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01 PROJEKTDATEN
01
PROJEKTDATEN
Baubeschreibung 1. Gebäudekonzept und Architektur
Zweigeschossiger Neubau, bestehend aus zwei funktional getrennten Einheiten (Gewerbe und Wohnhaus, folgend GW und WH). Überspannt wird dieser von einem Dreifach-Satteldach, werden die beiden Gebäudeteile architektonisch zu einem harmonischen Gesamtensemble vereint. Die angrenzenden, niedrigeren Gebäudeteile werden mit Flachdächern ausgeführt und ordnen sich von der Kubatur sowie gestalterisch dem Hauptgebäude unter.
2. Erschließung und Raumaufteilung
Die Gewerbeeinheit (GW) wird über ein zentrales Treppenhaus und einen Aufzug erschlossen und beinhaltet im EG die Tagespflege sowie im OG die Verwaltung und ist folgendermaßen strukturiert:
· Tagespflege: Barrierefreier Zugang, helle Aufenthalts- und Betreuungsräume mit direktem Bezug zur Außenanlage, samt Sanitäranlagen inkl. rollstuhlgerechtem WC sowie notwendiger Nebenräume.
· Verwaltung: Büro- und Pausenräume für Organisation und Verwaltung des ambulanten und teilstationären Pflegedienstes.
Das Wohnhaus (WH) ist eine zweigeschossige Einheit mit einem separaten Eingangsbereich und Wohnräumen im EG und den privaten Rückzugs- und Schlafräumen im OG.
3. Konstruktion und Ausbau
Flach gegründet mit einer elastisch gebetteten und tragenden Bodenplatte wird das Bauwerk in massiver Bauweise errichtet. Die Außenwände , die tragende Innenwände sowie die Geschossdecke über EG bestehen aus Stahlbeton oder Mauerwerk gemäß statischen Erfordernissen.
Die Außenhaut wird als Putzfassade mit einem entsprechenden Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ausgeführt. Als Fenster kommen Kunststoffelemente mit 3-fach-Verglasung zum Einsatz, die mit einem außenliegenden, elektrisch betriebenen Sonnenschutz ausgestattet werden.
Die Dachkonstruktion des Hauptbaukörpers wird als klassische
Zimmermannskonstruktion mit Sparrendämmung, Holzfaserdämmplatten sowie einer Eindeckung aus glatten Dachsteinen ausgeführt.
Die Flachdächer der Nebenbauten werden als Stahlbetondecken mit Warmdachaufbau und entsprechender Abdichtung ausgeführt.
4. Bauort
Die neuen Gebäude sollen in der Lindenstraße 9, in Kuppenheim (Gemarkung Oberndorf, Flurstücknummer: 262/1) errichtet werden.
5. Technische Beschreibung
Gebäudeabmessungen: max. L x H: 39,80 x 20,80 m (gemäß Baueingabepläne)
Firsthöhe: ca. 8,72 m
Dachform: Paralleldach/3xSatteldach
Dachneigung: ca. 30°
Verkehrslast Decke über EG:2,0 kN/m² im GW und WH
Verkehrslast Bodenplatte EG:3,5 kN/m² im GW und WH
Verkehrslast Holzbalkendecken / Dachböden:1,5 kN/m² im GW und WH
Anhängelasten an die Konstruktion sind in der Größenordnung von 0,15 kN/m² für technische Einbauten (Kühlung, Heizung, Beleuchtung usw.) vorgesehen.
Die Dachauflast auf den Satteldächern ist ausgelegt für die Photovoltaikanlage (0,20 kN/qm)
Innenraumtemperaturen: Nach gültiger Arbeitsstättenrichtlinie (ASR).
Gebäudedämmung: Die Dämmstärken werden nach dem neuen GEG (Gebäudeenergiegesetz) in der neuesten Fassung berechnet.
Das Baugrundstück wird mit Wasser, Abwasser, Telefon, elektrischer Energie usw. über Ver- und Entsorgungsleitungen von der Erschließungsstraße (Lindenstraße) durch die jeweiligen Versorgungsträger erschlossen. Alle Versorgungsleitungen werden in die dafür vorgesehenen Haustechnikräume in die Gebäude verlegt.
Baubeschreibung
Beigefügte Planunterlagen Zur Erläuterung der in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Positionen sind nachfolgend aufgeführte Planunterlagen des Bauvorhabens beigefügt :
Architekturpläne:
W-001 Außenanlage M 1_50_300
W-010 Grundriss EG M 1_50_310
W-020 Grundriss OG M 1_50_320
W-030 Grundriss DG M 1_50_330
W-040 Dachdraufsicht M 1_50_340
W-200 Schnitte und Ansichten M1:50_360
W-240 Schnitt Hangabfangung zweireihig M 1_25_364
W-301 Ortgang M 1_10_401
W-302 Fenster OG GW M 1_10_402
W-303 Fenster EG GW M 1_10_403
W-304 Französischer Balkon OG GW M 1_10_404
W-305 Terrassentür EG GW M 1_10_405
W-306 Fenster OG WH M 1_10_406
W-307 HST-Anlage EG WH M 1_10_407
K044-102_ELT-Fundamenterder EG
Unterlagen der Fachingenieure:
Statikunterlagen, IB Büchel bestehend aus:
GV Positionspläne I - VII 180926 + GV Werkplanausschnitte 180926
Bodengutachtung, IB GHJ vom 20.01.2025
Bei elektronischem Versand der Ausschreibungs- unterlagen sind die aufgeführten Pläne als PDF-Dateien beigefügt.
Beigefügte Planunterlagen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen des AG Normen und Richtlinien
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werde auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die aktuellen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
VOB Teil C sind zu beachten.
Als Vertragsgrundlage gelten alle derzeit gültigenNormen, Vorschriften und Richtlinien dieses Gewerk betreffend.
Darüber hinaus sind die zusätzlich nachfolgend aufgeführten Regeln zu beachten:
Die Verarbeitungsrichtlinien von den Herstellern der
verwendeten Bauteile.
Unfallverhütungsvorschriften
Die Allgemein gültigen Regeln der Technik.
Unterlagen
Die Technischen Unterlagen des AGs sind
für die Ausführung bindend.
Abweichungen von diesen Unterlagen müssen mit dem AG abgestimmt und von diesem genehmigt werden.
Alle notwendigen Technischen Unterlagen, welche für das fachgerechte Erbringung der Leistung notwendig sind müssen erbracht und zur Genehmigung vorgelegt werden.
Alle erstellten Technischen Unterlagen sind auf dem neuesten Stand zu halten und dem AG zur Verfügung zu stellen. Und zwar als PDF- und DWG- Datei.
Die Übergabe von Bauaufsichtlichen Zulassungen,Bedienungsanleitungen und Technische Informationen ist im Angebotspreis enthalten.
Zusammen mit der Auftragsbestätigung ist, sofern notwendig, das Angebot für einen Wartungsvertrag vorzulegen.
Sonstiges
Vor Beginn, muss überprüft werden, ob die Arbeiten entsprechend der Vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt werden können. Abweichungen müssen dem AG unverzüglich angezeigt werden.
Standplätze für Fahrzeuge und Lagermöglich- keiten für das Material, sowie der geplante Arbeitsablauf müssen mit der Bauleitung abgestimmt werden.
Die Protokolle der Bauleitung sind zu beachten.
Zusätzliche, nicht vom AG angeordnete Arbeiten auf der Baustelle sind separat abzurechnen, dürfen den geplanten Bauablauf nicht beein- trächtigen und müssen mit der Bauleitung abgestimmt werden.
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Es liegen die VOB in allen ihren Teilen, sowie alle einschlägigen Vorschriften und DIN-Normen über zu verarbeitende Materialien und Ausführungen über Schweiß-, Niet- und Schraubarbeiten zu Grunde. Ebenfalls sind die vom Statiker gegebenen Anordnungen zu beachten.
Zeichnungen des Architekten und des Statikers sind zur Ausführung bindend. Maße müssen grundsätzlich an Ort und Stelle überprüft werden. Maße, die nicht überprüft werden können, sind mit dem Architekten, der Bauleitung bzw. mit dem Statiker abzusprechen. Sollten div. Detail- und Konstruktionszeichnungen erforderlich, aber nicht vorhanden sein, sind diese vom Auftragnehmer kostenlos zu erbringen und mit dem Architekten abzustimmen.
Alle auszuführenden Arbeiten haben fach- und sachgerecht zu erfolgen. Nachweise, wie Schweißnachweis sind, wenn gefordert, kostenlos zu erbringen. Verzinkte Stahlteile, sind vor dem Verzinken zu verschweißen. Bauteile die denoch verschweißt werden müssen, sind nach den Schweißarbeiten entsprechen nachzuverzinken. Alle nicht verzinkten Stahlteile und Konstruktionen sind grundsätzlich sorgfältig zu entrosten und allseitig deckend mit Rostschutzfarbe zu streichen. Zuvor sind alle Schweißnähte zu entschlacken und, wenn erforderlich, planeben zu schleifen. Elektrolytische Spannungslemente sind unzulässig, verschiedene Metalle sind durch Kunststofflager zu trennen.
Alle Pos., wenn nicht anders beschrieben, verstehen sich einschl. Lieferung und vollständiger Montage, sowie Vorhaltung aller erforderlichen Klein- und Großgeräte wie Hebezeuge etc. Die erforderlichen Montage- und Arbeitsgerüste (nach einschlägigen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft), wenn nicht anders vereinbart, sind im Einheitspreis enthalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bereits eingebaute Teile vor Beschädigung, besonders Funkenflug, bei Trenn- und Schweißarbeiten ausreichend zu schützen, er haftet für alle durch seine Arbeiten entstandenen Schäden und Folgeschäden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen des AG
Technische Vorbemerkungen für Rohbauarbeiten ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Gewerk: Rohbauarbeiten/Erdbau
Präambel:
Die vorliegenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingung untrennbarer Bestandteil
der Ausschreibung für o.g. Gewerk und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil !
1. Planung / Koordination:
An Abstimmungen zu allen anderen Gewerken wie Stahlbau, Fertigteile, Ausbau, Haustechnik etc.
sowie ggf. zu Ver.- und Entsorgungsunternehmen hat der NU unter Regie des HU teilzunehmen. Sämtliche für die vertragliche Leistung des NU notwendigen Bauherren-, Planer oder HU -Entscheidungen sind rechtzeitig abzufordern. Vertragsgemäß durch den NU zu erstellende Planunterlagen sind dem HU jeweils rechtzeitig vor Ausführung dreifach
zur Prüfung und Freigabe zu übergeben.
2. Technische Festlegungen zum Angebot bzw. zur Ausführung:
Als Option bzw. Alternative benannte Titel sind gesondert zu verpreisen. Über ihre Ausführung wird später entschieden.
Der NU hat sämtliche für andere Gewerke erforderlichen Angaben (u.a. Durchbrüche, Platzbedarf für Einbauteile etc., Belastungen bzw. notwendige Konstruktionen etc.) innerhalb von zwei Wochen nach
Auftragserteilung an den HU zu übergeben.
Folgende Leistungen sind durch den NU einzukalkulieren und ohne gesonderte Vergütung auszuführen:
- Herstellen von Schnurböcken für die bauseitige Einmessung , die Messpunkte sind während der Bauzeit zu schützen,
sämtliche weitergehenden Vermessungsleistungen für die vertragliche Leistung des NU sowie
das dauerhafte Anbringen von 1 Meterriss.
- Vorkehrungen und Sicherungen gegen Tagwasser sowie von Böschungen, freigelegten Flächen
(siehe Baugrundgutachten Wasserempfindlichkeit der Böden !) und Halden,
- Einholung von Schachtscheinen,
- sämtliche Gerüste für die vertragliche Leistung des NU, die längere Vorhaltung für andere
Gewerke gegen angemessene Vergütung wird rechtzeitig mit dem HU vereinbart,
- sämtliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes wie Absturzsicherungen, Umwehrungen, nicht verschiebliche Abdeckung von Öffnungen einschließlich der ggf. verlängerten Vorhaltung über
den Leistungsumfang des NU hinaus,
- Herstellung von rechtzeitig angegebenen Öffnungen und Durchbrüchen im Zuge der Rohbauerstellung und ihr ggf. nachträglicher Verschluss,
- Reinigung der öffentlichen und privaten Verkehrsflächen (einschl. Baustraßen) von Verschmutzungen aus dem Leistungsumfang des NU sowie Maßnahmen zur Staubvermeidung
(Sprengen mit Wasser etc.),
- Notwenige Beschilderungen im Falle von Verkehrseinschränkungen aus dem Leistungsumfang
des NU,
- Erstellung von Bestandsplänen für das Gewerk Entwässerung / Grundleitungen / Drainage
Mehrkosten durch abschnittsweise Arbeiten und dadurch entstehende Arbeitsunterbrechungen sind
mit den Einheitspreisen abgegolten. Abschnitte sind mit dem HU festzulegen.
Es gelten, in der jeweils gültigen Fassung, die DIN Normen und Vorschriften für die hier ausgeschriebenen Gewerke, weiterhin die VOB, Teil B, DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, DIN 18202 und 18203 - Toleranzen im Hochbau und DIN 18299- Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, mit allen dort aufgeführten Normen als Vertragsgrundlage, sowie die Stoffnormen und Verarbeitungsvorschriften- und Richtlinien der Hersteller. Sich daraus ergebende Vor- und Nebenarbeiten sind einzukalkulieren. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
Alle angebotenen und zur Verwendung kommenden Materialien sind auf Verlangen vor dem Einbau bzw. der Verarbeitung der Bauleitung des AG zu Genehmigung, einschl. der Prüfzeugnisse, Produktinformationen und dgl. Vorzulegen.
A. Vorschriften
Für die Ausführung der Rohbauarbeiten entsprechend der o. g. Titel gelten neben den VOB.Teil C,
neueste Fassung, die einschlägigen zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen DIN-Vorschriften wie:
DIN 105 -Mauerziegel
DIN 106 -Kalksandsteine
DIN 488 -Betonstahl
DIN 1045 -Stahlbetonarbeiten
DIN 1050 -Stahl im Hochbau
DIN 1053 -Mauerwerk
DIN 1055 -Lastannahmen
DIN 4033 -Entwässerungskanäle und -leitungen
DIN 4074 -Bauholz für Holzbauteile
DIN 4103 -Leichte Trennwände
DIN 4117 -Abdichtung von Bauwerken
DIN 4124 -Baugruben und Gräben
DIN 4226 -Zuschlagstoffe für Beton
DIN 4232 -Wände in Leichtbeton
DIN 18196 -Erdbau, Bodenklassifikation
DIN 18202 -Maßtoleranz im Hochbau
DIN 18300 -Erdarbeiten
DIN 18303 -Verbauarbeiten
DIN 18306 -Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18330 -Maurerarbeiten
DIN 18331 -Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 18337 -Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser
DIN 18421 -Wärmedämmungsarbeiten etc.
und die Erlasse des Innenministeriums (neueste Fassung) sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
B. Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist so angelegt, dass eine planmäßige Durchführung aller am Bau Beteiligten in einwandfreiem Arbeitsablauf gewährleistet ist.
Die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrsflächen oder anderen Fremdgrundstücken ist nicht vorgesehen und muss im Bedarfsfall mit den entsprechenden Behörden bzw. mit den Besitzern selbst abgeklärt werden. Eventuell anfallende Kosten für Genehmigung und Nutzungsüberlassung hat der Auftragnehmer selbst zu tragen.
Eventuelle Maßnahmen zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs einschließlich Beleuchtung sind vorher mit der zuständigen Behörde abzustimmen und die eventuell notwendige Anlage ist während der gesamten Bauzeit kostenlos zur Verfügung zu stellen, zu unterhalten und wieder abzuräumen. Die
Beistellung und Mitbenutzung der WC-Anlagen, Gerüste, provisorische Treppen, Elektroverteiler über
die Rohbauzeit hinaus bis Bauende ist ohne besondere Vergütung zu gestatten.
Die Anlage und der Unterhalt von Baustraßen sowie Straßen für die Montagearbeiten sind mit den Preisen abgegolten
Generell hat der Auftragnehmer alle Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle einsprechend
den behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu beachten. (Dazu DIN 4420
Arbeits- und Schutzgerüste)
C. Erdarbeiten DIN 18300
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes mit den Geländeverhältnissen vertraut zu machen
und sich von der Art und dem Umfang seiner durchzuführenden Leistung zu überzeugen.
Der Bieter hat für eventuell erforderliche Zufahrten Überwege und Ausfahrten gem. den Vorschriften
zu sorgen. Alle entstehenden Schäden, auch wenn sie trotz Sicherung entstehen sollten, gehen ausschließlich zu seinen Lasten. Insbesondere ist er verpflichtet, von ihm beschädigte Wohnwege und Anlagen auf Nachbargrundstücken auf seine Kosten in den alten Zustand zu versetzen.
Der Nachunternehmer hat sich eigenverantwortlich über Ver- und Entsorgungsanschlüsse zu informieren und diese, falls erforderlich so zu sichern, dass diese keine Schaden erleiden.
Maßnahmen zur Sicherung gefährdeter Bauwerke und zum Schutz benachbarter Grundstücke müssen vor Auftragserteilung dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben werden und hierüber eine
gesonderte Preisvereinbarung getroffen werden.
Alle erforderlichen Messungen sind unter Vorhaltung der notwendigen Messgeräte vom
Nachunternehmer selbst verantwortlich durchzuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Erdarbeiten verstehen sich einschließlich Profilierung, Planierung und Verdichtung der Sohlen, inkl. der notwendigen Verdichtungsnachweise.
Das Aufmaß erfolgt nach tatsächlichem Erdaushub, jedoch bis zum max. Böschungswinkel
entsprechend VOB.
Der Umrechnungsfaktor von Kubikmeter auf Tonne beträgt 2,1 für verdichteten Kieseinbau und 1,75
für unverdichteten Kieseinbau.
Die Oberflächen von Abtragungen und Auffüllungen dürfen folgende Toleranzen nicht überschreiten.
Wenn nicht ausdrücklich andere verlangt:
- Gelände - Großplanum +/- 5 cm vom Sollmaß
- Fundamentplanum (Baugruben und Fundamentgraben) +/- 2 cm vom Sollmaß
- Mutterbodenauftrag +/- 3 cm vom Sollmaß
- Feinplanie für befestigte Flächen +/- 1 cm vom Sollmaß
D. Abwasser- und Drainagearbeiten DIN 18306
Die Durchführung der Entwässerungsarbeiten hat nach den Örtlichkeiten und den Vorschriften der
Entwässerungsverordnung, den Vorschriften des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes und der VOB
zu erfolgen. Die Abnahme der Rohrleitungen und die Anschlüsse an den öffentlichen Kanal sind vom
Nachunternehmer beim Bauamt und der örtlichen Bauleitung rechtzeitig anzumelden und sich
genehmigen zu lassen.
Änderungen und Umdimensionierungen der Leitungen gegenüber den Planunterlagen müssen mit
der Bauleitung abgesprochen werden. Behördliche Abnahme ist mit Bauleitung zu koordinieren.
Formstücke sind einzurechnen.
Die Auflagerung muss eine gleichmäßige Verteilung der Auflagerspannungen gewährleisten.
Die Rohre sind daher so zu verlegen, dass weder Linien- noch Punktauflagerung auftritt.
In Fällen, bei denen in der Grabensohle kein geeigneter Boden für ein unmittelbares Auflager ansteht,
ist die Grabensohle tiefer auszuheben und ein Auflager aus Sand oder Feinkies einzubringen.
Eine Sand- oder Feinkiesbettung ist immer auszuführen, wenn Materialhersteller von Rohrleitungen in
den Verlegeanleitungen darauf hinweisen.
Die Dicke des Auflagerbettes in der Sohle muss mindestens 10 cm + 1/10 der Nennweite der Rohre
betragen. Das eingebrachte Auflagermaterial ist mit geeigneten Geräten zu verdichten, so dass das
verlegte Rohr im Bereich des vorgesehenen Auflagewinkels satt aufliegt.
E. Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331
Die Stahlbetonarbeiten sind entsprechend der statischen Berechnung, den Bestimmungen für die
Ausführung von Bauwerken aus Stahlbeton DIN 1967, den Bestimmungen des deutschen Ausschusses für Beton und Stahlbeton DIN 1045 - 1048 nach neuester Fassung auszuführen.
Die Richtlinien für Transportbeton sind genau zu beachten und einzuhalten.
Für Maßtoleranzen gilt DIN 18202.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer je nach Erfordernis der ausgeschriebenen Betongüte in der Lage sein muss eine ordnungsgemäße B2-Baustelle im Sinne der DIN 1045 einzurichten und zu führen. Eventuell erforderliche Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Betonoberflächen:
Bei denjenigen Positionen, die in glatter Schalung verlangt werden, insbesondere alle sichtbaren Innenflächen, kann entweder mit Großflächenschalung oder Schalttafeln 150 x 150 cm geschalt werden, wobei hier neuwertiges bzw. einwandfreies Schalmaterial verwendet werden muss. Kommt Großflächenschalung zum Einsatz, so darf kein Schalstoß sichtbar sein. Eventuelle Schalungsstöße sind so zu legen, dass sie hinter Wände und Anschlüsse zu liegen kommen. In jedem Fall versteht sich hier eine glatte Betonoberfläche ohne Kiesnester und Betonüberstände.
Sichtbetonflächen sind Flächen aus Beton, die nach dem Ausschalen ohne jede weitere Nachbehandlung sichtbar bleiben. Gleichartige Teile sollen mit Zement, Zuschlagstoffen und sonstigen Zusätzen von gleicher Herkunft, Güte und Beschaffenheit hergestellt werden, um Farbschwankungen des Fertigbetons auszuschließen.
Als Schalung darf in den verschiedenen Schalungsarten nur genau maßhaltiges und einwandfreies
Material verwendet werden. Die Kanten der Stützen und sonstige vorspringenden Ecken der Stahlbetonteile sind durch Einlegen von Dreikantleisten in die Schalung abzufasen (Fasenbreite ca. 15 mm).
Abfärbende Schalungsöle und Pasten dürfen nicht verwendet werden. Arbeitsfugen in Sichtbetonflächen bedürfen der Erlaubnis der Bauleitung.
Bei Sichtbetonwänden, Brüstungen, Überzügen und Aufkantungen ist die Oberfläche Zug um Zug beim Betonieren sauber mit abzureiben bzw. ein gefordertes Gefälle an zu glätten. Sollten beim Betonieren Fehlstellen entstehen, so ist unmittelbar nach dem Ausschalen das Retuschieren vorzunehmen, damit keine unterschiedlichen Zement- bzw. Betonstrukturen entstehen. Ebenso sind Schalungsüberstände, Betonnasen und dergleichen jeweils sofort nach dem Ausschalen zu entfernen.
Die Abdichtung von Spannösen in den Wandpositionen erfolgt mittels versenkter Gummipfropfen
und anschließendem Schließen mit reinem Zementmörtel- bei Sichtbetonoberflächen durch eine
zusätzliche Ausbildung einer ca. 8 mm runden Vertiefung.
Sämtliche Kanten von Stützen, Wänden, Brüstungen, Leitungen und dergleichen, die aus Sichtbeton
hergestellt sind, sind nach Aufforderung durch die Bauleitung über die gesamte Dauer der Bauzeit
(nicht nur während der Dauer der Rohbauzeit) nach VOB sicher zu schützen und über die Rohbauzeit
hinaus zu belassen.
Eine Beseitigung darf erst nach Aufforderung durch die Bauleitung erfolgen. Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht. Sollte der Auftragnehmer während der Ausführungszeit den Schutz nicht vornehmen, so sind die daraus entstehenden Nacharbeiten Sache des Auftragnehmers und unentgeltlich auszuführen. Boden und Deckenoberflächen müssen sauber, eben, waagerecht abgezogen werden. Das Beseitigen von Unebenheiten sowie das Aufbringen von Ausgleichsbeton bei nicht planmäßig hergestellten Höhen bzw. Höhendifferenzen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Entgegen der VOB sind das Anlegen, Herstellen und spätere Schließen sämtlicher Aussparungen, Schlitze, Schwindgassen und dergleichen, mit den Einheitspreisen abgegolten, wobei vor dem Betonieren vom Auftragnehmer anhand aller Pläne und Unterlagen, diese auf Anzahl und richtiges Einsetzen zu prüfen sind.
Das Schließen der Aussparungen in Decken und Wänden nach Beendigung der Installationsarbeiten
hat so zu erfolgen, dass keinerlei Schallübertragungen eintreten, d.h. sämtliche Rohre, Installationsleitungen, Kanäle usw. müssen eine Isolierung aufweisen, bevor diese vom Auftragnehmer einbetoniert werden. Bei vorhandenen Unzulänglichkeiten ist der Auftragnehmer in allen Einzelheiten verpflichtet die Bauleitung zu benachrichtigen.
Besonders wird auf die Richtlinien von Beton mit besonderen Eigenschaften nach DIN 1045 hingewiesen. Es ist hier ausschließlich Sache des Auftragnehmers die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Vergütung erfolgt mit den Einheitspreisen der jeweiligen Position.
Bei wasserundurchlässigen Beton haftet der Unternehmer voll für die Wasserdichtigkeit und ist bei Nichterreichen derselben verpflichtet, Abdichtungsmaßnahmen auf eigene Kosen durchzuführen. Auf besondere Sorgfalt ist bei Verwendung von Spanndrähten und deren Entfernung zu achten.
Sollten in Decken, Betonwänden, Stützen, Unterzügen etc. vom Elektriker Leerrohre oder Kabel verlegt werden, so ist vor dem Betonieren der Elektriker oder die Bauleitung rechtzeitig zu informieren. Entstehende Erschwernisse werden nicht besonders vergütet.
Vor Beginn der Betonierarbeiten und vor Verdecken der Bewehrungen mit Schalungen ist die Bewehrungsabnahme vom zuständigen Prüfingenieur oder Statiker durchzuführen. Für die rechtzeitige Anmeldung und Durchführung der Abnahme träft der Auftragnehmer die alleinige Verantwortung. Der Abnahmetermin ist der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig mitzuteilen. Für das Betonieren nicht abgenommener Teile träft der Auftragnehmer die volle Verantwortung, einschl. der daraus resultierenden Folgen.
Der Betonstahl wird in einer Sammelposition nach Listen und Bewehrungsplänen abgerechnet. Ein Zuschlag für Verschnitt ist darin nicht enthalten und wird nicht gesondert vergütet. Änderungen der Stahlabmessungen dürfen nur im Einvernehmen mit der Bauleitung vorgenommen werden.
Die Arbeitsausführung erfolgt nach den vom Auftraggeber gestellten Schal- und Bewehrungsplänen des Statikers sowie nach den Plänen des Architekten.
Falls nicht in getrennten Positionen oder Zuschlägen ausgeschrieben, müssen u.a. generell folgende Leistungen in die Einheitspreise eingerechnet werden.
1. Das Anlegen aller Tür-, Fenster- und sonstiger Öffnungen einschließlich eventueller Anschläge
oder deren Überdeckung.
2. Erschwernis für das Ein- und Ausschalen von Decken über Kriechkellern und sonstigen
Räumen, in denen bereits Geräte, Kessel, Tanks usw. versetzt sind.
3. Das maßgenaue Einsetzen von bauseits gestellten Halt- oder sonstigen Befestigungsmitteln,
Rohrhülsen, Ankerschienen, Ankerpratzen und sonstigen Kleineisenteilen soweit die
selben in der Ausschreibung nicht erfasst sind.
4. Abstandshalter sowie Bindedraht sind in die Einheitspreise des Stahls mit einzurechnen.
Unterstützungskörbe werden unter der Pos. Stahl abgerechnet.
5. Das nachträgliche Ein- bzw. Ausbetonieren und evtl. Schalung von bauseitigen
Installationen, wie Einläufe, Rohrdurchführungen, Bodenkanäle etc.
6. Die Einheitspreise gelten für Bauteile in allen am Bauwerk vorkommenden Höhen.
F. Maurerarbeiten
Für die Güte, Beschaffenheit und Maßhaltigkeit der zur Verwendung kommenden Materialien und für die Ausführung sind die geltenden DIN-Bestimmungen in der jeweiligen gültigen Fassung bindend.
Alle durch Wände und Decken führenden Leitungen, werden seitens der Installationsfirmen entweder
umwickelt oder mit Rohrhülsen versehen. Der Auftragnehmer hat beim Schließen der Öffnungen darauf zu achten, dass alle Rohrhülsen ordnungsgemäß vorhanden sind. Ausmauern von Rohrleitungen ohne diesen Schutz ist verboten.
Sollten im Mauerwerk Hölzer, Zargen, Dübel und Sonstiges eingebaut werden, so sind sie vorher mit anerkannten Holzschutzmitteln zu behandeln.
Abweichend von der VOB müssen u.a. folgende Leistungen in die Einheitspreise eingerechnet werden,
falls diese nicht in getrennten Positionen oder Zuschlägen ausgeschrieben werden:
1. Das Anlegen und spätere Schließen aller Aussparungen und Schlitze etc. für Heizungs-,
Sanitär- und Elektroinstallation.
2. Das Anlegen von Öffnungen einschließlich Anschlägen und aller Ecken.
3. Die Erschwernis infolge Einbauen von Ringankern, Aussteifungsstützen, Druckverteilungsschwellen
und deren Anschluss in das Mauerwerk.
4. Das nachträgliche Angleichen und Ausmauern mit Mauerwerk an andersartigen bzw. an
grenzenden Bauteilen, wie Beton, Stahl und Holz.
5. Einmauern von Einbauteilen
6. Mauerwerk des an Betonflächen anschließt ist mit Mauerankern fachgerecht zu verankern.
7. Im Zuge der Maurerarbeiten sind die vorhandenen Gerüste (Ausleger- und Konsolgerüste etc.)
nach den einschlägigen Vorschriften für die Nachfolgehandwerker auf die Dauer der Arbeiten
kostenlos zur Verfügung zu stellen und erst nach Rücksprache mit der Bauleitung zu entfernen.
G. Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser
Für die Güte, Beschaffenheit und Maßhaltigkeit der zur Verwendung kommenden Materialien sind
die hierfür geltenden DIN-Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung bindend.
Generell dürfen Anstriche und Verklebungen nur auf trockenen und sauberen Untergrund erfolgen.
Freyler Industriebau GmbH
Technische Vorbemerkungen für Rohbauarbeiten
02 BAUSTELLENEINRICHTUNG
02
BAUSTELLENEINRICHTUNG
02.__.__.010 Einrichten der Baustelle gem. Erfordernissen Einrichten, Unterhalten, Abbauen der Baustelleneinrichtung den Erfordernissen entsprechend, mit allen zur Durchführung der Arbeiten des AN erforderlichen Maschinen, Mannschaftseinrichtungen, Versorgungsanlagen, Unfallverhütungseinrichtungen etc.
Vorhalten über die vereinbarte Bauzeit sowie nach Beendigung der Arbeiten Räumen der Baustelle und Wiederherstellen des Geländes.
Die für die Ausführung der Leistungen des AN erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste sind durch
den AN zu liefern, umzubauen und nach Abschluss der Leistungen des AN durch den AN wieder abzubauen. Ggf. nach Rohbauende Übernahme des Gerüsts durch den AG.
BITTE BE-PLAN vor Baubeginn der Arbeiten zur Freigabe und gemeinsamen Durchsprache vorlegen.
Stromanschlusswerte Kran, Container etc bekanntgeben.
Verkehrssicherung nach den Vorschriften der StVO mit den erforderlichen Verkehrs- und Hinweiszeichen, Schutz- und Sicherheits- einrichtungen kennzeichnen oder absperren (einschl. vorübergehendem Entfernen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen und -leiteinrichtungen). Es wird empfohlen die Situation vor Ort zu begutachten.
02.__.__.010
Einrichten der Baustelle gem. Erfordernissen
L
1.00
psch
02.__.__.020 Baustromversorgung Liefern und montieren von Baustromverteilerkasten mit Zähler und Vorhalten für die gesamte Bauzeit für Fremdgewerke nach Abschluss der eigenen Leistungen.
Der Baustromanschlußkasten muß allen Firmen, die am Bau beschäftigt sind, zugänglich gemacht werden.
Die Stromkosten während der vom AN ausgeführten Leistungen, trägt der Auftragnehmer.
Eine Abrechnung des Baustroms für die Ausbaugewerke
wird nur anerkannt, wenn nach Abschluß der Vertragsleistungen der Zählerstand gemeinsam festgehalten wird.
Mit diesem Einheitspreis sind alle Nebenkosten für Ablesen usw. abgegolten.
Gebrauchsüberlassung: 12 Monate (Grundeinsatzzeit)
02.__.__.020
Baustromversorgung
1.00
St
02.__.__.030 Baustromverteilerkasten Liefern und montieren von Baustromverteilerkästen
und Vorhalten für die gesamte Bauzeit für
Fremdgewerke nach Abschluss der eigenen Leistungen.
Der Baustromanschlußkasten muß allen Firmen, die am
Bau beschäftigt sind, zugänglich gemacht werden.
Die Anzahl und der Aufstellort der Baustromkästen ist in
Abstimmung mit der Bauleitung vorzusehen.
Mit diesem Einheitspreis sind alle Nebenkosten abgegolten.
Einzurechnende Vorhaltedauer : 12 Monate
02.__.__.030
Baustromverteilerkasten
3.00
St
02.__.__.040 Bauwasserversorgung Herstellen eines Bauwasseranschlusses mit Zähler und Vorhalten für die gesamte Bauzeit für Fremdgewerke nach Abschluss der eigenen Leistungen.
Der Bauwasseranschluss muß allen Firmen, die am Bau beschäftigt sind, zugänglich gemacht werden.
Die Verbrauchskosten Wasser während der vom AN ausgeführten Leistungen trägt der Auftragnehmer.
Eine Abrechnung des verbrauchten Bauwassers für die Ausbaugewerke wird nur anerkannt, wenn nach Abschluß der Vertragsleistungen der Zählerstand gemeinsam festgehalten wird.
Mit diesem Einheitspreis sind alle Nebenkosten für Ablesen usw. abgegolten.
Alle Wasserleitungen sind frostsicher zu verlegen einschl.
Antragstellung, Anschluss- und Prüfgebühren.
Gebrauchsüberlassung: 12 Monate(Grundeinsatzzeit)
02.__.__.040
Bauwasserversorgung
1.00
St
02.__.__.050 Eck- Schnurgerüst Stellen des Schnurgerüstes als Eckschnurgerüst, solide verstrebt und nach baupolizeilichen Vorschriften erstellt,- eventuell notw. Geometerhilfen gesondert-.
Die Horizontaldielen zum Einschneiden für den Geometer müssen absolut waagerecht und mindestens 1 m über Erdgeschoßniveau angebracht werden und dürfen erst nach erfolgtem Anlegen sämtlicher Umfassungs- und tragender Zwischenwände im Erdgeschoß entfernt werden.
Die Schnurgerüstabnahme ist vom AN zu beantragen.
02.__.__.050
Eck- Schnurgerüst
L
1.00
psch
0.00
02.__.__.060 Baubüro/Baul.-Container NORMAL Bauleiter/Besprechungs-Container für Zwecke des Auftraggebers, auf- und abbauen einschl. Vorhaltung und
wöchentlicher Reinigung über die gesamte Bauzeit, in wärmegedämmter Ausführung,
Einrichtung:
1 Schreibtisch,
1 Ablagetisch,
1 verschließbarer Aktenschrank,
6 Stühle,
Elektroheizung,
Beleuchtung,
Wascheinrichtung,
Tür mit PZ-Schloß, einschl. Zylinder,
Aufhängemöglichkeiten für Pläne
- Magnetleiste
- Weichfaserplatte
02.__.__.060
Baubüro/Baul.-Container NORMAL
O
32.00
Wo
02.__.__.070 WC-Kabine bereitstellen WC-Kabine (Fabr. DIXI, o. glw.) mit Handwaschgelegenheit mit Fußpumpe und Tank. Einrichten, vorhalten, betreiben und beräumen nach Ende der Bauzeit, wie folgt:
Nutzung: alle am Bau beteiligten Gewerke
Reinigung: wöchentlich
Gebrauchsüberlassung: 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
02.__.__.070
WC-Kabine bereitstellen
O
1.00
St
02.__.__.080 WC-Kabine, vorhalten + betreiben WC-Kabine, vorhalten und betreiben, über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: 8 Wochen
02.__.__.080
WC-Kabine, vorhalten + betreiben
O
8.00
StWo
02.__.__.090 Sanitärcontainer bereitstellen Sanitärcontainer für die Nutzung der am Bau beteiligten
Ausbaufirmen bereitstellen inkl. regelmäßiger Ver- und
Entsorgung nach Erfordernis.
Leistungsumfang:
Handwaschbecken (2 Stk)
Urinale (2-3 Stk.)
Toiletten 2-3 Stk.
Trennung M/W.
Reinigungszyklus wöchentlich.
Beheizt.
02.__.__.090
Sanitärcontainer bereitstellen
O
1.00
Mon
03 ERDARBEITEN
03
ERDARBEITEN
ZTV Erdarbeiten DIN 18 300; DIN 4124 Für die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten insbesondere die Bestimmungen des Leistungsbereiches ERDARBEITEN DIN 18 300 und DIN 4124
soweit nachfolgend nicht abweichend davon ausgeschrieben wird und soweit nicht andere DIN-Vorschriften mitbeachtet werden müssen. Die Leistungen der Ziffer 4.1 ff und 4.2 ff gehören zu den vertraglichen Leistungen.
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
Eine zu tief ausgehobene Grubensohle ist kostenlos mit Kies aufzufüllen und in Lagen zu verdichten.
Aushub von Findlingen bis 1.25 m im Durchmesser wird nicht besonders vergütet.
Als Aufmaßgrundflächen gelten die Rohbau-Ausmaße der Kellerumfassungen mit einem Böschungswinkel
- bei Bodenklasse 3 + 4 von 40 Grad
- bei Bodenklasse 5 von 60 Grad
- bei Bodenklasse 6 + 7 von 80 Grad.
Für alle begehbaren Arbeitsräume (z.B.wegen zu isolierender Kelleraußenwandflächen) wird als Zuschlag für den Arbeitsraum nicht mehr 15 cm für die Schalung + 50 cm verrechnet.
für alle nicht begehbaren Arbeitsräume nicht mehr als 15 cm für die Schalung
Zuschläge für Verschalen und Versteifen der Baugrube können nicht gefordert werden
Notwendige Genehmigungen für den Aufbruch von Straßen Gehwegen u.s.w. sind vom AN einzuholen.
Bei Auftreten von Grundwasser sind vor Weiterführung der Arbeiten mit dem Auftragnehmer besondere Preisvereinbarungen zu treffen. Umfaßt die Leistung des Auftragnehmers auch den Aushub für Straßen- und Hofflächen, so wird bei einer zeitlichen Trennung der
Arbeiten kein besonderer Zuschlag gewährt. Vor Beginn des Baugrubenaushubes ist das Schnurgerüst samt Nivellement, durch die ausführende Baufirma fix und fertig kostenlos zu erstellen. Das Schnurgerüst ist durch das Bauamt oder einen vereidigten
Vermessungsingenieur abnehmen zu lassen.
Sollte bei den Aushubarbeiten auf prähistorische Funde gestoßen werden, sind die Arbeiten zu unterbrechen und die zuständige Behördenstelle sofort in Kenntnis zu
setzen.
Über vorhandene Leitungen ist bei den zuständigen Ämtern Auskunft einzuholen.
Auf der Baustelle darf nur solches Material verbleiben, welches sich für die spätere Wiedereinfüllung eignet.
Kies darf ohne Genehmigung von der Baustelle nicht abgefahren werden.
Das Verfüllen der Arbeitsräume, Tankgruben und Leitungsgräben hat so zu erfolgen, daß Schäden jeder Art und spätere Setzungen ausgeschlossen sind, wobei im Bereich von Öltanks, wasserdichten Wänden und der Leitungen selbst nur steinloses Aushubmaterial verdichtet werden darf. Wird dieses Erdmaterial auf der Baustelle nicht angetroffen, so kann erst nach erfolgter Überprüfung und Genehmigung des Architekten die Verfüllung mit geeignetem Material nach bes. Pos. vorgenommen werden. Für aufzufüllende Bereiche in öffentlichen Flächen gilt die Festlegung nach
örtlicher Vorschrift. Im übrigen dürfen Verfüllungen erst nach erfolgter Abnahme der Vorleistungen durch den Architekten oder durch die Behörde ausgeführt werden.
Sollte dabei im Hinblick auf zu erwartende Schäden der Einsatz von bestimmten Baumaschinen untersagt werden, so dürfen dem Auftraggeber dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Überschüttungen von Bauteilen dürfen nur dann mit Maschineneinsatz durchgeführt werden, wenn keine Beschädigungen an der Isolierung zu erwarten und die Tragfähigkeit überprüft ist. Bei maschinellen Aushubarbeiten dürfen nur Geräte eingesetzt werden,
die den angetroffenen Baugrund in seiner Tragfähigkeit nicht mindern.
ZTV Erdarbeiten DIN 18 300; DIN 4124
Homogenbereiche nach Bodengutachten Die Angaben zu den Homogenbereichen sind dem beigefügten Geotechnischem Gutachten, und der Umwelttechnischen Untersuchung der GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG zu entnehmen.
Homogenbereiche nach Bodengutachten
03.10 AUSHUB / BAUGRUBE / ROHRGRÄBEN / SCHÄCHTE
03.10
AUSHUB / BAUGRUBE / ROHRGRÄBEN / SCHÄCHTE
04 ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN
04
ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN
Zus. tech. Vorschriften Abwasserkanalarbeiten DIN 18306+ 18308 Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
Die Kanalisation ist an das öffentliche Kanalsystem (Misch- oder Trennsystem) anzuschließen. Die Grundleitungen sind in den Rohrgräben, deren Sohle vorher abzurütteln ist, in allseitigem Sandbett (Leitungszone) zu liefern und zu verlegen.
Die Leitungen und Anschlüsse dürfen erst nach Aufmaß und Kontrolle durch die Bauleitung vom Unternehmer eingedeckt werden. Die Leitungen sind bis zum Zeitpunkt des Anschlusses an die Falleitungen und an den Abwasserkanal durch Verschlußdeckel gegen Verstopfen zu sichern und daraufhin laufend zu kontrollieren.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme hat der Hersteller des Kanalsystems sämtliche Grundleitungen von einer Spezialfirma unter Aufsicht, unter Druck kostenlos durchspülen und reinigen zu lassen. Die Beendigung des Spülens ist der Bauführung schriftlich mitzuteilen, ebenfalls die einwandfreie Funktion des Kanalsystems.
Das Entwässerungssystem ist einzumessen. Bestandspläne in 2-facher Fertigung, farbig angelegt, sind dem Auftraggeber zu liefern. Die Leitungstrasse, bzw. der Kanal ist entsprechend der DIN zu kennzeichnen.
Leitungen jeder Art sind so zu verlegen, dass durch Setzungen des Bauwerks keinerlei Schäden entstehen können. Grundleitungen dürfen bei Fundamentdurchführung nicht kraftschlüssig einbetoniert werden. Leitungsdurchführungen im wasserdicht herzustellendenBereich sind entsprechend abzudichten. Bei Druckwasser wird die Abdichtung der Rohreinführungen in den Umfassungswänden nach besonderer Position vergütet. Aufgrabungen in öffentlichen Flächen sind rechtzeitig anzuzeigen und die Genehmigung hierzu hat der Unternehmer einzuholen, wobei alle Auflagen in diesem Zusammenhang zu erfüllen sind. Alle Kosten, soweit sie nicht besonders aufgeführt sind, gelten mit den Einheitspreisen als abgegolten.
Weitere zusätzliche techn. Vorschriften siehe übrige Titel.
Zus. tech. Vorschriften Abwasserkanalarbeiten DIN 18306+ 18308
04.01 LEITUNGEN
04.01
LEITUNGEN
04.02 SCHÄCHTE/ RINNEN
04.02
SCHÄCHTE/ RINNEN
04.03 KANALANSCHLUSS/SONSTIGES
04.03
KANALANSCHLUSS/SONSTIGES
05 HINTERFÜLLUNGEN; BODENEINBAU
05
HINTERFÜLLUNGEN; BODENEINBAU
05.__.__.010 Schotter-Splitt-Sandgemisch 0/32 bis 0/45, mind. 60 cm, Liefern, lagenweise einbauen und verdichten des Materials 0/32 bis 0/45
nach den TL SoB-StB20, Sieblinie SDV
Verdichten auf ein Elastizitätsmodul
EV2 / EV1 = <2,5.
EV2 => 80 MN/m2
Verdichtungsanforderung DPr =/> 100%
Auffüllhöhe i. M. ca. 0,6 cm.
05.__.__.010
Schotter-Splitt-Sandgemisch 0/32 bis 0/45, mind. 60 cm,
O
220.00
m3
05.__.__.020 Schotter-Splitt-Sandgemisch 0/32 bis 0/45, mind. 80 cm, Liefern, lagenweise einbauen und verdichten des Materials 0/32 bis 0/45
nach den TL SoB-StB20, Sieblinie SDV
Verdichten auf ein Elastizitätsmodul
EV2 / EV1 =< 2,5.
EV2 => 80 MN/m2
Verdichtungsanforderung DPr =/> 100%
Auffüllhöhe i. M. ca. 0,8 cm.
05.__.__.020
Schotter-Splitt-Sandgemisch 0/32 bis 0/45, mind. 80 cm,
O
110.00
m3
05.__.__.030 Gelagertes Material 0/32 bis 0/45, separiertes und gelagertes Material, aufnehmen, lagenweise einbauen und verdichten
Kiesige Auffüllungen oder Kies-Sand-Gemische
0/32 bis 0/45
nach den TL SoB-StB20, Sieblinie SDV
Verdichten auf ein Elastizitätsmodul
EV2 / EV1 =< 2,5.
EV2 => 80 MN/m2
Verdichtungsanforderung DPr =/> 100%
Auffüllhöhe i. M. bis 0,8 cm.
05.__.__.030
Gelagertes Material 0/32 bis 0/45,
O
100.00
m3
05.__.__.040 Geovlies Rohbustheitsklasse GRK 3 Liefern und fachgerechtes Verlegen eines Geotextils (Vliesstoff) zur Verbesserung der Tragfähigkeit sowie als Trenn- und Filterlage zwischen anstehendem Boden und neuem Schichtaufbau.
Material: Geotextil, Geotextilrobustheitsklasse 3 (GKR3)
Polypropylen (PP), mechanisch verfestigt
Ausführung: 1-lagig
Vorleistung: planebener Aushub
Folgeleistung: Tragschicht
Stoßüberdeckung: mind. 0,15 m
Material: Gewicht mind. 150 g/m2
Höchstzugkraft quer / längs >= 12kN/m
Charakteristisch Öffnungsweite >= 60 mym
05.__.__.040
Geovlies Rohbustheitsklasse GRK 3
O
550.00
m2
05.__.__.050 Nachverdichten von vorhandenem Unterbau Nachverdichten der vorhandenen Tragschicht
05.__.__.050
Nachverdichten von vorhandenem Unterbau
O
550.00
m2
05.__.__.060 Kies 0/56, als Auffüllung Liefern, einbauen und verdichten von Kiesmaterial
0/56 mm als Auffüllung.
Verdichten auf ein Elastizitätsmodul
EV2 / EV1 = 2,2.
EV2 => 80 MN/m2
05.__.__.060
Kies 0/56, als Auffüllung
O
1.00
m3
05.__.__.070 Kiesstreifen um Gebäude herstellen,
liefern und einbringen von Grobkies, großformatig und
gewaschen, als Gebäudespritzwasserschutz entlang der
Gebäudeaussenseite (b=50 cm)
inkl. Stellplatte, Noppenbahn, Vlies unter Kies/ Wurzelschutz
Material: 16/32
lt. AA Plan
05.__.__.070
Kiesstreifen um Gebäude
O
1.00
m
05.__.__.080 RC- Material nach Wahl AN 0/45 bis 0/56, ca. 25 cm, inkl. Feinplanum Liefern, einbauen und verdichten von RC- Material, güteüberwacht, 0/45 bis 0/56 einschl. dem Herstellen des Feinplanums
± 1,5 cm, als Unterbau in verschieden Höhen und Abschnitten
Anforderung: Verdichten auf ein Elastizitätsmodul
EV2 / EV1 = 2,5
EV2 => 80 MN/m2
Verdichtungsanforderung DPr =/> 100%
05.__.__.080
RC- Material nach Wahl AN 0/45 bis 0/56, ca. 25 cm, inkl. Feinplanum
O
100.00
m3
05.__.__.090 Natursteinschotter 0/45 bis 0/56, ca. 50 cm, inkl. Feinplanum Liefern, einbauen und verdichten von Natursteinschotter 0/45 bis 0/56 einschl. dem Herstellen des Feinplanums
± 1,5 cm, als Unterbau der Fundamente, in verschieden Höhen und Abschnitten
Verdichten auf ein Elastizitätsmodul
EV2 / EV1 = 2,2.
EV2 => 100 MN/m2
Auffüllhöhe i. M. ca. 20 cm.
05.__.__.090
Natursteinschotter 0/45 bis 0/56, ca. 50 cm, inkl. Feinplanum
O
1.00
m3
05.__.__.100 Verfüllung Arbeitsräume, seitl. gelagertes Material Schichtweise verfüllen, anschütten und verdichten
von Arbeitsräumen mit auf den Baugrundstück gelagertem verdichtungsfähigem Aushubmaterial.
Verdichtungsanfordern DPr >= 100 %
Abrechnung erfolgt über Aufmaß der offenen
Verfüllungsräume.
05.__.__.100
Verfüllung Arbeitsräume, seitl. gelagertes Material
31.50
m3
05.__.__.110 Arbeitsräume verfüllen mit Liefer-Material Natur Schotter Schichtweise verfüllen, anschütten und verdichten von
Arbeitsräumen mit zu lieferndem, verdichtungsfähigem
Material.
Abrechnung erfolgt über Aufmaß der offenen
Verfüllungsräume.
Angebotenes Material: Natursteinschotter 0/45 bis 0/56
05.__.__.110
Arbeitsräume verfüllen mit Liefer-Material Natur Schotter
O
1.00
m3
06 BETON/STAHLBETONARBEITEN
06
BETON/STAHLBETONARBEITEN
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331 Die statische Berechnung, Schal- und Armierungspläne werden für die laut LVZ vorgesehene Bauausführung durch das Ingenieurbüro geliefert. Vor dem Betonieren hat der Unternehmer so rechtzeitig das Baurechtsamt bzw. den Statiker oder Prüf-Ingenieur zur Abnahme zu verständigen, daß bei der Ausführung keine Verzögerungen entstehen. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungsbedingungen hingewiesen,
die der Unternehmer einzusehen hat.
Leitungen jeder Art müssen durch die Installateure vor dem Betonieren bzw. vor der Fertigstellung der Schalung und Bewehrung eingebaut werden, den Installateuren muss hierfür genügend Zeit gegeben werden. Werden Leitungen beim Betonieren beschädigt oder unbrauchbar gemacht, so trägt der Unternehmer die Kosten der Nachbesserung.
Die Herstellung sämtlicher Aussparungen und Schlitze aller Art in Decken und Wänden nach den Plänen bzw. örtlicher Angaben ist in den Preisen inbegriffen. Werden diese nicht wie vorgesehen ausgeführt, so erfolgt das nachträgliche Herstellen auf Kosten des Unternehmers. Das Schließen bzw. Zumauern oder Zubetonieren zuvorgenannter Aussparungen nach eingebauter Installation ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Bewehrung wird in kg nach den Stahllisten des Statikers abgerechnet. Im Einheitspreis sind alle damit verbundenen Arbeiten wie Ablängen, Abbiegen, Flechten, Verlegen usw. enthalten. Beim Aufmaß wird bei den m auf 2 und bei kg auf 3 Dezimalstellen nach DIN 488 (Rundstahl für Stahlbeton, gewalzt) ohne Zuschlag für Verschnitt, Gewichtstoleranz sowie Schal-, Bindedraht und Abstandshalter, abgerechnet. Bei Stahlträgern und Stahlprofilen Abrechnung nach DIN-Gewicht und des tatsächlich eingebauten Materials. Im Einheitspreis enthalten sind alle erforderlichen Kleineisenteile und die Kosten für Schweißarbeiten.
Der Auftragnehmer hat nach DIN 1045 neu, Abschnitt 7 und 8, die Güte der Baustoffe und des Betons vor Baubeginn und während der Bauausführung fortlaufend und auf Verlangen des Baurechtsamtes und der Bauleitung kostenlos nachzuweisen.
Auf die Nachbehandlung des Betons nach DIN 1045 neu, Abschnitt 10, wird besonders hingewiesen.
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für Schäden die durch aggressive Böden und aggressives Wasser entstehen, sofern er es unterlassen hat, Sonderzemente zu verwenden. Ohne Berechnung von Mehrkosten können zum Beispiel zur Verwendung kommen: Hochofenzemente (HOZ 250), HOZ 35 (HOZ 350).
Die Oberflächen der Rohdecken dürfen keine punktförmigen Erhebungen aufweisen, die zu Schallbrücken oder Schwankungen in der Estrichdicke führen können. Ebenso sind großflächige Unebenheiten von mehr als 5 mm auf 1 m Meßlänge unzulässig.
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331
Beton und Stahlbetonarbeiten - DIN 18 331 Für die nachfolgend ausgeschriebene Arbeiten gelten insbesondere die Bestimmungen des Leistungsbereiches soweit nachfolgend nicht abweichend davon ausgeschrieben wird und soweit nicht andere DIN-Vorschriften mitbeachtet werden müssen. Die Leistungen der Ziffer 4.1 ff und 4.2 ff gehören zu den vertraglichen Leistungen.
Für die Ausführung der Arbeiten gelten unter anderem:
Die Bestimmung des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, insbesondere
DIN 1045 in der neuesten Fassung,
DIN 1040 Prüfverfahren für Beton,
DIN 4030 Beurteilung betonangreifender Wässer,
DIN 4224 für Fertigteile aus Stahlbeton,
DIN 4232 für geschüttete Leichtbetonwände.
Bindemittel, Din 1164 und DIN 1167 Zuschlagstoffe, DIN 1179 und DIN 4226 Spannstahl, DIN 4227 u. a. Betongüteklassen, nach DIN 1045 Transportbeton darf nur mit Sonderfahrzeugen (Fahrmischer) angeliefert werden.
Der Beton muss spätestens 2 Stunden nach Beladen des Fahrzeugs eingebaut sein. Beigaben von Abbindeverzögerern sind auf dem Lieferschein anzugeben.
Für die Ausführung der Arbeiten und insbesondere für die Stahlbewehrung und die Betonfestigkeitsklassen gelten uneingeschränkt die Festlegungen des Statikers. Mit den Einheitspreisen sind außer den Nebenleistungen nach VOB zusätzlich abgegolten:
- Einbau von bauseits gelieferten Dübeln und Eisenteilen, außer statischen Bewehrungen und Tragkonstruktionen.
- Ferner der Einbau von bauseits gestellten Rohrhülsen in Unterzügen und Stützen.
- Dreieckschilder und Schlitze
- Auflager für Stahlkonstruktionen, Wandverzahnungen
- Ausgleichen der Wände für Deckenauflager
- Dehnungs- und Gleitfugen (ohne Verguß).
- Abdeckung gegen Regen und Schnee.
- Betonteile und Betonquader bis zu 0,200 cbm Inhalt.
- Wasserdichtes Schließen der Gerüst- und Abstandhalterlöcher.
- Abschleifen von Schaltungsgraten und Schließen von Betonnestern in Betonflächen, Schutz des eingebrachten Betons gegen Hitze, Wind, Kälte, chemische Einwirkung und andere schädigende Einflüsse.
- Probebelastungen nach DIN 1045, wenn die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann.
- Herstellen von Probewürfeln zur Prüfung der Druckfestigkeit, einschließlich erforderlicher Prüfgebühren. Die Entnahmestellen werden von der Bauleitung festgelegt.
- Vor Beginn der Betonierarbeiten der Stahlbetonteile hat der Auftragnehmer die
Bauaufsichtsbehörde und die Bauleitung zu benachrichtigen, um die Bewehrung
abnehmen zu lassen.
Bei Verwendung von Lieferbeton ist die Betongüte durch Vorlage der Lieferscheine nachzuweisen. Schalung und Beton sind, wenn nicht anders ausgeschrieben, getrennt anzubieten.
Beton und Stahlbetonarbeiten - DIN 18 331
06.01 FUNDAMENTE
06.01
FUNDAMENTE
06.02 STAHLBETON BODENPLATTE
06.02
STAHLBETON BODENPLATTE
06.03 STAHLBETONDECKEN
06.03
STAHLBETONDECKEN
06.04 STAHLBETONWÄNDE
06.04
STAHLBETONWÄNDE
06.05 ELEKTROEINLEGEARBEITEN IN BETONWÄNDEN
06.05
ELEKTROEINLEGEARBEITEN IN BETONWÄNDEN
06.06 STAHLBETONSTÜTZEN/UNTER:-ÜBERZÜGE
06.06
STAHLBETONSTÜTZEN/UNTER:-ÜBERZÜGE
06.07 TREPPEN
06.07
TREPPEN
06.08 BEWEHRUNG/ EINBAUTEILE
06.08
BEWEHRUNG/ EINBAUTEILE
07 MAURERARBEITEN
07
MAURERARBEITEN
Mauerarbeiten - DIN 18 330 Für die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten insbesondere die Bestimmungen des Leistungsbereiches soweit nachfolgend nicht abweichend davon ausgeschrieben wird und soweit nicht andere DIN-Vorschriften mitbeachtet werden müssen. Die Leistungen der Ziffer 4.1 ff und 4.2 ff gehören zu den vertraglichen Leistungen.
Es dürfen nur Baustoffe verwendet werden, die den DIN-Vorschriften oder den Zulassungsbedingungen entsprechen.
Für künstliche Steine gelten:
DIN 105 Mauerziegel, Vollziegel, Lochziegel,
DIN 106 Kalksandsteine
DIN 4165 Bausteine aus dampfgehärtetem Gasbeton und Schaumbeton.
DIN 18150 Hausschornsteine
DIN 18151 Hohlblocksteine
für Bauplatten gelten:
DIN 1101 Holzwolle-Leichtbauplatten
DIN 18163 Gipswandplatten
Mörtelgruppe nach Tabelle DIN 1053/4 tragende und aussteifende Wände sind gleichzeitig im Verband zu mauern.
Bei anderen Wänden dürfen Lochverzahnungen oder stehende Verzahnungen nur mit Zustimmung der Bauleitung angewendet werden.
Außer den Nebenleistungen nach VOB sind in den Einheitspreisen inbegriffen:
das Aussparen und einmalige Schließen aller Wanddurchbrüche und Wandschlitze entsprechend der Statik- und Werkpläne.
Fensterstürze bis 2,51 m lichte Öffnung, Betongurte ohne Bewehrung, Sturzauflager mindestens 20 cm.
Türstürze mit Bewehrung für alle Mauerdicken bis 1.01 m lichte Öffnung, Sturzauflager mindestens 20 cm.
Einbau von 3 Dübelsteinen je Leibung und 2 Dübeln im Sturz sowie die Montage.
Mauerarbeiten - DIN 18 330
07.__.__.010 Sperrschicht R 500, b = 20 cm Liefern und verlegen einer Sperrschicht gegen
aufsteigende Feuchtigkeit, bestehend aus einer Lage
Bitumendachbahn R500 in den erforderlichen Breiten.
Breite Mauerwerk : 20 cm
07.__.__.010
Sperrschicht R 500, b = 20 cm
140.00
m
07.__.__.020 KSL-Mauerwerk, d = 20 cm, Herstellen von Innenmauerwerk aus Kalksandsteinen
nach DIN 1053 mit Dünnbettmörtel, lot- und fluchtgerecht
mauern. Längs- und Querwände sind miteinander zu
verzahnen. Im Preis enthalten ist das Herstellen von
Öffnungen, Nischen, Schlitzen etc. sowie das
Schließen derselben nach den Installationen.
Mauerwerkshöhe bis ca. 3,00 m
Steinart (DIN 206) : KSL
Druckfestigkeitsklasse : 20
Rohdichteklasse : 2,0
Dicke : 20 cm
Angebotenes Format: ................................
07.__.__.020
KSL-Mauerwerk, d = 20 cm,
729.00
m2
07.__.__.030 Zulage für Wandöffnungen >1000 cm2 Zulage zu den vorbeschriebenen Wänden für
das Herstellen von Öffnungen für Fenster, Türen, und
Wanddurchbrüchen > 1000 cm2, inkl. Nebenarbeiten.
07.__.__.030
Zulage für Wandöffnungen >1000 cm2
123.80
m2
07.__.__.040 Zulage für Wandöffnungen < 1000 cm2 B x H = 100 x 28 cm
07.__.__.040
Zulage für Wandöffnungen < 1000 cm2
H
5.00
St
08 ABDICHTUNG GEGEN WASSER
08
ABDICHTUNG GEGEN WASSER
08.__.__.010 Wärmedämmung XPS 035, d = 160 mm Bereich: Erdberührter Bereich der Außenwände und Fundamente
Liefern und in die Schalung außenseitig einlegen von
verrottungsfester und feuchtigkeitsbeständiger Wärmedämmung XPS 035 mit Stufenfalz,
Dicke : 160 mm
Wärmeleitgruppe : 0,35 W/m²K
Nenndruckfestigkeit : 0,12 N/mm²
Unterkante = -0,50 m
Oberkante = +0,30 m
Fabrikat: Styrodur 3035 CS, o. glw.
Angebotenes Format:
08.__.__.010
Wärmedämmung XPS 035, d = 160 mm
112.00
m2
08.__.__.020 PMBC-Flächenabdichtung, W1.1-E Liefern und anbringen einer Flächenabdichtung
aus kunstoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung
(PMBC), inkl. Voranstrich,
nach Auftrocknung des Voranstriches mit porenfrei
aufgetragener Kunststoffbitumendichtmasse,
Aufbringen nach Werksvorschrift.
Mindest-Schichtdicke nach Herstellerangabe und gültigem Prüfzeugnis,
Der Nachweis der Mindestschichtdicken der PMBC sind in Abstimmung mit der Bauleitung zu protokollieren.
Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser
DIN 18533-1, Wassereinwirkungsklasse W1.1-E
Fabrikat Weber.Tec Superflex-10, oder glw.
Angebotenes Fabrikat: ...............................
08.__.__.020
PMBC-Flächenabdichtung, W1.1-E
84.00
m2
08.__.__.030 PMBC-Flächenabdichtung, W2.1-E Liefern und anbringen einer Flächenabdichtung
aus kunstoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung
(PMBC), inkl. Voranstrich,
nach Auftrocknung des Voranstriches mit porenfrei
aufgetragener Kunststoffbitumendichtmasse,
Aufbringen nach Werksvorschrift.
Mindest-Schichtdicke und Gewebeeinlage nach Herstellerangabe und gültigem Prüfzeugnis,
Der Nachweis der Mindestschichtdicken der PMBC sind in Abstimmung mit der Bauleitung zu protokollieren.
Abdichtung gegen von aussen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser
DIN 18533-1, Wassereinwirkungsklasse W2.1-E
Fabrikat Weber.Tec Superflex-10, oder glw.
Angebotenes Fabrikat: ...............................
08.__.__.030
PMBC-Flächenabdichtung, W2.1-E
O
84.00
m2
08.__.__.040 KMB-Flächenabdichtung, 18195-T.6 Bereich: Gebäudesockel umlaufend
Liefern und anbringen von Flächenabdichtung nach
Auftrocknung des Voranstriches mit porenfrei
aufgetragener Zweikomp.- Kunststoffbitumendichtmasse.
Mindest-Schichtdicke und Gewebeeinlage nach Herstellerangabe und gültigem Prüfzeugnis,
Der Nachweis der Mindestschichtdicken der KMB sind in Abstimmung mit der Bauleitung zu protokollieren.
Abdichtung gegen von aussen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser gemäss DIN 18195 Teil 6.
Fabrikat Weber Tec Superflex-10, oder glw.
Angebotenes Format:
08.__.__.040
KMB-Flächenabdichtung, 18195-T.6
O
84.00
m2
08.__.__.050 Noppenbahn erdberührender Bereich Schutzfolie vor senkrechten Abdichtungen aus Kunststoff-Noppenbahn, planeben auf der Außenwanddämmung aufliegend, unterer Rand bis Unterkante der Dämmung der Bodenplatte, oberer Rand nach örtlicher Festlegung der Bauleitung, Stöße nach Herstellerangabe überlappt.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß die Noppenfolie ausreichend befestigt ist und bei den Verfüllarbeiten weder verzogen wird noch Erdmaterial zwischen Folie und Wand gelangt.
Angebotenes Format:
08.__.__.050
Noppenbahn erdberührender Bereich
63.00
m2
08.__.__.060 EPDM-Kunststoffbahn, Ableitung zur Drainage, b=2,00 m Lieferung und Einbau einer im Erdreich verlegten Kunststoffbahn aus EPDM, zur Ableitung des an der Fassade anfallenden Niederschlagswassers zu den Drainagerohren. Die Kunststoffbahn ist oberhalb der Drainageleitung an den aufgehenden Wänden abrutschsicher zu befestigen, und auf dem anstehenden Boden vom Gebäude weg bis zur Drainageleitung zu verlegen, im Bereich der Drainagerohre ist sie muldenartig auszubilden und bis OK Drainagerohre hochzuführen.
Breite der Bahn : 2,00 m
angebotenes Fabrikat: ..........................
08.__.__.060
EPDM-Kunststoffbahn, Ableitung zur Drainage, b=2,00 m
O
1.00
m
08.__.__.070 Hohlkehlen herstellen Herstellen von Hohlkehlen entlang von Fundament zu Aussenwand
Seitenlänge des Keils ca. 6 / 6 cm
08.__.__.070
Hohlkehlen herstellen
O
1.00
m
09 FUNDAMENTERDUNG
09
FUNDAMENTERDUNG
VORBEMERKUNGEN ERDUNGSANLAGE ERDUNGSANLAGE :
Das Gebäude erhält einen Ringerder unter der Perimeterdämmung aus Edelstahl V4 A mit einer Maschenweite von 10 x 10 m . Der Ringerder ist
erdfühlig zu verlegen.
In der Bodenplatte wird ein Fundamenterder aus verzinktem Bandstahl 30x 3,5 mm bzw . Rundstahl Durchmesser 10 mm verlegt, welcher im Abstand von max . 2,0 Meter durch Klemmen oder Verschweißung blitzstromtragfähig mit den Bewehrungseisen verbunden werden muss.
Für die erforderlichen Verbindungen von der Erdungs- anlage zu den Potentialausgleichsschienen sind Erdungsfestpunkte aus NIRO nach Angabe der Bauleitung einzubauen.
Die beiden Erdungssysteme (Fundamenterder/Ringerder) sind im Abstand von max . 15,0 Meter am Gebäude- umfang zu verbinden.
Die Anschlussfahnen sind als Anschlussfahnen in NIRO V4 A aus dem Erdreich zu führen.
Die Erdungsanlagen mit allen Verbindungen sind durch aussagefähige Digitalfotos zu dokumentieren . Wie diese Dokumentation zu erfolgen hat, ist mit der Fachbauleitung zuvor abzustimmen.
Vor dem Verfüllen des Grabens oder der Baugrube und des Ringerders ist eine Sichtabnahme mit der Bauleitung durchzuführen.
Ist in der Nähe von Aufgängen durch Niederführung von Ableitern ein großes Potentialgefälle zu erwarten, so ist in diesem Bereich eine Potentialsteuerung durchzuführen.
Bei Kreuzungen von Stark- und Schwachstromkabeln sind die diesbezüglichen Vorschriften verbindlich.
Verbindungen :
Sämtliche ober-oder unterirdischen Verbindungen sind gegen Witterungseinflüsse korrosionsbeständig zu schützen, oberirdische, durch wetterfesten Anstrich,
unterirdische, durch korrosionsbeständige Bandagen etc .
Für Anschlüsse an Betonarmierungen, die nachträglich vorzunehmen sind , dürfen Stemmarbeiten nur in Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen .
Es sind nur Schraub- oder Schweißverbindungen an sämtlichen Verbindungsstellen zugelassen. Keil- oder Schlagverbinder dürfen nicht verwendet werden!
Sicherung der Anlage :
Die Sicherung der Dach-, Ab- und Ringleitung vor Beschädigungen bis zur Endabnahme obliegt dem Auftragnehmer.
Sonstiges :
Spätestens 2 Wochen nach Abnahme der Anlage jedoch vor Übergabe der Schlussrechnung sind der Bauleitung die Revisionspläne inkl . Fotodokumentation des gesamten Montageablaufes zu übergeben.
Die Pläne sind in elektronischer Form ( DWG-/DXF-/PDF- Datei auf USB-Stick ) zu übergeben.
Für die Ausführung der Montagearbeiten sind alle derzeit gültigen Vorschriften und Normen für die Erder- oder Blitzschutzanlage einzuhalten .
Die Montage der Erderanlage darf nur durch eine Fachkraft mit entsprechender Ausbildung bzw. eine Fachfirma ausgeführt werden .
Material :
Es dürfen nur genormte bzw. geprüfte und zugelassene Materialien (DIN) verarbeitet werden.
Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung bzw. Oberbauleitung.
Trennstellen :
Die Verbindung von der Erdungsanlage zu den Wandleitungen erfolgt durch Anschlussleitungen aus NIRO V4 A . Die Ableitungen erhalten Trennklemmen auf dem Dach.
Innerer Blitzschutz :
Potentialausgleich und Blitzschutzpotentialausgleich werden im Bereich Elektroanlagen ausgeführt .
Der Potentialausgleich für alle Anlagenteile der Photovoltaikanlage nach VDE 0100 Teil 7.12 ist vom Errichter der Photovoltaikanlage zu erbringen.
Plan :
Der Errichter der Erdungsanlage hat die nach DIN 18014 erforderliche Dokumentation einschließlich der Planunterlagen und die Fotodokumentation
anzufertigen . Die Pläne sind farbig in 3- facher Ausfertigung einzureichen.
Messung :
Für die Erdungsanlage müssen nach Abschluss der Arbeiten die erforderlichen Messungen von Durchgangs - und Erdausbreitungswiderstandes an allen vorhandenen Anschlussfahnen der Erdungen durchgeführt werden.
Ein Messprotokoll nach DIN 18014 für die Erdungsanlage ist anzufertigen.
Hinweis :
Nachstehende Punkte sind bei der Einbringung des Fundamenterders, Ringerders und den Ableitungen dringend zu beachten. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Erdungsanlage / F undamenterder / Ringerder und die Ableitungen müssen nach den einschlägigen derzeit gültigen Normen und Vorschriften errichtet werden.
Nach außen aus dem Fundament führende Leitungen oder Anschlussfahnen usw. sind in Edelstahl / V4 A
(Werkstoff 1.4571) auszuführen.
In Erde verlegte Erdungsanlagen sind vollständig in Edelstahl / V 4A auszuführen, Klemm- und Ver- bindungsstellen sind mit Densobinden zu umwickeln.
Es sind nur Schraub- o der Schweißverbindungen an sämtlichen Verbindungsstellen zugelassen. Keil- oder Schlagverbinder dürfen nicht verwendet werden.
Die Montage der Erderanlage ( DIN 18014) darf nur durch eine Fachkraft mit entsprechender Ausbildung ausgeführt werden.
Im Verlauf des Fundamenterders sind Verbindungen zu Bauarmierungen in regelmäßigen Abständen herzustellen. Baustahlmatten sind mit zugelassenen Schraubverbindern auf den Fundamenterder zu
verbinden.
Die eingebauten Verbindungsstellen sind im Plan zu dokumentieren und zusammen mit dem Mess- protokoll der fertiggestellten Anlage an die Fach- bauleitung zu übergeben .
Die Arbeiten sind im Takt mit den Bauarbeiten zu erbringen.
Vor der Endabnahme durch die Bauleitung hat der AN
die Überprüfung der Anlage durch den TÜV bzw. einen vereidigten Sachverständigen durchzuführen. Abweichungen hiervon müssen der Bauleitung mitgeteilt und von dieser genehmigt werden.
Die Kosten für die Abnahme hat der Auftragnehmer zu tragen. Diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren
(falls im LV nicht separat ausgewiesen).
Hinweis :
Die nachstehenden Arbeiten müssen im Takt der Betonarbeiten ausgeführt werden. Es sind mehrere Arbeitseinsätze erforderlich. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Erdungsanlage gemäß Plan - Nr.: K044-102_0
Planungsbüro Gantert & Braun
VORBEMERKUNGEN ERDUNGSANLAGE
09.__.__.010 Ringerder, D=10 mm, V4A Liefern und verlegen von Ringerder nach
DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202) als Runddraht
aus Edelstahl V4A, Werkstoff 1.4571nach DIN VDE 0185 Teil 3, Ø 10 mm, oder Flachband 30 mm x 3,5 mm, für den Einsatz bei Blitzschutz-, Erdungsanlagen oder Potentialausgleich, komplett mit allem erforderlichen Zubehör und Befestigungsmaterial.
Maschenweite max. 10 x 10 m
angeb. Fabr.: ...................................
lt. beigfügtem Plan
09.__.__.010
Ringerder, D=10 mm, V4A
200.00
m
09.__.__.020 Fundamenterder, feuerverzinkt Liefern und verlegen von Fundamenterder in Bodenplatte oder Fundamenten
aus Flachband 30 mm x 3,5 mm oder Rundstahl Ø 10 mm, feuerverzinkt, nach DIN 18014 und DIN VDE 0185 Teil 3, komplett mit allem erforderlichen Zubehör und Befestigungsmaterial.
Maschenweite max. 20 x 20 m
angeb. Fabr.: ...................................
lt. beigfügtem Plan
09.__.__.020
Fundamenterder, feuerverzinkt
185.00
m
09.__.__.030 Erdungsfestpunkt M10 Liefern und verlegen von Erdungsfestpunkten nach
DIN EN 62561-1 für höhere Strombelastungen (50 Hz), z.B. zum Anschluss des Ringpotentialausgleichs an die Erdungsanlagen von Starkstromanlagen mitNenn- wechselspannungen über 1 kV (Trafoerdung),
aus Edelstahl V4A, inkl. dem erforderlichen Zubehör und Befestigungsmaterial.
Anschlussgewinde : M 10
Werkstoff Platte NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401
ASTM / AISI:: 316Ti / 316L / 316
Werkstoff Seil: Cu/gal Sn
Ø Anschlussseil: 10,5 mm / 70 mm²
Länge Anschlusseil: 600 mm
Kurzschlussstrom: 11 kA
Fabrikat : Dehn Typ EFP M16 V4A SL 400
Art.-Nr. 478027 o. glw.
angeb. Fabr.: ...................................
Bereich: Gewerbe
09.__.__.030
Erdungsfestpunkt M10
3.00
St
09.__.__.040 Erdungsfestpunkt M10 wie vorgenannte Pos. jedoch im
Bereich: Wohnhaus
09.__.__.040
Erdungsfestpunkt M10
2.00
St
09.__.__.050 Verbindungsklemmen, Stahl Liefern und verlegen von Verbindungsklemmen aus blankem Stahl zum Verbinden von Betonstahlmatten oder Armierungen mit Rund- oder Flachleiter, inkl. dem erforderlichen Zubehör und Befestigungsmaterial.
Werkstoff: St/blank
Klemmbereich Rd*/Rd: 6-7 / 10 mm
Kurzschlussstrom: 2,5 kA
Fabrikat : Dehn DC BK 6 RD10 STBlank
Typ 308130 o. glw.
angeb. Fabr.: ...................................
Bereich: Gewerbe
09.__.__.050
Verbindungsklemmen, Stahl
11.00
St
09.__.__.060 Verbindungsklemmen, Stahl wie vorgenannte Pos. jedoch im
Bereich: Wohnhaus
09.__.__.060
Verbindungsklemmen, Stahl
10.00
St
09.__.__.070 SVP-Klemme, verzinkt Liefern und verlegen von SVP-Klemmen für oberirdische oder in Beton-Verbindungen, aus verzinktem Stahl,
für Kreuz- und Parallelverbindungen, mit geschlitztem
Oberteil (kein Entfernen der Schrauben notwendig) für Rund- oder Flachmaterial, inkl. dem erforderlichen Zubehör und Befestigungsmaterial.
Klemmbereich Rd / Rd: 8-10 / 8-10 mm
Klemmbereich Rd / Fl: 8-10 / 30 mm
Klemmbereich Fl / Fl: 30 / 30 mm
Fabrikat : Dehn SVPK 810810 FL30 STTZN
Typ 308060 o. glw.
angeb. Fabr.: ...................................
09.__.__.070
SVP-Klemme, verzinkt
O
1.00
St
09.__.__.080 SVP-Klemme, V4A Liefern und verlegen von SVP-Klemmen für oberirdische oder in Beton-Verbindungen, aus Edelstahl (V4A),
für Kreuz- und Parallelverbindungen, mit geschlitztem
Oberteil (kein Entfernen der Schrauben notwendig) für Rund- oder Flachmaterial, inkl. dem erforderlichen Zubehör und Befestigungsmaterial.
Klemmbereich Rd / Rd: 8-10 / 8-10 mm
Klemmbereich Rd / Fl: 8-10 / 30 mm
Klemmbereich Fl / Fl: 30 / 30 mm
Fabrikat : Dehn SVPK 810810 FL30 V4A
Typ 308069 o. glw.
angeb. Fabr.: ...................................
09.__.__.080
SVP-Klemme, V4A
O
1.00
St
09.__.__.090 Anschlusslaschen, Alu/V4A Liefern und verlegen von Anschlusslaschen aus Aluminium und Edelstahl, inkl. dem erforderlichen Zubehör und Befestigungsmaterial.
Fabrikat : Dehn Typ 377 200 o. glw.
angeb. Fabr.: ...................................
09.__.__.090
Anschlusslaschen, Alu/V4A
O
1.00
St
09.__.__.100 Dichtmanschette Erder Liefern und verlegen von druckwasserdichten Dichtmanschetten für Durchführungen bei wasserdichten Fundamentplatten / Wänden, für Rundleiter (Ø8-10 mm) und Flachleiter (30 x 3,5 mm),
mit Drehmomentkontrollschlüssel zum einfachen anziehen der zwei Edelstahlspannbänder, inkl. dem erforderlichen Zubehör und Befestigungsmaterial.
Dichtmanschette: Thermoplast Elastomer (TPE)
Drehmomentkontrollschlüssel: Polyamid (PA - Recycelt)
Spannbänder: NIRO
Ø Dichtmanschette: 114 mm
Druckwasserprüfung: MPA geprüft bis 5 bar
WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1+2
Beständigkeiten: Methangasbeständig
Radon: Radonsicher
Abreißmoment DMS: 3,5 Nm
Fabrikat : Dehn DM RD8.10 FL30X3.5 D114MM TPE
Typ 478597 o. glw.
angeb. Fabr.: ...................................
09.__.__.100
Dichtmanschette Erder
O
1.00
St
09.__.__.110 Korrosionsschutzbinde Herstellen des Korrosionsschutzes an Anschluss- und Verbindungsstellen im Erdreich mit Korrosions- schutzbinde DIN 30672-1 und DIN 30672-2.
09.__.__.110
Korrosionsschutzbinde
O
1.00
St
09.__.__.120 Messen der Fundamenterder-/Blitzschutzanlage Messen der gesamten Fundamenterder-/ Blitzschutzanlage sowie der Erstellung eines Messprotokolls nach DIN EN 62305-3
09.__.__.120
Messen der Fundamenterder-/Blitzschutzanlage
L
1.00
psch
09.__.__.130 Montageplanung/Genehmigungsplanung Erstellen der Montage-/Genehmigungsplanung für die zuvor beschriebenen Anlagen,
die Planung ist mit dem Sachverständigen abzustimmen und vor Beginn der Arbeiten der Fachbauleitung und dem Sachverständigen in digitaler Form (DWG, XLS und PDF) zur Freigabe vorzulegen
09.__.__.130
Montageplanung/Genehmigungsplanung
L
1.00
psch
09.__.__.140 Dokumentation/Errichterbescheinigung Erstellen der Dokumentation/Errichterbescheinigung unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben nach DIN und EN für alle zuvor beschriebenen Anlagen in 3-facher Ausfertigung, auf USB-Stick und in gedruckter Form, in
DIN A4-Ordner. Folgende Unterlagen müssen enthalten sein :
Inhaltsverzeichnis
Bedienungsanleitungen
Stromlaufpläne
Kabelschemata
Schrankansichten
Anschlusskastenansichten
Errichterbescheinigung
Bedienungssoftware auf CD-ROM
Errichterdaten und Kontaktperson
Einmessprotokolle und Einstelldaten
Die Dateien sind in gängigen Formaten zu erstellen und entsprechend zu speichern. Dateien aus speziellen Geräten (auch Messgeräten) sind als Datei im PDF/A - Format auf dem USB- Stick zu speichern .
Die Dokumentation ist vor der Abnahme und Übergabe aller zuvor beschriebenen Anlagen an den Auftraggeber auszuhändigen.
09.__.__.140
Dokumentation/Errichterbescheinigung
L
1.00
psch
09.__.__.150 Abnahme der gesamten Anlagen Abnahme der gesamten Anlagen nach Wahl des AN
durch einen Sachverständigen.
Die sicherheitstechnischen Anlagen einschließlich Kabel- und Leitungsnetz sind vor Montagebeginn mit dem Sachverständigen abzustimmen und genehmigen zu lassen.
Nach der Kabel- und Leitungsverlegung ist diese vom Sachverständigen vor dem Einbau von Decken/Verkleidungen prüfen und dokumentieren zu lassen.
Während der Abnahme muss der mit der Anlage vertraute Obermonteur anwesend sein, dies ist im EP zu berücksichtigen.
Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind umgehend zu beseitigen.
Die Mängelfreiheit der Anlage ist vom Sachverständigen zu bestätigen, in schriftlicher Form.
09.__.__.150
Abnahme der gesamten Anlagen
O
L
1.00
psch
09.__.__.160 Bilddokumentation aller Arbeitsschritte Erstellen der Bilddokumentation aller Arbeitsschritte bei der Erstellung der Anlagen, inkl. aller Details wie Anschluss-Stellen, elektrische Verbindungen, etc.
Die Bilder bw. Bildnummern sind im Grundriss zu vermerken.
09.__.__.160
Bilddokumentation aller Arbeitsschritte
L
1.00
psch
10 KERNBOHRUNGEN / SONSTIGES
10
KERNBOHRUNGEN / SONSTIGES
10.__.__.010 Kernbohrungen, Durchm. 50 mm Herstellen einer Kernbohrung in bewehrtem Beton,
Bohrtiefe bis 300 mm.
Das Abbruchmaterial wird Eigentum des Auftragnehmers und ist fachgerecht zu entsorgen.
Durchmesser Kernbohrung : 50 mm
10.__.__.010
Kernbohrungen, Durchm. 50 mm
O
1.00
St
10.__.__.020 Kernbohrungen, Durchm. 100 mm wie vorgenannte Pos. jedoch
Durchmesser Kernbohrung : 100 mm
10.__.__.020
Kernbohrungen, Durchm. 100 mm
O
1.00
St
10.__.__.030 Kernbohrungen, Durchm. 150 mm wie vorgenannte Pos. jedoch
Durchmesser Kernbohrung : 150 mm
10.__.__.030
Kernbohrungen, Durchm. 150 mm
O
1.00
St
10.__.__.040 Kernbohrungen, Durchm. 200 mm wie vorgenannte Pos. jedoch
Durchmesser Kernbohrung : 200 mm
10.__.__.040
Kernbohrungen, Durchm. 200 mm
O
1.00
St
10.__.__.050 Kernbohrungen, Durchm. 300 mm wie vorgenannte Pos. jedoch
Durchmesser Kernbohrung : 200 mm
10.__.__.050
Kernbohrungen, Durchm. 300 mm
O
1.00
St
11 REGIEARBEITEN
11
REGIEARBEITEN
Regiearbeiten Nur für besonders angeordnete Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten), werden die nachstehenden Stundenlohnsätze einschl. sämtl. Zuschläge sowie Auslöse- und We- gegelder in Anrechnung gebracht. (Nettopreise o h n e Mehrwertsteuer). Fahr- und Pausezeiten ohne Vergütung. Aufsichtspersonen (z.B. Vorarbeiter) werden nicht vergütet. Überstunden-, Feiertags-, und Sonntagszuschläge werden im Rahmen der geltenden tariflichen Bestimmungen nur gezahlt, wenn solche Leistungen von uns ausdrücklich angeordnet sind. Bei den zu erstellenden Taglohnrapporten sind solche Stunden besonders auszuwerten.Taglohnbelege sind t ä g l i c h der Bauleitung zur Bestätigung v o r z u l e g e n.
Regiearbeiten
11.__.__.001 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden
11.__.__.001
Facharbeiterstunden
O
1.00
Std
11.__.__.002 Helferstunden Helferstunden
11.__.__.002
Helferstunden
O
1.00
Std
11.__.__.003 Bagger mit Fahrer Bagger/Ladegeräte, mit Fahrer,
Stillstandstunden werden nicht vergütet.
11.__.__.003
Bagger mit Fahrer
O
1.00
Std
11.__.__.004 Flächenrüttler mit Bedienung Flächenrüttler AT 2000
11.__.__.004
Flächenrüttler mit Bedienung
O
1.00
Std
11.__.__.005 Kompressor mit Hammer mit Bedienung Kompressor incl. Hammer
11.__.__.005
Kompressor mit Hammer mit Bedienung
O
1.00
Std
11.__.__.006 LKW< 6.5 TO mit Fahrer LKW einschließlich Fahrer,
Stillstandstunden werden nicht vergütet,
bis zu 6,5 To
11.__.__.006
LKW< 6.5 TO mit Fahrer
O
1.00
Std
11.__.__.007 LKW > 6.5 TO mit Fahrer LKW einschließlich Fahrer,
Fahrzeug über 6.5 TO.
Stillstandstunden werden nicht vergütet.
11.__.__.007
LKW > 6.5 TO mit Fahrer
O
1.00
Std