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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um
die energetische
Sanierung, an einem Wohn- und Geschäftshaus.
Bei dem Bestandsgebäude handelt es sich um ein um die
Jahrhundertwende erstelltes Gebäude mit vier
Vollgeschossen und einem
Dachgeschoss. Das Gebäude ist unterkellert.
Das Gebäude befindet sich in der Regensburger
Innenstadt am Rande der
Altstadt in der Richard-Wagner-Straße.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über diese Straße
auf der Nordseite des
Gebäudes in den Innenhof (nur Begehbar, nicht
befahrbar!) und den
davorliegenden Stellplätzen. Sollte eine fahrbare
Anlieferung notwendig sein,
so muss dies mit dem Nachbarn und über dessen Zufahrt
und Parkplatz
erfolgen.
Für die kompletten Maßnahmen ist das bestehenden
Treppenhaus alleine
den Bewohnern vorbehalten und darf nicht für den
Baustellenverkehr
verwendet werden.
ATV Allgemeine Technische Vorschriften
Es dürfen grundsätzlich keine Materialien verwendet
oder eingebaut werden,
die schädliche Emissionen aussenden. Dazu gehört unter
anderem FCKW,
PCB, Asbest.
Alle Positionen sind einschließlich Anfertigen,
Liefern und Einbauen als
fertige Konstruktion zu kalkulieren sofern in den
einzelnen Positionen nicht
anders beschrieben ist. Alle Teile sind nach
Werksvorschriften einzubauen.
Bei allen Positionen sind die Ausführungen der
entsprechenden ZTV´s
(zusätzliche Technische Vorbemerkungen) zu
berücksichtigen.
Alle Firmenangaben sind als Empfehlung zu betrachten.
Es können
wahlweise auch gleichwertige Firmen und Produkte (in
Form, Funktion und
Qualität gleichwertig) angeboten werden, es sei denn,
das ist in einer
Position besonders ausgeschlossen. Der Nachweis der
Gleichwertigkeit
eines angebotenen Produktes muss der Bieter führen und
dem Bauherren
auf Aufforderung vorlegen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die ZTV gelten für alle Titel des LVs.
ALLGEMEIN
1. Die geltenden DIN-Normen, Herstellervorschriften
und Richtlinien sind zu
beachten.
2. Die aufgeführten Leistungen und die dazugehörigen
Lieferungen sind in
die Angebotspreise einzukalkulieren und damit
abgegolten, auch wenn im
nachfolgenden Leistungsbeschrieb hierfür keine
Position vorhanden ist.
3. Alle zur Anwendung kommenden Stoffe und Bauteile
müssen DIN-,
Güte-und Massenbestimmungen entsprechen.
4. Die Angebotspreise verstehen sich einschl. aller
Baustoffe und Leistungen
für fix und fertige Arbeiten, sauber und abnahmefähig.
BAUSTELLENEINRICHTUNG
1. Die erforderlichen Lager- und Aufenthaltsräume hat
der AN selbst zu
stellen.
2. Ein Müll / Bauschutt Behälter wird NICHT gestellt.
Alle anfallenden Abfälle
/ Materialreste / Verpackungen etc. sind täglich von
der Baustelle zu
entfernen. Eine Zwischenlagerung auf der Baustelle ist
nicht zulässig. Der
AN ist verpflichtet, Verunreinigungen und Bauschutt,
die von seiner Leistung
herrühren, regelmäßig zu entfernen.
3. Die Baustelleneinrichtung umfasst alle zur
Leistungserfüllung
erforderlichen Baugeräte und Hilfsmittel, deren Auf-
und Abbau, sowie die
Vorhaltung während der gesamten Bauzeit. Sie umfasst
auch alle
Leistungen, die nach VOB zu den Nebenleistungen der
einzelnen Gewerke
gehören.
4. Für die Baustelleneinrichtung sind ausschließlich
die von der Bauleitung
zugewiesenen Flächen zu benützen. Während der Bauzeit
evtl. erforderliche
Verlagerungen werden nicht gesondert vergütet.
Soweit für die Baustelleneinrichtung öffentliche
Flächen oder Flächen Dritter
benötigt werden, hat sich der AN die erforderlichen
Genehmigungen (soweit
nicht anders beschrieben) selbst einzuholen und die
mit der Benutzung und
der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
entstehenden Kosten
zu tragen.
5. Das Benützen von Räumen innerhalb des Gebäudes zu
Lager- und
Unterkunftszwecken ist zu unterlassen.
6. Für das Bauvorhaben gelten § 5 der UVV "Allgemeine
Vorschriften" (GUV
0.1), und alle sonstigen allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen
Regeln.
7. Die Baustelle ist täglich nach Arbeitsschluss zu
überprüfen, ob alle
elektrischen Leitungen und Wasseranschlüsse
abgeschaltet sind, alle
Öffnungen geschützt, Türen und Fenster geschlossen
sind, usw..
DOKUMENTATIONS- UND BESTANDSUNTERLAGEN
Die Bestandsunterlagen (Übereinstimmungserklärungen,
Entsorgungsnachweise, Zulassungen, etc.) sind am Tage
der Abnahme an
einen Beauftragten des Bauherrn in 2-facher
Ausfertigung zu übergeben, die
Pläne zudem in digitaler Form. Sie müssen in DIN A
4-Format gefaltet und in
beschrifteten Ordnern eingeheftet sein.
LEISTUNGSUMFANG
Baustelleneinrichtung für eigene Arbeiten und zur
Gebrauchsüberlassung für
andere am Bau beteiligte Firmen. Erdarbeiten auf dem
Baugrundstück für
Baugrube, Rohrgrabenaushub usw.
Entwässerungskanalarbeiten und
Einbau von Grundleitungen unter der Bodenplatte.
Mauer- und Betonarbeiten, Stahlbauarbeiten und
Abdichtungsarbeiten für
den Neubau gemäß der beiliegenden Planung.
AUSFÜHRUNGSZEIT
Die beschriebenen Arbeiten sollen in einem Zuge
ausgeführt werden.
ABSTIMMUNG UND KOORDINATION
Die Abstimmung und Koordinierung mit parallel
ausführenden Firmen erfolgt
gemeinsam mit der Bauleitung des Auftraggebers. Für
evtl. kurzzeitige
Behinderungen im Bauablauf durch diese Vorgehensweise
kann Seitens des
AN kein Anspruch geltend gemacht werden.
BAUBESCHREIBUNG
Der AN benennt einen Fachbauleiter, der sämtliche
Koordinations- und
Überwachungspflichten in Zusammenarbeit mit der
Bauleitung des AG
übernimmt. Der AN ist verpflichtet, einen
bevollmächtigten Vertreter zu den
wöchentlichen Baubesprechungen abzustellen.
BAUSTELLENEINRICHTUNG UND LAGERPLÄTZE
Für die Baustelleneinrichtung und als Lagerflächen
stehen dem AN nach
Absprache mit dem AG Flächen zur Verfügung.
Der Umfang der zur Verfügung gestellten Flächen wird
im Rahmen einer
Begehung vor Baubeginn festgelegt. Eine spätere
Ausweitung der Flächen
ist nur mit Zustimmung des AG zulässig.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass auf der
Baustelleneinrichtungsfläche auch die Unternehmer der
übrigen
ausgeschriebenen Gewerke untergebracht werden müssen.
BAUWASSER UND BAUSTROM
Die Anschlüsse werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Die Verteilung von
der Entnahmestelle zu den Verwendungsstellen ist Sache
des AN. Die
Kosten für den Verbrauch trägt der AG bis auf Widerruf.
ANLAGEN IM BAUBEREICH
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten
über die Lage von
Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. dgl. beim
Auftraggeber und bei den
für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen
Trägern zu erkundigen.
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Bauzaun Bauzaun aus verzinkten Stahlgitterelementen, Höhe
mindestens
2,00m, einschließlich Standfüßen, Verbindungsschellen,
erforderlicher Aussteifungen, liefern, aufstellen,
vorhalten und
nach Beendigung der Arbeiten abbauen und abfahren.
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__. 1
Bauzaun
25.00
m
01.__. 2 Bauzaun vorhalten Bauzaun der vorbeschriebenen Position über die
Grundeinsatzzeit hinaus vorhalten, regelmäßig
kontrollieren und
erforderlichenfalls nachrichten.
Preis pro Laufmeter und Woche
01.__. 2
Bauzaun vorhalten
O
100.00
m
01.__. 3 Baustellen WC Chemisches Baustellen WC liefern, aufstellen, während
der
Bauzeit einschließlich wöchentlicher Reinigung und
Entsorgung
vorhalten sowie nach Abschluss der Arbeiten abholen.
Grundeinsatzzeit: 8 Wochen
01.__. 3
Baustellen WC
1.00
St
01.__. 4 Baustellen WC vorhalten Baustellen WC der vorbeschriebenen Position über die
Grundeinsatzzeit hinaus vorhalten und reinigen.
Preis pro Stück und Woche
01.__. 4
Baustellen WC vorhalten
O
4.00
St
02 Erd- und Kanalarbeiten
02
Erd- und Kanalarbeiten
02.__. 1 Asphalt schneiden bestehenden Asphaltbelag mit Fugenschneider geradlinig
und
erschütterungsarm schneiden, einschließlich
erforderlicher
Schutzmaßnahmen.
02.__. 1
Asphalt schneiden
20.00
m
02.__. 2 Asphalt aufnehmen und entsorgen bestehenden Asphaltaufbau einschließlich der
vorhandenen
Tragschicht aufnehmen, laden, abfahren und fachgerecht
entsorgen.
Annahme Asphalt nicht teerhaltig.
02.__. 2
Asphalt aufnehmen und entsorgen
20.00
m²
02.__. 3 Metallgeländer Treppenabgang rückbauen Vorhandenes Metallgeländer am Kellerabgang
einschließlich
Befestigungsmittel, Konsolen und Fundamentresten
rückbauen,
laden, abfahren und fachgerecht entsorgen.
02.__. 3
Metallgeländer Treppenabgang rückbauen
1.00
psch
02.__. 4 Kellerabgang abbrechen Kellerabgang, bestehend aus Beton-, Mauerwerks- und
gegebenenfalls Treppenbauteilen, abschnittsweise
abbrechen.
Einschließlich Trennen angrenzender Bauteile, Laden,
Abfahren
und fachgerechter Entsorgung.
02.__. 4
Kellerabgang abbrechen
1.00
m³
02.__. 5 Kernbohrungen Kellerabgang Kernbohrungen in die Bodenplatte des Kellerabgangs zur
Entwässerung des zu verfüllenden Bereichs.
Durchmesser bis 150mm
in Mauerwerk oder Beton
02.__. 5
Kernbohrungen Kellerabgang
3.00
St
02.__. 6 Baugrube und Gräben herstellen Boden für Fundamente und Leitungsgräben profilgerecht
lösen,
aufnehmen und seitlich zur Wiederverwendung lagern oder
innerhalb des Grundstücks einbauen (z.B. im zu
verfüllenden
Kellerabgang).
02.__. 6
Baugrube und Gräben herstellen
30.00
m³
02.__. 7 Sandbett Sandbett aus Sand 0/4mm für Grundleitungen herstellen,
einschließlich unterer Bettung und seitlicher
Leitungszone
02.__. 7
Sandbett
2.50
m³
02.__. 8 PP Grundleitung DN100 PP-Grundleitung DN100, Ringfestigkeit mindestens SN8,
einschließlich Formstücke, Dichtungen, Bögen und
Abweigen
liefern und mit planmäßigen Gefälle verlegen.
02.__. 8
PP Grundleitung DN100
8.00
m
02.__. 9 Revisionsstandrohr DN100 Revisionsstandrohr DN100 mit Revisionsverschluss und
höhengerechter Ausbildung bis Geländeoberkante liefern
und
einbauen.
02.__. 9
Revisionsstandrohr DN100
1.00
St
02.__. 10 Anschluss an Bestandsleitung Neue PP-Grundleitung fachgerecht an die vorhandene
Bestnadsleitung anschließen. Einschließlich freilegen,
erforderlicher Übergangsstücke, Dichtungen und Prüfung
der
Funktion.
02.__. 10
Anschluss an Bestandsleitung
1.00
St
02.__. 11 Baugrube und Gräben wieder einfüllen Baugruben nach Aushärtung und Kanaleinbau mit dem
ausgehobenen verdichtungsfähigen Material lagenweise
hinterfüllen und verdichten.
Bereiche: Balkonfundamente, Kanalgräben und
Kellerabgangauffüllung
02.__. 11
Baugrube und Gräben wieder einfüllen
32.00
m³
03 Rohbau
03
Rohbau
Auszuführen sind zwei Fundamente mit jeweils etwa 1,79m
Länge, 0,50m Breite und 0,50m Höhe.
Beton C30/37, Expositionsklasse XC2 und XF1, Größtkorn
16mm, Korngemisch nach DIN EN 206-1.
Betonstabstahl B500A, Nennmaß der Betondeckung cnorm
50mm und Vorhaltemaß 15mm.
Alle Maße und Stückzahlen sind vor Ausführung am Bau zu
prüfen. Der Tragwerksplan gilt nur in Verbindung mit
dem
Architektenplan.
Vor dem Betonieren ist die Bewehrung durch den
Tragwerksplaner oder die Bauleitung abzunehmen.
Einbauteile
dürfen erst nach Freigabe des Stahlbaus- und Ankerplans
gesetzt werden.
Auszuführen sind zwei Fundamente mit jeweils etwa 1,79m
03.__. 1 Sauberkeitsschicht Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton C12/15 unter
den
beiden Fundamenten herstellen, 5cm dick, einschließlich
Einbringen, Verdichten und ebenem Abziehen.
03.__. 1
Sauberkeitsschicht
0.20
m³
03.__. 2 Fundamentschalung Dreiseitige Seitenschalung für zwei längliche
Stahlbetonstreifenfundamente herstellen. Je Fundament
sind
beide Längsseiten und die freie Stirnseite zu schalen.
Die
gebäudeseitige Stirnsteite schließt an den Bestand an
und wird
nicht geschalt. An dieser Stelle ist zur Entkoppelung
eine dünne
Dämmplatte aus EPS-Dämmung einzubauen.
Leistung einschließlich Schalhaut, Unterkonstruktion,
Abstützungen, Verankerungen, Trennmittel, dichtem
Anschluss
an Bestand und Sauberkeitsschicht sowie Ausschalen nach
ausreichender Erhärtung des Betons.
Die Schalung ist maßhaltig und betondicht auszuführen.
An die
später nicht sichtbaren Betonflächen werden keine
besonderen
Anforderungen gestellt.
03.__. 2
Fundamentschalung
8.00
m²
03.__. 3 Bewehrung Balkonfundamente Betonstahl B500A für die beiden Fundamente gemäß
Bewehrungsplan und Stahlliste liefern, schneiden,
biegen und
fachgerecht verlegen.
Die Leistung umfasst Bindedraht, Abstandhalter,
Unterstützungen, Sicherungen gegen Verschieben sowie
alle
erforderlichen Nebenleistungen. Das Nennmaß der
Betondeckung beträgt cnorm 50mm; das Vorhaltemaß
beträgt
15mm.
03.__. 3
Bewehrung Balkonfundamente
100.00
kg
03.__. 4 Fundamentbeton Balkonfundamente Zwei längliche Stahlbetonfundamente zur Aufnahme der
vier
Stahlstützenpunkte gemäß Ausführungsplan herstellen.
Abmessungen je Fundament ca. 180x50x50cm.
Beton C30/37, Expositionsklassen XC2 und XF1, Größtkorn
16mm. Die Leistung umfasst Lieferung, Einbringen,
Verdichten,
höhen- und profilgerechtes Abziehen der Oberseite sowie
Nachbehandlung des Betons.
03.__. 4
Fundamentbeton Balkonfundamente
1.00
m³
03.__. 5 Einbauteile für Stützenpunkte Vom Balkon- beziehungsweise Stahlbauer beigestellte
Ankerbolzen, Ankerschablonen oder sonstige Einbauteile
für die
vier im Grundriss dargestellten Stützenpunkte maß- und
höhengerecht einbauen.
Einbauteile während des Betonierens gegen Verschieben
sichern. Lage, Höhe und Achsabstände sind vor dem
Betonieren anhand des freigegebenen Stahlbau- und
Ankerplans zu kontrollieren.
Die Lieferung der Ankerteile und Fußplatten ist nicht
Bestandteil
dieser Position.
03.__. 5
Einbauteile für Stützenpunkte
O
4.00
St
03.__. 6 Kelleraußentüre ausbauen Kelleraußentüre demontieren und entsorgen
Material: Holz / Metall
Abmessungen ca. 101/201cm
03.__. 6
Kelleraußentüre ausbauen
1.00
St
03.__. 7 Kelleraußentüre zumauern Öffnung der ehemaligen Kellerausgangstür in der
Kelleraußenwand mit Mauerwerk entsprechend vorhandener
Wanddicke ca. 30cm schließen.
Material: Kalksandstein
Einschließlich Verzahnung mit dem Bestand, Auflager-
und
Anschlussausbildung, sowie beidseitig bündigem
Anschluss zur
Aufnahme weiterer Ausbau- und Abdichtungsarbeiten.
03.__. 7
Kelleraußentüre zumauern
2.50
m²
03.__. 8 Öffnung Herstellen einer Öffnung ca. 80x80cm in der
vorbeschriebenen
Kelleraußenwand im Bereich der alten Kellertüre
herstellen.
Leistung einschl. Mauerwerkssturz
03.__. 8
Öffnung
1.00
St
03.__. 9 Schneidarbeiten Kelleraußenwand Diamantsägeschnitte in der Kelleraußenwand für neue
Durchführung der bauseitigen Wärmepumpe herstellen.
Abmessungen: ca. 80x80cm
Wanddicke: ca. 30cm
Leistung einschließlich Staubschutz, Schutz der
angrenzenden
Bauteile, Sturzausbildung mit Mauerwerkssturz und
Abtransport
des Schnittguts.
03.__. 9
Schneidarbeiten Kelleraußenwand
1.00
St
03.__. 10 Wanddurchbruch Innenmauerwerk Wanddurchbrüche in Innenmauerwerk herstellen.
Öffnungsgröße bis 0,20m²
Wandstärke bis 35cm
Einschließlich Anzeichnen, Abbruch, Abtransport und
fachgerechter Entsorgung des Materials.
03.__. 10
Wanddurchbruch Innenmauerwerk
2.00
St
03.__. 11 Kelleraußenwand abdichten freigelegte Kelleraußenwand reinigen, Untergrund
ausbessern,
grundieren und mit kunststoffmodifizierter
Bitumendickbeschichtung in zwei Arbeitsgängen
abdichten.
Trockenschichtdicke und Ausführung gemäß
Wassereinwirkungsklasse und Herstellervorgaben.
Einschließlich Hohlkehlen, Eckausbildung und
Anschlussbereiche.
Wassereinwirkungsklasse:
angeb. Fabrikat: '..........'
(vom Bieter einzutragen)
03.__. 11
Kelleraußenwand abdichten
10.00
m²
03.__. 12 Noppenbahn Schutz- und Dränbahn mit Noppenbahn und Filtervlies
vor der
abgedichteten Kelleraußenwand verlegen. Noppen zur
Wand,
Filtervlies zur Erdseite; einschließlich oberen
Abschlussprofil
und Überlappungen.
angeb. Fabrikat: '..........'
(vom Bieter einzutragen)
03.__. 12
Noppenbahn
10.00
m²
03.__. 13 Rabatten setzen Betonrabatten entsprechend Planung liefern und in
Betonfundament mit seitlicher Rückenstütze höhen- und
fluchtgerecht versetzen. Einschließlich Zuschnitte,
Eckausbildugn und Anschlüsse.
Format: 100x40x8cm
03.__. 13
Rabatten setzen
5.00
m
03.__. 14 Ungebundene Tragschicht Ungebundene Tragschicht aus Mineralgemisch 0/32mm
liefern,
lagenweise einbauen, profilgerecht abziehen und
verdichten.
Einbaudicke gem. Anforderung an die neue
Asphalttragschicht.
03.__. 14
Ungebundene Tragschicht
8.50
m³
03.__. 15 Asphalttragschicht herstellen Asphalttragschicht aus Asphaltmischgut AC22 TN nach
DIN EN
13108-1 und TL Asphalt-StB liefern und einbauen.
Einbaudicke nach Verdichtung: 8cm
Einbau händisch bzw. maschinell, profil- und
höhengerecht,
einschließlich fachgerechtem Verdichten sowie
Herstellen der
Anschlüsse an begrenzende Flächen.
03.__. 15
Asphalttragschicht herstellen
25.00
m²
03.__. 16 Asphaltdeckschicht Asphaltdeckschicht aus Asphaltmischgut AC 11 DN nach
DIN
EN 13108-1 und TL Asphalt-StB liefern und einbauen.
Einbaudicke nach Verdichtung: 4cm
Einbau händisch bzw. maschinell, profil- und
höhengerecht,
einschließlich fachgerechtem Verdichten sowie
Herstellen der
Anschlüsse an begrenzende Bestandsflächen.
03.__. 16
Asphaltdeckschicht
25.00
m²
03.__. 17 Anschlussfugen Asphalt Anschlussfugen zwischen neuem und verbleibendem Asphalt
mit geeignetem bituminösem Fugenband oder Heißverguss
dauerhaft wasserdicht schließen.
03.__. 17
Anschlussfugen Asphalt
25.00
m
04 Regiestunden
04
Regiestunden
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und
Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten.
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
- Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge,
- Gemeinkostenanteile,
- Gewinn.
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom
Auftraggeber
angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-,
Feiertags-
und Mehrarbeit (Überstunden) sind
gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der
tariflichen
Vereinbarung vergütet.
Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als
Zuschlag nur
der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
vergütet. Für
Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet.
Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden
Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies
anzugeben
und statt dessen den Einsatz möglichst
gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und
04.__. 1 Vorarbeiter
04.__. 1
Vorarbeiter
O
5.00
h
04.__. 2 Facharbeiter
04.__. 2
Facharbeiter
5.00
h
04.__. 3 Helfer
04.__. 3
Helfer
5.00
h