Teppichboden - elastische und textile Beläge
Raiffeisen Logistik Kehl
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Allgemeine Baubeschreibung Bau­be­schrei­bung : Die ZG - Raiffeisen be­treibt im Rheinhafen Kehl, in der Süd­stra­ße 2, ein Logistikzentrum von wel­chem ca. 80 Bau- und Gar­ten­märk­te in Ba­den an­ge­dient wer­den. Das be­ste­hen­de Logistikzentrum wur­de in den 1960-er Jah­ren er­stellt und be­darf ei­ner Mo­der­ni­sie­rung und Er­wei­te­rung. Da­bei wer­den in 4 Bau­ab­schnit­ten Ge­bäu­de und Ge­bäu­de­tei­le von Be­stands­ge­bäu­den ab­ge­bro­chen und neue Hal­len und Hochregallager so­wie die Au­ßen­an­la­gen mit Anlieferungshöfen neu ge­baut. Für die je­weils nicht be­trof­fe­nen Bau­ab­schnit­te muss der lau­fen­de Be­trieb des Logistikzentrums ge­währ­leis­tet blei­ben. Die Zu­fahrt zum Be­triebs­ge­län­de er­folgt über die Süd­stra­ße. Grund­flä­chen: Bau­ab­schnitt 1: Ver­pa­ckung / Kon­so­li­die­rung                                                                    ca. 1.500 qm Bau­ab­schnitt 2: Breitganglager                                                                                                 ca. 2.530 qm Bau­ab­schnitt 3: Wa­ren­ein­gang mit Funktionsfl.ca.    740 qm                             Mez­za­ni­ne im OG.                                                                             ca.    740 qm Bau­ab­schnitt 4: Schmalganglager  ca.  3.150 qm Bau­ab­schnitt 5: Gefahrstofflager                                                                                                 ca.     440 qm (Die in nach­fol­gen­dem LV. Be­schrie­be­nen Leis­tun­gen kom­men im Bau­ab­schnitt  3  zur  Aus­füh­rung).
Allgemeine Baubeschreibung
Ausführungszeitraum Die Bodenbelagsarbeiten kom­men im Bau­teil  3 zur Aus­füh­rung und sind dem Ge­samt Bau­a­b­lauf Ent­spre­chend in fol­gen­dem Zeit­fens­ter aus­zu­füh­ren. Bau­teil 3 :                     2. - 4.  Quar­tal 2026 Die Ge­samt­fer­tig­stel­lung des Bau­vor­ha­bens er­folgt Mit­te 2027
Ausführungszeitraum
Allgemeine Vorbemerkungen All­ge­mei­ne Vor­be­mer­kun­gen : Sämt­li­che im Zuge der vor­be­rei­ten­den Pla­nung bzw. Aus­füh­rung er­for­der­li­chen Ab­stim­mun­gen, auch mit den an­de­ren Ge­wer­ken, sind in den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten. Baubesprechungen wer­den in Ab­stim­mung mit der Bau­lei­tung Fir­ma Pe­ter Gross durch­ge­führ­t. Der Nachunternehmer hat dar­an mit ei­nem Verant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter teil­zu­neh­men. Die Bau­stel­le ist mit ei­nem deutsch­spra­chi­gen Po­lier oder Bau­lei­ter zu be­set­zen. So­fern er­for­der­lich, ist das Auf­stel­len, Un­ter­hal­ten und Ab­bau­en sämt­li­cher evt­l. er­for­der­li­cher Ma­te­ri­al­la­ger, wel­che zur Er­brin­gung der AN-Leis­tung er­for­der­lich sind, wird vom AN auf ei­ge­ne Kos­ten vor­ge­nom­men. Eine Bauwasserzapfstelle ist auf dem Grund­stück vor­han­den. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auf Grund der Grundrissgestal-tung und der zeit­lich ver­setzt aus­zu­füh­ren­den Bau­ab­schnit­te, die Art und Wei­se der Materialanlieferung in die ein­zel­nen Stock­wer­ke der je­wei­li­gen Bau­tei­le zu prü­fen ist. Die Bau­stel­len­ein­rich­tung so­wie die Vor­hal­tung ist dem Um­fang der Ar­bei­ten ent­spre­chend im Ein­ver­neh­men mit der Bau­über­wa­chung vor­zu­neh­men. Die Kos­ten für Mit­be­nut­zung sa­ni­tär­er An­la­gen sind in die Prei­se ein­zu­rech­nen. Die Be­nut­zung von Be­stands Toi­let­ten in den versch. Ge­bäu­de­tei­len ist un­ter­sag­t. Für den Ver­schluss von La­ger­plät­zen so­wie evt­l. bei­ge­stell­ter Räu­me hat der Auf­trag­neh­mer selbst zu sor­gen. Der Ar­beits­be­reich ist un­ver­züg­lich bei ent­ste­hen­den Ver­schmut­zun­gen, spä­tes­tens je­doch zum Ar­beitsen­de täg­lich be­sen­rein zu ver­las­sen. Die Schuttbeseitigung er­folgt durch den Bie­ter, bauseitige  Schuttmulden wer­den nicht ge­stell­t. Die Verant­wor­tung und der Auf­wand für die Ent­sor­gung ist Sa­che des Bie­ter­s. Die Ar­bei­ten sind bereichsweise in Ab­schnit­ten aus­zu­füh­ren. Ar­beits­un­ter­bre­chun­gen durch Ab­stim­mung und par­al­le­les Ar­bei­ten mit an­de­ren Ge­wer­ken wer­den nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Der Auf­trag­neh­mer hat recht­zei­tig den Un­ter­grund dar­auf zu über­prü­fen, ob die­ser für die Durch­füh­rung sei­ner Leis­tung ge­eig­net ist. Estri­che sind auf Restfeuchte zu un­ter­su­chen.Die Mes­s­er­geb­nis­se sind un­auf­ge­for­dert der Bau­lei­tung zu über­ge­ben. Alle in der Vor­be­mer­kun­gen ge­nann­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sind im Ein­heits­preis ent­hal­ten. Alle Leis­tun­gen um­fas­sen auch die Lie­fe­rung der da­zu­ge­hö­ren­den Stof­fe. Die Po­si­tio­nen des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses ver­ste­hen sich für eine fix und fer­ti­ge Leis­tung einschl. Al­ler Ne­ben­ar­bei­ten und Ne­ben­kos­ten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Für die Aus­füh­rung der Leis­tun­gen gel­ten die Be­stim­mun­gen der VOB/ C All­ge­mei­ne Tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen für Bau­leis­tun­gen ( ATV ) in der je­weils gül­ti­gen Fas­sung DIN 18 356  Bodenbelagsarbeiten DIN 18 363  Ma­ler - und La­ckier­ar­bei­ten So­wie alle dar­in be­nann­ten Nor­men, Vor­schrif­ten und tech­ni­schen Re­gel­wer­ke. Wei­ter­hin sind sämt­li­che  Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen, Ver­ar­bei­tungs­richt­li­ni­en der Ma­te­rial- Her­stel­ler etc., die auf die be­schrie­be­nen und ge­for­der­ten Leis­tun­gen an­zu­wen­den sind zu be­rück­sich­ti­gen. Ausführungsspezifische Nor­men und Re­gel­wer­ke DIN 18299    All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten je­der Art DIN 18201    To­le­ran­zen im Bau­we­sen, Be­grif­fe, Prü­fun­gen, An­for­de­run­gen DIN 18202    To­le­ran­zen im Hoch­bau, Bau­wer­ke DIN 18540    Ab­dich­tung mit Fugendichtmassen DIN 55945    Be­schich­tungs­stof­fe Gü­te­vor­schrif­ten für Farb­be­schich­tun­gen, Tech­ni­sche Vor­schrif­ten der Fach­ver­bän­de Verarbeitungs - und Aus­füh­rungs­richt­li­ni­en der Her­stel­ler Die im Leis­tungs­ver­zeich­nis be­schrie­be­nen Leis­tun­gen, Ar­bei­ten und Bau­tei­le ver­ste­hen sich als kom­plet­te Leis­tung aus Lie­fe­rung und Ein­bau. So­fern im Leis­tungs­ver­zeich­nis gleich­wer­ti­ge Fa­bri­ka­te an­ge­bo­ten wer­den kann, ist die Gleich­wer­tig­keit durch tech­ni­sche Wer­te, Kon­struk­ti­ons­zeich­nun­gen, Prüf­zeug­nis­se und Mus­ter nach­zu­wei­sen. Sämt­li­che Bau­tei­le wie Ge­län­der, Tü­ren, Ein­rich­tun­gen etc., die durch die Ar­bei­ten ver­schmutzt wer­den kön­nen, sind vor Aus­füh­rung dau­er­haft durch ge­eig­ne­te Ab­de­ckun­gen bzw. Abklebungen zu schüt­zen die nach Been­di­gung der Leis­tun­gen beschädigungs- und rück­stands­frei zu ent­fer­nen sin­d. Der Auf­trag­neh­mer hat die zu be­le­gen­den Un­ter­grün­de vor Aus­füh­rung auf auf ihre Eig­nung in Be­zug auf die vor­ge­se­he­ne Be­schich­tung ei­gen­ver­ant­wort­lich zu über­prü­fen. Even­tu­el­le Be­den­ken sind der Bau­lei­tung recht­zei­tig schrift­lich vor Aus­füh­rung mit­zu­tei­len. Für die zur Aus­füh­rung vor­ge­se­he­nen Be­schich­tun­gen sind aus­schließ­lich Ma­te­ria­li­en zu ver­wen­den, die frei von Um­welt- und ge­sund­heits­ge­fähr­den­den Stof­fen sin­d. Die Vor­schrif­ten über Son­der­müll bei der Ent­sor­gung der Ma­te­ria­li­en sind ein­zu­hal­ten. Über alle ver­wen­de­ten Ma­te­ria­li­en sind ent­spre­chen­de Da­ten­blät­ter zu über­ge­ben. Revisionsunterlagen: In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten:    - Prüf­zeug­nis­se und Zu­las­sun­gen    - Do­ku­men­ta­ti­on der ver­wen­de­ten Ma­te­ria­li­en    - Wartungs-, Bedienungs- und Pfle­gean­wei­sun­gen    - Prüf­pro­to­kol­le so­weit er­for­der­lich    - Ab­nah­me­be­schei­ni­gun­gen Die Revisionsunterlagen sind auf Da­ten­trä­ger als PDF und DWG (DXF) ge­ord­net zu über­ge­ben.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zu­sätz­li­che tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen  (ZTV) Für die aus­ge­schrie­be­nen Leis­tun­gen gilt voll­in­halt­lich die VOB Teil C (ATV) in der ak­tu­el­len Fas­sung Für die­se Aus­schrei­bung Ma­ler­ar­bei­ten wird auf die fol­gen­den Nor­men aus­drück­lich hin­ge­wie­sen: DIN 18299               All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten je­der Art DIN 18201              To­le­ran­zen im Bau­we­sen, Be­grif­fe, Prü­fun­gen,                              An­for­de­run­gen DIN 18202              To­le­ran­zen im Hoch­bau, Bau­wer­ke DIN   4102              Brand­schutz im Hoch­bau DIN   4108              Wär­me­schutz im Hoch­bau DIN   4109              Schall­schutz im Hoch­bau DIN 18560/1           Estri­che im Bau­we­sen, Be­grif­fe, An­for­de­run­gen,                             Prü­fun­gen DIN 18540              Ab­dich­tung mit Fugendichtmassen DIN EN 13501        Klas­si­fi­zie­rung von Bau­pro­duk­ten und Bau­ar­ten zu                                                 Ihrem Brand­ver­hal­ten Die Aus­füh­rung der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen hat in Über­ein­stim­mung mit den all­ge­mei­nen Ver­trags­be­din­gun­gen (VOB), den DIN-Nor­men, den Fach­re­geln der Ver­bän­de, den Ver­ord­nun­gen und Ge­set­zen der Be­hör­den, dem an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik so­wie den Hin­wei­sen der Werkstofflieferanten zu er­fol­gen. Sie gel­ten voll­in­halt­lich als Er­gän­zung der Leis­tungs­be­schrei­bung, ins­be­son­de­re: LBO-Landesbauordnung Ba­den-Würt­tem­berg BImSchG Bun­de­sim­mis­si­ons­schutz­ge­setz. Die ent­spre­chen­den berufsgenossenschaftlichen Vor­schrif­ten so­wie die berufsgenossenschaftlichen Re­geln für Si­cher­heit und Ge­sund­heits­schutz bei der Ar­beit sind zu be­ach­ten, ins­be­son­de­re die Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten für Bau­ar­bei­ten. Für die Aus­füh­rung der be­schrie­be­nen Leis­tun­gen gel­ten alle zur norm­ge­rech­ten Aus­füh­rung (ge­mäß dem ak­tu­el­len Stand der Tech­nik) gel­ten­den Nor­men, Richt­li­ni­en, Ver­ord­nun­gen etc. in der je­weils ak­tu­el­len Fas­sung. Sons­ti­ges: Bei al­len Ar­bei­ten ist dar­auf zu ach­ten, dass be­reits ein­ge­bau­te Tei­le an­de­rer Ge­wer­ke so­wie Tei­le der Be­stands­bau­ten we­der be­schmutzt noch sonst wie be­schä­digt wer­den. Not­falls sind die­se Tei­le durch ge­eig­ne­te Mit­tel aus­rei­chend zu schüt­zen. An­schluss­stel­len je­der Art müs­sen ab­ge­klebt wer­den. Der Auf­trag­neh­mer schützt sei­ne ei­ge­nen Leis­tun­gen selbst ge­gen Be­schä­di­gun­gen jeg­li­cher Art. Ein­heits­prei­se Mit den Ein­heits­prei­sen sind alle für die be­schrie­be­ne Leis­tung Er­for­der li­che Maß­nah­men ab­ge­gol­ten, ins­be­son­de­re Alle Ne­ben­leis­tun­gen ge­mäß VOB/CHer­stel­lung, Lie­fe­rung und Mon­ta­ge der an­ge­bo­te­nen Pro­duk­teMa­te­rial- und Gerätevorhaltekosten, so­wie die Kos­ten für Be­triebss­tof­fe, Trans­por­te, Ge­büh­ren usw. die mit der Or­ga­ni­sa­ti­on und dem Ablauf der Bau­stel­le zu­sam­men­hän­gen.Kos­ten für Ent­sor­gung von Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al einschl. Deponiekosten Trans­port auf der ge­sam­ten Bau­stel­le, Zwischentransport und -lagerung  so­wie Ab­trans­portPro­jek­tie­rung so­wie Ge­mein­kos­ten für Lo­gis­tik etc.Ein­hal­tung der Maßtoleranzen nach DIN 18202Alle sons­ti­gen Kos­ten, die der Auf­trag­neh­mer zur ord­nungs­ge­mä­ßen Durch­füh­rung der Bau­auf­ga­be zu er­brin­gen hat.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
24 Teppichboden - elastische und textile Beläge
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Teppichboden - elastische und textile Beläge
Bodenbeläge im Bauteil 1 die Bodenbeläge im Bauteil 1 sind bereits ausgeführt und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung !
Bodenbeläge im Bauteil 1
Bodenbeläge im Bauteil 2 Im Bauteil 2 sind keine Bodenbeläge auszuführen. und sind somit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung !
Bodenbeläge im Bauteil 2
24.01 Bodenbeläge in BT.3
24.01
Bodenbeläge in BT.3