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Allgemeine Vorbemerkungen 1.) Das Baugelände
Das Baugelände der zentralen Waffenkammer befindet sich mittig auf der Liegenschaft. Der gesamte Baustellenbereich bzw. der zukünftige Waffenkammerkomplex wird von zwei Zufahrtsstraßen aus erschlossen. Der Gebäudestandort ist geprägt von einem abfallenden Höhenniveau. Dieses verläuft von Nordost nach Südwest, der Höhenunterschied beträgt dabei ca. 3,5 m.
2.) Erschließung des Gebäudes
Die unmittelbare Anbindung der zentralen Waffenkammer an das Straßennetz der Kaserne, einschließlich der Fußwege und Zufahrten an das Gebäude sowie 5 LKW-Stellplätze und einer Wendefläche werden im Rahmen der geplanten Maßnahmen der Außenanlagen geschaffen.
Für die Erschliessung des Gebäudes vom Parkplatz
aus ist eine 2-flüglige Türanlage an der Westfassade vorgesehen.
Ein zweiter Eingang befindet sich an der Ostfassade des Waffenkammergebäudes, dieser ist von den Unterkünften aus fußläufig erreichbar.
Über die beiden Eingänge Ost und West sowie über eine äußere Treppenanlage Süd wird der Zugang zu beiden Gebäude- und Straßenebenen gewährleistet sowie die notwendigen 2 Rettungswege geschaffen.
Für den Zugang zu den Technikräumen wird eine Stützmauer aus Beton in den Hang hineingebaut.
Die Zuwegung erfolgt über eine befestigte Fläche vom vorgelagerten Parkplatz.
Ein Aufzug im Innern des Gebäudes zur Verbindung EG und OG steht zusätzlich zur Verfügung.
3.) Das Gebäude
Das Waffenkammerhauptgebäude besitzt 2 Vollgeschosse.
Es hat eine Länge von ca. 42 Metern, eine Breite von ca. 24 Metern und eine . Höhe inkl. Attika von max. 10,50 Metern.
Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Die Raumhöhen betragen mindestens 3 Meter, somit wird in den Waffenkammern ein Abstand zwischen Decke zuzüglich Installationen und den Regalen von 1 Meter gewährleistet.
Die Außenwände und tragenden Innenwände sowie auch die Geschossdecken inkl. verstärkender Unterzüge werden aus Ortbeton hergestellt.
Die Fassade besteht aus einem wärmegedämmtem, hinterlüfteten Faserzementplatten-System,deren Unterkonstruktion an den Betonwänden befestigt wird.
Die Farbgebung der Fassaden wurde auf das Gesamtfarbkonzept der Liegenschaft abgestimmt.
Wenige nichttragende Wände im Sanitärbereich werden als Trockenbauwände errichtet.
Einige Räume erhalten eine mit Gipskarton beplankte Unterhangdecke.
Fensterflächen werden gemäß den sicherheitstechnischen Vorgaben auf ein Minimum reduziert und als RC3 und RC2 Fenster ausgeführt. Die Fenster erhalten zur Gewährleistung eines Sichtschutzes sowie zur Verschattung einen außenliegenden Raffstore.
Die Türen erhalten die Sicherheitsklasse RC3 und können festgestellt werden. Aus brandschutztechnischen Gründen ist die Feststellanlage an die BMA angeschlossen
Im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss befinden sich jeweils zwei der vier ca. 150 m² großen Lagerräume mit jeweils zwei separaten Eingangstüren. Ein weiterer kleiner Lagerraum mit 40m² für die Ausbildungs- und Unterstützungskompanie befindet sich im Erdgeschoss.
In der Waffenkammer sind drei Waffenreinigungsräume mit je 60 m² untergebracht.
Im Erdgeschoss unterhalb der innenliegenden Treppe ist ein Putzmittelraum vorgesehen. Im Erdgeschoss befindet sich außerdem die innenliegende Stiefelwaschanlage mit 6 Waschstellen, der zentrale Sanitärbereich und das Lager für den Hubwagen.
Im Obergeschoss befindet sich zudem ein Werkraum und ein Batterieladeraum.
Es werden Estrichbeläge unterschiedlicher Belastbarkeit (max. 5 KN/m²) ausgeführt und mit entsprechend der Nutzung geeigneten Anstrichen versehen.
Der gesamte Boden im Sanitärbereich ist gefliest.
Alle Räume erhalten einen Farbanstrich an den Wänden mit Ausnahme der gefliesten Wandbereiche des Sanitärbereichs.
Die Dachflächen der Waffenkammer werden als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgebildet. Sie erhalten eine Gefälledämmung und Abdichtung. Die Entwässerung aller Dachflächen erfolgt über eine Außenentwässerung. Absturzsicherungen mittels Sekuranten sichern die Forderungen des Arbeitsschutzes im Rahmen von Wartungsarbeiten in den unmittelbaren Randbereichen des Daches.
Es wird eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach aufgestellt.
Der vorgesehene Neubau wurde nach dem gültigen Stand der Technik, unter Berücksichtigung der jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften und den Forderungen des zum Zeitpunkt der Beauftragung/Bestätigung der Planung gültigen Gebäudeenergiegesetzes 2020 geplant.
Für die Baumaßnahme wurde eine brandschutztechnische Konzeption erarbeitet.
Forderungen an die Barrierefreiheit wurden berücksichtigt.
4.) Baustelleneinrichtung
Baustrom und Bauwasser werden bauseitig bereit gestellt.
Baustromverteilerkästen stehen jeweils einer pro Etage im Bereich Treppenhaus/ Aufzug. Der Bauwasseranschluß befindet sich süd-westlich im Baufeld ca. 30m vom Gebäudeeingang Westseite entfernt.
Es ist zu beachten, dass Park- und Lagerflächen nur in geringem Umfang vorhanden sind und Parkflächen nur für wenige Firmenfahrzeuge, nicht für Privatfahrzeuge und ausschließlich auf dem Baufeld zur Verfügung gestellt werden können. Für die Firmenfahrzeuge ist eine Parkgenehmigung zu beantragen.
5.) Baumaßnahme im militärischen Sicherheitsbereich
Die Baustelle befindet sich innerhalb des Sicherheitsbereiches einer militärischen Einrichtung der Bundeswehr. Die Sicherheitsvorschriften des Objektes sind bindend und den Weisungen des Dienstpersonals ist Folge zu
leisten.
Der Zutritt der Beschäftigten des Auftragnehmers zur Liegenschaft wird jeweils unter Voraussetzung der Vorlage eines gültigen Personalausweises gewährt.
Der Antrag auf Zugangsberechtigung ist 5 Arbeitstage vor Baubeginn vom AN beim militärischen Nutzer zu stellen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Name, Vorname, Personalausweis-/Reisepassnummer, Nationalität, Gültigkeitsdauer
Personalausweis-/Reisepass, Geb.-Datum, Kfz-Typ, Kfz-Kennzeichen der Firmenwagen,
Kopie Personalausweis.
Alle Arbeitskräfte werden aktenkundig in die Verhaltensregeln auf dem Kasernengelände eingewiesen.
Bei jedem Zutritt in die Kaserne ist das Vorlegen des Personalausweises erforderlich.
6.) Allgemeine Hinweise
- Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat täglich Bautagesberichte zu führen, aus denen fachliche
Qualifikation und Anzahl der Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten und Geräteeinsatz
ersichtlich sind. Die Bautagesberichte sind der Bauleitung wöchentlich in Papierform zur Bauberatung zur Verfügung zu stellen.
- VOB-Abnahme und Dokumentation
Die VOB-Abnahme der Leistung ist zwingend erforderlich,
eine förmliche Abnahme wird ausgeschlossen. Nach Fertigstellungsanzeige und nach Stellung des Abnahmebegehrens des AN wird diese zusammen mit dem AG durchgeführt.
Alle notwendigen Dokumentationsunterlagen (Werkstatt- und Revisions-Pläne, Berechnungen, Prüfbücher, Materialnachweise, Lieferscheine) 4-fach in Papierform und 1-fach als CD sind an den Auftraggeber vor der VOB-Abnahme zu übergeben
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat STLB-Bau2021-10099588894570405Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat
01.01 Estricharbeiten
01.01
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