Los 1 Baumeister und Abbruch
Stilhaus Apfelwiese
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WE15099 Stilhaus Apfelwiese 18 - 22 - 85540 Haar WE15099 Stilhaus Apfelwiese 18 -22 - 85540 Haar Instandsetzung und Sanierung eines denkmalgeschützen Altbaus im Jugendstilpark Haar mit 8 Wohneinheiten, 13 Stellplätzen in einer benachbarten Tiefgarage (nicht Teil der Maßnahme) ALLGEMEIN Das denkmalgeschützte Gebäude befindet sich in 85540 Haar in der Apfelwiese 18 - 22, auf dem Flurstück 261/67. Die Bebauung ist Teil des Essembles "Jugendstilpark" und richtet sich nach dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 190 vom 26.04.2017 (Nr. des Landratsamtes München 0016/2014/BL) und der Stellplatz- und Fahrradstellplatzsatzung der Stadt Haar. Das Gesamtbauvorhaben umfasst 1 denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Mietwohnungen, von 2 - 4-Zimmerwohnungen mit Freianlagen und insgesamt 13 Tiefgaragenstellplätzen in einer benachbarten Tiefgarage, diese (TG Stellplätze) sind nicht Teil des Bauvorhabens. Das Gebäude wird gem. Art. 2 Abs. 3 und Abs. 4 BayBO in Gebäudeklasse 4 eingestuft. Die Ausführung der Baumaßnahme erfolgt als ein Bauabschnitt in Losen. Bauende/Fertigstellung von Los 1 am 30.09.2027 und Mietbeginn 31.05.2028. Aufteilung der Gesamtmaßnahme in vier Lose: Los 1 Baumeister und Abbruch Los 2 Gebäudehülle Los 3 Innenausbau, TGA Los 4 Außenanlagen GEBÄUDE Das ehemalige Klinikbestandsgebäude ist voll unterkellert und verfügt über 1 Vollgeschoss EG und zwei Dachgeschosse 1.OG und 2.OG, die über ein Treppenhaus erschlossen werden. Die Kelleraußenwände inkl. Sockel im Erdgeschoß der Gebäude sind in Stampfbeton errichtet. Die oberirdischen Außenwände sind in Ziegel errichtet und verputzt und werden nach Farbkonzept gestrichen. Die Bestandswände sind in Ziegel und Decken in Beton (Steineisendecke) oder Holz (Holzbalkendecke) errichtet, neue Bauteile werden in Stahlbeton bzw. Ziegel oder Trockenbau hergestellt. Die im Bereich der Wohnungen vorhandenen tragenden Trennwände sind in Ziegel hergestellt, nichttragende Innenwände werden in Leichtbauweise (Metallständerwand/Trockenbau). Die Geschossdecken bestehen aus Stahlbeton mit schwimmenden Estrich auf Wärme- bzw. Trittschalldämmung und Bodenbelag (Parkett/Fliesen). Die Treppenhauswände vom Unter- bis 2. Obergeschoss werden verputzt, geschliffen und gem. Farbkonzept gestrichen. Fenster in Holz und in Anlehnung an das Erscheinungsbild der Erstellungszeit. In dem Kellergeschoss ist der Heizungsraum, der Elektroraum und der Hausanschlussraum sowie die Mieterkeller untergebracht. Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über Fernwärme. Das Schmutzwasser wird dem öffentlichen Kanal der Stadt Haar zugeführt. Niederschlagswasser wird auf dem Grundstück in Sickerschächte geleitet. Es ist jeder Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet. Die Abtrennung der einzelnen Kellerabteile untereinander erfolgt über ein Trennwandsystem.
WE15099 Stilhaus Apfelwiese 18 - 22 - 85540 Haar
300 Bauwerk Baukonstruktion
300
Bauwerk Baukonstruktion
Vorbemerkungen Allgemeine Grundlagen zur Bauleistungs-/ Qualitätsbeschreibung Die Ausschreibung basiert auf der VOB Ausgabe September 2019 und Ergänzungsband 2023 Der AN wird mit der vollständigen Realisierung, inkl. Abbruch und Altlastensanierung, der hier näher beschriebenen Leistungen als GU beauftragt. Art, Umfang und Ziel der durch den AN zu erbringenden Leistung als Komplettleistung inkl. der Beratungsleistungen, und Bauleitungen auf Grundlage der Werkplanung (Architekt, Tragwerksplaner und HLSE sowie sämtl. Nachweise). In den nachfolgenden Beschreibungen werden immer komplett betriebsfertig installierte und angeschlossene Leistungen beschrieben, vom Auftragnehmer ist die schlüsselfertige Herstellung der Rohbau- sowie Abbrucharbeiten und Kanalanschluss einschl. Sickerschächte  zu übergeben. Die vom Auftraggeber übergebene Eingabe- und Werkplanung und die dazugehörige Baubeschreibung gilt als gleichwertig. Bei Widersprüchen, gilt der jeweils höhere und detailliertere Stand. Im Pauschalangebot sind alle erforderlichen Bauleistungen und vorbereitenden Maßnahmen sowie baubegleitende Leistungen zu erbringen, die für die schlüsselfertige Herstellung des Bauvorhabens erforderlich sind. Die Arbeiten erfolgen teilweise parallel mit Drittunternehmen. Die erforderlichen Koordinationen und Abstimmungen mit Drittunternehmen sind eigenverantwortlich und rechtzeitig herbeizuführen. Termine Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt ausgeführt: Baubeginn: 01.02.2027 Gesamtfertigstellung Los 1: 30.09.2027 Bezug: 31.05.2028 Vorzeitiger Baubeginn ist seitens AG nach der Vertragsunterzeichnung bereits im Dezember 2026 möglich. Für die Bemusterung der Materialen finden gemeinsame Termin statt, die vom Auftragnehmer rechtzeitige bekannt zu geben sind. Angebotspreisabfragen Bei sämtlichen Angebotspreisabfragen handelt es sich, wenn nicht anders beschrieben, um Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer. Planungsleistungen Im Planungsumfang sind alle erforderlichen Planungsleistungen, Beratungsleistungen sowie sämtliche Leistungen zur Abnahmen von Prüfungen und Bescheinigungen durch Prüfingenieure/-sachverständigen für die schlüsselfertige Errichtung der Leistung enthalten. Die Kosten der Prüfstatik ist nicht Leistungsumfang des Auftragnehmers, jedoch deren Koordination. Abstimmungen gem. Ausführung der Baugenehmigung Im Rahmen der Ausführung müssen einzelne Maßnahmen mit der Genehmigungsbehörde bzw. der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Diese Aufgabe fällt in den Verantwortungsbereich des Unternehmers. Im einzelnen handelt es sich um folgende Abstimmungen: Spätestens alle 2 Monate ab Baubeginn ist dem LRA ein Bericht über den aktuellen Stand der Bauarbeiten im Bereich des Denkmals vorzulegen. Alle Maßnahmen an der historischen Bausubstanz sind über Fotos und Beschreibungen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist nach Abschluss der Arbeiten den Denkmalbehörden vorzulegen. Beginn und Vollendung der Bauarbeiten sind neben dem Landratsamt München auch dem Landesamt für Denkmalpflege mindestens 3 Werktage vor Aufnahme bzw. nach Beendigung der Maßnahmen schriftlich anzuzeigen. Normen und DIN Die Ausführung des Bauvorhabens hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-Normen gültig zum Zeitpunkt der Abnahme zu erfolgen. Brandschutz Das Brandschutzkonzept von BSSP Brandschutzplan vom 08.07.2025 mit Ergänzungen vom 09.09.2026 muss beachtet und eingehalten werden. Wärmeschutz Die Berechnungen und Vorgaben von BZS vom 18.06.2026 hinsichtlich des Wärmeschutzes (Wärmeschutznachweis/GEG Nachweis), Bauteilkatalog vom 18.06.2026 und der Sommerliche Wärmeschutz vom 18.06.2026 sind zu beachten und einzuhalten. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz GEG vom 01.01.2024. Des Weiteren gelten falls nicht näher beschrieben hinsichtlich des Wärmeschutzes das GEG sowie die flankierende Norm DIN 4108-6 / DIN V 4701, in der zur Baugenehmigung gültigen Fassung. Schallschutz Die Vorgaben des Bauakustikkonzepts (Außenlärm und Schallschutznachweis) von BZS vom 24.06.2026 sind zu beachten und einzuhalten. Darüber hinaus ist jener Schallschutz geschuldet, der sich aus der vereinbarten Bauausführung (Schallschutznachweis und Schalltechnische Untersuchung zum Schutz gegen Außenlärm) bei einwandfreier Bauausführung erzielen lässt, jedoch mind. nach DIN 4109-2020, Teil 5. Sonstiges Kommunikationssprache auf der Baustelle ist Deutsch. Ein deutschsprachiger Bauleiter und Polier wird gefordert. Die Baustelle ist permanent zu besetzen. Bitte beachten Sie die Hinweise der VOB 2019 zu diesem Punkt.
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Stahlbetonarbeiten Ausführung nach VOB/C 09-2019 and Ergänzungsband 2023 DIN 18331 Betonarbeiten Auf die Einhaltung der Expositionsklassen ist zu achten. Beton Oberflächenqualität SB2 gem. Merkblatt, wenn nicht anders beschrieben. Es sind die Nachweise (Betongüte) sowie Bewehrungsabnahmeprotokolle an der Baustelle zu führen and dem AG mit den Bestandsunterlagen zu übergeben. Außenwanddurchführungen sind generell mittels abgedichteter Rohrdurchführung (Doyma oder glw.) auszuführen. Alle Bauteile werden entsprechend der Schallschutzberechnung von BZS Bauphysik ausgeführt. Grundsätzlich sind auch kleinflächige Betonierarbeiten durchzuführen. Dies gilt auch für den Verschluss sämtlicher Geschossdurchdringungen in Installationsschächten, Durchbrüchen, Schlitzen, Nischen oder anderen Öffnungen. Es sind gefaste Kanten mit Dreikantleisten 10x10 mm herzustellen. Unebenheiten, Stöße, Grate and Kanten, Schraublöcher etc. in den Schalungen werden verspachtelt, geglättet and geschliffen. Ortbetonwandflächen sind „nesterfrei“, sauber and glatt zu schalen. Es ist eine malerfertige Oberfläche herzustellen. Soweit nicht anders erwähnt, werden die Oberflächen im weiteren Verlauf gespachtelt und gestrichen.
Vorbemerkungen Stahlbetonarbeiten
Vorbemerkung Abdichtungsarbeiten Abdichtung kleinflächiger Kelleraußenwandbereiche gegen nichtdrückendes Wasser Ausführung nach VOB/C DIN 18336 (Abdichtungsarbeiten) sowie DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“, Teile 1-3, in der jeweils gültigen Fassung. Die Abdichtung betrifft kleinflächige, punktuelle Bereiche der Kelleraußenwand (z. B. im Zuge von Instandsetzungen, Öffnungsverschlüssen oder Anschlussflächen) und ist gegen nichtdrückendes Wasser (Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser) gemäß Wassereinwirkungsklasse W1-E nach DIN 18533-1 auszuführen. Ausführungsart kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB), 2-komponentig, gemäß DIN 18533-3 bzw. der entsprechenden Zulassung/Leistungserklärung des Herstellerprodukts. Untergrundvorbereitung und Verarbeitung gemäß Herstellerangabe. Die frisch aufgebrachte Abdichtung ist vor mechanischer Beschädigung und vor Verfüllung durch eine geeignete Schutzschicht zu sichern.
Vorbemerkung Abdichtungsarbeiten
Vorbemerkung Maurerarbeiten Die Ausführung der Mauerarbeiten erfolgt nach DIN 18330 VOB/C 09-2019 and Ergänzungsband 2023 DIN 1053 and die DIN 4108-3 ist zu beachten.
Vorbemerkung Maurerarbeiten
Vorbemerkung Zimmererarbeiten Ausführung nach VOB/C 09-2019 und Ergänzungsband 2023 DIN 18334 Zimmererarbeiten
Vorbemerkung Zimmererarbeiten
300.330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen
300.330
Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen
300.340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen
300.340
Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen
300.350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen
300.350
Decken/Horizontale Baukonstruktionen
300.360 Dächer
300.360
Dächer
300.390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
300.390
Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
500 Außenanlagen Sickerschächte und Kanal
500
Außenanlagen Sickerschächte und Kanal
Vorbemerkungen Außenanlagen und Freiflächen 1. Vertragsgrundlagen Rechtliche Grundlagen: VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), insbesondere Teil C (DIN 18299 ff.) Bayerische Bauordnung sowie Satzungen und Gestaltungsrichtlinien der Stadt Haar Auflagen aus Genehmigungen (Baumbestandsplan, Freiflächengestaltungsplan) Normen und Regelwerke:  VOB/ C DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art VOB/ C DIN 18315: Oberbauschichten ohne Bindemittel VOB/ C DIN 18320: Landschaftsbauarbeiten DIN 18920: Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen RAS-LP 4: Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsflächen und Tieren bei Baumaßnahmen  DIN 1986-100, EN 752: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Richtlinien und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausführung ( z.B. ZTV Pflaster-StB, ZTV SoB-StB, ZTV Ew-StB) FLL- Regelwerke (z.B. Dachbegrünungen, Baumpflege) Produkt- und Verarbeitungshinweise der Hersteller 2. Stoffstromkonzept Trennung und Entsorgung:  Aushub- und Abbruchmaterialien sind nach Möglichkeit zu sortieren. (z.B Bodenaushub, mineralischer Bauschutt, Bestandspflaster, Grünschnitt) und entsprechend geltender Abfallvorschriften zu entsorgen. Je nach Kontamination und Materialart sind Bodenaushub und Baustoffe nach den Vorgaben des Landratsamtes München bzw. der kommunalen Abfallbehörde zu behandeln. Dokumentationspflicht:  Für den Abtransport oder die Aufbereitung bestimmter Abfälle sind ggf. Begleitscheine oder Entsorgungsnachweise erforderlich. Diese sind vom Auftragnehmer (AN) zu führen und bei Bedarf dem Auftraggeber (AG) und Behörden vorzulegen. Je nach Kontamination und Materialart sind Bodenaushub und Baustoffe nach den Vorgaben des Landratsamtes München bzw. der kommunalen Abfallbehörde zu behandeln. 3. Koordination Bauzeitenplan: Die Reihenfolge der Arbeiten (Baumschutzarbeiten, Erdarbeiten, Leitungsverlegung) ist in einem Bauzeitenplan festzuhalten. Saisonale und witterungsbedingte Aspekte (z.B. Frostperioden, Vegetationszeiten) werden berücksichtigt. 4. Schnittstellen Versorgungsleitungen: Der AN muss sich über Lage und bestand aller Sparten (Strom, Wasser, Fernwärme, Telekommunikation informieren, Leitungsschutz beachten und ggf. Leitungsträger koordinieren) Grenzsteine und Markierungen: Amtliche Grenzsteine sind vom AN vor Baubeginn zu sichern; Überbauen oder Entfernen ist verboten Werden Grenzpunkte beschädigt, sind diese auf Kosten des AN neu zu vermessen und zu setzen 4. Umwelt-, Natur- und Artenschutz Bestandsvegetation Diese darf nur außerhalb der Vogelbrutzeiten vom 1. Oktober bis zum 28. Februar zurückgeschnitten werden; Ausnahmen bedürfen besonderer Genehmigungen, die ggf. durch den AN einzuholen sind. Boden- und Wurzelschutz Unnötige Befahrung und Verdichtung sind zu vermeiden, ggf. sind flächige Bodenschutzmatten einzusetzen Im Kronenbereich von nach Genehmigungsplan geschützten Bäumen darf nur von Hand abgegraben werden. Die ökologische Bauleitung ist in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten rechtzeitig zu informieren 5.Umwelt-, Natur- und Artenschutz Öffentlicher Raum und Verkehrsflächen Das Lagern von Erdaushub oder Baustoffen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nur mit Genehmigung der Stadt Haar zulässig  Öffentliche Fahrbahnen sind stets sauber zu halten; Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen  Übergänge zu öffentlichen Verkehrsflächen (z.B. Bordsteinabsenkungen) sind mit der zuständigen Abteilung bei der Stadt Haar abzustimmen 6.Dokumentation Prüf- und Nachweispflichten Verdichtungsnachweise (Lastplattendruckversuche) Pflanzlisten, Herkunftsnachweise und Zertifikate (z.B. für Saatgut, Baumschulpflanzen) Überwachungs- und Prüfberichte zur Güte der eingebauten Baustoffe (Beton etc.)
Vorbemerkungen Außenanlagen und Freiflächen
500.510 Erdbau
500.510
Erdbau
500.550 Technische Anlagen
500.550
Technische Anlagen
700 Baunebenkosten
700
Baunebenkosten
700.001 Übertragene Bauherrenaufgaben zu überdenken
700.001
Übertragene Bauherrenaufgaben zu überdenken