGrundriss Erdgeschoss
A-GR-011-OGGrundriss Obergeschoss
A-SN-AA-03Schnitt AA
A-AN-05Ansichten Südost, Südwest, West
A-AN-06Ansichten Nordwest, Nordost, Ost
A-TR-01Treppenplan Innen
A-LP-BEBaustelleneinrichtungsvorschlag
Luftbild Auhof
In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten:
cmZentimeter
cm2 Quadratzentimeter
d Tag
h Stunde
Jr Jahr
kg Kilogramm
km Kilometer
km2 Quadratkilometer
kwh Kilowattstunde
l Liter
m Meter
m2 Quadratmeter
m3 Kubikmeter
mm Millimeter
Mt Monat
psch pauschal
St Stück
t Tonne
Wo Wochen
md Meter x Tag
mMt Meter x Monat
mWo Meter x Woche
m2d Quadratmeter x Tag
m2Mt Quadratmeter x Monat
m2Wo Quadratmeter x Woche
m3d Kubikmeter x Tag
m3Mt Kubikmeter x Monat
m3Wo Kubikmeter x Woche
Sth Stück x Stunde
Std Stück x Tag
StMt Stück x Monat
StWo Stück x Woche
St/M Stück pro Monat
St/J Stück pro Jahr
Ende der Ergänzung der Angebotsanforderung
Ergänzung der Angebotsanforderung
Weitere Besondere Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen
(Fortsetzung von 214.H Besondere Vertragsbedingungen)
10.01 Gerichtsstand
Siehe Formblatt 214.H, Besondere Vertragsbedingungen
10.02 Übergabe von Ausführungszeichnungen
Die Ausführungszeichnungen gemäß § 3 Abs. 1 VOB/B werden vom
Auftraggeber grundsätzlich in digitaler Form unentgeltlich an den
Auftragnehmer übergeben.
10.03 Lage- und Baustelleneinrichtungsplan
Die Baustelle ist durch eine beengte Zufahrtssituation an der Straße "Auhofer Weg" geprägt. Lager- und Einrichtungsflächen sind nur auf dem vorhandenen Baugrundstück möglich Wassergefährdende Stoffe wie Schmier- und Treibstoffe dürfen nicht auf der Baustelle gelagert werden.
Die Lage der Baustelleneinrichtung ist am Objekt verortet, die genaue
Örtlichkeit wird nach Auftragsvergabe zwischen der Liegenschaft, der
Abteilung Immobilien und der Bauleitung/ dem Auftragnehmer abgestimmt.
Der Auftragnehmer hat spätestens zwölf Werktage nach Auftragserteilung
einen mit dem Auftraggeber abzustimmenden Baustelleneinrichtungsplan
sowohl in kopierfähiger Form 4 -fach, als auch elektronisch im
pdf-Format vorzulegen.
Der Plan muss mindestens enthalten:
- Einzäunung mit Toren und Türen
- Standplätze von Bau- / Montagekränen mit Gleisbahn und Wirkungsbereich
- sonstige maschinentechnische Anlagen und Einrichtungen
- Lager- und Arbeitsflächen
- Material- und Werkzeugbauten, Bürocontainer
- Sicherungsmaßnahmen
- Flucht und Rettungswege
- Standortangaben von Schutzeinrichtungen
- Verwahrungen
- Anschlusswerte in kW
- sonstige spezifische Einrichtungen und Anlagen
- Beleuchtungsmaßnahmen
- Parkplätze für Beschäftigte
Die Parkplätze sind in ausreichender Anzahl innerhalb der Umzäunung
vorzusehen.
- Trassen der provisorischen Ver- und Entsorgungsleitungen Baukräne
Für die Einrichtung und Nutzung von Baukränen ist die rechtzeitige
Zustimmung des AG einzuholen. Hochbaukräne müssen in jedem Fall
befeuert werden. Evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom AN gesondert selbstständig einzuholen.
Sind zusätzlich dazu Teilsperrungen oder eine Mitnutzung von öffentlichen Flächen oder zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich, so sind mögliche Gebühren und Kosten durch den AN zu tragen.
10.04 Arbeitszeiten
An Sonn- und Feiertagen und an Werktagen außerhalb von 7.00 bis
18.00 Uhr darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers gearbeitet werden.
10.05 Baustellenordnung
Auf der Baustelle gilt ein generelles Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot.
Das Rauchen ist in den Einrichtungen generell untersagt, selbst wenn
es sich dabei um Gebäude unter Bauvertrag bzw. unbewohnte Gebäude
handelt.
10.06 Grabungsarbeiten
Mit den Grabungsarbeiten für das Projekt darf erst mit Erlaubnis der
Bauleitung begonnen werden. Die Grabungserlaubnis ist vom AN bei den entsprechenden Versorgungsunternehmen selbstständig einzuholen.
10.07 Unterbrechungsklausel, geplante Unterbrechungen
Sollten im Zuge der Bauarbeiten planmäßige Unterbrechungen oder
Abschaltungen im Bereich der Ver- und Entsorgung im Wirkungsbereich der Rummelsberger Diakonie, sowie der Fernmeldeleitungen nötig sein, hat der Auftragnehmer diese grundsätzlich 18 Werktage vorher über die Bauleitung und die Projektleitung der Abteilung Immobilien schriftlich zu beantragen. Die Abschaltungen
dürfen nur nach Genehmigung vorgenommen werden.
10.08 Beschädigung von vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen
Beschädigungen durch den Auftragnehmer sind unverzüglich der
zuständigen Dienststelle und dem Auftraggeber mitzuteilen.
10.09 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem
Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten,
die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein
können.
Dies sind insbesondere:
- Wetter, Temperaturen
- Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte
- Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang
- Anlieferung von Hauptbaustoffen
- Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen
Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen
größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen)
- Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
- Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe
- Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
Die Bautagesberichte sind mit einer Digitalfoto-Dokumentation zu
ergänzen.
10.10 Vorlage der Rechnungen
Rechnungen sind nach Vorgabe des Auftraggebers, z.B. in Fachlose, zu
unterteilen. Den Rechnungen ist ein prüffähiges Aufmaß beizufügen.
10.11 Verbrauchskosten für Energie und Bauwasser
Ein Anschluss an das öffentliche Netz ist nicht möglich.
Die Provisorien für die Energie- und Wasserversorgung
sind gemäß Ziffer 4.1.6 der DIN 18299 VOB/C als nicht
zu vergütende Nebenleistung vom Auftragnehmer zu errichten, zu
unterhalten und zu beseitigen. Der Bauwasseranschluss an die
Wasserversorgung der Liegenschaft ist mit Sicherheitseinrichtungen
gemäß DIN EN 1717 herzustellen. Der Verbrauch muss durch geeignete
Zähler oder Messgeräte erfasst und dem Auftraggeber auf Anforderung
mitgeteilt werden.
Die Kosten für den Wasser- und Energieverbrauch, die
bei der Ausführung der hier erfassten Vertragsleistungen anfallen,
werden vom Auftraggeber getragen.
10.12 Bemusterung / Farbauswahl
Muster sind dem Auftraggeber für die Beauftragung zur
Genehmigung vorzulegen. Sämtliche Farbauswahlen werden erst im Rahmen
einer Bemusterung mit dem Nutzer vor Ausführung der Leistungen
entschieden. Mit der Fertigung/Ausführung darf erst nach Freigabe durch
den Auftraggeber begonnen werden.
10.13 Sauberhaltung der Baustelle und der Transportwege
Der Auftragnehmer darf für den Transport und die Lagerung von
Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze
benutzen und hat sie bei Verschmutzung unverzüglich, je nach
Erfordernis zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag
zu erfolgen. Die Baustelle, sowie Lager- und Arbeitsplätze sind in
einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht
aufzuräumen.
10.14 Abstimmung mit anderen Projekten
entfällt
10.15 Baubestandszeichnungen
Vom Auftragnehmer sind von den Ausführungszeichnungen die Bestandspläne
als CAD-Datei im Datenformat *.dwg und *.pdf auf elektronischem
Datenträger anzufertigen. Die Bestandspläne sind dem Auftraggeber zur
Bauschlussabnahme zu übergeben, jedoch mit zuvor durchgeführter
Präsentation.
10.16 Geräte- und Materialliste
Der Auftragnehmer hat für alle Geräte, betriebstechnischen Systeme,
Einbauteile, Einrichtungsgegenstände und Materialien die erforderlichen
Vorschriften für die spätere Bedienung, Wartung und Pflege in deutscher
Sprache und in digitaler Form zu übergeben.
Die Auflistung muss folgende Angaben enthalten:
- Gewerk
- Fabrikat
- Fabrikat-Nr.
- Menge
- Seriennummer
- Leistungsmerkmale
- Name des Herstellers mit Adressenangaben
- Bestell-Nr.
- Bezugsquelle
Die Auflistung ist detailliert und übersichtlich in 2-facher schriftlicher Ausführung
und 2-fach in digitaler Form zu übergeben. Digitales Format: pdf.
(siehe LV-Position "Wartungs- und Bestandsunterlagen")
10.17 Übergabeunterlagen / Betriebsunterlagen
(siehe LV-Position "Wartungs- und Bestandsunterlagen")
10.18 Koordination, Inbetriebnahme und Einregulierung von MSR-Technik
entfällt
10.19 Einweisung
Der Auftragnehmer hat das Personal / technische Personal des Betreibers
der Anlage im erforderlichen Umfang (Sprache deutsch) unmittelbar vor dem Abnahmetermin einzuweisen. Es sind hierbei auch Störungen und Notfälle durchzuspielen.
10.20 Sicherheit für Mängelansprüche
Sicherheit für Mängelansprüche gem. Formblatt 214.H Nr. 5 ist ab einer Höhe der Sicherheitsleistung von 5.000 € zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche ist nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückzugeben. Im Übrigen gilt § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB Teil B.
10.21 Freistellungsbescheinigung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10.22 Bauleistungsversicherung
Durch den Bauherrn wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Umlage erfolgt anteilig zu 0,2% der Bruttoabrechnungssumme (Hauptauftrag inkl. aller ausgeführten Nachtragsangebote)
10.23 Baustellenüberwachung
Der Bauherr behält sich vor, wenn nötig, im Rahmen der Baustellensicherung und Baustellenüberwachung eine Videoüberwachung im Baustellenbereich zu installieren.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Baubeschreibung Baubeschreibung
Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe
Der Neubau des Wohnheims für 24 Menschen mit Behinderung (BA 02) entsteht in der Straße "Auhofer Weg 2a" in 91161 Auhof-Hilpoltstein.
Das Baugrundstück umfasst ca. 2.932,33 qm.
Es entstehen insgesamt 24 Wohnplätze mit 2 x 6er Wohngruppen pro Etage und den dazugehörigen Gruppenräumen, Nebenräumen und Büros.
Alle Gebäudebereiche, die dem Aufenthalt und der Erschließung dienen werden barrierefrei nach DIN 18040-2 ausgeführt.
Der Gebäudekomplex wird 2-geschossig auf einem L-förmigen Grundriss auf einer tragenden Bodenplatte ohne Keller errichtet.
Die einzelnen Hauptgebäudeflügel in Nord-Süd-Ausrichtung haben eine Breite von jeweils ca. 14,89m und sind durch den Erschließungskern mit Treppe und Aufzug verbunden.
Die gesamte Länge des Gebäudes beträgt ca. 65,40m und die Breite ca. 33,30m.
Die Höhe des Gebäudes beträgt oberhalb der Erdgleiche ca. 6,91m.
Der Bruttorauminhalt aller Bereiche beträgt ca. 7.664,00 m³.
Der Baukörper wird in massiver Bauweise mit Kalksandsteinwänden, Stahlbetonstützen, Stahlbetonwänden und Stahlbetondecken (mit Teil-Fertigteilen) errichtet. Die Bodenplatte wird als WU-Konstruktion erstellt. Das Gebäude erhält einen Vollwärmeschutz (WDVS), dreifachverglaste Kunststoffenster, Aluminium-Eingangstüren und elektrische Rollläden. Die Dachflächen werden als Flachdach mit einer Bekiesung ausgeführt und erhalten eine Photovoltaikanlage.Die Aufstellung der Wärmepumpen erfolgt ebenfalls auf dem Dach.
Baubeschreibung zum Gewerk
Maßnahmen
Folgende Maßnahmen sind Bestandteil der Ausschreibung
"Baumeisterarbeiten":
Erdarbeiten für Bodenplatten, Fundamente und Leitungs-/Entwässerungsgräben inkl. Entsorgung des Aushubmaterials bzw. insofern in Positionen vermerkt der profilgerechte Wiedereinbau auf dem Gelände für spätere Vegetationsflächen. Herstellen von Bettungsschichten als Vorbereitende Maßnahmen für die Gründung .
CSV-Arbeiten zur Bodenstabilisierung. Betonarbeiten inkl. Einlegearbeiten für haustechnische Zwecke, Mauerarbeiten, Abdichtungsarbeiten sowie alle sonstigen in den Einzelpositionen beschriebenen Leistungen und Schutzmaßnahmen.
Ende der Baubeschreibung
Baubeschreibung
03 CSV-Arbeiten
03
CSV-Arbeiten
Ausführungshinweise und Grundsätze für CSV-Arbeiten Für die Ausführung einer Baugrundverbesserung im CSV-Verfahren nach dem "Merkblatt für die
Herstellung, Bemessung und Qualitätssicherung von Stabilisierungssäulen zur
Untergrundverbesserung" (2002) der DGGT (im Folgenden kurz Merkblatt) sind die folgenden
Grundsätze zwingend zu beachten.
Grundsätze:
Die Säulenherstellung muss so erfolgen, dass zu keiner Zeit eine Vermischung des
Stabilisierungsmaterials mit dem umgebenden Boden erfolgt.
Dazu ist folgendes zu beachten:
· Die Säulenherstellung erfolgt mit einer gegen die Steigung drehenden Transportschnecke, die
durch einen Aufgabetrichter mit Trockenmörtel geführt wird und an deren Ende ein
Verpresskopf mit einem gegenüber der Transportschnecke größeren Durchmesser
angeordnet ist.
· Die Transportschnecke fördert aus dem Aufgabetrichter sowohl beim Eindrücken in den
Baugrund als auch beim anschließenden Ziehen Trockenmörtel, den sie über den
Verpresskopf im erzeugten Verdrängungsloch verdichtet einbringt.
· Der Verpresskopf hat die Aufgabe, den Boden über den Durchmesser der Transportschnecke
hinaus aufzuweiten, um sicherzustellen, dass um die Transportschnecke herum ein
ausreichend dicker Mantel aus Trockenmörtel hergestellt wird. Dieser Mantel aus
Trockenmörtel verspannt sich unter dem Erddruck ringförmig und stellt so den Transport des
Trockenmörtels in der Schnecke sicher, ohne dass sich Boden und Trockenmörtel
vermischen. Der Verpresskopf reduziert auch die auf die Transportschnecke wirkende
Mantelreibung. Der Verpresskopf ist ferner so ausgelegt, dass er eine größere Förderleistung
als die Transportschnecke aufweist um den Trockenmörtel verdichten zu können.
· Die Drehzahl und die Vorschub- sowie die Ziehgeschwindigkeit der Transportschnecke sind
so abzustimmen, dass zu jeder Zeit eine ausreichende Materialmenge verdichtet eingebaut
wird und keine Vermischung von Trockenmörtel und Boden stattfindet.
· Im Aufgabetrichter muss, für den Geräteführer erkennbar, immer ausreichend Material zur
Verfügung stehen und von der Förderschnecke erfasst werden können.
Vor der Herstellung von Bauwerkssäulen muss die Geräteeinstellung erprobt und so an die
Baugrundverhältnisse angepasst werden, dass eine Vermischung des Trockenmörtels mit dem
umgebenden Boden ausgeschlossen ist.
Dazu ist wie folgt vorzugehen:
· Im Rahmen der Eigenüberwachung sind durch Bohrungen mit der Transportschnecke die
Baugrundverhältnisse zu prüfen und mit den Angaben des geotechnischen Berichts zu
vergleichen.
· Zur Prüfung einer mangelfreien Materialeinbringung wird die Transportschnecke nach
Erreichen der Endtiefe ohne Rotation gezogen. Der in den Wendelgängen eingeschlossene
Trockenmörtel ist auf Verunreinigungen ( Bodeneinschlüsse ) zu prüfen.
Sollten Verunreinigungen festgestellt werden, sind zusätzliche Pendelschritte erforderlich.
· Im Zuge der Probesäulenherstellung ist auch der Materialverbrauch beim Einfahren und
Ziehen zu prüfen.
Die Geräteeinstellung ist wie folgt zu dokumentieren:
· Ergebnisse der Baugrundüberprüfung mit Beschreibung eventueller Abweichungen zum
geotechnischen Bericht
· Identifizierung besonders weicher oder fester Schichten
· Geräteangaben (Durchmesser der Transportschnecke, Verpresskopfdurchmesser, maximale
Anpresskraft)
· Angaben zum Trockenmörtel (Sieblinie, Art des Zuschlags, Zementart, Zementgüte,
Zementanteil)
· Aufzeichnung der Geräteparameter über die Tiefe für jede Probesäule (Drehzahl, Ein- und
Ausfahrgeschwindigkeit, Anpresskraft)
· Materialverbrauch und Angabe des rechnerischen Säulendurchmessers
· Beschreibung besonderer Herstellungsverfahren
· Notwendige Änderungen der Geräteeinstellung aufgrund wechselnder Baugrundverhältnisse
Für die Ausführung von Probebelastungen sind Probesäulen herzustellen:
· Die Probesäulen sind in den gleichen Baugrundverhältnissen anzuordnen und mit der
gleichen Geräteeinstellung herzustellen, wie die Bauwerkssäulen.
· Die Anordnung der Probesäulen ist so zu wählen, dass auch wechselnde
Baugrundverhältnisse erfasst werden.
· Sie müssen außerdem so angeordnet werden, dass Bauwerkssäulen durch das als Totlast
verwendete Fahrzeug nicht überfahren werden müssen.
· Die Probesäulen sind gegen Baustellenverkehr und andere Einflüsse aus dem Baubetrieb zu
sichern.
Anhand von Probebelastungen ist die äußere Tragfähigkeit der Säulen zu prüfen. Die mindestens
aufzubringende maximale Prüflast ergibt sich nach Gleichung 5.7 mit Tabelle 5.2 des Merkblattes.
Sofern im Einzelfall die Prüfung der Säulenfestigkeit erforderlich ist, sind Probestücke aus
Probesäulen zu entnehmen, an denen die Druckfestigkeit nach DIN 12390 zu prüfen ist.
Die mindestens erforderliche Druckfestigkeit ergibt sich nach den Gleichungen 5.3 und 5.4 sowie der
Tabelle 5.1 des Merkblattes.
Falls die äußere Tragfähigkeit der Probesäulen groß genug ist, kann die innere Tragfähigkeit auch
durch Probebelastungen geprüft werden.
Ausführungshinweise und Grundsätze für CSV-Arbeiten
03.01 Baustelleneinrichtung
03.01
Baustelleneinrichtung
03.02 Werkplanung und statische Berechnung
03.02
Werkplanung und statische Berechnung
03.03 Qualitätssicherung
03.03
Qualitätssicherung
03.04 Herstellung von CSV- Säulen
03.04
Herstellung von CSV- Säulen