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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Vorbemerkungen sind
Bestandteil
des Leistungsverzeichnisses und gelten für sämtliche
ausgeschriebenen Leistungen, soweit in den Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen oder den einzelnen
Leistungspositionen keine abweichenden oder
weitergehenden
Festlegungen getroffen werden.
Ergänzend gelten:
der Bauvertrag einschließlich seiner Anlagen,
die VOB/B,
die VOB/C,
die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen dieses
Leistungsverzeichnisses,
die vollständige und revidierte Türliste,
die Ausführungsplanung,
die als Vertragsanlagen beigefügten Plan-, Detail- und
Produktunterlagen,
das Brandschutzkonzept und die brandschutztechnischen
Planungsunterlagen,
der Schallschutznachweis,
die freigegebenen Bemusterungsunterlagen.
Es gelten die im Bauvertrag bezeichneten Fassungen und
Ausgabestände.
Die Rangfolge der Vertragsunterlagen richtet sich nach
den
Bestimmungen des Bauvertrags. Innerhalb dieses
Leistungsverzeichnisses gehen konkrete, auf das
jeweilige Bauteil
bezogene Festlegungen der Einzelpositionen den
allgemeinen
Regelungen der ZTV und den Allgemeinen Vorbemerkungen
vor.
Bei erkennbaren Widersprüchen, Unklarheiten oder
fehlenden
Angaben ist vor Angebotsabgabe beziehungsweise
rechtzeitig vor
Bestellung und Ausführung eine schriftliche Klärung
mit dem
Auftraggeber herbeizuführen.
2. Bauvorhaben
Bauvorhaben:
Pflegeheim Niederstotzingen
Siebenbürgenweg 14
89168 Niederstotzingen
Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind
insbesondere die
ausgeschriebenen Tischler-, Tür- und Ausbauarbeiten
mit:
Stahlzargen,
Holz- und Holzwerkstofftürblättern,
Schiebetürblättern,
Ganzglastüren,
Türbeschlägen und Türkomponenten,
Wandhandläufen,
Ramm- und Eckschutzsystemen,
WC-Trennwandsystemen,
Innenfensterbänken.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den
einzelnen Titeln und
Leistungspositionen.
3. Angebotsabgabe
Das Leistungsverzeichnis ist vollständig auszufüllen.
Sämtliche
geforderten Einheitspreise, Pauschalpreise und
sonstigen
Preisangaben sind einzutragen.
Unvollständige Preisangaben, Vorbehalte und
Abweichungen von den
Ausschreibungsunterlagen sind im Angebot eindeutig
kenntlich zu
machen und den jeweils betroffenen Leistungspositionen
zuzuordnen.
Alternativ- oder Nebenangebote sowie angebotene
Abweichungen von
vorgegebenen Fabrikaten, Materialien, Konstruktionen
oder
Ausführungen sind gesondert auszuweisen. Hersteller,
Produktbezeichnung und die zur Bewertung
erforderlichen Unterlagen
sind mit dem Angebot vorzulegen.
Nicht ausdrücklich und eindeutig ausgewiesene
Abweichungen gelten
nicht als Bestandteil des Angebots.
Der Bieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf
Vollständigkeit,
technische Umsetzbarkeit sowie erkennbare Widersprüche
zu prüfen.
Erkennbare Unklarheiten und Bedenken sind mit dem
Angebot
schriftlich mitzuteilen.
4. Örtliche Verhältnisse
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die für
seine Kalkulation
maßgebenden örtlichen Verhältnisse zu informieren.
Hierzu gehören
insbesondere:
Zufahrts- und Entlademöglichkeiten,
Transportwege innerhalb und außerhalb des Gebäudes,
Geschosshöhen und Zugänglichkeiten,
verfügbare Lagerflächen,
vorhandene Einbausituationen,
parallel ausgeführte Arbeiten anderer Gewerke,
Möglichkeiten zur Aufstellung eigener Geräte und
Hilfsmittel.
Eine Ortsbesichtigung ist nach vorheriger Abstimmung
mit der
Bauleitung möglich.
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, die aus
den
Ausschreibungsunterlagen und den erkennbaren örtlichen
Verhältnissen ableitbaren Umstände bei seiner
Kalkulation
berücksichtigt zu haben.
5. Baustellenlogistik
Auf dem Grundstück stehen grundsätzlich Zufahrts-,
Entlade- und
Lagerflächen zur Verfügung. Ein Anspruch auf die
ausschließliche
oder dauerhafte Nutzung bestimmter Flächen besteht
nicht.
Anlieferungen sind rechtzeitig mit der Bauleitung
abzustimmen. Die
Bauleitung kann Zeitfenster, Zufahrtswege,
Entladebereiche und
vorübergehende Lagerflächen entsprechend dem Bauablauf
zuweisen.
Ein Bauaufzug steht nicht zur Verfügung. Sämtliche
Transporte vom
Entladeort bis zum jeweiligen Einbauort,
einschließlich der Transporte
innerhalb des Gebäudes und zwischen den Geschossen,
sind durch
den Auftragnehmer mit eigenen geeigneten Hilfsmitteln
auszuführen.
Baustrom und Bauwasser stehen auf der Baustelle zur
Verfügung.
Eine etwaige Kostenbeteiligung richtet sich nach den
Regelungen des
Bauvertrags.
Sanitärräume sind vorhanden und können durch den
Auftragnehmer
genutzt werden. Aufenthalts- und Lagerräume werden
nicht gesondert
bereitgestellt.
Flucht- und Rettungswege, Verkehrswege und Zugänge zu
Arbeitsbereichen anderer Gewerke sind jederzeit
freizuhalten.
6. Preisbildung und Leistungsumfang
Die angebotenen Preise umfassen die vollständige
Erbringung der in
den jeweiligen Positionen beschriebenen Leistungen.
Soweit hierfür keine gesonderten Leistungspositionen
vorgesehen
sind, sind insbesondere einzukalkulieren:
Lieferung und Abladen,
sachgerechte Zwischenlagerung,
innerbaustellige Transporte,
Einbringen an die Verwendungsstelle,
Montage und Befestigung,
erforderliche Arbeits- und Hilfsmittel,
übliche Kleinteile und Nebenmaterialien,
Schutz des eigenen Leistungsbereichs,
Abstimmungen mit der Bauleitung und den beteiligten
Gewerken,
Funktionskontrollen der eigenen Leistungen,
laufende Reinigung des eigenen Arbeitsbereichs,
Beseitigung und Entsorgung der durch die eigenen
Arbeiten
verursachten Verpackungen und Abfälle,
erforderliche Baustelleneinrichtung für die eigenen
Leistungen.
Eine gesonderte Vergütung dieser Leistungen erfolgt
nur, wenn hierfür
eine ausdrückliche Leistungsposition vorgesehen oder
eine
zusätzliche Leistung vor ihrer Ausführung schriftlich
beauftragt wurde.
7. Gesondert vergütete allgemeine Leistungen
Folgende allgemeine Leistungen werden über eigene
Positionen des
Titels 01 erfasst und sind nicht zusätzlich in die
übrigen Einheitspreise
einzurechnen:
Werk- und Montageplanung gemäß Position 01.1,
örtliches Aufmaß und Bestandsprüfung gemäß Position
01.2,
Bemusterung gemäß Position 01.3,
Dokumentation und Bestandsunterlagen gemäß Position
01.4.
Der konkrete Leistungsumfang und die jeweils
geschuldeten
Ergebnisse ergeben sich ausschließlich aus diesen
Positionen und
den ergänzenden Festlegungen der ZTV.
Eine mehrfache Vergütung dieser Leistungen über andere
Leistungspositionen ist ausgeschlossen.
8. Abrechnung
Soweit in den einzelnen Positionen nichts Abweichendes
bestimmt ist,
erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich
ausgeführten und
nachgewiesenen Mengen.
Die zur Abrechnung erforderlichen Aufmaße sind prüfbar,
positionsbezogen und unter eindeutiger Angabe der
Einbauorte,
Tür-IDs beziehungsweise Bauteilzuordnungen
einzureichen.
Für gleiche Leistungen an unterschiedlichen
Einbauorten ist eine
nachvollziehbare Zuordnung zu den jeweiligen
Geschossen, Räumen
oder Türnummern herzustellen.
Regelungen zu Rechnungsstellung, Rechnungsprüfung,
Zahlungsfristen und Abzügen ergeben sich aus dem
Bauvertrag und
dessen Anlagen.
9. Vorhandene Bauteile und Vorleistungen
Teile der ausgeschriebenen Leistungen schließen an
bereits
ausgeführte oder durch andere Auftragnehmer
hergestellte Bauteile
an.
Hierzu gehören insbesondere:
vorhandene Rohbau- und Trockenbauöffnungen,
bereits durch das Trockenbaugewerk eingebaute
Stahlzargen,
bereits in den Fertignasszellen vorhandene
Schiebetürzargen und
Systemkomponenten,
bauseitige Unterkonstruktionen und Verstärkungen,
vorhandene Wand-, Boden- und Deckenoberflächen,
bauseitige Installationen und elektrische Zuleitungen.
Der Auftragnehmer hat die für seine Leistungen
maßgebenden
Vorleistungen vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen.
Festgestellte
Abweichungen, Beschädigungen, fehlende Bauteile oder
ungeeignete
Vorleistungen sind der Bauleitung vor Bearbeitung
beziehungsweise
Überbauung schriftlich mitzuteilen.
Die Prüfung vorhandener Zargen, Bauteile und
Einbausituationen wird
nur insoweit gesondert vergütet, wie dies in den
Positionen des
Leistungsverzeichnisses ausdrücklich vorgesehen ist.
Reparaturen, Änderungen oder der Ersatz bauseitiger
beziehungsweise beigestellter Bauteile sind nur
geschuldet, wenn sie
ausdrücklich ausgeschrieben oder vor ihrer Ausführung
gesondert
beauftragt werden.
10. Beigestellte Komponenten
Soweit Bauteile oder Systemkomponenten durch den
Auftraggeber
oder andere Auftragnehmer beigestellt werden, sind
diese nach
Übergabe auf äußerlich erkennbare Beschädigungen,
Vollständigkeit
und Zuordnung zu prüfen.
Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Beigestellte
Komponenten dürfen bei erkennbaren Mängeln oder
fehlender
Eignung nicht ohne vorherige Klärung verarbeitet
werden.
Der Ersatz fehlender, beschädigter oder ungeeigneter
beigestellter
Komponenten ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen
Leistung,
soweit dies nicht in einer Einzelposition ausdrücklich
anders geregelt
ist.
11. Allgemeine Schnittstellen
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen insbesondere
mit folgenden
Beteiligten beziehungsweise Gewerken zu koordinieren:
Bauleitung und Objektplanung,
Rohbau,
Trockenbau,
Maler,
Bodenbelag,
Fliesenarbeiten,
Elektro,
Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik,
Brandschutz,
Fertignasszellenhersteller,
Lieferant der zentralen Schließanlage.
Die allgemeine Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen
wird in der ZTV
beschrieben. Bauteilbezogene oder von dieser
allgemeinen
Abgrenzung abweichende Schnittstellen ergeben sich aus
den
Einzelpositionen.
Der Auftragnehmer hat die für seine Leistungen
erforderlichen
Angaben und Anforderungen so rechtzeitig
bereitzustellen, dass die
Leistungen anderer Gewerke ohne Behinderung ausgeführt
werden
können.
12. Bauablauf und Ausführungsabschnitte
Die Leistungen sind entsprechend dem Baufortschritt
geschossweise
sowie gegebenenfalls in mehreren räumlich und zeitlich
getrennten
Abschnitten auszuführen.
Die für das Bauvorhaben typischen abschnittsweisen
Anlieferungen,
Montagen, Einstellungen und Fertigstellungen sind bei
der Kalkulation
zu berücksichtigen.
Die verbindlichen Ausführungsfristen, Abruffristen und
Einzelfristen
ergeben sich aus dem Bauvertrag, dem Vergabeprotokoll
und dem
jeweils gültigen Vertragsterminplan.
Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten rechtzeitig mit
der Bauleitung
abzustimmen und die erforderlichen personellen und
materiellen
Kapazitäten entsprechend den vereinbarten Terminen
bereitzustellen.
Erkennbare Behinderungen oder Umstände, die
Auswirkungen auf die
vereinbarten Termine haben können, sind unverzüglich
schriftlich
anzuzeigen.
13. Schutz, Ordnung und Entsorgung
Der Auftragnehmer ist für die sachgerechte Lagerung
und den Schutz
der von ihm gelieferten sowie übernommenen Bauteile
innerhalb
seines Verantwortungsbereichs zuständig.
Vorhandene und bereits fertiggestellte Bauteile dürfen
durch die
Arbeiten des Auftragnehmers nicht beschädigt oder
verunreinigt
werden. Verursachte Beschädigungen sind unverzüglich
der
Bauleitung anzuzeigen.
Verpackungen, Verschnitt, Bohrstaub und sonstige durch
die Arbeiten
des Auftragnehmers entstehende Abfälle sind laufend zu
entfernen
und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die weitergehenden technischen Anforderungen an
Lagerung, Schutz,
Reinigung und Behandlung der ausgeschriebenen Bauteile
werden in
der ZTV geregelt.
14. Bemusterung und Freigaben
Sichtbare Materialien, Oberflächen, Farben, Dekore und
Beschläge
dürfen erst nach der im Leistungsverzeichnis
vorgesehenen
Bemusterung und Freigabe bestellt beziehungsweise
gefertigt werden.
Bereits schriftlich getroffene Material-, Produkt- und
Farbentscheidungen sind verbindlich und im Rahmen der
weiteren
Bearbeitung zu berücksichtigen.
Die Freigabe von Bemusterungs-, Werk- oder
Montageunterlagen
entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner
Verantwortung für:
die Richtigkeit der von ihm ermittelten Maße,
die Einhaltung der vertraglichen Anforderungen,
die fachgerechte Ausführung,
die Funktionsfähigkeit seiner Leistungen.
Der Umfang der gesondert vergüteten
Bemusterungsleistung ergibt
sich aus Position 01.3.
15. Dokumentation
Die für Abnahme, Betrieb, Wartung, Gewährleistung,
Brandschutz und
Zertifizierung erforderlichen Unterlagen sind
vollständig und geordnet
zu übergeben.
Der konkrete Umfang, die Form und der
Übergabezeitpunkt der
Dokumentationsleistungen ergeben sich aus Position
01.4 und den
ergänzenden technischen Festlegungen der ZTV.
Unterlagen, die bereits vor Bestellung,
Produktfreigabe, Montage oder
Inbetriebnahme erforderlich sind, müssen unabhängig
von der
abschließenden Bestandsdokumentation rechtzeitig
vorgelegt werden.
16. Bedenken, Unklarheiten und Änderungen
Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, die Eignung
von
Vorleistungen oder die Verwendbarkeit vorgesehener
Materialien und
Bauteile sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Eigenmächtige Änderungen an Planung, Konstruktion,
Material,
Fabrikat, Abmessungen, Öffnungsrichtung,
Beschlagsfunktion oder
sonstigen ausgeschriebenen Eigenschaften sind nicht
zulässig.
Änderungen dürfen erst nach schriftlicher Klärung und
Freigabe
ausgeführt werden. Soweit hieraus Mehr- oder
Minderkosten
entstehen, sind diese vor der Ausführung
nachvollziehbar und
positionsbezogen darzustellen.
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Geltungsbereich
Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen,
nachfolgend ZTV
genannt, gelten für sämtliche im Leistungsverzeichnis
ausgeschriebenen
Tischler-, Tür- und Ausbauarbeiten.
Sie regeln die allgemeinen gewerkspezifischen
technischen Anforderungen
an:
Stahlzargen,
Holz- und Holzwerkstofftürblätter,
Drehflügel- und Schiebetüren,
Ganzglastüren,
Beschläge, Schlösser und Türkomponenten,
Brand-, Rauch- und Schallschutztüren,
elektrische Türkomponenten,
Wandhandläufe,
Ramm- und Eckschutzsysteme,
WC-Trennwandsysteme,
Innenfensterbänke.
Bauteilbezogene Abmessungen, Mengen, Tür-IDs,
Einbauorte,
Öffnungsrichtungen, Funktionsanforderungen, Fabrikate
und besondere
Ausstattungen ergeben sich aus den Einzelpositionen,
der vollständigen
Türliste und den Vertragsplänen.
Für gesondert ausgeschriebene Leistungen der Werk- und
Montageplanung,
des Aufmaßes, der Bemusterung und der Dokumentation
gelten ergänzend
die Positionen des Titels 01.
2. Technische Regelwerke
Die Leistungen sind entsprechend den vertraglich
eingeführten technischen
Regelwerken, den bauaufsichtlichen Bestimmungen, den
allgemein
anerkannten Regeln der Technik sowie den
Verarbeitungs- und
Montagevorschriften der jeweiligen Systemhersteller
auszuführen.
Soweit in den Vertragsunterlagen kein bestimmter
Ausgabestand bezeichnet
ist, gilt die bei Ablauf der Angebotsfrist gültige
Fassung einschließlich der
zugehörigen Änderungen und Berichtigungen.
Insbesondere sind, soweit für die jeweilige Leistung
einschlägig, zu
beachten:
VOB/C, insbesondere ATV DIN 18355 "Tischlerarbeiten",
ATV DIN 18357 "Beschlagarbeiten",
ATV DIN 18360 "Metallbauarbeiten",
DIN 18101 für Türblattgrößen, Band- und Schlosssitze,
DIN 18111, Teile 1 bis 3, für Stahlzargen und deren
Einbau,
DIN 68706, Teile 1 und 2, für Türblätter und Zargen im
Innenausbau,
DIN EN 16034 für Feuer- und Rauchschutztüren,
DIN 18093 für Einbau und Wartung von Feuer- und
Rauchschutztüren,
DIN 4109 einschließlich der einschlägigen Teile für
den Schallschutz,
DIN 18040-1 und DIN 18040-2,
DIN EN 12217 für Bedienungskräfte von Türen,
DIN EN 179 für Notausgangsverschlüsse,
DIN EN 1125, soweit Paniktürverschlüsse ausdrücklich
gefordert sind,
DIN EN 1154 für Türschließmittel,
DIN EN 1155 für elektrisch betriebene
Feststellvorrichtungen,
DIN EN 1158 für Schließfolgeregler,
DIN EN 12209 und DIN 18251 für Schlösser,
DIN EN 1906 und DIN 18255 für Türdrücker und
Türbeschläge,
DIN EN 1303 und DIN 18252 für Profilzylinder und
Schließzylinder,
DIN EN 1670 für die Korrosionsbeständigkeit von
Baubeschlägen,
* DIN 18008 für Glas im Bauwesen,
DIN EN 12150 für thermisch vorgespanntes
Einscheibensicherheitsglas,
DIN EN 14449 für Verbundsicherheitsglas,
DIN 18534, soweit Befestigungen oder Anschlüsse in
abgedichteten
Innenräumen betroffen sind,
Landesbauordnung Baden-Württemberg,
die in Baden-Württemberg eingeführten Technischen
Baubestimmungen,
die Anforderungen des Brandschutzkonzepts und der
brandschutztechnischen Planung,
die projektbezogenen QNG- und NaWoh-Anforderungen.
Bei Bauteilen mit Brand-, Rauch-, Schall- oder
sonstigen nachweispflichtigen
Funktionen sind zusätzlich die zugehörigen
Leistungserklärungen,
Klassifizierungen, allgemeinen Bauartgenehmigungen,
Prüfzeugnisse,
Verwendbarkeitsnachweise und Montageanleitungen
verbindlich zu
beachten.
Die Kombination von Bauteilen unterschiedlicher
Systeme oder Hersteller ist
nur zulässig, wenn die Eignung der vollständigen
Kombination für die
ausgeschriebene Funktion nachgewiesen und die
Verwendung schriftlich
freigegeben wurde.
3. Technische Anforderungen an Werk- und
Montageunterlagen
Soweit Werk- und Montageunterlagen zu erstellen sind,
müssen diese die für
Fertigung, Koordination und Montage erforderlichen
technischen Angaben
vollständig und eindeutig enthalten.
Werk- und Montageunterlagen müssen mit der Türliste,
den Vertragsplänen
und dem örtlichen Bestand übereinstimmen. Abweichungen
sind eindeutig zu
kennzeichnen und vor Fertigung schriftlich zu klären.
4. Allgemeine Material- und Produktanforderungen
Es dürfen ausschließlich neue, unbeschädigte, für den
vorgesehenen
Verwendungszweck geeignete Bauprodukte verwendet
werden.
Sichtbare Bauteile gleicher Art und innerhalb
zusammenhängender Bereiche
sind mit einheitlichem Erscheinungsbild auszuführen.
Unterschiede in Farbe,
Glanzgrad, Struktur, Dekor, Fugenbild oder
Beschlagsoberfläche sind nicht
zulässig, soweit sie über übliche produktionsbedingte
Schwankungen
hinausgehen.
Sichtbare Oberflächen, Dekore, Farben, Kanten,
Beschläge und Dichtungen
müssen der freigegebenen Bemusterung entsprechen.
Abweichende Produkte oder Konstruktionen dürfen nur
verwendet werden,
wenn deren vollständige technische und gestalterische
Gleichwertigkeit
nachgewiesen und vor Bestellung schriftlich
freigegeben wurde.
5. Allgemeine Anforderungen an Türen und Zargen
5.1 Vollständigkeit und Systemverträglichkeit
Türen sind als vollständig funktionsfähige Einheiten
herzustellen. Türblatt,
Zarge, Bänder, Schloss, Schließblech, Dichtungen,
Bodendichtungen,
Beschläge, Türschließer und sonstige Komponenten
müssen aufeinander
abgestimmt sein.
Die Eignung des vollständigen Türelements für die
ausgeschriebenen
Anforderungen ist nachzuweisen.
Die örtliche Einbausituation ist vor Fertigung zu
prüfen. Türblätter dürfen erst
gefertigt werden, wenn die maßgebenden Öffnungs-,
Zargen-, Band- und
Schlosssitzmaße festgestellt und mit der Planung
abgeglichen wurden.
5.2 Abmessungen und lichte Durchgänge
Die in Türliste und Planung angegebenen lichten
Durchgangsbreiten und
Durchgangshöhen sind als tatsächlich nutzbare Maße im
fertig montierten
Zustand einzuhalten.
Türblätter und Beschläge sind so anzuordnen, dass die
vorgesehene
Nutzung, die erforderlichen Bewegungsflächen und die
Fluchtwegbreiten
nicht eingeschränkt werden.
Kollisionen mit Wänden, Handläufen, Rammschutz,
Installationen,
Einrichtungsgegenständen oder anderen Türflügeln sind
auszuschließen.
5.3 Türblätter
Türblätter müssen eben, verwindungssteif und für die
vorgesehene Nutzung
ausreichend formstabil sein.
Konstruktion, Einlage, Decklage, Oberfläche und
Kantenaufbau müssen der
ausgeschriebenen Beanspruchung entsprechen. Für
Bereiche mit erhöhter
Feuchte-, Reinigungs- oder
Desinfektionsmittelbeanspruchung sind dafür
geeignete und entsprechend nachgewiesene Türblätter
einzusetzen.
HPL-beschichtete Türblätter sind mit geschlossenen,
widerstandsfähigen
und feuchtebeständigen Kanten auszuführen. Die konkrete
Kantenausführung richtet sich nach der jeweiligen
Einzelposition und der
freigegebenen Bemusterung.
Offene Trägermaterialien, unversiegelte Schnittkanten
oder nicht dauerhaft
geschlossene Anschlussbereiche sind nicht zulässig.
Nachträgliche Ausschnitte, Kürzungen oder
Bearbeitungen müssen
systemgerecht ausgeführt und gegen Feuchteeintritt
geschützt werden. Bei
Türen mit nachweispflichtigen Funktionen sind
Bearbeitungen nur im durch
den Verwendbarkeitsnachweis zugelassenen Umfang
zulässig.
5.4 Klimatische Beanspruchung
Für Türen zwischen Bereichen mit unterschiedlichen
Temperaturen oder
Luftfeuchten ist die erforderliche Klimaklasse
entsprechend der Türliste, den
Einzelpositionen und der tatsächlichen Einbausituation
zu berücksichtigen.
Die Eignung der Türblattkonstruktion für die
ausgeschriebene
Klimabeanspruchung ist durch geeignete
Herstellerunterlagen
nachzuweisen.
Verformungen, die die Funktion, Dichtheit,
Schließfähigkeit oder das
Erscheinungsbild beeinträchtigen, sind nicht zulässig.
5.5 Stahlzargen
Neu zu liefernde Stahlzargen sind verzinkt und
werkseitig grundiert
auszuführen, soweit die Einzelposition keine
abweichende Oberfläche
vorsieht.
Die Zargen sind entsprechend:
der tatsächlichen Wandart,
der fertigen Wanddicke,
dem vorgesehenen Wandaufbau,
der Türblattart,
den erforderlichen Band- und Schlosssystemen,
den Brand-, Rauch- und Schallschutzanforderungen
auszuwählen und herzustellen.
Zargen sind lot-, waage-, flucht- und verwindungsfrei
einzubauen. Falzmaße,
Bandabstände, Schlosssitze und Bodenstände müssen auf
das vorgesehene
Türblatt abgestimmt sein.
Die Zargen sind während Transport, Lagerung und
Montage vor Verformung
und Beschädigung zu schützen. Beschädigungen der
Verzinkung oder
Grundierung sind unverzüglich mit einem geeigneten und
systemverträglichen Beschichtungsaufbau auszubessern.
Die Endbeschichtung der grundierten Stahlzargen
erfolgt bauseits durch das
Gewerk Maler. Die Zargen sind bis zur Übergabe an das
Malergewerk
sauber und frei von Klebstoff-, Mörtel-, Spachtel- und
Dichtstoffresten zu
halten.
5.6 Vorhandene Stahlzargen
Bereits eingebaute Stahlzargen sind vor Fertigung und
Montage der
Türblätter auf Eignung für die vorgesehenen Türblätter
und Funktionen zu
prüfen.
Türblätter dürfen nicht durch unzulässige
Bearbeitungen an ungeeignete
oder fehlerhaft eingebaute Zargen angepasst werden.
Vorhandene Zargen dürfen bei Türen mit
nachweispflichtigen Funktionen nur
verwendet werden, wenn ihre Eignung als Bestandteil
des vollständigen
Türelements nachgewiesen ist.
Festgestellte Abweichungen sind vor Fertigung der
Türblätter schriftlich und
eindeutig nach Tür-ID zu dokumentieren.
5.7 Befestigung und Hinterfüllung
Zargen und sonstige Türelemente sind mit
Befestigungsmitteln zu montieren,
die für:
den vorhandenen Untergrund,
die auftretenden Lasten,
die vorgesehene Nutzung,
die jeweilige Zargenkonstruktion,
die ausgeschriebene Bauteilfunktion
geeignet und zugelassen sind.
Befestigungsabstände, Ankerarten und Montagepunkte
müssen den
Systemvorgaben und Verwendbarkeitsnachweisen
entsprechen.
Technisch erforderliche Hinterfüllungen sind
vollständig, hohlraumfrei und
mit dem jeweiligen Zargen- und Wandsystem
verträglichen Materialien
auszuführen.
Bei Feuer-, Rauch- und Schallschutztüren dürfen
ausschließlich die im
jeweiligen Nachweis zugelassenen Befestigungs- und
Hinterfüllstoffe
eingesetzt werden. Montageschäume dürfen nur verwendet
werden, wenn
ihre Verwendung für das konkrete System ausdrücklich
nachgewiesen ist.
5.8 Anschlussfugen
Technisch erforderliche Anschlussfugen und
Abdichtungen sind
entsprechend den Brand-, Rauch-, Schall-, Feuchte- und
sonstigen
Funktionsanforderungen herzustellen.
Rein sichtbare beziehungsweise malertechnische
Anschlussfugen zwischen
Zarge und angrenzender Wandoberfläche werden bauseits
durch das
Gewerk Maler hergestellt.
Die technische Funktionsfuge darf durch die spätere
malertechnische
Verfugung nicht ersetzt oder beeinträchtigt werden.
5.9 Bodenanschlüsse und Türunterschnitte
Maßgebend für die Ausbildung des Bodenanschlusses ist
die tatsächliche
Höhenlage des fertigen Fußbodens einschließlich
Bodenbelag.
Türblätter sind mit gleichmäßigem Bodenabstand
einzubauen. Die
ausgeschriebene lichte Durchgangshöhe muss erhalten
bleiben.
Türunterschnitte dürfen nur entsprechend der Türliste,
der Lüftungsplanung
und den Einzelpositionen ausgeführt werden.
Bei Türen mit Brand-, Rauch- oder
Schallschutzanforderungen dürfen
Türunterschnitte oder nachträgliche Kürzungen nur
ausgeführt werden, wenn
diese mit dem jeweiligen Systemnachweis vereinbar sind.
Erforderliche Bodendichtungen müssen über die gesamte
Türbreite
gleichmäßig anliegen und dürfen keine unzulässige
Erhöhung der
Bedienkräfte verursachen.
Befestigungen im Bereich abgedichteter Bodenflächen
sind auf das
notwendige Maß zu beschränken und entsprechend dem
vorhandenen
Abdichtungssystem dauerhaft abzudichten.
6. Schlösser, Beschläge und Schließfunktionen
6.1 Allgemeine Anforderungen
Schlösser und Beschläge sind entsprechend:
Türblattgewicht und Türblattgröße,
Nutzungshäufigkeit,
mechanischer Beanspruchung,
Korrosionsbeanspruchung,
Brand- und Rauchschutzanforderungen,
Flucht- und Rettungswegfunktion,
Barrierefreiheit
auszuwählen.
Alle sichtbaren Beschläge zusammengehöriger Türen und
Bereiche müssen
hinsichtlich Fabrikat, Form, Material, Farbe und
Oberfläche ein einheitliches
Erscheinungsbild aufweisen.
Befestigungsmittel müssen zum Beschlagsystem gehören
oder vom
Hersteller hierfür freigegeben sein. Sichtbare
Befestigungen sind
gleichmäßig auszurichten.
Beschläge müssen gratfrei, leichtgängig und ohne
Verletzungsgefahr
ausgeführt sein.
6.2 Schlösser und Profilzylinder
Schlösser sind für die in Türliste und
Einzelpositionen festgelegte
Schließfunktion vorzurichten.
Die endgültigen Profilzylinder werden über die
zentrale Schließanlage des
Auftraggebers bereitgestellt. Schlösser,
Schutzbeschläge, Rosetten und
sonstige Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass
die vorgesehenen
Profilzylinder ohne Nachbearbeitung eingesetzt werden
können.
Zylinderlängen und erforderliche Mitnehmerausführungen
sind mit dem
Lieferanten der Schließanlage abzustimmen.
Bei Türen mit Fluchtwegfunktion müssen Schloss,
Beschlag und
Profilzylinder als zugelassene und funktionsfähige
Einheit ausgeführt
werden.
6.3 Notausgangs- und Panikfunktionen
Bei ausgeschriebener Notausgangsfunktion nach DIN EN
179 sind
ausschließlich entsprechend klassifizierte und
miteinander geprüfte Schloss-
und Beschlagkombinationen einzusetzen.
Soweit in der Türliste die Panikfunktion B gefordert
ist, muss die Tür von der
Fluchtseite jederzeit über den Drücker geöffnet werden
können. Die Funktion
auf der Gegenseite muss der ausgeschriebenen
Schließfunktion
entsprechen.
Die tatsächliche Funktion ist nach Einbau
einschließlich der vorgesehenen
Profilzylinder zu prüfen.
Eine Paniktürfunktion nach DIN EN 1125 ist nur
geschuldet, wenn diese
ausdrücklich in der Türliste oder Einzelposition
gefordert wird.
6.4 Türschließer und Schließfolgeregler
Türschließer sind entsprechend Türblattbreite,
Türblattgewicht,
Öffnungsrichtung und Wind- beziehungsweise
Druckverhältnissen zu
dimensionieren.
Bei zweiflügeligen Feuer- oder Rauchschutztüren ist
eine zugelassene
Schließfolgeregelung einzubauen und so einzustellen,
dass die
vorgeschriebene Schließreihenfolge zuverlässig
eingehalten wird.
6.5 Feststellanlagen
Feststellanlagen müssen als bauaufsichtlich
zugelassene, aufeinander
abgestimmte Systeme ausgeführt werden.
Lieferung, Montage, Anschluss, Abnahme und
Dokumentation müssen
entsprechend der Einzelposition, der Zulassung und den
Herstellervorgaben
erfolgen.
Bauseitige Brandmelde- oder Elektrokomponenten dürfen
nur verwendet
werden, wenn deren Eignung und Kompatibilität mit dem
Feststellsystem
nachgewiesen ist.
Die Abgrenzung der elektrischen Anschlussleistungen
richtet sich nach
Abschnitt 11 dieser ZTV und den jeweiligen
Einzelpositionen.
7. Brand- und Rauchschutztüren
Feuer- und Rauchschutztüren sind als vollständige,
nachgewiesene
Türelemente entsprechend der geforderten
Klassifizierung auszuführen.
Zum vollständigen Türelement gehören alle
funktionsrelevanten
Bestandteile, insbesondere:
Türblatt beziehungsweise Türflügel,
Zarge,
Bänder,
Schloss und Schließblech,
Drücker und sonstige Beschläge,
Dichtungen,
Bodendichtung beziehungsweise zulässiger
Bodenanschluss,
Türschließer,
gegebenenfalls Schließfolgeregler,
gegebenenfalls Feststellanlage,
systemzugehörige Befestigungen und Hinterfüllungen.
Einbau und Montage müssen entsprechend den
Verwendbarkeits-
beziehungsweise Anwendbarkeitsnachweisen und den
Montagevorschriften
des Systemherstellers erfolgen.
Nicht vom Nachweis gedeckte Änderungen, Bohrungen,
Fräsungen,
Kürzungen, Beschlagwechsel oder Kombinationen mit
fremden Bauteilen
sind unzulässig.
Kennzeichnungsschilder und dauerhafte
Produktkennzeichnungen müssen
nach Fertigstellung sichtbar und lesbar bleiben.
Nach der Montage ist die vollständige Schließ- und
Verriegelungsfunktion zu
prüfen. Selbstschließende Türen müssen aus den
vorgesehenen
Öffnungsstellungen selbstständig schließen und sicher
in die Falle einrasten.
Für jedes Feuer- und Rauchschutztürelement sind die
vorgeschriebenen
Einbau-, Übereinstimmungs- und gegebenenfalls
Abnahmebestätigungen
vorzulegen.
8. Schallschutztüren
Schallschutztüren müssen die in Türliste und
Einzelposition geforderten
Schalldämmwerte im eingebauten Zustand erreichen.
Der Nachweis muss für das vollständige Türelement
einschließlich:
Türblatt,
Zarge,
Falzdichtungen,
Bodendichtung,
Schloss und Beschlägen,
Anschlussfugen,
Befestigung und Hinterfüllung
geführt werden.
Die nachgewiesene Türkonstruktion muss hinsichtlich
Abmessungen und
Aufbau auf die ausgeschriebene Einbausituation
übertragbar sein.
Schalltechnisch wirksame Dichtungen müssen
durchgehend, dauerhaft
elastisch und an den Ecken dicht angeschlossen sein.
Absenkbare
Bodendichtungen sind über die gesamte Türbreite
gleichmäßig einzustellen.
Nachträgliche Bearbeitungen, Durchdringungen oder
Türunterschnitte, die
den nachgewiesenen Schallschutz beeinträchtigen
können, sind unzulässig.
9. Ganzglastüren und Verglasungen
Verglasungen und Ganzglastüren sind entsprechend der
Einbausituation und
der zu erwartenden mechanischen Beanspruchung als
Sicherheitsverglasung auszuführen.
Glasart, Glasdicke, Kantenbearbeitung, Bohrungen und
Ausschnitte müssen
auf das jeweilige Beschlagsystem abgestimmt sein.
Sichtbare Glaskanten sind gleichmäßig geschliffen und
poliert auszuführen.
Beschädigte, verkratzte oder an den Kanten
ausgebrochene Scheiben
dürfen nicht eingebaut werden.
Erforderliche Sicherheitsmarkierungen oder visuelle
Kontrastmarkierungen
sind entsprechend Planung und
Barrierefreiheitsanforderungen anzubringen.
10. Schiebetüren der Fertignasszellen
10.1 Vorhandene Konstruktion
Bei insgesamt 45 Fertignasszellen sind bereits
grundierte,
sendzimirverzinkte Stahl-Umfassungszargen
einschließlich Einlaufprofilen,
Abdeckungen, Laufwagenkästen und
Schiebetürlaufschienen eingebaut
beziehungsweise mitgeliefert.
Die Schiebetüren verteilen sich auf:
Typ B beziehungsweise B-Standard: 39 Stück,
Typ R beziehungsweise R-Standard: 6 Stück.
Teile der Laufwerksbeschläge werden lose zur weiteren
Montage übergeben.
Vor Fertigung der Türblätter sind die vorhandenen
Zargen, Laufschienen,
Laufwagenkästen und beigestellten Laufwerkskomponenten
zu prüfen auf:
Vollständigkeit,
Beschädigungen,
Maßhaltigkeit,
lot- und fluchtgerechten Einbau,
Funktionsfähigkeit,
Tragfähigkeit,
Kompatibilität mit den vorgesehenen Türblättern und
Ergänzungsbeschlägen.
Fehlende, beschädigte oder technisch ungeeignete
Systemteile sind vor
Bearbeitung beziehungsweise Fertigung der Türblätter
schriftlich und nach
Tür-ID geordnet anzuzeigen.
10.2 Lichte Durchgangsbreiten
Nach vollständiger Montage einschließlich Türblatt,
Griffe, Anschläge und
Beschläge müssen folgende tatsächlich nutzbaren
lichten Durchgangsbreiten
eingehalten werden:
Typ B: mindestens 800 mm,
Typ R: mindestens 900 mm.
In die Öffnung ragende Türblattteile, Griffe,
Anschläge oder sonstige Bauteile
sind bei der Ermittlung der lichten Durchgangsbreite
zu berücksichtigen.
Vor Fertigung der sechs Türblätter Typ R ist anhand
des örtlichen Aufmaßes
und der Werk- und Montageplanung nachzuweisen, dass
mit den
vorhandenen Zargen und Laufsystemen eine lichte
Durchgangsbreite von
mindestens 900 mm erreicht wird.
Kann die erforderliche Durchgangsbreite nicht erreicht
werden, dürfen die
betreffenden Türblätter erst nach schriftlicher
Klärung gefertigt oder
bearbeitet werden.
Eine konstruktive Veränderung vorhandener Zargen,
Laufschienen oder
Laufwagenkästen ist ohne vorherige schriftliche
Freigabe unzulässig.
10.3 Türblätter und Beschläge
Die Türblätter müssen für die in den Bewohnerbädern
auftretende Feuchte-,
Reinigungs- und Desinfektionsmittelbeanspruchung
geeignet sein.
Oberflächen und Kanten sind geschlossen,
feuchtebeständig, leicht zu
reinigen und entsprechend der freigegebenen
Bemusterung auszuführen.
Die Türblätter dürfen in keiner Betriebsstellung
schleifen, verkanten oder
unkontrolliert aus der Führung laufen.
10.4 Abgrenzung der separaten Schiebetür
Die Schiebetür T00.10 zum Dienstzimmer ist keine
Fertignasszellentür.
Für diese Tür sind Zarge, Türblatt, vollständiges
Laufwerk und sämtliche
Beschläge entsprechend den hierfür vorgesehenen
Einzelpositionen als
neues, aufeinander abgestimmtes System auszuführen.
11. Elektrische Türkomponenten
Soweit elektrische Türkomponenten ausgeschrieben sind,
müssen diese als
aufeinander abgestimmte, für die jeweilige Türfunktion
geeignete Systeme
ausgeführt werden.
Zur Leistung des Auftragnehmers gehören entsprechend
der jeweiligen
Einzelposition insbesondere:
systemgerechte Montage der Türkomponenten,
interne Verdrahtung innerhalb des Türelements,
Kabelübergänge und Anschlussleitungen am Türelement,
Einstellung und Parametrierung,
Inbetriebnahme,
Funktionsprüfung.
Bauseitig durch das Gewerk Elektro erfolgen, soweit in
der Einzelposition
nichts Abweichendes bestimmt ist:
Verlegung der Zuleitungen,
Herstellung der Spannungsversorgung,
Anschluss an das Stromnetz,
Einbindung in Brandmeldeanlage, Zutrittskontrolle oder
andere
übergeordnete Systeme.
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig mitzuteilen:
Anschlusswerte und Betriebsspannungen,
Leitungsart und Aderanzahl,
Lage der Übergabepunkte,
erforderliche Einbau- und Anschlussdosen,
Anforderungen an potentialfreie Kontakte,
erforderliche Steuer- und Rückmeldesignale,
Vorgaben zur Leitungsführung.
Kabelübergänge und bewegliche Leitungen sind gegen
Quetschen,
Scheuern und unzulässige Zugbeanspruchung zu schützen.
Elektrische Komponenten müssen für Wartung, Prüfung
und Austausch
zugänglich bleiben.
Nach Anschluss durch das Gewerk Elektro ist eine
gemeinsame
Funktionsprüfung der vollständigen Türanlage
durchzuführen.
12. Wandhandläufe
Wandhandläufe sind als vollständige Systeme
einschließlich aller
Halterungen, Endstücke, Formteile, Innen- und
Außenecken, Übergänge und
Befestigungsmittel auszuführen.
Verlauf, Montagehöhe und Wandabstand richten sich nach
den
Vertragsplänen, den Barrierefreiheitsanforderungen und
den
Einzelpositionen.
Enden sind entsprechend Planung beziehungsweise
Systemvorgabe zur
Wand oder nach unten zurückzuführen, soweit keine
abweichende
Detailausbildung festgelegt ist.
Befestigungsabstände und Befestigungsmittel sind
entsprechend den
Herstellerangaben und den vorhandenen Untergründen
festzulegen.
Für Handläufe an Trockenbauwänden werden planmäßig
erforderliche
Verstärkungen bauseits durch das Trockenbaugewerk
hergestellt. Der
Auftragnehmer hat Lage, Größe und
Belastungsanforderungen der
Verstärkungen rechtzeitig und prüffähig anzugeben.
Vor Montage sind die vorhandenen
Befestigungsuntergründe zu prüfen.
Ungeeignete, fehlende oder abweichend angeordnete
Verstärkungen sind
vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Sichtbare Oberflächen und Farben müssen der
Einzelposition und der
freigegebenen Bemusterung entsprechen.
13. Ramm- und Eckschutzsysteme
Ramm- und Eckschutzsysteme sind als vollständige,
aufeinander
abgestimmte Systeme auszuführen.
Zum System gehören sämtliche:
Träger- und Unterprofile,
sichtbaren Abdeckprofile,
Endstücke,
Eckelemente,
Verbindungsteile,
Befestigungsmittel,
systembedingten Form- und Übergangsteile.
Verlauf, Montagehöhe, Längen und Eckausbildungen sind
anhand der
Planung und des örtlichen Aufmaßes festzulegen.
Fugen und Stöße sind auf das technisch erforderliche
Maß zu begrenzen
und innerhalb zusammenhängender Wandflächen
gleichmäßig anzuordnen.
Bei Trockenbauwänden sind die Befestigungen auf die
bauseitigen
Verstärkungen abzustimmen. Anforderungen an Lage und
Belastbarkeit sind
rechtzeitig mitzuteilen.
Montagen im Bereich von Brand- und Rauchschutztüren
dürfen deren
Funktion, Zargenbefestigung, Türschließung und
vorgeschriebene lichte
Durchgangsbreite nicht beeinträchtigen.
Klebeverbindungen dürfen nur eingesetzt werden, wenn
diese Bestandteil
des vorgesehenen Systems und für den vorhandenen
Untergrund geeignet
sind.
14. WC-Trennwandsysteme
WC-Trennwände sind als vollständige,
feuchtraumgeeignete Systeme
einschließlich Trennwänden, Türen, Stützen,
Wandanschlüssen,
Beschlägen, Verriegelungen, Puffern und sämtlichen
Befestigungsmitteln
auszuführen.
Plattenmaterialien, Kanten und Beschläge müssen:
feuchtebeständig,
korrosionsbeständig,
reinigungs- und desinfektionsmittelbeständig,
stoß- und kratzfest,
für die vorgesehene Nutzung geeignet sein.
Die Anlagen sind auf Grundlage eines örtlichen
Aufmaßes nach
Fertigstellung der maßgebenden Wand- und
Bodenoberflächen herzustellen.
Die Lage von Sanitärobjekten, Installationen,
Bodenabläufen und sonstigen
Einbauten ist vor Fertigung zu prüfen.
Türen müssen leichtgängig funktionieren und dürfen
nicht selbstständig in
eine ungewollte Stellung laufen. Verriegelungen müssen
von außen im
Notfall entriegelt werden können.
Beschläge und Verbindungsmittel sind ohne scharfe
Kanten und mit
einheitlicher Oberfläche auszuführen.
Befestigungen in abgedichteten Wand- und
Bodenbereichen sind auf das
erforderliche Maß zu beschränken. Durchdringungen sind
mit dem
vorhandenen Abdichtungssystem verträglich und
dauerhaft abzudichten.
Bei barrierefreien WC-Bereichen sind die planerisch
festgelegten lichten
Breiten, Bewegungsflächen und Türfunktionen
einzuhalten.
15. Innenfensterbänke
Innenfensterbänke sind auf Grundlage der örtlich
festgestellten Fenster-,
Leibungs- und Wandmaße herzustellen.
Material, Oberfläche, Dicke, Vorderkantenausbildung
und Farbgebung
richten sich nach der jeweiligen Einzelposition und
der freigegebenen
Bemusterung.
Stöße sind auf das technisch notwendige Maß zu
begrenzen und
gleichmäßig anzuordnen. Lage und Ausbildung
unvermeidbarer Stöße sind
vor Fertigung abzustimmen.
Erforderliche Dehn- und Anschlussfugen sind material-
und systemgerecht
auszubilden.
Befestigungs- und Klebstoffe müssen für den Untergrund
geeignet,
untereinander verträglich und mit den QNG- und
NaWoh-Anforderungen
vereinbar sein.
Fensterfunktionen, Lüftungsöffnungen,
Revisionsmöglichkeiten und
angrenzende Installationen dürfen durch die
Fensterbänke nicht
beeinträchtigt werden.
16. Technische Schnittstellen
16.1 Rohbau und Trockenbau
Rohbau- und Trockenbauöffnungen werden bauseits
hergestellt.
Planmäßig erforderliche Verstärkungen innerhalb von
Trockenbaukonstruktionen für Zargen, Handläufe sowie
Ramm- und
Eckschutzsysteme werden bauseits durch das
Trockenbaugewerk
ausgeführt.
Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen
Angaben zu Lage,
Abmessung, Befestigungsart und Belastung rechtzeitig
bereitzustellen.
Vor Montage ist die Eignung des tatsächlich
vorhandenen Untergrunds zu
prüfen.
16.2 Malerarbeiten
Die Endbeschichtung werkseitig grundierter Stahlzargen
erfolgt bauseits
durch das Gewerk Maler.
Rein sichtbare beziehungsweise malertechnische
Anschlussfugen werden
ebenfalls bauseits durch das Gewerk Maler hergestellt.
Technisch erforderliche Fugen, Hinterfüllungen und
Abdichtungen zur
Erfüllung der ausgeschriebenen Bauteilfunktionen
verbleiben beim
Auftragnehmer.
16.3 Bodenbelag und Fliesen
Die endgültigen Bodenaufbauhöhen sind vor Fertigung
beziehungsweise
Montage der Türblätter abzugleichen.
Schwellen, Bodendichtungen, Bodenführungen und
Türblattunterkanten sind
auf den tatsächlich ausgeführten Bodenbelag
abzustimmen.
Vorhandene Abdichtungen dürfen nicht ohne vorherige
technische
Abstimmung durchdrungen werden.
16.4 Elektro
Die technische Abgrenzung bei elektrischen
Türkomponenten richtet sich
nach Abschnitt 11 dieser ZTV und den jeweiligen
Einzelpositionen.
Erforderliche elektrische Übergabepunkte sind vor
Ausführung mit dem
Gewerk Elektro abzustimmen.
16.5 Lüftung und HLS
Türunterschnitte und Überströmquerschnitte sind mit
der Lüftungsplanung
abzugleichen.
Sanitäre Einrichtungen, Installationen und
Revisionsbereiche dürfen durch
Türen, Trennwände oder sonstige Bauteile nicht
unzulässig eingeschränkt
werden.
16.6 Brandschutz
Die Ausführung von Brand- und Rauchschutztüren ist mit
der
brandschutztechnischen Planung abzugleichen.
Abweichungen zwischen Türliste, Ausführungsplanung,
Brandschutzkonzept
und örtlicher Einbausituation sind vor Fertigung
schriftlich zu klären.
17. Montagebedingungen und Ausführung
Holz- und Holzwerkstoffbauteile dürfen nur unter
geeigneten klimatischen
Baustellenbedingungen gelagert und montiert werden.
Bauteile sind vor der Montage ausreichend zu
akklimatisieren. Eine Montage
in dauerhaft feuchten, nicht ausreichend getrockneten
oder nicht gegen
Witterung geschützten Bereichen ist unzulässig, soweit
das jeweilige Produkt
hierfür nicht ausdrücklich geeignet ist.
Vor Montagebeginn sind insbesondere zu prüfen:
Zugänglichkeit des Einbauorts,
Maßhaltigkeit und Zustand der Öffnungen,
Wand- und Bodenaufbauten,
Höhenbezüge,
Befestigungsuntergründe,
vorhandene Abdichtungen,
vorhandene Zargen und Systemteile,
mögliche Kollisionen mit anderen Bauteilen.
Montagearbeiten sind so auszuführen, dass angrenzende
Bauteile nicht
beschädigt und ausgeschriebene Bauteilfunktionen nicht
beeinträchtigt
werden.
Bohr- und Schneidarbeiten sind mit geeigneter
Staubabsaugung
auszuführen. Metallspäne und sonstige
korrosionsfördernde Rückstände
sind unverzüglich vollständig zu entfernen.
Nachträgliche Anpassungen müssen fachgerecht,
dauerhaft und ohne
Beeinträchtigung sichtbarer Oberflächen oder
nachgewiesener Funktionen
ausgeführt werden.
18. Einstellung und Funktionsprüfung
Sämtliche beweglichen Bauteile sind nach der Montage
einzustellen und auf
vollständige Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Bei Türen sind mindestens zu kontrollieren:
Öffnen und Schließen,
gleichmäßige Fugenbilder,
Bodenabstände,
lichte Durchgangsmaße,
Band- und Schlossfunktion,
sichere Verriegelung,
Drücker- und Griffbetätigung,
Türschließerfunktion,
Schließfolgeregelung,
Feststellfunktion,
Panik- beziehungsweise Notausgangsfunktion,
Funktion der Boden- und Falzdichtungen,
elektrische Türfunktionen,
Kollisionsfreiheit.
Bei Handläufen, Ramm- und Eckschutz, WC-Trennwänden und
Fensterbänken sind insbesondere Befestigung,
Stabilität, Ausrichtung,
Oberflächenzustand und Vollständigkeit der Systemteile
zu prüfen.
Fehlfunktionen, lose Befestigungen, schleifende
Türblätter, ungleichmäßige
Fugen oder beschädigte Oberflächen sind vor Abnahme zu
beseitigen.
Die Funktionsprüfungen sind bauteil- beziehungsweise
türbezogen zu
dokumentieren, soweit dies für die jeweilige Funktion
oder nach den
Einzelpositionen erforderlich ist.
19. Schutz der technischen Bauteile
Gelieferte und eingebaute Bauteile sind
materialgerecht gegen Feuchtigkeit,
Verschmutzung, Verformung, Verkratzen und mechanische
Beschädigung
zu schützen.
Schutzfolien und Abdeckmaterialien müssen für die
jeweilige Oberfläche
geeignet sein und dürfen keine:
Verfärbungen,
Glanzgradveränderungen,
Klebstoffrückstände,
Weichmacherwanderungen,
Oberflächenablösungen
verursachen.
Funktionsrelevante Bauteile wie Dichtungen, Schlösser,
Laufschienen,
Türschließer und elektrische Komponenten sind vor
Staub, Farbe,
Spachtelmasse und sonstigen Verunreinigungen zu
schützen.
Werkseitige Schutzfolien sind entsprechend den
Herstellerangaben und
spätestens vor Übergabe rückstandsfrei zu entfernen.
20. Technische Nachweise und Bestandsunterlagen
Für die verwendeten Produkte und ausgeführten
Konstruktionen sind die
technisch erforderlichen Nachweise vollständig und
eindeutig zugeordnet
vorzulegen.
Hierzu gehören, soweit einschlägig:
Produkt- und technische Datenblätter,
Leistungserklärungen,
Klassifizierungsberichte,
allgemeine Bauartgenehmigungen,
allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen,
allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse,
europäische technische Bewertungen,
Brand-, Rauch- und Schallschutznachweise,
Montage- und Einbaubestätigungen,
Übereinstimmungsbestätigungen,
Einstell- und Funktionsprotokolle,
Abnahmeunterlagen für Feststellanlagen,
Inbetriebnahmeprotokolle elektrischer Türkomponenten,
Reinigungs-, Pflege-, Bedienungs- und
Wartungsanleitungen,
Ersatzteil- und Verschleißteillisten, soweit
erforderlich.
Türbezogene Unterlagen müssen eindeutig anhand der
Tür-ID zugeordnet
werden können.
Nachweise, die Voraussetzung für eine Produktfreigabe,
Bestellung,
Fertigung oder Montage sind, müssen vor dem jeweiligen
Vorgang vorgelegt
werden.
Die Zusammenstellung und Übergabe der abschließenden
Dokumentation
erfolgt entsprechend Position 01.4.
21. QNG- und NaWoh-Anforderungen
Das Gebäude ist für eine Zertifizierung nach dem
Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude im Bewertungssystem NaWoh
vorgesehen.
Für sämtliche dauerhaft im Gebäude verbleibenden
Bauprodukte sind die
projektbezogenen QNG- und NaWoh-Anforderungen
einzuhalten.
Produkte dürfen erst nach Prüfung und Freigabe der
erforderlichen
Nachweise bestellt beziehungsweise eingebaut werden.
Ein Produktwechsel nach erfolgter Freigabe bedarf
einer erneuten
Nachweisprüfung und schriftlichen Zustimmung.
Nach Fertigstellung ist die Einhaltung der für den
Auftragnehmer geltenden
QNG- und NaWoh-Produktanforderungen entsprechend den
Vorgaben des
Zertifizierungssystems zu bestätigen.
22. Technische Abweichungen und Bedenken
Erkennbare technische Widersprüche oder ungeeignete
Vorleistungen sind
vor Fertigung beziehungsweise Ausführung schriftlich
anzuzeigen.
Dies gilt insbesondere bei:
Abweichungen zwischen Türliste, Planung und örtlicher
Einbausituation,
ungeeigneten oder beschädigten Zargen,
abweichenden Wanddicken oder Öffnungsmaßen,
fehlenden Trockenbauverstärkungen,
unzureichenden Befestigungsuntergründen,
unklaren Höhenbezügen,
nicht erreichbaren lichten Durchgangsbreiten,
widersprüchlichen Brand-, Rauch- oder
Schallschutzanforderungen,
nicht systemkonformen Beschlagskombinationen,
ungeklärten Türunterschnitten,
fehlenden elektrischen Übergabepunkten,
ungeeigneten oder unvollständigen beigestellten
Systemteilen.
Eigenmächtige Änderungen an Konstruktion, Material,
Fabrikat,
Bauteilabmessungen, Anschlagrichtung,
Beschlagsfunktion oder
nachgewiesenen Türelementen sind unzulässig.
Die Fertigung beziehungsweise Ausführung des
betroffenen Bauteils darf
erst nach schriftlicher technischer Klärung
fortgesetzt werden.
1. Geltungsbereich
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.__. 1 Örtliches Aufmaß sowie Werk- und Motageplanung Vollständiges örtliches Aufmaß und Erstellen der Werk-
und
Montageplanung für sämtliche ausgeschriebenen Bauteile
auf
Grundlage der Vertragspläne, der Türliste, der
freigegebenen
Bemusterung und der tatsächlich vorhandenen
Einbausituationen.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
Ermittlung sämtlicher für Bestellung, Fertigung und
Montage
erforderlichen Maße,
Prüfung der Öffnungsmaße, Wandarten, fertigen
Wanddicken und Höhenbezüge zum fertigen Fußboden,
Prüfung der Lage und Abmessungen vorhandener Zargen,
Befestigungsuntergründe und Trockenbauverstärkungen,
Fortschreibung und Vervollständigung der Tür- und
Beschlagliste,
eindeutige Zuordnung nach Tür-ID und Einbauort,
Darstellung der Türarten, Öffnungsrichtungen und
tatsächlich nutzbaren lichten Durchgangsmaße,
Darstellung der Türblatt-, Zargen-, Band-, Schloss- und
Beschlagsausführungen,
Darstellung der Brand-, Rauch-, Schall-, Feuchte-,
Klima-,
Fluchtweg- und sonstigen Funktionsanforderungen,
Befestigungs-, Hinterfüllungs-, Boden-, Dichtungs- und
Anschlussdetails,
Darstellung der Türunterschnitte, Bodendichtungen und
Schwellen,
Darstellung elektrischer Türkomponenten und der
erforderlichen Übergabepunkte,
Ausführungs- und Befestigungsdetails für Wandhandläufe,
Ramm- und Eckschutzsysteme, WC-Trennwände und
Innenfensterbänke,
Koordination der Schnittstellen zu Rohbau, Trockenbau,
Maler, Bodenbelag, Fliesen, Elektro, HLS, Brandschutz
und
Schließanlage,
Erstellung eines nach Bauteil beziehungsweise Tür-ID
gegliederten Maß- und Abweichungsprotokolls,
Einarbeitung der Prüfvermerke des Auftraggebers und
erforderliche erneute Vorlage bis zur schriftlichen
Freigabe.
Die vollständigen Unterlagen sind spätestens zehn
Arbeitstage
vor dem vorgesehenen Bestell- beziehungsweise
Fertigungsbeginn digital als PDF-Dateien vorzulegen.
Tür-,
Beschlag-, Maß- und Produktlisten sind zusätzlich in
bearbeitbarer Form als XLSX-Dateien zu übergeben.
Mit Bestellung oder Fertigung darf erst nach
schriftlicher
Freigabe der betreffenden Unterlagen begonnen werden.
Die
Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner
Verantwortung für Maße, Konstruktion,
Systemverträglichkeit
und vertragsgemäße Ausführung.
Die werkplanerische Maßaufnahme ersetzt nicht die in
Position
02.6 ausgeschriebene bauteilbezogene Prüfung und
Vorbereitung der vorhandenen Stahlzargen.
01.__. 1
Örtliches Aufmaß sowie Werk- und Motageplanung
1.00
psch
01.__. 2 Bemusterung Durchführen und dokumentieren der vollständigen
Bemusterung
sämtlicher ausgeschriebener sichtbarer Materialien,
Oberflächen, Farben, Kanten und Beschläge.
Die Bemusterung umfasst insbesondere:
HPL-Dekore und Kantenausführungen der Türblätter,
Oberflächen und sichtbare Ausführung der Stahlzargen,
Drücker-, Griff-, Rosetten-, Band- und sonstige
Beschlagsausführungen,
Ganzglasbeschläge und sichtbare Dichtungsprofile,
Oberflächen und Farben der Wandhandläufe,
Oberflächen, Farben und Systemteile der Ramm- und
Eckschutzsysteme,
Plattenmaterialien, Kanten, Profile und Beschläge der
WC-Trennwände,
Material, Farbe, Oberfläche und Vorderkantenausbildung
der
Innenfensterbänke.
Vorzulegen ist eine übersichtlich beschriftete
Zusammenstellung physischer Originalmuster
einschließlich
Hersteller- und Produktbezeichnungen, Artikelnummern,
vorgesehener Einbauorte sowie der zur Produktfreigabe
erforderlichen technischen und projektbezogenen
QNG-/NaWoh-Nachweise.
Die Bemusterung ist rechtzeitig vor Bestellung der
betreffenden
Produkte durchzuführen. Die freigegebenen Festlegungen
sind
in einem Bemusterungsprotokoll zu dokumentieren und in
die
Werk- und Montageplanung zu übernehmen.
Erforderliche Wiederholungsvorlagen aufgrund
unvollständiger
oder nicht ausschreibungskonformer Erstvorlagen sind
einzurechnen.
Vollständige Mustertüren oder Musteraufbauten in
Originalgröße sind nicht Bestandteil dieser Position,
soweit sie
nicht in einer Einzelposition ausdrücklich gefordert
werden.
01.__. 2
Bemusterung
1.00
psch
01.__. 3 Technische Dokumentation und Bestandsunterlagen Erstellen, Zusammenstellen, Fortschreiben und digitale
Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation
und
Bestandsunterlagen für sämtliche ausgeführten
Leistungen
gemäß den Allgemeinen Vorbemerkungen und den
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen.
Die Dokumentation umfasst insbesondere:
fortgeschriebene und revidierte Tür-, Beschlag- und
Produktlisten,
Produkt- und technische Datenblätter,
Leistungserklärungen und Herstellererklärungen,
allgemeine Bauartgenehmigungen, Zulassungen,
Prüfzeugnisse, Klassifizierungen und sonstige
Verwendbarkeitsnachweise,
Brand-, Rauch- und Schallschutznachweise,
Montage-, Einbau- und Übereinstimmungsbestätigungen,
Einstell- und Funktionsprotokolle,
Unterlagen und Abnahmeprotokolle der Feststellanlagen,
Inbetriebnahmeprotokolle elektrischer Türkomponenten,
Reinigungs-, Pflege-, Bedienungs- und
Wartungsanleitungen,
Ersatzteil- und Verschleißteillisten, soweit
erforderlich,
vollständige produktbezogene QNG- und
NaWoh-Nachweise,
abschließende Bestätigung der vertragsgemäßen
Verwendung der freigegebenen Produkte.
Türbezogene Unterlagen sind eindeutig nach Tür-ID zu
gliedern.
Sonstige Unterlagen sind nach Titel, Bauteilart und
Einbauort zu
ordnen.
Unterlagen, die Voraussetzung für die Produktfreigabe,
Bestellung, Fertigung oder Montage sind, müssen vor dem
jeweiligen Vorgang vorgelegt werden. Die vollständige
vorläufige Abschlussdokumentation ist spätestens zehn
Arbeitstage vor der Abnahme zu übergeben. Im Zuge der
Abnahme erforderliche Ergänzungen oder Berichtigungen
sind
bis zur vollständigen Übergabe einzuarbeiten.
Die Übergabe erfolgt digital als durchsuchbare
PDF-Dateien in
einer abgestimmten Ordnerstruktur. Tür-, Beschlag-,
Produkt-
und QNG-/NaWoh-Listen sind zusätzlich als bearbeitbare
XLSX-Dateien zu übergeben.
01.__. 3
Technische Dokumentation und Bestandsunterlagen
1.00
psch
01.__. 4 Stundenlohnarbeiten, Mittellohn Ausführen unvorhergesehener und nicht bereits von den
Vertragspositionen erfasster Arbeiten ausschließlich
nach
vorheriger schriftlicher Anordnung durch den
Auftraggeber
beziehungsweise dessen Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt nach einem einheitlichen
Mittellohnsatz
für die eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer. Der
Verrechnungssatz umfasst insbesondere:
sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten,
tarifliche und betriebliche Zuschläge,
Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn,
persönliche Schutzausrüstung,
übliche Handwerkzeuge und Kleingeräte,
An- und Abfahrt sowie Wegezeiten innerhalb der
Baustelle.
Materialien, besondere Maschinen oder Hebezeuge dürfen
nur
nach vorheriger Vereinbarung und gegen gesonderten
Nachweis abgerechnet werden.
Stundenlohnzettel sind täglich vorzulegen und müssen
mindestens Datum, Tür-ID beziehungsweise Einbauort,
ausgeführte Tätigkeit, Anzahl und Qualifikation der
eingesetzten
Arbeitskräfte sowie die geleisteten Stunden enthalten.
Die
Gegenzeichnung bestätigt ausschließlich Art und Umfang
der
dokumentierten Leistung, nicht deren Vergütungspflicht.
Arbeiten zur Beseitigung eigener Mängel sowie bereits
vertraglich geschuldete Nebenleistungen werden nicht
als
Stundenlohnarbeiten vergütet.
01.__. 4
Stundenlohnarbeiten, Mittellohn
20.00
h
02 Stahlzargen
02
Stahlzargen
02.__. 1 Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 0,76m Liefern und montieren einer zweiteiligen
Stahlumfassungszarge
für einflügelige, gefälzte Innentür, Öffnungshöhe
2,135 m ab
FFB, Maulweite 0,205 m, verzinktes Stahlblech,
werkseitig
grundiert, einschließlich Dichtungsprofil,
Bandaufnahmen,
Schließblech, Befestigung, Ausrichten und
systemgerechter
Hinterfüllung. Endbeschichtung durch Malergewerk.
Türfunktion
und Öffnungsrichtung gemäß Türliste.
02.__. 1
Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 0,76m
3.00
St
02.__. 2 Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 0,885m Liefern und montieren einer zweiteiligen
Stahlumfassungszarge
für einflügelige, gefälzte Innentür, Öffnungshöhe
2,135 m ab
FFB, Maulweite 0,205 m, verzinktes Stahlblech,
werkseitig
grundiert, einschließlich Dichtungsprofil,
Bandaufnahmen,
Schließblech, Befestigung, Ausrichten und
systemgerechter
Hinterfüllung. Endbeschichtung durch Malergewerk.
Türfunktion
und Öffnungsrichtung gemäß Türliste.
02.__. 2
Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 0,885m
15.00
St
02.__. 3 Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 1,01m Liefern und montieren einer zweiteiligen
Stahlumfassungszarge
für einflügelige, gefälzte Innentür, Öffnungshöhe
2,135 m ab
FFB, Maulweite 0,205 m, verzinktes Stahlblech,
werkseitig
grundiert, einschließlich Dichtungsprofil,
Bandaufnahmen,
Schließblech, Befestigung, Ausrichten und
systemgerechter
Hinterfüllung. Endbeschichtung durch Malergewerk.
Türfunktion
und Öffnungsrichtung gemäß Türliste.
02.__. 3
Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 1,01m
25.00
St
02.__. 4 Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 1,135m Liefern und montieren einer zweiteiligen
Stahlumfassungszarge
für einflügelige, gefälzte Innentür, Öffnungshöhe
2,135 m ab
FFB, Maulweite 0,205 m, verzinktes Stahlblech,
werkseitig
grundiert, einschließlich Dichtungsprofil,
Bandaufnahmen,
Schließblech, Befestigung, Ausrichten und
systemgerechter
Hinterfüllung. Endbeschichtung durch Malergewerk.
Türfunktion
und Öffnungsrichtung gemäß Türliste.
02.__. 4
Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 1,135m
16.00
St
02.__. 5 Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 1,26m Liefern und montieren einer zweiteiligen
Stahlumfassungszarge
für einflügelige, gefälzte Innentür, Öffnungshöhe
2,135 m ab
FFB, Maulweite 0,205 m, verzinktes Stahlblech,
werkseitig
grundiert, einschließlich Dichtungsprofil,
Bandaufnahmen,
Schließblech, Befestigung, Ausrichten und
systemgerechter
Hinterfüllung. Endbeschichtung durch Malergewerk.
Türfunktion
und Öffnungsrichtung gemäß Türliste.
02.__. 5
Zweiteilige Stahlzarge, Öffnungsbreite 1,26m
3.00
St
02.__. 6 Vorhandene Stahlzargen prüfen und für Türmontage vorbereiten Vorhandene, durch den Trockenbauer montierte einteilige
Stahlzarge prüfen. Maße, Lot und Flucht, Befestigung,
Bandaufnahme, Schließblech und Dichtungsnut
kontrollieren.
Für die Aufnahme des ausgeschriebenen Türblatts
funktionsgerecht vorbereiten, erforderliche
systemkompatible
Ergänzungs- und Befestigungsteile liefern und
Türfunktion
abschließend einstellen.
02.__. 6
Vorhandene Stahlzargen prüfen und für Türmontage vorbereiten
107.00
St
02.__. 7 Zweiteilige Stahlzarge für Schiebetür T00.10 Zweiteilige Stahl-Umfassungszarge für eine
einflügelige, vor der
Wand beziehungsweise Zarge laufende Schiebetür mit
Anschlag liefern und montieren.
Einbauort: Erdgeschoss, Dienstzimmer, Tür T00.10.
Ausführung gemäß Türliste, Werkplanung und örtlichem
Aufmaß:
Rohbauöffnung ca. 1.010 × 2.295 mm,
Öffnungshöhe ab Oberkante Fertigfußboden ca. 2.135 mm,
Wandkonstruktion: verputzte Massivwand,
Maulweite ca. 205 mm,
Schieberichtung: links,
erforderliche lichte Durchgangsbreite nach
vollständiger
Montage: mindestens 950 mm.
Zarge aus verzinktem Stahlblech, zweiteilig, werkseitig
grundiert, einschließlich Anschlag- beziehungsweise
Schließprofil, systemgerechtem Schließblech passend zur
ausgeschriebenen Schlossfunktion, erforderlichen
Verstärkungen und Befestigungspunkten, Befestigungs-
und
Verbindungsmitteln sowie sämtlichem systembedingtem
Zubehör.
Zarge lot- und fluchtgerecht montieren, ausrichten,
dauerhaft
befestigen und systemgerecht hinterfüllen. Anschlüsse
an die
angrenzenden Wandflächen für die nachfolgenden
Ausbauarbeiten fachgerecht herstellen.
Endbeschichtung der grundierten Stahlzarge in RAL 7006
durch
das Malergewerk.
Laufschiene, Laufwagen, Bodenführung und sonstige
bewegliche Beschlagteile sind nicht Bestandteil dieser
Position
und werden mit Position 03.9 vergütet.
02.__. 7
Zweiteilige Stahlzarge für Schiebetür T00.10
1.00
St
03 HPL-Holztürblätter
03
HPL-Holztürblätter
03.__. 1 HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 0,67m Liefern und montieren eines einflügeligen, gefälzten
Holzwerkstoff-Türblatts, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB,
beidseitig HPL Resopal Affinity, Kante gemäß ZTV,
einschließlich systemgerechter Bänder,
Objekt-Rosettengarnitur
Edelstahl HOPPE Paris oder gleichwertig,
Einsteckschloss
PZ-gelocht und aller Dichtungs- und Befestigungsteile.
Montage
in die gemäß Türliste neu zu liefernde oder vorhandene
Stahlzarge; einschließlich Einhängen, Ausrichten und
Einstellen.
Abweichende WC-, EN-179-, Schall-, Brand-, Rauch-,
Klima-
und Unterkantenanforderungen werden über die
nachfolgenden
Zulagen erfasst.
03.__. 1
HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 0,67m
O
1.00
St
03.__. 2 HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 0,76m Liefern und montieren eines einflügeligen, gefälzten
Holzwerkstoff-Türblatts, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB,
beidseitig HPL Resopal Affinity, Kante gemäß ZTV,
einschließlich systemgerechter Bänder,
Objekt-Rosettengarnitur
Edelstahl HOPPE Paris oder gleichwertig,
Einsteckschloss
PZ-gelocht und aller Dichtungs- und Befestigungsteile.
Montage
in die gemäß Türliste neu zu liefernde oder vorhandene
Stahlzarge; einschließlich Einhängen, Ausrichten und
Einstellen.
Abweichende WC-, EN-179-, Schall-, Brand-, Rauch-,
Klima-
und Unterkantenanforderungen werden über die
nachfolgenden
Zulagen erfasst.
03.__. 2
HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 0,76m
9.00
St
03.__. 3 HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 0,885m Liefern und montieren eines einflügeligen, gefälzten
Holzwerkstoff-Türblatts, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB,
beidseitig HPL Resopal Affinity, Kante gemäß ZTV,
einschließlich systemgerechter Bänder,
Objekt-Rosettengarnitur
Edelstahl HOPPE Paris oder gleichwertig,
Einsteckschloss
PZ-gelocht und aller Dichtungs- und Befestigungsteile.
Montage
in die gemäß Türliste neu zu liefernde oder vorhandene
Stahlzarge; einschließlich Einhängen, Ausrichten und
Einstellen.
Abweichende WC-, EN-179-, Schall-, Brand-, Rauch-,
Klima-
und Unterkantenanforderungen werden über die
nachfolgenden
Zulagen erfasst.
03.__. 3
HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 0,885m
20.00
St
03.__. 4 HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 1,01m Liefern und montieren eines einflügeligen, gefälzten
Holzwerkstoff-Türblatts, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB,
beidseitig HPL Resopal Affinity, Kante gemäß ZTV,
einschließlich systemgerechter Bänder,
Objekt-Rosettengarnitur
Edelstahl HOPPE Paris oder gleichwertig,
Einsteckschloss
PZ-gelocht und aller Dichtungs- und Befestigungsteile.
Montage
in die gemäß Türliste neu zu liefernde oder vorhandene
Stahlzarge; einschließlich Einhängen, Ausrichten und
Einstellen.
Abweichende WC-, EN-179-, Schall-, Brand-, Rauch-,
Klima-
und Unterkantenanforderungen werden über die
nachfolgenden
Zulagen erfasst.
03.__. 4
HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 1,01m
27.00
St
03.__. 5 HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 1,135m Liefern und montieren eines einflügeligen, gefälzten
Holzwerkstoff-Türblatts, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB,
beidseitig HPL Resopal Affinity, Kante gemäß ZTV,
einschließlich systemgerechter Bänder,
Objekt-Rosettengarnitur
Edelstahl HOPPE Paris oder gleichwertig,
Einsteckschloss
PZ-gelocht und aller Dichtungs- und Befestigungsteile.
Montage
in die gemäß Türliste neu zu liefernde oder vorhandene
Stahlzarge; einschließlich Einhängen, Ausrichten und
Einstellen.
Abweichende WC-, EN-179-, Schall-, Brand-, Rauch-,
Klima-
und Unterkantenanforderungen werden über die
nachfolgenden
Zulagen erfasst.
03.__. 5
HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 1,135m
61.00
St
03.__. 6 HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 1,26m Liefern und montieren eines einflügeligen, gefälzten
Holzwerkstoff-Türblatts, Öffnungshöhe 2,135 m ab FFB,
beidseitig HPL Resopal Affinity, Kante gemäß ZTV,
einschließlich systemgerechter Bänder,
Objekt-Rosettengarnitur
Edelstahl HOPPE Paris oder gleichwertig,
Einsteckschloss
PZ-gelocht und aller Dichtungs- und Befestigungsteile.
Montage
in die gemäß Türliste neu zu liefernde oder vorhandene
Stahlzarge; einschließlich Einhängen, Ausrichten und
Einstellen.
Abweichende WC-, EN-179-, Schall-, Brand-, Rauch-,
Klima-
und Unterkantenanforderungen werden über die
nachfolgenden
Zulagen erfasst.
03.__. 6
HPL Holztürblatt, Öffnungsbreite 1,26m
3.00
St
03.__. 7 HPL-Schiebetürblatt Fertignasszelle, B-Standard Einflügeliges Schiebetürblatt für eine vorhandene
Schiebetürzarge der Fertignasszelle, Ausführung
B-Standard,
nach örtlichem Aufmaß sowie gemäß Türliste, Werkplanung
und Detailzeichnungen des Fertignasszellenherstellers
liefern
und gebrauchsfertig montieren.
Vorhandene Konstruktion aus grundierter,
sendzimirverzinkter
Stahl-Umfassungszarge mit Einlaufprofil,
Laufwagenkasten,
Schiebetürlaufschiene und Abdeckungen. Die vom
Fertignasszellenhersteller lose übergebenen
Laufwerksbeschläge sind zu übernehmen und fachgerecht
zu
montieren.
Türblatt:
Holzrahmenkonstruktion mit Röhrenspanmittellage,
Türblattdicke ca. 40 mm beziehungsweise passend zum
vorhandenen System,
beidseitige HPL-Beschichtung, Resopal Affinity
genaue Dekor- und Kantenausführung gemäß Bemusterung,
Klimaklasse II,
für den Einsatz in Bewohnerbädern und Feuchträumen
geeignet,
sämtliche sichtbaren Kanten feuchtebeständig, stoßfest
und
farblich passend zur Türblattoberfläche ausgebildet,
Türblattabmessungen und Öffnungsrichtung gemäß
örtlichem Aufmaß und Türliste,
Abstand zwischen Türblattunterkante und Oberkante
Fertigfußboden 15 mm.
Die vollständig geöffnete Tür muss nach Einbau aller
Beschläge
eine tatsächlich nutzbare lichte Durchgangsbreite von
mindestens 800 mm und eine lichte Durchgangshöhe von
mindestens 2.050 mm gewährleisten. In die
Durchgangsöffnung
ragende Türblattteile, Griffe, Anschläge oder sonstige
Bauteile
sind bei der Ermittlung der lichten Durchgangsbreite zu
berücksichtigen.
Einschließlich:
Prüfung der vorhandenen Zarge, Laufschiene und
beigestellten Laufwerkskomponenten auf Maßhaltigkeit,
Vollständigkeit, Beschädigungen und Eignung,
Montage und Einstellung der beigestellten Laufwagen,
systemgerechter Bodenführung,
Endanschlägen und Aushebelsicherung,
sämtlicher erforderlicher Ergänzungs- und
Befestigungsteile,
erforderlicher Bohrungen, Fräsungen und Aussparungen am
Türblatt,
barrierefrei bedienbarer Schiebetür-Griffgarnitur aus
Edelstahl, beidseitig,
WC-Schiebetürschloss mit leichtgängiger Verriegelung,
Frei-/Besetzt-Anzeige,
von außen betätigbarer Notentriegelung,
erforderlichem Stirn- beziehungsweise
Kantenmuschelgriff,
Einhängen, Ausrichten und Einstellen des Türblatts,
Prüfung der barrierefreien Bedienbarkeit,
vollständiger Funktionsprüfung und sämtlichen
Nebenleistungen.
Die Griff- und Schlossausführung muss eine Bedienung
mit
einer Hand ermöglichen, ohne dass festes Zugreifen oder
Drehen des Handgelenks erforderlich ist. Die Beschläge
sind so
anzuordnen, dass die geforderte lichte Durchgangsbreite
erhalten bleibt.
Fehlende, ungeeignete oder beschädigte bauseits
beigestellte
Systemteile sind vor der Ausführung schriftlich
anzuzeigen.
Deren Ersatz ist nur nach gesonderter Beauftragung
geschuldet.
03.__. 7
HPL-Schiebetürblatt Fertignasszelle, B-Standard
39.00
St
03.__. 8 HPL-Schiebetürblatt Fertignasszelle, R-Standard Ausführung wie Position 03.7, jedoch für eine
vorhandene
Schiebetürzarge der Fertignasszelle, Ausführung
R-Standard.
Türblattabmessungen und Öffnungsweg sind auf Grundlage
des
örtlichen Aufmaßes so festzulegen, dass die vollständig
geöffnete Tür nach Einbau aller Beschläge eine
tatsächlich
nutzbare lichte Durchgangsbreite von mindestens 900 mm
und
eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2.050 mm
gewährleistet.
In die Durchgangsöffnung ragende Türblattteile, Griffe,
Anschläge oder sonstige Bauteile sind bei der
Ermittlung der
lichten Durchgangsbreite zu berücksichtigen.
Vor Fertigung hat der Auftragnehmer die vorhandene
Zarge,
den Laufwagenkasten, die Laufschiene und den möglichen
Öffnungsweg zu prüfen. Kann die geforderte lichte
Durchgangsbreite von mindestens 900 mm mit der
vorhandenen Konstruktion nicht erreicht werden, ist
dies dem
Auftraggeber unverzüglich und vor Bestellung
beziehungsweise
Bearbeitung der Türblätter schriftlich mitzuteilen.
Einschließlich sämtlicher in Position 03.7
beschriebener
Türblatt-, Laufwerks-, Griff-, Schloss-, Montage-,
Einstell- und
Nebenleistungen.
03.__. 8
HPL-Schiebetürblatt Fertignasszelle, R-Standard
6.00
St
03.__. 9 HPL-Schiebetürblatt T00.10, Dienstzimmer Einflügeliges, vor der Wand beziehungsweise Zarge
laufendes
HPL-Schiebetürblatt für die mit Position 02.7
ausgeschriebene
Stahlzarge liefern und gebrauchsfertig montieren.
Einbauort: Erdgeschoss, Dienstzimmer, Tür T00.10.
Ausführung gemäß Türliste, Werkplanung und örtlichem
Aufmaß:
Holzrahmenkonstruktion mit Röhrenspanmittellage,
Türblattdicke passend zum Schiebetürsystem,
beidseitige HPL-Beschichtung, Resopal Affinity
genaue Dekor- und Kantenausführung gemäß Bemusterung,
Klimaklasse II,
sämtliche sichtbaren Kanten stoßfest und farblich
passend
zur Türblattoberfläche,
Die endgültigen Türblatt- und Beschlagmaße sind durch
örtliches Aufmaß an der Wandöffnung und der zugehörigen
Stahlzarge festzulegen.
Einschließlich vollständigem Schiebetürbeschlag,
bestehend
aus:
Laufschiene einschließlich systemgerechter Befestigung
an
der Massivwand,
erforderlicher Abdeckblende,
Laufwagen und Türblattaufhängung,
Endanschlägen und Aushebelsicherung,
geräuscharmem und leichtgängigem Laufwerk,
systemgerechter Bodenführung außerhalb der nutzbaren
Durchgangsbreite,
beidseitigen Griffmuscheln aus Edelstahl,
erforderlichem Stirn- beziehungsweise
Kantenmuschelgriff,
PZ-Schiebetürschloss mit systemgerechter Verriegelung,
zum Schloss passendem Schließteil,
beidseitiger PZ-Lochung einschließlich geeigneter
Rosetten,
Vorrichtung zur Aufnahme eines Profilzylinders der
zentralen
Schließanlage,
sämtlichen erforderlichen Bohrungen, Fräsungen und
Aussparungen,
sämtlichen Ergänzungs-, Befestigungs- und
Montageteilen.
Der Profilzylinder selbst ist nicht Bestandteil dieser
Position.
Lieferung und Zuordnung erfolgen über die zentrale
Schließanlage. Die Montage des Profilzylinders wird
gesondert
gemäß Position 06.5 vergütet.
Das Türblatt ist einzuhängen, auszurichten und so
einzustellen,
dass es leichtgängig, geräuscharm und ohne Anschlagen
an
Zarge, Wand oder Boden geführt wird. Griffe, Rosetten,
Profilzylinder und sonstige Beschlagteile dürfen die
geforderte
lichte Durchgangsbreite nicht einschränken oder das
vollständige Öffnen der Schiebetür behindern.
Einschließlich Werk- und Montageplanung,
Funktionsprüfung
und sämtlichen erforderlichen Nebenleistungen.
03.__. 9
HPL-Schiebetürblatt T00.10, Dienstzimmer
1.00
St
04 Ganzglastüren
04
Ganzglastüren
04.__. 1 Ganzglastür VSG 11mm, SK2 Liefern und montieren eines einflügeligen
Ganzglastürblatts aus
VSG, Nenndicke 11 mm, Klarglas, Öffnungsmaß ca. 1,010 x
2,135 m, für vorhandene einteilige Stahlzarge.
Einschließlich
geschliffener und polierter Kanten,
Sicherheitskennzeichnung,
Bändern, Schlosskasten PZ-gelocht,
Edelstahl-Drückergarnitur,
Dichtungen, Bodenabschluss, Montage und Einstellung.
Das vollständige Ganzglastürelement einschließlich
vorhandener Stahlzarge und Beschlägen muss SK2 mit Rw,P
mindestens 37 dB erfüllen. Konstruktion und Nachweis
durch
den Auftragnehmer.
04.__. 1
Ganzglastür VSG 11mm, SK2
4.00
St
05 Funktions- und Konstruktionszulagen
05
Funktions- und Konstruktionszulagen
05.__. 1 Zulage Schallschutz SK2 für HPL-Holztür Zulage zur jeweiligen Grundposition für Ausbildung des
vollständigen HPL-Holztürelements mit Rw,P mindestens
37 dB,
einschließlich geeignetem Türblattaufbau, mindestens
drei
wirksamen Dichtungsebenen, mechanischer Absenkdichtung,
dichter Zargenmontage und prüffähigem Systemnachweis.
Kompatibilität mit der jeweiligen vorhandenen oder
neuen
Stahlzarge ist nachzuweisen.
05.__. 1
Zulage Schallschutz SK2 für HPL-Holztür
51.00
St
05.__. 2 Zulage dichtschließend (DS) Zulage für Ausbildung als dichtschließendes Türelement
gemäß
Brandschutzkonzept und Türliste, einschließlich
umlaufender,
dauerelastischer Dichtung und aller erforderlichen
Anpassungen
an Türblatt, Zarge, Schloss und Bodenabschluss.
05.__. 2
Zulage dichtschließend (DS)
42.00
St
05.__. 3 Zulage dicht- und selbstschließend (DSS) Zulage für Ausbildung als dicht- und selbstschließendes
Türelement gemäß Brandschutzkonzept, einschließlich
Dichtungen und systembedingter Anpassungen. Das
jeweils in
der Türliste angegebene Schließmittel wird über die
Positionen
06.03 oder 06.04 vergütet.
05.__. 3
Zulage dicht- und selbstschließend (DSS)
9.00
St
05.__. 4 Zulage T30 Zulage für Ausbildung des vollständigen Türelements als
feuerhemmender Abschluss T30, einschließlich aller
zugelassenen Dichtungen, Bänder, Schlösser,
Schließteile,
Befestigungs- und Hinterfüllstoffe, Kennzeichnung und
Verwendbarkeitsnachweise. Türschließer gesondert.
05.__. 4
Zulage T30
14.00
St
05.__. 5 Zulage T30-RS Zulage für Ausbildung des vollständigen Türelements als
feuerhemmender Rauchschutzabschluss T30-RS,
einschließlich
sämtlicher zugelassener Systemkomponenten,
Kennzeichnung,
Verwendbarkeitsnachweise und Montagebescheinigung.
Türschließer und EN-179-Funktion gesondert.
05.__. 5
Zulage T30-RS
6.00
St
05.__. 6 Zulage Klimaklasse III Zulage für Türblattkonstruktion der Klimaklasse III
einschließlich
dafür geeigneter Decklagen, Kanten und Verleimungen.
Nachweis der Eignung für die jeweilige Einbausituation.
05.__. 6
Zulage Klimaklasse III
29.00
St
05.__. 7 Zulage Feuchtraumeignung Zulage für feuchtraumgeeigneten Türblatt-, Kanten- und
Beschlagaufbau. Unterkante, Ausfräsungen und
Beschlagbohrungen dauerhaft versiegelt;
korrosionsbeständige
Befestigungsmittel.
05.__. 7
Zulage Feuchtraumeignung
25.00
St
05.__. 8 Zulage nachträgliche Kürzbarkeit 20mm Zulage für einen Türblattaufbau, der eine
nachträgliche Kürzung
der Unterkante um mindestens 20 mm zulässt. Bei
Schutzabschlüssen muss die Kürzbarkeit durch den
Systemnachweis gedeckt sein. Die tatsächliche Kürzung
erfolgt
nur nach Anordnung und innerhalb der nachgewiesenen
Grenzen.
05.__. 8
Zulage nachträgliche Kürzbarkeit 20mm
58.00
St
05.__. 9 Lichtausschnitt 600x800 mm, SK2 Herstellen eines Lichtausschnitts 600 x 800 mm im
HPL-Türblatt, Lage gemäß freigegebener Werkplanung,
einschließlich Sicherheitsverglasung, Glasleisten
beziehungsweise systemgerechter Einfassung, Dichtungen
und
Nachweis der Schallschutzklasse SK2 für das
vollständige
Element.
05.__. 9
Lichtausschnitt 600x800 mm, SK2
1.00
St
05.__. 10 Türunterschnitt 5mm Zulage für werkseitige beziehungsweise systemgerechte
Ausbildung des Türunterschnitts von 5 mm über fertigem
Fußboden, einschließlich dauerhafter Versiegelung der
Unterkante.
05.__. 10
Türunterschnitt 5mm
2.00
St
05.__. 11 Türunterschnitt 15mm Zulage für werkseitige beziehungsweise systemgerechte
Ausbildung des Türunterschnitts von 15 mm über fertigem
Fußboden, einschließlich dauerhafter Versiegelung der
Unterkante.
05.__. 11
Türunterschnitt 15mm
13.00
St
05.__. 12 Türunterschnitt 20mm Zulage für werkseitige beziehungsweise systemgerechte
Ausbildung des Türunterschnitts von 20 mm über fertigem
Fußboden, einschließlich dauerhafter Versiegelung der
Unterkante.
05.__. 12
Türunterschnitt 20mm
9.00
St
05.__. 13 Zulage barrierefreie Ausführung Zulage für barrierefreie Ausbildung des vollständigen
Drehflügeltürelements nach DIN 18040 und Türliste.
Einschließlich Abstimmung von lichter Durchgangsbreite,
Drückerhöhe, Bedienkräften, Schließkraft und
Beschlagsfreiräumen sowie Nachweis und Einstellung der
geforderten Bedienbarkeit.
05.__. 13
Zulage barrierefreie Ausführung
47.00
St
06 Beschläge und Türschließer
06
Beschläge und Türschließer
06.__. 1 Zulage WC Schloss Anstelle des Standard-PZ-Schlosses: WC-Einsteckschloss
mit
Edelstahl-Rosettengarnitur, leichtgängiger
Verriegelung,
Besetztanzeige und Notentriegelung von außen. Beschlag
und
Schloss passend zu Türblatt und Zarge.
06.__. 1
Zulage WC Schloss
9.00
St
06.__. 2 Zulage Notausgangverschluss DIN EN 179 Funktion B Anstelle des Standardschlosses: vollständiger
Notausgangsverschluss nach DIN EN 179, Funktion B
(Umschaltfunktion), mit
Antipanik-Riegel-Fallen-Schloss und
beidseitiger Edelstahl-Drückergarnitur. PZ-gelocht;
Profilzylinder
durch Schließanlage. Außendrücker über den
Profilzylinder an-
und abkoppelbar. Einschließlich Zulassungsnachweis,
Montage
und Funktionsprüfung.
06.__. 2
Zulage Notausgangverschluss DIN EN 179 Funktion B
4.00
St
06.__. 3 Gleitschienentürschließer GEZE TS 5000 EC-Line Liefern und montieren eines Gleitschienentürschließers
GEZE
TS 5000 ECline oder gleichwertig, mit
Öffnungsunterstützung,
einschließlich Gleitschiene, Montageplatte und
sämtlichem
Zubehör. Schließkraft, Schließgeschwindigkeit und
Endschlag
einstellen; Funktionsprüfung protokollieren. Bei
Schutzabschlüssen ausschließlich systemzugelassene
Ausführung.
06.__. 3
Gleitschienentürschließer GEZE TS 5000 EC-Line
19.00
St
06.__. 4 Freilauftürschließer GEZE TS 5000 RFS 3-6 Liefern und montieren einer zugelassenen
Feststellanlage mit
Freilauftürschließer GEZE TS 5000 RFS 3-6 oder
gleichwertig,
elektrische Freilauffunktion und integrierte
Rauchschalterzentrale, einschließlich aller nach
Zulassung und
Einbausituation erforderlichen Melder,
Handauslösetaster,
Montageplatten und Zubehörteile.
Einschließlich Anschluss am bauseitigen
230-V-Übergabepunkt,
systeminterner Verdrahtung, Einstellung,
Inbetriebnahme,
Abnahme durch eine hierfür qualifizierte Fachkraft,
Kennzeichnung und vollständiger Dokumentation.
06.__. 4
Freilauftürschließer GEZE TS 5000 RFS 3-6
11.00
St
06.__. 5 Montage bauseits bereitgestellter Profilzylinder Übernahme der durch das Gewerk Schließanlage
bereitgestellten Profilzylinder, Einbau in die
vorgerichteten
Schlösser, Befestigung, Prüfung des Zylinderüberstands
sowie
abschließende Funktionsprüfung von Schloss,
Außendrücker
und gegebenenfalls Umschaltfunktion. Koordination und
Übergabe nach Tür-ID.
06.__. 5
Montage bauseits bereitgestellter Profilzylinder
O
115.00
St
07 Wandhandläufe
07
Wandhandläufe
07.__. 1 Wandhandlauf an Trockenbauwänden Wandhandlauf als durchlaufendes System gemäß
Ausführungsplanung und Detailzeichnung
JOA-AR-D8-XX-X-XX-603-1-vi-P.pdf liefern und montieren.
Handlauf aus nahtlosem, durchgefärbtem und abriebfestem
Polyamid mit korrosionsgeschütztem Stahlkern,
Rundrohrdurchmesser 33 mm. Sämtliche sichtbaren
Polyamidoberflächen im Farbton Umbra,
HEWI-Farbkennziffer
84.
Befestigung mit systemzugehörigen, unterseitig
angeordneten
Polyamid-Handlaufstützen, Ausführung HEWI/ENTRO W 11,
Farbe Umbra 84, mit verdeckter Wandbefestigung. Lichter
Wandabstand ca. 56 bis 60 mm. Handlaufoberkante 0,85 m
über OK Fertigfußboden.
Befestigung an den bauseits innerhalb der
Trockenbauwände
angeordneten Knauf-Befestigungstraversen oder
gleichwertigen
Traversen. Die genaue Lage der Traversen ist vor
Montage
örtlich zu prüfen. Soweit keine Traverse vorhanden ist
erfolgt
die Montage in der Knauf-Diamantplatte unter
Verwendung von
Knauf-Hohlraumdübel Hartmut.
Einschließlich Handlaufstützen, gerader Verbinder,
Abdeckungen, Befestigungsmittel, Zuschnitte, Bohrungen,
Anpassungen und sämtlicher zur gebrauchsfertigen
Montage
erforderlicher Nebenleistungen. Endbögen und
Richtungsänderungen werden gesondert vergütet
Fabrikat: HEWI/ENTRO
System: color
Farbe: Umbra 84
Handlaufdurchmesser: 33 mm
Abrechnungseinheit: m
07.__. 1
Wandhandlauf an Trockenbauwänden
160.00
m
07.__. 2 Wandhandlauf an Massivwänden Wandhandlauf wie in Position 07.1 beschrieben, jedoch
zur
Montage an Massivwänden aus Mauerwerk beziehungsweise
Stahlbeton gemäß Ausführungsplanung und Detailzeichnung
JOA-AR-D8-XX-X-XX-604-1-vi-P.pdf.
Befestigung entsprechend dem vorhandenen Untergrund,
den
statischen Anforderungen und den Montagevorgaben des
Systemherstellers. Einschließlich zugelassener Dübel
beziehungsweise Verankerungsmittel, Bohrungen,
Bohrlochreinigung, Handlaufstützen, gerader Verbinder,
Abdeckungen, Zuschnitte, Anpassungen und sämtlicher
Nebenleistungen.
Handlaufoberkante 0,85 m über OK Fertigfußboden.
Endbögen
und Richtungsänderungen werden gesondert vergütet.
Abrechnungseinheit: m
07.__. 2
Wandhandlauf an Massivwänden
190.00
m
07.__. 3 Zulage für 90 Grad Wandrückführung Zulage zu den Positionen 07.1 beziehungsweise 07.2 für
die
Ausbildung eines Handlaufendes mit systemzugehörigem
90°-Endbogen zur Wand.
Endbogen aus Polyamid, passend zum Handlaufdurchmesser
33 mm, Farbe Umbra 84, einschließlich Verbinder,
Wandanschluss, Befestigung und passgenauer Montage.
Ausbildung flächenbündig, gratfrei und ohne
Verletzungs- oder
Hängenbleibgefahr.
Abrechnungseinheit: St
07.__. 3
Zulage für 90 Grad Wandrückführung
210.00
St
07.__. 4 Zulage für Richtungsänderung Zulage zu den Positionen 07.1 beziehungsweise 07.2 für
eine
durchlaufende Richtungsänderung des Wandhandlaufs,
insbesondere an Innen- oder Außenecken.
Ausbildung mit systemzugehörigem Formstück
beziehungsweise passgenau hergestellter Eckverbindung,
Handlaufdurchmesser 33 mm, Farbe Umbra 84,
einschließlich
Verbinder, zusätzlicher Halterungen und sämtlicher
Anpassungsarbeiten. Der Handlauf muss über die
Richtungsänderung hinweg sicher greifbar bleiben.
Abrechnungseinheit: St
07.__. 4
Zulage für Richtungsänderung
80.00
St
08 Rammborde und Eckschutzprofile
08
Rammborde und Eckschutzprofile
08.__. 1 Schrammbord aus Holz an Trockenbauwänden Schrammbord aus geeignetem Holz beziehungsweise
Holzwerkstoff nach örtlichem Aufmaß und gemäß
Ausführungsplanung herstellen, liefern und montieren.
Ausführung in den Fluren parallel zum Verlauf der
Wandhandläufe. Das Schrammbord ersetzt in diesen
Bereichen
die Sockelleiste und ist vom Anschluss an den
Bodenbelag bis
zu einer Oberkante von ca. 0,30 m über OK
Fertigfußboden
auszuführen.
Oberfläche deckend weiß, allseitig beziehungsweise an
sämtlichen sichtbaren Flächen und Kanten mit einer
hochstrapazierfähigen, stoß- und abriebfesten
Lackierung
versehen. Farbton nach Bemusterung, RAL nach Wahl des
AG.
Befestigung an den bauseits in den Trockenbauwänden
angeordneten Befestigungstraversen. Sichtbare
Befestigungsmittel sind nicht zulässig.
Einschließlich örtlichem Aufmaß, Zuschnitten, geraden
Stößen,
Kantenbearbeitung, verdeckten Befestigungsmitteln,
Anschluss
an den Bodenbelag und sämtlichen Nebenleistungen.
Eckausbildungen werden gesondert vergütet.
08.__. 1
Schrammbord aus Holz an Trockenbauwänden
160.00
m
08.__. 2 Schrammbord aus Holz an Massivwänden Schrammbord wie in Position 08.1 beschrieben, jedoch
zur
Montage an Massivwänden aus Mauerwerk beziehungsweise
Stahlbeton.
Einschließlich aller für den jeweiligen Untergrund
geeigneten
Befestigungs- und Verankerungsmittel sowie der
erforderlichen
Bohr- und Anpassungsarbeiten.
08.__. 2
Schrammbord aus Holz an Massivwänden
190.00
m
08.__. 3 Zulage für Eckausführung auf Gehrung Zulage zu den Positionen 08.1 beziehungsweise 08.2 für
die
passgenaue Ausbildung einer Innen- oder Außenecke des
durchlaufenden Schrammbords als Gehrungsschnitt.
Ohne zusätzliches Kantenschutzprofil. Gehrungsfugen
geschlossen, flächenbündig und dauerhaft stabil
herstellen.
Schnittflächen und Kanten entsprechend der übrigen
Oberfläche deckend weiß und stoßfest lackieren.
08.__. 3
Zulage für Eckausführung auf Gehrung
80.00
St
08.__. 4 Zulage für Endausbildung Zulage für den sichtbaren Abschluss eines Schrammbords
an
Türen, Wandvorsprüngen oder sonstigen Unterbrechungen.
Stirnseite geschlossen und passend zur Sichtfläche
bearbeitet
sowie deckend weiß und stoßfest lackiert.
08.__. 4
Zulage für Endausbildung
120.00
St
08.__. 5 Zusätzlicher Eckschutz an vorspringenden Wandecken Eckschutzprofil zum Schutz vorspringender Wandecken und
-kanten gemäß Baubeschreibung liefern und montieren.
Ausführung als stoßfestes, durchgefärbtes
Kunststoff-Winkelprofil mit leicht gerundeten
Sichtkanten.
Oberfläche glatt, porenfrei, abriebfest,
feuchtebeständig sowie
beständig gegen die im Pflegebetrieb üblichen
Reinigungs- und
Desinfektionsmittel.
Farbe Weiß, optisch passend zur freigegebenen
Lackierung der
Schrammborde. Der genaue Farbton ist vor Ausführung
anhand
eines Musters mit dem Auftraggeber und der Architektur
abzustimmen.
Befestigung vollflächig und dauerhaft mit
systemgeeignetem
Klebstoff beziehungsweise nach Herstellervorgabe.
Sichtbare
Schrauben oder sonstige Befestigungsmittel sind nicht
zulässig.
Untergrundabhängige Vorbehandlungen sind einzurechnen.
Einschließlich örtlichem Aufmaß, Zuschnitten, sauberer
Ausbildung der Profilenden, Untergrundvorbereitung,
Klebe- und
Befestigungsmitteln sowie sämtlicher Nebenleistungen.
Schenkellänge: nach Ausführungsplanung,
Profilhöhe: gemäß Ausführungsplanung
Farbe: Weiß, passend zu den Schrammborden
08.__. 5
Zusätzlicher Eckschutz an vorspringenden Wandecken
104.00
m
09 WC-Trennwandsysteme
09
WC-Trennwandsysteme
09.__. 1 Wandfeld des WC-Trennwandsystems Feststehendes Wandfeld eines WC-Trennwandsystems für
Trockenräume nach örtlichem Aufmaß sowie gemäß Werk-
und
Ausführungsplanung herstellen, liefern und montieren.
Verwendung als Kabinentrennwand, Seitenwand oder
feststehendes Feld innerhalb einer Kabinenvorderwand.
Wandfeld aus 30 mm starker, melaminharzbeschichteter
Vollspanplatte, Farbe Weiß. Sämtliche sichtbaren
Plattenkanten
mit fugenlos aufgebrachter Laserkante im Farbton der
Platte.
Sichtkanten leicht gerundet.
Anlagenhöhe 2.115 mm einschließlich 150 mm
Bodenfreiheit.
Einschließlich systemzugehöriger Stützfüße,
höhenverstellbarer
Nylonrosetten, oberem durchlaufendem Aluminium-Abdeck-
beziehungsweise Stabilisationsprofil, gerader
Plattenverbindungen, Zuschnitten, Anpassungen,
Befestigungsmitteln und sämtlicher Nebenleistungen.
Aluminiumprofile naturfarbig eloxiert in der
Standardausführung
des Systemherstellers.
Leitfabrikat: meta Design 30 RW oder gleichwertig
09.__. 1
Wandfeld des WC-Trennwandsystems
14.00
m²
09.__. 2 Zulage Eckausführung Zulage zu Position 09.1 für die Ausbildung einer
rechtwinkligen
Innen- oder Außenecke aus zwei Wandfeldern des
WC-Trennwandsystems.
Einschließlich systemzugehörigem Eckprofil aus
naturfarbig
eloxiertem Aluminium, erforderlichen Zuschnitten,
Befestigungen und Anpassungsarbeiten.
09.__. 2
Zulage Eckausführung
O
1.00
St
09.__. 3 Zulage T-Verbindung Zulage zu Position 09.1 für den rechtwinkligen
Anschluss eines
Wandfeldes an ein durchlaufendes Wandfeld des
WC-Trennwandsystems.
Einschließlich systemzugehörigem T-Verbindungsprofil
aus
naturfarbig eloxiertem Aluminium, erforderlichen
Zuschnitten,
Befestigungen und Anpassungsarbeiten.
09.__. 3
Zulage T-Verbindung
O
1.00
St
09.__. 4 Zulage Wandanschluss an Trockenbauwand Zulage zu Position 09.1 für den seitlichen Anschluss
eines
Wandfeldes an eine Trockenbauwand.
Ausführung mit systemzugehörigem Wandanschlussprofil
aus
naturfarbig eloxiertem Aluminium. Befestigung an den
bauseits
vorgesehenen Verstärkungen beziehungsweise Traversen
der
Trockenbauwand.
Einschließlich Befestigungsmitteln, Bohrungen,
Zuschnitten,
Ausrichtung und sämtlicher Anschlussarbeiten. Die Lage
und
Eignung der Unterkonstruktion ist vor der Montage
örtlich zu
prüfen.
09.__. 4
Zulage Wandanschluss an Trockenbauwand
18.00
m
09.__. 5 Zulage Wandanschluss Massivwand Zulage zu Position 09.1 für den seitlichen Anschluss
eines
Wandfeldes an eine Massivwand aus Mauerwerk oder
Stahlbeton.
Ausführung mit systemzugehörigem Wandanschlussprofil
aus
naturfarbig eloxiertem Aluminium.
Einschließlich der für den jeweiligen Untergrund
geeigneten und
zugelassenen Dübel beziehungsweise Verankerungsmittel,
Bohrungen, Bohrlochreinigung, Zuschnitten, Ausrichtung
und
sämtlicher Anschlussarbeiten.
09.__. 5
Zulage Wandanschluss Massivwand
18.00
m
09.__. 6 WC-Kabinentür Türanlage als Bestandteil des zuvor beschriebenen
WC-Trennwandsystems nach örtlichem Aufmaß und gemäß
Werkplanung liefern und gebrauchsfertig montieren.
Türblatt aus 30 mm starker, melaminharzbeschichteter
Vollspanplatte, Farbe Weiß, mit fugenloser Laserkante
im
Plattenfarbton. Türhöhe und Bodenfreiheit passend zu
den
feststehenden Wandfeldern. Türbreite und
Öffnungsrichtung
gemäß Werkplanung.
Einschließlich:
systemzugehöriger Türanschlagprofile mit
geräuschdämpfender Gummidichtung,
Türbänder,
Einsteckschloss,
U-förmiger Nylondrückergarnitur,
Riegelolive aus Nylon,
Frei-/Besetzt-Anzeige,
von außen betätigbarer Notentriegelung,
Kleiderhaken aus Nylon,
Türpuffer,
sämtlicher Befestigungs-, Anschluss- und
Einstellarbeiten.
Nylonteile in Weiß beziehungsweise passend zur
Plattenfarbe.
09.__. 6
WC-Kabinentür
3.00
St
10 Innenfensterbänke
10
Innenfensterbänke
10.__. 1 Höhenausgleich unter Innenfensterbänken Höhenausgleich auf den Fensterbrüstungen als
Untergrund für
die nachfolgende Montage der Innenfensterbänke
herstellen.
Ausführung mit geeignetem gipshaltigem Mörtel als
vollflächiger, ebener und hohlraumfreier Glattstrich.
Mittlere
Schichtdicke ca. 10 mm. Der Untergrund muss nach
Erhärtung
trocken, tragfähig, glatt, eben, rissfrei und
dauerhaft haftfähig
sein.
Einschließlich Reinigen und Vorbereiten des vorhandenen
Untergrundes, erforderlicher Haftbrücke beziehungsweise
Grundierung, Anarbeiten an Fensterrahmen und Leibungen
sowie sämtlicher Nebenleistungen.
Der Höhenausgleich ist durch den Auftragnehmer der
Tischlerarbeiten herzustellen und vor der
Fensterbankmontage
ausreichend erhärten und trocknen zu lassen.
10.__. 1
Höhenausgleich unter Innenfensterbänken
221.00
m
10.__. 2 Innenfensterbank aus Gussmarmor, Breite 100mm Innenfensterbank aus Gussmarmor nach örtlichem Aufmaß
herstellen, liefern und montieren.
Bemusterte Ausführung:
Hersteller: Helopal
Serie: linea
Farbton/Dekor: 150M Weiß, matt
Materialstärke: ca. 14,5 mm
Fensterbankbreite: 100 mm
Vorderkante mit Radius ca. 2 mm
Vorderkantenüberstand gegenüber der fertigen
Wandfläche:
10 mm
Montage waagerecht, ohne Neigung
Fensterbank auf dem zuvor hergestellten Höhenausgleich
hohlraumfrei und dauerhaft nach den aktuellen
Montagevorgaben des Herstellers befestigen.
Montageflächen
und Fensterbankunterseite reinigen und
erforderlichenfalls mit
systemgeeignetem Primer vorbehandeln.
Fensterbank nicht in die Leibungen einputzen. Sämtliche
Anschlüsse an Fensterrahmen, Leibungen und angrenzende
Bauteile umlaufend mit einem farblich abgestimmten,
neutralvernetzenden, dauerelastischen Dichtstoff
fachgerecht
verfugen. Erforderliche Dehnfugen und Fugengeometrien
gemäß Herstellervorgaben berücksichtigen.
Ausführung ohne Ausschnitte oder Ausklinkungen an den
Leibungsecken.
Einschließlich:
örtlichem Aufmaß,
Zuschnitt auf die erforderliche Länge,
Bearbeitung der Schnitt- und Stirnkanten,
systemgeeignetem Montageklebstoff,
erforderlichen Montagehilfen,
dauerelastischer Anschlussverfugung,
Schutz der Oberfläche bis zur Abnahme,
sämtlichen Befestigungs- und Nebenleistungen.
Leitfabrikat: Helopal linea 150M Weiß
10.__. 2
Innenfensterbank aus Gussmarmor, Breite 100mm
221.00
m