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Hinweis AVAB / AABD Bei einer Angebotsabgabe sind die allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB) sowie die Allgemeine Anforderungen an Bestands- und Dokumentationsunte(AABD) zu beachten.
Diese sind als Dokument im Downloadbereich der Plattform Cosuno hinterlegt.
Hinweis AVAB / AABD
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Parkett-/Holzpflasterarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Parkett-/Holzpflasterarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18356 Parkettarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
Fachverband Holzpflaster e. V.,
GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
Informationsverein Holz e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
IVK: Industrieverband Klebstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.
Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Parkettarbeiten. Hierzu zählen die Messung der Restfeuchte, Dampfdruck, Haftzugfestigkeit, chemische Verträglichkeit, Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen ggf. erforderliches Gefälle, Mindesttemperatur von 5 °C, Eignung der vorgesehenen Baustoffe und vorhandene Toleranzen. Eine möglicherweise nicht gegebene Haftzugfestigkeit des Untergrunds ist als Grundlage eines Vergütungsanspruchs für Strahlen oder Verfestigen von Oberflächen ggf. vom AN nachzuweisen,
Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Der AN weist den AG bei Erfordernis rechtzeitig vor Ausführung der Baustellenmontage darauf hin, wie die Räumlichkeiten der Baustelle zu klimatisieren sind, um Schäden und Verformungen durch Temperatureinflüsse und Feuchtigkeit zu vermeiden.
Für Ebenheits- und Maßtoleranzen gilt DIN 18202. Bei Fußböden mit reflektierenden Oberflächen und wandbündigen, unterschnittenen Sockelleisten sind darüber hinaus die Werte der Tabelle 3 Zeile 4 um mindestens 50 % zu unterschreiten.
Sofern Bodenbeläge auf Trägerlagen aus Holzwerkstoff zum Einbau gelangen, prüft der AN die Möglichkeit des planmäßigen Auftretens von Nässe und Feuchtigkeit (bspw. Eingänge von außen) und teilt dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit, wenn er die vorgesehenen Materialien für ungeeignet hält.
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
3.2 Brandschutz
Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen in den Oberböden nicht höher als vom Türenhersteller in der Türeneinbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten.
Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Parkett- oder Holzpflasterbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung durch Anlegen von Fugen im Oberbodenbelag schalltechnisch zu entkoppeln sind.
Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen.
Die Oberkante der Bodenbeläge unter Brand- und Rauchschutztüren ist so vorzusehen, dass solche Türen keinesfalls mehr als 20 mm gekürzt werden müssen, da diese ansonsten in der Regel ihre Zulassungen verlieren. Unabhängig von der Beschaffenheit des Untergrunds ist es Sache des AN, diese Anforderungen einzuhalten. Hieraus ggf. entstehende Mehraufwendungen zeigt der AN dem AG rechtzeitig vor Ausführung an.
3.3 Verlegung
Druckspuren und Kratzer gelten als wesentlicher Mangel bei werkseitig versiegeltem Parkett. Der Einbau hat daher mit besonderer Vorsicht zu erfolgen. Eine Nachversiegelung werkseitig versiegelten Parketts auf der Baustelle stellt einen qualitativen Minderwert dar.
Parkettmaterial aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist grundsätzlich zu vermeiden. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Verpackungen zu entnehmen und so zu mischen, dass kein negativer optischer Eindruck entsteht.
Bei größeren Flächen sind in Lage nach Abstimmung mit dem AG Fugen zur Aufnahme von Volumenänderungen vorzusehen.
3.4 Treppen
Belag von Treppenstufen mit kleinteiligem Parkett soll nur bei ausdrücklicher Anordnung durch den AG zur Ausführung gelangen, in der Regel sind hier Vollholzstufen oder Dickfurnierplatten auszuführen.
3.5 Fertigstellung, Einpflege, Ingebrauchnahme
Fertigparkettbodenbeläge sind vom AN unmittelbar nach Einbau regelmäßig mindestens vollflächig mit stabilem, fugenverklebtem Abdeckpapier zu schützen, wenn nicht eine sofortige Inbetriebnahme der Flächen vereinbart wurde. Die Entfernung der Schutzabdeckung samt Entsorgung zu einem Zeitpunkt nach Aufforderung durch den AG ist Leistung des AN.
Alle Böden sind fertig oberflächenbehandelt und ersteingepflegt vom AN an den AG zu übergeben, soweit nicht anderweitig abweichend beschrieben. Weiterhin übergibt der AN eine Pflegeanleitung an den AG und lässt sich den Empfang der Pflegeanleitung durch den AG schriftlich bestätigen.
3.6 Rutschhemmung von Oberflächen
Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.
Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung.
Anlagen:
Grundriss EG Plannr. 5040 H
Grundriss OG1 Plannr. 5050 F
Grundriss OG2 Plannr. 5060 G
FU08_Treppenplan D
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Parkett-/Holzpflasterarbeiten
__.__.0001 Oberfläche prüfen Oberfläche der Betonfertigteiltreppe sowie der Podeste auf Ebenheit und Festigkeit prüfe. Ebenso sind die Höhen zu überprüfen.
Ortsangabe: Treppenhaus EG bis OG2
__.__.0001
Oberfläche prüfen
L
1.00
psch
__.__.0002 Betonoberfläche abfräsen Abfräsen von Beton zur Anpassung von Höhenunterschiede.
Abtrag bis zu 5 mm.
Entsorgen des abgetragenen Materials.
Ortsangabe: Treppenhaus EG bis OG2
__.__.0002
Betonoberfläche abfräsen
O
1.00
m²
__.__.0003 Oberfläche reinigen Oberfläche der Betonfertigteiltreppe sowie der Podeste reinigen. Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste)
Ortsangabe: Treppenhaus EG bis OG2
__.__.0003
Oberfläche reinigen
L
1.00
psch
__.__.0004 Tiefgrund, saugende Untergründe Tiefgrund lösemittelfrei liefern und auftragen.
Zweck: Saugbegrenzung und Haftverbund mit Betonfertigteiltreppe
Folgeleistung: Untergrundausgleich bzw. Parkettbelag
Ortsangabe: Treppenhaus EG bis OG2 - Treppenläufe und Zwischenpodeste
__.__.0004
Tiefgrund, saugende Untergründe
20.00
m2
__.__.0005 Nivellierausgleich, bis 3mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende kunststoffvergütete Zementmasse.
Leistungsbestandteile:
Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse liefern und auftragen
Im Bereich der Treppenstufen maueller Auftrag und Schutz der Sichtbeton-Treppenwangen und -Setzstufen
Zweck: Toleranzausgleich
Vorleistung: Betonfertigteil
Folgeleistung: Massivholzstufen und Parkettbelag geklebt
Druckfestigkeit: C25 gem. DIN EN 13813
Ausgleichsstärke: bis 3 mm, i. M. 2 mm
Ortsangabe: Treppenhaus EG bis OG2
__.__.0005
Nivellierausgleich, bis 3mm
14.50
m2
__.__.0006 Nivellierausgleich, bis 6mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse wie vorher beschrieben jedoch bis 6 mm Ausgleichsstärke. Als Ausgleich der differenz Parkett zur Trittstufe.
Ortsangabe:Treppenhaus EG bis OG2 - Zwischenpodeste
__.__.0006
Nivellierausgleich, bis 6mm
5.60
m2
__.__.0007 Trittstufen auf Betontreppe aufkleben Trittstufen 20 mm dicke Esche massiv, ast- und splintfrei
Überstand min. 20 mm an zwei Seiten, Untertritt und seitlich
Schallentkopplung zur Wand mit z. B. Korkstreifen
Aufkleben der Stufenbeläge mit geeignetem Montagekleber und beschweren der Stufen. Dieser muss hinsichtlich Trittschall, Klebekraft und Druckstabilität für diesen Einsatz geeignet sein.
Leistungsbestandteile:
Trittstufen, Überstand min. 20 mm an Untertritt und an der Fertigteilwange
Schallentkopplung zur Wand mit z. B. Korkstreifen
Aufmaß und ggf. Anpassarbeiten vor Ort
Aufkleben der Stufenbeläge mit geeignetem Kleber.
Holzart:Esche massiv, ast- und splintfrei
Holzdicke:20 mm
Abmessug:1190 mm x 300 mm fertige Stufe
Oberfläche:matt lackiert, Rutschhemmklasse R9
Einbauort:Treppenhaus EG bis OG2 - Treppenläufe
Abrechnung nach Anzal der Stufen
__.__.0007
Trittstufen auf Betontreppe aufkleben
38.00
St
__.__.0008 An- und Austritt im Bereich der Podeste und Zwischendecken Ausführen der An- und Austritt im Bereich der Podeste und Zwischendecken als über die Treppenbreite durchgehende, ausgeklinkte Stufe.
Als Zulage zu den Trittstufen.
An- und Austritte sind bereits in der Anzahl der Stufen enthalten
__.__.0008
An- und Austritt im Bereich der Podeste und Zwischendecken
4.00
St
__.__.0009 Fertigparkett, Eiche, 3schichtig, d=15mm, schwimmend Fertigparkett als Mehrschichtparkett gem. DIN EN 13489, 3-schichtig, vollflächig spannungsfrei auf Untergrund verklebt.
Leistungsbestandteile
Fertigparkett optisch passend zu den Stufen
Schneide- und Anpassarbeiten
Holzart:Esche massiv, ast- und splintfrei
Oberfläche:matt lackiert,, Rutschhemmklasse R9
Dicke:15 mm
Nutzschichtdicke:4 mm
Kleber:Emissionsfrei mind. Emicode EC1
Prüfsiegel "blauer Engel"
Einbauort:Treppenhaus EG bis OG2 - Zwischenpodeste
__.__.0009
Fertigparkett, Eiche, 3schichtig, d=15mm, schwimmend
5.80
m2
__.__.0010 Anarbeiten des Parketts an Wände genaues anarbeiten des Parkettbelages an die Wandfläche
Anschlussfugen mit Korkstreifen schließen und entkoppeln
Verbindung mit Flachdübel zur durchgehenden Aus- und Antrittsstufe herstellen.
als Zulage je Podest zu vorgenannter Position.
__.__.0010
Anarbeiten des Parketts an Wände
2.00
St
__.__.0011 Schutzabdeckung, Zwischenpodeste Schutzabdeckung für neu eingebauten Parkettbodenbelag.
Leistungsbestandteile
Aluminiumkaschierter Karton "Tetrapak"
Staubdichte Verklebung der Stöße und aller Wandanschlüsse
Ausbau nach Anweisung der örtlichen Bauleitung
Entsorgung nach AVV-Schlüssel
Zweck: Schutz des neuen Parkettbelags vor
Beschädigung, Verschmutzung und
Staub
Vorleistung: Parkettbelag
Einbauort: Treppenhaus EG bis OG2 -
Zwischenpodeste
__.__.0011
Schutzabdeckung, Zwischenpodeste
5.80
m2
__.__.0012 Schutzabdeckung, Stufen Schutzabdeckung für neu eingebauten Holzstufen.
Abrechnung nach Anzahl der Stufen, sonst wie vorgenannte Position.
__.__.0012
Schutzabdeckung, Stufen
38.00
St
Regie- und Stundenlohnarbeiten Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden.
Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verrechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten
__.__.0013 Stundenlohn Mittellohn Mittellohn Facharbeiter
__.__.0013
Stundenlohn Mittellohn
O
1.00
h