Abbruch-Erdarbeiten
Oranienburger Str.
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I. Allgemeine Baubeschreibung I. Allgemeine Baubeschreibung Objektbeschreibung: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um das Haus 22 der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Oranienburger Str. 285, in 13437 Berlin. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Arbeiten sind nur durch Fachbetriebe mit Erfahrung im Denkmalbereich auszuführen. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Saniering der Kellersohle der ehem. Heizungsstation im Haus 22. Die Hauptanzahl der Versorgungsleitungen wurde bereits bauseits entfernt, einige wenige Rohrführungen im Wandbereich bleiben bestehen. Das Geländeinnere selbst ist über Fahrstrassen zu erreichen, es gilt die StVo, auf jedenfall ist die Befahrung im Schritttempo zu absolvieren (div. Publikumsverkehr) II. Hinweis Nachstehend aufgeführte Hinweise, Bedingungen, Auflagen, etc. sind in die Angebotspreise entsprechend einzukalkulieren. Die Einheitspreise sind auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses zu ermitteln. Unklarheiten, auch über den Text der Ausschreibung, sind vor Angebotsabgabe durch Rücksprache mit dem LV-Verfasser zu beseitigen; Nachforderungen oder Anhebungen der Einheitspreise oder der Pauschale sind bei Verletzung dieser Nebenpflicht des Auftragnehmers ausgeschlossen. Alle Massen sind vor Ort durch den Auftragnehmer nachzuprüfen. Ergeben sich bei der Nachprüfung Abweichungen, so hat der Auftragnehmer dies unverzüglich mitzuteilen. Ausführungsleitung: Der Auftragnehmer hat die Ausführung seiner Vertragsleistungen auf der Baustelle verantwortlich zu leiten oder hierfür einen seiner qualifizierten Vertreter schriftlich in einer Fachbauleitererklärung zu benennen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Fachbauleiter und Poliere müssen weisungsberechtigt und deutschsprachig sein und über die gesamte Bauzeit zur Verfügung stehen. Ausführungsunterlagen: Der Auftragnehmer hat alle vom Auftraggeber gefertigten Unterlagen selbständig, verantwortlich und verbindlich zu prüfen; Unstimmigkeiten oder Fehler sind dem Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Bleibt eine solche Mitteilung aus, erkennt der Auftragnehmer die Unterlagen als fachlich einwandfrei an. Baustelleneinrichtung: Die Unterbringung der Handwerker, Aufbewahrung von Materialien und Geräten, Haftung für Diebstähle und Beschädigungen aller Art bis zur Abnahme, ist Sache des Auftragnehmers. Die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung, bestehend aus für die Baumaßnahme erforderlichen Unterkünfte, Materiallagerungen, Absperrungen, Werkzeuge, Geräte und Maschinen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, soweit in der Leistungsbeschreibung diese nicht ausdrücklich als Einzelposition ausgewiesen sind. Der Bieter hat bei allen Angebotspositionen die Transportlogistik bis zum Einbauort sowie eventuell erschwerten Transport, erforderliche Hilfsgerüste / Hilfskonstruktionen vor Ort für sein Gewerk mit einzukalkulieren! Am Objekt sind nur begrenzte Flächen für Materiallagerung vorhanden, die eigentliche Transportlogistik liegt beim AN in Eigenverantwortung. Die auf dem Grundstück befindlichen Parkplätze können nicht für die Baustelleneinrichtungsfläche oder Materiallagerung genutzt werden. III: Besondere Hinweise: Das Objekt ist leerstehend und befindet sich im Souterrain des Haus 22. Für die Abfallentsorgung gem. AVV - Schlüssel hat der AN für den AG kostenlos, entsprechende Abfallbehältnisse  vorzuhalten, sowie Abbruchmaterialverbringung zum Behältnis und entsprechende Deponiegebühren mit ein zu kalkulieren. Während der Materialanlieferungen, ist eine deutschsprachige verantwortliche Person (z. B. Polier oder Vorarbeiter) zu benennen die über den gesamten Zeitraum verantwortlich für die Zugangssituation ist. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien, auf der Grundlage des heutigen Wissenstandes giftfreie Stoffe und nach dem Stand der Technik und dem heutigen Wissenstand umweltfreundliche Materialien, eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat die durch seine Arbeiten auf der Baustelle (Baugrundstück und Gebäude) verursachten Verunreinigungen laufend zu beseitigen. Alle aus den Leistungen des Auftragnehmers herrührenden Schutt-, Abfall- und Verpackungsmaterialien sind jeweils umgehend abzufahren. Dabei handelt es sich um eine nicht gesondert zu vergütende Nebenleistungspflicht. Für Lagerungsflächen hat der Bieter die Einholung entsprechender Genehmigungen für die gesamte Bauzeit vom Auftraggeber einzuholen sowie für die Sicherung des gelagerten Gutes und der Baustelleneinrichtung Sorge zu tragen. Sollte der AN bei der Durchführung seiner Leistungen Schäden verursachen, so sind diese unverzüglich der Bauleitung zu melden und vom AN zu beseitigen. Sollte eine kontinuierliche Schadensbeseitigung nicht erfolgen, wird diese durch Fremdunternehmen auf Kosten des AN durchgeführt.
I. Allgemeine Baubeschreibung
2 Abbrucharbeiten ehem. Heizungskeller
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Abbrucharbeiten ehem. Heizungskeller
2. 0 Abbrucharbeiten ehem. Heizungskeller
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Abbrucharbeiten ehem. Heizungskeller
3 Kellersohle/Neu
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Kellersohle/Neu
3. 0 Kellersohle/Neu
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Kellersohle/Neu
4 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
4. 0 Stundenlohnarbeiten
4. 0
Stundenlohnarbeiten