Hartholz Balkon- und Terrassenbeläge
Neubau von einem Mehrfamilienhaus (MFH 5) in Alfter
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
05 BALKON- UND TERRASSENBELAG, HARTHOLZ
05
BALKON- UND TERRASSENBELAG, HARTHOLZ
PROJEKTBESCHREIBUNG Projektbeschreibung Alfter MFH 5 Projektbeschreibung - 53347 Alfter, Johannes-Reinarz-Weg 23 - 9 Wohneinheiten und 9 Außenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss, das Staffelgeschoss wird als Holzrahmenbau erstellt - das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach - Grundstücksfläche: 930m² - Gesamtwohnfläche: ca. 591 m² - Kubatur: ca. 2.340 m³, davon KG: ca. 180m³, davon Massivbau (EG+OG): ca. 1.440m³, davon STG in Holzrahmenbau ca. 720m³ - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus Planungsstand - Baugenehmigung liegt vor - Ausführungsplanung ist abgeschlossen Baubeginn - Beginn Rohbau: ca. Juni 2026 - Beginn Balkon- und Terrassenplatten: Januar 2027
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf Die Balkon- und Terrassenbeläge werden nach dem Rückbau des Gerüsts und nach dem Estrich montiert. Zeitenabfrage ______ Arbeitstage  Herstellung Belag Balkone- und Dachterrassen (85m²) Personal Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter _____ Mitarbeiter Anzahl der maximal einsetzbaren Mitarbeiter _____ Mitarbeiter Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen: ausschreibung@terra-colonia.de Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend. __________________________________________________________________ Umlagen - Sicherheitseinbehalt: 10,00 % - Gewährleistungseinbehalt 5,00 % - Bauleistungsversicherung 0,70 % - Baustrom 0,15% - Bauwasser durch AN Anlagen zum Leistungsverzeichnis siehe anliegende Anlagenliste Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben. _____________________________ Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VERGABE- UND PROJEKTHINWEIS Vergabe- und Projekthinweis Alfter MFH 5 Parallel zu dieser Ausschreibung laufen die Ausschreibungen der weiteren Projekte des Gesamtprojekts terraBuschkaulerFeld. Die Ausstattung und Bauweise der weiteren MFH´s ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu den anderen Projekten finden Sie unten. Es wird eine Doppel- bzw. Dreifachvergabe der Projekte angestrebt. Es ist aber kein Muss! terraBuschkaulerFeld Das terraBuschkaulerFeld ist ein Neubauprojekt mit insgesamt 5 Mehrfamilienhäusern. Internetseite: www.buschkauler-feld.de Übersicht Rohbaubeginn Beginn MFH 2-4      09.02.2026 Beginn MFH 1         ca. Mai 2026 Beginn MFH 5         ca. Juni Mai 2026 Alfter MFH 2-4 - 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 24-32 - 3 Mehrfamilienhäuser mit 5 Hauseingängen - 47 Wohneinheiten und 47 Tiefgaragenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss - die Gebäude sind unterkellert und haben Flachdächer - Gesamtwohnfläche: 3.440 m² - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus Alfter MFH 1 - 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 27 - 9 Wohneinheiten und 8 Außenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss - das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach - Gesamtwohnfläche: ca. 703 m² - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
VERGABE- UND PROJEKTHINWEIS
ZTV TERRASSENBELAG - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen: Inhalt 1. Grundlagen der Leistungen 2. Leistungen / Preisinhalte 3. Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis 1.   GRUNDLAGEN DER LEISTUNGEN 1.1 Neben diesen "Zusätzlichen technischen       Vertragsbedingungen" gelten - soweit vorhanden -       die "Allgemeinen Angaben zum Objekt",       die "Allgemeinen Vorbemerkungen" und       die "Besonderen Vertragsbedingungen",       sowie die Angaben des Anschreibens,       das Angebot des Bieters und der spätere Auftrag.       Eventuelle Kosten und Aufwendungen resultierend       aus den vorgenannten Unterlagen und den dort       vermerkten Anlagen sind in den Preisen des Bieters       zu berücksichtigen.       Später gestellte Forderungen des Bieters, die auf       eine Nichtbeachtung der Unterlagen hindeuten,       werden abgewiesen. 1.2 Grundlage der Arbeiten sind       - die Planunterlagen und Zeichnungen des         Architekten,       - die statischen Berechnungen       - die Angaben und Details des Bauphysikers         wie Wärme- und Schallschutznachweis,       - die Angaben und Details der sonstigen         Fachplaner und Sonderfachleute         wie z.B. der Brandschutznachweis,       - Bau- und Leistungsbeschreibung,       - alle sonstigen behördlichen Auflagen,       - das Leistungsverzeichnis.       Die vom Auftragnehmer verwendeten       Ausführungsunterlagen müssen den       Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines       Architekten tragen, um Verwechselungen bei       der Bauausführung zu vermeiden. Nicht       freigegebene Unterlagen dürfen nicht       verwendet werden. Dies entbindet den       Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen       Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben       unberührt. 1.3 Maßgebend für die Lieferung und Ausführung der       Leistungen ist die VOB, Teil C, neueste Fassung       (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen       für Bauleistungen)       sowie besonders       alle einschlägigen und zum Zeitpunkt der       Angebotsabgabe gültigen       - DIN-/EN-Normen bzw. Vorschriften und         Herstellerrichtlinien,         welche sich auf die vorgesehenen Leistungen         nach den neuesten Kenntnissen der Technik         beziehen, wie u.a.         DIN 18 299   Allgemeine Regelungen für                              Bauarbeiten jeder Art         DIN 18 338   Dachdeckungs- u.                              Dachabdichtungsarbeiten         DIN 18 336   Abdichtungsarbeiten         DIN 18 360   Metallbauarbeiten         DIN 18 195   Bauwerksabdichtung         DIN 18 339   Klempnerarbeiten         DIN 18 531   Dachabdichtung         DIN  4 108    Wärmeschutz im Hochbau         DIN  4 109    Schallschutz im Hochbau         DIN 18 202   Toleranzen im Hochbau       Weiter gelten u.a. folgende       Richtlinien und Merkblätter, etc.:       - Fachregeln des Dachdeckerhandwerks       - Flachdachrichtlinien         Richtlinien für die Planung und Ausführung         von Dächern mit Dachabdichtungen vom         Zentralverband der Dachdecker, Köln       - Fachregeln des Fachverbandes         Dach-, und Abdichtungstechnik - e.V.       - Richtlinien für die Ausführung und Abrechnung         von Fassadenbekleidungsarbeiten       - Fachregeln des Klempner-Handwerks des ZVSHK       - Verarbeitungsrichtlinien der Lieferwerke       - Richtlinien der entspr. Gütegemeinschaften       - Arbeitsstättenverordnung       - Verordnung über Sicherheit und         Gesundheitsschutz auf Baustellen         (Baustellenverordnung). 1.4 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe       seines Angebotes von sämtlichen       preisbildenden Faktoren in Kenntnis       zu setzen und diese in seinem Angebot       zu berücksichtigen.       Der Bieter hat sich vor Abgabe des       Angebotes von den örtlichen Verhältnissen       zu überzeugen, dabei kann er die Hilfe eines       Bauherrenvertreters in Anspruch nehmen.       Nachforderungen, welche auf mangelhafte       Information beruhen, werden nicht anerkannt. 2.   LEISTUNGEN / PREISINHALTE 2.1 Alle in der VOB, Teil C       als Nebenleistungen aufgeführten Leistungen       gelten als vertragliche Leistung und sind in       die Einheitspreise mit einzukalkulieren.       Als Nebenleistungen gelten insbesondere auch,       sofern nicht ausdrücklich hierfür       Leistungspositionen vorgesehen sind:       - Die komplette Baustelleneinrichtung         incl. evtl. erforderlichen Materialaufzug, etc.       - Ein Arbeitsgerüst als Standgerüst einschl.         Dachfanggerüst ist bauseits von Seiten des         Roh-/Gerüstbauers erstellt worden, das Gerüst         kann preisneutral über einen vom AG bestimmten         Zeitraum genutzt werden.         Nebenleistungen sind alle darüber hinaus         erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste zur         Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen         für jede erforderliche Arbeitshöhe sowie         Absturzsicherungen bei risikoreichen         Arbeitsbedingungen gem. den Forderungen         der Unfallverhütungsvorschriften         der Berufsgenossenschaft.      Weitere Nebenleistungen, die als Preisinhalte      mit zu berücksichtigen sind, siehe auch      folgenden Punkt 3 "Angaben zur Ausführung". 2.2 Ein bereits durch den AG angemieteter Bereich       für die Baustelleneinrichtung ist zu       berücksichtigen. 2.3 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,       Verpackungsmaterial und sonstig anfallende       Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu       beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften       über die Entsorgung von Sondermüll sind       streng einzuhalten.       Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das       Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle       ist untersagt. 2.4 Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt.      Die Versorgung erfolgt über Anschlusskästen      auf dem Baufeld. Abrechnung gemäß Vertrag. 2.5 Arbeiten die mit anderen Gewerken in Verbindung       stehen sind mit diesen so abzustimmen, dass       eine einwandfreie und zügige Zusammenarbeit       gewährleistet ist. Verantwortlich für die       Koordination ist der AN, in Abstimmung       mit der örtlichen Bauleitung. 2.6 Auch wenn in der Leistungsbeschreibung       nicht besonders erwähnt, umfassen die       Leistungen gemäß VOB Teil C DIN 18299       auch die Lieferungen der dazugehörigen Stoffe       und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern       auf der Baustelle. 2.7 Vor Übergabe der Leistungen an den AG sind der       Bauleitung auf Verlangen in digitaler       Ausfertigung kostenfrei zu übergeben:        - alle erforderlichen bauaufsichtlichen          Zulassungen,        - eine Aufstellung der verwendeten          Materialien mit Hinweis auf Hersteller,          Fabrikat und Chargennummer o.ä,        - Wartungsangaben,        - Pflegeanleitungen. 2.8 Auf alle Materialien und Leistungen       ist eine Gewährleistung von 10 Jahren       ab Abnahme zu garantieren. 3.   ANMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 3.1 Etwaige Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses       sind vor Abgabe des Angebotes mit dem Architekten       bzw. der ausschreibenden Stelle zu klären.       Der Bieter ist verpflichtet, die im       Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen       auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung       und Eignung für den vorgesehenen       Verwendungszweck zu überprüfen. Evtl.       Einwände sind vor der Angebotsabgabe       schriftlich anzuzeigen. 3.2 Positionen, die eine zusätzliche Leistung       darstellen und über den Rahmen der       Vollständigkeit der Pauschale oder einer       beschriebenen Einzelleistung hinaus vom AG       gefordert werden könnten, müssen vor       Ausführung angeboten und genehmigt       werden. Wird dies vom AN versäumt, oder ist der       angebotene Preis nicht marktüblich, wird       der AG nach billigem Ermessen gemäß BGB § 315       entscheiden. 3.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen       sind genau zu kalkulieren und anzubieten.       Unvollständige Angebote können nicht       berücksichtigt werden. Alternativ- und       Eventualpositionen kommen nur nach       schriftlicher Beauftragung des AG zur       Ausführung. 3.4 Sofern Positionen als "Zulage bzw. Mehrpreis"       (abgekürzt "a. Zul.") ausgeschrieben werden,       ist der Grundpreis bereits in einer anderen       Position enthalten.       Die Zulageposition beinhaltet entweder eine       im Aufmaß übermessene Leistung (meist in       einer anderen Einheit) oder stellt eine       Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen       anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)       dar. 3.5 Werden gleichwertige Materialien bzw.       Ausführungen angeboten, dann ist bei       Angebotsabgabe der Nachweis der       Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität       und Eigenschaften mittels Mustervorlagen und       entspr. Zertifikaten zu erbringen. 3.6 Der Bieter ist berechtigt, zu den ausgeschriebenen       Produkten Alternativen gesondert anzubieten.       Alternativvorschläge des Auftragnehmers       müssen die durch die Änderung notwendige       technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr       enthalten. Sie müssen gleichwertig der       ausgeschriebenen Leistung sein und keine       terminverzögernde Wirkung haben.       Über die Gleichwertigkeit entscheidet der AG       zusammen mit dem Architekten.       Alternativvorschläge dürfen keine zusätzlichen       Kosten in anderen Gewerken oder auch im eigenen       Gewerk nach sich ziehen. 3.7 Es dürfen keine Produkte gemäß Schadstoffkatalog       Kategorie 1 bis 14 nach Anhangdokument 313 QNG       (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)       verbaut werden.
ZTV TERRASSENBELAG
05.01 BALKON- UND TERRASSENBELAG
05.01
BALKON- UND TERRASSENBELAG
05.02 STUNDENLOHNARBEITEN
05.02
STUNDENLOHNARBEITEN