Innentüren / Schreinerarbeiten
Pflegeheim Niederstotzingen SF
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Allgemeine Vorbemerkungen 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Vorbemerkungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und gelten für sämtliche ausgeschriebenen Leistungen, soweit in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen oder den einzelnen Leistungspositionen keine abweichenden oder weitergehenden Festlegungen getroffen werden. Ergänzend gelten: der Bauvertrag einschließlich seiner Anlagen, die VOB/B, die VOB/C, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen dieses Leistungsverzeichnisses, die vollständige und revidierte Türliste, die Ausführungsplanung, die als Vertragsanlagen beigefügten Plan-, Detail- und Produktunterlagen, das Brandschutzkonzept und die brandschutztechnischen Planungsunterlagen, der Schallschutznachweis, die freigegebenen Bemusterungsunterlagen. Es gelten die im Bauvertrag bezeichneten Fassungen und Ausgabestände. Die Rangfolge der Vertragsunterlagen richtet sich nach den Bestimmungen des Bauvertrags. Innerhalb dieses Leistungsverzeichnisses gehen konkrete, auf das jeweilige Bauteil bezogene Festlegungen der Einzelpositionen den allgemeinen Regelungen der ZTV und den Allgemeinen Vorbemerkungen vor. Bei erkennbaren Widersprüchen, Unklarheiten oder fehlenden Angaben ist vor Angebotsabgabe beziehungsweise rechtzeitig vor Bestellung und Ausführung eine schriftliche Klärung mit dem Auftraggeber herbeizuführen. 2. Bauvorhaben Bauvorhaben: Pflegeheim Niederstotzingen Siebenbürgenweg 14 89168 Niederstotzingen Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind insbesondere die ausgeschriebenen Tischler-, Tür- und Ausbauarbeiten mit: Stahlzargen, Holz- und Holzwerkstofftürblättern, Schiebetürblättern, Ganzglastüren, Türbeschlägen und Türkomponenten, Wandhandläufen, Ramm- und Eckschutzsystemen, WC-Trennwandsystemen, Innenfensterbänken. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den einzelnen Titeln und Leistungspositionen. 3. Angebotsabgabe Das Leistungsverzeichnis ist vollständig auszufüllen. Sämtliche geforderten Einheitspreise, Pauschalpreise und sonstigen Preisangaben sind einzutragen. Unvollständige Preisangaben, Vorbehalte und Abweichungen von den Ausschreibungsunterlagen sind im Angebot eindeutig kenntlich zu machen und den jeweils betroffenen Leistungspositionen zuzuordnen. Alternativ- oder Nebenangebote sowie angebotene Abweichungen von vorgegebenen Fabrikaten, Materialien, Konstruktionen oder Ausführungen sind gesondert auszuweisen. Hersteller, Produktbezeichnung und die zur Bewertung erforderlichen Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen. Nicht ausdrücklich und eindeutig ausgewiesene Abweichungen gelten nicht als Bestandteil des Angebots. Der Bieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit, technische Umsetzbarkeit sowie erkennbare Widersprüche zu prüfen. Erkennbare Unklarheiten und Bedenken sind mit dem Angebot schriftlich mitzuteilen. 4. Örtliche Verhältnisse Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die für seine Kalkulation maßgebenden örtlichen Verhältnisse zu informieren. Hierzu gehören insbesondere: Zufahrts- und Entlademöglichkeiten, Transportwege innerhalb und außerhalb des Gebäudes, Geschosshöhen und Zugänglichkeiten, verfügbare Lagerflächen, vorhandene Einbausituationen, parallel ausgeführte Arbeiten anderer Gewerke, Möglichkeiten zur Aufstellung eigener Geräte und Hilfsmittel. Eine Ortsbesichtigung ist nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, die aus den Ausschreibungsunterlagen und den erkennbaren örtlichen Verhältnissen ableitbaren Umstände bei seiner Kalkulation berücksichtigt zu haben. 5. Baustellenlogistik Auf dem Grundstück stehen grundsätzlich Zufahrts-, Entlade- und Lagerflächen zur Verfügung. Ein Anspruch auf die ausschließliche oder dauerhafte Nutzung bestimmter Flächen besteht nicht. Anlieferungen sind rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Die Bauleitung kann Zeitfenster, Zufahrtswege, Entladebereiche und vorübergehende Lagerflächen entsprechend dem Bauablauf zuweisen. Ein Bauaufzug steht nicht zur Verfügung. Sämtliche Transporte vom Entladeort bis zum jeweiligen Einbauort, einschließlich der Transporte innerhalb des Gebäudes und zwischen den Geschossen, sind durch den Auftragnehmer mit eigenen geeigneten Hilfsmitteln auszuführen. Baustrom und Bauwasser stehen auf der Baustelle zur Verfügung. Eine etwaige Kostenbeteiligung richtet sich nach den Regelungen des Bauvertrags. Sanitärräume sind vorhanden und können durch den Auftragnehmer genutzt werden. Aufenthalts- und Lagerräume werden nicht gesondert bereitgestellt. Flucht- und Rettungswege, Verkehrswege und Zugänge zu Arbeitsbereichen anderer Gewerke sind jederzeit freizuhalten. 6. Preisbildung und Leistungsumfang Die angebotenen Preise umfassen die vollständige Erbringung der in den jeweiligen Positionen beschriebenen Leistungen. Soweit hierfür keine gesonderten Leistungspositionen vorgesehen sind, sind insbesondere einzukalkulieren: Lieferung und Abladen, sachgerechte Zwischenlagerung, innerbaustellige Transporte, Einbringen an die Verwendungsstelle, Montage und Befestigung, erforderliche Arbeits- und Hilfsmittel, übliche Kleinteile und Nebenmaterialien, Schutz des eigenen Leistungsbereichs, Abstimmungen mit der Bauleitung und den beteiligten Gewerken, Funktionskontrollen der eigenen Leistungen, laufende Reinigung des eigenen Arbeitsbereichs, Beseitigung und Entsorgung der durch die eigenen Arbeiten verursachten Verpackungen und Abfälle, erforderliche Baustelleneinrichtung für die eigenen Leistungen. Eine gesonderte Vergütung dieser Leistungen erfolgt nur, wenn hierfür eine ausdrückliche Leistungsposition vorgesehen oder eine zusätzliche Leistung vor ihrer Ausführung schriftlich beauftragt wurde. 7. Gesondert vergütete allgemeine Leistungen Folgende allgemeine Leistungen werden über eigene Positionen des Titels 01 erfasst und sind nicht zusätzlich in die übrigen Einheitspreise einzurechnen: Werk- und Montageplanung gemäß Position 01.1, örtliches Aufmaß und Bestandsprüfung gemäß Position 01.2, Bemusterung gemäß Position 01.3, Dokumentation und Bestandsunterlagen gemäß Position 01.4. Der konkrete Leistungsumfang und die jeweils geschuldeten Ergebnisse ergeben sich ausschließlich aus diesen Positionen und den ergänzenden Festlegungen der ZTV. Eine mehrfache Vergütung dieser Leistungen über andere Leistungspositionen ist ausgeschlossen. 8. Abrechnung Soweit in den einzelnen Positionen nichts Abweichendes bestimmt ist, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Mengen. Die zur Abrechnung erforderlichen Aufmaße sind prüfbar, positionsbezogen und unter eindeutiger Angabe der Einbauorte, Tür-IDs beziehungsweise Bauteilzuordnungen einzureichen. Für gleiche Leistungen an unterschiedlichen Einbauorten ist eine nachvollziehbare Zuordnung zu den jeweiligen Geschossen, Räumen oder Türnummern herzustellen. Regelungen zu Rechnungsstellung, Rechnungsprüfung, Zahlungsfristen und Abzügen ergeben sich aus dem Bauvertrag und dessen Anlagen. 9. Vorhandene Bauteile und Vorleistungen Teile der ausgeschriebenen Leistungen schließen an bereits ausgeführte oder durch andere Auftragnehmer hergestellte Bauteile an. Hierzu gehören insbesondere: vorhandene Rohbau- und Trockenbauöffnungen, bereits durch das Trockenbaugewerk eingebaute Stahlzargen, bereits in den Fertignasszellen vorhandene Schiebetürzargen und Systemkomponenten, bauseitige Unterkonstruktionen und Verstärkungen, vorhandene Wand-, Boden- und Deckenoberflächen, bauseitige Installationen und elektrische Zuleitungen. Der Auftragnehmer hat die für seine Leistungen maßgebenden Vorleistungen vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen. Festgestellte Abweichungen, Beschädigungen, fehlende Bauteile oder ungeeignete Vorleistungen sind der Bauleitung vor Bearbeitung beziehungsweise Überbauung schriftlich mitzuteilen. Die Prüfung vorhandener Zargen, Bauteile und Einbausituationen wird nur insoweit gesondert vergütet, wie dies in den Positionen des Leistungsverzeichnisses ausdrücklich vorgesehen ist. Reparaturen, Änderungen oder der Ersatz bauseitiger beziehungsweise beigestellter Bauteile sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich ausgeschrieben oder vor ihrer Ausführung gesondert beauftragt werden. 10. Beigestellte Komponenten Soweit Bauteile oder Systemkomponenten durch den Auftraggeber oder andere Auftragnehmer beigestellt werden, sind diese nach Übergabe auf äußerlich erkennbare Beschädigungen, Vollständigkeit und Zuordnung zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Beigestellte Komponenten dürfen bei erkennbaren Mängeln oder fehlender Eignung nicht ohne vorherige Klärung verarbeitet werden. Der Ersatz fehlender, beschädigter oder ungeeigneter beigestellter Komponenten ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung, soweit dies nicht in einer Einzelposition ausdrücklich anders geregelt ist. 11. Allgemeine Schnittstellen Der Auftragnehmer hat seine Leistungen insbesondere mit folgenden Beteiligten beziehungsweise Gewerken zu koordinieren: Bauleitung und Objektplanung, Rohbau, Trockenbau, Maler, Bodenbelag, Fliesenarbeiten, Elektro, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik, Brandschutz, Fertignasszellenhersteller, Lieferant der zentralen Schließanlage. Die allgemeine Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen wird in der ZTV beschrieben. Bauteilbezogene oder von dieser allgemeinen Abgrenzung abweichende Schnittstellen ergeben sich aus den Einzelpositionen. Der Auftragnehmer hat die für seine Leistungen erforderlichen Angaben und Anforderungen so rechtzeitig bereitzustellen, dass die Leistungen anderer Gewerke ohne Behinderung ausgeführt werden können. 12. Bauablauf und Ausführungsabschnitte Die Leistungen sind entsprechend dem Baufortschritt geschossweise sowie gegebenenfalls in mehreren räumlich und zeitlich getrennten Abschnitten auszuführen. Die für das Bauvorhaben typischen abschnittsweisen Anlieferungen, Montagen, Einstellungen und Fertigstellungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die verbindlichen Ausführungsfristen, Abruffristen und Einzelfristen ergeben sich aus dem Bauvertrag, dem Vergabeprotokoll und dem jeweils gültigen Vertragsterminplan. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen und die erforderlichen personellen und materiellen Kapazitäten entsprechend den vereinbarten Terminen bereitzustellen. Erkennbare Behinderungen oder Umstände, die Auswirkungen auf die vereinbarten Termine haben können, sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 13. Schutz, Ordnung und Entsorgung Der Auftragnehmer ist für die sachgerechte Lagerung und den Schutz der von ihm gelieferten sowie übernommenen Bauteile innerhalb seines Verantwortungsbereichs zuständig. Vorhandene und bereits fertiggestellte Bauteile dürfen durch die Arbeiten des Auftragnehmers nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Verursachte Beschädigungen sind unverzüglich der Bauleitung anzuzeigen. Verpackungen, Verschnitt, Bohrstaub und sonstige durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstehende Abfälle sind laufend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die weitergehenden technischen Anforderungen an Lagerung, Schutz, Reinigung und Behandlung der ausgeschriebenen Bauteile werden in der ZTV geregelt. 14. Bemusterung und Freigaben Sichtbare Materialien, Oberflächen, Farben, Dekore und Beschläge dürfen erst nach der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Bemusterung und Freigabe bestellt beziehungsweise gefertigt werden. Bereits schriftlich getroffene Material-, Produkt- und Farbentscheidungen sind verbindlich und im Rahmen der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen. Die Freigabe von Bemusterungs-, Werk- oder Montageunterlagen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für: die Richtigkeit der von ihm ermittelten Maße, die Einhaltung der vertraglichen Anforderungen, die fachgerechte Ausführung, die Funktionsfähigkeit seiner Leistungen. Der Umfang der gesondert vergüteten Bemusterungsleistung ergibt sich aus Position 01.3. 15. Dokumentation Die für Abnahme, Betrieb, Wartung, Gewährleistung, Brandschutz und Zertifizierung erforderlichen Unterlagen sind vollständig und geordnet zu übergeben. Der konkrete Umfang, die Form und der Übergabezeitpunkt der Dokumentationsleistungen ergeben sich aus Position 01.4 und den ergänzenden technischen Festlegungen der ZTV. Unterlagen, die bereits vor Bestellung, Produktfreigabe, Montage oder Inbetriebnahme erforderlich sind, müssen unabhängig von der abschließenden Bestandsdokumentation rechtzeitig vorgelegt werden. 16. Bedenken, Unklarheiten und Änderungen Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, die Eignung von Vorleistungen oder die Verwendbarkeit vorgesehener Materialien und Bauteile sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eigenmächtige Änderungen an Planung, Konstruktion, Material, Fabrikat, Abmessungen, Öffnungsrichtung, Beschlagsfunktion oder sonstigen ausgeschriebenen Eigenschaften sind nicht zulässig. Änderungen dürfen erst nach schriftlicher Klärung und Freigabe ausgeführt werden. Soweit hieraus Mehr- oder Minderkosten entstehen, sind diese vor der Ausführung nachvollziehbar und positionsbezogen darzustellen.
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Geltungsbereich Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, nachfolgend ZTV genannt, gelten für sämtliche im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Tischler-, Tür- und Ausbauarbeiten. Sie regeln die allgemeinen gewerkspezifischen technischen Anforderungen an: Stahlzargen, Holz- und Holzwerkstofftürblätter, Drehflügel- und Schiebetüren, Ganzglastüren, Beschläge, Schlösser und Türkomponenten, Brand-, Rauch- und Schallschutztüren, elektrische Türkomponenten, Wandhandläufe, Ramm- und Eckschutzsysteme, WC-Trennwandsysteme, Innenfensterbänke. Bauteilbezogene Abmessungen, Mengen, Tür-IDs, Einbauorte, Öffnungsrichtungen, Funktionsanforderungen, Fabrikate und besondere Ausstattungen ergeben sich aus den Einzelpositionen, der vollständigen Türliste und den Vertragsplänen. Für gesondert ausgeschriebene Leistungen der Werk- und Montageplanung, des Aufmaßes, der Bemusterung und der Dokumentation gelten ergänzend die Positionen des Titels 01. 2. Technische Regelwerke Die Leistungen sind entsprechend den vertraglich eingeführten technischen Regelwerken, den bauaufsichtlichen Bestimmungen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Verarbeitungs- und Montagevorschriften der jeweiligen Systemhersteller auszuführen. Soweit in den Vertragsunterlagen kein bestimmter Ausgabestand bezeichnet ist, gilt die bei Ablauf der Angebotsfrist gültige Fassung einschließlich der zugehörigen Änderungen und Berichtigungen. Insbesondere sind, soweit für die jeweilige Leistung einschlägig, zu beachten: VOB/C, insbesondere ATV DIN 18355 "Tischlerarbeiten", ATV DIN 18357 "Beschlagarbeiten", ATV DIN 18360 "Metallbauarbeiten", DIN 18101 für Türblattgrößen, Band- und Schlosssitze, DIN 18111, Teile 1 bis 3, für Stahlzargen und deren Einbau, DIN 68706, Teile 1 und 2, für Türblätter und Zargen im Innenausbau, DIN EN 16034 für Feuer- und Rauchschutztüren, DIN 18093 für Einbau und Wartung von Feuer- und Rauchschutztüren, DIN 4109 einschließlich der einschlägigen Teile für den Schallschutz, DIN 18040-1 und DIN 18040-2, DIN EN 12217 für Bedienungskräfte von Türen, DIN EN 179 für Notausgangsverschlüsse, DIN EN 1125, soweit Paniktürverschlüsse ausdrücklich gefordert sind, DIN EN 1154 für Türschließmittel, DIN EN 1155 für elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen, DIN EN 1158 für Schließfolgeregler, DIN EN 12209 und DIN 18251 für Schlösser, DIN EN 1906 und DIN 18255 für Türdrücker und Türbeschläge, DIN EN 1303 und DIN 18252 für Profilzylinder und Schließzylinder, DIN EN 1670 für die Korrosionsbeständigkeit von Baubeschlägen, * DIN 18008 für Glas im Bauwesen, DIN EN 12150 für thermisch vorgespanntes Einscheibensicherheitsglas, DIN EN 14449 für Verbundsicherheitsglas, DIN 18534, soweit Befestigungen oder Anschlüsse in abgedichteten Innenräumen betroffen sind, Landesbauordnung Baden-Württemberg, die in Baden-Württemberg eingeführten Technischen Baubestimmungen, die Anforderungen des Brandschutzkonzepts und der brandschutztechnischen Planung, die projektbezogenen QNG- und NaWoh-Anforderungen. Bei Bauteilen mit Brand-, Rauch-, Schall- oder sonstigen nachweispflichtigen Funktionen sind zusätzlich die zugehörigen Leistungserklärungen, Klassifizierungen, allgemeinen Bauartgenehmigungen, Prüfzeugnisse, Verwendbarkeitsnachweise und Montageanleitungen verbindlich zu beachten. Die Kombination von Bauteilen unterschiedlicher Systeme oder Hersteller ist nur zulässig, wenn die Eignung der vollständigen Kombination für die ausgeschriebene Funktion nachgewiesen und die Verwendung schriftlich freigegeben wurde. 3. Technische Anforderungen an Werk- und Montageunterlagen Soweit Werk- und Montageunterlagen zu erstellen sind, müssen diese die für Fertigung, Koordination und Montage erforderlichen technischen Angaben vollständig und eindeutig enthalten. Werk- und Montageunterlagen müssen mit der Türliste, den Vertragsplänen und dem örtlichen Bestand übereinstimmen. Abweichungen sind eindeutig zu kennzeichnen und vor Fertigung schriftlich zu klären. 4. Allgemeine Material- und Produktanforderungen Es dürfen ausschließlich neue, unbeschädigte, für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Bauprodukte verwendet werden. Sichtbare Bauteile gleicher Art und innerhalb zusammenhängender Bereiche sind mit einheitlichem Erscheinungsbild auszuführen. Unterschiede in Farbe, Glanzgrad, Struktur, Dekor, Fugenbild oder Beschlagsoberfläche sind nicht zulässig, soweit sie über übliche produktionsbedingte Schwankungen hinausgehen. Sichtbare Oberflächen, Dekore, Farben, Kanten, Beschläge und Dichtungen müssen der freigegebenen Bemusterung entsprechen. Abweichende Produkte oder Konstruktionen dürfen nur verwendet werden, wenn deren vollständige technische und gestalterische Gleichwertigkeit nachgewiesen und vor Bestellung schriftlich freigegeben wurde. 5. Allgemeine Anforderungen an Türen und Zargen 5.1 Vollständigkeit und Systemverträglichkeit Türen sind als vollständig funktionsfähige Einheiten herzustellen. Türblatt, Zarge, Bänder, Schloss, Schließblech, Dichtungen, Bodendichtungen, Beschläge, Türschließer und sonstige Komponenten müssen aufeinander abgestimmt sein. Die Eignung des vollständigen Türelements für die ausgeschriebenen Anforderungen ist nachzuweisen. Die örtliche Einbausituation ist vor Fertigung zu prüfen. Türblätter dürfen erst gefertigt werden, wenn die maßgebenden Öffnungs-, Zargen-, Band- und Schlosssitzmaße festgestellt und mit der Planung abgeglichen wurden. 5.2 Abmessungen und lichte Durchgänge Die in Türliste und Planung angegebenen lichten Durchgangsbreiten und Durchgangshöhen sind als tatsächlich nutzbare Maße im fertig montierten Zustand einzuhalten. Türblätter und Beschläge sind so anzuordnen, dass die vorgesehene Nutzung, die erforderlichen Bewegungsflächen und die Fluchtwegbreiten nicht eingeschränkt werden. Kollisionen mit Wänden, Handläufen, Rammschutz, Installationen, Einrichtungsgegenständen oder anderen Türflügeln sind auszuschließen. 5.3 Türblätter Türblätter müssen eben, verwindungssteif und für die vorgesehene Nutzung ausreichend formstabil sein. Konstruktion, Einlage, Decklage, Oberfläche und Kantenaufbau müssen der ausgeschriebenen Beanspruchung entsprechen. Für Bereiche mit erhöhter Feuchte-, Reinigungs- oder Desinfektionsmittelbeanspruchung sind dafür geeignete und entsprechend nachgewiesene Türblätter einzusetzen. HPL-beschichtete Türblätter sind mit geschlossenen, widerstandsfähigen und feuchtebeständigen Kanten auszuführen. Die konkrete Kantenausführung richtet sich nach der jeweiligen Einzelposition und der freigegebenen Bemusterung. Offene Trägermaterialien, unversiegelte Schnittkanten oder nicht dauerhaft geschlossene Anschlussbereiche sind nicht zulässig. Nachträgliche Ausschnitte, Kürzungen oder Bearbeitungen müssen systemgerecht ausgeführt und gegen Feuchteeintritt geschützt werden. Bei Türen mit nachweispflichtigen Funktionen sind Bearbeitungen nur im durch den Verwendbarkeitsnachweis zugelassenen Umfang zulässig. 5.4 Klimatische Beanspruchung Für Türen zwischen Bereichen mit unterschiedlichen Temperaturen oder Luftfeuchten ist die erforderliche Klimaklasse entsprechend der Türliste, den Einzelpositionen und der tatsächlichen Einbausituation zu berücksichtigen. Die Eignung der Türblattkonstruktion für die ausgeschriebene Klimabeanspruchung ist durch geeignete Herstellerunterlagen nachzuweisen. Verformungen, die die Funktion, Dichtheit, Schließfähigkeit oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen, sind nicht zulässig. 5.5 Stahlzargen Neu zu liefernde Stahlzargen sind verzinkt und werkseitig grundiert auszuführen, soweit die Einzelposition keine abweichende Oberfläche vorsieht. Die Zargen sind entsprechend: der tatsächlichen Wandart, der fertigen Wanddicke, dem vorgesehenen Wandaufbau, der Türblattart, den erforderlichen Band- und Schlosssystemen, den Brand-, Rauch- und Schallschutzanforderungen auszuwählen und herzustellen. Zargen sind lot-, waage-, flucht- und verwindungsfrei einzubauen. Falzmaße, Bandabstände, Schlosssitze und Bodenstände müssen auf das vorgesehene Türblatt abgestimmt sein. Die Zargen sind während Transport, Lagerung und Montage vor Verformung und Beschädigung zu schützen. Beschädigungen der Verzinkung oder Grundierung sind unverzüglich mit einem geeigneten und systemverträglichen Beschichtungsaufbau auszubessern. Die Endbeschichtung der grundierten Stahlzargen erfolgt bauseits durch das Gewerk Maler. Die Zargen sind bis zur Übergabe an das Malergewerk sauber und frei von Klebstoff-, Mörtel-, Spachtel- und Dichtstoffresten zu halten. 5.6 Vorhandene Stahlzargen Bereits eingebaute Stahlzargen sind vor Fertigung und Montage der Türblätter auf Eignung für die vorgesehenen Türblätter und Funktionen zu prüfen. Türblätter dürfen nicht durch unzulässige Bearbeitungen an ungeeignete oder fehlerhaft eingebaute Zargen angepasst werden. Vorhandene Zargen dürfen bei Türen mit nachweispflichtigen Funktionen nur verwendet werden, wenn ihre Eignung als Bestandteil des vollständigen Türelements nachgewiesen ist. Festgestellte Abweichungen sind vor Fertigung der Türblätter schriftlich und eindeutig nach Tür-ID zu dokumentieren. 5.7 Befestigung und Hinterfüllung Zargen und sonstige Türelemente sind mit Befestigungsmitteln zu montieren, die für: den vorhandenen Untergrund, die auftretenden Lasten, die vorgesehene Nutzung, die jeweilige Zargenkonstruktion, die ausgeschriebene Bauteilfunktion geeignet und zugelassen sind. Befestigungsabstände, Ankerarten und Montagepunkte müssen den Systemvorgaben und Verwendbarkeitsnachweisen entsprechen. Technisch erforderliche Hinterfüllungen sind vollständig, hohlraumfrei und mit dem jeweiligen Zargen- und Wandsystem verträglichen Materialien auszuführen. Bei Feuer-, Rauch- und Schallschutztüren dürfen ausschließlich die im jeweiligen Nachweis zugelassenen Befestigungs- und Hinterfüllstoffe eingesetzt werden. Montageschäume dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Verwendung für das konkrete System ausdrücklich nachgewiesen ist. 5.8 Anschlussfugen Technisch erforderliche Anschlussfugen und Abdichtungen sind entsprechend den Brand-, Rauch-, Schall-, Feuchte- und sonstigen Funktionsanforderungen herzustellen. Rein sichtbare beziehungsweise malertechnische Anschlussfugen zwischen Zarge und angrenzender Wandoberfläche werden bauseits durch das Gewerk Maler hergestellt. Die technische Funktionsfuge darf durch die spätere malertechnische Verfugung nicht ersetzt oder beeinträchtigt werden. 5.9 Bodenanschlüsse und Türunterschnitte Maßgebend für die Ausbildung des Bodenanschlusses ist die tatsächliche Höhenlage des fertigen Fußbodens einschließlich Bodenbelag. Türblätter sind mit gleichmäßigem Bodenabstand einzubauen. Die ausgeschriebene lichte Durchgangshöhe muss erhalten bleiben. Türunterschnitte dürfen nur entsprechend der Türliste, der Lüftungsplanung und den Einzelpositionen ausgeführt werden. Bei Türen mit Brand-, Rauch- oder Schallschutzanforderungen dürfen Türunterschnitte oder nachträgliche Kürzungen nur ausgeführt werden, wenn diese mit dem jeweiligen Systemnachweis vereinbar sind. Erforderliche Bodendichtungen müssen über die gesamte Türbreite gleichmäßig anliegen und dürfen keine unzulässige Erhöhung der Bedienkräfte verursachen. Befestigungen im Bereich abgedichteter Bodenflächen sind auf das notwendige Maß zu beschränken und entsprechend dem vorhandenen Abdichtungssystem dauerhaft abzudichten. 6. Schlösser, Beschläge und Schließfunktionen 6.1 Allgemeine Anforderungen Schlösser und Beschläge sind entsprechend: Türblattgewicht und Türblattgröße, Nutzungshäufigkeit, mechanischer Beanspruchung, Korrosionsbeanspruchung, Brand- und Rauchschutzanforderungen, Flucht- und Rettungswegfunktion, Barrierefreiheit auszuwählen. Alle sichtbaren Beschläge zusammengehöriger Türen und Bereiche müssen hinsichtlich Fabrikat, Form, Material, Farbe und Oberfläche ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen. Befestigungsmittel müssen zum Beschlagsystem gehören oder vom Hersteller hierfür freigegeben sein. Sichtbare Befestigungen sind gleichmäßig auszurichten. Beschläge müssen gratfrei, leichtgängig und ohne Verletzungsgefahr ausgeführt sein. 6.2 Schlösser und Profilzylinder Schlösser sind für die in Türliste und Einzelpositionen festgelegte Schließfunktion vorzurichten. Die endgültigen Profilzylinder werden über die zentrale Schließanlage des Auftraggebers bereitgestellt. Schlösser, Schutzbeschläge, Rosetten und sonstige Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass die vorgesehenen Profilzylinder ohne Nachbearbeitung eingesetzt werden können. Zylinderlängen und erforderliche Mitnehmerausführungen sind mit dem Lieferanten der Schließanlage abzustimmen. Bei Türen mit Fluchtwegfunktion müssen Schloss, Beschlag und Profilzylinder als zugelassene und funktionsfähige Einheit ausgeführt werden. 6.3 Notausgangs- und Panikfunktionen Bei ausgeschriebener Notausgangsfunktion nach DIN EN 179 sind ausschließlich entsprechend klassifizierte und miteinander geprüfte Schloss- und Beschlagkombinationen einzusetzen. Soweit in der Türliste die Panikfunktion B gefordert ist, muss die Tür von der Fluchtseite jederzeit über den Drücker geöffnet werden können. Die Funktion auf der Gegenseite muss der ausgeschriebenen Schließfunktion entsprechen. Die tatsächliche Funktion ist nach Einbau einschließlich der vorgesehenen Profilzylinder zu prüfen. Eine Paniktürfunktion nach DIN EN 1125 ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich in der Türliste oder Einzelposition gefordert wird. 6.4 Türschließer und Schließfolgeregler Türschließer sind entsprechend Türblattbreite, Türblattgewicht, Öffnungsrichtung und Wind- beziehungsweise Druckverhältnissen zu dimensionieren. Bei zweiflügeligen Feuer- oder Rauchschutztüren ist eine zugelassene Schließfolgeregelung einzubauen und so einzustellen, dass die vorgeschriebene Schließreihenfolge zuverlässig eingehalten wird. 6.5 Feststellanlagen Feststellanlagen müssen als bauaufsichtlich zugelassene, aufeinander abgestimmte Systeme ausgeführt werden. Lieferung, Montage, Anschluss, Abnahme und Dokumentation müssen entsprechend der Einzelposition, der Zulassung und den Herstellervorgaben erfolgen. Bauseitige Brandmelde- oder Elektrokomponenten dürfen nur verwendet werden, wenn deren Eignung und Kompatibilität mit dem Feststellsystem nachgewiesen ist. Die Abgrenzung der elektrischen Anschlussleistungen richtet sich nach Abschnitt 11 dieser ZTV und den jeweiligen Einzelpositionen. 7. Brand- und Rauchschutztüren Feuer- und Rauchschutztüren sind als vollständige, nachgewiesene Türelemente entsprechend der geforderten Klassifizierung auszuführen. Zum vollständigen Türelement gehören alle funktionsrelevanten Bestandteile, insbesondere: Türblatt beziehungsweise Türflügel, Zarge, Bänder, Schloss und Schließblech, Drücker und sonstige Beschläge, Dichtungen, Bodendichtung beziehungsweise zulässiger Bodenanschluss, Türschließer, gegebenenfalls Schließfolgeregler, gegebenenfalls Feststellanlage, systemzugehörige Befestigungen und Hinterfüllungen. Einbau und Montage müssen entsprechend den Verwendbarkeits- beziehungsweise Anwendbarkeitsnachweisen und den Montagevorschriften des Systemherstellers erfolgen. Nicht vom Nachweis gedeckte Änderungen, Bohrungen, Fräsungen, Kürzungen, Beschlagwechsel oder Kombinationen mit fremden Bauteilen sind unzulässig. Kennzeichnungsschilder und dauerhafte Produktkennzeichnungen müssen nach Fertigstellung sichtbar und lesbar bleiben. Nach der Montage ist die vollständige Schließ- und Verriegelungsfunktion zu prüfen. Selbstschließende Türen müssen aus den vorgesehenen Öffnungsstellungen selbstständig schließen und sicher in die Falle einrasten. Für jedes Feuer- und Rauchschutztürelement sind die vorgeschriebenen Einbau-, Übereinstimmungs- und gegebenenfalls Abnahmebestätigungen vorzulegen. 8. Schallschutztüren Schallschutztüren müssen die in Türliste und Einzelposition geforderten Schalldämmwerte im eingebauten Zustand erreichen. Der Nachweis muss für das vollständige Türelement einschließlich: Türblatt, Zarge, Falzdichtungen, Bodendichtung, Schloss und Beschlägen, Anschlussfugen, Befestigung und Hinterfüllung geführt werden. Die nachgewiesene Türkonstruktion muss hinsichtlich Abmessungen und Aufbau auf die ausgeschriebene Einbausituation übertragbar sein. Schalltechnisch wirksame Dichtungen müssen durchgehend, dauerhaft elastisch und an den Ecken dicht angeschlossen sein. Absenkbare Bodendichtungen sind über die gesamte Türbreite gleichmäßig einzustellen. Nachträgliche Bearbeitungen, Durchdringungen oder Türunterschnitte, die den nachgewiesenen Schallschutz beeinträchtigen können, sind unzulässig. 9. Ganzglastüren und Verglasungen Verglasungen und Ganzglastüren sind entsprechend der Einbausituation und der zu erwartenden mechanischen Beanspruchung als Sicherheitsverglasung auszuführen. Glasart, Glasdicke, Kantenbearbeitung, Bohrungen und Ausschnitte müssen auf das jeweilige Beschlagsystem abgestimmt sein. Sichtbare Glaskanten sind gleichmäßig geschliffen und poliert auszuführen. Beschädigte, verkratzte oder an den Kanten ausgebrochene Scheiben dürfen nicht eingebaut werden. Erforderliche Sicherheitsmarkierungen oder visuelle Kontrastmarkierungen sind entsprechend Planung und Barrierefreiheitsanforderungen anzubringen. 10. Schiebetüren der Fertignasszellen 10.1 Vorhandene Konstruktion Bei insgesamt 45 Fertignasszellen sind bereits grundierte, sendzimirverzinkte Stahl-Umfassungszargen einschließlich Einlaufprofilen, Abdeckungen, Laufwagenkästen und Schiebetürlaufschienen eingebaut beziehungsweise mitgeliefert. Die Schiebetüren verteilen sich auf: Typ B beziehungsweise B-Standard: 39 Stück, Typ R beziehungsweise R-Standard: 6 Stück. Teile der Laufwerksbeschläge werden lose zur weiteren Montage übergeben. Vor Fertigung der Türblätter sind die vorhandenen Zargen, Laufschienen, Laufwagenkästen und beigestellten Laufwerkskomponenten zu prüfen auf: Vollständigkeit, Beschädigungen, Maßhaltigkeit, lot- und fluchtgerechten Einbau, Funktionsfähigkeit, Tragfähigkeit, Kompatibilität mit den vorgesehenen Türblättern und Ergänzungsbeschlägen. Fehlende, beschädigte oder technisch ungeeignete Systemteile sind vor Bearbeitung beziehungsweise Fertigung der Türblätter schriftlich und nach Tür-ID geordnet anzuzeigen. 10.2 Lichte Durchgangsbreiten Nach vollständiger Montage einschließlich Türblatt, Griffe, Anschläge und Beschläge müssen folgende tatsächlich nutzbaren lichten Durchgangsbreiten eingehalten werden: Typ B: mindestens 800 mm, Typ R: mindestens 900 mm. In die Öffnung ragende Türblattteile, Griffe, Anschläge oder sonstige Bauteile sind bei der Ermittlung der lichten Durchgangsbreite zu berücksichtigen. Vor Fertigung der sechs Türblätter Typ R ist anhand des örtlichen Aufmaßes und der Werk- und Montageplanung nachzuweisen, dass mit den vorhandenen Zargen und Laufsystemen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 900 mm erreicht wird. Kann die erforderliche Durchgangsbreite nicht erreicht werden, dürfen die betreffenden Türblätter erst nach schriftlicher Klärung gefertigt oder bearbeitet werden. Eine konstruktive Veränderung vorhandener Zargen, Laufschienen oder Laufwagenkästen ist ohne vorherige schriftliche Freigabe unzulässig. 10.3 Türblätter und Beschläge Die Türblätter müssen für die in den Bewohnerbädern auftretende Feuchte-, Reinigungs- und Desinfektionsmittelbeanspruchung geeignet sein. Oberflächen und Kanten sind geschlossen, feuchtebeständig, leicht zu reinigen und entsprechend der freigegebenen Bemusterung auszuführen. Die Türblätter dürfen in keiner Betriebsstellung schleifen, verkanten oder unkontrolliert aus der Führung laufen. 10.4 Abgrenzung der separaten Schiebetür Die Schiebetür T00.10 zum Dienstzimmer ist keine Fertignasszellentür. Für diese Tür sind Zarge, Türblatt, vollständiges Laufwerk und sämtliche Beschläge entsprechend den hierfür vorgesehenen Einzelpositionen als neues, aufeinander abgestimmtes System auszuführen. 11. Elektrische Türkomponenten Soweit elektrische Türkomponenten ausgeschrieben sind, müssen diese als aufeinander abgestimmte, für die jeweilige Türfunktion geeignete Systeme ausgeführt werden. Zur Leistung des Auftragnehmers gehören entsprechend der jeweiligen Einzelposition insbesondere: systemgerechte Montage der Türkomponenten, interne Verdrahtung innerhalb des Türelements, Kabelübergänge und Anschlussleitungen am Türelement, Einstellung und Parametrierung, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung. Bauseitig durch das Gewerk Elektro erfolgen, soweit in der Einzelposition nichts Abweichendes bestimmt ist: Verlegung der Zuleitungen, Herstellung der Spannungsversorgung, Anschluss an das Stromnetz, Einbindung in Brandmeldeanlage, Zutrittskontrolle oder andere übergeordnete Systeme. Der Auftragnehmer hat rechtzeitig mitzuteilen: Anschlusswerte und Betriebsspannungen, Leitungsart und Aderanzahl, Lage der Übergabepunkte, erforderliche Einbau- und Anschlussdosen, Anforderungen an potentialfreie Kontakte, erforderliche Steuer- und Rückmeldesignale, Vorgaben zur Leitungsführung. Kabelübergänge und bewegliche Leitungen sind gegen Quetschen, Scheuern und unzulässige Zugbeanspruchung zu schützen. Elektrische Komponenten müssen für Wartung, Prüfung und Austausch zugänglich bleiben. Nach Anschluss durch das Gewerk Elektro ist eine gemeinsame Funktionsprüfung der vollständigen Türanlage durchzuführen. 12. Wandhandläufe Wandhandläufe sind als vollständige Systeme einschließlich aller Halterungen, Endstücke, Formteile, Innen- und Außenecken, Übergänge und Befestigungsmittel auszuführen. Verlauf, Montagehöhe und Wandabstand richten sich nach den Vertragsplänen, den Barrierefreiheitsanforderungen und den Einzelpositionen. Enden sind entsprechend Planung beziehungsweise Systemvorgabe zur Wand oder nach unten zurückzuführen, soweit keine abweichende Detailausbildung festgelegt ist. Befestigungsabstände und Befestigungsmittel sind entsprechend den Herstellerangaben und den vorhandenen Untergründen festzulegen. Für Handläufe an Trockenbauwänden werden planmäßig erforderliche Verstärkungen bauseits durch das Trockenbaugewerk hergestellt. Der Auftragnehmer hat Lage, Größe und Belastungsanforderungen der Verstärkungen rechtzeitig und prüffähig anzugeben. Vor Montage sind die vorhandenen Befestigungsuntergründe zu prüfen. Ungeeignete, fehlende oder abweichend angeordnete Verstärkungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Sichtbare Oberflächen und Farben müssen der Einzelposition und der freigegebenen Bemusterung entsprechen. 13. Ramm- und Eckschutzsysteme Ramm- und Eckschutzsysteme sind als vollständige, aufeinander abgestimmte Systeme auszuführen. Zum System gehören sämtliche: Träger- und Unterprofile, sichtbaren Abdeckprofile, Endstücke, Eckelemente, Verbindungsteile, Befestigungsmittel, systembedingten Form- und Übergangsteile. Verlauf, Montagehöhe, Längen und Eckausbildungen sind anhand der Planung und des örtlichen Aufmaßes festzulegen. Fugen und Stöße sind auf das technisch erforderliche Maß zu begrenzen und innerhalb zusammenhängender Wandflächen gleichmäßig anzuordnen. Bei Trockenbauwänden sind die Befestigungen auf die bauseitigen Verstärkungen abzustimmen. Anforderungen an Lage und Belastbarkeit sind rechtzeitig mitzuteilen. Montagen im Bereich von Brand- und Rauchschutztüren dürfen deren Funktion, Zargenbefestigung, Türschließung und vorgeschriebene lichte Durchgangsbreite nicht beeinträchtigen. Klebeverbindungen dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese Bestandteil des vorgesehenen Systems und für den vorhandenen Untergrund geeignet sind. 14. WC-Trennwandsysteme WC-Trennwände sind als vollständige, feuchtraumgeeignete Systeme einschließlich Trennwänden, Türen, Stützen, Wandanschlüssen, Beschlägen, Verriegelungen, Puffern und sämtlichen Befestigungsmitteln auszuführen. Plattenmaterialien, Kanten und Beschläge müssen: feuchtebeständig, korrosionsbeständig, reinigungs- und desinfektionsmittelbeständig, stoß- und kratzfest, für die vorgesehene Nutzung geeignet sein. Die Anlagen sind auf Grundlage eines örtlichen Aufmaßes nach Fertigstellung der maßgebenden Wand- und Bodenoberflächen herzustellen. Die Lage von Sanitärobjekten, Installationen, Bodenabläufen und sonstigen Einbauten ist vor Fertigung zu prüfen. Türen müssen leichtgängig funktionieren und dürfen nicht selbstständig in eine ungewollte Stellung laufen. Verriegelungen müssen von außen im Notfall entriegelt werden können. Beschläge und Verbindungsmittel sind ohne scharfe Kanten und mit einheitlicher Oberfläche auszuführen. Befestigungen in abgedichteten Wand- und Bodenbereichen sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. Durchdringungen sind mit dem vorhandenen Abdichtungssystem verträglich und dauerhaft abzudichten. Bei barrierefreien WC-Bereichen sind die planerisch festgelegten lichten Breiten, Bewegungsflächen und Türfunktionen einzuhalten. 15. Innenfensterbänke Innenfensterbänke sind auf Grundlage der örtlich festgestellten Fenster-, Leibungs- und Wandmaße herzustellen. Material, Oberfläche, Dicke, Vorderkantenausbildung und Farbgebung richten sich nach der jeweiligen Einzelposition und der freigegebenen Bemusterung. Stöße sind auf das technisch notwendige Maß zu begrenzen und gleichmäßig anzuordnen. Lage und Ausbildung unvermeidbarer Stöße sind vor Fertigung abzustimmen. Erforderliche Dehn- und Anschlussfugen sind material- und systemgerecht auszubilden. Befestigungs- und Klebstoffe müssen für den Untergrund geeignet, untereinander verträglich und mit den QNG- und NaWoh-Anforderungen vereinbar sein. Fensterfunktionen, Lüftungsöffnungen, Revisionsmöglichkeiten und angrenzende Installationen dürfen durch die Fensterbänke nicht beeinträchtigt werden. 16. Technische Schnittstellen 16.1 Rohbau und Trockenbau Rohbau- und Trockenbauöffnungen werden bauseits hergestellt. Planmäßig erforderliche Verstärkungen innerhalb von Trockenbaukonstruktionen für Zargen, Handläufe sowie Ramm- und Eckschutzsysteme werden bauseits durch das Trockenbaugewerk ausgeführt. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen Angaben zu Lage, Abmessung, Befestigungsart und Belastung rechtzeitig bereitzustellen. Vor Montage ist die Eignung des tatsächlich vorhandenen Untergrunds zu prüfen. 16.2 Malerarbeiten Die Endbeschichtung werkseitig grundierter Stahlzargen erfolgt bauseits durch das Gewerk Maler. Rein sichtbare beziehungsweise malertechnische Anschlussfugen werden ebenfalls bauseits durch das Gewerk Maler hergestellt. Technisch erforderliche Fugen, Hinterfüllungen und Abdichtungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Bauteilfunktionen verbleiben beim Auftragnehmer. 16.3 Bodenbelag und Fliesen Die endgültigen Bodenaufbauhöhen sind vor Fertigung beziehungsweise Montage der Türblätter abzugleichen. Schwellen, Bodendichtungen, Bodenführungen und Türblattunterkanten sind auf den tatsächlich ausgeführten Bodenbelag abzustimmen. Vorhandene Abdichtungen dürfen nicht ohne vorherige technische Abstimmung durchdrungen werden. 16.4 Elektro Die technische Abgrenzung bei elektrischen Türkomponenten richtet sich nach Abschnitt 11 dieser ZTV und den jeweiligen Einzelpositionen. Erforderliche elektrische Übergabepunkte sind vor Ausführung mit dem Gewerk Elektro abzustimmen. 16.5 Lüftung und HLS Türunterschnitte und Überströmquerschnitte sind mit der Lüftungsplanung abzugleichen. Sanitäre Einrichtungen, Installationen und Revisionsbereiche dürfen durch Türen, Trennwände oder sonstige Bauteile nicht unzulässig eingeschränkt werden. 16.6 Brandschutz Die Ausführung von Brand- und Rauchschutztüren ist mit der brandschutztechnischen Planung abzugleichen. Abweichungen zwischen Türliste, Ausführungsplanung, Brandschutzkonzept und örtlicher Einbausituation sind vor Fertigung schriftlich zu klären. 17. Montagebedingungen und Ausführung Holz- und Holzwerkstoffbauteile dürfen nur unter geeigneten klimatischen Baustellenbedingungen gelagert und montiert werden. Bauteile sind vor der Montage ausreichend zu akklimatisieren. Eine Montage in dauerhaft feuchten, nicht ausreichend getrockneten oder nicht gegen Witterung geschützten Bereichen ist unzulässig, soweit das jeweilige Produkt hierfür nicht ausdrücklich geeignet ist. Vor Montagebeginn sind insbesondere zu prüfen: Zugänglichkeit des Einbauorts, Maßhaltigkeit und Zustand der Öffnungen, Wand- und Bodenaufbauten, Höhenbezüge, Befestigungsuntergründe, vorhandene Abdichtungen, vorhandene Zargen und Systemteile, mögliche Kollisionen mit anderen Bauteilen. Montagearbeiten sind so auszuführen, dass angrenzende Bauteile nicht beschädigt und ausgeschriebene Bauteilfunktionen nicht beeinträchtigt werden. Bohr- und Schneidarbeiten sind mit geeigneter Staubabsaugung auszuführen. Metallspäne und sonstige korrosionsfördernde Rückstände sind unverzüglich vollständig zu entfernen. Nachträgliche Anpassungen müssen fachgerecht, dauerhaft und ohne Beeinträchtigung sichtbarer Oberflächen oder nachgewiesener Funktionen ausgeführt werden. 18. Einstellung und Funktionsprüfung Sämtliche beweglichen Bauteile sind nach der Montage einzustellen und auf vollständige Funktionsfähigkeit zu prüfen. Bei Türen sind mindestens zu kontrollieren: Öffnen und Schließen, gleichmäßige Fugenbilder, Bodenabstände, lichte Durchgangsmaße, Band- und Schlossfunktion, sichere Verriegelung, Drücker- und Griffbetätigung, Türschließerfunktion, Schließfolgeregelung, Feststellfunktion, Panik- beziehungsweise Notausgangsfunktion, Funktion der Boden- und Falzdichtungen, elektrische Türfunktionen, Kollisionsfreiheit. Bei Handläufen, Ramm- und Eckschutz, WC-Trennwänden und Fensterbänken sind insbesondere Befestigung, Stabilität, Ausrichtung, Oberflächenzustand und Vollständigkeit der Systemteile zu prüfen. Fehlfunktionen, lose Befestigungen, schleifende Türblätter, ungleichmäßige Fugen oder beschädigte Oberflächen sind vor Abnahme zu beseitigen. Die Funktionsprüfungen sind bauteil- beziehungsweise türbezogen zu dokumentieren, soweit dies für die jeweilige Funktion oder nach den Einzelpositionen erforderlich ist. 19. Schutz der technischen Bauteile Gelieferte und eingebaute Bauteile sind materialgerecht gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, Verformung, Verkratzen und mechanische Beschädigung zu schützen. Schutzfolien und Abdeckmaterialien müssen für die jeweilige Oberfläche geeignet sein und dürfen keine: Verfärbungen, Glanzgradveränderungen, Klebstoffrückstände, Weichmacherwanderungen, Oberflächenablösungen verursachen. Funktionsrelevante Bauteile wie Dichtungen, Schlösser, Laufschienen, Türschließer und elektrische Komponenten sind vor Staub, Farbe, Spachtelmasse und sonstigen Verunreinigungen zu schützen. Werkseitige Schutzfolien sind entsprechend den Herstellerangaben und spätestens vor Übergabe rückstandsfrei zu entfernen. 20. Technische Nachweise und Bestandsunterlagen Für die verwendeten Produkte und ausgeführten Konstruktionen sind die technisch erforderlichen Nachweise vollständig und eindeutig zugeordnet vorzulegen. Hierzu gehören, soweit einschlägig: Produkt- und technische Datenblätter, Leistungserklärungen, Klassifizierungsberichte, allgemeine Bauartgenehmigungen, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, europäische technische Bewertungen, Brand-, Rauch- und Schallschutznachweise, Montage- und Einbaubestätigungen, Übereinstimmungsbestätigungen, Einstell- und Funktionsprotokolle, Abnahmeunterlagen für Feststellanlagen, Inbetriebnahmeprotokolle elektrischer Türkomponenten, Reinigungs-, Pflege-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Ersatzteil- und Verschleißteillisten, soweit erforderlich. Türbezogene Unterlagen müssen eindeutig anhand der Tür-ID zugeordnet werden können. Nachweise, die Voraussetzung für eine Produktfreigabe, Bestellung, Fertigung oder Montage sind, müssen vor dem jeweiligen Vorgang vorgelegt werden. Die Zusammenstellung und Übergabe der abschließenden Dokumentation erfolgt entsprechend Position 01.4. 21. QNG- und NaWoh-Anforderungen Das Gebäude ist für eine Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude im Bewertungssystem NaWoh vorgesehen. Für sämtliche dauerhaft im Gebäude verbleibenden Bauprodukte sind die projektbezogenen QNG- und NaWoh-Anforderungen einzuhalten. Produkte dürfen erst nach Prüfung und Freigabe der erforderlichen Nachweise bestellt beziehungsweise eingebaut werden. Ein Produktwechsel nach erfolgter Freigabe bedarf einer erneuten Nachweisprüfung und schriftlichen Zustimmung. Nach Fertigstellung ist die Einhaltung der für den Auftragnehmer geltenden QNG- und NaWoh-Produktanforderungen entsprechend den Vorgaben des Zertifizierungssystems zu bestätigen. 22. Technische Abweichungen und Bedenken Erkennbare technische Widersprüche oder ungeeignete Vorleistungen sind vor Fertigung beziehungsweise Ausführung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei: Abweichungen zwischen Türliste, Planung und örtlicher Einbausituation, ungeeigneten oder beschädigten Zargen, abweichenden Wanddicken oder Öffnungsmaßen, fehlenden Trockenbauverstärkungen, unzureichenden Befestigungsuntergründen, unklaren Höhenbezügen, nicht erreichbaren lichten Durchgangsbreiten, widersprüchlichen Brand-, Rauch- oder Schallschutzanforderungen, nicht systemkonformen Beschlagskombinationen, ungeklärten Türunterschnitten, fehlenden elektrischen Übergabepunkten, ungeeigneten oder unvollständigen beigestellten Systemteilen. Eigenmächtige Änderungen an Konstruktion, Material, Fabrikat, Bauteilabmessungen, Anschlagrichtung, Beschlagsfunktion oder nachgewiesenen Türelementen sind unzulässig. Die Fertigung beziehungsweise Ausführung des betroffenen Bauteils darf erst nach schriftlicher technischer Klärung fortgesetzt werden.
1. Geltungsbereich
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.__. 1 Örtliches Aufmaß sowie Werk- und Motageplanung Vollständiges örtliches Aufmaß und Erstellen der Werk- und Montageplanung für sämtliche ausgeschriebenen Bauteile auf Grundlage der Vertragspläne, der Türliste, der freigegebenen Bemusterung und der tatsächlich vorhandenen Einbausituationen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: Ermittlung sämtlicher für Bestellung, Fertigung und Montage erforderlichen Maße, Prüfung der Öffnungsmaße, Wandarten, fertigen Wanddicken und Höhenbezüge zum fertigen Fußboden, Prüfung der Lage und Abmessungen vorhandener Zargen, Befestigungsuntergründe und Trockenbauverstärkungen, Fortschreibung und Vervollständigung der Tür- und Beschlagliste, eindeutige Zuordnung nach Tür-ID und Einbauort, Darstellung der Türarten, Öffnungsrichtungen und tatsächlich nutzbaren lichten Durchgangsmaße, Darstellung der Türblatt-, Zargen-, Band-, Schloss- und Beschlagsausführungen, Darstellung der Brand-, Rauch-, Schall-, Feuchte-, Klima-, Fluchtweg- und sonstigen Funktionsanforderungen, Befestigungs-, Hinterfüllungs-, Boden-, Dichtungs- und Anschlussdetails, Darstellung der Türunterschnitte, Bodendichtungen und Schwellen, Darstellung elektrischer Türkomponenten und der erforderlichen Übergabepunkte, Ausführungs- und Befestigungsdetails für Wandhandläufe, Ramm- und Eckschutzsysteme, WC-Trennwände und Innenfensterbänke, Koordination der Schnittstellen zu Rohbau, Trockenbau, Maler, Bodenbelag, Fliesen, Elektro, HLS, Brandschutz und Schließanlage, Erstellung eines nach Bauteil beziehungsweise Tür-ID gegliederten Maß- und Abweichungsprotokolls, Einarbeitung der Prüfvermerke des Auftraggebers und erforderliche erneute Vorlage bis zur schriftlichen Freigabe. Die vollständigen Unterlagen sind spätestens zehn Arbeitstage vor dem vorgesehenen Bestell- beziehungsweise Fertigungsbeginn digital als PDF-Dateien vorzulegen. Tür-, Beschlag-, Maß- und Produktlisten sind zusätzlich in bearbeitbarer Form als XLSX-Dateien zu übergeben. Mit Bestellung oder Fertigung darf erst nach schriftlicher Freigabe der betreffenden Unterlagen begonnen werden. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Maße, Konstruktion, Systemverträglichkeit und vertragsgemäße Ausführung. Die werkplanerische Maßaufnahme ersetzt nicht die in Position 02.6 ausgeschriebene bauteilbezogene Prüfung und Vorbereitung der vorhandenen Stahlzargen.
01.__. 1
Örtliches Aufmaß sowie Werk- und Motageplanung
1.00
psch
01.__. 2 Bemusterung Durchführen und dokumentieren der vollständigen Bemusterung sämtlicher ausgeschriebener sichtbarer Materialien, Oberflächen, Farben, Kanten und Beschläge. Die Bemusterung umfasst insbesondere: HPL-Dekore und Kantenausführungen der Türblätter, Oberflächen und sichtbare Ausführung der Stahlzargen, Drücker-, Griff-, Rosetten-, Band- und sonstige Beschlagsausführungen, Ganzglasbeschläge und sichtbare Dichtungsprofile, Oberflächen und Farben der Wandhandläufe, Oberflächen, Farben und Systemteile der Ramm- und Eckschutzsysteme, Plattenmaterialien, Kanten, Profile und Beschläge der WC-Trennwände, Material, Farbe, Oberfläche und Vorderkantenausbildung der Innenfensterbänke. Vorzulegen ist eine übersichtlich beschriftete Zusammenstellung physischer Originalmuster einschließlich Hersteller- und Produktbezeichnungen, Artikelnummern, vorgesehener Einbauorte sowie der zur Produktfreigabe erforderlichen technischen und projektbezogenen QNG-/NaWoh-Nachweise. Die Bemusterung ist rechtzeitig vor Bestellung der betreffenden Produkte durchzuführen. Die freigegebenen Festlegungen sind in einem Bemusterungsprotokoll zu dokumentieren und in die Werk- und Montageplanung zu übernehmen. Erforderliche Wiederholungsvorlagen aufgrund unvollständiger oder nicht ausschreibungskonformer Erstvorlagen sind einzurechnen. Vollständige Mustertüren oder Musteraufbauten in Originalgröße sind nicht Bestandteil dieser Position, soweit sie nicht in einer Einzelposition ausdrücklich gefordert werden.
01.__. 2
Bemusterung
1.00
psch
01.__. 3 Technische Dokumentation und Bestandsunterlagen Erstellen, Zusammenstellen, Fortschreiben und digitale Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation und Bestandsunterlagen für sämtliche ausgeführten Leistungen gemäß den Allgemeinen Vorbemerkungen und den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen. Die Dokumentation umfasst insbesondere: fortgeschriebene und revidierte Tür-, Beschlag- und Produktlisten, Produkt- und technische Datenblätter, Leistungserklärungen und Herstellererklärungen, allgemeine Bauartgenehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Klassifizierungen und sonstige Verwendbarkeitsnachweise, Brand-, Rauch- und Schallschutznachweise, Montage-, Einbau- und Übereinstimmungsbestätigungen, Einstell- und Funktionsprotokolle, Unterlagen und Abnahmeprotokolle der Feststellanlagen, Inbetriebnahmeprotokolle elektrischer Türkomponenten, Reinigungs-, Pflege-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Ersatzteil- und Verschleißteillisten, soweit erforderlich, vollständige produktbezogene QNG- und NaWoh-Nachweise, abschließende Bestätigung der vertragsgemäßen Verwendung der freigegebenen Produkte. Türbezogene Unterlagen sind eindeutig nach Tür-ID zu gliedern. Sonstige Unterlagen sind nach Titel, Bauteilart und Einbauort zu ordnen. Unterlagen, die Voraussetzung für die Produktfreigabe, Bestellung, Fertigung oder Montage sind, müssen vor dem jeweiligen Vorgang vorgelegt werden. Die vollständige vorläufige Abschlussdokumentation ist spätestens zehn Arbeitstage vor der Abnahme zu übergeben. Im Zuge der Abnahme erforderliche Ergänzungen oder Berichtigungen sind bis zur vollständigen Übergabe einzuarbeiten. Die Übergabe erfolgt digital als durchsuchbare PDF-Dateien in einer abgestimmten Ordnerstruktur. Tür-, Beschlag-, Produkt- und QNG-/NaWoh-Listen sind zusätzlich als bearbeitbare XLSX-Dateien zu übergeben.
01.__. 3
Technische Dokumentation und Bestandsunterlagen
1.00
psch
01.__. 4 Stundenlohnarbeiten, Mittellohn Ausführen unvorhergesehener und nicht bereits von den Vertragspositionen erfasster Arbeiten ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anordnung durch den Auftraggeber beziehungsweise dessen Bauleitung. Die Abrechnung erfolgt nach einem einheitlichen Mittellohnsatz für die eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer. Der Verrechnungssatz umfasst insbesondere: sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten, tarifliche und betriebliche Zuschläge, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn, persönliche Schutzausrüstung, übliche Handwerkzeuge und Kleingeräte, An- und Abfahrt sowie Wegezeiten innerhalb der Baustelle. Materialien, besondere Maschinen oder Hebezeuge dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen gesonderten Nachweis abgerechnet werden. Stundenlohnzettel sind täglich vorzulegen und müssen mindestens Datum, Tür-ID beziehungsweise Einbauort, ausgeführte Tätigkeit, Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte sowie die geleisteten Stunden enthalten. Die Gegenzeichnung bestätigt ausschließlich Art und Umfang der dokumentierten Leistung, nicht deren Vergütungspflicht. Arbeiten zur Beseitigung eigener Mängel sowie bereits vertraglich geschuldete Nebenleistungen werden nicht als Stundenlohnarbeiten vergütet.
01.__. 4
Stundenlohnarbeiten, Mittellohn
20.00
h
02 Stahlzargen
02
Stahlzargen
02.__. 1 Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 0,76m Liefern und montieren einer zweiteiligen Stahlumfassungszarge für einflügelige, gefälzte Innentür, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB, Maulweite 0,205 m, verzinktes Stahlblech, werkseitig grundiert, einschließlich Dichtungsprofil, Bandaufnahmen, Schließblech, Befestigung, Ausrichten und systemgerechter Hinterfüllung. Endbeschichtung durch Malergewerk. Türfunktion und Öffnungsrichtung gemäß Türliste.
02.__. 1
Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 0,76m
3.00
St
02.__. 2 Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 0,885m Liefern und montieren einer zweiteiligen Stahlumfassungszarge für einflügelige, gefälzte Innentür, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB, Maulweite 0,205 m, verzinktes Stahlblech, werkseitig grundiert, einschließlich Dichtungsprofil, Bandaufnahmen, Schließblech, Befestigung, Ausrichten und systemgerechter Hinterfüllung. Endbeschichtung durch Malergewerk. Türfunktion und Öffnungsrichtung gemäß Türliste.
02.__. 2
Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 0,885m
15.00
St
02.__. 3 Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 1,01m Liefern und montieren einer zweiteiligen Stahlumfassungszarge für einflügelige, gefälzte Innentür, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB, Maulweite 0,205 m, verzinktes Stahlblech, werkseitig grundiert, einschließlich Dichtungsprofil, Bandaufnahmen, Schließblech, Befestigung, Ausrichten und systemgerechter Hinterfüllung. Endbeschichtung durch Malergewerk. Türfunktion und Öffnungsrichtung gemäß Türliste.
02.__. 3
Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 1,01m
25.00
St
02.__. 4 Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 1,135m Liefern und montieren einer zweiteiligen Stahlumfassungszarge für einflügelige, gefälzte Innentür, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB, Maulweite 0,205 m, verzinktes Stahlblech, werkseitig grundiert, einschließlich Dichtungsprofil, Bandaufnahmen, Schließblech, Befestigung, Ausrichten und systemgerechter Hinterfüllung. Endbeschichtung durch Malergewerk. Türfunktion und Öffnungsrichtung gemäß Türliste.
02.__. 4
Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 1,135m
16.00
St
02.__. 5 Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 1,26m Liefern und montieren einer zweiteiligen Stahlumfassungszarge für einflügelige, gefälzte Innentür, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB, Maulweite 0,205 m, verzinktes Stahlblech, werkseitig grundiert, einschließlich Dichtungsprofil, Bandaufnahmen, Schließblech, Befestigung, Ausrichten und systemgerechter Hinterfüllung. Endbeschichtung durch Malergewerk. Türfunktion und Öffnungsrichtung gemäß Türliste.
02.__. 5
Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 1,26m
3.00
St
02.__. 6 Vorhandene Stahlzargen prüfen und für Türmontage vorbereiten Vorhandene, durch den Trockenbauer montierte einteilige Stahlzarge prüfen. Maße, Lot und Flucht, Befestigung, Bandaufnahme, Schließblech und Dichtungsnut kontrollieren. Für die Aufnahme des ausgeschriebenen Türblatts funktionsgerecht vorbereiten, erforderliche systemkompatible Ergänzungs- und Befestigungsteile liefern und Türfunktion abschließend einstellen.
02.__. 6
Vorhandene Stahlzargen prüfen und für Türmontage vorbereiten
107.00
St
02.__. 7 Zweiteilige Stahlzarge für Schiebetür T00.10 Zweiteilige Stahl-Umfassungszarge für eine einflügelige, vor der Wand beziehungsweise Zarge laufende Schiebetür mit Anschlag liefern und montieren. Einbauort: Erdgeschoss, Dienstzimmer, Tür T00.10. Ausführung gemäß Türliste, Werkplanung und örtlichem Aufmaß: Rohbauöffnung ca. 1.010 × 2.295 mm, Öffnungshöhe ab Oberkante Fertigfußboden ca. 2.135 mm, Wandkonstruktion: verputzte Massivwand, Maulweite ca. 205 mm, Schieberichtung: links, erforderliche lichte Durchgangsbreite nach vollständiger Montage: mindestens 950 mm. Zarge aus verzinktem Stahlblech, zweiteilig, werkseitig grundiert, einschließlich Anschlag- beziehungsweise Schließprofil, systemgerechtem Schließblech passend zur ausgeschriebenen Schlossfunktion, erforderlichen Verstärkungen und Befestigungspunkten, Befestigungs- und Verbindungsmitteln sowie sämtlichem systembedingtem Zubehör. Zarge lot- und fluchtgerecht montieren, ausrichten, dauerhaft befestigen und systemgerecht hinterfüllen. Anschlüsse an die angrenzenden Wandflächen für die nachfolgenden Ausbauarbeiten fachgerecht herstellen. Endbeschichtung der grundierten Stahlzarge in RAL 7006 durch das Malergewerk. Laufschiene, Laufwagen, Bodenführung und sonstige bewegliche Beschlagteile sind nicht Bestandteil dieser Position und werden mit Position 03.9 vergütet.
02.__. 7
Zweiteilige Stahlzarge für Schiebetür T00.10
1.00
St
03 HPL-Holztürblätter
03
HPL-Holztürblätter
03.__. 1 HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 0,67m Liefern und montieren eines einflügeligen, gefälzten Holzwerkstoff-Türblatts, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB, beidseitig HPL Resopal Affinity, Kante gemäß ZTV, einschließlich systemgerechter Bänder, Objekt-Rosettengarnitur Edelstahl HOPPE Paris oder gleichwertig, Einsteckschloss PZ-gelocht und aller Dichtungs- und Befestigungsteile. Montage in die gemäß Türliste neu zu liefernde oder vorhandene Stahlzarge; einschließlich Einhängen, Ausrichten und Einstellen. Abweichende WC-, EN-179-, Schall-, Brand-, Rauch-, Klima- und Unterkantenanforderungen werden über die nachfolgenden Zulagen erfasst.
03.__. 1
HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 0,67m
O
1.00
St
03.__. 2 HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 0,76m Liefern und montieren eines einflügeligen, gefälzten Holzwerkstoff-Türblatts, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB, beidseitig HPL Resopal Affinity, Kante gemäß ZTV, einschließlich systemgerechter Bänder, Objekt-Rosettengarnitur Edelstahl HOPPE Paris oder gleichwertig, Einsteckschloss PZ-gelocht und aller Dichtungs- und Befestigungsteile. Montage in die gemäß Türliste neu zu liefernde oder vorhandene Stahlzarge; einschließlich Einhängen, Ausrichten und Einstellen. Abweichende WC-, EN-179-, Schall-, Brand-, Rauch-, Klima- und Unterkantenanforderungen werden über die nachfolgenden Zulagen erfasst.
03.__. 2
HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 0,76m
9.00
St
03.__. 3 HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 0,885m Liefern und montieren eines einflügeligen, gefälzten Holzwerkstoff-Türblatts, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB, beidseitig HPL Resopal Affinity, Kante gemäß ZTV, einschließlich systemgerechter Bänder, Objekt-Rosettengarnitur Edelstahl HOPPE Paris oder gleichwertig, Einsteckschloss PZ-gelocht und aller Dichtungs- und Befestigungsteile. Montage in die gemäß Türliste neu zu liefernde oder vorhandene Stahlzarge; einschließlich Einhängen, Ausrichten und Einstellen. Abweichende WC-, EN-179-, Schall-, Brand-, Rauch-, Klima- und Unterkantenanforderungen werden über die nachfolgenden Zulagen erfasst.
03.__. 3
HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 0,885m
20.00
St
03.__. 4 HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 1,01m Liefern und montieren eines einflügeligen, gefälzten Holzwerkstoff-Türblatts, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB, beidseitig HPL Resopal Affinity, Kante gemäß ZTV, einschließlich systemgerechter Bänder, Objekt-Rosettengarnitur Edelstahl HOPPE Paris oder gleichwertig, Einsteckschloss PZ-gelocht und aller Dichtungs- und Befestigungsteile. Montage in die gemäß Türliste neu zu liefernde oder vorhandene Stahlzarge; einschließlich Einhängen, Ausrichten und Einstellen. Abweichende WC-, EN-179-, Schall-, Brand-, Rauch-, Klima- und Unterkantenanforderungen werden über die nachfolgenden Zulagen erfasst.
03.__. 4
HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 1,01m
27.00
St
03.__. 5 HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 1,135m Liefern und montieren eines einflügeligen, gefälzten Holzwerkstoff-Türblatts, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB, beidseitig HPL Resopal Affinity, Kante gemäß ZTV, einschließlich systemgerechter Bänder, Objekt-Rosettengarnitur Edelstahl HOPPE Paris oder gleichwertig, Einsteckschloss PZ-gelocht und aller Dichtungs- und Befestigungsteile. Montage in die gemäß Türliste neu zu liefernde oder vorhandene Stahlzarge; einschließlich Einhängen, Ausrichten und Einstellen. Abweichende WC-, EN-179-, Schall-, Brand-, Rauch-, Klima- und Unterkantenanforderungen werden über die nachfolgenden Zulagen erfasst.
03.__. 5
HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 1,135m
61.00
St
03.__. 6 HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 1,26m Liefern und montieren eines einflügeligen, gefälzten Holzwerkstoff-Türblatts, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB, beidseitig HPL Resopal Affinity, Kante gemäß ZTV, einschließlich systemgerechter Bänder, Objekt-Rosettengarnitur Edelstahl HOPPE Paris oder gleichwertig, Einsteckschloss PZ-gelocht und aller Dichtungs- und Befestigungsteile. Montage in die gemäß Türliste neu zu liefernde oder vorhandene Stahlzarge; einschließlich Einhängen, Ausrichten und Einstellen. Abweichende WC-, EN-179-, Schall-, Brand-, Rauch-, Klima- und Unterkantenanforderungen werden über die nachfolgenden Zulagen erfasst.
03.__. 6
HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 1,26m
3.00
St
03.__. 7 HPL-Schiebetürblatt Fertignasszelle, B-Standard Einflügeliges Schiebetürblatt für eine vorhandene Schiebetürzarge der Fertignasszelle, Ausführung B-Standard, nach örtlichem Aufmaß sowie gemäß Türliste, Werkplanung und Detailzeichnungen des Fertignasszellenherstellers liefern und gebrauchsfertig montieren. Vorhandene Konstruktion aus grundierter, sendzimirverzinkter Stahl-Umfassungszarge mit Einlaufprofil, Laufwagenkasten, Schiebetürlaufschiene und Abdeckungen. Die vom Fertignasszellenhersteller lose übergebenen Laufwerksbeschläge sind zu übernehmen und fachgerecht zu montieren. Türblatt: Holzrahmenkonstruktion mit Röhrenspanmittellage, Türblattdicke ca. 40 mm beziehungsweise passend zum vorhandenen System, beidseitige HPL-Beschichtung, Resopal Affinity genaue Dekor- und Kantenausführung gemäß Bemusterung, Klimaklasse II, für den Einsatz in Bewohnerbädern und Feuchträumen geeignet, sämtliche sichtbaren Kanten feuchtebeständig, stoßfest und farblich passend zur Türblattoberfläche ausgebildet, Türblattabmessungen und Öffnungsrichtung gemäß örtlichem Aufmaß und Türliste, Abstand zwischen Türblattunterkante und Oberkante Fertigfußboden 15 mm. Die vollständig geöffnete Tür muss nach Einbau aller Beschläge eine tatsächlich nutzbare lichte Durchgangsbreite von mindestens 800 mm und eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2.050 mm gewährleisten. In die Durchgangsöffnung ragende Türblattteile, Griffe, Anschläge oder sonstige Bauteile sind bei der Ermittlung der lichten Durchgangsbreite zu berücksichtigen. Einschließlich: Prüfung der vorhandenen Zarge, Laufschiene und beigestellten Laufwerkskomponenten auf Maßhaltigkeit, Vollständigkeit, Beschädigungen und Eignung, Montage und Einstellung der beigestellten Laufwagen, systemgerechter Bodenführung, Endanschlägen und Aushebelsicherung, sämtlicher erforderlicher Ergänzungs- und Befestigungsteile, erforderlicher Bohrungen, Fräsungen und Aussparungen am Türblatt, barrierefrei bedienbarer Schiebetür-Griffgarnitur aus Edelstahl, beidseitig, WC-Schiebetürschloss mit leichtgängiger Verriegelung, Frei-/Besetzt-Anzeige, von außen betätigbarer Notentriegelung, erforderlichem Stirn- beziehungsweise Kantenmuschelgriff, Einhängen, Ausrichten und Einstellen des Türblatts, Prüfung der barrierefreien Bedienbarkeit, vollständiger Funktionsprüfung und sämtlichen Nebenleistungen. Die Griff- und Schlossausführung muss eine Bedienung mit einer Hand ermöglichen, ohne dass festes Zugreifen oder Drehen des Handgelenks erforderlich ist. Die Beschläge sind so anzuordnen, dass die geforderte lichte Durchgangsbreite erhalten bleibt. Fehlende, ungeeignete oder beschädigte bauseits beigestellte Systemteile sind vor der Ausführung schriftlich anzuzeigen. Deren Ersatz ist nur nach gesonderter Beauftragung geschuldet.
03.__. 7
HPL-Schiebetürblatt Fertignasszelle, B-Standard
39.00
St
03.__. 8 HPL-Schiebetürblatt Fertignasszelle, R-Standard Ausführung wie Position 03.7, jedoch für eine vorhandene Schiebetürzarge der Fertignasszelle, Ausführung R-Standard. Türblattabmessungen und Öffnungsweg sind auf Grundlage des örtlichen Aufmaßes so festzulegen, dass die vollständig geöffnete Tür nach Einbau aller Beschläge eine tatsächlich nutzbare lichte Durchgangsbreite von mindestens 900 mm und eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2.050 mm gewährleistet. In die Durchgangsöffnung ragende Türblattteile, Griffe, Anschläge oder sonstige Bauteile sind bei der Ermittlung der lichten Durchgangsbreite zu berücksichtigen. Vor Fertigung hat der Auftragnehmer die vorhandene Zarge, den Laufwagenkasten, die Laufschiene und den möglichen Öffnungsweg zu prüfen. Kann die geforderte lichte Durchgangsbreite von mindestens 900 mm mit der vorhandenen Konstruktion nicht erreicht werden, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich und vor Bestellung beziehungsweise Bearbeitung der Türblätter schriftlich mitzuteilen. Einschließlich sämtlicher in Position 03.7 beschriebener Türblatt-, Laufwerks-, Griff-, Schloss-, Montage-, Einstell- und Nebenleistungen.
03.__. 8
HPL-Schiebetürblatt Fertignasszelle, R-Standard
6.00
St
03.__. 9 HPL-Schiebetürblatt T00.10, Dienstzimmer Einflügeliges, vor der Wand beziehungsweise Zarge laufendes HPL-Schiebetürblatt für die mit Position 02.7 ausgeschriebene Stahlzarge liefern und gebrauchsfertig montieren. Einbauort: Erdgeschoss, Dienstzimmer, Tür T00.10. Ausführung gemäß Türliste, Werkplanung und örtlichem Aufmaß: Holzrahmenkonstruktion mit Röhrenspanmittellage, Türblattdicke passend zum Schiebetürsystem, beidseitige HPL-Beschichtung, Resopal Affinity genaue Dekor- und Kantenausführung gemäß Bemusterung, Klimaklasse II, sämtliche sichtbaren Kanten stoßfest und farblich passend zur Türblattoberfläche, Die endgültigen Türblatt- und Beschlagmaße sind durch örtliches Aufmaß an der Wandöffnung und der zugehörigen Stahlzarge festzulegen. Einschließlich vollständigem Schiebetürbeschlag, bestehend aus: Laufschiene einschließlich systemgerechter Befestigung an der Massivwand, erforderlicher Abdeckblende, Laufwagen und Türblattaufhängung, Endanschlägen und Aushebelsicherung, geräuscharmem und leichtgängigem Laufwerk, systemgerechter Bodenführung außerhalb der nutzbaren Durchgangsbreite, beidseitigen Griffmuscheln aus Edelstahl, erforderlichem Stirn- beziehungsweise Kantenmuschelgriff, PZ-Schiebetürschloss mit systemgerechter Verriegelung, zum Schloss passendem Schließteil, beidseitiger PZ-Lochung einschließlich geeigneter Rosetten, Vorrichtung zur Aufnahme eines Profilzylinders der zentralen Schließanlage, sämtlichen erforderlichen Bohrungen, Fräsungen und Aussparungen, sämtlichen Ergänzungs-, Befestigungs- und Montageteilen. Der Profilzylinder selbst ist nicht Bestandteil dieser Position. Lieferung und Zuordnung erfolgen über die zentrale Schließanlage. Die Montage des Profilzylinders wird gesondert gemäß Position 06.5 vergütet. Das Türblatt ist einzuhängen, auszurichten und so einzustellen, dass es leichtgängig, geräuscharm und ohne Anschlagen an Zarge, Wand oder Boden geführt wird. Griffe, Rosetten, Profilzylinder und sonstige Beschlagteile dürfen die geforderte lichte Durchgangsbreite nicht einschränken oder das vollständige Öffnen der Schiebetür behindern. Einschließlich Werk- und Montageplanung, Funktionsprüfung und sämtlichen erforderlichen Nebenleistungen.
03.__. 9
HPL-Schiebetürblatt T00.10, Dienstzimmer
1.00
St
04 Ganzglastüren
04
Ganzglastüren
04.__. 1 Ganzglastür VSG 11mm, SK2 Liefern und montieren eines einflügeligen Ganzglastürblatts aus VSG, Nenndicke 11 mm, Klarglas, Öffnungsmaß ca. 1,010 x 2,135 m, für vorhandene einteilige Stahlzarge. Einschließlich geschliffener und polierter Kanten, Sicherheitskennzeichnung, Bändern, Schlosskasten PZ-gelocht, Edelstahl-Drückergarnitur, Dichtungen, Bodenabschluss, Montage und Einstellung. Das vollständige Ganzglastürelement einschließlich vorhandener Stahlzarge und Beschlägen muss SK2 mit Rw,P mindestens 37 dB erfüllen. Konstruktion und Nachweis durch den Auftragnehmer.
04.__. 1
Ganzglastür VSG 11mm, SK2
4.00
St
05 Funktions- und Konstruktionszulagen
05
Funktions- und Konstruktionszulagen
05.__. 1 Zulage Schallschutz SK2 für HPL-Holztür Zulage zur jeweiligen Grundposition für Ausbildung des vollständigen HPL-Holztürelements mit Rw,P mindestens 37 dB, einschließlich geeignetem Türblattaufbau, mindestens drei wirksamen Dichtungsebenen, mechanischer Absenkdichtung, dichter Zargenmontage und prüffähigem Systemnachweis. Kompatibilität mit der jeweiligen vorhandenen oder neuen Stahlzarge ist nachzuweisen.
05.__. 1
Zulage Schallschutz SK2 für HPL-Holztür
51.00
St
05.__. 2 Zulage dichtschließend (DS) Zulage für Ausbildung als dichtschließendes Türelement gemäß Brandschutzkonzept und Türliste, einschließlich umlaufender, dauerelastischer Dichtung und aller erforderlichen Anpassungen an Türblatt, Zarge, Schloss und Bodenabschluss.
05.__. 2
Zulage dichtschließend (DS)
42.00
St
05.__. 3 Zulage dicht- und selbstschließend (DSS) Zulage für Ausbildung als dicht- und selbstschließendes Türelement gemäß Brandschutzkonzept, einschließlich Dichtungen und systembedingter Anpassungen. Das jeweils in der Türliste angegebene Schließmittel wird über die Positionen 06.03 oder 06.04 vergütet.
05.__. 3
Zulage dicht- und selbstschließend (DSS)
9.00
St
05.__. 4 Zulage T30 Zulage für Ausbildung des vollständigen Türelements als feuerhemmender Abschluss T30, einschließlich aller zugelassenen Dichtungen, Bänder, Schlösser, Schließteile, Befestigungs- und Hinterfüllstoffe, Kennzeichnung und Verwendbarkeitsnachweise. Türschließer gesondert.
05.__. 4
Zulage T30
14.00
St
05.__. 5 Zulage T30-RS Zulage für Ausbildung des vollständigen Türelements als feuerhemmender Rauchschutzabschluss T30-RS, einschließlich sämtlicher zugelassener Systemkomponenten, Kennzeichnung, Verwendbarkeitsnachweise und Montagebescheinigung. Türschließer und EN-179-Funktion gesondert.
05.__. 5
Zulage T30-RS
6.00
St
05.__. 6 Zulage Klimaklasse III Zulage für Türblattkonstruktion der Klimaklasse III einschließlich dafür geeigneter Decklagen, Kanten und Verleimungen. Nachweis der Eignung für die jeweilige Einbausituation.
05.__. 6
Zulage Klimaklasse III
29.00
St
05.__. 7 Zulage Feuchtraumeignung Zulage für feuchtraumgeeigneten Türblatt-, Kanten- und Beschlagaufbau. Unterkante, Ausfräsungen und Beschlagbohrungen dauerhaft versiegelt; korrosionsbeständige Befestigungsmittel.
05.__. 7
Zulage Feuchtraumeignung
25.00
St
05.__. 8 Zulage nachträgliche Kürzbarkeit 20mm Zulage für einen Türblattaufbau, der eine nachträgliche Kürzung der Unterkante um mindestens 20 mm zulässt. Bei Schutzabschlüssen muss die Kürzbarkeit durch den Systemnachweis gedeckt sein. Die tatsächliche Kürzung erfolgt nur nach Anordnung und innerhalb der nachgewiesenen Grenzen.
05.__. 8
Zulage nachträgliche Kürzbarkeit 20mm
58.00
St
05.__. 9 Lichtausschnitt 600x800 mm, SK2 Herstellen eines Lichtausschnitts 600 x 800 mm im HPL-Türblatt, Lage gemäß freigegebener Werkplanung, einschließlich Sicherheitsverglasung, Glasleisten beziehungsweise systemgerechter Einfassung, Dichtungen und Nachweis der Schallschutzklasse SK2 für das vollständige Element.
05.__. 9
Lichtausschnitt 600x800 mm, SK2
1.00
St
05.__. 10 Türunterschnitt 5mm Zulage für werkseitige beziehungsweise systemgerechte Ausbildung des Türunterschnitts von 5 mm über fertigem Fußboden, einschließlich dauerhafter Versiegelung der Unterkante.
05.__. 10
Türunterschnitt 5mm
2.00
St
05.__. 11 Türunterschnitt 15mm Zulage für werkseitige beziehungsweise systemgerechte Ausbildung des Türunterschnitts von 15 mm über fertigem Fußboden, einschließlich dauerhafter Versiegelung der Unterkante.
05.__. 11
Türunterschnitt 15mm
13.00
St
05.__. 12 Türunterschnitt 20mm Zulage für werkseitige beziehungsweise systemgerechte Ausbildung des Türunterschnitts von 20 mm über fertigem Fußboden, einschließlich dauerhafter Versiegelung der Unterkante.
05.__. 12
Türunterschnitt 20mm
9.00
St
05.__. 13 Zulage barrierefreie Ausführung Zulage für barrierefreie Ausbildung des vollständigen Drehflügeltürelements nach DIN 18040 und Türliste. Einschließlich Abstimmung von lichter Durchgangsbreite, Drückerhöhe, Bedienkräften, Schließkraft und Beschlagsfreiräumen sowie Nachweis und Einstellung der geforderten Bedienbarkeit.
05.__. 13
Zulage barrierefreie Ausführung
47.00
St
06 Beschläge und Türschließer
06
Beschläge und Türschließer
06.__. 1 Zulage WC Schloss Anstelle des Standard-PZ-Schlosses: WC-Einsteckschloss mit Edelstahl-Rosettengarnitur, leichtgängiger Verriegelung, Besetztanzeige und Notentriegelung von außen. Beschlag und Schloss passend zu Türblatt und Zarge.
06.__. 1
Zulage WC Schloss
9.00
St
06.__. 2 Zulage Notausgangverschluss DIN EN 179 Funktion B Anstelle des Standardschlosses: vollständiger Notausgangsverschluss nach DIN EN 179, Funktion B (Umschaltfunktion), mit Antipanik-Riegel-Fallen-Schloss und beidseitiger Edelstahl-Drückergarnitur. PZ-gelocht; Profilzylinder durch Schließanlage. Außendrücker über den Profilzylinder an- und abkoppelbar. Einschließlich Zulassungsnachweis, Montage und Funktionsprüfung.
06.__. 2
Zulage Notausgangverschluss DIN EN 179 Funktion B
4.00
St
06.__. 3 Gleitschienentürschließer GEZE TS 5000 EC-Line Liefern und montieren eines Gleitschienentürschließers GEZE TS 5000 ECline oder gleichwertig, mit Öffnungsunterstützung, einschließlich Gleitschiene, Montageplatte und sämtlichem Zubehör. Schließkraft, Schließgeschwindigkeit und Endschlag einstellen; Funktionsprüfung protokollieren. Bei Schutzabschlüssen ausschließlich systemzugelassene Ausführung.
06.__. 3
Gleitschienentürschließer GEZE TS 5000 EC-Line
19.00
St
06.__. 4 Freilauftürschließer GEZE TS 5000 RFS 3-6 Liefern und montieren einer zugelassenen Feststellanlage mit Freilauftürschließer GEZE TS 5000 RFS 3-6 oder gleichwertig, elektrische Freilauffunktion und integrierte Rauchschalterzentrale, einschließlich aller nach Zulassung und Einbausituation erforderlichen Melder, Handauslösetaster, Montageplatten und Zubehörteile. Einschließlich Anschluss am bauseitigen 230-V-Übergabepunkt, systeminterner Verdrahtung, Einstellung, Inbetriebnahme, Abnahme durch eine hierfür qualifizierte Fachkraft, Kennzeichnung und vollständiger Dokumentation.
06.__. 4
Freilauftürschließer GEZE TS 5000 RFS 3-6
11.00
St
06.__. 5 Montage bauseits bereitgestellter Profilzylinder Übernahme der durch das Gewerk Schließanlage bereitgestellten Profilzylinder, Einbau in die vorgerichteten Schlösser, Befestigung, Prüfung des Zylinderüberstands sowie abschließende Funktionsprüfung von Schloss, Außendrücker und gegebenenfalls Umschaltfunktion. Koordination und Übergabe nach Tür-ID.
06.__. 5
Montage bauseits bereitgestellter Profilzylinder
O
115.00
St
07 Wandhandläufe
07
Wandhandläufe
07.__. 1 Wandhandlauf an Trockenbauwänden Wandhandlauf als durchlaufendes System gemäß Ausführungsplanung und Detailzeichnung JOA-AR-D8-XX-X-XX-603-1-vi-P.pdf liefern und montieren. Handlauf aus nahtlosem, durchgefärbtem und abriebfestem Polyamid mit korrosionsgeschütztem Stahlkern, Rundrohrdurchmesser 33 mm. Sämtliche sichtbaren Polyamidoberflächen im Farbton Umbra, HEWI-Farbkennziffer 84. Befestigung mit systemzugehörigen, unterseitig angeordneten Polyamid-Handlaufstützen, Ausführung HEWI/ENTRO W 11, Farbe Umbra 84, mit verdeckter Wandbefestigung. Lichter Wandabstand ca. 56 bis 60 mm. Handlaufoberkante 0,85 m über OK Fertigfußboden. Befestigung an den bauseits innerhalb der Trockenbauwände angeordneten Knauf-Befestigungstraversen oder gleichwertigen Traversen. Die genaue Lage der Traversen ist vor Montage örtlich zu prüfen. Soweit keine Traverse vorhanden ist erfolgt die Montage in der Knauf-Diamantplatte unter Verwendung von Knauf-Hohlraumdübel Hartmut. Einschließlich Handlaufstützen, gerader Verbinder, Abdeckungen, Befestigungsmittel, Zuschnitte, Bohrungen, Anpassungen und sämtlicher zur gebrauchsfertigen Montage erforderlicher Nebenleistungen. Endbögen und Richtungsänderungen werden gesondert vergütet Fabrikat: HEWI/ENTRO System: color Farbe: Umbra 84 Handlaufdurchmesser: 33 mm Abrechnungseinheit: m
07.__. 1
Wandhandlauf an Trockenbauwänden
160.00
m
07.__. 2 Wandhandlauf an Massivwänden Wandhandlauf wie in Position 07.1 beschrieben, jedoch zur Montage an Massivwänden aus Mauerwerk beziehungsweise Stahlbeton gemäß Ausführungsplanung und Detailzeichnung JOA-AR-D8-XX-X-XX-604-1-vi-P.pdf. Befestigung entsprechend dem vorhandenen Untergrund, den statischen Anforderungen und den Montagevorgaben des Systemherstellers. Einschließlich zugelassener Dübel beziehungsweise Verankerungsmittel, Bohrungen, Bohrlochreinigung, Handlaufstützen, gerader Verbinder, Abdeckungen, Zuschnitte, Anpassungen und sämtlicher Nebenleistungen. Handlaufoberkante 0,85 m über OK Fertigfußboden. Endbögen und Richtungsänderungen werden gesondert vergütet. Abrechnungseinheit: m
07.__. 2
Wandhandlauf an Massivwänden
190.00
m
07.__. 3 Zulage für 90 Grad Wandrückführung Zulage zu den Positionen 07.1 beziehungsweise 07.2 für die Ausbildung eines Handlaufendes mit systemzugehörigem 90°-Endbogen zur Wand. Endbogen aus Polyamid, passend zum Handlaufdurchmesser 33 mm, Farbe Umbra 84, einschließlich Verbinder, Wandanschluss, Befestigung und passgenauer Montage. Ausbildung flächenbündig, gratfrei und ohne Verletzungs- oder Hängenbleibgefahr. Abrechnungseinheit: St
07.__. 3
Zulage für 90 Grad Wandrückführung
210.00
St
07.__. 4 Zulage für Richtungsänderung Zulage zu den Positionen 07.1 beziehungsweise 07.2 für eine durchlaufende Richtungsänderung des Wandhandlaufs, insbesondere an Innen- oder Außenecken. Ausbildung mit systemzugehörigem Formstück beziehungsweise passgenau hergestellter Eckverbindung, Handlaufdurchmesser 33 mm, Farbe Umbra 84, einschließlich Verbinder, zusätzlicher Halterungen und sämtlicher Anpassungsarbeiten. Der Handlauf muss über die Richtungsänderung hinweg sicher greifbar bleiben. Abrechnungseinheit: St
07.__. 4
Zulage für Richtungsänderung
80.00
St
08 Rammborde und Eckschutzprofile
08
Rammborde und Eckschutzprofile
08.__. 1 Schrammbord aus Holz an Trockenbauwänden Schrammbord aus geeignetem Holz beziehungsweise Holzwerkstoff nach örtlichem Aufmaß und gemäß Ausführungsplanung herstellen, liefern und montieren. Ausführung in den Fluren parallel zum Verlauf der Wandhandläufe. Das Schrammbord ersetzt in diesen Bereichen die Sockelleiste und ist vom Anschluss an den Bodenbelag bis zu einer Oberkante von ca. 0,30 m über OK Fertigfußboden auszuführen. Oberfläche deckend weiß, allseitig beziehungsweise an sämtlichen sichtbaren Flächen und Kanten mit einer hochstrapazierfähigen, stoß- und abriebfesten Lackierung versehen. Farbton nach Bemusterung, RAL nach Wahl des AG. Befestigung an den bauseits in den Trockenbauwänden angeordneten Befestigungstraversen. Sichtbare Befestigungsmittel sind nicht zulässig. Einschließlich örtlichem Aufmaß, Zuschnitten, geraden Stößen, Kantenbearbeitung, verdeckten Befestigungsmitteln, Anschluss an den Bodenbelag und sämtlichen Nebenleistungen. Eckausbildungen werden gesondert vergütet.
08.__. 1
Schrammbord aus Holz an Trockenbauwänden
160.00
m
08.__. 2 Schrammbord aus Holz an Massivwänden Schrammbord wie in Position 08.1 beschrieben, jedoch zur Montage an Massivwänden aus Mauerwerk beziehungsweise Stahlbeton. Einschließlich aller für den jeweiligen Untergrund geeigneten Befestigungs- und Verankerungsmittel sowie der erforderlichen Bohr- und Anpassungsarbeiten.
08.__. 2
Schrammbord aus Holz an Massivwänden
190.00
m
08.__. 3 Zulage für Eckausführung auf Gehrung Zulage zu den Positionen 08.1 beziehungsweise 08.2 für die passgenaue Ausbildung einer Innen- oder Außenecke des durchlaufenden Schrammbords als Gehrungsschnitt. Ohne zusätzliches Kantenschutzprofil. Gehrungsfugen geschlossen, flächenbündig und dauerhaft stabil herstellen. Schnittflächen und Kanten entsprechend der übrigen Oberfläche deckend weiß und stoßfest lackieren.
08.__. 3
Zulage für Eckausführung auf Gehrung
80.00
St
08.__. 4 Zulage für Endausbildung Zulage für den sichtbaren Abschluss eines Schrammbords an Türen, Wandvorsprüngen oder sonstigen Unterbrechungen. Stirnseite geschlossen und passend zur Sichtfläche bearbeitet sowie deckend weiß und stoßfest lackiert.
08.__. 4
Zulage für Endausbildung
120.00
St
08.__. 5 Zusätzlicher Eckschutz an vorspringenden Wandecken Eckschutzprofil zum Schutz vorspringender Wandecken und -kanten gemäß Baubeschreibung liefern und montieren. Ausführung als stoßfestes, durchgefärbtes Kunststoff-Winkelprofil mit leicht gerundeten Sichtkanten. Oberfläche glatt, porenfrei, abriebfest, feuchtebeständig sowie beständig gegen die im Pflegebetrieb üblichen Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Farbe Weiß, optisch passend zur freigegebenen Lackierung der Schrammborde. Der genaue Farbton ist vor Ausführung anhand eines Musters mit dem Auftraggeber und der Architektur abzustimmen. Befestigung vollflächig und dauerhaft mit systemgeeignetem Klebstoff beziehungsweise nach Herstellervorgabe. Sichtbare Schrauben oder sonstige Befestigungsmittel sind nicht zulässig. Untergrundabhängige Vorbehandlungen sind einzurechnen. Einschließlich örtlichem Aufmaß, Zuschnitten, sauberer Ausbildung der Profilenden, Untergrundvorbereitung, Klebe- und Befestigungsmitteln sowie sämtlicher Nebenleistungen. Schenkellänge: nach Ausführungsplanung, Profilhöhe: gemäß Ausführungsplanung Farbe: Weiß, passend zu den Schrammborden
08.__. 5
Zusätzlicher Eckschutz an vorspringenden Wandecken
104.00
m
09 WC-Trennwandsysteme
09
WC-Trennwandsysteme
09.__. 1 Wandfeld des WC-Trennwandsystems Feststehendes Wandfeld eines WC-Trennwandsystems für Trockenräume nach örtlichem Aufmaß sowie gemäß Werk- und Ausführungsplanung herstellen, liefern und montieren. Verwendung als Kabinentrennwand, Seitenwand oder feststehendes Feld innerhalb einer Kabinenvorderwand. Wandfeld aus 30 mm starker, melaminharzbeschichteter Vollspanplatte, Farbe Weiß. Sämtliche sichtbaren Plattenkanten mit fugenlos aufgebrachter Laserkante im Farbton der Platte. Sichtkanten leicht gerundet. Anlagenhöhe 2.115 mm einschließlich 150 mm Bodenfreiheit. Einschließlich systemzugehöriger Stützfüße, höhenverstellbarer Nylonrosetten, oberem durchlaufendem Aluminium-Abdeck- beziehungsweise Stabilisationsprofil, gerader Plattenverbindungen, Zuschnitten, Anpassungen, Befestigungsmitteln und sämtlicher Nebenleistungen. Aluminiumprofile naturfarbig eloxiert in der Standardausführung des Systemherstellers. Leitfabrikat: meta Design 30 RW oder gleichwertig
09.__. 1
Wandfeld des WC-Trennwandsystems
14.00
09.__. 2 Zulage Eckausführung Zulage zu Position 09.1 für die Ausbildung einer rechtwinkligen Innen- oder Außenecke aus zwei Wandfeldern des WC-Trennwandsystems. Einschließlich systemzugehörigem Eckprofil aus naturfarbig eloxiertem Aluminium, erforderlichen Zuschnitten, Befestigungen und Anpassungsarbeiten.
09.__. 2
Zulage Eckausführung
O
1.00
St
09.__. 3 Zulage T-Verbindung Zulage zu Position 09.1 für den rechtwinkligen Anschluss eines Wandfeldes an ein durchlaufendes Wandfeld des WC-Trennwandsystems. Einschließlich systemzugehörigem T-Verbindungsprofil aus naturfarbig eloxiertem Aluminium, erforderlichen Zuschnitten, Befestigungen und Anpassungsarbeiten.
09.__. 3
Zulage T-Verbindung
O
1.00
St
09.__. 4 Zulage Wandanschluss an Trockenbauwand Zulage zu Position 09.1 für den seitlichen Anschluss eines Wandfeldes an eine Trockenbauwand. Ausführung mit systemzugehörigem Wandanschlussprofil aus naturfarbig eloxiertem Aluminium. Befestigung an den bauseits vorgesehenen Verstärkungen beziehungsweise Traversen der Trockenbauwand. Einschließlich Befestigungsmitteln, Bohrungen, Zuschnitten, Ausrichtung und sämtlicher Anschlussarbeiten. Die Lage und Eignung der Unterkonstruktion ist vor der Montage örtlich zu prüfen.
09.__. 4
Zulage Wandanschluss an Trockenbauwand
18.00
m
09.__. 5 Zulage Wandanschluss Massivwand Zulage zu Position 09.1 für den seitlichen Anschluss eines Wandfeldes an eine Massivwand aus Mauerwerk oder Stahlbeton. Ausführung mit systemzugehörigem Wandanschlussprofil aus naturfarbig eloxiertem Aluminium. Einschließlich der für den jeweiligen Untergrund geeigneten und zugelassenen Dübel beziehungsweise Verankerungsmittel, Bohrungen, Bohrlochreinigung, Zuschnitten, Ausrichtung und sämtlicher Anschlussarbeiten.
09.__. 5
Zulage Wandanschluss Massivwand
18.00
m
09.__. 6 WC-Kabinentür Türanlage als Bestandteil des zuvor beschriebenen WC-Trennwandsystems nach örtlichem Aufmaß und gemäß Werkplanung liefern und gebrauchsfertig montieren. Türblatt aus 30 mm starker, melaminharzbeschichteter Vollspanplatte, Farbe Weiß, mit fugenloser Laserkante im Plattenfarbton. Türhöhe und Bodenfreiheit passend zu den feststehenden Wandfeldern. Türbreite und Öffnungsrichtung gemäß Werkplanung. Einschließlich: systemzugehöriger Türanschlagprofile mit geräuschdämpfender Gummidichtung, Türbänder, Einsteckschloss, U-förmiger Nylondrückergarnitur, Riegelolive aus Nylon, Frei-/Besetzt-Anzeige, von außen betätigbarer Notentriegelung, Kleiderhaken aus Nylon, Türpuffer, sämtlicher Befestigungs-, Anschluss- und Einstellarbeiten. Nylonteile in Weiß beziehungsweise passend zur Plattenfarbe.
09.__. 6
WC-Kabinentür
3.00
St
10 Innenfensterbänke
10
Innenfensterbänke
10.__. 1 Höhenausgleich unter Innenfensterbänken Höhenausgleich auf den Fensterbrüstungen als Untergrund für die nachfolgende Montage der Innenfensterbänke herstellen. Ausführung mit geeignetem gipshaltigem Mörtel als vollflächiger, ebener und hohlraumfreier Glattstrich. Mittlere Schichtdicke ca. 10 mm. Der Untergrund muss nach Erhärtung trocken, tragfähig, glatt, eben, rissfrei und dauerhaft haftfähig sein. Einschließlich Reinigen und Vorbereiten des vorhandenen Untergrundes, erforderlicher Haftbrücke beziehungsweise Grundierung, Anarbeiten an Fensterrahmen und Leibungen sowie sämtlicher Nebenleistungen. Der Höhenausgleich ist durch den Auftragnehmer der Tischlerarbeiten herzustellen und vor der Fensterbankmontage ausreichend erhärten und trocknen zu lassen.
10.__. 1
Höhenausgleich unter Innenfensterbänken
221.00
m
10.__. 2 Innenfensterbank aus Gussmarmor, Breite 100mm Innenfensterbank aus Gussmarmor nach örtlichem Aufmaß herstellen, liefern und montieren. Bemusterte Ausführung: Hersteller: Helopal Serie: linea Farbton/Dekor: 150M Weiß, matt Materialstärke: ca. 14,5 mm Fensterbankbreite: 100 mm Vorderkante mit Radius ca. 2 mm Vorderkantenüberstand gegenüber der fertigen Wandfläche: 10 mm Montage waagerecht, ohne Neigung Fensterbank auf dem zuvor hergestellten Höhenausgleich hohlraumfrei und dauerhaft nach den aktuellen Montagevorgaben des Herstellers befestigen. Montageflächen und Fensterbankunterseite reinigen und erforderlichenfalls mit systemgeeignetem Primer vorbehandeln. Fensterbank nicht in die Leibungen einputzen. Sämtliche Anschlüsse an Fensterrahmen, Leibungen und angrenzende Bauteile umlaufend mit einem farblich abgestimmten, neutralvernetzenden, dauerelastischen Dichtstoff fachgerecht verfugen. Erforderliche Dehnfugen und Fugengeometrien gemäß Herstellervorgaben berücksichtigen. Ausführung ohne Ausschnitte oder Ausklinkungen an den Leibungsecken. Einschließlich: örtlichem Aufmaß, Zuschnitt auf die erforderliche Länge, Bearbeitung der Schnitt- und Stirnkanten, systemgeeignetem Montageklebstoff, erforderlichen Montagehilfen, dauerelastischer Anschlussverfugung, Schutz der Oberfläche bis zur Abnahme, sämtlichen Befestigungs- und Nebenleistungen. Leitfabrikat: Helopal linea 150M Weiß
10.__. 2
Innenfensterbank aus Gussmarmor, Breite 100mm
221.00
m